Nun sieht es ja so aus, als wenn die Angelegenheit eine unerwartete Wendung nehmen könnte. Spannend bleibt's allemal.
Was mir fehlt ist Ralfs Antwort auf diese von mir an ihn gestellte Frage (nachdem er mir und anderen nicht besonders vertraut hat in Bezug auf eine andere Einschätzung als seiner):
Frank J. hat geschrieben:… Um hier aber in der Sache weiterzukommen, müssten wir beide tatsächlich ans Eingemachte gehen. Der von Dir genannte c't-Artikel behauptet:
"... bleibt ab Januar 2011 aller Voraussicht nach nur die Kennzeichnung der Website mit einer durch die geplanten Jugendschutzprogramme auslesbaren Altersfreigabe."
Einige Juristen sehen das anders -- und ich kann diese "Voraussicht" der c't ebenfalls nicht teilen, wenn ich den Text des Staatsvertrags durchschaue. Wo soll da eine Kennzeichnung vorgeschrieben sein? Habe ich etwas übersehen?
Oder bedeutet keine Antwort in diesem Fall, dass die c't das fehlerhaft dargestellt hat?
-Frank