Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 19.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 06.01.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 06.01.2020

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Die Sicherheitslage in der Region ist nach dem Tod des iranischen Generals Qassem Soleimani bei einem US-Luftangriff in Bagdad am 3. Januar 2020 volatiler geworden und kann sich weiterhin sehr schnell verändern.
  • Seien Sie bei Reisen in die Region besonders aufmerksam.
  • Halten Sie sich über die aktuellen Entwicklungen und diese Reise- und Sicherheitshinweise informiert.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 27.10.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 27.10.2020

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Die Ein- oder die Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung, Wertpapieren, Edelmetallen oder Edelsteinen im Wert von mehr als 50.000 QAR oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung muss bei Ein- und Ausreise per Meldeformular der katarischen Generalzollbehörde angezeigt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafe, Geldstrafe oder der Beschlagnahmung geahndet.

Die Einfuhr von Drogen, Alkohol und pornografischem Material sowie religiösen Büchern und Materialen ist strengstens untersagt. Die Einfuhr von Schweinefleisch ist ebenfalls nicht gestattet.

Sollten Medikamente eingenommen werden müssen, wird empfohlen, zur Sicherheit das Rezept ggf. auch in englischer Sprache sowie eine Beschreibung/Erklärung des Arztes mitzuführen.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Katar siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 14.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 14.07.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Führerschein, LGBTIQ, Rechtliche Besonderheiten)
- Gesundheit (Impfschutz)


Reiseinfos
Führerschein

Sofern Sie mit einem Besuchs- oder Touristenvisum eingereist sind, ist das Führen eines Fahrzeuges mit einem deutschen Führerschein für eine Dauer von bis zu sieben Tagen ab Einreise gestattet.

Wenn Sie ein Fahrzeug für mehr als sieben Tage führen möchten, müssen Sie eine katarische vorläufige und für drei Monate gültige Fahrerlaubnis beantragen. Diese vorläufige Fahrerlaubnis kann verlängert werden.

Wenn Sie neben einem deutschen Führerschein den Internationalen Führerschein besitzen, dürfen Sie ein Fahrzeug für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten ab Einreise führen. Ein Mietwagen kann allein mit dem Internationalen Führerschein nicht gemietet werden; es ist zusätzlich die Vorlage des nationalen Führerscheins notwendig. Bitte denken Sie daran, Ihren Internationalen Führerschein vor der Ausreise nach Katar zu beantragen.
Detaillierte Informationen des katarischen Straßenverkehrsamtes bietet Hukoomi.

LGBTIQ
Das Strafrecht in Katar ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden. Es sind bisher keine Fälle von Verhaftungen von LGBTIQ-Personen bekanntgeworden.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Gebräuche und Gesetze von Katar sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Trunkenheit und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sind verboten, ebenso wie die Einfuhr von Alkohol nach Katar. In lizenzierten Hotels wird Alkohol ausgeschenkt. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden können. Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen „außerehelichen Geschlechtsverkehrs“ kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Katar siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 20.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 20.07.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Die Gebräuche und Gesetze von Katar sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Trunkenheit und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sind verboten, ebenso wie die Einfuhr von Alkohol nach Katar. In lizenzierten Hotels wird Alkohol ausgeschenkt. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden können. Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen „außerehelichen Geschlechtsverkehrs“ kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Katarische Behörden pflegen eine Null-Toleranz Politik gegenüber Drogenvergehen. Die Strafen für Drogenkonsum, -handel, -schmuggel und –besitz (auch in kleinen Mengen) sind hart. Sie können lange Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen und/oder Deportation umfassen. Drogenhandel kann die Todesstrafe zur Folge haben.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Katar siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 14.09.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 14.09.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (FIFA Fußball-WM/Einreise)
- Einreise und Zoll (FIFA Fußball-WM/Einreise)


Aktuelles
FIFA Fußball-WM/Einreise

Zwischen dem 1. November und 23. Dezember 2022 ist aufgrund der Fußball-Weltmeisterschaft das unten beschriebene Einreiseverfahren ausgesetzt. Eine Einreise ist dann nur mit der Hayya-Card möglich. Diese und weitere Informationen rund um die Fußball-WM finden Sie bei der Deutschen Botschaft in Katar.

Einreise und Zoll
FIFA Fußball-WM/Einreise

Zwischen dem 1. November und 23. Dezember 2022 ist aufgrund der Fußball-Weltmeisterschaft das unten beschriebene Einreiseverfahren ausgesetzt. Eine Einreise ist dann nur mit der Hayya-Card möglich. Diese und weitere Informationen rund um die Fußball-WM finden Sie bei der Deutschen Botschaft in Katar.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Katar siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 06.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 06.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (FIFA Fußball-WM/Einreise)


Aktuelles
FIFA Fußball-WM/Einreise

Zwischen dem 1. November und 23. Dezember 2022 ist aufgrund der Fußball-Weltmeisterschaft das unten beschriebene Einreiseverfahren ausgesetzt. Eine Einreise ist dann nur mit der Hayya-Card möglich. Diese und weitere Informationen rund um die Fußball-WM finden Sie bei der Deutschen Botschaft in Katar.

Seit dem 2. Oktober 2022 müssen ausländische Besucher bei der Einreise nach Katar eine obligatorische Krankenversicherung abschließen, die die Kosten von dringend benötigten medizinischen Behandlungen in staatlichen Einrichtungen abdeckt. Die Kosten der Versicherung betragen 50 QAR (ca. 14 EUR).
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Katar siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 25.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 25.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (FIFA Fußball-WM/Einreise)
- Einreise und Zoll (FIFA Fußball-WM/Einreise)


Aktuelles
FIFA Fußball-WM/Einreise

Zwischen dem 1. November und 22. Dezember 2022 (einschließlich) ist aufgrund der Fußball-Weltmeisterschaft das unter COVID-19 beschriebene Einreiseverfahren ausgesetzt. Eine Einreise ist dann nur mit der Hayya-Card möglich.

Bei der Einreise nach Katar ist eine obligatorische Krankenversicherung abzuschließen. Die Kosten betragen 50 QAR (ca. 14 EUR). Diese Krankenversicherung soll laut Pressemitteilungen Notfall- und dringend medizinische Behandlungen in staatlichen Krankenhäusern abdecken.

Für Hayya-Karten Inhaber ist eine Vorab-Registrierung bei den katarischen Behörden nicht notwendig. Die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ ist für Reisende ab 18 Jahren auch während der WM zu nutzen. Weitere Informationen zur App finden Sie unter COVID-19 Einreise.

In Katar nutzen die Behörden intensiv digitale Technologien. Auch der flächendeckende Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum und die biometrische Erfassung mittels Gesichtsscanner und Bildabgleich bei jeder Ein- und Ausreise gehören dazu. In vielen Fällen entspricht dies nicht dem deutschen bzw. europäischen Verständnis von Datenschutz. Einreise und Zoll
FIFA Fußball-WM/Einreise

Das hier beschriebene Einreiseverfahren ist vom 1. November bis einschließlich zum 22. Dezember 2022 ausgesetzt. Zu den dann geltenden Einreiseregelungen informiert der Abschnitt Aktuelles - FIFA Fußball-WM/Einreise. Ausnahmen von diesem Verfahren gibt es nur für katarische Pass- bzw. ID-Inhaber/Residenten bzw. Inhaber katarischer Arbeitserlaubnisse und humanitäre Einzelfälle.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Katar siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 27.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 27.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (FIFA Fußball-WM/Einreise)
- Einreise und Zoll (FIFA Fußball-WM/Einreise)


Aktuelles
FIFA Fußball-WM/Einreise

Zwischen dem 1. November und 22. Dezember 2022 (einschließlich) ist aufgrund der Fußball-Weltmeisterschaft das unter COVID-19 beschriebene Einreiseverfahren ausgesetzt. Eine Einreise ist dann nur mit der Hayya-Card möglich. Alle anderen Visaverfahren sind für diesen Zeitraum ausgesetzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin.

Bei der Einreise nach Katar ist eine obligatorische Krankenversicherung abzuschließen. Die Kosten betragen 50 QAR (ca. 14 EUR). Diese Krankenversicherung soll laut Pressemitteilungen Notfall- und dringend medizinische Behandlungen in staatlichen Krankenhäusern abdecken.

Die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ ist für Reisende ab 18 Jahren auch während der WM zu installieren. Sie wird allerdings nur noch für den Besuch von Gesundheitseinrichtungen benötigt. Weitere Informationen zur App finden Sie unter COVID-19 Einreise.

In Katar nutzen die Behörden intensiv digitale Technologien. Auch der flächendeckende Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum und die biometrische Erfassung mittels Gesichtsscanner und Bildabgleich bei jeder Ein- und Ausreise gehören dazu. In vielen Fällen entspricht dies nicht dem deutschen bzw. europäischen Verständnis von Datenschutz.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Katar siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Mauritius
Beiträge: 533
Registriert: Mo 15. Mai 2017, 23:29
Wohnort: Quatre Bornes / Mauritius

Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 27.10.2022

Beitrag von Mauritius »

Auswärtiges Amt hat geschrieben: . . . In vielen Fällen entspricht dies nicht dem deutschen bzw. europäischen Verständnis von Datenschutz.
Wenn ich das schon lese !!! Deutscher Datenschutz ??
Wer braucht das? Wen interessiert das?

Hier gilt: Die Einen kennen mich - die Anderen können mich . . .
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 04.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 04.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (FIFA Fußball-WM/Einreise)


Aktuelles
FIFA Fußball-WM/Einreise

Zwischen dem 1. November und 22. Dezember 2022 (einschließlich) sind aufgrund der Fußball-Weltmeisterschaft. Einreisen nach Katar nur mit der Hayya-Card möglich. Alle anderen Visaverfahren sind für diesen Zeitraum ausgesetzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin.

Nach aktuellem Kenntnisstand empfehlen die katarischen Behörden bei der Einreise nach Katar eine obligatorische Krankenversicherung. Die Kosten betragen 50 QAR (ca. 14 EUR).

Die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ ist für Reisende ab 18 Jahren auch während der WM zu installieren. Sie wird allerdings nur noch für den Besuch von Gesundheitseinrichtungen benötigt. Weitere Informationen zur App finden Sie unter COVID-19 Einreise.

In Katar nutzen die Behörden intensiv digitale Technologien. Auch der flächendeckende Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum und die biometrische Erfassung mittels Gesichtsscanner und Bildabgleich bei jeder Ein- und Ausreise gehören dazu. In vielen Fällen entspricht dies nicht dem deutschen bzw. europäischen Verständnis von Datenschutz.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Katar siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 09.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 09.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (FIFA Fußball-WM/Einreise)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Aktuelles
FIFA Fußball-WM/Einreise

Zwischen dem 1. November und 22. Dezember 2022 (einschließlich) sind aufgrund der Fußball-Weltmeisterschaft. Einreisen nach Katar nur mit der Hayya-Card möglich. Alle anderen Visaverfahren sind für diesen Zeitraum ausgesetzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin.

Nach aktuellem Kenntnisstand empfehlen die katarischen Behörden bei der Einreise nach Katar eine obligatorische Krankenversicherung. Die Kosten betragen 50 QAR (ca. 14 EUR).

Die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ ist für Reisende ab 18 Jahren auch während der WM zu installieren. Sie wird allerdings nur noch für den Besuch von Gesundheitseinrichtungen benötigt. Weitere Informationen zur App finden Sie unter COVID-19 Einreise.

Bei einem Passverlust in Katar ist eine Rück- oder Weiterreise in die Nachbarländer Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Kuwait und Saudi-Arabien nicht möglich, da dort nur biometrische Reisepässe für die Einreise akzeptiert werden. Das kann insbesondere für Fans, die während des Turniers in diesen Golfstaaten übernachten, von Bedeutung sein.

In Katar nutzen die Behörden intensiv digitale Technologien. Auch der flächendeckende Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum und die biometrische Erfassung mittels Gesichtsscanner und Bildabgleich bei jeder Ein- und Ausreise gehören dazu. In vielen Fällen entspricht dies nicht dem deutschen bzw. europäischen Verständnis von Datenschutz.
  • Bitte achten Sie besonders auf Ihren Pass.
  • Führen Sie Kopien des Reisepasses und der Seite mit dem Stempel der Einreise nach Katar stets mit sich, um im Falle eines Passverlusts die Ausstellung eines Ersatzdokuments zu erleichtern. Die von deutschen Botschaften in diesen Fällen ausgestellten Reiseausweise als Passersatz oder vorläufigen Reisepässe sind keine biometrischen Pässe. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
  • Informieren Sie sich auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Katar.
Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Die Ein- oder die Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung, Wertpapieren, Edelmetallen oder Edelsteinen im Wert von mehr als 50.000 QAR oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung muss bei Ein- und Ausreise per Meldeformular der katarischen Generalzollbehörde angezeigt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafe, Geldstrafe oder der Beschlagnahmung geahndet.

Die Einfuhr von Drogen, Alkohol und pornografischem Material sowie religiösen Büchern und Materialen ist strengstens untersagt. Die Einfuhr von Schweinefleisch ist ebenfalls nicht gestattet.

Wenn Medikamente eingenommen werden müssen, sollten folgende Unterlagen mitgeführt werden:
  • Ärztliches Attest/Rezept in englischer Sprache, das nicht älter als sechs Monate sein darf und folgende Angaben enthält:
    1. Daten des Patienten mit Angabe von Namen, Alter und evtl. weitere wichtige Informationen
    2. Diagnose
    3. Behandlungsplan und –dauer
    4. Medizinische Empfehlungen zur Einnahme
    5. Der wissenschaftliche Name der Substanz, der Name des Medikaments, die verschriebene Dosis, die benötigte Menge
    6. leserlicher Stempel des behandelnden Arztes/der Klinik
    7. Das Attest/Rezept sollte sich auf einem offiziellen Schreiben des Arztes/der Klinik befinden, mit Briefkopf, der die Adresse und Kontaktnummern enthält
    8. Passkopie des Patienten
Weitere Informationen zu für die Einfuhr erlaubten und verbotenen Substanzen
  • "rote" Liste verbotener Substanzen (auf Seite 3)
  • "gelbe" Liste narkotischer und psychoaktiver Substanzen (Einfuhr für den eigenen Gebrauch für bis zu 30 Tage erlaubt)
  • "grüne" Liste psychotroper Substanzen (Einfuhr für den eigenen Gebrauch für bis zu 2 Monate erlaubt)
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Katar siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 16.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 16.11.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Die Gebräuche und Gesetze von Katar sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Trunkenheit und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sind verboten, ebenso wie die Einfuhr von Alkohol nach Katar. In lizenzierten Hotels wird Alkohol ausgeschenkt. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden können. Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen „außerehelichen Geschlechtsverkehrs“ kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden.

Schwangere Frauen können aufgefordert werden eine Heiratsurkunde vorzulegen, wenn sie in Katar medizinisch versorgt werden. Unverheirateten schwangeren Frauen und Opfern sexueller Übergriffe bietet die Deutsche Botschaft Doha an, sich zuerst an sie zu wenden, bevor sie sich in Katar behandeln lassen oder Kontakt zu den katarischen Behörden aufnehmen.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Katarische Behörden pflegen eine Null-Toleranz Politik gegenüber Drogenvergehen. Die Strafen für Drogenkonsum, -handel, -schmuggel und –besitz (auch in kleinen Mengen) sind hart. Sie können lange Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen und/oder Deportation umfassen. Drogenhandel kann die Todesstrafe zur Folge haben.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Katar siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 28.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 28.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (FIFA Fußball-WM/Einreise)


Aktuelles
FIFA Fußball-WM/Einreise

Hinweise zur Einreise und dem Aufenthalt in Katar bietet der „WM-Leitfaden“ der Deutschen Botschaft Doha.

Zwischen dem 1. November und 22. Dezember 2022 (einschließlich) sind aufgrund der Fußball-Weltmeisterschaft Einreisen nach Katar nur mit der Hayya-Card möglich. Alle anderen Visaverfahren sind für diesen Zeitraum ausgesetzt. Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft des Staates Katar in Berlin.

Die Android/iOS App „Hayya to Qatar 2022“ ist für Besuche von Fußballstadien, Fan-Events und ÖPNV vorgesehen. Nach Installation und Registrierung unter Klaridentität bietet die App Trackingfunktionen an.

Die katarische Corona-Tracking-App "Ehteraz" ist für den Besuch von Gesundheitseinrichtungen vorzuzeigen, siehe auch COVID-19 Beschränkungen im Land.

Die technische Untersuchung beider Apps ergibt, dass externer Zugriff auf Standortdaten und damit anlassunabhängiges Standort-Tracking sowie Datenzugriff auf das Mobiltelefon nicht ausgeschlossen werden können. Ohne explizite Freigabe aller Berechtigungen ist die App nicht funktionsfähig und wird nicht akzeptiert, sodass der Zutritt verweigert wird.

Nach aktuellem Kenntnisstand empfehlen die katarischen Behörden bei der Einreise nach Katar den Abschluss einer Krankenversicherung. Die Kosten betragen 50 QAR (ca. 14 EUR).

Bei einem Passverlust in Katar ist eine Rück- oder Weiterreise in die Nachbarländer Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Kuwait und Saudi-Arabien nicht möglich, da dort nur biometrische Reisepässe für die Einreise akzeptiert werden. Das kann insbesondere für Fans, die während des Turniers in diesen Golfstaaten übernachten, von Bedeutung sein.

Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizenzierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten.

In Katar nutzen die Behörden intensiv digitale Technologien. Auch der flächendeckende Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum und die biometrische Erfassung mittels Gesichtsscanner und Bildabgleich bei jeder Ein- und Ausreise gehören dazu. In vielen Fällen entspricht dies nicht dem deutschen bzw. europäischen Verständnis von Datenschutz.
  • Bitte achten Sie besonders auf Ihren Pass.
  • Führen Sie Kopien des Reisepasses und der Seite mit dem Stempel der Einreise nach Katar stets mit sich, um im Falle eines Passverlusts die Ausstellung eines Ersatzdokuments zu erleichtern. Die von deutschen Botschaften in diesen Fällen ausgestellten Reiseausweise als Passersatz oder vorläufigen Reisepässe sind keine biometrischen Pässe. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
  • Informieren Sie sich auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Katar.
  • Beachten Sie die o.a. Hinweise vor Aktivierung der“ Hayya“- bzw. Ehteraz“-App.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Katar siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 15.12.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 15.12.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (FIFA Fußball-WM/Einreise)


Aktuelles
FIFA Fußball-WM/Einreise

Hinweise zur Einreise und dem Aufenthalt in Katar bietet der „WM-Leitfaden“ der Deutschen Botschaft Doha.

Zwischen dem 1. November und 22. Dezember 2022 (einschließlich) sind aufgrund der Fußball-Weltmeisterschaft Einreisen nach Katar nur mit der Hayya-Card möglich. Alle anderen Visaverfahren sind für diesen Zeitraum ausgesetzt. Wer mit der Hayya-Card eingereist ist, darf sich bis längstens 23. Januar 2023 in Katar aufhalten. Ab dem 23. Dezember 2022 sind Einreisen nicht mehr mit der Hayya-Card möglich. Dann tritt das im Abschnitt Einreise und Zoll (Visum) beschriebene Verfahren wieder in Kraft. Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft des Staates Katar in Berlin.

Die Android/iOS App „Hayya to Qatar 2022“ ist für Besuche von Fußballstadien, Fan-Events und ÖPNV vorgesehen. Nach Installation und Registrierung unter Klaridentität bietet die App Trackingfunktionen an.

Die katarische Corona-Tracking-App "Ehteraz" ist für den Besuch von Gesundheitseinrichtungen vorzuzeigen, siehe auch COVID-19 Beschränkungen im Land.

Die technische Untersuchung beider Apps ergibt, dass externer Zugriff auf Standortdaten und damit anlassunabhängiges Standort-Tracking sowie Datenzugriff auf das Mobiltelefon nicht ausgeschlossen werden können. Ohne explizite Freigabe aller Berechtigungen ist die App nicht funktionsfähig und wird nicht akzeptiert, sodass der Zutritt verweigert wird.

Nach aktuellem Kenntnisstand empfehlen die katarischen Behörden bei der Einreise nach Katar den Abschluss einer Krankenversicherung. Die Kosten betragen 50 QAR (ca. 14 EUR).

Bei einem Passverlust in Katar ist eine Rück- oder Weiterreise in die Nachbarländer Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Kuwait und Saudi-Arabien nicht möglich, da dort nur biometrische Reisepässe für die Einreise akzeptiert werden. Das kann insbesondere für Fans, die während des Turniers in diesen Golfstaaten übernachten, von Bedeutung sein.

Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizenzierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten.

In Katar nutzen die Behörden intensiv digitale Technologien. Auch der flächendeckende Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum und die biometrische Erfassung mittels Gesichtsscanner und Bildabgleich bei jeder Ein- und Ausreise gehören dazu. In vielen Fällen entspricht dies nicht dem deutschen bzw. europäischen Verständnis von Datenschutz.
  • Bitte achten Sie besonders auf Ihren Pass.
  • Führen Sie Kopien des Reisepasses und der Seite mit dem Stempel der Einreise nach Katar stets mit sich, um im Falle eines Passverlusts die Ausstellung eines Ersatzdokuments zu erleichtern. Die von deutschen Botschaften in diesen Fällen ausgestellten Reiseausweise als Passersatz oder vorläufigen Reisepässe sind keine biometrischen Pässe. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
  • Informieren Sie sich auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Katar.
  • Beachten Sie die o.a. Hinweise vor Aktivierung der“ Hayya“- bzw. Ehteraz“-App.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Katar siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 01.02.203

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 01.02.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entfall Abschnitt Fußball-WM)
- Einreise und Zoll (Obligatorische Krankenversicherung bei Einreise)


Einreise und Zoll
Obligatorische Krankenversicherung

Seit dem 1. Februar 2023 ist bei der Einreise nach Katar der Abschluss einer vom katarischen Gesundheitsministerium akkreditierten Krankenversicherung obligatorisch. Die Kosten betragen 50 QAR (ca. 14 EUR).
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Antworten