Verbraucherzentrale NRW: Online-Flugbuchungen: Bis zu 160 Euro für NamenskorrekturAus dem "Niels" wird ein "Nils" und aus dem "Jürgen" ein "Jupp", Vor- und Nachname werden vertauscht, ein Buchstabendreher hat sich eingeschlichen. Die Folge: Der Name auf dem Flugticket stimmt nicht mehr mit dem Pass überein - und das kann die Einreise in zahlreiche Staaten verhindern. Um ein Einreiseverbot, vor allem in Länder mit Visumpflicht (etwa USA, Indien und China) zu vermeiden, ist die Korrektur der persönlichen Daten oft unvermeidlich oder zumindest anzuraten.
Grüsse
Alexander




