Rückreise von Afrika ohne TÜV

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Kim und Tanja
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Rückreise von Afrika ohne TÜV

Beitrag von Kim und Tanja »

Seit Oktober 2006 sind wir mit unserem Landcruiser in Afrika unterwegs. Das FZ ist in D als Wohnmobil angemeldet und versichert. Seit 08/08 ist der TÜV abgelaufen.

Jetzt planen wir die Rückreise über Marokko, Spanien, Frankreich. Was ist zu tun (Grüne Versicherungskarte, Rote Nummer, Kurzzeitkennzeichen...?)

Besten Dank für eure Antwort

Kim und Tanja
abacus
Beiträge: 684
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Re: Rückreise von Afrika ohne TÜV

Beitrag von abacus »

Hallo,

wenn das Auto tatsächlich noch angemeldet ist, wüde ich einfach einreisen. Den Spanier interessiert den TÜV nicht und in Deutschland kostet es maximal 75€, wenns denn wirklich einer merkt.

Quelle z.B.:
http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/ ... chung.html

Grüße
sven
Franz (UNI)Murr
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Re: Rückreise von Afrika ohne TÜV

Beitrag von Franz (UNI)Murr »

Hallo Tanja und Kim,

Wenn das Fahrzeug zugelassen und versichert ist könnt ihr nach Hause und zur nächsten Prüfstelle fahren. Vorausgesetzt, das Fahrzeug hat keine erkennbaren, technischen Mängel bezüglich der Betriebssicherheit.
Auf der ganz sicheren Seite seid ihr, wenn ihr vom europäischen Ausland aus einen zeitnahen TÜV- Termin vereinbart.
Ich habe das Problem jedes Jahr, wenn ich im Sommer nach D komme. Dann ist mein TÜV immer vier Monate abgelaufen.

Gruß

franz
Der Mensch braucht zuweilen etwas Wüste. Das Sein in der Wüste ist wie Yoga für meine Seele.
Kim und Tanja
Beiträge: 19
Registriert: Do 29. Jan 2009, 14:30

Re: Rückreise von Afrika ohne TÜV

Beitrag von Kim und Tanja »

Hallo alle zusammen,

besten Dank für die vielen Hinweise und Tipps. Habe noch weiter recherchiert und mich u.a. in der Rechtsabteilung des ADAC erkundigt. Hier die wesentlichen Punkte:

1. Ist das Fahrzeug zugelassen und versichert, können ausländische Behörden wegen Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z. B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden.

2. In Deutschland liegt es im Ermessen der Polizei, ob ein Verwarnungs- oder Bußgeld oder eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgt. Laut Bußgeldkatalog 2010 kann wegen einer Fristüberschreitung bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung von zwei bis vier Monaten ein Bußgeld von Euro 15.-, bei einer Fristüberschreitung von vier bis acht Monaten Euro 25.-, und bei über acht Monaten ein Bußgeld von Euro 40.- und 2 Punkte und im deutschen Verkehrszentralregister in Flensburgverhängt werden.

3. Die Überziehung des Untersuchungstermins führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine ?Gefahrerhöhung? nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein.

Weiterführende Informationen gibt es auf unserer Website hinter-dem-horizont.net im Bereich Informationen.

Liebe Grüße

Kim
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