Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 24.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 24.07.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für die Vereinigten Arabischen Emirate seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 26.04.2007 - 11.10.2012 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 26.04.2007 - 11.10.2012

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 08.01.2013

Letzte Änderung:
Vollständige Überarbeitung


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen.
Kriminalität
Die VAE zählen zu den sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Besondere Aufmerksamkeit sollten insbesondere alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit walten lassen, da es hier in letzter Zeit vermehrt zu Übergriffen gekommen ist.

Allgemeine Reiseinformationen
Drogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffe in die VAE verboten ist.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die Emirate durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen, um aktuelle Informationen zu erhalten. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Website der Botschaft der VAE unter http://www.uae-embassy.ae ( http://www.uae-embassy.ae --> FAQ)
Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen und sind ohne Sicherheitsbedenken möglich. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise mit überhöhter Geschwindigkeit zu erhöhter Unfallgefahr.
Mietwagenanmietung in den VAE ist mit einem EU-Führerschein möglich. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hotpants sind unangemessen und sollten vermieden werden.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
vorläufiger Reisepass Ja; der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass< td class="StandardWeb1" valign="top">Ja; der Kinderreisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein, weitere Einschränkungen siehe unten
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; mit Einschränkungen (siehe unten)
Anmerkungen --
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses während des Aufenthalts in den VAE kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Die Einreisebehörden der VAE lassen eine Einreise ohne gültige Reisepässe nicht zu. Betroffene Passagiere werden wieder in ihr Herkunftsland (Abflugsort) zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die Botschaft oder das Generalkonsulat kann erst nach der Einreise gewährt werden.
Visum
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Deutsche Staatsangehörige erhalten bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage; dieses Visum kann einmalig um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss beim Immigration Office beantragt werden und ist gebührenpflichtig.
Eine Neuregelung der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen gilt seit November 2012 z.B. für Geschäftsleute und bestimmte touristische Reisen. Danach können Kreuzfahrt-Touristen ein für drei Monate und von emiratischen Firmen oder Institutionen gesponserte Geschäftsleute ein für sechs Monate gültiges Mehrfacheinreisevisum erhalten, das einen jeweiligen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen erlaubt. Weitere Informationen erfahren Sie auf den einschlägigen Internetseiten der VAE-Behörden.
Inhabern von Touristen-Visa ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen.
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) erfasst werden.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der VAE in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat eine an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbuße (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der VAE in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. +49 30 516516, Fax: +49 30 51651900; Internet: http://www.vae-botschaft.de

Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr). Auch die Einfuhr von E-Zigaretten ist verboten. Sie werden bei Einfuhr konfisziert. Strafrechtliche Verfolgung kann nicht ausgeschlossen werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft der VAE erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für die VAE können Sie auch auf der Website von Dubai Customs einsehen (dubaicustoms.ae), wo es unter "Travellers Guide" eine Übersicht der aktuellen Zollfreimengen und verbotenen Gegenständen gibt.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Strafbar macht man sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen. Bei Zuwiderhandlung wird zumindest die Kamera/der Film/der Chip konfisziert. Die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat haben keine Möglichkeit, hier Einfluss zu nehmen oder die konfiszierten Gegenstände zurück zu erhalten.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkohol wird zwar in einigen Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum ohne Lizenz verboten. Bei Zuwiderhandlung und Anzeige muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden. Im Emirat Sharjah wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten.
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den VAE drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
In den VAE gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die ihren Niederschlag im Strafrecht finden. Als Folge werden Homosexualität und nichtehelicher Geschlechtsverkehr bei Anzeige strafrechtlich geahndet. Der Botschaft sind bisher aber keine Fälle von Verhaftungen oder Diskriminierung homosexueller oder transsexueller Reisenden bekanntgeworden. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in den VAE nicht statt.
Außerehelicher Geschlechtsverkehr und der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit (auch „Händchenhalten“) sind verboten und können mit Gefängnisaufenthalt bestraft werden.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende Schutzmaßnahmen beachten.
Prophylaxe
Durch allg. Hygienemaßnahmen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten ( siehe: www. dtg.org).
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Globetrotter78

Re: Reise-/Sicherheitshinweis VAE 08.01.2013

Beitrag von Globetrotter78 »

Ähm, wo ist nun die Gefahr?
Du kannst in den Emiraten die Autotür offen stehen lassen, die Geldbörse auf den Sitz legen und bummeln gehen. Es wird nichts fehlen. VAE und Oman sind die sichersten Reiseländer die ich je kennen lernte. Du wirst immer wieder hören: "Nobody will touch your car". Und das stimmt wirklich.
LG Albert
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 01.08.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand 01.08.2013^(Unverändert gültig seit: 01.08.2013)

Letzte Änderung:
- Besondere strafrechtliche Bestimmungen
- Medizinische Hinweise - Coromavirus


Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Strafbar macht man sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen. Bei Zuwiderhandlung wird zumindest die Kamera/der Film/der Chip konfisziert. Die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat haben keine Möglichkeit, hier Einfluss zu nehmen oder die konfiszierten Gegenstände zurück zu erhalten.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkohol wird zwar in einigen Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum ohne Lizenz verboten. Bei Zuwiderhandlung und Anzeige muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden. Im Emirat Sharjah wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten.
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den VAE drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
In den VAE gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die ihren Niederschlag im Strafrecht finden. Trotz des augenscheinlich liberaleren Gesellschaftsklimas in den VAE sollte Reisenden bewusst sein, dass Homosexualität und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden können. Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen "nichtehelichem Geschlechtsverkehr" kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit (auch „Händchenhalten“) ist ebenfalls verboten. Bisher sind dem Auswärtigen Amt keine Fälle von Verhaftungen oder Diskriminierung homosexueller oder transsexueller Reisenden bekanntgeworden. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in den VAE nicht statt.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Aktuell
Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht aber seit kurzem davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/Co ... tzung.html .
Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 8.5.2013 unter http://www.ecdc.europa.eu ).
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende Schutzmaßnahmen beachten.
Prophylaxe
Durch allg. Hygienemaßnahmen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten ( siehe: www. dtg.org).
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 22.10.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 22.10.2013
(Unverändert gültig seit: 22.10.2013)

Letzte Änderung:
Besondere strafrechtliche Bestimmungen – Sexualstraftaten


Besondere strafrechtliche Vorschriften
Strafbar macht man sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen. Bei Zuwiderhandlung wird zumindest die Kamera/der Film/der Chip konfisziert. Die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat haben keine Möglichkeit, hier Einfluss zu nehmen oder die konfiszierten Gegenstände zurück zu erhalten.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkohol wird zwar in einigen Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum ohne Lizenz verboten. Bei Zuwiderhandlung und Anzeige muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden. Im Emirat Sharjah wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten.
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den VAE drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
In den VAE gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die ihren Niederschlag im Strafrecht finden. Trotz des augenscheinlich liberaleren Gesellschaftsklimas in den VAE sollte Reisenden bewusst sein, dass Homosexualität und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden können. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in den VAE nicht statt. Straftaten, die in Deutschland gemäß § 177 StGB (Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) verfolgt werden, werden in den VAE ebenfalls strafrechtlich geahndet. In besonderen Fallkonstellationen kann auch das Opfer einer solchen Straftat einer strafrechtlichen Verfolgung unterworfen sein. Nicht-eheliche Schwangerschaften können bei Bekanntwerden (z.B. einem Arztbesuch) oder Anzeige ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor einer Eheschließung stehen, sollten sich vor der Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit (auch „Händchenhalten“) ist ebenfalls verboten.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 11.04.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 11.04.2014
(Unverändert gültig seit: 11.04.2014)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige – Arbeitsaufnahme


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Einschränkungen (siehe unten)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja; mit Einschränkungen (siehe unten)
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Visum
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Deutsche Staatsangehörige erhalten bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage; dieses Visum kann einmalig um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss beim Immigration Office beantragt werden und ist gebührenpflichtig.
Eine Neuregelung der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen gilt seit November 2012 z.B. für Geschäftsleute und bestimmte touristische Reisen. Danach können Kreuzfahrt-Touristen ein für drei Monate und von emiratischen Firmen oder Institutionen gesponserte Geschäftsleute ein für sechs Monate gültiges Mehrfacheinreisevisum erhalten, das einen jeweiligen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen erlaubt. Weitere Informationen erfahren Sie auf den einschlägigen Internetseiten der VAE-Behörden.
Inhabern von Touristen-Visa ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der VAE in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Sonstiges
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) erfasst werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat eine an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbuße (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses während des Aufenthalts in den VAE kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Die Einreisebehörden der VAE lassen eine Einreise ohne gültige Reisepässe nicht zu. Betroffene Passagiere werden wieder in ihr Herkunftsland (Abflugsort) zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die Botschaft oder das Generalkonsulat kann erst nach der Einreise gewährt werden.
Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet. Rechtsverbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der VAE in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. +49 30 516516, Fax: +49 30 51651900; Internet: www.vae-botschaft.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Re: Reise-/Sicherheitshinweis VAE 28.11.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand 28.11.2014 (Unverändert gültig seit: 28.11.2014)

Letzte Änderung: Besondere strafrechtliche Vorschriften
Strafbar macht man sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen, Brücken. Bei Zuwiderhandlung wird zumindest die Kamera/der Film/der Chip konfisziert. Die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat haben keine Möglichkeit, hier Einfluss zu nehmen oder die konfiszierten Gegenstände zurück zu erhalten. Die Fotografierverbote, auf die oftmals durch Warnschilder aufmerksam gemacht wird, werden derzeit von den emiratischen Behörden verstärkt geahndet. Im Einzelfall muss neuerdings sogar mit Verhaftung gerechnet werden.

Die VAE sind ein islamisches Land. Alkohol wird zwar in einigen Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum ohne Lizenz verboten. Bei Zuwiderhandlung und Anzeige muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden. Im Emirat Sharjah wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten.

Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den VAE drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.

In den VAE gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die ihren Niederschlag im Strafrecht finden. Trotz des augenscheinlich liberaleren Gesellschaftsklimas in den VAE sollte Reisenden bewusst sein, dass Homosexualität und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden können. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in den VAE nicht statt. Straftaten, die in Deutschland gemäß § 177 StGB (Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) verfolgt werden, werden in den VAE ebenfalls strafrechtlich geahndet. In besonderen Fallkonstellationen kann auch das Opfer einer solchen Straftat einer strafrechtlichen Verfolgung unterworfen sein. Nicht-eheliche Schwangerschaften können bei Bekanntwerden (z.B. einem Arztbesuch) oder Anzeige ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor einer Eheschließung stehen, sollten sich vor der Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit (auch „Händchenhalten“) ist ebenfalls verboten.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 15.12.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand 15.12.2014 (Unverändert gültig seit: 15.12.2014)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Am 1. Dezember 2014 wurde eine US-Staatsangehörige in einem Einkaufszentrum in Abu Dhabi erstochen; die mutmaßliche emiratische Täterin wurde festgenommen. Eine terroristisch motivierte Tat kann zur Zeit nicht ausgeschlossen werden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 30.12.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand 30.12.2014 (Unverändert gültig seit: 30.12.2014)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise

Die Terrororganisation ISIS hat seit September 2014 mit Anschlägen in Ländern gedroht, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein prominentes und aktives Mitglied der Anti-ISIS-Koalition. Anschläge auf Orte mit Symbolcharakter in den VAE, insbesondere zum Jahreswechsel, können nicht ausgeschlossen werden. Reisenden wird empfohlen, sich insbesondere in größeren Menschenansammlungen sicherheitsbewusst und situationsgerecht zu verhalten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Re: Reise-/Sicherheitshinweis VAE 02.01.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand 02.01.2015 (Unverändert gültig seit: 02.01.2015)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise

Die Terrororganisation ISIS hat seit September 2014 mit Anschlägen in Ländern gedroht, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein prominentes und aktives Mitglied der Anti-ISIS-Koalition. Reisenden wird empfohlen, sich insbesondere in größeren Menschenansammlungen sicherheitsbewusst und situationsgerecht zu verhalten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 19.01.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand 19.01.2015 (Unverändert gültig seit: 19.01.2015)
Letzte Änderung:
Besondere strafrechtliche Vorschriften


Strafbar macht man sich beim Fotografieren/Filmen (auch mit Mobiltelefonen) von folgenden Einrichtungen: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen, Brücken. Bei Zuwiderhandlung wird zumindest die Kamera/der Film/der Chip konfisziert. Die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat haben keine Möglichkeit, hier Einfluss zu nehmen oder die konfiszierten Gegenstände zurück zu erhalten. Die Fotografierverbote, auf die oftmals durch Warnschilder aufmerksam gemacht wird, werden derzeit von den emiratischen Behörden verstärkt geahndet. Im Einzelfall muss neuerdings sogar mit Verhaftung gerechnet werden.

Die VAE sind ein islamisches Land. Alkohol wird zwar in einigen Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum ohne Lizenz verboten. Bei Zuwiderhandlung und Anzeige muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden. Im Emirat Sharjah wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten.
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den VAE drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
In den VAE gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die ihren Niederschlag im Strafrecht finden. Trotz des augenscheinlich liberaleren Gesellschaftsklimas in den VAE sollte Reisenden bewusst sein, dass Homosexualität und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden können. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in den VAE nicht statt. Straftaten, die in Deutschland gemäß § 177 StGB (Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) verfolgt werden, werden in den VAE ebenfalls strafrechtlich geahndet. In besonderen Fallkonstellationen kann auch das Opfer einer solchen Straftat einer strafrechtlichen Verfolgung unterworfen sein. Nicht-eheliche Schwangerschaften können bei Bekanntwerden (z.B. einem Arztbesuch) oder Anzeige ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor einer Eheschließung stehen, sollten sich vor der Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit (auch „Händchenhalten“) ist ebenfalls verboten.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 03.02.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand 03.02.2015 (Unverändert gültig seit: 03.02.2015)

Letzte Änderung: Allgemeine Reiseinformationen

Drogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.

Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffe in die VAE verboten ist.

Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die Emirate durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen, um aktuelle Informationen zu erhalten. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Website der Botschaft der VAE unter http://www.uae-embassy.ae (--> FAQ).

Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen und sind ohne Sicherheitsbedenken möglich. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise mit überhöhter Geschwindigkeit zu erhöhter Unfallgefahr.
Für die Mietwagenanmietung in den VAE sollte ein internationaler Führerschein vorgelegt werden. Obwohl der EU-Führerschein zwar grundsätzlich anerkannt ist, wird in der Praxis abhängig von Mietwagenfirma und Standort häufig ein internationaler Führerschein verlangt. Sofern der EU-Führerschein akzeptiert wird, ist eine Übersetzung vorzulegen. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.

Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hotpants sind unangemessen und sollten vermieden werden.

Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.

Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 28.08.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand 28.08.2015 (Unverändert gültig seit: 28.08.2015)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Besondere strafrechtliche Vorschriften

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur Wachsamkeit geraten. Im Dezember 2014 wurde eine US-Staatsangehörige in einem Einkaufszentrum in Abu Dhabi erstochen. Die Tat wird vom Gericht der VAE als terroristisch motiviert angesehen. Die emiratische Täterin wurde inzwischen verurteilt und hingerichtet.

Kriminalität
Die VAE zählen zu den sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Besondere Aufmerksamkeit sollten insbesondere alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit walten lassen, da es hier in letzter Zeit vermehrt zu Übergriffen gekommen ist.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Strafbar macht man sich beim Fotografieren/Filmen (auch mit Mobiltelefonen) zumindest von folgenden Einrichtungen: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen, Brücken u. a. Bei Zuwiderhandlung wird zumindest die Kamera/der Film/der Chip konfisziert. Die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat in den VAE haben keine Möglichkeit, hier Einfluss zu nehmen oder die konfiszierten Gegenstände zurück zu erhalten. Die Fotografierverbote, auf die oftmals, aber nicht an allen Stellen sichtbar, durch Warnschilder aufmerksam gemacht wird, werden von den emiratischen Behörden verstärkt geahndet. Im Einzelfall muss sogar mit längerer Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.
Aufgrund von Vorkommnissen in jüngster Zeit wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass größte Vorsicht und Umsicht bei Publikationen in sozialen Medien geboten ist. Verstöße gegen das 2012 erlassene „UAE CYBER LAW“ können mit Haftstrafen bis zu 6 Monaten, Geldstrafen bis zu 500.000,- AED geahndet werden.
Eine Verurteilung hat bei Ausländern automatisch die Abschiebung zur Folge. Verboten aus Gründen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten bzw. des Eingriffs in die Privatsphäre einer Person ist u.a. die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der Person.

Der Link zum Gesetz ist abrufbar unter: http://gulfnews.com/uae-cyber-crimes-law-1.442016.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkohol wird zwar in einigen Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum ohne Lizenz verboten. Bei Zuwiderhandlung und Anzeige muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden. Im Emirat Sharjah wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten.

Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den VAE drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.

In den VAE gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die ihren Niederschlag im Strafrecht finden. Trotz des augenscheinlich liberaleren Gesellschaftsklimas in den VAE sollte Reisenden bewusst sein, dass Homosexualität und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden können. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in den VAE nicht statt. Straftaten, die in Deutschland gemäß § 177 StGB (Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) verfolgt werden, werden in den VAE ebenfalls strafrechtlich geahndet. In besonderen Fallkonstellationen kann auch das Opfer einer solchen Straftat einer strafrechtlichen Verfolgung unterworfen sein. Nicht-eheliche Schwangerschaften können bei Bekanntwerden (z.B. einem Arztbesuch) oder Anzeige ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor einer Eheschließung stehen, sollten sich vor der Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit (auch „Händchenhalten“) ist ebenfalls verboten.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 04.01.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 04.01.2016
(Unverändert gültig seit: 04.01.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Die Terrororganisation ISIS hat seit September 2014 mit Anschlägen in Ländern gedroht, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein prominentes und aktives Mitglied der Anti-ISIS-Koalition. Reisenden wird empfohlen, sich insbesondere in größeren Menschenansammlungen sicherheitsbewusst und situationsgerecht zu verhalten.
Seit Anfang Dezember sind die beiden emiratischen Checkpoints auf der Dubai-Hatta Road (E 44) für Ausländer geschlossen. Alle Reisenden, die nach Hatta bzw. in den Oman fahren wollen, werden auf die Nutzung der Sharjah-Kalba Road, mit der das omanische Staatsgebiet umfahren werden kann, verwiesen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 04.04.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 04.04.2016
(Unverändert gültig seit: 04.04.2016)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (gelöscht)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Terrororganisation ISIS hat seit September 2014 mit Anschlägen in Ländern gedroht, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein prominentes und aktives Mitglied der Anti-ISIS-Koalition. Reisenden wird empfohlen, sich insbesondere in größeren Menschenansammlungen sicherheitsbewusst und situationsgerecht zu verhalten.
Im Dezember 2014 wurde eine US-Staatsangehörige in einem Einkaufszentrum in Abu Dhabi erstochen. Die Tat wird vom Gericht der VAE als terroristisch motiviert angesehen. Die emiratische Täterin wurde inzwischen verurteilt und hingerichtet.
Seit Anfang Dezember sind die beiden emiratischen Checkpoints auf der Dubai-Hatta Road (E 44) für Ausländer geschlossen. Alle Reisenden, die nach Hatta bzw. in den Oman fahren wollen, werden auf die Nutzung der Sharjah-Kalba Road, mit der das omanische Staatsgebiet umfahren werden kann, verwiesen.
Kriminalität
Die VAE zählen zu den sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z. B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Besondere Aufmerksamkeit sollten insbesondere alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit walten lassen, da es hier in letzter Zeit vermehrt zu Übergriffen gekommen ist.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Drogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffe in die VAE verboten ist.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die Emirate durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen, um aktuelle Informationen zu erhalten. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Website der Botschaft der VAE unter www.uae-embassy.ae (--> FAQ).
Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise mit überhöhter Geschwindigkeit zu erhöhter Unfallgefahr.
Für die Mietwagenanmietung in den VAE sollte ein internationaler Führerschein vorgelegt werden. Obwohl der EU-Führerschein zwar grundsätzlich anerkannt ist, wird in der Praxis abhängig von Mietwagenfirma und Standort häufig ein internationaler Führerschein verlangt. Sofern der EU-Führerschein akzeptiert wird, ist eine Übersetzung vorzulegen. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hotpants sind unangemessen und sollten vermieden werden.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja; mit Einschränkungen (siehe unten).
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Visum
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Deutsche Staatsangehörige dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und sich dort zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen aufhalten. Die Möglichkeit für die VAE-Behörden, die o.g. Aufenthaltsdauer im Einklang mit den gültigen nationalen Rechtsvorschriften über die 90 Tage hinaus zu verlängern, bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen dazu gibt es z. B. auf den folgenden Internetseiten der VAE-Behörden:
Ministry of Foreign Affairs
www.mofa.gov.ae
oder
Ministry of Interior Naturalization & Residency Administration
www.moieserv.ae
Inhabern von Touristen-Visa ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der VAE in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Sonstiges
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z. B. Iriserkennung) erfasst werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat eine an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbuße (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses während des Aufenthalts in den VAE kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Die Einreisebehörden der VAE lassen eine Einreise ohne gültige Reisepässe nicht zu. Betroffene Passagiere werden wieder in ihr Herkunftsland (Abflugsort) zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die Botschaft oder das Generalkonsulat kann erst nach der Einreise gewährt werden.
Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet. Rechtsverbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der VAE in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. +49 30 516516, Fax: +49 30 51651900; Internet: www.vae-botschaft.de.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 07.12.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand 07.12.2016 (Unverändert gültig seit: 07.12.2016)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Besondere Zollvorschriften
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Medizinische Hinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Die Gebräuche und Gesetze der VAE sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Reisende sollten (insbesondere während des Fastenmonats Ramadan) u.a. durch ihre Kleidung und ihr Verhalten gegenüber diesen religiösen und sozialen Traditionen Respekt zeigen.

Die Terrororganisation ISIS hat seit September 2014 mit Anschlägen in Ländern gedroht, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein prominentes und aktives Mitglied der Anti-ISIS-Koalition. Reisenden wird empfohlen, sich insbesondere in größeren Menschenansammlungen sicherheitsbewusst und situationsgerecht zu verhalten.
Kriminalität

Die VAE zählen zu den sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z. B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Besondere Aufmerksamkeit sollten alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit walten lassen, da es hier in letzter Zeit vermehrt zu Übergriffen gekommen ist.

Allgemeine Reiseinformationen

Drogenbesitz und -Konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft.

Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffe verboten ist.

Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die Emirate auf der Website der Botschaft der VAE zu informieren und ggfs. durch die Botschaft beraten zu lassen.

Reisen im Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Allerdings führen hohe Verkehrsdichte und offensive Fahrweise mit hohen Geschwindigkeiten zu erhöhter Unfallgefahr.

Aufgrund des Alkoholverbots in der Öffentlichkeit gibt es keine Promillegrenze, Alkohol am Steuer ist immer strafbar.

Für die Mietwagenanmietung ist der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt, in der Praxis wird abhängig von Mietwagenfirma und Standort jedoch häufig ein internationaler Führerschein verlangt. Sofern der EU-Führerschein akzeptiert wird, ist eine Übersetzung vorzulegen. Während der Fahrt darf der Fahrer ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.

Die beiden emiratischen Checkpoints auf der Dubai-Hatta Road (E 44) sind für Ausländer geschlossen. Reisende, die nach Hatta bzw. in den Oman fahren wollen, werden auf die Nutzung der Sharjah-Kalba Road, mit der das omanische Staatsgebiet umfahren werden kann, verwiesen.

Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den hiesigen
Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit von Dritten führen.

Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.

Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan (2017 voraussichtlich vom 27. Mai bis 25. Juni) ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja; mit Einschränkungen (siehe unten).

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, sofern sie ein Lichtbild enthalten.

Visum
Deutsche Staatsangehörige dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und sich dort zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen aufhalten. Die Möglichkeit für die VAE-Behörden, die o.g. Aufenthaltsdauer im Einklang mit den gültigen nationalen Rechtsvorschriften über die 90 Tage hinaus zu verlängern, bleibt davon unberührt.

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Webseite der Botschaft der VAE in Berlin.

Inhabern von Touristen-Visa ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten rechtzeitig vor der Ausreise bei der Botschaft der VAE in Berlin die aktuellen Einreisebestimmungen erfragt werden.

Sonstiges
Bei der Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe des biometrischen Augen- (Iris-)Scans.
Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen (derzeit 100,- AED pro Tag) und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen.

Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses während des Aufenthalts in den VAE kann durch die Botschaft Abu Dhabi bzw. das Generalkonsulat Dubai ein Ersatzdokument ausgestellt werden. Hierfür sowie für die spätere Ausreise aus den VAE ist unbedingt eine Passverlustanzeige bei und anschließendes Verlustprotokoll der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich.

Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne gültigen Reisepass nicht zu. Betroffene Passagiere werden wieder in ihr Herkunftsland (Abflugsort) zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die Botschaft oder das Generalkonsulat ist erst nach der Einreise, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs möglich.

Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erteilt die zuständige Vertretung des Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Titelseiten von Illustrierten können als Pornografie ausgelegt werden. Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets, USB-Sticks werden ggfs. überprüft. Auch die Einfuhr und der Gebrauch von E-Zigaretten ist verboten und mit Beschlagnahme und Strafe bedroht.

Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).

Weitergehende Zollinformationen für Reisende erteilt sind auf der Webseite der Botschaft der VAE und des Dubaier Zolls (http://www.dubaicustoms.gov) zu finden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen, Brücken. Die Fotografier- und Filmverbote, auf die oftmals, aber nicht an allen Stellen sichtbar, durch Warnschilder aufmerksam gemacht wird, werden von den emiratischen Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen sowie die Ausweisung. Für die Dauer des strafrechtlichen Verfahrens wird regelmäßig eine Ausreisesperre verhängt. Weder die deutsche Botschaft noch das Generalkonsulat können hier Einfluss nehmen oder die Rückgabe von beschlagnahmten Gegenständen erreichen.

Seit Einführung des „UAE Cyber Law“ 2012 kann die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen eine Verletzung deren Persönlichkeitsrechte bedeuten. Solche Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu 6 Monaten geahndet werden. Darüber hinaus steht auch die Nutzung von VPN-(Virtual Private Network) Software unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

In den VAE ist Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit ein Straftatbestand.. Alkohol wird zwar in lizensierten Hotels, Restaurants und Bars angeboten, jedoch ist auch dort der Konsum für Muslime und Nicht-Touristen ohne eine Lizenz (Erlaubnis) grundsätzlich verboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum stehen in den VAE drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.

Das Strafrecht der VAE ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexualität und außerehelicher Geschlechtsverkehr sowie der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit sind verboten und werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in den VAE jedoch nicht statt. Sexuelle Übergriffe und Nötigung sowie Vergewaltigung werden in den VAE ebenfalls strafrechtlich geahndet. Wegen des Verbots außerehelichen Geschlechtsverkehrs waren in Einzelfällen auch die (weiblichen) Opfer solcher Straftaten strafrechtlicher Verfolgung in den VAE ausgesetzt.

Außereheliche Schwangerschaften können bei Bekanntwerden (z.B. einem Arztbesuch) oder Anzeige ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung von Muslimen.

Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise

Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Es gibt Hinweise, dass Fledermäuse das Virusreservoir sind und Kamele an der Übertragung beteiligt sein könnten. Reisende sollten unnötige Kontakte mit Tieren meiden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht aber seit kurzem davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter http://www.rki.de/.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 25.11.2013 unter
http://www.ecdc.europa.eu).

Aktuelle Merkblätter finden Sie unter

http://www.auswaertiges-amt.de/Reisemedizin.

Impfschutz

Es gibt keine Pflichtimpfungen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), und Tollwut empfohlen.

HIV / Aids
Die Rävalenz ist niedrig. Trotzdem besteht ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Die bekannten Schutzmaßnahmen sollten beachtet werden.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen/Darminfektionen vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Medizinische Versorgung
Teilweise ist die Einfuhr von selbst gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr). Bitte beachten sie dies für Reiseapotheke bzw. ihre Dauermedikation.

Die medizinische Versorgung ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Auch deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Nur in ländlicheren Regionen kann es noch zu Versorgungseinschränkungen kommen. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Fernreiseerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/).

Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Antworten