Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 21.05.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 21.05.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Burundi seitens AA völlig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 27.06.2006 - 27.03.2012 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 27.06.2006 - 27.03.2012

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burundi:
Stand 16.05.2013

Letzte Änderung:
Änderungen gab es in allen Kapiteln


Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Burundi besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohungen der somalischen Al-Shabab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des burundischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia sind ernst zu nehmen. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist deshalb beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter geboten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe und Straßenbars) zu meiden und abendliche Ausgänge auf das Notwendige zu beschränken.
Die Sicherheitslage in Burundi hat sich in den vergangenen Monaten gleichwohl verbessert: Landesweit sind Reisen während der Tagesstunden durchführbar.
Bei Reiseabsichten wird der vorherige Kontakt zur Deutschen Botschaft Bujumbura empfohlen.
In der Nähe zur Grenze mit der Demokratischen Republik Kongo sind in den Provinzen Bubanza und Cibitoke in der Vergangenheit immer wieder bewaffnete Gruppen in Erscheinung getreten. Von nicht zwingend erforderlichen Fahrten in diesen Gebieten sollte deshalb Abstand genommen werden. Von Ausgängen und Überlandfahrten nach 17:30 Uhr und vor 07:00 Uhr wird dringend abgeraten.
Die RN 10 zwischen Rwegura und Mabayi sowie die RN 9 nördlich von Bubanza sollten unbedingt gemieden werden. Gleiches gilt generell für das Naturschutzgebiet Rukoko und den Kibira Nationalpark

Am 18. September 2011 wurden bei einem schweren Attentat in Gatumba, ca. 15 km außerhalb von Bujumbura, 39 Menschen getötet. Westlich des Hotels Club du Lac Tanganyika sollte die Chaussée d’Uvira (die von Bujumbura über Gatumba zur Grenze der Demokratischen Republik Kongo führt) nach 17:30 Uhr unbedingt gemieden werden.
In allen Provinzen sollten Ausgänge und Überlandfahrten nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden und nach Einbruch der Dunkelheit unterbleiben. Insbesondere in den ländlichen Gegenden werden die Straßen nach 18:00 Uhr regelmäßig nicht mehr von Polizei- und Sicherheitskräften kontrolliert. Es sollte grundsätzlich nur in den Provinzhauptstädten übernachtet werden.
Auch in der Hauptstadt Bujumbura hat sich die Sicherheitslage verbessert. Nachdem tausende Arbeitsplätze durch den Großbrand des Zentralmarktes von Bujumbura am 27.01.2013 verloren gingen, war gleichwohl ein Anstieg der Armutskriminalität, zum Teil mit Gewaltanwendung festzustellen. Deshalb sollten auch in Stadtbereich die üblichen Vorsichtregeln eingehalten werden, z.B. Benutzung bewachter und/oder beleuchteter Parkplätze, kein zur Schau stellen von Schmuck oder Wertgegenständen, keine Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
Von nächtlichen Fahrten und Ausgängen in Bujumbura-Rural und den Quartiers Gatoke, Kinindo, Kanyosha, Musaga, Kamenge wird abgeraten.
Bitte beachten Sie auch die Reisewarnung für das Nachbarland Demokratische Republik Kongo. Bei Weiterreise nach Ruanda, Uganda und Tansania sind in letzter Zeit keine Probleme bekannt geworden, es sollten jedoch die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise beachtet werden.
Kriminalität
Aufgrund der langjährigen gewaltsamen Auseinandersetzungen seit 1993 ist die Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung trotz merklicher Verbesserungen seit 2005 hoch. Die allgemeine Kriminalität und die verbreitete Straflosigkeit stellen angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und der vielen Waffen im Land zentrale Probleme dar. Zwar sind Ausländer davon weniger betroffen, aber auch sie werden gelegentlich Opfer von Straftaten. Nach Einbruch der Dunkelheit und bei Reisen ins Landesinnere ist besondere Vorsicht geboten. Reisen vor Ort sollten nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. Polizei und Justiz entsprechen nicht europäischem Standard.

Allgemeine Reiseinformationen
Flugverbindungen
Nationale und internationale Fluglinien bedienen den internationalen Flughafen von Bujumbura. Direktverbindungen nach Europa (Brüssel) gibt es zweimal wöchentlich, ansonsten Umsteigeverbindungen über Nairobi, Kigali und Addis Abeba.
Straßenverkehr
Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren Burundis sollten wegen der bestehenden Kriminalität in jedem Fall vor Einbruch der Dunkelheit beendet werden. Man sollte sich auf riskantes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer einstellen. Verkehrsunfälle sind eine der häufigsten Todesursachen in Burundi. Bei Unfällen dürfen die beschädigten Fahrzeuge nicht vor dem Eintreffen der Polizei bewegt werden.
Reisen über Land
Touristische Reisen sind grundsätzlich möglich, aber nicht ohne Risiko und sollten aufgrund der Kriminalität nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. Übernachtungsmöglichkeiten in einfachen Hotels und Missionsstationen stehen im Landesinneren zur Verfügung.
Geld /Kreditkarten
Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros getauscht werden. Mit den Kreditkarten Visa und MasterCard können Beträge in Landeswährung und in Devisen bei verschiedenen Banken in Bujumbura abgehoben werden. Jedoch sind Zahlungen mit Kreditkarten in der Regel nicht möglich. Travellerchecks werden nicht akzeptiert. Die Bargeldversorgung per Western Union oder MoneyGram funktioniert innerhalb eines Tages.
Telekommunikation
Es existiert ein nationales Mobiltelefonnetz. Deutsche SIM-Karten sind nicht verwendbar. Lokale SIM-Karten (pay as you go) können für SIMlockfreie Handys beschafft werden, allerdings sind die angebotenen Handydienste sehr beschränkt. Internetcafés sind vorhanden, die Verbindungen sind allerdings sehr langsam.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nein
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Impfpass muss mitgeführt werden.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Grundsätzlich ist für die Einreise deutscher Staatsangehöriger die Beantragung eines Visum vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Burundi in Berlin (http://www.burundi-embassy-berlin.com) erforderlich. Die Ausstellung eines Visums am Flughafen Bujumbura ist ebenfalls möglich. Die Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer eines Visums kann mit einer Geldbuße belegt werden und zu Verzögerungen bei der Ausreise führen.
Einreisende sollten sich an die international üblichen Regeln halten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Verboten ist die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornografischem Material. Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist beschränkt.
Washingtoner Artenschutzabkommen (WA)
Bitte beachten Sie die Bestimmungen des WA. Von den Schutzbestimmungen betroffen sind bestimmte Tiere und Pflanzen (Beispiele: Schildkröten, Pfeilgiftfrösche, Orchideen) sowie die Erzeugnisse daraus (Beispiele: Elfenbein, Schildpatt, Jagdtrophäen, Leder- und Pelzwaren, Kaviar). Der Schutzstatus einzelner Arten (Einstufung in die genannten Anhänge) ist über die Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) WISIA-online (http://www.wisia.de) abrufbar. Ausführliche Informationen zu den im Einzelnen zu beachtenden Ein- und Ausfuhr-Regelungen und Dokumentenpflichten finden sich
- in deutscher und englischer Sprache auf der Website des Bundesamts für Naturschutz, das WA-Vollzugsbehörde für Deutschland ist:
http://www.bfn.de/ , sowie
http://www.zoll.de/
- in 22 Sprachen unter http://www.eu-wildlifetrade.org. (> Themen > Genehmigungen, Bescheinigungen, Einfuhrmeldungen).
Anträge für die Erteilung deutscher CITES Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigungen oder Wiederausfuhrbescheinigungen sind direkt an das BfN zu richten. Die Antragstellung ist auch online (http://www.cites-online.de) möglich.
Für die Einfuhr in die EU sind grundsätzlich neben einer Einfuhrgenehmigung auch Ausfuhrdokumente des Ausfuhrstaates erforderlich. Die im Gastland hierfür zuständige Behörde ist unter http://www.cites.org ( > National contacts & information) zu finden. Ausnahmen von der Dokumentenpflicht bestehen bei der Ein-, Aus- oder Wiederausfuhr von persönlichen oder Haushaltsgegenständen aus geschützten Arten. Einzelheiten finden sich unter http://www.bfn.de (> Themen>CITES > persönlicher Gebrauch).
Auf der Website des Auswärtigen Amts finden Sie außerdem Hinweise zur Einfuhr von Reiseandenken im Bereich >Länder, Reise, Sicherheit>Aktuelle Reisewarnungen mit dem Titel "Vorsicht bei exotischen Souvenirs" (http://www.auswaertiges-amt.de/).
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Aufgrund des neuen Strafgesetzes wird Homosexualität mit einer Haftstrafe zwischen 3 Monaten und 2 Jahren oder einer Geldstrafe zwischen 50.000 – 100.000 BIF (entspricht ca. 30 – 60 Euro) geahndet.
Es ist zu beachten, dass der Flughafen sowie militärische Einrichtungen nicht fotografiert werden dürfen. Wegen der Anschlagsdrohungen (s.o.) praktiziert die Polizei auch ein weitgehendes Fotografierverbot aller öffentlicher sowie sonstiger sensibler Einrichtungen. Eine besondere Zurückhaltung beim Fotografieren wird daher empfohlen.
Ansonsten existieren keine von europäischen Regelungen abweichenden strafrechtlichen Vorschriften.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr gefordert, siehe auch http://www.who.int
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch http://www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Tollwut ggf. auch Cholera (s.u.) empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein hohes Risiko besteht ganzjährig und landesweit. Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin®, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV /AIDS
ist im Lande ein großes Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Die HIV-Prävalenz liegt derzeit bei 6%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Es besteht ein landesweit erhöhtes Risiko für Durchfallerkrankungen - u.a. treten auch sporadisch und lokal begrenzte Choleraepidemien wie gegenwärtig in Bujumbura sowie in den Provinzen Rumonge und Cibitoke auf. Für Risikoreisende könnte deshalb eine Cholera-Schluckimpfung zurzeit sinnvoll sein.
Meist lassen sich durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene Durchfallerkrankungen aber vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningitis
Die Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung) wird im gesamten Lande hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai bis August und Januar bis März) übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter 4 Wochen indiziert sein.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Im gesamten Land kann es sporadisch zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.
Bilharziose
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis (Bilharziose) – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern. Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Infrastruktur
Burundi gehört zu den medizinisch äußerst unzureichend versorgten Ländern in der Region Ostafrika. Fehlende Finanzen schränken die Ausstattung von Krankenhäusern und die Beschaffung von medizinischen Geräten erheblich ein. Probleme bei der Instandhaltung von Gebäuden und Mängel bei der Wartung von medizinischen Geräten sind unschwer zu erkennen. Eine hohe Personalfluktuation im Medizinsektor stellt ein weiteres Problem dar. Es gibt einige in Europa ausgebildete Ärzte, die ihre erworbenen Fähigkeiten wegen des beschriebenen Mangels nur zum Teil einsetzen können. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 24.06.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burundi:
Stand 24.06.2013
(Unverändert gültig seit: 24.06.2013)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr gefordert, siehe auch www.who.int
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie Keuchhusten (Pertussis) und ggf. Polio, auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY- Konjugatimpfstoff), Tollwut (s. u.) empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein hohes Risiko besteht ganzjährig und landesweit. Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin®, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • besonders in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV /AIDS
ist im Lande ein großes Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Das HIV-Vorkommen im Lande ist hoch. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Es besteht ein landesweit erhöhtes Risiko für Durchfallerkrankungen - auch können sporadisch und lokal begrenzte Choleraepidemien auftreten.
Meist lassen sich durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene Durchfallerkrankungen aber vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningitis
Die bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung) wird im gesamten Lande hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai bis September und Januar bis März) übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Konjugatimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) indiziert sein.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Im gesamten Land kann es sporadisch Schlafkrankheitsinfektionen kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden können. Das Vermeiden von Fliegenstichen durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.
Bilharziose
In fast allen Süßwassergewässern ist die Bilharziose endemisch, das Baden in Seen (auch Lake Tanganjika) und Flüssen sollte vermieden werden. Bei entsprechender Exposition kann nach Rückkehr ein Test auf Bilharzia an deutschen Tropeninstituten durchgeführt werden (Stuhl, Urin, Blut).
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann. Dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlangen. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch gibt es einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte z.T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, u. a.). Wie in den Tropen allgemein bekannt sein sollte: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt! Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges A usschütteln entfernen.
Medizinische Infrastruktur
Burundi gehört zu den medizinisch äußerst unzureichend versorgten Ländern in der Region Ostafrika. Fehlende Finanzen schränken die Ausstattung von Krankenhäusern und die Beschaffung von medizinischen Geräten erheblich ein. Ebenso ist der Fachkräftemangel (brain drain) eklatant. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 13.06.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burundi:
Stand 13.06.2014
(Unverändert gültig seit: 13.06.2014)

Letzte Änderung:
Landesspezifische sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Burundi besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohungen der somalischen Al-Shabab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des burundischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia sind ernst zu nehmen. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist deshalb beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter geboten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe und Straßenbars) zu meiden und abendliche Ausgänge auf das Notwendige zu beschränken. Auch public viewing-Veranstaltungen während der Fußballweltmeisterschaft 2014 sollten gemieden werden.
Die Sicherheitslage in Burundi hat sich in den vergangenen Monaten nicht verändert. Landesweit sind Reisen während der Tagesstunden durchführbar. Angestiegen ist jedoch die politisch motivierte Gewalt. Das gilt jedoch aufgrund der in einem Jahr stattfindenden Wahlen nahezu ausschließlich für die politische Opposition im Land, für die sich die Lage verschlechtert hat. Auch hier wird geraten, sich von Parteiversammlungen fernzuhalten und öffentliche politische Aussagen zu unterlassen.
Bei Reiseabsichten wird der vorherige Kontakt zur Deutschen Botschaft Bujumbura empfohlen.
In der Nähe zur Grenze mit der Demokratischen Republik Kongo sind in den Provinzen Bubanza und Cibitoke in der Vergangenheit immer wieder bewaffnete Gruppen in Erscheinung getreten. Von nicht zwingend erforderlichen Fahrten in diesen Gebieten sollte deshalb Abstand genommen werden. Von Ausgängen und Überlandfahrten nach 17:30 Uhr und vor 07:00 Uhr wird dringend abgeraten.
Die RN 10 zwischen Rwegura und Mabayi sowie die RN 9 nördlich von Bubanza sollten unbedingt gemieden werden. Gleiches gilt generell für das Naturschutzgebiet Rukoko und den Kibira Nationalpark
Westlich des Hotels Club du Lac Tanganyika sollte die Chaussée d’Uvira (die von Bujumbura über Gatumba zur Grenze der Demokratischen Republik Kongo führt) nach 17:30 Uhr unbedingt gemieden werden.

In allen Provinzen sollten Ausgänge und Überlandfahrten nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden und nach Einbruch der Dunkelheit unterbleiben. Insbesondere in den ländlichen Gegenden werden die Straßen nach 18:00 Uhr regelmäßig nicht mehr von Polizei- und Sicherheitskräften kontrolliert. Es sollte grundsätzlich nur in den Provinzhauptstädten übernachtet werden.
Auch in der Hauptstadt Bujumbura hat sich die Sicherheitslage nicht verändert. Nachdem tausende Arbeitsplätze durch den Großbrand des Zentralmarktes von Bujumbura am 27.01.2013 verloren gingen, war gleichwohl ein Anstieg der Armutskriminalität, zum Teil mit Gewaltanwendung festzustellen. Deshalb sollten auch in Stadtbereich die üblichen Vorsichtregeln eingehalten werden, z.B. Benutzung bewachter und/oder beleuchteter Parkplätze, kein zur Schau stellen von Schmuck oder Wertgegenständen, keine Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
Von nächtlichen Fahrten und Ausgängen in Bujumbura-Rural und den Quartiers Gatoke, Kinindo, Kanyosha, Musaga, Kamenge wird abgeraten.
Bitte beachten Sie auch die Reisewarnung für das Nachbarland Demokratische Republik Kongo. Bei Weiterreise nach Ruanda, Uganda und Tansania sind in letzter Zeit keine Probleme bekannt geworden, es sollten jedoch die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise beachtet werden.
Kriminalität
Aufgrund der langjährigen gewaltsamen Auseinandersetzungen seit 1993 ist die Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung trotz merklicher Verbesserungen seit 2005 hoch. Die allgemeine Kriminalität und die verbreitete Straflosigkeit stellen angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und der vielen Waffen im Land zentrale Probleme dar. Zwar sind Ausländer davon weniger betroffen, aber auch sie werden gelegentlich Opfer von Straftaten. Nach Einbruch der Dunkelheit und bei Reisen ins Landesinnere ist besondere Vorsicht geboten. Reisen vor Ort sollten nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. Polizei und Justiz entsprechen nicht europäischem Standard.
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Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 22.04.2015

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burundi:
Stand 22.04.2015
(Unverändert gültig seit: 22.04.2015)

Letzte Änderung:
- Aktueller Hinweis
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen


Aktueller Hinweis
Zwischen Mai und August 2015 finden in Burundi Präsidentschafts-, Parlaments und Kommunalwahlen statt. Im April 2015 kam es in diesem Zusammenhang gelegentlich zu Demonstrationen in der Innenstadt von Bujumbura, die von der Polizei mit Gewalt beendet wurden und das öffentliche Leben erheblich beeinträchtigten. Weitere Demonstrationen sind zu erwarten. Die Präsenz an Sicherheitskräften in der Innenstadt und an den Zufahrtsstraßen wurde deutlich erhöht.
Im Zusammenhang mit den Wahlen ist mit zunehmend politisch motivierter Gewalt zu rechnen. Es wird dringend geraten, sich von öffentlichen Demonstrationen wie von Parteiversammlungen und politischen Kundgebungen fernzuhalten und öffentliche politische Aussagen zu unterlassen.
Im Übrigen besteht in Burundi auch weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohungen der somalischen Al-Shabab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des burundischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia sind ernst zu nehmen. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist deshalb beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter geboten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe und Straßenbars) zu meiden und abendliche Ausgänge auf das Notwendige zu beschränken.
Bei Reiseabsichten wird der vorherige Kontakt zur Deutschen Botschaft Bujumbura empfohlen. Nicht zwingend erforderliche Reisen sollten auf die Zeit nach den Wahlen verschoben werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Aufgrund der langjährigen gewaltsamen Auseinandersetzungen seit 1993 ist die Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung trotz merklicher Verbesserungen seit 2005 hoch. Die allgemeine Kriminalität und die verbreitete Straflosigkeit stellen angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und der vielen Waffen im Land zentrale Probleme dar.
Zwar sind Ausländer davon weniger betroffen, aber auch sie werden gelegentlich Opfer von Straftaten. Polizei und Justiz entsprechen nicht europäischem Standard.
Auch in der Hauptstadt Bujumbura ist in den vergangenen Jahren ein Anstieg der Armutskriminalität, zum Teil mit Gewaltanwendung festzustellen. Die üblichen Vorsichtsregeln, z.B. Benutzung bewachter und/oder beleuchteter Parkplätze, kein zur Schau stellen von Schmuck oder Wertgegenständen, keine Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit, sollten eingehalten werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Flugverbindungen
Nationale und internationale Fluglinien bedienen den internationalen Flughafen von Bujumbura. Direktverbindungen nach Europa (Brüssel) gibt es zweimal wöchentlich, ansonsten Umsteigeverbindungen über Nairobi, Kigali und Addis Abeba.
Straßenverkehr
Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren Burundis sollten wegen der bestehenden Kriminalität in jedem Fall vor Einbruch der Dunkelheit beendet werden. Man sollte sich auf riskantes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer einstellen. Verkehrsunfälle sind eine der häufigsten Todesursachen in Burundi. Bei Unfällen dürfen die beschädigten Fahrzeuge nicht vor dem Eintreffen der Polizei bewegt werden.
Reisen über Land
In ganz Burundi sollten Ausgänge und Überlandfahrten nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. Nach 17:30 Uhr und vor 07:00 Uhr wird dringend von solchen Fahrten abgeraten. Insbesondere in den ländlichen Gegenden werden die Straßen nach 18:00 Uhr regelmäßig nicht mehr von Polizei- und Sicherheitskräften kontrolliert.
Touristische Reisen sind grundsätzlich möglich, aber nicht ohne Risiko und sollten aufgrund der Kriminalität nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. Übernachtungsmöglichkeiten in einfachen Hotels und Missionsstationen stehen im Landesinneren zur Verfügung. Grundsätzlich sollte nur in den Provinzhauptstädten übernachtet werden.
In der Nähe zur Grenze mit der Demokratischen Republik Kongo sind in den Provinzen Bubanza und Cibitoke in der Vergangenheit – auch bereits mehrfach im Jahre 2015 – immer wieder bewaffnete Gruppen in Erscheinung getreten. Von nicht zwingend erforderlichen Fahrten in diesen Gebieten – insbesondere auf der RN 5 – sollte deshalb Abstand genommen werden.
Die RN 10 zwischen Rwegura und Mabayi sowie die RN 9 nördlich von Bubanza sollten unbedingt gemieden werden. Gleiches gilt generell für das Naturschutzgebiet Rukoko und den Kibira Nationalpark.
Westlich des Hotels Club du Lac Tanganyika sollte die Chaussée d’Uvira, die von Bujumbura über Gatumba zur Grenze der Demokratischen Republik Kongo führt, nach 17:30 Uhr unbedingt gemieden werden.
Von nächtlichen Fahrten und Ausgängen in Bujumbura-Rural und den Vierteln Gatoke, Kinindo, Kanyosha, Musaga, Kamenge wird abgeraten.
Bitte beachten Sie auch die Teilreisewarnung für angrenzende Regionen des Nachbarlands Demokratische Republik Kongo. Bei Weiterreise nach Ruanda, Uganda und Tansania sind in letzter Zeit keine Probleme bekannt geworden, es sollten jedoch die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise beachtet werden.
Geld /Kreditkarten
Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros getauscht werden. Mit den Kreditkarten Visa und MasterCard können Beträge in Landeswährung und in Devisen bei verschiedenen Banken in Bujumbura abgehoben werden. Jedoch sind Zahlungen mit Kreditkarten in der Regel nicht möglich. Travellerchecks werden nicht akzeptiert. Die Bargeldversorgung per Western Union oder MoneyGram funktioniert innerhalb eines Tages.
Telekommunikation
Es existiert ein nationales Mobiltelefonnetz. Deutsche SIM-Karten sind nicht verwendbar. Lokale SIM-Karten (pay as you go) können für SIMlockfreie Handys beschafft werden, allerdings sind die angebotenen Handydienste sehr beschränkt. Internetcafés sind vorhanden, die Verbindungen sind allerdings sehr langsam.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 29.04.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Burundi:

Stand 29.04.2015 (Unverändert gültig seit: 29.04.2015)

Letzte Änderung: Aktueller Hinweis
Zwischen Mai und August 2015 finden in Burundi Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen statt. Seit dem 26. April 2015 kommt es in diesem Zusammenhang im Stadtgebiet von Bujumbura und insbesondere in den Bezirken Cibitoke, Ngagara und Musaga zu Demonstrationen, die von der Polizei mit Gewalt zurückgedrängt werden. Das öffentliche Leben ist erheblich beeinträchtigt. Spannungen werden auch aus einzelnen anderen Landesteilen gemeldet. Internet und Mobiltelefonnetz sind teilweise unterbrochen. Weitere Demonstrationen sind zu erwarten. Die Präsenz der Sicherheitskräfte in der Innenstadt und an den Zufahrtsstraßen wurde deutlich erhöht, an einigen Stellen im Stadtbereich wurden Straßensperren errichtet.

Im Zusammenhang mit den Wahlen ist mit zunehmend politisch motivierter Gewalt zu rechnen. Es wird dringend geraten, sich von öffentlichen Demonstrationen wie von Parteiversammlungen und politischen Kundgebungen fernzuhalten und öffentliche politische Aussagen zu unterlassen.

Im Übrigen besteht in Burundi auch weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohungen der somalischen Al-Shabab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des burundischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia sind ernst zu nehmen. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist deshalb beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter geboten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe und Straßenbars) zu meiden und abendliche Ausgänge auf das Notwendige zu beschränken.
Bei Reiseabsichten wird der vorherige Kontakt zur Deutschen Botschaft Bujumbura empfohlen. Nicht zwingend erforderliche Reisen sollten auf die Zeit nach den Wahlen verschoben werden.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 12.05.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Burundi:

Stand 12.05.2015 (Unverändert gültig seit: 12.05.2015)

Letzte Änderung: Aktueller Hinweis
Von nicht zwingend erforderlichen Reisen nach Burundi wird derzeit abgeraten. Reisen sollten auf die Zeit nach den Wahlen verschoben werden.

Zwischen Mai und August 2015 finden in Burundi Präsidentschafts-, Parlaments und Kommunalwahlen statt. Seit dem 26, April 2015 kommt es in diesem Zusammenhang im Stadtgebiet von Bujumbura täglich zu Demonstrationen.Besonders betroffen sind die nördlichen Bezirke Nyakabiga, Cibitoke, und Ngagara, sowie im Süden Bujumburas die Bezirke Musaga, Kinindo und Kinanira.Demonstranten errichten dort Straßensperren und hindern Passanten an der Durchfahrt. Die Polizei drängt Demonstranten mit Gewalt, auch unter Einsatz von Schusswaffen und Handgranaten, zurück. In den betroffenen Stadtbezirken kommt das öffentliche Leben komplett zum Stillstand, im übrigen Bujumbura ist es erheblich beeinträchtigt. Spannungen werden auch aus n anderen Landesteilen, insbesondere aus Ijenda/Mwaro und Matana gemeldet. Internet und Mobiltelefonnetz sind teilweise unterbrochen. Weitere Demonstrationen sind zu erwarten. Die Präsenz der Sicherheitskräfte in der Innenstadt und an den Zu fahrtsstraßen wurde deutlich erhöht.Im Zusammenhang mit den Wahlen ist mit zunehmend politisch motivierter Gewalt zu rechnen. Er wird dringend geraten, sich von öffentlichen Demonstrationen wie von Parteiversammlungen und politischen Kundgebungen fernzuhalten und öffentliche politische Aussagen zu unterlassen.
Im Übrigen besteht in Burundi auch weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohungen der somalischen Al-Shabab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des burundischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia sind ernst zu nehmen. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist deshalb beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter geboten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe und Straßenbars) zu meiden und abendliche Ausgänge auf das Notwendige zu beschränken.
Bei Reiseabsichten wird der vorherige Kontakt zur Deutschen Botschaft Bujumbura empfohlen.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 13.05.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Burundi:

Stand 13.05.2015 (Unverändert gültig seit: 13.05.2015)

Letzte Änderung: Aktueller Hinweis
Am 13. Mai kam es zu einem Staatsstreich, dessen Ausgang nicht absehbar ist. Der Flughafen ist abgeriegelt, die Grenzen sind geschlossen. Von Reisen nach Burundi wird derzeit abgeraten.


Stand bis 12. Mai:
Zwischen Mai und August 2015 finden in Burundi Präsidentschafts-, Parlaments und Kommunalwahlen statt. Seit dem 26, April 2015 kommt es in diesem Zusammenhang im Stadtgebiet von Bujumbura täglich zu Demonstrationen. Besonders betroffen sind die nördlichen Bezirke Nyakabiga, Cibitoke, und Ngagara, sowie im Süden Bujumburas die Bezirke Musaga, Kinindo und Kinanira. Demonstranten errichten dort Straßensperren und hindern Passanten an der Durchfahrt. Die Polizei drängt Demonstranten mit Gewalt, auch unter Einsatz von Schusswaffen und Handgranaten, zurück. In den betroffenen Stadtbezirken kommt das öffentliche Leben komplett zum Stillstand, im übrigen Bujumbura ist es erheblich beeinträchtigt. Spannungen werden auch aus anderen Landesteilen, insbesondere aus Ijenda/Mwaro und Matana gemeldet. Internet und Mobiltelefonnetz sind teilweise unterbrochen. Weitere Demonstrationen sind zu erwarten. Die Präsenz der Sicherheitskräfte in der Innenstadt und an den Zu fahrtsstraßen wurde deutlich erhöht. Im Zusammenhang mit den Wahlen ist mit zunehmend politisch motivierter Gewalt zu rechnen. Es wird dringend geraten, sich von öffentlichen Demonstrationen wie von Parteiversammlungen und politischen Kundgebungen fernzuhalten und öffentliche politische Aussagen zu unterlassen.
Im Übrigen besteht in Burundi auch weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohungen der somalischen Al-Shabab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des burundischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia sind ernst zu nehmen. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist deshalb beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter geboten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe und Straßenbars) zu meiden und abendliche Ausgänge auf das Notwendige zu beschränken.
Bei Reiseabsichten wird dringend der vorherige Kontakt zur Deutschen Botschaft Bujumbura empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 20.05.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burundi:
Stand 20.05.2015
(Unverändert gültig seit: 20.05.2015)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Von Reisen nach Burundi wird abgeraten.

Die Lage in Bujumbura wie auch im Land ist unübersichtlich. Ein Staatsstreich am 13.05.2015 wurde von Armeeinheiten, die dem Staatspräsidenten gegenüber loyal blieben, abgewehrt. Der internationale Flughafen von Bujumbura ist seit dem 16.05. wieder geöffnet, allerdings wird er aktuell ausschließlich von SN Brussels angeflogen.
Die ursprünglich für den 26.05. vorgesehenen Parlamentswahlen wurden auf den 05.06. verschoben. Unklar ist, ob die weiteren Wahltermine zwischen Ende Juni und Ende August bestehen bleiben. Wie bereits seit dem 26. April 2015 kommt es auch nach der Niederschlagung des Staatsstreiches im Stadtgebiet von Bujumbura täglich zu Demonstrationen. Besonders betroffen sind die nördlichen Bezirke Nyakabiga, Cibitoke, und Ngagara, sowie im Süden Bujumburas die Bezirke Musaga, Kinindo und Kinanira. Demonstranten errichten dort Straßensperren und hindern Passanten an der Durchfahrt. Die Polizei drängt Demonstranten mit Gewalt, auch unter Einsatz von Schusswaffen und Handgranaten, zurück. In den betroffenen Stadtbezirken kommt das öffentliche Leben komplett zum Stillstand, im übrigen Bujumbura ist es erheblich beeinträchtigt. Spannungen werden auch aus anderen Landesteilen, insbesondere aus Ijenda/Mwaro und Matana gemeldet. Internet und Mobiltelefonnetz sind teilweise unterbrochen. Weitere Demonstrationen sind zu erwarten. Die Präsenz der Sicherheitskräfte in der Innenstadt und an den Zufahrtsstraßen wurde deutlich erhöht. Im Zusammenhang mit den Wahlen ist mit zunehmend politisch motivierter Gewalt zu rechnen. Es wird dringend geraten, sich von öffentlichen Demonstrationen wie von Parteiversammlungen und politischen Kundgebungen fernzuhalten und öffentliche politische Aussagen zu unterlassen.
Im Übrigen besteht in Burundi auch weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohungen der somalischen Al-Shabab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des burundischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia sind ernst zu nehmen. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist deshalb beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter geboten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe und Straßenbars) zu meiden und abendliche Ausgänge auf das Notwendige zu beschränken.
Bei Reiseabsichten wird dringend der vorherige Kontakt zur Deutschen Botschaft Bujumbura empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 10.06.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burundi:
Stand 10.06.2015
(Unverändert gültig seit: 10.06.2015)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Von Reisen nach Burundi wird abgeraten.

Die Lage in Bujumbura wie auch im Land ist unübersichtlich und angespannt. Es kommt fast täglich zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften, bei denen Schusswaffen und Handgranaten eingesetzt werden. Der internationale Flughafen von Bujumbura ist wieder geöffnet, allerdings haben die Fluglinien ihren Flugplan geändert und einige den Flugbetrieb reduziert.
Die bereits mehrfach verschobenen Parlamentswahlen wurden bisher nicht abgehalten. Die Wahlkommission hat am 8. Juni vorgeschlagen, die Parlamentswahlen am 26. Juni, die Präsidentschaftswahlen am 15. Juli und die Senatswahlen am 24. Juli 2015 durchzuführen. Unklar ist, ob es bei diesen Terminen bleiben wird.
Bereits seit dem 26. April 2015 kommt es im Stadtgebiet von Bujumbura fast täglich zu Demonstrationen. In letzter Zeit besonders betroffen sind die nördlichen Bezirke Nyakabiga, Cibitoke, Buterere und Mutakura sowie im Süden Bujumburas die Bezirke Musaga, Kinindo und Kinanira. Demonstranten errichten dort Straßensperren und hindern Passanten an der Durchfahrt. Die Polizei drängt Demonstranten mit Gewalt, auch unter Einsatz von Schusswaffen und Handgranaten, zurück. Auch nachts patrouillieren Polizei und Armee in den o.g. Stadtvierten und setzen Schusswaffen ein. In den betroffenen Stadtbezirken kommt das öffentliche Leben komplett zum Stillstand, im übrigen Bujumbura ist es erheblich beeinträchtigt. Spannungen werden auch aus anderen Landesteilen, insbesondere aus Ijenda/Mwaro und Matana gemeldet. Internet und Mobiltelefonnetz sind teilweise unterbrochen. Weitere Demonstrationen sind zu erwarten. Die Präsenz der Sicherheitskräfte in der Innenstadt und an den Zufahrtsstraßen wurde deutlich erhöht. Im Zusammenhang mit den Wahlen ist mit politisch motivierter Gewalt zu rechnen. Es wird dringend geraten, sich von öffentlichen Demonstrationen wie von Parteiversammlungen und politischen Kundgebungen fernzuhalten und öffentliche politische Aussagen zu unterlassen.
Im Übrigen besteht in Burundi auch weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohungen der somalischen Al-Shabab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des burundischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia sind ernst zu nehmen. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist deshalb beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter geboten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe und Straßenbars) zu meiden und abendliche Ausgänge auf das Notwendige zu beschränken.
Bei Reiseabsichten wird dringend der vorherige Kontakt zur Deutschen Botschaft Bujumbura empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 23.06.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burundi:
Stand 23.06.2015
(Unverändert gültig seit: 23.06.2015)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Von Reisen nach Burundi wird abgeraten.

Die Lage in Bujumbura wie auch im ganzen Land ist unübersichtlich und angespannt. Es kommt fast täglich sowohl zu offenen als auch zu verdeckten Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften, bei denen Schusswaffen und Handgranaten eingesetzt werden. Der internationale Flughafen von Bujumbura ist geöffnet, allerdings haben die Fluglinien ihren Flugplan geändert und einige den Flugbetrieb reduziert.
Die mehrfach verschobenen Parlamentswahlen sollen am 29.Juni, die Präsidentschaftswahlen am 15. Juli und die Senatswahlen am 24. Juli 2015 stattfinden.
Zu den Wahlterminen und auch danach muss mit einer Zunahme einzelner Gewalttaten und Demonstrationen gerechnet werden.
Bereits seit dem 26. April 2015 kommt es im Stadtgebiet von Bujumbura fast täglich zu Demonstrationen. Besonders betroffen sind die nördlichen Bezirke Nyakabiga, Cibitoke, Buterere und Mutakura, sowie im Süden Bujumburas die Bezirke Musaga, Kinindo und Kinanira. Demonstranten errichten dort Straßensperren und hindern Passanten an der Durchfahrt. Die Polizei drängt Demonstranten mit Gewalt, auch unter Einsatz von Schusswaffen und Handgranaten, zurück. Seit Anfang Juni nimmt die Intensität der Demonstrationen ab. Gleichzeitig kommt es allerdings im gesamten Stadtgebiet Bujumburas und zuletzt auch in anderen Landesteilen an öffentlichen Plätzen zu Anschlägen mit Handgranaten. Ziele waren häufig Busbahnhöfe, Taxistände oder lokale Restaurants. Nachts patrouillieren Polizei und Armee in den o.g. Stadtvierteln und setzen Schusswaffen ein. In den betroffenen Stadtbezirken kommt das öffentliche Leben komplett zum Stillstand, im übrigen Bujumbura ist es er heblich beeinträchtigt.

Spannungen werden auch aus anderen Landesteilen, insbesondere aus Ngozi, Kirundo, Ijenda/Mwaro und Matana gemeldet. Internet und Mobiltelefonnetz sind teilweise unterbrochen. Weitere Demonstrationen sind zu erwarten. Die Präsenz der Sicherheitskräfte in der Innenstadt und an den Zufahrtsstraßen wurde deutlich erhöht. Im Zusammenhang mit den Wahlen ist mit politisch motivierter Gewalt zu rechnen. Es wird dringend geraten, sich von öffentlichen Demonstrationen wie von Parteiversammlungen und politischen Kundgebungen fernzuhalten und öffentliche politische Aussagen zu unterlassen.
Im Übrigen besteht in Burundi auch weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohungen der somalischen Al-Shabab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des burundischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia sind ernst zu nehmen. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist deshalb beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter geboten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe und Straßenbars) zu meiden und abendliche Ausgänge auf das Notwendige zu beschränken.
Bei Reiseabsichten wird dringend der vorherige Kontakt zur Deutschen Botschaft Bujumbura empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 14.07.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burundi:
Stand 14.07.2015
(Unverändert gültig seit: 14.07.2015)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Von Reisen nach Burundi wird abgeraten.

Die Lage in Bujumbura wie auch im ganzen Land ist unübersichtlich und angespannt. Es kommt fast täglich sowohl zu offenen als auch zu verdeckten Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften, bei denen Schusswaffen und Handgranaten eingesetzt werden. Der internationale Flughafen von Bujumbura ist geöffnet, allerdings haben die Fluglinien ihren Flugplan geändert und einige den Flugbetrieb reduziert.
Die mehrfach verschobenen Präsidenschaftswahlen sollen am 21. Juli und die Senatswahlen am 24. Juli 2015 stattfinden. Flughäfen und Grenzen werden zu diesen Tagen, wie bereits zu den Parlamentswahlen, gesperrt bleiben.
Zu den Wahlterminen und auch danach muss mit einer Zunahme einzelner Gewalttaten und Demonstrationen gerechnet werden. Am 10. Juli kam es im Norden Burundis, in der Provinz Kayanza, zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen unbekannten Angreifern und den burundischen Streitkräften.
Seit dem 26. April 2015 kam es im Stadtgebiet von Bujumbura fast täglich zu Demonstrationen. Besonders betroffen waren die nördlichen Bezirke Nyakabiga, Cibitoke, Buterere und Mutakura, sowie im Süden Bujumburas die Bezirke Musaga, Kinindo und Kinanira. Demonstranten errichteten dort Straßensperren und hinderten Passanten an der Durchfahrt. Diese Demonstrationen sind durch Polizeieinsätze, auch unter Einsatz von Schusswaffen und Handgranaten, beendet worden. Seither kommt es allerdings im gesamten Stadtgebiet Bujumburas und zuletzt auch in anderen Landesteilen an öffentlichen Plätzen zu Anschlägen mit Handgranaten. Ziele waren häufig Busbahnhöfe, Taxistände oder lokale Restaurants. Nachts patrouillieren Polizei und Armee in den o.g. Stadtvierteln und setzen Schusswaffen ein. In den betroffenen Stadtbezirken kommt das öffentliche Leben komplett zum Stillstand, im übrigen Bujumbura ist es erheblich beeinträchtigt.

Spannungen werden auch aus anderen Landesteilen, insbesondere aus Ngozi, Kirundo, Ijenda/Mwaro und Matana gemeldet. Internet und Mobiltelefonnetz sind teilweise unterbrochen. Weitere Demonstrationen sind zu erwarten. Die Präsenz der Sicherheitskräfte in der Innenstadt und an den Zufahrtsstraßen wurde deutlich erhöht. Im Zusammenhang mit den Wahlen ist mit politisch motivierter Gewalt zu rechnen. Es wird dringend geraten, sich von öffentlichen Demonstrationen wie von Parteiversammlungen und politischen Kundgebungen fernzuhalten und öffentliche politische Aussagen zu unterlassen.
Im Übrigen besteht in Burundi auch weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohungen der somalischen Al-Shabab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des burundischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia sind ernst zu nehmen. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist deshalb beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter geboten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe und Straßenbars) zu meiden und abendliche Ausgänge auf das Notwendige zu beschränken.
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Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 24.07.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burundi:
Stand 24.07.2015
(Unverändert gültig seit: 24.07.2015)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Von Reisen nach Burundi wird abgeraten.

Die Lage in Bujumbura wie auch im ganzen Land ist unübersichtlich und angespannt. Es kommt fast täglich sowohl zu offenen als auch zu verdeckten Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften, bei denen Schusswaffen und Handgranaten eingesetzt werden. Der internationale Flughafen von Bujumbura ist geöffnet, allerdings haben die Fluglinien ihren Flugplan geändert und einige den Flugbetrieb reduziert.
Die mehrfach verschobenen Präsidenschaftswahlen wurden am 21. Juli durchgeführt; die Senatswahlen finden am 24. Juli 2015 statt. Flughäfen und Grenzen werden zu diesen Tagen, wie bereits zu den Parlamentswahlen, gesperrt bleiben.
Zu den Wahlterminen und auch danach muss mit einer Zunahme einzelner Gewalttaten und Demonstrationen gerechnet werden. Am 10. Juli kam es im Norden Burundis, in der Provinz Kayanza, zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen unbekannten Angreifern und den burundischen Streitkräften.
Seit dem 26. April 2015 kam es im Stadtgebiet von Bujumbura fast täglich zu Demonstrationen. Besonders betroffen waren die nördlichen Bezirke Nyakabiga, Cibitoke, Buterere und Mutakura, sowie im Süden Bujumburas die Bezirke Musaga, Kinindo und Kinanira. Demonstranten errichteten dort Straßensperren und hinderten Passanten an der Durchfahrt. Diese Demonstrationen sind durch Polizeieinsätze, auch unter Einsatz von Schusswaffen und Handgranaten, beendet worden. Seither kommt es allerdings im gesamten Stadtgebiet Bujumburas und zuletzt auch in anderen Landesteilen an öffentlichen Plätzen zu Anschlägen mit Handgranaten. Ziele waren häufig Busbahnhöfe, Taxistände oder lokale Restaurants. Nachts patrouillieren Polizei und Armee in den o.g. Stadtvierteln und setzen Schusswaffen ein. In den betroffenen Stadtbezirken kommt das öffentliche Leben komplett zum Stillstand, im übrigen Bujumbura ist es erheblich beeinträchtigt.

Spannungen werden auch aus anderen Landesteilen, insbesondere aus Ngozi, Kirundo, Ijenda/Mwaro und Matana gemeldet. Internet und Mobiltelefonnetz sind teilweise unterbrochen. Weitere Demonstrationen sind zu erwarten. Die Präsenz der Sicherheitskräfte in der Innenstadt und an den Zufahrtsstraßen wurde deutlich erhöht. Im Zusammenhang mit den Wahlen ist mit politisch motivierter Gewalt zu rechnen. Es wird dringend geraten, sich von öffentlichen Demonstrationen wie von Parteiversammlungen und politischen Kundgebungen fernzuhalten und öffentliche politische Aussagen zu unterlassen.
Im Übrigen besteht in Burundi auch weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohungen der somalischen Al-Shabab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des burundischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia sind ernst zu nehmen. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist deshalb beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter geboten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe und Straßenbars) zu meiden und abendliche Ausgänge auf das Notwendige zu beschränken.
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Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 06.08.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Burundi:

Stand 06.08.2015 (Unverändert gültig seit: 06.08.2015)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise
Von Reisen nach Burundi wird abgeraten.

Die Lage in Bujumbura wie auch im ganzen Land ist unübersichtlich und sehr angespannt. Es kommt fast täglich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen der Sicherheitskräfte untereinander, aber auch gegen die Zivilbevölkerung, bei denen Schusswaffen und Handgranaten eingesetzt werden.

Am 10. Juli kam es im Norden Burundis, in der Provinz Kayanza, zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen unbekannten Angreifern und den burundischen Streitkräften. Am 02. August wurde ein hoher General und enger Berater des Präsidenten in Bujumbura ermordet. Am 03. August wurde ein Attentat auf einen prominenten Menschenrechtler verübt. Eine weitere Eskalation der Gewalt ist nicht auszuschließen.

Seit dem 26. April 2015 kam es im Stadtgebiet von Bujumbura fast täglich zu Demonstrationen. Besonders betroffen waren die nördlichen Bezirke Nyakabiga, Cibitoke, Buterere und Mutakura, sowie im Süden Bujumburas die Bezirke Musaga, Kinindo und Kinanira. Demonstranten errichteten dort Straßensperren und hinderten Passanten an der Durchfahrt. Diese Demonstrationen sind durch Polizeieinsätze, auch unter Einsatz von Schusswaffen und Handgranaten, beendet worden. Seither kommt es allerdings im gesamten Stadtgebiet Bujumburas und zuletzt auch in anderen Landesteilen an öffentlichen Plätzen zu Anschlägen mit Handgranaten. Ziele waren häufig Busbahnhöfe, Taxistände oder lokale Restaurants. Nachts patrouillieren Polizei und Armee in den o.g. Stadtvierteln und setzen Schusswaffen ein. In den betroffenen Stadtbezirken kommt das öffentliche Leben komplett zum Stillstand, im übrigen Bujumbura ist es erheblich beeinträchtigt.

Spannungen werden auch aus anderen Landesteilen, insbesondere aus Ngozi, Kirundo, Ijenda/Mwaro und Matana gemeldet. Internet und Mobiltelefonnetz sind teilweise unterbrochen. Weitere Demonstrationen sind zu erwarten. Die Präsenz der Sicherheitskräfte in der Innenstadt und an den Zufahrtsstraßen wurde deutlich erhöht. Im Zusammenhang mit den Wahlen ist mit politisch motivierter Gewalt zu rechnen. Es wird dringend geraten, sich von öffentlichen Demonstrationen wie von Parteiversammlungen und politischen Kundgebungen fernzuhalten und öffentliche politische Aussagen zu unterlassen.
Im Übrigen besteht in Burundi auch weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohungen der somalischen Al-Shabab-Miliz mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung des burundischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia sind ernst zu nehmen. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist deshalb beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter geboten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe und Straßenbars) zu meiden und abendliche Ausgänge auf das Notwendige zu beschränken.
Bei Reiseabsichten wird dringend der vorherige Kontakt zur Deutschen Botschaft Bujumbura empfohlen.
Allgemeine Reiseinformationen

Flugverbindungen
Nationale und internationale Fluglinien bedienen den internationalen Flughafen von Bujumbura. Direktverbindungen nach Europa (Brüssel) gibt es dreimal wöchentlich (Mittwoch, Freitag und Samstag), ansonsten existieren täglich Umsteigeverbindungen über Nairobi, Kigali und Addis Abeba.

Straßenverkehr
Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren Burundis sollten wegen der bestehenden Kriminalität in jedem Fall vor Einbruch der Dunkelheit beendet werden. Man sollte sich auf riskantes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer einstellen. Verkehrsunfälle sind eine der häufigsten Todesursachen in Burundi. Bei Unfällen dürfen die beschädigten Fahrzeuge nicht vor dem Eintreffen der Polizei bewegt werden.

Reisen über Land
In ganz Burundi sollten Ausgänge und Überlandfahrten nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. Nach 17:30 Uhr und vor 07:00 Uhr wird dringend von solchen Fahrten abgeraten. Insbesondere in den ländlichen Gegenden werden die Straßen nach 18:00 Uhr regelmäßig nicht mehr von Polizei- und Sicherheitskräften kontrolliert.
Touristische Reisen sind grundsätzlich möglich, aber nicht ohne Risiko und sollten aufgrund der Kriminalität nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. Übernachtungsmöglichkeiten in einfachen Hotels und Missionsstationen stehen im Landesinneren zur Verfügung. Grundsätzlich sollte nur in den Provinzhauptstädten übernachtet werden.
In der Nähe zur Grenze mit der Demokratischen Republik Kongo sind in den Provinzen Bubanza und Cibitoke in der Vergangenheit – auch bereits mehrfach im Jahre 2015 – immer wieder bewaffnete Gruppen in Erscheinung getreten. Von nicht zwingend erforderlichen Fahrten in diesen Gebieten – insbesondere auf der RN 5 – sollte deshalb Abstand genommen werden.

Die RN 10 zwischen Rwegura und Mabayi sowie die RN 9 nördlich von Bubanza sollten unbedingt gemieden werden. Gleiches gilt generell für das Naturschutzgebiet Rukoko und den Kibira Nationalpark.
Westlich des Hotels Club du Lac Tanganyika sollte die Chaussée d’Uvira (RN 4), die von Bujumbura über Gatumba zur Grenze der Demokratischen Republik Kongo führt, nach 17:30 Uhr unbedingt gemieden werden.
Von nächtlichen Fahrten und Ausgängen in Bujumbura-Rural und den Vierteln Gatoke, Kinindo, Kanyosha, Musaga, Kamenge wird abgeraten.

Bitte beachten Sie auch die Teilreisewarnung für angrenzende Regionen des Nachbarlands Demokratische Republik Kongo. Bei Weiterreise nach Ruanda, Uganda und Tansania sind in letzter Zeit keine Probleme bekannt geworden, es sollten jedoch die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise beachtet werden.

Geld /Kreditkarten
Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros getauscht werden. Mit den Kreditkarten Visa und MasterCard können Beträge in Landeswährung und in Devisen bei verschiedenen Banken in Bujumbura abgehoben werden. Jedoch sind Zahlungen mit Kreditkarten in der Regel nicht möglich. Travellerchecks werden nicht akzeptiert. Die Bargeldversorgung per Western Union oder MoneyGram funktioniert innerhalb eines Tages.

Telekommunikation
Es existiert ein nationales Mobiltelefonnetz. Deutsche SIM-Karten sind nicht verwendbar. Lokale SIM-Karten (pay as you go) können für SIMlockfreie Handys beschafft werden, allerdings sind die angebotenen Handydienste sehr beschränkt. Internetcafés sind vorhanden, die Verbindungen sind allerdings sehr langsam.
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Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 27.08.2015

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burundi:
Stand 27.08.2015
(Unverändert gültig seit: 27.08.2015)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Von Reisen nach Burundi wird abgeraten.

Die Lage in Bujumbura wie auch im ganzen Land ist unübersichtlich und sehr angespannt. Es kommt fast täglich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen der Sicherheitskräfte untereinander, aber auch gegen die Zivilbevölkerung, bei denen Schusswaffen und Handgranaten eingesetzt werden. In den letzten Wochen hat vor allem in Bujumbura, aber auch in anderen Landesteilen, die Zahl gezielter Attentate auf Personen aller politischen Lager deutlich zugenommen.
Eine weitere Eskalation der Gewalt ist insbesondere seit der Vereidigung des Präsidenten Nkurunziza zu seiner dritten Amtsperiode am 20. August 2015 nicht auszuschließen.
Seit dem 26. April 2015 kam es im Stadtgebiet von Bujumbura fast täglich zu Demonstrationen. Besonders betroffen waren die nördlichen Bezirke Nyakabiga, Cibitoke, Buterere und Mutakura, sowie im Süden Bujumburas die Bezirke Musaga, Kinindo und Kinanira. Demonstranten errichteten dort Straßensperren und hinderten Passanten an der Durchfahrt. Diese Demonstrationen sind durch Polizeieinsätze, auch unter Einsatz von Schusswaffen und Handgranaten, beendet worden. Seither kommt es allerdings im gesamten Stadtgebiet Bujumburas und zuletzt auch in anderen Landesteilen an öffentlichen Plätzen zu Anschlägen mit Handgranaten. Ziele waren häufig Busbahnhöfe, Taxistände oder lokale Restaurants. Nachts patrouillieren Polizei und Armee in den o.g. Stadtvierteln und setzen Schusswaffen ein. In den betroffenen Stadtbezirken kommt das öffentliche Leben komplett zum Stillstand, im übrigen Bujumbura ist es erheblich beeinträchtigt.

Spannungen werden auch aus anderen Landesteilen, insbesondere aus Ngozi, Kirundo, Ijenda/Mwaro und Matana gemeldet. Internet und Mobiltelefonnetz sind teilweise unterbrochen. Weitere Demonstrationen sind zu erwarten. Die Präsenz der Sicherheitskräfte in der Innenstadt und an den Zufahrtsstraßen wurde deutlich erhöht. Im Zusammenhang mit den Wahlen ist mit politisch motivierter Gewalt zu rechnen. Es wird dringend geraten, sich von öffentlichen Demonstrationen wie von Parteiversammlungen und politischen Kundgebungen fernzuhalten und öffentliche politische Aussagen zu unterlassen.
Im Übrigen besteht in Burundi auch weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohungen der somalischen Al-Shabab-Miliz mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung des burundischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia sind ernst zu nehmen. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist deshalb beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter geboten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe und Straßenbars) zu meiden und abendliche Ausgänge auf das Notwendige zu beschränken.
Bei Reiseabsichten wird dringend der vorherige Kontakt zur Deutschen Botschaft Bujumbura empfohlen.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Burundi 19.10.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burundi:
Stand 19.10.2015
(Unverändert gültig seit: 19.10.2015)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Aktuelle Hinweise
Von Reisen nach Burundi wird dringend abgeraten.

Die Sicherheitslage in Burundi ist unübersichtlich und sehr angespannt. In der Hauptstadt Bujumbura kommt es täglich zu gewalttätigen, politisch motivierten Auseinandersetzungen, bei denen zum Teil Kriegswaffen zum Einsatz kommen. Außerdem ist seit einigen Wochen die Gewaltkriminalität (Raubüberfälle durch schwer bewaffnete Kriminelle) stark angestiegen. Betroffen von den politisch motivierten Auseinandersetzungen sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Stadtteile Ngagara, Nyakabiga, Cibitoke, Buterere und Mutakura im Norden der Hauptstadt sowie der Bezirk Musaga, im Süden Bujumburas. In den betroffenen Stadtbezirken kommt das öffentliche Leben komplett zum Stillstand, im übrigen Bujumbura ist es erheblich beeinträchtigt.
Spannungen werden auch aus anderen Landesteilen, insbesondere aus Ngozi, Kirundo, Ijenda/Mwaro und Matana gemeldet. Internet und Mobiltelefonnetz sind teilweise unterbrochen. Die Präsenz der Sicherheitskräfte im ganzen Land wurde deutlich erhöht. Es wird dringend geraten, sich von öffentlichen Demonstrationen wie von Parteiversammlungen und politischen Kundgebungen fernzuhalten und öffentliche politische Aussagen zu unterlassen.
Im Übrigen besteht in Burundi auch weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohungen der somalischen Al-Shabab-Miliz mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung des burundischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia sind ernst zu nehmen. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist deshalb beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter geboten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe und Straßenbars) zu meiden und abendliche Ausgänge auf das Notwendige zu beschränken.
Bei Reiseabsichten wird dringend der vorherige Kontakt zur Deutschen Botschaft Bujumbura empfohlen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Aufgrund der langjährigen gewaltsamen Auseinandersetzungen seit 1993 ist die Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung, trotz merklicher Verbesserungen seit 2005, hoch. Die Gewaltkriminalität und die verbreitete Straflosigkeit stellen angesichts hoher Arbeitslosigkeit und vieler Waffen im Land zentrale Probleme dar. Der mit der aktuellen Krise einhergehende wirtschaftliche Verfall, treibt die allgemeine Armut und Aussichtslosigkeit zusätzlich weiter an. Zwar sind Ausländer davon weniger betroffen, aber auch sie werden gelegentlich Opfer von Straftaten. Polizei und Justiz entsprechen nicht europäischem Standard.
Auch in der Hauptstadt Bujumbura ist in den vergangenen Jahren ein Anstieg der Armutskriminalität, zum Teil mit Gewaltanwendung festzustellen. Die üblichen Vorsichtsregeln, z.B. Benutzung bewachter und/oder beleuchteter Parkplätze, kein zur Schau stellen von Schmuck oder Wertgegenständen, keine Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit, sollten eingehalten werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Flugverbindungen
Nationale und internationale Fluglinien bedienen den internationalen Flughafen von Bujumbura. Direktverbindungen nach Europa (Brüssel) gibt es dreimal wöchentlich (Mittwoch, Freitag und Samstag), ansonsten existieren täglich Umsteigeverbindungen über Nairobi, Kigali und Addis Abeba.
Straßenverkehr
Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren Burundis sollten wegen der bestehenden Kriminalität in jedem Fall vor Einbruch der Dunkelheit beendet werden. Man sollte sich auf riskantes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer einstellen. Verkehrsunfälle sind eine der häufigsten Todesursachen in Burundi. Bei Unfällen dürfen die beschädigten Fahrzeuge nicht vor dem Eintreffen der Polizei bewegt werden.
Reisen über Land
In ganz Burundi sollten Ausgänge und Überlandfahrten nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. Nach 17:30 Uhr und vor 07:00 Uhr wird dringend von solchen Fahrten abgeraten. Insbesondere in den ländlichen Gegenden werden die Straßen nach 18:00 Uhr regelmäßig nicht mehr von Polizei- und Sicherheitskräften kontrolliert.
In der Nähe zur Grenze mit der Demokratischen Republik Kongo sind in den Provinzen Bubanza und Cibitoke in der Vergangenheit – auch bereits mehrfach im Jahre 2015 – immer wieder bewaffnete Gruppen in Erscheinung getreten. Von nicht zwingend erforderlichen Fahrten in diesen Gebieten – insbesondere auf der RN 5 – sollte deshalb Abstand genommen werden.
Die RN 10 zwischen Rwegura und Mabayi sowie die RN 9 nördlich von Bubanza sollten unbedingt gemieden werden. Gleiches gilt generell für das Naturschutzgebiet Rukoko und den Kibira Nationalpark.
Westlich des Hotels Club du Lac Tanganyika sollte die Chaussée d’Uvira (RN 4), die von Bujumbura über Gatumba zur Grenze der Demokratischen Republik Kongo führt, nach 17:30 Uhr unbedingt gemieden werden.
Von nächtlichen Fahrten und Ausgängen in Bujumbura-Rural und den Vierteln Gatoke, Kinindo, Kanyosha, Musaga, Kamenge wird abgeraten.
Bitte beachten Sie auch die Teilreisewarnung für angrenzende Regionen des Nachbarlands Demokratische Republik Kongo. Bei Weiterreise nach Ruanda, Uganda und Tansania sollten die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise beachtet werden.
Geld /Kreditkarten
Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros getauscht werden. Mit den Kreditkarten Visa und MasterCard können Beträge in Landeswährung und in Devisen bei verschiedenen Banken in Bujumbura abgehoben werden. Jedoch sind Zahlungen mit Kreditkarten in der Regel nicht möglich. Travellerchecks werden nicht akzeptiert. Die Bargeldversorgung per Western Union oder MoneyGram funktioniert innerhalb eines Tages.
Telekommunikation
Es existiert ein nationales Mobiltelefonnetz. Deutsche SIM-Karten sind nicht verwendbar. Lokale SIM-Karten (pay as you go) können für SIMlockfreie Handys beschafft werden, allerdings sind die angebotenen Handydienste sehr beschränkt. Internetcafés sind vorhanden, die Verbindungen sind allerdings sehr langsam.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nein
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Impfpass muss mitgeführt werden.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Grundsätzlich ist für die Einreise deutscher Staatsangehöriger die Beantragung eines Visum vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Burundi in Berlin (www.burundi-embassy-berlin.com) erforderlich. Die Ausstellung eines Visums am Flughafen Bujumbura ist nicht mehr möglich. Die Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer eines Visums kann mit einer Geldbuße belegt werden und zu Verzögerungen bei der Ausreise führen.
Einreisende sollten sich an die international üblichen Regeln halten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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