Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020

Reiseinformationen für Unterwegs

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

China - Ergänzung:
Rund eine halbe Million Chinesen, die in der Nähe von Peking leben, müssen wegen eines neuen Coronavirus-Ausbruchs in den Lockdown. Betroffen sind Chinesen im Kreis Anxin, der 150 Kilometer von Peking entfernt liegt. Nach Angaben der Gesundheitsbehörde wird der Ort "vollständig abgeriegelt und kontrolliert". Die Bewohner müssten zu Hause bleiben. Nur ein Vertreter pro Familie dürfe rausgehen, um Einkäufe zu erledigen und Medizin zu besorgen, hieß es. Quelle: tagesschau.de

Iran - Ergänzung:
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen wird ab der kommenden Woche obligatorisch in Veranstaltungsräumen bzw. allen geschlossenen öffentlichen Räumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen. Auch in einigen Provinzen des Landes wird das Tragen der Masken zur Pflicht. Quelle: Aljazeera

Sri Lanka - Ergänzung:
Sri Lanka hat den landesweiten Lockdown aufgehoben. Quelle: Ajazeera

Südafrika - Ergänzung:
Südafrika lockert die Beschränkungen. Zur Touristensaison, die im September beginnt, erwartet Südafrika jedoch nur wenige Reisende, da das Land mit der höchsten Anzahl von Coronavirus-Fällen in Afrika zu kämpfen hat. Quelle: Aljazeera



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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Äthiopien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äthiopien weiterhin gewarnt.
Alle am Flughafen Bole International (Addis Abeba) einreisenden Passagiere, die ein negatives PCR Covid-19 Testergebnis vorlegen können, müssen sich in eine 14-tägige Heimquarantäne begeben, sofern sie über eine private Unterkunft in Äthiopien verfügen. Das vorgelegte Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden alt sein, relevant ist der Zeitpunkt der Testung (nicht des Testergebnisses). Zudem wird bei Einreise ein weiterer COVID-19 Test durchgeführt. Über dessen Ergebnis sollen Reisende telefonisch unterrichtet werden.
Alle am Flughafen Bole International (Addis Abeba) ankommenden Passagiere, die keine COVID-19 Negativbescheinigung vorlegen können, oder die über keine private Unterkunft in Äthiopien verfügen, müssen für 7 Tage in eine von der äthiopischen Regierung vorgegebene Quarantäneeinrichtung (z.B. Hotelunterkunft auf Selbstkostenbasis). Bei Einreise erfolgt ein COVID-19 Test. Nach der 7-tägigen Hotelquarantäne müssen die Reisenden, die über eine private Unterkunft verfügen, in eine zusätzliche 7-tägige Heimquarantäne. Diejenigen, die über keine private Unterkunft verfügen, müssen weitere 7 Tage in Hotelquarantäne verbringen.
Personen mit Covid-19 Verdacht oder positiv auf Covid-19 getestete Personen mit milden oder keinen Erkrankungssymptomen können sich bis zur Genesung zu Hause isolieren, sofern sie über eine private Unterkunft sowie ausreichende Ressourcen und Unterstützung für die Heimquarantäne verfügen Ansonsten werden sie in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern bis zur Genesung isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur beschränkt möglich.
Transitpassagiere können für die Zeit ihres Transits bis zu ihrem Weiterflug ebenfalls auf eigene Kosten in einem von der Regierung bestimmten Hotel zur Quarantäne untergebracht werden.
Seit dem 23. März 2020 sind nach Verlautbarung der äthiopischen Regierung Einreisen auf dem Landweg bis auf weiteres nicht mehr möglich.
Lufthansa hat seit 18. März 2020 alle Flugverbindungen von Addis Abeba nach Frankfurt gestrichen. Ethiopian Airlines fliegt Frankfurt mittlerweile wieder täglich an.
Am 8. April 2020 wurde der Ausnahmezustand für zunächst fünf Monate ausgerufen, der eine erhebliche Erweiterung der Befugnisse des Kabinetts und der Sicherheitskräfte mit sich bringt.
Die landesweit geltenden Restriktionen umfassen das Verbot größerer Veranstaltungen (ab vier Personen), Schließung aller Schulen, Restaurants und Clubs sowie die Besetzung von (auch privaten) Fahrzeugen nur bis zur Hälfte ihrer Kapazität einhergehend mit der Verdoppelung des Fahrpreises für Busse und Taxis. Jeder Bundesstaat kann darüberhinausgehende Maßnahmen festlegen. In der Region Tigray besteht eine zusätzliche 14-tägige Quarantänepflicht bei Einreise aus anderen Regionen des Landes.
Reisen innerhalb Äthiopiens sind derzeit aufgrund vielfältiger Einschränkungen im öffentlichen Leben (zur Eindämmung des Corona Virus) kaum möglich.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des Ethiopian Public Health Institute und auch auf der COVID-19-Monitoring-Seite zu den aktuell geltenden Bestimmungen.

Algerien - Ergänzung:
Die Grenzen bleiben geschlossen "bis Allah uns von dieser Pandemie befreit", sagt Präsident Abdelamadjid Tebboune. Drei Wochen nach der Lockerung der Beschränkungen verzeichnet Algerien in der Provinz Setif und anderen östlichen Teilen des Landes einen enormen Anstieg an Neuinfektionen. Quelle: BBC

Bolivien - Aktuelles:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien weiterhin gewarnt.
Die Grenzen sind geschlossen, und die internationalen Flugverbindungen wurden eingestellt. Reisen im Land ist nur sehr eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Die seit dem 22. März 2020 geltenden Maßnahmen wurden vorerst bis zum 31 Juli 2020 verlängert und teilweise flexibilisiert.
Für die Departements La Paz und Pando gilt im Allgemeinen eine Ausgangssperre von 18 bis 5 Uhr. Montags bis freitags ist von 5 bis 18 Uhr öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr erlaubt. Am Wochenende ist der Ausgang nur von 6 bis 14 Uhr, nur zu Fuß oder Fahrrad und nur in der näheren Umgebung erlaubt.
In der Stadt La Paz gilt vom 23. Juni 2020 bis 3. Juli 2020 die Sonderregel, dass je nach Endnummer des Ausweisdokuments (gerade bzw. ungerade) nur jeden zweiten Tag das Haus verlassen werden darf.
In den Departements Santa Cruz, Cochabamba, Beni, Chuquisaca, Tarija, Potosí und Oruro gilt weiterhin eine strenge Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es darf nur eine Person pro Haushalt an einem Tag der Woche, abhängig von der letzten Nummer des Ausweisdokuments, das Haus verlassen: montags die Personen mit den Endziffern 1 und 2, dienstags 3 und 4, mittwochs 5 und 6, donnerstags 7 und 8, freitags 9 und 0. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) darf, mit Ausnahme von Notfällen, niemand das Haus verlassen. Geschäfte und Banken öffnen in der Regel von 8-12 Uhr. Apotheken und Gesundheitseinrichtungen arbeiten normal. Öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr sind verboten. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe.
In manchen Regionen können teilweise abweichende Regelungen gelten. Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
• Bewahren Sie weiterhin Ruhe, verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Regierung und halten Sie die Ausgangssperre ein.
• Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.

Eswatini - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Eswatini weiterhin gewarnt.
Die Regierung von Eswatini hat am 17. März 2020 den Notstand erklärt. Seit dem 27. März 2020 gelten ein grundsätzliches Ein- und Ausreiseverbot u.a. für Ausländer ohne Daueraufenthalt in Eswatini und eine eingeschränkte Ausgangssperre. Ins Land Zurückkehrende werden einer 14-tägigen Quarantäne oder Selbstisolation unterzogen. Inzwischen sind einige Lockerungen in Kraft getreten, und bestimmte Wirtschaftszweige dürfen wieder arbeiten.
•Bitte halten Sie sich in jedem Fall an Anweisungen, die von den Behörden Eswatinis gemacht werden.
•Übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.

Griechenland - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 relativ wenig betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Region Attika (Hauptstadtregion Athen). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Die Einreise nach Griechenland ist aus Deutschland wieder möglich. Seit dem 15. Juni 2020 darf neben dem Flughafen Athen auch der Flughafen Thessaloniki von Deutschland aus wieder direkt angeflogen werden. Die Quarantänemaßnahmen wurden für Reisende aus Deutschland (es gilt der Abflughafen) aufgehoben.
Bis 30. Juni 2020 sind am Flughafen Athen Stichprobentests möglich, am Flughafen Thessaloniki ist ein COVID-19-Test für alle Personen verpflichtend. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine 24-stündige Selbstisolation einzuhalten. Es ist damit zu rechnen, dass vor Weiterreise im Land die Übernachtung in einem staatlich zugewiesenen oder selbstgewählten Hotel in Athen bzw. Thessaloniki erfolgen muss.
Ab dem 1. Juli 2020 gilt in Griechenland für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 48 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular ausfüllen. Ein darüber zugewiesener Code muss bei Einreise vorgewiesen werden. Es ist zu erwarten, dass bei einzelnen Reisenden bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt wird. Die Kriterien, nach denen eine Entscheidung für einen COVID-19-Test getroffen wird, sind nicht bekannt. Der Test ist für Reisende kostenlos. Ab dem 1. Juli 2020 dürfen auch die übrigen internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden.
Für Reisende, die, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, von Flughäfen mit einem erhöhten Risiko einer Übertragung der Covid-19-Infektion anreisen, ist ein COVID-19-Test verpflichtend. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses wird eine 24-stündige Selbstisolation angeordnet. Entscheidend ist der Abflugort. Die Liste mit diesen Flughäfen wird von der Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union (EASA ) erstellt. Die Liste wird ständig aktualisiert.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Italien, Albanien und der Türkei ist bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg über Bulgarien ist uneingeschränkt möglich, COVID-19-Tests werden stichprobenartig durchgeführt. Eine Einreise von Albanien oder Nordmazedonien kommend, ist hingegen bis vorerst 30. Juni 2020 nicht möglich. Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei nach Griechenland ist vorerst bis zum 30. Juni 2020 nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel, Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich.
Reiseverbindungen
Es werden Direktflüge zwischen Deutschland und Athen angeboten. Der Direktflugverkehr zwischen Zielen in Deutschland und Thessaloniki ist am 15. Juni 2020 wieder aufgenommen worden; der Direktflugverkehr mit den übrigen internationalen Flughäfen in Griechenland folgt ab dem 1. Juli 2020.
Die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Beschränkungen im Land
Seit dem 25. Mai 2020 ist die Nutzung des innergriechischen Flug- und Fährverkehrs wieder möglich.
Seit dem 1. Juni 2020 können landesweit Touristenunterkünfte mit Ganzjahresbetrieb (u. a. Hotels, Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) wieder öffnen, Hotels mit saisonalem Betrieb seit dem 15. Juni 2020. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Frisörsalons sind geöffnet. Spa- und Wellnesseinrichtungen dürfen zum 15. Juni 2020 wieder öffnen. Es gelten Hygieneregeln.
Archäologische Stätten sind geöffnet. Open Air-Kinos und Museen dürfen zum 15. Juni 2020 öffnen. Bars und Diskotheken sind derzeit noch geschlossen. Open Air-Veranstaltungen sollen zum 15. Juli 2020 unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt werden.
Weitere Informationen bietet das griechische Außenministerium sowie die Greek National Tourism Organisation (VisitGreece ).
Hygieneregeln
Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Es gilt Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren. Die Anzahl der Personen in Bussen, Minibussen und anderen Fahrzeugen ist z.B. auf höchstens 65 % der Kapazität beschränkt.
Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z. B. Fähre) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Hotels und andere Unterkünfte haben diverse Auflagen (Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen) einzuhalten, um die Sicherheit von Personal, Gästen und Bevölkerung zu gewährleisten. Hierzu wurden spezielle Hygieneprotokolle in Kraft gesetzt. Jedes Hotel hat eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen. Außerdem muss jedes Hotel mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten. Die Ausstattung der Zimmer ist reduziert (z. B. keine Dekorationskissen, Printmedien); die Reinigung erfolgt auf Grundlage eines strengen Hygienekonzepts. Für die Mitarbeiter existiert Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
Für alle Restaurants (auch in Hotels) gelten Abstandsregeln zwischen den Tischen sowie eine Beschränkung der Personenzahl pro Tisch. Speisen werden am Tisch serviert.
Vor der Durchführung von Gruppenveranstaltungen sollten Veranstalter sich an die zuständigen griechischen Behörden wenden, um sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
• Überprüfen Sie den Status Ihres Abreiseflughafens und Fluges vor Reiseantritt auf der Liste der EASA .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat. Quelle: AA

Griechenland-Touristen müssen sich ab Mittwoch auf ein kompliziertes Einreiseverfahren einstellen: Wie die Regierung in Athen mitteilte, müssen alle Touristen 48 Stunden vor ihrer Einreise online ein Anmeldeformular mit einem Fragebogen ausfüllen und erhalten dann einen persönlichen QR-Code, über den nach Ankunft mitgeteilt wird, ob sie auf das Coronavirus getestet werden. Das neue Verfahren der Zivilschutzbehörde solle dafür sorgen, dass "die Mehrheit der importierten Corona-Fälle entdeckt" werde, sagte der Regierungsberater Dimitrios Paraskevis dem Sender Skai TV. Das Verfahren gilt demnach bis Ende August. Quelle: tagesschau.de

Guinea-Bissau - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guinea-Bissau weiterhin gewarnt.
Am 26. Mai 2020 hat Guinea-Bissau beschlossen, die Grenzen des Landes wieder für Personenverkehr zu öffnen. Bedingung für die Einreise ist der Nachweis eines negativen COVID-19 Testergebnisses, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder eine 14-tägige Selbstisolation.
Der Ausnahmezustand gilt vorerst noch bis zum 25. Juli 2020. Die Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen. Dazu gehört, dass der Personenverkehr zwischen den Regionen bis auf wenige Ausnahmen untersagt ist. In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Maske. Des Weiteren gilt eine Kontaktsperre (Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen; Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen).

Irland - Ergänzung:
Nach rund 15 Wochen Schließung wegen der Corona-Pandemie dürfen in Irland wieder Kneipen öffnen. Pubs, in denen Essen serviert wird, sowie Restaurants und Hotels nahmen im Zuge einer neuen Lockerungsphase wieder ihren Betrieb auf. Barbetreiber-Organisationen gingen davon aus, dass rund 2000 der insgesamt 7000 irischen Pubs, die seit Mitte März geschlossen waren, wiedereröffnet werden. Auch Kirchen, Friseurgeschäfte, Kinos sowie Museen dürfen wieder Besucher empfangen. Zudem wurden alle inländischen Reisebeschränkungen aufgehoben. Quelle: tagesschau.de

Island - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 derzeit weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende aus Hochrisikogebieten (aktuell alle Gebiete außer Grönland und Färöer), auch Touristen, müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Seit dem 15. Juni 2020 können Reisende wählen, ob sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen COVID-19 Test bei Einreise durchführen lassen, der ab dem 1. Juli 2020 für den Reisenden mit 9.000,- ISK (etwa 58,- Euro, bei Zahlung vor Einreise) und 11.000,- ISK (etwa 70,- Euro, bei Zahlung nach Einreise) pro Test kostenpflichtig wird. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada .
Reiseverbindungen
Flug- und Fährverbindungen werden allmählich wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind grundsätzlich geöffnet, es kann jedoch zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Versammlungen sind derzeit auf 500 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
In Island besteht keine Masken-/Handschuhpflicht, die Abstandsregel von zwei Metern wird jedoch angeraten.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene Covid-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der auch deutschsprachigen Website des isländischen Zivilschutzes in den Fragen und Antworten ( FAQs ) sowie auf der Website der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.

Katar - Ergänzung:
Katar wird ab dem 1. Juli die Beschränkungen lockern und in begrenztem Umfang Restaurants, Strände und Parks wieder öffnen. Öffentliche und private Versammlungen von bis zu fünf Personen sind dann wieder erlaubt, Büro dürfen mit einer Belegung von 50 Prozent wiedereröffnet werden. Die nächste Phase der Lockerung - einschließlich Flüge aus Ländern mit geringem Risiko - ist für den 1. August geplant. Quelle: Aljazeera

Lesotho - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lesotho weiterhin gewarnt.
Am 30. März 2020 trat eine Ausgangssperre in Lesotho in Kraft, die weiter Bestand hat. Sie umfasst die grundsätzliche Sperrung der Grenzen für den Personenverkehr.
•Informieren Sie sich auch auf der Webseite des Government of Lesotho über die Ausgangssperre und COVID-19 in Lesotho.

Mosambik - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik weiterhin gewarnt.
Der mosambikanische Staatspräsident hat den Ausnahmezustand um weitere 30 Tage bis zum 29. Juli 2020 verlängert.
Seit 12. Mai 2020 ist der internationale Passagierflugverkehr von und nach Mosambik ausgesetzt. Ausnahmen gibt es u.a. bei humanitärer Hilfe und Unterstützung im Gesundheitskontext. Für die Dauer des Ausnahmezustandes werden keine mosambikanischen Einreisevisa mehr ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Wenn Sie bereits in Mosambik sind und ein mosambikanisches Visum für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder eine mosambikanische Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, werden diese automatisch bis zum 30. September 2020 verlängert.
Alle Einreisenden müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Diese Pflichtquarantäne gilt ebenfalls, wenn direkter Kontakt zu COVID-19-Infizierten bestand. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Umwandlung in eine institutionelle Quarantäne führen.
Die mosambikanischen Behörden empfehlen, die individuellen Bewegungen im öffentlichen Raum auf ein Minimum zu reduzieren. Das Tragen von Atemschutzmasken ist bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sowie in öffentlichen Transportmitteln, wie auch in Motorrikschas (örtlich „Txopelas“) Pflicht.
Sämtliche öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten, mit Ausnahme u.a. nicht verschiebbarer Angelegenheiten des Staates. Offizielle Märkte und Verkaufsstellen sind weiterhin zwischen 6 und 17 Uhr geöffnet. Kommerzielle „Entertainment“- und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Diskotheken, Bars, Fitnessclubs, Theater sind geschlossen. Museen dürfen ab dem 30. Juni wieder mit den einschlägigen Social-Distancing-Maßnahmen öffnen.
•Bitte befolgen Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Anweisungen der mosambikanischen Behörden. Zuwiderhandlungen können zu Geld- und Freiheitsstrafen führen.
•Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
•Erkundigen Sie sich bei der Mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.

Myanmar - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Myanmar weiterhin gewarnt.
Die Einreise nach Myanmar ist derzeit grundsätzlich nur myanmarischen Staatsangehörigen vorbehalten. Es werden, bis auf weiteres, keine Einreisevisa erteilt. Der internationale kommerzielle Luftverkehr nach Myanmar ist bis mindestens 31. Juli 2020 eingestellt.
Auch die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge sind teilweise vollständig (insbesondere zu Indien) geschlossen; an den weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der Grenzstaaten möglich.
•Reisen nach Myanmar sind bis auf weiteres grundsätzlich nicht möglich. Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) empfiehlt das myanmarische Außenministerium, Kontakt zur zuständigen myanmarischen Auslandsvertretung aufzunehmen. Für Einreisende gelten zudem strenge Quarantänemaßnahmen.
•Falls Sie sich noch als Tourist, Geschäftsreisende(r) oder Besucher(in) in Myanmar aufhalten sollten und das Land verlassen möchten, melden Sie sich bitte bei der deutschen Botschaft in Rangun, die auf ihrer Website aktuelle Informationen bereitstellt.

Nigeria - Ergänzung:
Nigeria will ab dem 1. Juli Inlandsreisen zwischen einzelnen Bundesstaaten wieder erlauben, jedoch nur außerhalb der Sperrstunde. Die Ausgangssperre zwischen 22.00 und 04.00 Uhr bleibt bestehen. Quelle: Aljazeera

Österreich - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 inzwischen weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich wieder uneingeschränkt möglich, mit Ausnahme von Reisenden aus dem Kreis Gütersloh. Diese müssen seit Montag, den 29. Juni 2020 ein ärztliches Zeugnis mitführen, das belegt, dass ein PCR-Test auf SARS-Cov-2 negativ ist. Dieses Attest dürfe nicht älter als 48 Stunden sein.
Die Einreise auch aus allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Portugal und Schweden sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist wieder uneingeschränkt möglich. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 14 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium .
Die Einreise aus allen übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen PCR-Test attestiert. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium .
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug- und Bahnverkehr ist weiterhin eingeschränkt, aktuelle Informationen befinden sich auf den Webseiten der österreichischen Bundesbahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) muss u.a. getragen werden in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Er muss zudem getragen werden bei Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium, dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Spanien - Änderung Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Spanien gehört zu den am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Ländern. Die Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen jedoch stark gesunken. Regionale Schwerpunkte sind nach wie vor Kastilien und Leon, Madrid und Katalonien, die aber alle weit unterhalb der Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner liegen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten mit Ausnahme von Portugal ist wieder möglich. Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 0 Uhr sind in ganz Spanien die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie die Quarantäneverpflichtung bei Einreise aus dem innereuropäischen Ausland entfallen. Die fortbestehenden Einreisebeschränkungen zu Portugal sollen zum 1. Juli 2020 aufgehoben werden.
Für Einreisen von außerhalb der EU bzw. Schengen besteht das Einreiseverbot für Ausländer noch bis voraussichtlich 30. Juni 2020 einschließlich fort. Ausnahmen bestehen u.a. für Bürger der EU, Andorras, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines der vorgenannten Länder sind, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, Personen, die zwingende familiäre Gründe oder eine Notsituation nachweisen können oder denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 geschlossen. Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Die o.g. Einreisebeschränkungen einschließlich der Ausnahmen gelten auch für Einreisen über die Landgrenzen zu Portugal zum Zwecke der Durchreise. Die Durchreise durch Spanien z.B. von Portugal zum Zweck der Heimreise ist möglich. Im Verhältnis zu Portugal sollen die Einreisebeschränkungen am 1. Juli 2020 entfallen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands sind in ganz Spanien die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit entfallen. Regelung des öffentlichen Lebens treffen die Autonomen Gemeinschaften.
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine generelle Maskenpflicht. Unter 6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Aufgrund von örtlichen Infektionsherden sind die Kreise Bajo Cinca, Litera und Cinca medio in der Provinz Huesca (Aragon) und der Kreis Bajo Aragon-Caspe in der Provinz Zaragoza wieder Mobilitätsbeschränkungen unterworfen.
Die Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Touristen auf den Balearen-Inseln (Mallorca, Menorca, Cabrera, Ibiza und Formentera) ist mit der Aufhebung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 entfallen.
Abweichende Regelungen zu Beschränkungen in den einzelnen Autonomen Gemeinschaften sind grundsätzlich möglich.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft, und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Thailand - Ergänzung:
Thailand wird ab dem 1. Juli den internationalen Flugverkehr wieder zulassen. Auch Pubs, Bars und Karaoke-Veranstaltungsorte dürfen ab Mittwoch wieder öffnen, jedoch nur bis Mitternacht und mit zwei Metern Sicherheitsabstand zwischen den Tischen. Quelle: Aljazeera

Zypern - Änderung Einreise, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 derzeit weniger betroffen als andere Länder in Europa. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Die Flughäfen sind wieder geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Basierend auf der Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese wöchentlich und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A und Einreisende aus Deutschland unterliegen damit grundsätzlich keinen Einschränkungen. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden Covid-19-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein Covid-19-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde.
Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der ‚Flight Pass‘ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Nur Personen über 65 Jahren dürfen den Fragebogen per Hand ausfüllen, er wird am Flugschalter zur Verfügung gestellt.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das nicht zur Kategorie A gehört. In diesem Fall ist ein COVID-19-Test bei Einreise nachzuweisen. Je nachdem, wo die letzten 14 Tage vor Einreise verbracht wurden, kann auch eine zweiwöchige Quarantäne nach Einreise vorgeschrieben werden..
Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) sollen ab dem 1. Juli 2020 für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland. wieder möglich sein, wobei die Reisenden einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, nachweisen müssen.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie / Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings nur für bestimmte Gruppen und nicht Touristen. Für die Überquerung ist ein negativer COVID-19-Test erforderlich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und faktischen Hindernissen nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder zunehmend Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, Reisebeschränkungen (außer die Einreisesperren in dem nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel) und Schließung touristischer Infrastruktur sind derzeit nicht vorgesehen.
Hygieneregeln
An Stränden ist zwei Meter Abstand zwischen Sonnenliegen für Personen aus unterschiedlichen Gruppen vorgeschrieben. Die Zweimeterregelung wird auch für den Tischabstand in Restaurants, Bars und Cafés angewandt.
Gemeinsame Aktivitäten dürfen in einer Gruppe von maximal 150 Personen im Freien, in geschlossenen Räumen 75 ausgeübt werden. Dies gilt allerdings nicht für Bars, Diskotheken und Tanzveranstaltungen, die bis auf weiteres geschlossen sind.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in denen der vorgeschriebene Abstand von drei Metern (in geschlossenen Räumen) nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen von Gesichtsmasken vorgeschrieben.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Maputo
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Maputo »

Die EU hebt ab 1. Juli die Einreise-Sperre für ein paar ausgewählte Drittstaaten auf, wenn die Info stimmt...

Algerien, Australien, Georgien, Japan, Kanada, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay

www.fvw.de/destinati...9d00720695404ca15607

USA, Brasilien, Südafrika, Nambia usw. sind (noch) nicht dabei. Kriterium nicht mehr als 16 aktive Fälle auf 100'000 Einwohner. Eine Neubeurteilung findet anscheinend alle 2 Wochen statt.

Lg Maputo
Maputo
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Maputo »

Danke dir, Achim :)
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Argentinien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien weiterhin gewarnt.
Die Einreise auf dem Luft- und Landweg ist zurzeit nur mit Sondergenehmigung möglich. Alle Einreisenden unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Der reguläre Flugverkehr nach Europa ist unterbrochen. Mit Sondergenehmigungen finden noch vereinzelte kommerzielle Flüge statt, Informationen dazu werden auf den Internetseiten der Fluggesellschaften veröffentlicht.
Argentinien verzeichnet aktuell steigende COVID-19-Infektionszahlen, vor allem im Großraum Buenos Aires. In den meisten Inlandsprovinzen ist die Zahl der Infektionen dagegen bisher auf einem niedrigen Niveau geblieben. Die Ausgangssperre wurde bis zunächst 17. Juli 2020 verlängert und für den Großraum Buenos Aires (AMBA) verschärft. Die Ausgangssperre darf nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) unterbrochen werden. Eine – berechtigte – Ausnahmegenehmigung (Certificado de Circulación) muss online beantragt werden. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe. In den Provinzen wird die Ausgangssperre allmählich gelockert, ausgenommen ist die Provinz Chaco.
Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin streng eingehalten werden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung.
• Beachten Sie die Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung (CUHC).
• Reisende in Argentinien informieren sich über die Deutsche Botschaft Buenos Aires .
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste, und beachten Sie die allgemeinen Informationen auf der Website der Deutschen Botschaft.

Aserbaidschan - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Aserbaidschan weiterhin gewarnt.
Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen. Azerbaijan Airlines und Turkish Airlines führen ab Juli 2020 wieder regelmäßige Flüge zwischen Baku und Istanbul durch. Flugreisende müssen den Airlines beim Check-in einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise besteht eine 14-tägige Pflicht zur häuslichen Selbstisolation. Diese kann durch Vorlage eines negativen COVID-19 Tests, der innerhalb von 48 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, vermieden werden.
Aufgrund einer Anordnung der aserbaidschanischen Regierung ist das öffentliche Leben in Aserbaidschan seit 14. März 2020 erheblich eingeschränkt. Bis zunächst 5. Juli 2020 darf das Haus nur nach vorheriger SMS-Genehmigung aus wichtigen Gründen verlassen werden, z. B. Einkäufe, Arztbesuch, Beisetzung Angehöriger. Die Genehmigung muss unter der Nummer 8103 per SMS beim aserbaidschanischen Migrationsdienst angefordert werden, der eine detaillierte Video-Anleitung zur Verfügung stellt.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen in Aserbaidschan über die lokalen Medien, die Website der Botschaft Baku sowie des aserbaidschanischen Migrationsdienstes.

Australien - Ergänzung:
Im australischen Melbourne sind für mehrere Randbezirke Ausgangsbeschränkungen angekündigt worden. Der Ministerpräsident des Bundesstaats Victoria, Daniel Andrews, sagte, seit vergangenen Donnerstag seien bei Tests 233 Covid-19-Fälle festgestellt worden. Das seien inakzeptabel viele. Die Bewohner von zehn Postleitzahl-Bezirken dürften von morgen Abend bis zum 29. Juli nur aus bestimmten Gründen ihre Wohnungen verlassen. Zulässige Gründe seien gepflegt zu werden oder andere Menschen zu pflegen, Sport zu treiben, notwendige Güter zu kaufen oder zur Arbeit oder zur Schule zu gehen. Menschen, die außerhalb der Bezirke wohnen, dürfen diese nur aus den gleichen Gründen betreten. Zudem würden zwei Wochen lang keine Flüge vom Ausland nach Melbourne gestattet, sagte Andrews. Quelle: tagesschau.de

Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Côte d’Ivoire weiterhin gewarnt.
Seit dem 22. März 2020 sind sämtliche Land-, See- und Luftgrenzen von Côte d'Ivoire für den Personenverkehr geschlossen. Ab dem 1. Juli 2020 ist die Luftgrenze für Passagierflüge wieder geöffnet. Bei Einreise ist mit Quarantänemaßnahmen und Gesundheitskontrollen zu rechnen. Am 23. März 2020 wurde der nationale Notstand ausgerufen und seitdem regelmäßig verlängert. Derzeit ist der Reiseverkehr zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes eingeschränkt. Es gelten Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten und Versammlungen. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden.

Dänemark - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Besonderheiten in den Regionen:
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Kopenhagen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Die Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher eingestuften Land, darunter Deutschland, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die Liste der als „offen“ klassifizierten Länder wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen. Bei der Einreise für einen Urlaubsaufenthalt muss die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen z.B. in einem Ferienhaus, Hotel oder auf einem Campingplatz nachgewiesen werden. Bei Privatunterkünften ist eine Bestätigung der Personen notwendig, bei der die Übernachtung erfolgen wird. Die Übernachtungen können an unterschiedlichen Orten erfolgen.
Seit dem 15. Juni 2020 dürfen Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein wieder ohne einen wichtigen Grund nach Dänemark einreisen. Voraussetzung ist auch hier, dass die Region vom dänischen Statens Serum Institut als „offen“ klassifiziert ist. Ein Nachweis des Wohnsitzes in Schleswig-Holstein muss bei Einreise vorgelegt werden.
Für alle übrigen Einreisen ohne wichtige Gründe hat Dänemark seit dem 14. März 2020 einen Einreisestopp verhängt. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise dennoch möglich ist, bieten die dänischen Behörden.
Reisende müssen ihre Zugehörigkeit zum Personenkreis, für den Ausnahmeregelungen gelten, oder wichtige Gründe für die Einreise durch Dokumente am Grenzübergang bei der Einreise belegen und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen können. Für weitere Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Jeder Einreisefall wird durch die Grenzbeamten im Rahmen ihres Ermessens geprüft und entschieden. Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten, Fieber, oder ähnliches, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Zur Zeit ist eine Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze aufgrund dänischer Vorgaben nur an den Grenzübergängen Kupfermühle – Krusau/Kruså, Fröslee/Frøslev (A7/E45) und Seth/Sæd (rund um die Uhr geöffnet), Pattburg/Padborg (7–23 Uhr geöffnet) und Pepersmark/Pebersmark (7-19 Uhr geöffnet) möglich.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Dänemark ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erlaubt. Dazu zählt u.a. die Rückkehr in das Heimatland bzw. das Land des Wohnsitzes, z.B. nach Deutschland aus Norwegen oder Schweden kommend. Die Durchreise muss ohne unnötige Verzögerung auf direktem Wege erfolgen. Durchreisen durch Dänemark zu einem Urlaubsaufenthalt z.B. auf Sylt oder in Schweden sind erlaubt. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet, soweit das Flughafengebäude nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen normalisieren sich wieder. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Busverbindungen im Fernverkehr (Flixbus, Eurolines) sind aktuell noch eingestellt.
Fährverkehr zwischen Deutschland und Dänemark findet weiterhin statt.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafes, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab dem 8. August wieder öffnen dürfen. Die Wiedereröffnung geht mit Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einher. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Aktuell gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 50 Personen. Ab dem 8. Juli 2020 sollen Versammlungen von bis zu 100 Personen erlaubt werden. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden und die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Hygieneregeln
Es besteht keine Maskenpflicht, auch nicht im öffentlichen Nahverkehr. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.
Besonderheiten in den Regionen
Einreisen nach Färöer sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Bei Einreise erfolgt ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Reisende ist verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben und sich nach 5 Tagen erneut auf COVID-19 testen zu lassen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung .
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn , für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.

Großbritannien - Ergänzung:
Über die Stadt Leicester in Mittelengland wird wegen massiv steigender Corona-Infektionszahlen ein Lockdown verhängt. Dazu kündigte der britische Gesundheitsminister Matt Hancock entsprechende gesetzliche Regelungen an. Es handelt sich um die erste lokal begrenzte derartige Maßnahme im Vereinigten Königreich, nachdem die Regierung zuletzt mit einer Lockerung der landesweiten Beschränkungen begonnen hatte. In einigen Fällen werden die Polizei für Durchsetzung der Beschränkungen sorgen. Leicester machte in der vergangen Woche zehn Prozent aller positiven Coronavirus-Fälle im Land aus. Auch Schulen sollen in der mittelenglischen Stadt geschlossen werden, da es eine Reihe von Fällen bei unter 18-jährigen gab, wie Hancock sagte. Die Regierung analysiere immer noch die genauen Gründe für den Anstieg der Fälle in Leicester. Quelle: tagesschau.de

Haiti - Ergänzung:
Haitis Grenzen werden wieder geöffnet. Dies gelte bereits ab heute für die Landgrenze zur Dominikanischen Republik wie auch für die Flughäfen, teilte Präsident Jovenel Moïse mit. Ab 6. Juli könnten außerdem Fabriken den vollen Betrieb wieder aufnehmen, sagte der Staatschef des Karibikstaates. Für Schulen, Universitäten und Kirchen werde noch an einer Lösung gearbeitet. Diese sind aufgrund der Corona-Pandemie seit 19. März geschlossen. Vor rund drei Wochen hatte die Organisation Ärzte ohne Grenzen vor einer besorgniserregend schnellen Ausbreitung des Coronavirus in Haiti gewarnt. Offiziell wurden in dem Land mit rund elf Millionen Einwohnern bisher 5847 Infektionen mit dem Erreger Sars-CoV-2 und 104 Todesfälle infolge einer Covid-19-Erkrankung registriert. Da nur zwei Labors im Land die Tests bearbeiten könnten, sei die wahre Zahl der Infektionen deutlich höher, hieß es von Ärzte ohne Grenzen. Quelle: tagesschau.de

Honduras - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Honduras weiterhin gewarnt.
Die Außengrenzen von Honduras sind weiterhin komplett geschlossen und kommerzielle Flüge finden nur vereinzelt statt. Es gilt bis auf weiteres eine allgemeine Ausgangssperre.
• Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.

Indien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien weiterhin gewarnt.
Kommerzielle internationale Flugverbindungen von und nach Indien bleiben bis auf weiteres, untersagt. Ein- und Ausreise sind somit derzeit nicht möglich.
Der nationale Eisenbahn- und Flugverkehr wurde eingeschränkt wieder aufgenommen. Mit stark reduzierten Verbindungsangeboten ist zu rechnen ebenso wie mit strengen Hygienevorschriften. Die Nutzung der Covid-19-Tracking-App „Aarogya Setu“ ist teilweise verpflichtend. In einzelnen Bundesstaaten gilt verpflichtende Quarantäne für ankommende Passagiere.
Indien hat die Gültigkeit aller an Ausländer erteilten Visa, bis zur Aufhebung des Verbots kommerziellen internationalen Reiseverkehrs, ausgesetzt. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wieder-Zulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „Overstay“ verzichtet.
Die seit dem 25. März 2020 geltende Ausgangssperre wurde bis vorerst zum 31. Juli 2020 verlängert. Orts- und lageabhängige Lockerungen der Ausgangssperre außerhalb der Containment Zones (abgesperrte Gebiete mit hohen COVID-19-Infektionszahlen) sind ebenso möglich wie eine lageabhängige erneute Verschärfung der Ausgangssperre in einzelnen Bundesstaaten.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wieder-Zulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien .
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Stellen Sie sich darauf ein, Ihren Aufenthalt in Indien zu verlängern. Stellen Sie Unterkunft und Versorgung sicher.
• Bitte folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden. Informieren Sie sich über die lokalen Medien, und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.

Kanada - Ergänzung:
Kanada verlängert das globale Reiseverbot sowie die obligatorischen Quarantänemaßnahmen, nach denen sich die meisten Reisenden nach Kanada, einschließlich der nach Hause zurückkehrenden Bürger, bei ihrer Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren müssen. Die obligatorische Quarantäneanordnung gilt jetzt bis mindestens zum 31. August, während das Reiseverbot für die meisten ausländischen Reisenden laut Regierungsdokumenten bis zum 31. Juli verlängert wird. Quelle: Aljazeera

Malta - Änderung Einreise, Reiseverbindungen:
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Ab dem 1. Juli 2020 können Reisende aus folgenden Ländern auf dem See- und Luftweg wieder ohne Beschränkungen nach Malta einreisen (sog. „sicherer Korridor“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „sicheren Korridors“ aufgehalten haben: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (außer Ile-de-France), Griechenland, Irland, Island, Italien (außer Emilia Romagna, Lombardei und Piemont), Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien (außer Madrid, Katalonien, Kastilien-La Mancha, Kastilien und Leon), Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen Reisende ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis der Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten muss. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Aus allen übrigen Ländern können Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag auf Rückführung per Mail unter der Mailadresse covid19@gov.mt stellen. Bei Einreise müssen sie einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro geahndet.
Weitere Lockerungen sind ab dem 15. Juli 2020 angekündigt.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr wieder geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „sicheren Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden wieder angeboten.
Beschränkungen im Land
Unter Einhaltung strenger Hygiene- und Abstandsregeln ist das öffentliche Leben seit Anfang Juni 2020 überwiegend zur Normalität zurückgekehrt. Institutionen, wie z. B. Hotels, Museen, Theater, Kinos, Restaurants, Bars, Fitnesscenter, Frisöre etc., dürfen wieder öffnen.
Hygieneregeln
Kunden und Mitarbeiter in Geschäften, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder Gesichtsschutz (Visier) zu tragen. Letzterer kann allein oder zusammen mit einem MNS getragen werden. Personen, die Banken besuchen, wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da MNS dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen auf der Website des maltesischen Gesundheitsministeriums .
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen auf der Website maltesischer Behörden
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Österreich - Änderung Einreise, Gültigkeit des PCR-Tests:
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 inzwischen weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich wieder uneingeschränkt möglich, mit Ausnahme von Reisenden aus dem Kreis Gütersloh. Diese müssen seit Montag, den 29. Juni 2020 ein ärztliches Zeugnis mitführen, das belegt, dass ein PCR-Test auf SARS-Cov-2 negativ ist. Dieses Attest dürfe nicht älter als vier Tage sein.
Die Einreise auch aus allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Portugal und Schweden sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist wieder uneingeschränkt möglich. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 14 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Einreise aus allen übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen PCR-Test attestiert. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug- und Bahnverkehr ist weiterhin eingeschränkt, aktuelle Informationen befinden sich auf den Webseiten der österreichischen Bundesbahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) muss u.a. getragen werden in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Er muss zudem getragen werden bei Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. Quelle: AA

Österreich hat das Verfahren zur Kontrolle von Reisenden aus dem Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen präzisiert. Die regionalen Gesundheitsbehörden kontrollierten gemeinsam mit der Polizei in Grenznähe und an Flughäfen die Einhaltung der Einreisebestimmungen, teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mit. Für die Einreise nach Österreich ist für Menschen aus dem Kreis Gütersloh derzeit ein negativer Corona-Test vorgeschrieben. In Grenznähe werde stichprobenartig durch mobile Teams kontrolliert. Liege kein Gesundheitszeugnis vor, müsse die Person in 14-tägige Quarantäne, die selbst zu organisieren sei und deren Kosten selbst zu tragen seien, hieß es. Wer dies nicht leisten kann, dürfe nicht einreisen. Österreich reagiert damit auf die vergleichsweise hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus im Kreis Gütersloh. Quelle: tagesschau.de

Senegal - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Senegal weiterhin gewarnt.
Der internationale Flugverkehr, der am 20. März 2020 mit Ausnahmen für Frachtflüge und Flüge mit Sondergenehmigungen eingestellt wurde, soll voraussichtlich ab Mitte Juli 2020 grundsätzlich wieder möglich sein.
Die Land- und Seegrenzen bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Der am 23. März 2020 wegen der COVID-19-Pandemie verhängte Ausnahmezustand endete am 30. Juni 2020, die meisten bis dahin verhängten Maßnahmen zum Schutz gegen COVID 19 wurden aufgehoben. Es bleibt jedoch bei einem generellen Gebot des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes sowie der Aufforderung, soziale Distanz zu halten, Hygiene-Vorschriften zu beachten und auf nicht-notwendige Treffen und Fahrten zu verzichten. Kommerzielle Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen können weiterhin beschränkt werden.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.

Serbien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien weiterhin gewarnt.
Seit dem 22. Mai 2020 ist eine Ein- und Durchreise nach und durch Serbien wieder ohne jede Einschränkung möglich. Reisende erhalten an der Grenze ein zweisprachiges Informationsblatt über die zu beachtenden COVID-19-Maßnahmen.
In Serbien besteht die Pflicht, im öffentlichen Personenverkehr einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bei Zuwiderhandeln ist keine Beförderung möglich. In Belgrad besteht zudem in öffentlichen geschlossenen Räumen und in Geschäften, Shopping-Malls, Cafés, Restaurants, Nachtclubs etc. die Pflicht, einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen und soziale Distanz zu wahren. Im übrigen Land werden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen und das Einhalten von Abstandsregeln empfohlen.
In Gemeinden mit stark steigenden Fallzahlen kann der Ausnahmezustand verhängt werden.
• Beachten Sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen für Serbien im Abschnitt Einreise und Zoll.
• Informieren Sie sich über von COVID-19 besonders betroffene Gemeinden und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Website der serbischen Regierung (Englisch).
• Informieren Sie sich zu den Infektionsfällen und Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium .
• Kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717, wenn Sie Symptome aufzeigen oder vermuten mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen zu sein.
• Deutschen Staatsangehörigen, die sich in Serbien aufhalten, wird dringend geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. Über Rückreisemöglichkeiten informiert die deutsche Botschaft Belgrad.

Taiwan - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Taiwan weiterhin gewarnt.
Die Einreise nach Taiwan ist seit dem 29. Juni 2020 einem eingeschränkten Personenkreis erlaubt, darunter Geschäftsreisenden, Familienangehörigen und Besuchern zu anderen Zwecken als Privatbesuchen oder Tourismus bis maximal drei Monate mit einem Visum einer Taipei-Vertretung, Inhabern einer taiwanischen Daueraufenthaltsgenehmigung (ARC/APRC, Blaue Karte MoFA), eines „Business Visums“ oder „COVID-19-Visums“ einer Taipei-Vertretung. Für Studierende und Sprachstudenten sind Einreisemöglichkeiten vorgesehen, die bei einer Taipei-Vertretung erfragt werden können. Chinesischen Staatsangehörigen ist die Einreise bis auf Ehepartner (mit ARC) von Taiwanern weiterhin untersagt. Das Einreiseverbot besteht auch für chinesische Ehepartner von Deutschen oder chinesischen Firmenmitarbeitern mit ARC unabhängig von der Reisehistorie. Für Einwohner Hongkongs oder Macaus gelten für die Einreise nach Taiwan besondere Regeln.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit wie bisher nach Einreise 14 Tage entweder zu Hause, in einem aufnahmebereiten Hotel, einer Privatunterkunft oder in einer von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft in häusliche Quarantäne begeben. Die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen wird von den taiwanischen Gesundheitsbehörden streng überwacht. Die Nichtbeachtung wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Alle Reisenden müssen bei Einreise zusätzlich einen negativen COVID-19-PCR-Test in englischer Sprache vorlegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Ausnahmen gelten für u.a. für Diplomaten, Inhaber eines Arbeitsvisums, Besatzungsmitglieder von Schiffen und in humanitären Notfällen. Vor Ablauf der Quarantäne erfolgt ein weiterer COVID-19-Test. Die Kosten für sowohl einen COVID-19-Test als auch einer eventuellen COVID-19-Behandlung trägt der Reisende.
Reisende aus risikoarmen Ländern gemäß einer Liste des taiwanischen Centre of Disease Control unterstehen einer verkürzten Quarantäne. Deutschland ist derzeit nicht als risikoarmes Land erfasst.
Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in stark reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Die Wiederaufnahme weiterer Flugverbindung und Erhöhung der Flugfrequenzen ist für den Juli 2020 in Aussicht gestellt.
Der Transit durch taiwanische Flughäfen ist seit dem 25. Juni 2020 unter Einschränkungen und derzeit nur mit China Airlines, EVA Air und Cathay Pacific wieder möglich. Der Transitaufenthalt ist auf maximal 8 Stunden begrenzt und die Fluggesellschaft darf nicht gewechselt werden. Ein Transit aus der VR China kommend ist nicht zulässig.
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
• Beachten Sie bitte auch die Informationen des Deutschen Instituts .
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
• Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA.

Türkei - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran. Die Türkei hat das Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige am 11. Juni 2020 aufgehoben. Bei Einreise in die Türkei werden u.a. Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein COVID-19-Test. Bei positivem Testergebnis wird eine medizinische Behandlung angeordnet, auch Quarantänemaßnahmen sind möglich. Es bestehen wieder regelmäßige Flüge aus der Türkei nach Deutschland und umgekehrt.
Für innertürkische Flüge und Zugfahrten ist bei der Reservierung ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dieser kann per SMS oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Für Menschen über 65 Jahre gilt eine grundsätzliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 10 Uhr. Eine Reise zwischen Provinzen ist für sie nur mit Genehmigung möglich.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in vielen Städten ( u.a. Istanbul, Ankara, Izmir und in Teilen von Antalya) auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Verfolgen Sie die Website der deutschen Vertretungen in der Türkei .

Tunesien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien weiterhin gewarnt.
Seit dem 27. Juni 2020 wurde der internationale Flug- und Fährverkehr von und nach Tunesien wieder aufgenommen. Einreisende aus Ländern mit niedrigem Infektionsrisiko „Liste verte“, darunter Deutschland, müssen bei Einreise keinen PCR-Test vorlegen und sich nicht mehr in Quarantäne begeben. Die aktuelle Länderliste veröffentlicht das tunesische Gesundheitsministerium.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft auf.
• Bei zwingend erforderlichen Reisen, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.

Usbekistan - Ergänzung:
Usbekistan hat in einigen Teilen des Landes, einschließlich der Hauptstadt Taschkent, eine nächtliche Ausgangssperre verhängt, um einen erneuten Anstieg der COVID-19-Infektionen nach der schrittweisen Lockerung des zweimonatigen Lockdown einzudämmen. Die zentralasiatische Nation hatte vorsichtig den landesweiten Lockdown von April und Mai aufgehoben. Nach einem Rückgang der COVID-19-Fälle zwischen Mitte April und Mitte Mai ist jedoch erneut ein stetiger Anstieg zu verzeichnen. Quelle: Aljazeera

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Ergänzung:
Ägypten hat die Flughäfen des Landes sowie das ägyptische Museum und die berühmten Pyramiden von Gizeh in Kairo zum ersten Mal seit mehr als drei Monaten wieder geöffnet. Quelle: Aljazeera

Bahamas - Ergänzung:
Die Bahamas öffneten heute ihre Grenzen für Reisende. Damit sind unter anderem Hotels und Strände wieder für Besucher zugänglich. Es gelten allerdings Kapazitätsbeschränkungen und Hygieneauflagen. Das größte Ferienresort der Bahamas, Atlantis Paradise Island, entschied jedoch kurzfristig, seine Wiedereröffnung wegen steigender Corona-Zahlen in den USA auf Ende Juli zu verschieben. Aufgrund der Nähe der beiden Länder kommt die Mehrheit der Bahamas-Touristen aus den USA. Auf den Bahamas wurden bisher 104 Infektionen mit dem Erreger Sars-CoV-2 und elf Todesfälle infolge einer Covid-19-Erkrankungen offiziell registriert. Quelle: tagesschau.de

Belgien - Änderung Einreise, Durchreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Belgien war von COVID-19 im europäischen Vergleich eher stark betroffen. Die Tendenz der Zahl der Neu-Erkrankten und der neuen Todesfälle ist kontinuierlich sinkend. Pro Kopf am stärksten betroffen war die Provinz Limburg, danach die Provinzen Lüttich und West-Flandern, gefolgt von den Provinzen Flämisch-Brabant, Luxemburg und Brüssel.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisen aus dem europäischen Ausland, aus Schengen-assoziierten Staaten, aus Großbritannien und Nordirland sind erlaubt. Die bisherigen Grenzkontrollen sowie die Quarantänepflicht wurden aufgehoben. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38° C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist wieder ohne Grenzkontrollen möglich.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Hotels, Cafés, Restaurants und Fitnessstudios sind, unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln, geöffnet. Seit 1. Juli 2020 sind Kongresssäle, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Wellnesszentren, Freizeitparks u.ä. ebenfalls wieder geöffnet. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen. Soziale Kontakte sind zugelassen mit jeweils bis zu 15 Personen pro Woche. Die maximale Gruppengröße für private Treffen oder Restaurantbesuche ist auf 15 Personen einschließlich Kinder beschränkt. Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum gelten Kapazitätsgrenzen von 200 Personen in geschlossenen Räumen oder 400 Personen im Freien; beide bedürfen der Erlaubnis der lokalen Behörden. Großveranstaltungen sind nach wie vor untersagt.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Wo dies nicht eingehalten werden kann, müssen Masken getragen werden. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen. Ausnahmen bestehen für Personen desselben Haushalts, bei Kindern unter 12 Jahren untereinander und im „erweiterten persönlichen Umfeld“.
Im öffentlichen Raum ist das Tragen von Masken empfohlen, in einigen Geschäften auch Pflicht. Die Zahl der Kunden ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt.
Vereinzelt haben Kommunen in Haupteinkaufsstraßen Maskenpflicht angeordnet oder ein Fußgängerleitsystem eingerichtet.
Besonderheiten in den Regionen
Die belgischen Abstands- und Hygieneregelungen gelten in allen Regionen gleichermaßen.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.

Cabo Verde / Kapverden - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Cabo Verde weiterhin gewarnt.
Alle Grenzen sind bis auf weiteres geschlossen und kommerzielle Flüge vorerst bis zum 15. Juli 2020 suspendiert. Ausgenommen sind Frachtflugzeuge und Flüge mit Sondergenehmigungen. Die Öffnung des Flugverkehrs zwischen den Inseln wurde vorerst auf den 15. Juli 2020 verschoben. Der Schiffsverkehr von und zu den am meisten von Covid-19 betroffenen Inseln Santiago und Sal wurde ebenso bis zum 15. Juli 2020 eingestellt.
Die kapverdische Regierung hat für alle Inseln den Ausnahmezustand aufgehoben, Geschäfte, Hotels, Restaurants und Bars können wieder öffnen. Es gilt weiter eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen mit mehreren Personen und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Chile - Ergänzung:
Angesichts der weiter steigenden Infektionen mit dem Coronavirus hat die chilenische Regierung die strengen Ausgangsbeschränkungen in Teilen des südamerikanischen Landes erneut verlängert. Die Quarantäne für den Ballungsraum rund um die Hauptstadt Santiago de Chile sowie einige weitere Bezirke im Rest des Landes gelte noch mindestens bis Ende kommender Woche, teilte das Gesundheitsministerium mit. In den betroffenen Gebieten lebt mehr als die Hälfte aller Chilenen. Bislang haben sich in Chile 282.043 Menschen nachweislich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert. 5753 Patienten sind im Zusammenhang mit der Lungenkrankheit Covid-19 gestorben. Viele Krankenhäuser haben ihre Belastungsgrenze bereits erreicht. Quelle: tagesschau.de

Costa Rica - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica weiterhin gewarnt.
Die von Costa Rica verhängte Einreisesperre für Touristen wurde bis einschließlich 31. Juli 2020 verlängert. Es können in diesem Zeitraum nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg.
Die Ausreise bleibt gestattet. Mit Ausreiseproblemen, aufgrund fehlender Flugkapazitäten, ist dennoch zu rechnen. Ausländer mit Aufenthaltstitel können bei Ausreise nach dem 24. März 2020 trotz Aufenthaltstitel für die Dauer des Pandemie-Zustands nicht erneut einreisen. Der Versuch, stattdessen über Land an den offiziellen Grenzstellen vorbei einzureisen, führt zum sofortigen Verlust des Aufenthaltsstatus. Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember 2019 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 18. August 2020.
•Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica über geltende Einreisebestimmungen.

Dominikanische Republik - Ergänzung:
Die Dominikanische Republik öffnete heute ihre Grenzen für Reisende. Damit sind unter anderem Hotels und Strände wieder für Besucher zugänglich. Es gelten allerdings Kapazitätsbeschränkungen und Hygieneauflagen. Die Dominikanische Republik hat mit 33.387 positiven Tests und 754 Todesopfern die höchsten Fallzahlen in der Karibik. Quelle: tagesschau.de

Georgien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien weiterhin gewarnt.
Georgien ist von COVID-19 vergleichsweise weniger stark betroffen. Der Höhepunkt war mit etwa 300 Infizierten Anfang Mai erreicht. Die Zahl der Neuinfektionen bewegt sich derzeit im einstelligen Bereich.
Regionale Schwerpunkte lagen bisher in der Umgebung von Bolnisi und Kobuleti. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Georgien hat eine generelle Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige verhängt, die auf bislang unbestimmte Zeit gilt. Alle Landesgrenzen bleiben geschlossen.
Ausnahmen von den bisherigen Einreisebeschränkungen gelten nur für wenige Personengruppen:
• Georgische Staatsangehörige und deren Familienangehörige (Ehegatten und Kinder), unabhängig von deren Staatsagehörigkeit;
• In Georgien akkreditierte Vertreter diplomatischer Missionen sowie Internationalen Organisationen und deren Familienangehörige;
• Offizielle Delegationen, unter der Voraussetzung der vorherigen Genehmigung durch die georgischen Behörden;
• Familienzusammenführungen zu georgischer Referenzperson bei vorheriger Genehmigung durch die georgischen Behörden.
Auch Personen mit georgischem (Dauer-)Aufenthaltstitel können nicht ohne vorherige Genehmigung der georgischen Behörden einreisen.
Nach Einreise in Georgien gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Auch eine Durch- und Weiterreise ist aufgrund derzeit geschlossener Grenzen nicht möglich.
Die Einschränkungen im regulären Flug- und Reiseverkehr bleiben laut Ankündigung der georgischen Regierung bis Ende Juli bestehen. Vereinzelt gibt es Charter-Flüge aus und nach Europa.
Im Land selbst gibt es nur kleinere Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr (geänderte Zeitpläne, Frequenz der Verbindungen, eingeschränkte Passagierzahlen).
Ausgangssperren und Reisebeschränkungen innerhalb des Landes aufgrund von Covid-19 bestehen derzeit nicht (zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage). Taxen befördern unter Einhaltung der Hygieneregeln maximal zwei Personen.
Sport-, Kultur-, Freizeitveranstaltungen sowie Wettbewerbe sind nicht gestattet; Sport- und Wellnesscenter sind derzeit geschlossen.
In Georgien gilt Maskenpflicht in öffentlichen, geschlossenen Räumen sowie in ÖPNV, Taxen und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden.
Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen sind nicht gestattet. Ein Abstand von 2 Metern ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und –katzen, Einhalten der Hust- und Niesetikette.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie einen Arzt. Der georgische Polizeinotruf (112) kann ebenfalls genutzt werden, um an eine Gesundheitseinrichtung verwiesen zu werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen bei der zuständigen georgischen Auslandsvertretung .

Griechenland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 relativ wenig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher die Regionen Attika (Hauptstadtregion Athen) und Xanthi. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. Juli 2020 dürfen alle internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden.
Seit dem 1. Juli 2020 gilt in Griechenland für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 48 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“) ausfüllen. Ein darüber zugewiesener QR-Code muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann ein Code nicht vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine 24-stündige Selbstisolation einzuhalten. Gemäß der Passenger Locator Form (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die Passenger Locator Form (PLF) sind der griechischen Regierung bekannt; an einer Problemlösung wird gearbeitet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Für Reisende, die, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, von Flughäfen mit einem erhöhten Risiko einer Übertragung der Covid-19-Infektion anreisen, ist ein COVID-19-Test verpflichtend. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses wird eine 24-stündige Selbstisolation angeordnet. Entscheidend ist der Abflugort. Die Liste mit diesen Flughäfen wird von der Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union (EASA ) erstellt. Die Liste wird ständig aktualisiert.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist wieder möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei ist weiterhin ausgesetzt. Ein Enddatum dieser Maßnahme ist noch nicht bekannt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland bis vorerst 15. Juli 2020 nicht anlaufen. Mit einer Verlängerung dieser Maßnahme ist zu rechnen. Sportboote dürfen Griechenland wieder anlaufen, sofern die maximale Transportkapazität bis 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg über Bulgarien ist uneingeschränkt möglich, COVID-19-Tests werden stichprobenartig durchgeführt. Eine Einreise von Albanien oder Nordmazedonien kommend, ist für den Personenverkehr weiterhin nicht gestattet. Ab wann eine Einreise wieder möglich ist, ist noch nicht bekannt. Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel, Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr mit allen internationalen Flughäfen in Griechenland wurde wieder aufgenommen
Die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Beschränkungen im Land
Seit dem 25. Mai 2020 ist die Nutzung des innergriechischen Flug- und Fährverkehrs wieder möglich.
Seit dem 1. Juni 2020 können landesweit Touristenunterkünfte mit Ganzjahresbetrieb (u. a. Hotels, Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) wieder öffnen, Hotels mit saisonalem Betrieb seit dem 15. Juni 2020. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Frisörsalons sind geöffnet. Spa- und Wellnesseinrichtungen sind wieder geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.
Archäologische Stätten und Museen haben geöffnet. Restaurants, Bars und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln wieder öffnen. Open Air-Veranstaltungen wie Kino, Theater sowie Messen und Kongresse sind seit dem 1. Juli 2020 wieder gestattet. Weitere Informationen bietet das griechische Außenministerium sowie die Greek National Tourism Organisation (VisitGreece ).
Hygieneregeln
Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Es gilt Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren. Die Anzahl der Personen in Bussen, Minibussen und anderen Fahrzeugen ist z.B. auf höchstens 65 % der Kapazität beschränkt.
Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z. B. Fähre) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Hotels und andere Unterkünfte haben diverse Auflagen (Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen) einzuhalten, um die Sicherheit von Personal, Gästen und Bevölkerung zu gewährleisten. Hierzu wurden spezielle Hygieneprotokolle in Kraft gesetzt. Jedes Hotel hat eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen. Außerdem muss jedes Hotel mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten. Die Ausstattung der Zimmer ist reduziert (z. B. keine Dekorationskissen, Printmedien); die Reinigung erfolgt auf Grundlage eines strengen Hygienekonzepts. Für die Mitarbeiter existiert Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
Für alle Restaurants (auch in Hotels) gelten Abstandsregeln zwischen den Tischen sowie eine Beschränkung der Personenzahl pro Tisch. Speisen werden am Tisch serviert.
Vor der Durchführung von Gruppenveranstaltungen sollten Veranstalter sich an die zuständigen griechischen Behörden wenden, um sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
• Überprüfen Sie den Status Ihres Abreiseflughafens und Fluges vor Reiseantritt auf der Liste der EASA .
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar), und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar. Quelle: AA

Griechenland hat alle seine Flughäfen auf den Inseln und in den Ferienregionen des Festlandes für Auslandsflüge geöffnet. Erstmals nach Ausbruch der Corona-Pandemie sind am Vormittag Charterflugzeuge aus Deutschland auf dem Flughafen der griechischen Ferieninsel Kreta gelandet und wurden feierlich mit Musikanten empfangen, wie das griechische Fernsehen zeigte. Ärzte führen in allen Flughäfen Kontrollen durch. Reisende nach Griechenland müssen sich mindestens 48 Stunden vor der Ankunft elektronisch anmelden und angeben, wo sie vorher waren und wo sie sich in Griechenland aufhalten werden. Ein Algorithmus errechnet, ob und welche Reisende nach ihrer Ankunft einen Corona-Test machen müssen, berichtete das Staatsfernsehen. Wer positiv getestet wird, muss sich 14 Tage lang in speziell eingerichteten Isolierunterkünften in Hotels aufhalten. Die Kosten übernimmt der griechische Staat. Auch mit der Fähre aus Italien können Urlauber wieder nach Griechenland reisen. Das Land hat seine Häfen von Patras und Igoumenitsa für den Tourismus geöffnet. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie waren nur kommerzielle Transporte mit Fähren zwischen den Häfen der Adria und des Ionischen Meeres möglich. Auf dem Landweg können Urlauber nur über Bulgarien (Grenzübergang Kulata/Promachonas) nach Griechenland reisen. Alle anderen Übergänge sind zwar geöffnet, Reisende können aber nur im Ausnahmefall einreisen, erklärte die Regierung. Quelle: tagesschau.de
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel weiterhin gewarnt.
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Es gibt nur noch wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Es gibt Einschränkungen im täglichen Leben. Die Versorgung ist aber gewährleistet. Es besteht die Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel sowie der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten sind für den Personenverkehr in jeweils beide Richtungen geschlossen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der Israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010. Quelle: AA

Wegen eines deutlichen Neuanstiegs von Corona-Infektionen im palästinensischen Westjordanland soll dort von Freitag an ein fünftägiger Lockdown gelten. Ein Sprecher teilte mit, in den Autonomiegebieten sollten Ausgangsbeschränkungen verhängt werden. Mit Ausnahme von Supermärkten, Bäckereien und Apotheken müssten Geschäfte geschlossen bleiben. Die Pandemie in den Palästinensergebieten war zunächst sehr glimpflich verlaufen, nach Lockerungen stiegen die Zahlen im vergangenen Monat jedoch stark an. Besonders betroffen ist die Stadt Hebron. Auch in Israel sind wegen eines Neuausbruchs Beschränkungen geplant. Quelle: tagesschau.de

Italien - Änderung Besonderheiten in den Regionen:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Bis zum 31. Juli 2020 gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Seit dem 3. Juni 2020 ist die Einreise aus dem EU/Schengen-Raum und Großbritannien ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht gestattet.
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder Großbritannien - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb. Personenzüge verkehren zwischen Italien und Österreich noch nicht wieder.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und Großbritannien ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen; Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen.
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien weder über Österreich noch über die Schweiz praktisch möglich, da der Bahnverkehr eingeschränkt ist. Die Fernbusse von Flixbus fahren seit dem 18. Juni 2020 wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können ab dem 15. Juni unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Schulen, Kindergärten und Universitäten bleiben in ganz Italien geschlossen.
Hygieneregeln
Ein Mundnase-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann; in der Region Lombardei besteht Mund-Nase-Schutz Pflicht im gesamten öffentlichen Raum, zusätzlich Handschuh-Pflicht in Geschäften). Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni , die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch Sars-Cov2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls mindestens von Kalabrien, Sizilien und Apulien verlangt.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Konsultieren Sie die Website der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt .
• Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 oder den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch über die Websites der italienischen Regionen für Details zu den Beschränkungen der jeweiligen Region in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen sowie möglichen Verpflichtungen zur Vorabregistrierung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Kanada - Ergänzung:
In Toronto ist das Tragen einer Gesichtsmaske in geschlossenen öffentlichen Räumen ab dem 7. Juli Pflicht. Quelle: tagesschau.de

Katar - Eränzung:
Katar lockert seine Beschränkungen weiter: Restaurants, Moscheen, Strände und Park dürfen ab heute wieder öffnen. Museen und Bibliotheken ist es erlaubt, wenn auch nur in begrenztem Umfang, den Betrieb wieder aufzunehmen. Quelle: Aljazeera

Libanon - Ergänzung:
Der Airport in Beirut hat den Betrieb wieder aufgenommen: Coronavirus: Beirut airport reopens amid tension and chaos

Luxemburg - Ergänzung:
Angesichts einer Reihe von neuen Coronavirus-Infektionen nimmt Luxemburg einen Teil seiner Lockerungen wieder zurück. Für Treffen von mehr als 20 Menschen sollen die bisher geltenden Abstandsempfehlungen durch verbindliche Vorschriften ersetzt werden. Quelle: tagesschau.de

Niederlande - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Überseegebieten:
Zu unterscheiden ist zwischen dem europäischen Teil des Königreichs der Niederlande und den Überseegebieten, siehe Besonderheiten in den Überseegebieten. Die folgenden Informationen beziehen sich auf den europäischen Teil.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 mäßig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Noord-Brabant, Zuid-Holland und Noord-Holland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten, gemäß Auflistung der European Union Aviation Safety Agency , müssen bis auf weiteres ein sogenanntes Gesundheitszeugnis mit sich führen, das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss. Wird eine der Fragen im Formular mit „ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert. Reisende von deutschen Flughäfen sind davon nicht betroffen. Reisende aus den gelisteten Gebieten sollen sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben; Crewmitglieder und Transitpassagiere sind ausgenommen.
Nähere Informationen erteilt das niederländische Gesundheitsministerium . Bezüglich Übernachtungsmöglichkeiten gelten regional unterschiedliche Regelungen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr sowie auf Fähren. Die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln gelten.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden , beachten Sie insbesondere die für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer. 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao .
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Peru - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru weiterhin gewarnt.
Die Grenzen des Landes sind geschlossen, und der internationale Passagierverkehr auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ist ausgesetzt. Es ist damit seit 16. März 2020 nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder auszureisen. Mit einer Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs ist bis auf weiteres nicht zu rechnen.
Die peruanische Regierung hat den am 16. März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis einschließlich 31. Juli 2020 verlängert. Seit 1. Juli 2020 gilt eine Ausgangssperre in der Zeit von 22 Uhr bis 4 Uhr.
Für die Regionen Arequipa, Ica, Junín, Huánuco, San Martín, Madre de Dios und Áncash gilt eine Ausgangssperre in der Zeit von 20 Uhr bis 4 Uhr, an Sonntagen gilt eine ganztägige Ausgangssperre. Zudem besteht in diesen Regionen bis auf weiteres eine „obligatorische soziale Isolierung (Quarantäne)“ für alle. Während des Ausnahmezustands müssen sich alle zu Hause oder in einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa für einen Angehörigen des Haushalts, um Lebensmittel einzukaufen sowie eine Bank oder Apotheke aufzusuchen, ebenso für Personen, die sich im Notfall in ärztliche Behandlung begeben müssen.
In den übrigen Regionen gelten die vorgenannten Beschränkungen nur noch für Kinder bis 14 Jahre und Personen, die älter als 65 Jahre sind, sowie für Personen, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören (z.B. mit Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Herzerkrankungen, Lungenkrankheiten oder Krebs). Kinder bis 14 Jahren dürfen sich in Begleitung eines Erwachsenen, der im selben Haushalt wohnt, für eine Stunde außerhalb der Wohnung aufhalten, müssen jedoch im Umkreis von 500 Metern zur Wohnung bleiben. Sie müssen dabei eine Mund-Nasen-Maske tragen und eine Distanz von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einhalten.
In der Öffentlichkeit muss von allen Personen eine Mund-Nasen-Maske getragen und eine Distanz von mindestens einem Meter zu anderen Personen eingehalten werden.
• Informieren Sie sich zu den detaillierten Regelungen aus dem Regierungsdekret in spanischer Sprache.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Peru aufhalten, halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Website der deutschen Botschaft in Lima .
• Halten Sie sich an die geltenden Bestimmungen im Land insbesondere an die Ausgangssperre.

Portugal - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Besonderheiten in den Regionen:
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch momentan eine Zunahme von Neuinfektionen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Lissabon. Dort sind 19 nicht touristische Gemeinden betroffen, in den Bezirken Amadora (alle Gemeinden), Odivelhas (alle Gemeinden), Sintra (Queluz e Belas, Massamé e Monte Abraão, Agualva e Mira Sintra, Algueirão-Mem Martins, Rio de Mouro, Cacém e São Marcos), Loures (Camarate, Unhos, Apelação, Sacavém e Prior Velho) und in Lissabon nur die Gemeinde Santa Clara.. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen, jedoch immer noch für Madeira und die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira. Reisende müssen unter Umständen bei Einreise persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund machen.
Durch- und Weiterreise
Alle Grenzen zu Spanien sind seit 1. Juli 2020 wieder offen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen werden nach und nach wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, Bars oder Diskotheken bleiben bis auf weiteres geschlossen. Spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind im ganzen Land auf 20 Personen begrenzt. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Für den Großraum Lissabon wurden aufgrund der derzeit steigenden Neuinfektionen seit dem 23. Juni 2020 einige Lockerungsmaßnahmen bis zunächst 12. Juli 2020 zurückgenommen. Geschäfte und Cafés schließen hier um 20.00 Uhr, Supermärkte um 22.00 Uhr, Restaurants um 23.00 Uhr. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch werden spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln von 20 auf 10 Personen begrenzt.
Für die 19 besonders betroffenen Gemeinden (siehe Epidemiologische Lage) gelten vom 29. Juni bis zunächst 12. Juli 2020 strengere Maßnahmen. Insbesondere besteht hier erneut die Bürgerpflicht, sich zu Hause zu isolieren und das Haus nur für unbedingt notwendige Wege, z. B. zur Arbeit, für Einkäufe, für den Arztbesuch, zu verlassen. Spontane Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind hier auf 5 Personen begrenzt.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Vor Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss entweder bei der Flugbuchung oder spätestens bei der Einreise über die Webseite der Fluggesellschaft eine Gesundheitserklärung abgegeben werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ muss unmittelbar bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich. Die 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste besteht seit 15. Juni 2020 nicht mehr.
Die Regierung der Autonomen Region Madeira hat seit 1. Juni 2020 die 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste abgeschafft, wenn bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Seit 1. Juli 2020 können Reisende auch erst bei Einreise einen COVID-19-Test durchführen lassen und das Testergebnis ohne Einschränkungen abwarten können. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird jedoch von den Gesundheitsbehörden empfohlen.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
•Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Rumänien - Änderung Epidemiologische Lage:
Epidemiologische Lage
Rumänien war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch momentan eine Zunahme von Neuinfektionen. Regionale Schwerpunkte sind nach wie vor der Kreis Suceava im Nordosten des Landes und die Hauptstadt Bukarest. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt inzwischen nicht mehr für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben, sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Juni 2020 ist die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation für EU-Bürger bei Einreise aus einem Land mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter Deutschland, grundsätzlich entfallen. Die epidemiologische Situation in den Ländern, auf welche die Ausnahmeregelungen zur Befreiung von der Quarantäne zutreffen („zona verde“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit wöchentlich aktualisiert. Bei einer negativen Entwicklung über einen Zeitraum von 14 Tagen kann die 14-tägige Hausisolation wieder eingeführt werden. Dies ist seit dem 23. Juni 2020 für den Kreis Gütersloh der Fall. Reisende von dort müssen sich in eine 14-tägige Heimisolation begeben.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland wird wieder aufgenommen. Der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien findet wieder statt.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden.
Die rumänischen Schwarzmeerstrände sind, unter Einhaltung der Hygieneregeln und u.a. zwei Meter Mindestabstand zwischen Liegen von Personen unterschiedlicher Familien, geöffnet.
Die Innengastronomie ist geschlossen, der Verkauf von Speisen und Getränken aber zugelassen. Die Außengastronomie ist unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zugelassen.
Hygieneregeln
In geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Ausnahme von der Quarantäne, „zona verde“) in Rumänisch.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein Coronavirus-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Schweiz - Ergänzung:
In der Schweiz haben sich die Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den vergangenen Tagen in etwa verdoppelt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) meldete 137 neue bestätigte Ansteckungen. Am Vortag gab es 62 neue Fälle und am Montag 35. Wegen der steigenden Zahlen ordnete die Regierung erstmals landesweit das Tragen von Masken im öffentlichen Verkehr an. "Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat der Bundesrat entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen", teilte die Regierung mit. Bislang wurde nur empfohlen, dort, wo keine Abstände eingehalten werden können, Mund- und Nasenschutz zu tragen. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Änderung Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Spanien gehört zu den am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Ländern. Die Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen jedoch stark gesunken. Regionale Schwerpunkte sind nach wie vor Kastilien und Leon, Madrid und Katalonien, die aber alle weit unterhalb der Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner liegen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise erfolgt eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten werden einer eingehenderen Untersuchung unterzogen.
Seit 1. Juli 2020 ist nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle auszufüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Übergangsweise kann weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Die Einreise aus Ländern außerhalb der EU unterliegt weiterhin Einschränkungen.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen. Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr, auch die Landgrenzen zu Portugal sind seit 1. Juli 2020 wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Regelung des öffentlichen Lebens treffen die Autonomen Gemeinschaften .
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf Weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine generelle Maskenpflicht. Unter 6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Aufgrund von örtlichen Infektionsherden sind die Kreise Bajo Cinca, Litera und Cinca medio in der Provinz Huesca (Aragon) und der Kreis Bajo Aragon-Caspe in der Provinz Zaragoza wieder Mobilitätsbeschränkungen unterworfen.
Eine Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Touristen auf den Balearen-Inseln (Mallorca, Menorca, Cabrera, Ibiza und Formentera) besteht seit der Aufhebung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 nicht mehr.
Abweichende Regelungen zu Beschränkungen in den einzelnen Autonomen Gemeinschaften sind grundsätzlich möglich
• Beachten Sie die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft , und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle .

Thailand - Ergänzung:
Thailand ist in die fünfte Phase der Lockerungen von Maßnahmen gegen das Coronavirus eingetreten. Schulen, Bars und Massagesalons, die seit Mitte März geschlossen waren, werden wieder geöffnet, jedoch unter Einhaltung der Abstandsregeln. Eine App zur Rückverfolgung von Kontakten ist in der Unterhaltungsbranche vorgeschrieben. Auch bestimmte Besuche aus dem Ausland sind wieder erlaubt: Menschen mit Familie oder beruflichen Verbindungen nach Thailand dürfen in begrenzter und kontrollierter Zahl wieder aus dem Ausland einreisen. Dies umfasst Studierende, technische Expertinnen und Experten, Investorinnen und eingeladene VIPs. Reguläre Passagierflüge waren Anfang April ausgesetzt worden. Täglich dürfen demnach 200 Besucher aus dem Ausland nach Thailand einreisen. Sie sollen mit Rückführungsflügen thailändischer Bürger kommen und müssen sich unterschiedlichen Formen der Quarantäne unterziehen. Der Notstand gilt im Land jedoch im Juli weiterhin. Quelle: tagesschau.de

Tschechiche Republik - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen und Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Tschechien war von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache.
Einreise
Die Tschechische Republik hat seit dem 15. Juni 2020 ein Ampel-System eingeführt. Das Infektionsrisiko wird in grün gekennzeichneten Ländern, darunter Deutschland, als gering bewertet, orange bedeutet mittleres und rot hohes Risiko. Die epidemiologische Bewertung wird in wöchentlichen Abständen überprüft.
Die Einreise ist für alle EU-Staatsangehörige ohne Angabe von Gründen gestattet und für Ausländer mit nachgewiesenem langfristigem oder Daueraufenthalt in einem EU- oder Schengenstaat der grünen Kategorie ohne Angabe von Gründen in der Regel ebenfalls gestattet, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben. Bei Einreise nach Aufenthalt in einem Land der roten Kategorie von mehr als 12 Stunden muss innerhalb von 72 Stunden ein regionales Hygieneinstitut zur Durchführung eines PCR-COVID-19-Tests aufgesucht werden. Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zur Tragen eines Mund-Nasenschutzes.
EU-Staatsangehörige und Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz in Ländern der roten Kategorie haben, können grundsätzlich nur dann einreisen, wenn sie im internationalen Transportverkehr arbeiten oder Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sind. Über die genauen Einreisevorschriften informiert das Tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Tschechien für Reisende aus Deutschland und Ländern der grünen Kategorie ist aufgrund des seit dem 15. Juni 2020 eingeführten Ampel-System s möglich. Die Durchreise aus Ländern der roten Kategorie ist nur möglich zur einmaligen Heimreise in das Land des ständigen Aufenthalts und Wohnsitzes. Sie ist nicht möglich für Personen, die ihren ständigen Aufenthalt und Wohnsitz in einem Land der roten Kategorie haben und auch nicht, um touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen durchzuführen oder Reiserouten zu verkürzen.
Reisende benötigen zur Einreise eine Verbalnote der Botschaft des Wohnsitzlandes, die dem Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise vorliegen muss. Weitere Informationen zum Verfahren für die Durchreise nach Deutschland befinden sich auf der Website der deutschen Botschaft .
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind wieder alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Der grenzüberschreitende Bus- und Bahnverkehr wird wieder aufgenommen. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Hotels, Museen und Sehenswürdigkeiten sind mit Einschränkungen hinsichtlich Belegungs- und Besucherzahlen geöffnet.
Hygieneregeln
Die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz besteht nur noch in sozialen oder medizinischen Einrichtungen sowie in lokalen Brennpunkten. Derzeit sind dies die gesamte mährisch-schlesische Region und Prag. In Prag besteht die Pflicht bei Nutzung der U-Bahn und bei Veranstaltungen, an denen mehr als 100 Personen teilnehmen.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Ukraine - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine weiterhin gewarnt.
Bis zunächst zum 31. Juli 2020 gelten Quarantänemaßnahmen. Für die Einreise von Ausländern gilt, dass ein Nachweis einer Krankenversicherung, welche die Kosten einer Behandlung von und einer Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt, mitgeführt werden muss sowie eine zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii doma“ („Дій вдома“) bei Einreise aus Ländern mit hohem Infektionsrisiko (> 40 aktiven Erkrankungsfällen/100.000 Einwohnern). Aus Deutschland einreisende Personen unterliegen derzeit keiner Quarantänepflicht.
Derzeit können Deutsche und alle Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, Polen im Transit zur Rückkehr an ihren Wohn- oder Aufenthaltsort durchqueren. Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg auch durch Ungarn über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 11 Uhr und 23 Uhr möglich. An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden. Ungarn muss spätestens bis 5 Uhr morgens wieder verlassen werden.
Seit dem 12. Mai 2020 werden schrittweise Erleichterungen der Quarantäne umgesetzt die jedoch je nach Infektionslage regional unterschiedlich ausfallen können:
Landesweit gilt derzeit eine Pflicht zur Mitführung eines Ausweises sowie zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung einschließlich Atemschutzmaske oder (selbst hergestellter) Schutzmaske an öffentlichen Orten (nicht jedoch im Freien). Hostels (nicht aber Hotels) sowie Hotelrestaurants und Pools sind geschlossen, Läden und Gaststättenbetrieben (Restaurants, Cafés usw.) müssen Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen einhalten. Religiöse Veranstaltungen dürfen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich höchstens eine Person auf fünf Quadratmetern Gebäudefläche aufhält. In einem PKW dürfen max. fünf Erwachsene inkl. Fahrer (ohne Berücksichtigung von Kindern unter 14 Jahre alt) befördert werden. Weitere regionale Beschränkungen können bestehen.
Für Fragen steht die Deutsche Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per E-Mail zur Verfügung.
•Beachten Sie, dass für die EU-Nachbarländer der Ukraine weiterhin Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen bestehen.
•Verfolgen Sie aufmerksam die Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, und informieren Sie sich auf der COVID-19-Webseite des ukrainischen Ministerkabinetts über weitere Bestimmungen.
•Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste der Botschaft um fortlaufend direkt informiert zu werden.
•Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.

Zimbabwe - Ergänzung:
Simbabwe hat seine Nationalparks wieder geöffnet. Auch Restaurants dürfen wieder öffnen, jedoch mit einem limitierten Platzangebot. Quelle: Aljazeera

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten weiterhin gewarnt.
(Die uneingeschränkte Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet und entlegene Gebiete der Sahara bleibt hiervon unberührt.)
Ägypten ist von COVID-19 stark betroffen. Die Infektionszahlen steigen seit dem Ende des Fastenmonats Ramadan deutlich an. Gesundheitseinrichtungen sind stark belastet.
Der Flughafen hat am 1. Juli 2020 seinen Betrieb wieder aufgenommen. Mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen ist zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden.
Reisemöglichkeiten im Land sind im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt. Es finden Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 statt. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Ämter und öffentliche Einrichtungen sind nur eingeschränkt tätig. Kindergärten, Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, sowie Sportstätten, Parks und soziale Versammlungsorte sind geschlossen. Restaurants, Cafés, Bars und Geschäfte haben begrenzte Öffnungszeiten. An öffentlichen Orten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
• Betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“, und vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich große Zahlen von Menschen versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.

Argentinien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien weiterhin gewarnt.
Die Landesgrenzen sind weiterhin geschlossen. Argentinische Staatsangehörige und Personen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) dürfen mit Sonderflügen einreisen. Die argentinischen Behörden informieren, welche Landesgrenzen hierfür geöffnet sind. Die Einreise von Touristen auf dem Luft- und Landweg ist zurzeit nur mit Sondergenehmigung möglich. Alle Einreisenden unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Der reguläre Flugverkehr nach Europa ist unterbrochen. Mit Sondergenehmigungen finden noch vereinzelte kommerzielle Flüge statt, Informationen dazu werden auf den Internetseiten der Fluggesellschaften veröffentlicht.
Argentinien verzeichnet aktuell steigende COVID-19-Infektionszahlen, vor allem im Großraum Buenos Aires. In den meisten Inlandsprovinzen ist die Zahl der Infektionen dagegen bisher auf einem niedrigen Niveau geblieben. Die Ausgangssperre wurde bis zunächst 17. Juli 2020 verlängert und für den Großraum Buenos Aires (AMBA) verschärft. Die Ausgangssperre darf nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Eine – berechtigte – Ausnahmegenehmigung (Certificado de Circulación) muss online beantragt werden. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe. In den Provinzen wird die Ausgangssperre allmählich gelockert, ausgenommen ist die Provinz Chaco.
Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin streng eingehalten werden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung.
• Beachten Sie die Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung (CUHC).
• Reisende in Argentinien informieren sich über die Deutsche Botschaft Buenos Aires.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste , und beachten Sie die allgemeinen Informationen auf der Website der Deutschen Botschaft .

Bahamas - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bahamas weiterhin gewarnt.
Seit 1. Juli 2020 haben die Bahamas ihre Luft- und Seegrenzen für zurückkehrende bahamaische Staatsangehörige, Personen mit legalem Aufenthaltsstatus und für Touristen, sofern sie die detaillierten Einreisevorschriften erfüllen, geöffnet. Kreuzfahrten sind wieder möglich, ebenso die Einreise auf eigenen oder angemieteten Yachten oder Booten.
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden vorab einen negativen Covid-19 RT PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 10 Tage sein darf, unter http://travel.gov.bs hochladen, die dort erteilte Bestätigung und das Testergebnis bei Einreise zur Hand haben und am Reiseziel vorhalten. In dem vorgenannten Reiseportal muss die „Bahamas Health Visa Card“ vorab online beantragt werden.
Das Testergebnis muss auf “negativ“ oder „nicht nachweisbar“ lauten. Es werden nur Testergebnisse von Labors anerkannt, die vom College of American Pathologists (CAP), von „Clinical Laboratory Improvement Amendments (CLIA), COLA Inc., der Joint Commission International (JCI) oder einer ähnlich zertifizierenden Behörde/Institution akkreditiert sind.
Ausnahmen von dem o. a. Testerfordernis sind vorgesehen für Kinder unter zwei Jahren, Privatpiloten, die ihre Maschine nicht verlassen sowie Bahamaische Staatsangehörige, Personen mit legalem Aufenthaltsstatus und Hauseigentümer auf den Bahamas, die von einem englischsprachigen CARICOM Staat einreisen. Kinder unter zehn Jahren sollen ebenfalls vom Test befreit werden, sofern das Abreiseland Testungen für diese Kinder nicht vorsieht. Eine schriftliche Bestätigung dieser Rechtslage ist erforderlich. Außerdem benötigen bahamaische Staatsangehörige und Personen mit legalem Aufenthaltsstatus keinen Test zur Wiedereinreise, wenn sie nur für weniger als 72 Stunden ausgereist waren.
Durch diese Maßnahmen werden die meisten Besucher von einer Quarantäne bei Einreise befreit. Jedoch werden Einreisende, die COVID-19 Symptome haben, von den übrigen Passagieren getrennt und weiter evaluiert.
Für Reisende ist in Flughäfen und Häfen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben, z. B. im Transit, bei Sicherheitschecks, beim Zoll, in Gepäckhallen oder sonstigen öffentlichen Bereichen.
Zurückkehrende Personen, die in den Bahamas wohnhaft sind, können ohne Test wieder einreisen, sofern sie den Nachweis von einer amtlichen Behörde, Institution (z. B. dem Land, Rechtsbezirk, Gebiet, Krankenhaus oder Labor usw.) erbringen, dass sie nicht getestet werden können. Für sie wird jedoch eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Entsprechende Nachweise können unter http://travel.gov.bs hochgeladen oder per Email versandt werden.
Bei Problemen mit der Beantragung der Health Visa Card in dem Portal http://travel.gov.bs stehen zwei Hotlines zur Verfügung: Tourismus Hotline +1 242 502 0829/Gesundheitshotline +1 242 502 7382.

Ecuador - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador weiterhin gewarnt.
Die Landesgrenzen von Ecuador sind bis auf weiteres grundsätzlich geschlossen. Bei Einreisen nach Ecuador besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht, die in speziell autorisierten Hotels oder im Ausnahmefall in häuslicher Isolation verbracht werden muss.
Einschränkungen im Land werden abgestuft nach den Farbkategorien rot, gelb, grün vom Notfallkomitee „COE Nacional“ festgelegt. Der größte Teil des Landes, darunter Quito und Guayaquil, ist derzeit Stufe gelb. Die Einschränkungen variieren von Kanton zu Kanton und werden regelmäßig überprüft.

El Salvador - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach El Salvador weiterhin gewarnt.
El Salvador hat am 11. März 2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer erlassen. Ausgenommen hiervon sind Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis und in El Salvador akkreditierte Diplomaten, die sich allerdings einer mindestens 15-tägigen Quarantäne unterziehen müssen.
Ein- und Ausreise auf dem Luftweg: Der internationale Flughafen SAL ist seit 18. März 2020 für den kommerziellen Personentransport geschlossen, Ein- und Ausreisen sind nicht möglich. Ausgenommen sind Repatriierungsflüge, Frachtsendungen und humanitäre Transporte.
Einreise auf dem Landweg: Sämtliche Grenzen sind für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen: Lieferungen von Nahrungsmitteln und anderen essentiellen Gütern, Ausreise und Einreisen mit dem Zweck der Repatriierung.
Seit dem 21. März 2020 sind die Fortbewegungsmöglichkeiten aufgrund der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung stark eingeschränkt. Die Regierung hat einen Plan zur stufenweisen Öffnung des Landes vorgestellt, der unter dem Vorbehalt kontrollierbarer Infektionszahlen steht. Die Öffnung des internationalen Flughafens SAL für den kommerziellen Personentransport ist demnach voraussichtlich für Anfang August 2020, in Abhängigkeit der weiteren Lageentwicklung, vorgesehen.
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien verkündet werden (Twitter).
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.

Gabun - Ergänzung:
Gabun hat die Erteilung von Visa für Reisende aus der Europäischen Union ausgesetzt, nachdem seine Bürger in die EU-Verbotsliste aufgenommen wurden. Das gabunische Außenministerium erklärte, es habe das "Prinzip der Gegenseitigkeit" angewandt. Die Staatsangehörigen der 27 EU-Mitgliedstaaten dürfen nicht nach Gabun einreisen. Quelle: BBC

Großbritannien und Nordirland / Vereinigtes Königreich - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland einschließlich Britische Überseegebiete wird derzeit aufgrund der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne bei Einreise dringend abgeraten.
Aktuelle Hinweise zur Situation bietet die britische Regierung, die Regierung von Wales, Schottland und Nordirland.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Wales sowie der Norden von England. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 3). Für Leicester gilt ein regionaler Lockdown. Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Einreise
Für alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise sowie eine 14-tägige häusliche Quarantäne.
Die britische Regierung hat angekündigt, diese Quarantäneverpflichtung für England für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, zum 10. Juli 2020 aufzuheben, sofern sich die Reisenden mindestens in den 14 Tagen vor Einreise in diesen Ländern aufgehalten haben, die unter "Travel Corridors" veröffentlicht sind. Für Schottland, Nordirland und Wales bleibt die Quarantäne bis auf weiteres in Kraft.
Die elektronische Anmeldung soll auch nach dem 10. Juli 2020 weiter erforderlich sein.
Die elektronische Anmeldung soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Infektionen mit Covid-19 eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes, an dem die Quarantäne absolviert wird, angegeben werden.
Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise.
Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden.
Von der Quarantäne, nicht aber von der Anmeldung, sind rund 40 Berufsgruppen u.a. Pendler, Transportgewerbe u.a. ausgenommen .
Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Verletzungen der Anmelde- wie der Quarantänepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Wer für die Quarantäne keine Unterkunft nachweisen kann, wird auf eigene Kosten in durch die britische Regierung bestimmten Unterkünften untergebracht.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland ist trotz Quarantänemaßnahmen möglich.
Auch Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden , auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Transitreisende unterliegen nicht der Quarantäne, sofern sie sich auf direktem Weg von Einreise zu Ausreise begeben, dies ist auch zwischen verschiedenen Flughäfen und Bahnhöfen möglich.
Bei Übernachtung während des Transits ist die Quarantäne einzuhalten.
Eine Weiterreise von Nordirland nach Irland ist möglich.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen .
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland.
In England ist es grundsätzlich untersagt, andere Personen oder Familienangehörige zu Hause / in geschlossenen Räumen zu treffen und woanders als zu Hause / der eigenen Unterkunft zu übernachten. Sport ist grundsätzlich nur im Freien möglich, Spielplätze, Sportanlagen und öffentliche Schwimmbäder sind geschlossen. Es dürfen sich max. sechs Personen insgesamt treffen, aber nur im Freien und nur mit zwei Meter Abstand. Hotels und Restaurants sind in England geschlossen.
In Schottland ist es grundsätzlich untersagt, Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, zuhause / in geschlossenen Räumen zu treffen. Treffen im Freien sind erlaubt für bis zu acht Angehörige aus bis zu drei unterschiedlichen Haushalten und unter Beachtung der zwei Meter–Abstandsregel. Sport im Freien ist erlaubt, Indoor-Sportanlagen sind geschlossen.
Seit dem 22. Juni 2020 ist das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend. Einzelhandelsgeschäfte (außerhalb von Shopping Malls) dürfen wieder öffnen.
Auch die meisten Geschäfte (außer Supermärkte, Apotheken und Gartenbaumärkte) sind geschlossen. Informationen zu weiteren Lockerungsschritten des Lockdowns in Schottland bietet die Regierung von Schottland .
Hygieneregeln
Grundsätzlich sollten Gesichtsmasken im öffentlichen Bereich genutzt werden, in England sind sie seit dem 15. Juni, in Schottland ab dem 22. Juni 2020 im öffentlichen Personennahverkehr zwingend vorgeschrieben.
Grundsätzlich gilt eine Abstandsregel von zwei Metern.
In England ist Kontakt zu anderen Personen grundsätzlich auf bis zu sechs, in Schottland auf bis zu acht Personen aus maximal drei verschiedenen Haushalten beschränkt und nur im Freien zulässig. Auch dabei ist ein Abstand von zwei Metern einzuhalten.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Der internationale Flughafen auf Bermuda soll zum 1. Juli 2020 seinen Betrieb wieder aufnehmen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands . Die Quarantänedauer beträgt 2 Wochen und wird von der Regierung organisiert und überwacht.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Beachten Sie ggf. die neuen britischen Einreisebestimmungen bei der britischen Regierung . Informationen zur Quarantäne in Schottland bietet die Publikation der Regierung von Schottland.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland .
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich. Quelle: AA

Nach mehr als drei Monaten Schließung wegen der Corona-Epidemie öffnen ab heute Hotels, Bars, Restaurants und vor allem die beliebten Pubs in England wieder. Damit Restaurants und Kneipen die nach wie vor geltenden Abstandsregeln und andere Corona-Auflagen erfüllen können, hatte die britische Regierung im Vorfeld die Lizenzerteilung für den Verkauf von Getränken und Essen im Freien vereinfacht. So dürfen Kunden unter anderem auch auf den Parkplätzen bedient werden. Quelle: tagesschau.de

Iran - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Iran weiterhin gewarnt.
Iran ist weiterhin von COVID-19 stark betroffen. Von einer zweiten Infektionswelle besonders betroffen sind die Provinzen Kordestan, Khusestan, Kermanshah, Hormuzgan, Bushehr, Khorasan Razavi, West-Aserbaidschan und Ost- Aserbaidschan sowie Ilam, Lorestan und Golestan.
Nach Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine 14-tägige Selbstisolation durchführen und dies schriftlich in einer Eigenerklärung versichern. Sie werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt und durch einen Desinfektionstunnel geschleust. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Das Prozedere kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Kontrollen und Temperaturmessungen können auch an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt und bei Infektionsverdacht Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden.
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Ab dem 5. Juli 2020 gilt zunächst bis einschließlich 21. Juli 2020 eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Eine Verlängerung dieser Regelung bis August ist möglich.
Im Alltag ist nur noch teilweise mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. In einigen Provinzen können wieder weitergehende Beschränkungen eingeführt werden.
Iran teilt Städte je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen ein (rot = hohes Risiko, gelb = geringes Risiko). In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in Parks bleibt grundsätzlich untersagt.
Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
• Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.
Infolge der Ausbreitung der Erkrankung COVID-19 und des versehentlichen Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Alle Fluggesellschaften haben ihre Direktverbindungen zwischen Deutschland und Iran eingestellt. Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Ausnahmen gibt es an der Grenze zu Afghanistan und Irak. Die Ausreise ist weiterhin mit Iran Air über Amsterdam, London, Paris und Mailand sowie Manchester (mit Einschränkungen) bzw. mit Qatar Airways über Doha möglich. Vereinzelt bietet Iran Air kurzfristig Flüge zu anderen europäischen Destinationen an.
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
• Von Reisen nach Iran wird derzeit abgeraten. Bei Einreise wird eine ein- bis zweitägige Quarantäne verhängt, und ein Corona-Test durchgeführt.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund sehr eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
• Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa fünf Stunden vor Abflug am Flughafen.
• Seien Sie bei Aufenthalten in Iran derzeit besonders vorsichtig, und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden, bevor Sie die Weiterreise antreten.
• Informieren Sie sich vor Antritt der Ausreise aus Iran bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes, ob die Einreise aus Iran möglich ist.

Irland - Änderung Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Irland ist von COVID-19 betroffen. Die Zahlen sind derzeit stark rückläufig und bewegen sich im niedrigen zweistelligen Bereich (Neuinfektionen) bzw. im einstelligen Bereich (Todesfälle). Regionaler Schwerpunkt war bisher Dublin und weitere Teile der Ostküste (Cork). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Es gibt verstärkte Einreisekontrollen und ggf. Einreisesperren.
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Selbstisolation aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.
Nach Einreise wird erwartet, dass sich jeder Reisende für 14 Tage in Quarantäne begibt, d.h. sich in dieser Zeit ununterbrochen an der angegebenen Wohnadresse aufhält, ohne Kontakt zu anderen. Diese Auflage ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, die Einhaltung wird dennoch stichprobenartig z.B. durch Anrufe von der Polizei kontrolliert. Rückkehrende aus Nordirland, Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) und Transitreisende sind von der Selbstisolation nach Einreise ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-) Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 29. Juni 2020 befindet sich Irland in Phase 3 der Lockerungen gemäß der Anfang Mai 2020 veröffentlichten Roadmap for Reopening Society and Business zur Aufhebung der Covid-19-Beschränkungen in 4 Stufen.
Die Reisebeschränkungen innerhalb Irlands sind aufgehoben. Treffen von bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 200 Personen im Freien sind erlaubt, wenn die fortgeltenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Öffentliche Verkehrsmittel sollten nur dann genutzt werden, wenn zwingend notwendig. Die Kapazitäten sind aufgrund der Maßnahmen zum „Social Distancing“ stark eingeschränkt.
Hygieneregeln
Das Tragen von Gesichtsmasken in öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wie z.B. Geschäften oder in öffentlichen Verkehrsmitteln wird empfohlen. Wo immer möglich, ist auf einen Abstand von 2m zu achten. Überfüllte Plätze und Geschäfte sollten vermieden werden.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Israel hat mit über 1000 einen neuen Tageshöchstwert seit Beginn der Pandemie erreicht. In der Nacht zu Donnerstag wurden daher neue Beschränkungen verkündet. Verschiedene Viertel in Lod bei Tel Aviv sowie in der Hafenstadt Aschdod sollten für mindestens eine Woche abgeriegelt werden. Auch in den Palästinensergebieten soll von Freitag an ein fünftägiger Lockdown in Kraft treten. Quelle: tagesschau.de

Italien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Besonderheiten in den Regionen:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Bis zum 31. Juli 2020 gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Seit dem 3. Juni 2020 ist die Einreise aus dem EU/Schengen-Raum und Großbritannien ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht gestattet.
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder Großbritannien - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb. Personenzüge verkehren zwischen Italien und Österreich noch nicht wieder.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und Großbritannien ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen; Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen.
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien weder über Österreich noch über die Schweiz praktisch möglich, da der Bahnverkehr eingeschränkt ist. Die Fernbusse von Flixbus fahren seit dem 18. Juni 2020 wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können ab dem 15. Juni unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Schulen, Kindergärten und Universitäten bleiben in ganz Italien geschlossen. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nase-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann; in der Region Lombardei besteht Mund-Nase-Schutz Pflicht im gesamten öffentlichen Raum, zusätzlich Handschuh-Pflicht in Geschäften). Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni , die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch Sars-Cov2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Informieren Sie sich bei Autoreisen nach Italien in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus (Punkt 16).
• Konsultieren Sie die Website der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt .
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch über die Websites der italienischen Regionen für Details zu den Beschränkungen der jeweiligen Region in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen sowie möglichen Verpflichtungen zur Vorabregistrierung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Japan - Ergänzung:
Aufgrund steigender FAllzahlen wurden die Bewohner Tokios aufgefordert, nicht über die Stadtgrenzen hinaus zu reisen. Quelle: Aljazeera

Kasachstan - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kasachstan weiterhin gewarnt.
Die generelle Einreisesperre für Reisende aus Deutschland besteht weiterhin. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Personen, die Inhaber eines kasachischen Aufenthaltstitels sind, sowie Personen, die aus einem wichtigen familiären oder dienstlichen Grund einreisen müssen und über eine Sondergenehmigung der kasachischen Innenbehörden zur Einreise verfügen. Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 1. November 2020 ausgesetzt. Die kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland haben noch nicht mit der regulären Annahme von Visa-Anträgen und Erteilung von Visa begonnen, machen jedoch in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen.
Reisende aus Deutschland müssen sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen und unterliegen bis zum Erhalt des Testergebnisses einer stationären Quarantäne. Ist das Testergebnis negativ, erfolgt die Entlassung aus der Quarantäne. Alternativ ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests bei Einreise möglich. Wurde der Test gemäß der PCR-Methode durchgeführt und ist er im Zeitpunkt der Einreise nicht älter als fünf Tage, unterliegen Reisende keinen Quarantänemaßnahmen. Abweichungen in der Umsetzung durch örtliche Behörden sind nicht auszuschließen.
Der reguläre internationale Flugverkehr nach und aus Kasachstan ist noch nicht wieder aufgenommen, vereinzelt finden Flüge statt. Es ist weiterhin mit kurzfristigen Stornierungen von Flügen durch die Fluggesellschaften zu rechnen. Bei den operierenden Fluglinien herrscht zum Teil Unsicherheit über die geltenden Bestimmungen für deutsche Reisende nach Kasachstan.
Nach einer deutlichen Zunahme von Neuinfektionen mit COVID-19 gelten ab 5. Juli 2020 erneut Quarantänemaßnahmen. Voraussichtlich bis Ende Juli 2020 ist mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, des Überlandverkehrs und mit starken Beschränkungen im öffentlichen Leben zur rechnen. Der landesweite Notstand in Kasachstan wurde am 11. Mai 2020 aufgehoben.
Das Gesundheitssystem des Landes ist stark belastet.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans über die aktuellen Einreisebestimmungen, die sich kurzfristig ändern können. Bei Aufenthalt in Kasachstan, vermeiden Sie derzeit Überlandfahrten.
• Befolgen Sie die Anweisungen der örtlichen Behörden. Quelle: AA

Ab dem 5. Juli wird über die Städte Oskemen und Semey in Ostkasachstan ein kompletter strenger Lockdown verhängt. Der ab dem 5. Juli geltende landesweite Lockdown soll etwas weicher ausfallen und und eine gewisse Bewegungsfreiheit von Menschen zwischen den Provinzen ermöglichen. Quelle: Aljazeera

Kroatien - Änderung Einreise, Reiseverbindungen:
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen war in Kroatien über mehrere Wochen niedrig, nimmt zuletzt allerdings stark zu. Regionale Schwerpunkte sind bisher die Hauptstadt und das Umland von Zagreb, Slawonien sowie die Gespanschaft Mitteldalmatien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Für Einreisen nach Kroatien besteht keine 14-tägige häusliche Quarantänepflicht mehr. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses/einer COVID-19-Negativbescheinigung ist ebenfalls nicht mehr erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) ist weiterhin eingeschränkt.
Internationale Flugverbindungen bestehen derzeit nur an den Flughäfen Zagreb, Split und Dubrovnik, die Zahl der täglichen Flugverbindungen bewegt sich jeweils im einstelligen Bereich.
Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit nur in reduziertem Umfang statt und erfordert daher gelegentlich mehrmaliges Umsteigen. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet wieder statt.
Der Fährverkehr zu den Inseln wurde eingeschränkt wieder aufgenommen. Auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija erhalten Reisende aktuelle Information über bestehende Fährverbindungen.
Beschränkungen im Land
Nach den coronabedingten Einschränkungen des Frühjahrs und als Folge der behördlichen Hygieneempfehlungen fährt der Tourismus erst allmählich wieder hoch. Die touristische Infrastruktur steht daher nicht im gewohnten Umfang zur Verfügung.
Hygieneregeln
Außerhalb der Unterkunft sollten Reisende einen Mund-Nase-Schutz tragen, mindestens 1,5 Meter Abstand zu Dritten halten und sich regelmäßig die Hände waschen; soziale Kontakte sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt seit 25. Juni 2020 die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig unterbrochen werden, und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht mehr möglich ist.
• Bitte informieren Sie ergänzend über die Webseite der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.

Kuba - Ergänzung:
Kuba gab am Mittwoch den Startschuss für die erste Phase seiner Wiederöffnung für ausländische Touristen. Erlaubt sind damit jedoch nur Charter-Flüge und Aufenthalte in All-Inclusive-Resorts auf fünf Inseln, ohne Kontakt zur Lokalbevölkerung. Quelle: tagesschau.de

Kuba hat angekündigt, am Freitag mit der Lockerung der Beschränkungen in Havanna zu beginnen, während der größte Teil des übrigen Landes in die zweite Phase eines dreiphasigen Prozesses zur Normalisierung übergehen wird. Die Einwohner der Hauptstadt können sich wieder mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln fortbewegen, zum Strand und zu anderen Freizeitzentren fahren und pünktlich zur Sommerpause eine Fahrt am Meer genießen. Sie können auch ausgehen zum essen und trinken, wobei "Social Distancing" und das Tragen von Masken weiterhin obligatorisch sind. Optionale medizinische und andere Dienstleistungen werden ebenfalls wieder aufgenommen. Quelle: Aljazeera
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Libanon - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Libanon weiterhin gewarnt.
Der Flughafen ist momentan geöffnet, allerdings nicht in vollem Umfang. Es kann zu kurzfristigen Änderungen bei Flugverbindungen kommen.
Bei einer Einreise aus Deutschland muss ein PCR-Test aus einem anerkannten deutschen Labor vorgelegt werden. Der dazugehörige Abstrich muss bis zu 96 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Bei Ankunft in Libanon muss erneut ein PCR-Test gemacht werden, den die entsprechende Fluggesellschaft organisieren muss. Kinder unter 5 Jahren sind von diesem Erfordernis ausgenommen. Nach ca. 24 Stunden wird allen Ankommenden das Testergebnis mitgeteilt. Bis dahin muss jede(r) Einreisende in Isolation am geplanten Aufenthaltsort bleiben.
Die Landgrenze zwischen Libanon und Syrien bleibt für den Personenverkehr geschlossen.
Einschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen insbesondere die Freizeitgestaltung und die persönliche Bewegungsfreiheit. So besteht eine nächtliche Ausgangssperre, ein Verbot von Menschenansammlungen, stellenweise die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz sowie Handschuhe zu tragen, sowie die Aufforderung Social Distancing zu betreiben.
Die Ausgestaltung der Regelungen kann in verschiedenen Regionen des Landes unterschiedlich sein. Eine Anpassung der bestehenden Maßnahmen ist auch kurzfristig möglich. Das Einkaufen von Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs ist außerhalb der Zeiten bestehender Ausgangssperren bisher grundsätzlich möglich.
Die Armee und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Beschränkungen und sprechen bei Zuwiderhandlung Strafen aus.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, und setzen Sie sich zur Klärung gegebenenfalls mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Bereits gebuchte Flüge in beide Richtungen könnten abgesagt oder verschoben werden.
• Stellen Sie sicher, dass Sie sich vor Ort isolieren können, bis das Testergebnis des zweiten PCR-Tests da ist.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen in Libanon.
• Informieren Sie sich, welche aktuellen Regeln landesweit und konkret in Ihrer Municipality gelten.
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheitsbehörden und der lokalen Sicherheitskräfte, insbesondere bezüglich der Isolationsbestimmungen.
• Informieren Sie sich auf der Website der deutschen Botschaft in Beirut , auch zum derzeit nur reduzierten Betrieb der Botschaft.

Luxemburg - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen und erlebt derzeit wieder eine Zunahme von Neuinfektionen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Beschränkungen bei der Durchreise.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Bars, Sport- und Kulturinstitute wie Theater, Kulturzentren, Konzertsäle, Kinos und Kirchen sind offen. Oft ist eine Reservierung im Voraus verpflichtend. Die allgemeinen Hygieneauflagen müssen beachtet werden. Zuwiderhandeln kann scharfe Maßnahmen bis hin zur Schließung des Betriebs nach sich ziehen.
Bis zu sechs Gäste dürfen in einem Privathaushalt empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen höchstens zwanzig Menschen zusammenkommen, unter den üblichen Hygieneauflagen. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist bis auf weiteres geschlossen. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, Supermärkten und Geschäften, sowie öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Bürgerbüros etc.). Abstände von 1,5 m sind einzuhalten.
Gäste in Restaurants, Gaststätten und Bars müssen sich setzen und den Mindestabstand von zwei Metern zu fremden Personen strikt einhalten.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Montenegro - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro weiterhin gewarnt.
Nach Informationen des Nationalen Koordinierungsrates für ansteckende Krankheiten in Montenegro nehmen die Neuinfektionen seit Juni 2020 in ganz Montenegro zu. Folgende Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurden von den montenegrinischen Behörden ergriffen: für die Städte Rozaje und Gusinje wurde eine Quarantänesperre verhängt, für Bijelo Polje wurde im ganzen Stadtgebiet Maskenpflicht verordnet. Im ganzen Land gilt die Pflicht in öffentlichen Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Aufgrund der Entwicklungen sind weitere Einschränkungen auch in anderen Regionen möglich. Die aktuelle Sachlage ändert sich täglich, die Entwicklung ist dynamisch.
Seit 1. Juni 2020 ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich. Eine Quarantänepflicht besteht nicht. Der öffentliche Verkehr und der Personenverkehr mit Privat-Kfz zwischen Städten und Gemeinden sind wieder uneingeschränkt möglich.
• Aufgrund aktueller Entwicklungen kann es auch kurzfristig zu situationsbedingten Änderungen der Maßnahmen der montenegrinischen Behörden kommen, teilweise ohne jede Vorankündigung. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auch über die Website der montenegrinischen Regierung .
• Auf der Website der Deutschen Botschaft Podgorica finden Sie weitere aktuelle Informationen und wichtige Telefonnummern der montenegrinischen Behörden.

Nepal - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal weiterhin gewarnt.
Der internationale Flughafen in Kathmandu ist für alle kommerziellen ankommenden und abgehenden Flüge bis mindestens 22. Juli 2020 geschlossen. Grenzübergänge auf dem Landweg sind ebenfalls geschlossen. Die von der nepalesischen Regierung verhängte allgemeine Ausgangssperre wurde gelockert und Behörden, einige Dienstleister und Banken durften den Betrieb wiederaufnehmen. Die Abstandsregeln zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 gelten allerdings weiter. Fahrzeuge sind nur nach einem alternierenden System von geraden und ungeraden Nummernschildern erlaubt. Distriktübergreifende Fahrten sind weiterhin untersagt.
Derzeit sind keine Genehmigungen für Bergsteige-Expeditionen oder zum Trekking mehr erhältlich; bereits erteilte Genehmigungen können nicht verwendet werden. Noch nicht genutzte Einreisevisa behalten ihre Gültigkeit für 12 Monate ab Ausstellungsdatum. Die Einwanderungsbehörde ist seit dem 15. Juni 2020 wieder geöffnet. Informationen finden sich hier .
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und halten Sie sich an die Ausgangssperre.
• Informieren Sie sich auch auf der Seite der Botschaft Kathmandu .
• Sollten Sie sich noch touristisch in Nepal aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell, und informieren Sie sich bei der Botschaft Kathmandu.

Nigeria - Ergänzung:
Nigeria hat am Donnerstag das zwischenstaatliche Straßenverkehrsverbot aufgehoben. Inlandsflüge sollen am 8. Juli wieder aufgenommen werden, ein Termin für den Neustart des internationalen Flugverkehrs wurde noch nicht genannt. Quelle: BBC

Nordmazedonien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Nordmazedonien weiterhin gewarnt.
Nordmazedonien ist von COVID-19 stark betroffen und weist derzeit hohe Infektionszahlen auf.
Die Einreise nach Nordmazedonien ist seit dem 26. Juni 2020 wieder uneingeschränkt erlaubt. Die Quarantänepflicht und die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test nachzuweisen, sind entfallen. Der Flugverkehr an den internationalen Flughäfen Skopje und Ohrid wurde seit 1. Juli 2020 wieder aufgenommen.
Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt eine generelle Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz). Einkaufszentren, Restaurants, Cafés sind unter besonderen Auflagen wie Hygiene- und Abstandsregeln wieder geöffnet. Alle Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken, Banken und Tankstellen sind geöffnet.
• Informieren Sie sich auch auf der Website der Deutschen Botschaft Skopje.
• Beachten Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden, insbesondere die aktuellen Abstands- und Hygienevorschriften.

Pakistan - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Pakistan weiterhin gewarnt.
Pakistan hat das Embargo seines Luftraums für internationale Flüge von und nach Pakistan inzwischen aufgehoben. Flugverkehr bisher jedoch nur ad hoc und mit kurzen Vorankündigungen, da Pakistan sehr hohe Standards zur Prävention von Infektionen an eingehende Flüge stellt. Die Landesgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Es ist derzeit nicht absehbar, inwieweit der internationale Flugverkehr langsam wieder aufgenommen wird. Für die Einreise nach Pakistan sind Reisende verpflichtet, die COVID-19-App, PakPass , auf dem Smartphone zu installieren. Reisende müssen Installation und anschließende Registrierung bereits bei Check-In der entsprechenden Airline vorzeigen.
Im Lande ist die Bewegungsfreiheit zurzeit stark eingeschränkt, wobei in den einzelnen Provinzen unterschiedliche Regelungen gelten. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
• Halten Sie sich über Informationen der deutschen Vertretungen in Pakistan informiert und Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.

Polen - Änderung Einreise, Reiseverbindungen:
Epidemiologische Lage
Polen ist nach den veröffentlichten Zahlen von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher vor allem die Ausbrüche in den Kohlegruben in der Wojewodschaft Schlesien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 13. Juni 2020 ist die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen wieder ungehindert möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer Covid-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Weißrussland statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Weißrussland ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind seit dem 13. Juni 2020 wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten (außer Portugal und Schweden), Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Albanien, Georgien, Japan, Kanada, Montenegro, Südkorea und die Ukraine sind wieder erlaubt. Für alle übrigen Flugverbindungen gilt ein Flugverbot bis 14. Juli 2020. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Die genauen Richtlinien bieten die deutschen Vertretungen in Polen und die polnische Regierung .
Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitz- und Stehplätze (weitere 50% der Plätze müssen unbesetzt bleiben) oder 100% aller Sitzplätze des Nahverkehrsmittels. Auch auf Sportanlagen besteht eine Personenobergrenze.
Versammlungen und Open-Air Konzerte von bis zu 150 Personen werden unter Einhaltung der Abstandsregeln zugelassen. Kinos, Theater und Konzerthäuser können wieder mit Kapazitätsbegrenzung von 50% öffnen, für das Publikum gilt Maskenpflicht.
Erlaubt sind Freiluft- und Autokinos, Open-Air Konzerte bis 150 Personen, Unterricht in Kultureinrichtungen; Wiederaufnahme von Proben u.Ä. Diskotheken und Clubs bleiben weiterhin geschlossen. Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion aufnehmen, die Entscheidung liegt im Ermessen der Einrichtung.
Hochzeiten dürfen mit bis zu 150 Gästen stattfinden.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines 2-m-Abstandes nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen .
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 2 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.
Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.

Rumänien - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Rumänien war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch momentan landesweit eine starke Zunahme von Neuinfektionen. Regionale Schwerpunkte sind nach wie vor der Kreis Suceava im Nordosten des Landes und die Hauptstadt Bukarest, sowie aktuell auch die Kreise Braşov und Vrancea. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt inzwischen nicht mehr für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben, sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Juni 2020 ist die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation für EU-Bürger bei Einreise aus einem Land mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter Deutschland, grundsätzlich entfallen. Die epidemiologische Situation in den Ländern, auf welche die Ausnahmeregelungen zur Befreiung von der Quarantäne zutreffen („zona verde“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit wöchentlich aktualisiert. Bei einer negativen Entwicklung über einen Zeitraum von 14 Tagen kann die 14-tägige Hausisolation wieder eingeführt werden. Dies ist seit dem 23. Juni 2020 für den Kreis Gütersloh der Fall. Reisende von dort müssen sich in eine 14-tägige Heimisolation begeben.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden wieder statt.
Beschränkungen im Land
In Rumänien gilt aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage der Alarmzustand, zunächst bis zum 16. Juli 2020, 23:59 Uhr. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Nach einer Ankündigung der rumänischen Regierung kann es jedoch je nach Entwicklung der Infektionszahlen insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die rumänischen Schwarzmeerstrände sind unter Einhaltung der Hygieneregeln und u.a. zwei Meter Mindestabstand zwischen Liegen von Personen unterschiedlicher Familien, geöffnet. Freizeitaktivitäten im Freien (Radfahren, Wandern, Klettern, Jagd, Angeln etc.) mit bis zu 10 Personen sind erlaubt, auch wenn diese nicht derselben Familie angehören.
Die Innengastronomie ist geschlossen, der Verkauf von Speisen und Getränken aber zugelassen. Die Außengastronomie ist unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zugelassen.
Hygieneregeln
In geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Ausnahme von der Quarantäne, „zona verde“) in Rumänisch.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein Coronavirus-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Schweiz - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Die Schweiz war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch seit Mitte Juni eine Zunahme von Neuinfektionen. Die aktuelle Lage findet sich beim Bundesamt für Gesundheit . Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Grenzen zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie zu Liechtenstein, auch auf dem Luftweg zu Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sind wieder vollständig geöffnet. Detaillierte Informationen finden sich beim Staatssekretariat für Migration SEM .
Ab 6. Juli 2020 gilt für Reisende aus Risikoländern grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer, darunter Kosovo, Nordmazedonien und Serbien, wird vom Bundesamt für Gesundheit geführt und regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Die Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr werden entsprechend der Wirtschaftlichkeit nach und nach gelockert.
Beschränkungen im Land
Die außerordentliche Lage gemäß Epidemiegesetz ist seit 19. Juni 2020 beendet. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis voraussichtlich Ende August 2020 verboten. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Hygieneregeln
Ab dem 6. Juli 2020 gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG , das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Serbien - Ergänzung:
Nach einem starken Anstieg der Infektionszahlen hat die serbische Regierung für die Hauptstadt Belgrad Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verhängt. So gilt nunmehr Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Ämtern. Zuwiderhandelnde können mit Geldstrafen bis 5000 Dinar (42 Euro) belegt werden. Gaststätten, Cafés und Clubs müssen spätestens um 23 Uhr schließen. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur mehr noch mit bis zu 100 Teilnehmern, im Freien mit bis zu 500 Teilnehmern erlaubt. Ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Änderung Einreise, Präzisierung und Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Epidemiologische Lage
Spanien gehört zu den am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Ländern. Die Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen jedoch stark gesunken. Regionale Schwerpunkte sind nach wie vor Kastilien und Leon, Madrid und Katalonien, die aber alle weit unterhalb der Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner liegen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise erfolgt eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten werden einer eingehenderen Untersuchung unterzogen.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Die Einreise aus Ländern außerhalb der EU unterliegt weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen. Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr, auch die Landgrenzen zu Portugal sind seit 1. Juli 2020 wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Regelung des öffentlichen Lebens treffen die Autonomen Gemeinschaften .
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf Weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine generelle Maskenpflicht. Unter 6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Aufgrund von örtlichen Infektionsherden sind die Kreise Bajo Cinca, Litera und Cinca medio in der Provinz Huesca (Aragon) und der Kreis Bajo Aragon-Caspe in der Provinz Zaragoza wieder Mobilitätsbeschränkungen unterworfen.
Wegen einer Fallinzidenz von 140 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen wird der Kreis Segria in der Provinz Lleida, die zu Katalonien gehört und auch die Provinzhauptstadt Lleida umfasst, ab dem 04.07.2020, 12.00 Uhr, bis auf weiteres abgeriegelt. Vor Reisen dorthin wird gewarnt.
Eine Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Touristen auf den Balearen-Inseln (Mallorca, Menorca, Cabrera, Ibiza und Formentera) besteht seit der Aufhebung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 nicht mehr.
Abweichende Regelungen zu Beschränkungen in den einzelnen Autonomen Gemeinschaften sind grundsätzlich möglich
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft , und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Tschechische Republik - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Tschechien war von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache.
Einreise
Die Einreise ist für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörige gemäß des Mitte Juni eingeführten Ampel-Systems ohne Angabe von Gründen gestattet, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben. Dies gilt in der Regel und ohne Angabe von Gründen auch für Personen mit nachgewiesenem langfristigem oder Daueraufenthalt in einem EU- oder Schengenstaat der grünen Kategorie. Bei Einreise nach Aufenthalt in einem Land der roten Kategorie von mehr als 12 Stunden muss innerhalb von 72 Stunden ein regionales Hygieneinstitut zur Durchführung eines PCR-COVID-19-Tests aufgesucht werden. Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zur Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
EU-Staatsangehörige und Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz in Ländern der roten Kategorie haben, können grundsätzlich nur in genau definierten Ausnahmefällen einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das Tschechische Innenministerium .
Das Ampel-System wird in wöchentlichen Abständen epidemiologisch bewertet und ggf. angepasst; grün bedeutet geringes, orange mittleres und rot hohes Risiko.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Tschechien ist möglich für Deutsche und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder weiteren Ländern der grünen Kategorie gemäß des seit Mitte Juni 2020 eingeführten Ampel-Systems.
Im Flughafentransit können EU-Staatsangehörige durchreisen, unabhängig davon, ob sie aus einem Land der grünen oder roten Kategorie gemäß des Ampel-Systems einreisen.
Für Durchreisen auf dem Landweg müssen sich EU-Staatsangehörige, die aus einem Land der roten Kategorie einreisen, am Einreiseort an die regionale Hygienestation wenden und sie informieren, dass die Einreise nur zum Zweck des Transits erfolgt.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die einmalig nach Deutschland zurückkehren, benötigen zur Einreise eine Verbalnote der deutschen Botschaft Prag, die dem Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise vorliegen muss. Eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft ist während der Geschäftszeiten per E-Mail möglich.
Die Durchreise aus Ländern der roten Kategorie ist nur möglich zur einmaligen Heimreise in das Land des ständigen Aufenthalts und Wohnsitzes. Sie ist nicht möglich für Drittstaater, die ihren ständigen Aufenthalt und Wohnsitz in einem Land der roten Kategorie haben und auch nicht, um touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen durchzuführen oder Reiserouten zu verkürzen.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind wieder alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Der grenzüberschreitende Bus- und Bahnverkehr wird wieder aufgenommen. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Hotels, Museen und Sehenswürdigkeiten sind mit Einschränkungen hinsichtlich Belegungs- und Besucherzahlen geöffnet.
Hygieneregeln
Die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht für alle aus Ländern der roten Kategorie gemäß des Ampel-Systems einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transit. Sie besteht im Übrigen nur noch in sozialen oder medizinischen Einrichtungen sowie in lokalen Brennpunkten. Derzeit sind dies die gesamte mährisch-schlesische Region und Prag. In Prag besteht die Pflicht bei Nutzung der U-Bahn und bei Veranstaltungen, an denen mehr als 100 Personen teilnehmen. Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate weiterhin gewarnt.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr aus und in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wieder geöffnet. Dies gilt auch für den Flughafentransit.
Ausländische Reisende mit Wohnsitz und gültigem Aufenthaltstitel in den VAE („Residents“) benötigen zur (Wieder-) Einreise die Zustimmung der zuständigen Behörde. Sie muss vor Antritt des Rückflugs vorliegen. Personen mit Wohnsitz im Emirat Dubai beantragen die Zustimmung bei Dubai’s General Directorate of Residency and Foreigners Affairs . Reisende mit Wohnsitz in anderen Emiraten als Dubai beantragen die Zustimmung bei der Federal Authority for Identity & Citizenship (Hotline: +971 600522222).
Für die Einreise in die VAE ist ein Covid-19 Test verpflichtend. Für die Einreise in Dubai kann dieser bereits vor Abflug gemacht werden. Alternativ wird der Test bei Ankunft am Flughafen Dubai durchgeführt. Bei Einreise in einem anderen Emirat muss der Test bereits vor dem Flug in die VAE durchgeführt werden. Es ist möglich, dass bei Ankunft ein weiterer Test durchgeführt wird.
Darüber hinaus sind der Download und die Registrierung in der COVID-19 App auf dem Smartphone verpflichtend, COVID-19-DXB Smart App für Dubai und Al Hosn UAE für andere Emirate.
Rückkehrende „Residents“ haben damit zu rechnen, dass sie sich nach der Einreise in eine bis zu 14-tägige (Heim-)Quarantäne begeben müssen.
Ausländische Reisende ohne Aufenthaltstitel in den VAE (z.B. Touristen) sollen ab dem 7. Juli 2020 wieder nach Dubai reisen dürfen. Für sie soll ebenfalls die Vorlage eines negativen Covid-19-Tests bei der Einreise gelten. Des Weiteren müssen sie eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, streng auf sozialen Abstand zu achten.
Die landesweite nächtliche Ausgangssperre ist seit 25. Juni aufgehoben. Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants sind unter strengen Auflagen geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
Zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 ist seit dem 2. Juni 2020 die Einreise in das Emirat Abu Dhabi aus anderen Emiraten der VAE nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Personen, die einen COVID-19-Test nachweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder die im Besitz einer Sondererlaubnis der emiratischen Behörden sind.
Öffentliche Versammlungen bleiben bis auf weiteres verboten. Private Treffen sind nur im kleinen Kreis gestattet.
• Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Ausgangsbeschränkungen.

Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) wird derzeit vor dem Hintergrund von Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 derzeit weniger betroffen als andere Länder in Europa. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind wieder geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese wöchentlich und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A und Einreisende aus Deutschland unterliegen damit grundsätzlich keinen Einschränkungen. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden COVID-19-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein COVID-19-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges in Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Die Dauer der Quarantäne richtet sich nach den Ergebnissen weiterer COVID-19-Tests.
Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der ‚Flight Pass‘ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das nicht zur Kategorie A gehört. In diesem Fall ist ein COVID-19-Test bei Einreise nachzuweisen. Je nachdem, wo die letzten 14 Tage vor Einreise verbracht wurden, kann auch eine zweiwöchige Quarantäne nach Einreise vorgeschrieben werden.
Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) sind seit dem 1. Juli 2020 für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland. wieder möglich, wobei die Reisenden einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, nachweisen müssen. Nach Einreise wird ein erneuter COVID-19-Test durchgeführt. Sämtliche Reisende werden anschließend für drei Tage in Quarantäne untergebracht, bis das Testergebnis vorliegt. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch alle anderen Reisenden des Fluges in Quarantäne verbleiben müssen. Die Dauer der Quarantäne richtet sich nach den Ergebnissen weiterer COVID-19-Tests.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings nur für bestimmte Gruppen und nicht Touristen. Für die Überquerung ist ein negativer COVID-19-Test erforderlich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, Reisebeschränkungen (außer Überqueren der Demarkationslinie) und Schließung touristischer Infrastruktur sind derzeit nicht vorgesehen.
Hygieneregeln
Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die aktuellen Regeln werden. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache .
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
oliver_grimm
Beiträge: 99
Registriert: Do 18. Mai 2006, 16:11

Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von oliver_grimm »

Hallo
Ich will mich mal Bedanken.
Dieser Faden gehört inzwischen zu meiner Pflicht Lektüre.
Ich danke für die Arbeit das alles zusammen zu suchen und so das Reisen sehr viel einfacher zu machen.
Bin wieder in Europa und wahrscheinlich sogar August zu besuch in Deutschland.

Grüße aus dem Sonnigen Süd Spanien.
Oli

2020-07-06a07.jpg
Hanomag AL-28
Birgitt
Moderator
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Danke für dein "Danke", Oli.
Dann geht es nach ein paar Tagen Pause hier jetzt auch gleich weiter ... dir noch eine gute Weiterfahrt.
Wir freuen uns immer hier im Forum von dir zu lesen!

Gruß
Birgitt

Algerien - Ergänzung:
Algerien hat am Freitag erneut Reisebeschränkungen eingeführt und auch Corona-Tests wieder verstärkt, um den weiteren Anstieg der Coronavirus-Infektionen zu stoppen. Seit Freitag ist es den Bürgern für eine Woche untersagt, von und zu 29 Provinzen einschließlich der Hauptstadt Algier zu reisen. Quelle: Aljazeera

Antigua und Barbuda - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Antigua und Barbuda weiterhin gewarnt.
Der internationale Flughafen ist seit dem 1. Juni 2020 wieder geöffnet. Auch Schiffsverkehr ist wieder zugelassen.
Reisende müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 7 Tage sein darf. Es findet eine Gesundheitsuntersuchung mit Temperaturmessung statt. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden isoliert untergebracht. Die Gesundheitsbehörde entscheidet über den Aufenthalt. Das lokale Gesundheitsamt behält sich innerhalb der ersten 14 Aufenthaltstage für alle Reisenden stichprobenartige Kontrollen und ggf. auch COVID-19-Tests vor. Bei Einreise mit dem Schiff ist eine Quarantäne gemäß der Vorgaben der lokalen Gesundheitsbehörde erforderlich.
Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre.
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
• Informieren Sie sich auf der Website der antiguanischen Regierung , auch über die häufig wechselnden Zeiten der Ausgangssperre, und
• Beachten Sie aktuelle Informationen .

Aserbaidschan - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Aserbaidschan weiterhin gewarnt.
Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen. Azerbaijan Airlines und Turkish Airlines führen seit Juli 2020 wieder regelmäßige Flüge zwischen Baku und Istanbul sowie zwischen Baku und London durch. Zudem bietet Belavia im Juli mehrere Flüge von und nach Minsk an. Flugreisende müssen den Airlines beim Check-in einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise besteht eine 14-tägige Pflicht zur häuslichen Selbstisolation. Diese kann durch Vorlage eines negativen COVID-19 Tests, der innerhalb von 48 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, vermieden werden.
Aufgrund einer Anordnung der aserbaidschanischen Regierung ist das öffentliche Leben in Aserbaidschan seit 14. März 2020 erheblich eingeschränkt. Bis zunächst 20. Juli 2020 darf das Haus nur nach vorheriger SMS-Genehmigung aus wichtigen Gründen verlassen werden, z. B. Einkäufe, Arztbesuche und Beisetzungen Angehöriger. Die Genehmigung muss unter der Nummer 8103 per SMS beim aserbaidschanischen Migrationsdienst angefordert werden, der eine detaillierte Video-Anleitung zur Verfügung stellt.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen in Aserbaidschan über die lokalen Medien, die Website der Botschaft Baku sowie des aserbaidschanischen Migrationsdienstes.
• Informieren Sie sich zu Flügen direkt auf den Webseiten der Fluggesellschaften.
• Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Australien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Australien weiterhin gewarnt. Auch der inländische Flugverkehr ist weiterhin erheblich eingeschränkt.
Bis auf weiteres gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation. Begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot können beim Department of Home Affairs beantragt werden. Insbesondere touristische Besuche sind bis auf weiteres grundsätzlich nicht gestattet.
Ein Transit durch australische Flughäfen ist derzeit für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. In vielen Fällen ist zuvor eine Einzelfallgenehmigung und/oder ein Transitvisum zu beantragen Weitere Informationen zum Transit sind auf der Webseite des Government of Australia sowie auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Australien erhältlich.
Die australischen Bundesstaaten und Territorien haben in eigener Zuständigkeit ebenfalls Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus getroffen. Diese umfassen u.a. innerstaatliche Reisebeschränkungen und Verhaltensvorgaben Diese Maßnahmen dürften absehbar noch weiter verschärft werden.
Auch die australischen Bundesstaaten und Territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Diese umfassen u.a. innerstaatliche Reisebeschränkungen und Verhaltensvorgaben. Aufgrund eines drastischen Wiederanstiegs von Neuinfektionen im Bundesstaat Victoria seit Beginn des Monats wird über die Metropolregion Melbourne ab dem 8. Juli, 23:59 Uhr, eine weitgehende Ausgangssperre verhängt. Details zu den Verhaltensvorgaben und den betroffenen Distrikten veröffentlichen die Behörden von Victoria. Die Landgrenzen zu den benachbarten Bundesstaaten New South Wales und South Australia sind geschlossen, und auch Reisen in weitere Bundesstaaten aus Victoria sind bis auf weiteres nicht möglich.
• Beachten sie die ständig aktualisierten Hinweise der deutschen Auslandsvertretungen in Australien .
• Halten Sie sich zu den aktuellen Einschränkungen über die australischen Medien informiert.
• Informieren Sie sich bezüglich eines Transit durch Australien auf der Webseite des Government of Australia sowie auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Australien und lassen sich zusätzlich von Ihrem Anbieter/Ihrer Fluggesellschaft bestätigen, dass die gewählte Flugverbindung einen Transit in Australien gestattet.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auch über die Webseite des Gesundheitsministeriums zur Ausbreitung des Virus in Australien und zu Maßnahmen der Regierung.

Bahrain - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain weiterhin gewarnt.
Eine Einreise nach Bahrain ist seit dem 25. März 2020 auf bahrainische Staatsbürger, Einwohner mit gültigem Aufenthaltstitel und Personen mit einer besonderen, zuvor erteilten Genehmigung (Prior Permission Granted) beschränkt. Allen anderen Passagieren wird die Einreise verweigert. Alle Reisenden, die aus EU-Mitgliedstaaten zurückkehren, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht. Es wird eine 10-tägige häusliche Selbst-Quarantäne auferlegt, die u.a. zum Tragen eines Bluetooth-kompatiblen Armbandes und Herunterladen der bahrainischen COVID-19-App „Be Aware“ verpflichtet. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie ggf. Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft auf.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bahrainischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Barbados - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados weiterhin gewarnt.
Bei Einreise nach Barbados ist mit einem negativen COVID-19-Test (Teststandards ISO, CAP, UKAS oder vergleichbar) möglich, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für Reisende aus CARICOM Staaten darf der Test bis zu einer Woche alt sein. Reisende ohne COVID-19-Testergebnis müssen bei Einreise für 150 US-Dollar einen COVID-19-Test vornehmen lassen und sich bis zur Vorlage des Testergebnisses (maximal 48 Stunden) selbst isolieren. Reisende mit positivem COVID-19-Testergebnis werden in der staatlichen Quarantäne-Einrichtung in Harrison Point, St. Luca untergebracht.
Der kommerzielle Flugverkehr wird voraussichtlich im Laufe des Juli 2020 nach und nach wieder aufgenommen.
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.

Belgien - Ergänzung:
Belgien weitet seine Maskenpflicht aus. In Läden, Kinos, Kirchen, Bibliotheken und anderen öffentlichen Innenräumen müssen seit Samstag ebenfalls Schutzmasken getragen werden, teilte die Regierung mit. Bisher gilt in Belgien eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Orte, die sich nicht an die neuen Regeln halten, riskierten damit eine Schließung, hieß es von der Regierung. Außerdem werde es Strafen für Maskenverweigerer geben. Für Kinder unter 12 Jahren gibt es keine Pflicht zum Maskentragen. Quelle: tagesschau.de

Bolivien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien weiterhin gewarnt.
Die Grenzen sind geschlossen und die internationalen Flugverbindungen wurden eingestellt. Reisen im Land ist nur sehr eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Die seit dem 22. März 2020 geltenden Maßnahmen wurden vorerst bis zum 31 Juli 2020 verlängert und teilweise flexibilisiert.
Für die Departements La Paz und Pando gilt im Allgemeinen eine Ausgangssperre von 18 bis 5 Uhr. Montags bis freitags ist von 5 bis 18 Uhr öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr erlaubt. Am Wochenende ist der Ausgang nicht erlaubt. In der Stadt La Paz gilt seit dem 23. Juni 2020 die Sonderregel, dass je nach Endnummer des Ausweisdokuments (gerade bzw. ungerade) nur jeden zweiten Tag das Haus verlassen werden darf.
In den Departements Santa Cruz, Cochabamba, Beni, Chuquisaca, Tarija, Potosí und Oruro gilt weiterhin eine strenge Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es darf nur eine Person pro Haushalt an einem Tag der Woche, abhängig von der letzten Nummer des Ausweisdokuments, das Haus verlassen: montags die Personen mit den Endziffern 1 und 2, dienstags 3 und 4, mittwochs 5 und 6, donnerstags 7 und 8, freitags 9 und 0. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) darf mit Ausnahme von Notfällen niemand das Haus verlassen. Geschäfte und Banken öffnen in der Regel von 8-12 Uhr. Apotheken und Gesundheitseinrichtungen arbeiten normal. Öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr sind verboten bzw. nur eingeschränkt zulässig. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe.
In manchen Regionen können teilweise abweichende Regelungen gelten. Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
• Bewahren Sie weiterhin Ruhe, verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Regierung und halten Sie die Ausgangssperre ein.
• Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.

Bulgarien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise: Einreiseformular, Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Innerhalb der vergangenen Wochen sind die Fallzahlen jedoch stark angestiegen. Regionale Schwerpunkte sind weiterhin Sofia und Plovdiv. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. Juni 2020 ist deutschen Staatsangehörigen die Einreise aus Deutschland und anderen EU-Staaten nach Bulgarien ohne verpflichtende häusliche Quarantäne wieder gestattet. Bei der Einreise ist ein Einreiseformular mit Kontaktdaten auszufüllen, das am Flughafen/Grenzstellen erhältlich ist.
Für Einreisende aus Drittstaaten mit Ausnahme weniger Nachbarstaaten, darunter Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro, gilt nach wie vor - unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Einreisenden- eine verpflichtende 14-tägige häusliche Quarantäne. Das gilt nicht für die Durchreise.
Es muss auch nach wie vor mit verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen gerechnet werden.
Durch- und Weiterreise
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen siehe Infrastruktur/Verkehr.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Betretungsverbot von Lebensmittelgeschäften und Apotheken für Personen unter 60 Jahren täglich zwischen 08.30 Uhr und 10.30 Uhr. Ansonsten gibt es keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation wurde bis 31. Juli 2020 verlängert. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia , auf der Internetseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. Quelle: AA

Bulgariens Regierung hat wegen kontinuierlich stark steigender Corona-Zahlen bereits aufgehobene Einschränkungen wieder eingeführt. Seit dem 10. Juli dürfen die Menschen unter anderem Diskotheken, Bars und Nachtclubs in geschlossenen Räumen nicht mehr besuchen. Fußballspiele und andere Turniere müssen ohne Publikum stattfinden. Zuletzt hatten Fußball-Fans in Sofia beim Bulgarien-Pokalspiel gegen Corona-Schutzregeln grob verstoßen. Gesundheitsminister Ananjew begründete die Wiedereinführung bereits abgeschaffter Einschränkungen mit den steigenden Neuinfektionen und der schlechten Corona-Disziplin der Bevölkerung. Quelle: tagesschau.de

Costa Rica - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica weiterhin gewarnt.
Die von Costa Rica verhängte Einreisesperre für Touristen wurde bis einschließlich 31. Juli 2020 verlängert. Es können in diesem Zeitraum nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg. Ab Anfang August 2020 ist voraussichtlich und in Abhängigkeit der weiteren Lageentwicklung eine Öffnung der Flughäfen für Einreisen aus Ländern mit „geringem Infektionsgeschehen“ geplant. Die Einreise auf dem Landweg bleibt für Ausländer verboten.
Die Ausreise bleibt gestattet. Mit Ausreiseproblemen, aufgrund fehlender Flugkapazitäten, ist dennoch zu rechnen. Ausländer mit Aufenthaltstitel können bei Ausreise nach dem 24. März 2020 trotz Aufenthaltstitel für die Dauer des Pandemie-Zustands nicht erneut einreisen. Der Versuch, stattdessen über Land an den offiziellen Grenzstellen vorbei einzureisen, führt zum sofortigen Verlust des Aufenthaltsstatus. Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember 2019 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 18. November 2020.
• Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica über geltende Einreisebestimmungen.

Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Côte d’Ivoire weiterhin gewarnt.
Seit dem 22. März 2020 sind sämtliche Land-, See- und Luftgrenzen von Côte d'Ivoire für den Personenverkehr geschlossen. Seit dem 1. Juli 2020 ist die Luftgrenze für Passagierflüge wieder geöffnet. Bei Flugreisen muss bei Ein- und Ausreise ein Formular ausgefüllt werden. Des Weiteren ist mit Quarantänemaßnahmen und Gesundheitskontrollen zu rechnen. Am 23. März 2020 wurde der nationale Notstand ausgerufen und seitdem regelmäßig verlängert. Derzeit ist der Reiseverkehr zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes eingeschränkt. Es gelten Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten und Versammlungen. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden.

Dänemark - Änderung Hygieneregeln: Maskenpflicht an Flughäfen:
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Kopenhagen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher eingestuften Land, darunter Deutschland, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die Liste der als „offen“ klassifizierten Länder wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen. Bei der Einreise für einen Urlaubsaufenthalt muss die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen z.B. in einem Ferienhaus, Hotel oder auf einem Campingplatz nachgewiesen werden. Bei Privatunterkünften ist eine Bestätigung der Personen notwendig, bei der die Übernachtung erfolgen wird. Die Übernachtungen können an unterschiedlichen Orten erfolgen.
Seit dem 15. Juni 2020 dürfen Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein wieder ohne einen wichtigen Grund nach Dänemark einreisen. Voraussetzung ist auch hier, dass die Region vom dänischen Statens Serum Institut als „offen“ klassifiziert ist. Ein Nachweis des Wohnsitzes in Schleswig-Holstein muss bei Einreise vorgelegt werden.
Für alle übrigen Einreisen ohne wichtige Gründe hat Dänemark seit dem 14. März 2020 einen Einreisestopp verhängt. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise dennoch möglich ist, bietet die dänische Polizei.
Reisende müssen ihre Zugehörigkeit zum Personenkreis, für den Ausnahmeregelungen gelten, oder wichtige Gründe für die Einreise durch Dokumente am Grenzübergang bei der Einreise belegen und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen können. Für weitere Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Jeder Einreisefall wird durch die Grenzbeamten im Rahmen ihres Ermessens geprüft und entschieden. Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten, Fieber, oder ähnliches, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Zur Zeit ist eine Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze aufgrund dänischer Vorgaben nur an den Grenzübergängen Kupfermühle – Krusau/Kruså, Fröslee/Frøslev (A7/E45) und Seth/Sæd (rund um die Uhr geöffnet), Pattburg/Padborg (7–23 Uhr geöffnet) und Pepersmark/Pebersmark (7-19 Uhr geöffnet) möglich.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Dänemark ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erlaubt. Dazu zählt u.a. die Rückkehr in das Heimatland bzw. das Land des Wohnsitzes, z.B. nach Deutschland aus Norwegen oder Schweden kommend. Die Durchreise muss ohne unnötige Verzögerung auf direktem Wege erfolgen. Durchreisen durch Dänemark zu einem Urlaubsaufenthalt z.B. auf Sylt oder in Schweden sind erlaubt. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet, soweit das Flughafengebäude nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen normalisieren sich wieder. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Busverbindungen im Fernverkehr (Flixbus, Eurolines) sind aktuell noch eingestellt.
Fährverkehr zwischen Deutschland und Dänemark findet weiterhin statt.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafes, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab dem 8. August wieder öffnen dürfen. Die Wiedereröffnung geht mit Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einher. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Aktuell gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 50 Personen. Ab dem 8. Juli 2020 sollen Versammlungen von bis zu 100 Personen erlaubt werden. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden und die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Hygieneregeln
Es besteht eine Maskenpflicht nur an Flughäfen, aber nicht im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.
Besonderheiten in den Regionen
Einreisen nach Färöer sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Bei Einreise erfolgt ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Reisende ist verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben und sich nach 5 Tagen erneut auf COVID-19 testen zu lassen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung .
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn , für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.

Dschibuti - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dschibuti weiterhin gewarnt.
Reisen nach Dschibuti sind aktuell regulär nicht möglich. Der zivile Flugverkehr ist eingestellt, auch der Personenzugverkehr mit Äthiopien. Die Luft-, Land- und Seegrenzen für die Einreise von Ausländern sind geschlossen. Ausnahmen sind nur für den Transport von Waren und Gütern und zum Wechsel von Schiffsbesatzungen zugelassen. Die Kontakt- und Ausgehbeschränkungen sowie die Schließung von Moscheen, nicht-essentiellen Geschäften u.a. sind inzwischen wieder aufgehoben. Restaurants, Hotels und Freizeiteinrichtungen haben seit 30. Juni 2020 wieder geöffnet, Bars, Nachtclubs, Konferenzsäle und Kinos sollen ab 1. September 2020 folgen.
Eine Öffnung des Flughafens und der Landesgrenzen sowie der Schulen ist ebenfalls für den 1. September 2020 vorgesehen.
Änderungen auf Grund epidemiologischer Entwicklungen sind jederzeit möglich.
COVID-19 hat sich nach guter Kontrolle am Anfang inzwischen landesweit ausgebreitet. Angesichts einer vermuteten hohen Durchseuchungsrate ist äußerste Vorsicht geboten. Im öffentlichen Raum herrscht Maskenpflicht.
• Für medizinische Fragen und bei Symptomen kontaktieren Sie bitte die von der dschibutischen Regierung eingerichtete kostenlose Rufnummer 1517.

Finnland - Änderung Einreise: Aufhebung Einreisebeschränkungen zum 13.07.2020:
Vor nicht notwendigen Reisen, touristischen Reisen nach Finnland wird noch gewarnt, da Reisende aus Deutschland nicht ohne weiteres einreisen dürfen.
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Helsinki (Region Uusimaa). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Finnland ist grundsätzlich nur für finnische Staatsbürger und Personen mit gültigem Wohnsitz in Finnland (gültiger Aufenthaltstitel) erlaubt. Die seit dem 14. Mai 2020 geltenden finnischen Vorschriften sehen u.a. Ausnahmeregelungen für die Einreise zur Arbeitsaufnahme, für Geschäftsreisen, für Studenten und für den Besuch naher Verwandter vor.
Eine 14-tägige Quarantäne in Form einer Selbstisolation ist vorgeschrieben. In der Quarantänezeit ist es gestattet, sich zu seinem Arbeitsplatz zu begeben und das Haus zu verlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Weitere Informationen bieten die finnischen Behörden .
Die Einreise zu touristischen Reisen ist nur aus Norwegen, Dänemark, Island, Estland, Litauen und Lettland, nicht aber aus Deutschland erlaubt.
Weitere Informationen bietet der finnische Grenzschutz in englischer und in deutscher Sprache.
Ab dem 13. Juli 2020 bestehen für die Einreise aus Deutschland nach Finnland keine Reisebeschränkungen mehr. Auch die Quarantänevorschriften werden zum 13. Juli 2020 aufgehoben. Sodann hängt die Frage der Einreise nach Finnland vom Infektionsgeschehen ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 8 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Dieser Wert soll alle zwei Wochen überprüft werden. Ein Überschreiten kann zu neuen Reisebeschränkungen führen.
Weitere Informationen zur Aufhebung der Einreisebeschränkungen bietet die finnische Regierung.
Durch- und Ausreise
EU-Bürgern und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes ist die Durchreise durch Finnland gestattet („Heimreise“), wenn es der „gesundheitliche Zustand des Reisenden“ zulässt.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als 50 Personen. Restaurants müssen Ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, physischen Kontakt zu vermeiden, auf Händeschütteln zu verzichten, ein bis zwei Meter Abstand zu halten. Außerdem soll auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
Bei Einreise nach Finnland sollen sich alle in eine 14-tägige Selbstquarantäne begeben und möglichst alle sozialen Kontakte vermeiden.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der finnischen Vertretung in Deutschland.

Frankreich - Änderung Besonderheiten in den Überseegebieten: Französisch-Polynesien:
Von Reisen in die französischen Überseegebiete wird aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen noch dringend abgeraten.
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht gestattet. Die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab. Bei Einreise auf die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy) und nach La Réunion gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht, die mit vorherigen COVID-Tests ggf. auf 7 Tage verkürzt werden kann.
Ab dem 15. Juli 2020 müssen Reisende nach Französisch-Polynesien vor Abflug ein höchstens drei Tage altes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung vorweisen oder eine Kostenübernahmezusage abgeben, sich mit ihren Reise- und Aufenthaltsdaten elektronisch (ETIS – Electronic Travel Information System) registrieren. Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und bei den deutschen Vertretungen in Frankreich oder beim französischen Außenministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Griechenland - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 relativ wenig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher die Regionen Attika (Hauptstadtregion Athen) und Xanthi. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. Juli 2020 dürfen alle internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden.
Seit dem 1. Juli 2020 gilt in Griechenland für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“) ausfüllen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Der bei Einreise vorzuzeigende QR-Code soll in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt werden. Der zugewiesene QR-Code muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann ein Code nicht vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Einige Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite travel.gov.gr hinzuweisen. Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird vom Bürgerschutzministerium mit 24 Stunden angegeben, auf der Seite travel.gov.gr wird darüber informiert, dass während dieser Zeit “social distancing”, also Einschränkung der sozialen Kontakte, einzuhalten ist. Gemäß der Passenger Locator Form (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Nach bislang vorliegenden Erfahrungswerten liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die Passenger Locator Form (PLF) sind der griechischen Regierung bekannt; an einer Problemlösung wird gearbeitet. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 560 5151 geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Für Reisende, die, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, von Flughäfen mit einem erhöhten Risiko einer Übertragung der Covid-19-Infektion anreisen, ist ein COVID-19-Test verpflichtend. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses wird eine Selbstisolation angeordnet. Entscheidend ist der Abflugort. Die Liste mit diesen Flughäfen wird von der Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union (EASA ) erstellt. Die Liste wird ständig aktualisiert.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist wieder möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei ist weiterhin ausgesetzt. Ein Enddatum dieser Maßnahme ist noch nicht bekannt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland bis vorerst 15. Juli 2020 nicht anlaufen. Mit einer Verlängerung dieser Maßnahme ist zu rechnen. Sportboote dürfen Griechenland wieder anlaufen, sofern die maximale Transportkapazität bis 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg über Bulgarien (nur Grenzübergang Promachonas) ist uneingeschränkt möglich, COVID-19-Tests werden soweit bekannt wieder bei allen auf dem Landweg über Bulgarien Einreisenden durchgeführt. Eine Einreise von Albanien oder Nordmazedonien kommend, ist für den Personenverkehr weiterhin nicht gestattet. Ab wann eine Einreise wieder möglich ist, ist noch nicht bekannt. Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel, Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr mit allen internationalen Flughäfen in Griechenland wurde wieder aufgenommen
Die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Beschränkungen im Land
Seit dem 25. Mai 2020 ist die Nutzung des innergriechischen Flug- und Fährverkehrs wieder möglich.
Seit dem 1. Juni 2020 können landesweit Touristenunterkünfte mit Ganzjahresbetrieb (u. a. Hotels, Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) wieder öffnen, Hotels mit saisonalem Betrieb seit dem 15. Juni 2020. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Frisörsalons sind geöffnet. Spa- und Wellnesseinrichtungen sind wieder geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.
Archäologische Stätten und Museen haben geöffnet. Restaurants, Bars und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln wieder öffnen. Open Air-Veranstaltungen wie Kino, Theater sowie Messen und Kongresse sind seit dem 1. Juli 2020 wieder gestattet. Weitere Informationen bietet das griechische Außenministerium sowie die Greek National Tourism Organisation (VisitGreece ).
Hygieneregeln
Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Es gilt Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren. Die Anzahl der Personen in Bussen, Minibussen und anderen Fahrzeugen ist z.B. auf höchstens 65 % der Kapazität beschränkt.
Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z. B. Fähre) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Hotels und andere Unterkünfte haben diverse Auflagen (Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen) einzuhalten, um die Sicherheit von Personal, Gästen und Bevölkerung zu gewährleisten. Hierzu wurden spezielle Hygieneprotokolle in Kraft gesetzt. Jedes Hotel hat eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen. Außerdem muss jedes Hotel mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten. Die Ausstattung der Zimmer ist reduziert (z. B. keine Dekorationskissen, Printmedien); die Reinigung erfolgt auf Grundlage eines strengen Hygienekonzepts. Für die Mitarbeiter existiert Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
Für alle Restaurants (auch in Hotels) gelten Abstandsregeln zwischen den Tischen sowie eine Beschränkung der Personenzahl pro Tisch. Speisen werden am Tisch serviert.
Vor der Durchführung von Gruppenveranstaltungen sollten Veranstalter sich an die zuständigen griechischen Behörden wenden, um sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
• Überprüfen Sie den Status Ihres Abreiseflughafens und Fluges vor Reiseantritt auf der Liste der EASA .
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 560 5151.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um dort das Testergebnis mitzuteilen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar), und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar. Quelle: AA

Die griechischen Behörden sind bereit, nächste Woche öffentliche Beschränkungen und Reisebeschränkungen einzuführen, und warnen davor, dass die Sicherheitsrichtlinien für das Coronavirus häufig ignoriert werden. Der Regierungssprecher Stelios Petsas sagte, die Behörden seien "entschlossen, die Mehrheit vor den wenigen frivolen zu schützen", und fügte hinzu, dass die Regierung wahrscheinlich am Montag bei Bedarf neue Beschränkungen bekannt geben werde. Quelle: Aljazeera

Großbritannien und Nordirland / Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Einreise: Entfall Quarantäne Schottland - Aufhebung Quarantäne, Entfall Abraten:
Zu unterscheiden ist hier zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland einerseits und den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) andererseits, siehe Besonderheiten in den Überseegebieten. Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf das Vereinigte Königreich.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Wales sowie der Norden von England. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 3). Für Leicester gilt ein regionaler Lockdown. Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Einreise
Für alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise.
Die britische Regierung hat die Quarantäneverpflichtung für England für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, zum 10. Juli 2020 aufgehoben, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in diesen Ländern aufgehalten haben, die unter "Travel Corridors" veröffentlicht sind. Gleiches gilt für die Einreise nach Schottland , Nordirland und Wales .
Die elektronische Anmeldung ist auch nach dem 10. Juli 2020 weiter erforderlich. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden.
Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden.
Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist möglich.
Auch Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden , auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen .
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England , Wales , Schottland und Nordirland .
In England sind die Kontaktbeschränkungen gelockert. Hotels und Restaurants dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Personen aus 2 Haushalten dürfen sich treffen, solange es nicht mehr als 30 Personen insgesamt sind. Personen aus mehr als 2 Haushalten dürfen sich treffen, solange es insgesamt nicht mehr als 6 Personen sind und die Treffen ausschließlich im Freien stattfinden. Übernachtungen in Gruppen von mehr als 2 Haushalten sind nicht zulässig. Ein Mund-/Nasenschutz ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben.
In Schottland ist es seit 10. Juli erlaubt, sich in geschlossenen Räumen für bis zu acht Angehörige aus bis zu zwei unterschiedlichen Haushalten und unter Beachtung der zwei Meter–Abstandsregel zu treffen, inklusive Übernachtungen. Treffen im Freien sind erlaubt für bis zu 15 Personen aus bis zu vier unterschiedlichen Haushalten. Treffen sind jedoch mit max. vier Haushalten pro Tag möglich. Für Kinder und Jugendliche gelten erleichterte Bestimmungen. Das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften verpflichtend.
Die Unterbringung in Selbstverpflegungsunterkünften ist wieder zulässig; Hotels und weitere Unterkünfte dürfen ab dem 15. Juli öffnen, ebenso Museen, Galerien, Kinos, Büchereien, Friseure usw. Einkaufszentren dürfen ab dem 13. Juli öffnen, Außenbereiche von Restaurants, Pubs und Cafés ab dem 15. Juli, auch der Innenbereich unter Einhaltung von bestimmten Vorgaben.
Informationen zu weiteren Lockerungsschritten des Lockdowns in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
In Wales dürfen Selbstversorger-Unterkünfte ohne Gemeinschaftsräume (keine Gemeinschaftswaschräume, keine Gemeinschaftsküchen z.B. auf Campingplätzen) ab dem 11. Juli öffnen. In Wales dürfen sich 2 Haushalte ohne Beschränkung der Zahl der Personen treffen. Es müssen jedoch immer dieselben Haushalte sein. In Wales gilt ein Mindestabstand von 2 Metern.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sollten Gesichtsmasken im öffentlichen Bereich genutzt werden, in England und Schottland sind sie im öffentlichen Personennahverkehr, in Schottland ab 10. Juli 2020 auch in Geschäften zwingend vorgeschrieben.
Grundsätzlich gilt in England eine Abstandsregel von einem Meter+ , also zwei Meter wenn möglich, mindestens aber mehr als ein Meter. In Schottland gilt grundsätzlich (von einigen Ausnahmen abgesehen) weiterhin die zwei Meter-Abstandsregel.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Britischen Überseegebiete wird derzeit aufgrund der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne bei Einreise dringend abgeraten.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Island - Änderung Einreise, COVID-19 Tests und Quarantäne:
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 derzeit weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende aus Hochrisikogebieten (aktuell alle Gebiete außer Grönland und Färöer), auch Touristen, müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Seit dem 15. Juni 2020 können Reisende wählen, ob sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen COVID-19 Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 58,- Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem o.g. Registrierungsformular und 11.000,- ISK (etwa 70,- Euro), bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests ausgenommen.
Isländische Staatsangehörige und Einwohner Islands anderer Staatsangehörigkeiten, die sich bei Einreise für die Durchführung eines COVID-19-Tests entschieden haben, müssen sich spätestens ab dem 13. Juli 2020 direkt nach der Einreise in eine fünftägige Heimquarantäne begeben. Nach Ablauf muss ein zweiter Test (kostenfrei) durchgeführt werden. Touristen, Besuchsreisende und sonstige Reisende ohne Wohnsitz in Island sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Flug- und Fährverbindungen werden allmählich wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind grundsätzlich geöffnet, es kann jedoch zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Versammlungen sind derzeit auf 500 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
In Island besteht keine Masken-/Handschuhpflicht, die Abstandsregel von zwei Metern wird jedoch angeraten.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene Covid-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Website des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Website der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der auch deutschsprachigen Website des isländischen Zivilschutzes in den Fragen und Antworten ( FAQs ) sowie auf der Website der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.

Israel - Ergänzung:
Die israelische Regierung hat im Kampf gegen eine Ausbreitung des Coronavirus weitere Ausgangsbeschränkungen verhängt. Betroffen waren Viertel in Jerusalem, Beit Schemesch, Lod, Ramle und Kirjat Mal'achi. Das Betreten und Verlassen dieser Gebiete und auch die Bewegungsfreiheit darin sind eingeschränkt. Die Maßnahme ist am Freitag Mittag in Kraft getreten und soll sieben Tage dauern. In Lod wurden in anderen Vierteln bestehende Ausgangsbeschränkungen zugleich um fünf Tage verlängert. Quelle: tagesschau.de

In Tel Aviv haben gestern Abend Einwohner gegen die finanzielle Krise infolge der Corona-Pandemie und gegen die aus ihrer Sicht fehlende Unterstützung durch die Regierung protestiert. Medienberichten zufolge nahmen an der Aktion mehr als 10.000 Menschen teil. Am Rande kam es auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei. Quelle: tagesschau.de

Italien - Änderung Reiseverbindungen:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Bis zum 31. Juli 2020 gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus dem gesamten EU/Schengen-Raum und Großbritannien ist die Einreise seit Anfang Juni ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet.
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder Großbritannien - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb. Personenzüge verkehren zwischen Italien und Österreich noch nicht wieder.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und Großbritannien ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen; Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien weder über Österreich noch über die Schweiz praktisch möglich, da der Bahnverkehr eingeschränkt ist. Die Fernbusse von Flixbus fahren seit dem 18. Juni 2020 wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können ab dem 15. Juni unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Schulen, Kindergärten und Universitäten bleiben in ganz Italien geschlossen. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nase-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann; in der Region Lombardei besteht Mund-Nase-Schutz Pflicht im gesamten öffentlichen Raum, zusätzlich Handschuh-Pflicht in Geschäften). Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch Sars-Cov2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Informieren Sie sich bei Autoreisen nach Italien in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Website der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt .
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch über die Websites der italienischen Regionen für Details zu den Beschränkungen der jeweiligen Region in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen sowie möglichen Verpflichtungen zur Vorabregistrierung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. Quelle: AA

Italien hat die Einreise von Personen aus 13 Ländern verboten, die eine hohe Rate an COVID-19-Infektionen aufweisen. Das sind Armenien, Bahrain, Bangladesch, Brasilien, Bosnien und Herzegowina, Chile, Kuwait, Nordmazedonien, Moldawien, Oman, Panama, Peru und die Dominikanische Republik. Das Verbot betrifft jeden, der sich in den letzten 14 Tagen in diesen Ländern aufgehalten hat oder durch diese gereist ist, sagte Gesundheitsminister Roberto Speranza in einer Erklärung. Quelle: Aljazeera

Kolumbien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien weiterhin gewarnt.
Der reguläre Internationale Flugverkehr nach Kolumbien ist bis Ende August 2020 ausgesetzt, es finden vereinzelt humanitäre Sonderflüge statt. Der nationale Personenflugverkehr ist zunächst bis 15. Juli 2020 ausgesetzt. Eine generelle Verlängerung dieser Maßnahme ist zu erwarten, mit möglicherweise Wiederaufnahme vereinzelter weniger Flugverbindungen im Pilotbetrieb.
Die Ausreise aus Kolumbien nach Europa ist bis mindestens 1. September 2020 nur mit humanitären Sonderflügen möglich. Für die Anreise zu solchen Flügen aus anderen Landesteilen gilt eine Sonderregelung, nach der man mit gebuchtem Ticket und Flugbestätigung binnen 48 Stunden nach Bogotá fahren darf. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá.
Die Deutsche Botschaft Bogotá kann für entsprechende Überlandfahrten keine Ausnahmegenehmigung ausstellen oder vermitteln.
Die Weiterreise innerhalb Europas ist für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich.
Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien ist stark eingeschränkt. Die generelle Ausgangssperre mit etlichen Ausnahmeregeln für bestimmte Berufsgruppen und Aktivitäten wurde erneut bis zum 15. Juli 2020 verlängert, wobei regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten sind. In Bogotá gilt bis auf weiteres eine Ausgangssperre nach Endziffer des Ausweisdokuments (an geraden Tagen haben gerade Nummern Ausgangssperre und umgekehrt). Restaurants bleiben geschlossen, Geschäfte haben beschränkte Öffnungszeiten. Nur Supermärkte und Apotheken sind ganztägig geöffnet.
Eine weitere Verlängerung der Einschränkungen über den 15. Juli 2020 hinaus ist zu erwarten.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá .
• Kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft Bogotá per E-Mail, wenn Sie Interesse haben, Kolumbien mittels eines (kostenpflichtigen) humanitären Fluges kurz- oder mittelfristig zu verlassen. Die Botschaft wird Sie registrieren, und Sie bei einer sich ergebenen Flugmöglichkeit per E-Mail kontaktieren. Die Kapazität für deutsche Reisende bei diesen Flügen ist in der Regel auf wenige Plätze pro Flug beschränkt. Es wird dringend empfohlen, diese Möglichkeiten wahrzunehmen, sollten sie sich eröffnen.
• Informieren Sie sich in der lokalen Presse bezüglich der Ausgangssperre, um Strafen für Übertretungen zu vermeiden.
• Folgen Sie den Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
• Informieren Sie sich auf der Seite des kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde zu den Maßnahmen und Empfehlungen der kolumbianischen Behörden.

Lettland - Änderung Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Riga. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 3. Juni 2020 ist die 14-tägige Quarantänepflicht bei Einreise nach Lettland für Reisende aus Deutschlands und den meisten Europäischen Staaten entfallen, sofern der Koeffizient unterhalb von 15 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19 Koeffizienten veröffentlicht das Lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle und -Prävention .
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Grenzen zu Russland und Weißrussland bleiben allerdings geschlossen.
Reiseverbindungen
Air Baltic und Lufthansa haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Aufgrund des Kabinettsbeschlusses der lettischen Regierung vom 9. Juni 2020 bleiben die Grenzen zu Russland und Weißrussland bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat den am 17. März verhängten nationalen Notstand am 9. Juni 2020 aufgehoben.
Museen werden allmählich stufenweise wieder geöffnet, Voranmeldung wird empfohlen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Abstandspflicht von 2 Metern besteht wo immer möglich, d.h. z.B. in Restaurants sind 4 Quadratmeter pro Besucher vorgeschrieben und nicht mehr als 4 Personen dürfen an einem Tisch sitzen. In Außenbereichen erhöht sich die Zahl auf 8 Personen. Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Madagaskar - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Madagaskar weiterhin gewarnt.
Alle nationalen und internationalen Flughäfen Madagaskars sind für Passagiermaschinen gesperrt, Kreuzfahrtschiffe dürfen nicht in Madagaskar anlegen. Es wurde eine landesweite Ausgangssperre in der Zeit von 20.00 bis 4.00 Uhr verhängt. Nur noch Apotheken und Verkaufsstellen mit lebensnotwendigen Gütern dürfen von 6.00 bis 12.00 Uhr öffnen. Taxifahrten sind ausschließlich zum Krankentransport ins Krankenhaus erlaubt.
Es kommt außerdem verstärkt zu Kontrollen durch lokale Sicherheitskräfte, da nur noch Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Einkaufen sowie Arztbesuche offiziell erlaubt sind.
• Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre Reise derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann.

Malediven - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Malediven weiterhin gewarnt.
Seit dem 27. März 2020 wurde die Visavergabe (Visa on Arrival) ausgesetzt. Eine Einreise in die Malediven ist derzeit nicht möglich. Auch eine Ausreise aus den Malediven ist gegenwärtig nur sehr eingeschränkt möglich, da kommerzielle Flugverbindungen vom internationalen Flughafen Malé vorübergehend eingestellt wurden. Lediglich Sonderflüge, meist im Rahmen von Rückholaktionen anderer Staaten, bedienen aktuell vereinzelt Malé.
Der Schiffsverkehr zwischen den Inseln wurde wieder aufgenommen: Schiffsverkehr von Inseln ohne bestätigte Coronafälle in die Malé-Region ist möglich, wie auch der Schiffsverkehr zwischen Inseln ohne bestätigte Coronafälle. Reisende aus der Malé-Region müssen sich derzeit bei Ankunft auf anderen Inseln in eine vierzehntägige Quarantäne begeben. Fahrten von den Resorts zu den Inseln sollen ab dem 1. August 2020 wieder möglich sein.
Die maledivischen Behörden haben eine nächtliche Ausgangssperre (23 Uhr bis 5 Uhr) für die Malé-Region (Malé, Hulhumalé, Villimalé) verhängt, die bis zum 14. Juli 2020 gilt. Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt eine Maskentragepflicht.
Hotels in der Malé-Region, Resorts und Gasthäuser auf den Inseln sind derzeit noch geschlossen. Resorts sollen zum 15. Juli 2020 wieder für internationale Touristen öffnen, Gasthäuser auf den lokalen Inseln zum 1. August 2020. Die maledivische Regierung plant, die Einreise von Touristen ab dem 15. Juli 2020 wieder zu ermöglichen. Ab diesem Zeitpunkt soll eine Einreise ohne Quarantänepflicht und ohne obligatorischen PCR-Tests möglich sein. Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App TraceEkee.
Touristenvisa sollen dann wieder bei Einreise erteilt werden. Voraussetzung ist, dass bei Einreise eine Buchungsbestätigung in einem Resort über den gesamten Aufenthalt vorgelegt werden kann. Aufenthalte in mehreren Resorts sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Am Flughafen sind die üblichen Gesundheitsvorkehrungen (Maskenpflicht, Abstandhalten, regelmäßiges Händewaschen) einzuhalten. Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19 Symptomen müssen sich einem PCR-Test am Flughafen unterziehen. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden oder das Resort zu begleichen. Darüber hinaus behalten sich die maledivischen Behörden das Recht vor, stichprobenartig Tests durchzuführen. Die Kosten hierfür werden von den maledivischen Behörden getragen. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand und Entscheidung des Resorts, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung.
Aufgrund von Infektionsfällen ist es möglich, dass einzelne Inseln weder betreten noch verlassen werden können und vorübergehend abgeriegelt werden. Die Kapazitäten des maledivischen Gesundheitssystems sind bei steigenden Infektionsfällen begrenzt.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums der Malediven , und folgen Sie den Empfehlungen.
• Informieren Sie sich auch hier über die Reisebedingungen.

Malta - Änderung Einreise, Teilentfall:
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. Juli 2020 können Reisende aus folgenden Ländern auf dem See- und Luftweg wieder ohne Beschränkungen nach Malta einreisen (sog. „sicherer Korridor“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „sicheren Korridors“ aufgehalten haben: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich , Griechenland, Irland, Island, Italien , Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien , Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen Reisende ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis der Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten muss. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Aus allen übrigen Ländern können Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag auf Rückführung per Mail stellen. Bei Einreise müssen sie einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro geahndet.
Weitere Lockerungen sind ab dem 15. Juli 2020 angekündigt.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr wieder geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „sicheren Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden wieder angeboten.
Beschränkungen im Land
Unter Einhaltung strenger Hygiene- und Abstandsregeln ist das öffentliche Leben seit Anfang Juni 2020 überwiegend zur Normalität zurückgekehrt. Institutionen, wie z. B. Hotels, Museen, Theater, Kinos, Restaurants, Bars, Fitnesscenter, Frisöre etc., dürfen wieder öffnen.
Hygieneregeln
Kunden und Mitarbeiter in Geschäften, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder Gesichtsschutz (Visier) zu tragen. Letzterer kann allein oder zusammen mit einem MNS getragen werden. Personen, die Banken besuchen, wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da MNS dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen auf der Website des maltesischen Gesundheitsministeriums .
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen auf der Website maltesischer Behörden
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Marokko - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko weiterhin gewarnt.
Der Luftraum nach Marokko ist vollständig gesperrt, der Fährverkehr eingestellt. Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen. Seit 1994 ist die Landgrenze zu Algerien geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko damit derzeit faktisch unmöglich. Die marokkanischen Behörden haben Ein- und Ausreisemöglichkeiten für Personen mit Wohnsitz in Marokko und deren Familienangehörigen ab dem 15. Juli 2020 angekündigt. Einzelheiten sind noch nicht bekannt.
Mit der teilweisen Beendigung des Ausnahmezustands und Einteilung in Stufe 1 und 2 traten Lockerungen in einzelnen Landesteilen in Kraft. Teile des Landes (u.a. Großraum Marrakech, Provinz Essaouira, Großraum Tanger und Safi) wurden in Kategorie 2 eingestuft, d.h. es bestehen weiterhin Ausgangs- und Reisebeschränkungen. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers für dringende Ausnahmen (z.B. Arztbesuche und Lebensmitteleinkäufe) ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat.
Der Verkehr zwischen Städten, wurde zum Teil wieder aufgenommen. Die öffentlichen Verkehrsmittel (Zug- und Busverbindungen, Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Es besteht eine landesweite Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen.
Es ist weiterhin mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Die Einhaltung der o.a. Maßnahmen werden durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) kontrolliert.
• Bitte erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften bei den lokalen marokkanischen Behörden. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft, um künftig Reisemöglichkeiten zu prüfen. Für Pauschalreisende sind die Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Mauretanien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauretanien weiterhin gewarnt.
Die mauretanischen Flughäfen werden mit Ablauf des 10. Juli 2020 wieder für nationale Flüge geöffnet. Die Landesgrenzen und der Luftraum Mauretaniens sind jedoch weiterhin geschlossen.
Die landesweite nächtliche Ausgangssperre endet ebenfalls mit Ablauf des 10. Juli 2020. Dann werden auch die Grenzen zwischen den Regionen wieder geöffnet.
• Seien Sie vorsichtig, und meiden Sie Menschenansammlungen.
• Bitte folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.

Mongolei - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei weiterhin gewarnt.
In der Mongolei sind sämtliche internationale Flug- und Zugverbindungen zunächst bis zum 31. Juli 2020 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landwege ist ebenfalls derzeit nicht möglich. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern.
Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 21-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unter sehr einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegmöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z.B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 340 € in Rechnung gestellt. Dem schließt sich eine 14-tägige häusliche Quarantäne an.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Website der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Nigeria - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nigeria weiterhin gewarnt.
Grundsätzlich besteht ein generelles Einreiseverbot nach Nigeria. Seit dem 23. März 2020 sind sämtliche Flughäfen für den internationalen Flugverkehr geschlossen. Streng reglementierte Ausnahmen gelten für Fracht-, Notfall-, Repatriierungs- und Spezialflüge. Auch die nigerianischen Landgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, für die Seehäfen gelten restriktive Sonderregelungen. Der Inlandsflugverkehr wurde am 8. Juli 2020 eingeschränkt wieder aufgenommen.
Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten für nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Nigeria und Diplomaten. Nach jetzigem Kenntnisstand muss dieser Personenkreis bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen (nicht älter als 14 Tage), sich nach Einreise einem weiteren PCR-Test unterziehen und in eine 14-tägige, überwachte Selbstisolierung begeben. Mit kurzfristig angekündigten zusätzlichen Hygienemaßnahmen bei Einreise muss gerechnet werden.
Seit 1. Juni 2020 gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Ebenso gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum.
Geschäfte, Banken, Märkte und Unternehmen dürfen tagsüber mit Auflagen öffnen; die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jedoch jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen. Einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt.
Menschenansammlungen mit mehr als 20 Personen sind grundsätzlich untersagt. Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 20 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.
Kurz- oder mittelfristig ist mit Verknappungen von Gütern des täglichen Bedarfs zu rechnen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Nigeria aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Vertretungen in Nigeria.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Entwicklungen in Nigeria über die Website NCDC .

Norwegen - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Norwegen wird weiterhin noch gewarnt, da die Einreise von Reisenden aus Deutschland noch nicht ohne weiteres möglich ist und weiterhin Quarantänevorschriften gelten.
Epidemiologische Lage
Norwegen war von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war die Region Oslo. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das norwegische Außenministerium hat am 10. Juli 2020 eine Liste mit Ländern veröffentlicht, aus denen die Einreise ab dem 15. Juli 2020 wieder frei gestattet ist. Darunter gehört auch Deutschland.
Bis einschließlich 14. Juli 2020 gilt:
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige nur in bestimmten Fällen möglich, z. B., wenn sie einen dauerhaften Wohnsitz in Norwegen bzw. eine norwegische Aufenthaltserlaubnis haben, Eigentum in Norwegen besitzen oder Angehörige eines EWR-Staates sind und in Norwegen arbeiten (u. a. auch Selbständige und Dienstleister) oder Familienangehörige von EWR-Bürgern mit Wohnsitz in Norwegen sind. Ausführliche Informationen zu Einreisebestimmungen und weitere Ausnahmeregelungen bieten das Norwegian Directorate of Immigration (UID) .
Einreisende müssen sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Personen, die in den letzten sechs Monaten von einer nachgewiesenen COVID-19-Erkrankung genesen sind und dies medizinisch dokumentieren können. Einreisende mit Symptomen müssen in Isolation und die Quarantänezeit dort abwarten. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen.
Ab dem 15. Juli 2020 gilt:
Die Einreise aus Deutschland ist für alle Zwecke wieder erlaubt. Die Einreise ist quarantänefrei entweder direkt oder über Dänemark bzw. Finnland möglich, über Schweden nur in direktem Transit.
Die Liste der Länder, aus denen die Einreise gestattet ist, wird von dem Norwegian Institute of Public Health, dem Folkehelseinstitut, alle vierzehn Tage überarbeitet. Im Falle eines größeren Infektionsgeschehens kann auch eine kurzfristige Anpassung vorgenommen werden.
Die jeweils aktuelle Liste kann auf der Website des Norwegian Institute of Public Health auf Englisch abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Flughafentransit ist möglich, wenn der direkt folgende Anschlussflug nachgewiesen werden kann. Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, kann das nächstgelegene Hotel am Flughafen aufgesucht werden.
Eine Durchreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; eine Ausreise per Flugzeug ist grundsätzlich möglich, sofern die internationalen Flüge auch tatsächlich stattfinden.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen sind stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten Abstands- und Hygieneregeln. Die touristische Infrastruktur ist größtenteils zugänglich, operiert aber mitunter wegen der Abstands- und Hygieneregeln mit stark reduzierter Kapazität. Es kann zu längeren Wartezeiten, Ausfällen oder anderen Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
Es besteht keine Maskenpflicht, jedoch wird dringend geraten, Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Seit dem 1. Juni 2020 sind Reisen nach Svalbard/Spitzbergen wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und –beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Health Institute zu den aktuellen Gesundheitsbestimmungen. Dort finden Sie auch die Liste der Länder, aus denen die Einreise ab dem 15. Juli 2020 wieder gestattet ist.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Reisemöglichkeiten nach Deutschland bei der Deutschen Botschaft in Oslo oder nehmen Sie Kontakt zu Reiseveranstaltern, Flug- bzw. Fährgesellschaften auf.
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Österreich - Änderung Epidemiologische Lage, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 inzwischen insgesamt weniger betroffen; es werden aber regional steigende Infektionszahlen z.B. in Teilen Oberösterreichs vermeldet Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich wieder uneingeschränkt möglich, mit Ausnahme von Reisenden aus dem Kreis Gütersloh. Diese müssen seit Montag, den 29. Juni 2020 ein ärztliches Zeugnis mitführen, das belegt, dass ein PCR-Test auf SARS-Cov-2 negativ ist. Dieses Attest darf nicht älter als vier Tage sein.
Die Einreise auch aus allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Portugal und Schweden sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist wieder uneingeschränkt möglich. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 14 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Einreise aus allen übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen PCR-Test attestiert. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug- und Bahnverkehr ist weiterhin eingeschränkt, aktuelle Informationen befinden sich auf den Webseiten der österreichischen Bundesbahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) muss u.a. getragen werden in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Er muss zudem getragen werden bei Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. In Oberösterreich (Landeshauptstadt Linz) gilt aufgrund regional steigender Zahlen ab 9. Juli 2020 erneut die Pflicht einen Mund-Nasenschutz zu tragen beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen. Dazu zählen insbesondere Einkaufszentren, Markthallen und Gaststätten. Nähere Informationen bietet das Amt der Öberösterreichischen Landesregierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Oman - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman weiterhin gewarnt.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die omanischen Behörden einschneidende Maßnahmen ergriffen.
Es gibt weiterhin keine Ausreisemöglichkeit aus Oman mit regulären Flügen oder auf dem Landweg. Die Flughäfen Maskat und Salalah sind seit dem 29. März 2020 bis auf weiteres für den kommerziellen internationalen Flugverkehr geschlossen. Informationen über außerplanmäßige Rückreisemöglichkeiten oder Sonderflüge erhalten Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Maskat.
Bereits seit dem 18. März 2020 besteht ein generelles Einreiseverbot für alle Ausländer. Auch eine Wiedereinreise nach Oman ist nur bei Vorliegen von zwingenden Gründen und mit Ausnahmegenehmigung des omanischen Außenministeriums möglich. Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Oman stark eingeschränkt, und es gilt ein generelles Versammlungsverbot. Moscheen, Ausbildungseinrichtungen, Kinos, Parks, Museen und die meisten Hotels und Restaurants sind geschlossen. Einkaufszentren und die meisten Geschäfte sind inzwischen wieder unter strengen Auflagen geöffnet. Seit 17. Mai 2020 besteht eine allgemeine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz.
Bis auf weiteres besteht zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein generelles Reiseverbot in die Region Dhofar (Salalah), auf die Insel Masira sowie für die Sonderwirtschaftszone Duqm.
Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen mit hohen Geldbußen oder Festnahmen geahndet.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen in Oman über die Website der omanischen Polizei .
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Maskat über mögliche Rückreisemöglichkeiten und Sonderflüge.

Pakistan - Ergänzung:
Ab dem 15. September sollen alle Bildungseinrichtungen wie Schulen, Universitäten usw. wieder öffnen. Quelle: Aljazeera

Philippinen - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach in die Philippinen weiterhin gewarnt.
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise in die Philippinen landesweit verboten; erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeugbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder) von philippinischen Staatsangehörigen sowie für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind. Diese unterliegen jedoch nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Eine Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes werden seit dem 3. Juni 2020 teilweise wieder aufgenommen. Die Regierung der Philippinen hat die seit Mitte März 2020 geltenden, landesweiten Quarantänemaßnahmen seit zuletzt 6. Juli 2020 mit der „IATF resolution No. 52“ geändert. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen für die Versorgung und für die Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 20 Uhr bis 5 Uhr.
• Wenn Sie zurzeit zu Gast in den Philippinen sind, prüfen Sie Rückreiseoptionen und nutzen Sie vorhandene Ausreisemöglichkeiten. Die Reisemöglichkeiten aus den Philippinen sind zurzeit beschränkt, jedoch werden weiterhin einige Verbindungen angeboten, die Ausländer nutzen können.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien, und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Manila , auf Facebook und auf Instagram.

Portugal - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen:
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch momentan eine Zunahme von Neuinfektionen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Lissabon. Dort sind 19 nicht touristische Gemeinden betroffen, in den Bezirken Amadora (alle Gemeinden), Odivelhas (alle Gemeinden), Sintra (Queluz e Belas, Massamé e Monte Abraão, Agualva e Mira Sintra, Algueirão-Mem Martins, Rio de Mouro, Cacém e São Marcos), Loures (Camarate, Unhos, Apelação, Sacavém e Prior Velho) und in Lissabon nur die Gemeinde Santa Clara.. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalt in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden per Infrarot die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 37,5°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen werden nach und nach wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, Bars oder Diskotheken bleiben bis auf weiteres geschlossen. Spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind im ganzen Land auf 20 Personen begrenzt. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Für den Großraum Lissabon wurden aufgrund der derzeit steigenden Neuinfektionen seit dem 1. Juli 2020 einige Lockerungsmaßnahmen bis zunächst 14. Juli 2020 zurückgenommen. Geschäfte und Cafés schließen hier um 20.00 Uhr, Supermärkte um 22.00 Uhr, Restaurants um 23.00 Uhr. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch werden spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln von 20 auf 10 Personen begrenzt.
Für die 19 besonders betroffenen Gemeinden (siehe Epidemiologische Lage) gelten vom 1. Juli bis zunächst 14. Juli 2020 strengere Maßnahmen. Insbesondere besteht hier erneut die Bürgerpflicht, sich zu Hause zu isolieren und das Haus nur für unbedingt notwendige Wege, z. B. zur Arbeit, für Einkäufe, für den Arztbesuch, zu verlassen. Spontane Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind hier auf 5 Personen begrenzt.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Vor oder bei Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira und Online-Formular für die Azoren zur Verfügung gestellt. Es gibt zudem ein Online-Formular für Reisen zwischen den Inseln.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende unmittelbar bei Einreise einen kostenlosen COVID-19-Test vornehmen lassen. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie COVID-19-Tests in einigen dazu bestimmten Labors bereits auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Ruanda - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda weiterhin gewarnt.
Die Landesgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres geschlossen. Derzeit können Ruander und Ausländer mit Wohnsitz in Ruanda einreisen, unterliegen jedoch einer 14-tägigen Quarantäne. Bei Ankunft am Flughafen findet ein Covid-19-Test statt sowie eine Unterbringung in einer staatlichen Quarantäne-Institution auf eigene Kosten. Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen staatlichen Quarantäne-Einrichtungen mit unterschiedlichen Kosten. Ist das Testergebnis positiv, findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung statt. Bei negativem Ergebnis verbleibt man für 7 Tage in der Quarantäne-Institution. Am 5. Tag findet ein zweiter Covid-19-Test statt. Bei negativem Ergebnis kann man die Quarantäne am 7. Tag verlassen, jedoch muss man weitere 7 Tage in Heimquarantäne verbringen.
Die Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs soll ab Anfang August 2020 erfolgen. Zu Möglichkeiten für Individual- und Gruppenreisen mit Charterflügen informiert das Rwanda Development Board .
Es gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr und eine Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum. Reisen in die Distrikte Rusizi und Rubavu sind verboten.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und über die Website der deutschen Botschaft in Ruanda.

Rumänien - Änderung Einreise: Entfall Einreisebeschränkung Kreis Gütersloh:
Epidemiologische Lage
Rumänien war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch momentan landesweit eine starke Zunahme von Neuinfektionen. Regionale Schwerpunkte sind nach wie vor der Kreis Suceava im Nordosten des Landes und die Hauptstadt Bukarest, sowie aktuell auch die Kreise Braşov und Vrancea. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt inzwischen nicht mehr für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben, sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Juni 2020 ist die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation für EU-Bürger bei Einreise aus einem Land mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter Deutschland, grundsätzlich entfallen. Die epidemiologische Situation in den Ländern, auf welche die Ausnahmeregelungen zur Befreiung von der Quarantäne zutreffen („zona verde“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit wöchentlich aktualisiert. Bei einer negativen Entwicklung über einen Zeitraum von 14 Tagen kann die 14-tägige Hausisolation wieder eingeführt werden.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden wieder statt.
Beschränkungen im Land
In Rumänien gilt aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage der Alarmzustand, zunächst bis zum 16. Juli 2020, 23:59 Uhr. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Nach einer Ankündigung der rumänischen Regierung kann es jedoch je nach Entwicklung der Infektionszahlen insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die rumänischen Schwarzmeerstrände sind unter Einhaltung der Hygieneregeln und u.a. zwei Meter Mindestabstand zwischen Liegen von Personen unterschiedlicher Familien, geöffnet. Freizeitaktivitäten im Freien (Radfahren, Wandern, Klettern, Jagd, Angeln etc.) mit bis zu 10 Personen sind erlaubt, auch wenn diese nicht derselben Familie angehören.
Die Innengastronomie ist geschlossen, der Verkauf von Speisen und Getränken aber zugelassen. Die Außengastronomie ist unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zugelassen.
Hygieneregeln
In geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Ausnahme von der Quarantäne, „zona verde“) in Rumänisch.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein Coronavirus-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Serbien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien weiterhin gewarnt.
Seit dem 22. Mai 2020 ist eine Ein- und Durchreise nach und durch Serbien wieder ohne jede Einschränkung möglich. Reisende erhalten an der Grenze ein zweisprachiges Informationsblatt über die zu beachtenden COVID-19-Maßnahmen.
Nach einer deutlichen Zunahme der Coronavirusinfektionen wurde für Belgrad und für mehrere andere Städte und Gemeinden die Ausnahmesituation erklärt. In Belgrad dürfen sich maximal zehn Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln. In Geschäften, Shopping-Malls, Cafés, Restaurants, Nachtclubs etc. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und soziale Distanz zu wahren. In ganz Serbien besteht die Pflicht, im öffentlichen Personenverkehr einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Des Weiteren werden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen und das Einhalten von Abstandsregeln empfohlen.
In der Belgrader Innenstadt und anderen Städten (Novi Sad, Niš, Kragujevac) kam es am 7. und 8.Juli zu teilweise gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizeikräften. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies in den nächsten Tagen erneut geschieht.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über von COVID-19 besonders betroffene Gemeinden und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Website der serbischen Regierung (Englisch).
• Informieren Sie sich zu den Infektionsfällen und Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium .
• Kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717, wenn Sie Symptome aufzeigen oder vermuten mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen zu sein.
• Deutschen Staatsangehörigen, die sich in Serbien aufhalten, wird dringend geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren.

Die Länder des Westbalkans sind der neue Corona-Hotspot Europas. In Serbien schlägt der Frust über staatliche Repression in Gewalt um. Siehe dazu FES: Rote Zone Balkan

Seychellen - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen gewarnt.
Zwar ist seit dem 1. Juni 2020 der internationale Flughafen der Seychellen grundsätzlich wieder für internationale Passagierflüge geöffnet, eine Einreise aus Deutschland ist jedoch aktuell nicht möglich. Derzeit werden nur Einreisen per Privat- oder Charterflugzeug aus Ländern mit geringem Covid-19-Risiko zugelassen. Deutschland zählt derzeit nicht dazu. Die Liste dieser Länder wird alle zwei Wochen aktualisiert. Voraussetzung für eine Einreise aus einem der genannten Länder ist ein mindestens 14-tägiger Aufenthalt dort. Für die Einreise ist zudem die ausdrückliche Erlaubnis der seychellischen Gesundheitsbehörden, der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests, der beim Einstieg nicht älter als 48 Stunden sein darf, sowie ein Unterbringungsnachweis in einer zugelassenen Unterkunft für die gesamte Zeit des Aufenthalts erforderlich. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt. Anschließend folgt eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne. Urlauber können die Quarantäne in einem zugelassenen Resort (vorzugsweise Resortinseln) verbringen, aus dem Ausland zurückkehrende Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt auf den Seychellen in einem der beiden Quarantänehotels oder der staatlichen Quarantäneeinrichtung. Kosten für Gesundheitscheck, Aufenthalt und erbrachte Dienstleistungen in der Quarantäneeinrichtung gehen zu ihren Lasten. Während des Aufenthalts auf den Seychellen müssen alle Reisenden jederzeit Abstands- und Hygieneregelungen beachten. Weder ein Wechsel der Unterkunft noch Umgang mit der seychellischen Bevölkerung sind erlaubt.
Seit dem 1. Juni 2020 können Yachten und Sportfischerboote wieder in seychellische Gewässer einlaufen, benötigen hierfür jedoch eine vorherige Genehmigung der Gesundheitsbehörden. Alle Passagiere und Crewmitglieder müssen einen negativen COVID-19-Test mitführen, der beim Einlaufen in seychellische Gewässer nicht älter als 48 Stunden sein darf. Sie müssen die Einreiseformalitäten im Hafen von Victoria erledigen. Ein Ausstieg von Crewmitgliedern oder Passagieren ist nur möglich, wenn das Boot mindestens 14 Tage auf See war und tägliche Temperaturmessungen durchgeführt und an die seychellischen Gesundheitsbehörden übermittelt worden sind. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Ab dem 1. August 2020 wird die Einreise aus Deutschland von seychellischen Behörden wieder zugelassen. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Quarantäne nicht mehr erforderlich. Es wird jedoch ein negativer PCR-Covid-19-Test verlangt, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, ein Buchungsbeleg einer zugelassenen Unterkunft für den gesamten Aufenthalt sowie eine Reisekrankenversicherung, die Covid-19-Erkrankungen abdeckt. Das Negativzertifikat, die Flug- und Hotelbuchungen müssen den Gesundheitsbehörden vorab an visitor@health.gov.sc übersandt werden. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt. Im Flughafen besteht Maskenpflicht. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen sind Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Nairobi.
• Beachten Sie die Listen zugelassener Herkunftsländer, Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe, Unterkünfte sowie Reisehinweise des seychellischen Tourismusministeriums. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen und das Antragsformular für Flüge, Schiffe und Freizeitboote veröffentlichen die seychellischen Gesundheitsbehörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen auch bei der zuständigen seychellischen Auslandsvertretung.

Singapur - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Singapur weiterhin gewarnt.
Die singapurische Regierung untersagt weiterhin allen Besuchsreisenden die Einreise nach Singapur. Ein Transit ist derzeit nur möglich auf ausgewählten Strecken von Singapore Airlines, Scoot und Silk Air.
• Informieren Sie sich auf der Website von Singapore Airlines bezüglich der Transitmöglichkeiten.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.

Slowenien - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Slowenien ist von COVID-19 wenig betroffen. Am stärksten betroffen waren die statistischen Regionen Osrednjeslovenska (mit Ljubljana) und Savinjska. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich ohne Quarantänepflicht nach Slowenien einreisen, solange es sich bei ihrem Wohnsitzstaat um Slowenien handelt oder ihr Wohnsitzstaat in der Länderliste („green list“) der vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit (NIJZ) als epidemiologisch sicher eingestuften Staaten geführt wird, darunter Deutschland, und die Einreise nach Slowenien aus einem der in der Länderliste genannten Länder erfolgt.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz weder in Slowenien noch in einem der Staaten, die in der o.g. Länderliste („green list“) geführt werden, haben, unterliegen bei Einreise nach Slowenien grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht . Zu dieser Pflicht gibt es allerdings Ausnahmen .
Eine 14-tägige Quarantänepflicht besteht nach wie vor für Reisende, die sich unmittelbar vor Einreise nach Slowenien in einem Landaufgehalten haben, das auf einer weiteren Länderliste (sogenannte „red list“) der slowenischen Behörden als Risikoland eingestuft ist, darunter u.a. Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich. Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen. Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige, wohnsitzunabhängig, stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Hotels und andere Unterkünfte sowie Gaststätten, Cafés etc. dürfen wieder öffnen. Gleiches gilt für Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Ausgangssperren bestehen nicht.
Hygieneregeln
Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten. Versammlungen mit mehr als 10 Personen sind grundsätzlich verboten. Werden Namens- und Kontaktlisten geführt, sind als Ausnahme auch Versammlungen mit bis zu 50 Personen erlaubt.
In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Tragepflicht besteht außerdem im öffentlichen Personenverkehr.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei , auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen per E-Mail werden unter info.koronavirus@policija.si beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.

Spanien - Änderung Einreise, Registrierung/Einreiseformular, Hygieneregeln, Besonderheiten in den Regionen:
Epidemiologische Lage
Spanien gehört zu den am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Ländern. Die Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen jedoch stark gesunken. Regionale Schwerpunkte sind nach wie vor Kastilien und Leon, Madrid und Katalonien, die aber alle weit unterhalb der Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner liegen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen. Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr, auch die Landgrenzen zu Portugal sind seit 1. Juli 2020 wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Regelung des öffentlichen Lebens treffen die Autonomen Gemeinschaften .
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. In Katalonien und auf den Balearen gilt eine generelle Maskenpflicht. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Es gelten Ausnahmen für Aufenthalte am Strand, Schwimmbäder und beim Sport. Unter-6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit wieder Mobilitätsbeschränkungen einführen. Informationen dazu werden auch in den lokalen Medien veröffentlicht. Zurzeit sind folgende Gebiete aufgrund örtlicher Infektionsherde abgeriegelt:
In Katalonien: Kreis Segria in der Provinz Lleida und die Provinzhauptstadt Lleida.
In Galicien: Kreis La Mariña in der Provinz Lugo, betroffen sind folgende Gemeinden: Alfoz, Barreiros, Buruela, Cervo, Roz, Lourenzá, Mondoñedo, Ourol, Ribadeo, Trabada, O Valadouro, O Vicedo, Viveiro, Xove. Zu dieser Region gehört auch die bei Touristen beliebte Playa de las Catedrales.
In Aragón: Kreise Bajo Cinca, La Litera und Cinca Medio in der Provinz Huesca (Aragon) und der Kreis Bajo Aragon-Caspe in der Provinz Zaragoza.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die o.a. Gebiete wird gewarnt.
In Katalonien und auf den Balearen gilt eine generelle Maskenpflicht, auch im Freien.
Eine Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Touristen auf den Balearen-Inseln (Mallorca, Menorca, Cabrera, Ibiza und Formentera) besteht seit der Aufhebung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 nicht mehr.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft , und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA

Der neue Bußgeldkatalog (Balearen) unterscheidet zwischen leichten, schweren und sehr schweren Verstößen gegen die Corona-Regeln. Wer ohne Maske erwischt wird, muss mit mindestens 100 Euro Geldstrafe rechnen. Für das Personal von Lokalen liegt das Bußgeld bei 3.000 Euro. Bei schweren Vergehen sind Strafen bis zu 60.000 Euro und bei sehr schweren Verstößen bis zu 600.000 Euro möglich. Letzteres betrifft zum Beispiel die Organisatoren von illegalen Partys. Quelle: tagesschau.de

Ungarn - Ergänzung:
Ab Mittwoch soll an den ungarischen Grenzen wieder strenger kontrolliert werden. Der Grund sind die ansteigenden Fallzahlen in mehreren Ländern. Die strikteren Kontrollen betreffen Einreisende aus von der Regierung als gelb oder rot eingestuften Risikogebieten. Ungarn und Staatsangehörige anderer Länder, die aus einem gelben Gebiet einreisen wollen, müssen sich an der Grenze untersuchen lassen und sich nach dem Grenzübertritt in Quarantäne begeben. Zu den als gelb gekennzeichneten Ländern zählen derzeit etwa Serbien und Rumänien. Ausländern aus roten Gebieten wird die Einreise nach Ungarn ab Mitte der Woche komplett verwehrt. Zu diesen Gebieten zählt etwa die Ukraine. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Albanien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Albanien weiterhin gewarnt.
Albanien hat seine Landgrenzen seit dem 1. Juni 2020, den Flughafen Tirana seit dem 15. Juni 2020 für den kommerziellen Flugverkehr wieder geöffnet. Grundsätzlich besteht keine Quarantänepflicht nach Einreise. Griechenland hat seine Land- und Seegrenzen zu Albanien weiterhin geschlossen.
• Informieren Sie sich zur Lage in Albanien auf der Website der Deutschen Botschaft Tirana .
• Kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluglinie zu den bestehenden Reiseverbindungen.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.

Bahrain - Änderung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain weiterhin gewarnt.
Eine Einreise nach Bahrain ist seit dem 25. März 2020 auf bahrainische Staatsbürger, Einwohner mit gültigem Aufenthaltstitel und Personen mit einer besonderen, zuvor erteilten Genehmigung (Prior Permission Granted) beschränkt. Allen anderen Passagieren wird die Einreise verweigert. Alle Reisenden, die aus EU-Mitgliedstaaten zurückkehren, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht. Es wird eine 10-tägige häusliche Selbst-Quarantäne auferlegt, die u.a. zum Tragen eines Bluetooth-kompatiblen Armbandes und Herunterladen der bahrainischen COVID-19-App „Be Aware“ verpflichtet. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Ab dem 21. Juli 2020 müssen Reisende, die am internationalen Flughafen in Bahrain ankommen, für die erforderlichen Corona-Virus Test bei Einreise und am Ende der Quarantäne je 30 BHD (ca. 75 Euro) Gebühren entrichten.
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie ggf. Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft auf.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bahrainischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Benin - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Benin weiterhin gewarnt.
Reisende, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden direkt nach Ankunft einem COVID-19-Schnelltest unterzogen. Gleichzeitig wird ein Rachenabstrich (PCR-Test) genommen. Bei negativem Schnelltest können Reisende einreisen, müssen sich jedoch nach 48 Stunden zur Entgegennahme der Ergebnisse des Abstrichs erneut einfinden und 15 Tage nach Einreise einem weiteren Test unterziehen. Bis zum Vorliegen des zweiten COVID-19-PCR-Testergebnisses werden die Reisepässe einbehalten. Die Kosten für die drei Tests betragen CFA 100.000,- bzw. EURO 153,- und müssen beim Einchecken für den Flug nach Cotonou vorgewiesen werden. Die Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin findet eingeschränkt statt.
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken. Versammlungen von mehr als 50 Personen sind untersagt.
• Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der beninischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.

Bulgarien - Ergänzung:
In Bulgarien sind trotz kontinuierlich stark steigender Corona-Zahlen erst am Freitag eingeführte strengere Einschränkungen wieder aufgehoben worden. Nachtlokale dürfen nun den Betrieb auch in den Innenbereichen wieder aufnehmen, wie Vize-Gesundheitsministerin Scheni Natschewa mitteilte. Die Entscheidung sei nach einem Treffen mit Branchenvertretern getroffen worden, die sich für die Wiederöffnung der Innenräume ihrer Lokale eingesetzt hätten. Beide Seiten einigten sich, wie die Ministerin erläuterte, dass es bei den besetzten Plätzen nicht mehr als einen Kunden auf einer Fläche von einem Meter geben dürfe. Zudem müssten alle antiepidemischen Maßnahmen wie etwa Desinfektion und Corona-Abstand eingehalten werden. Diese Auflagen gelten auch für Feste wie Hochzeiten, Taufen und Familienfeiern, die nun auch bei mehr als 30 Teilnehmern stattfinden können. Quelle: tagesschau.de

Dschibuti - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dschibuti weiterhin gewarnt.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen für die Einreise von Ausländern sind geschlossen. Ausnahmen sind nur für den Transport von Waren und Gütern und zum Wechsel von Schiffsbesatzungen zugelassen. Die dschibutische Regierung hat angekündigt, die Luft-, Land- und Seegrenzen voraussichtlich am 17. Juli 2020 wieder zu öffnen. Reisende sind verpflichtet, sich bei Einreise einem kostenpflichtigen COVID-19-PCR-Test zu unterziehen. Reisende mit positivem Testergebnis müssen sich zur weiteren medizinischen Betreuung in dafür eingerichtete lokale Behandlungszentren begeben.
Restaurants, Hotels und Freizeiteinrichtungen sowie Moscheen und nicht-essentielle Geschäfte sind wieder geöffnet. Bars, Nachtclubs, Konferenzsäle und Kinos sollen voraussichtlich ab 1. September 2020 wieder öffnen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen und privaten Raum ist Pflicht, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
Änderungen auf Grund epidemiologischer Entwicklungen sind jederzeit möglich.
•Für medizinische Fragen und bei Symptomen kontaktieren Sie bitte die von der dschibutischen Regierung eingerichtete kostenlose Rufnummer 1517.
•Bei dringend notwendigen Reisen nach Dschibuti informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen dschibutischen Botschaft nach den gültigen Einreisebestimmungen und bei Ihrer Fluggesellschaft für aktuelle Fluginformationen.

Finnland - Änderung Entfall Reisewarnung:
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Helsinki (Region Uusimaa). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 13. Juli 2020 bestehen für die Einreise aus Deutschland nach Finnland keine Beschränkungen mehr. Auch die Quarantänevorschriften wurden zum 13. Juli 2020 aufgehoben. Seitdem hängt die Frage der Einreise nach Finnland vom Infektionsgeschehen ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 8 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Dieser Wert soll alle zwei Wochen überprüft werden. Ein Überschreiten kann zu erneuten Reisebeschränkungen führen.
Weitere Informationen zur Aufhebung der Einreisebeschränkungen bietet der finnische Grenzschutz.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus Deutschland ist die Ein- und Durchreise seit dem 13. Juli 2020 uneingeschränkt gestattet.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als 50 Personen. Restaurants müssen Ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, physischen Kontakt zu vermeiden, auf Händeschütteln zu verzichten, ein bis zwei Meter Abstand zu halten. Außerdem soll auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
•Informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der finnischen Vertretung in Deutschland.

Frankreich - Ergänzung:
Angesichts von Videoaufnahmen einer dicht gefüllten Freiluftdiskothek hat der Bürgermeister von Nizza für alle weiteren Veranstaltungen in seiner Stadt Gesichtsmasken vorgeschrieben. Er habe die Zahl der Teilnehmer des Tanzvergnügens am Samstagabend auf 5000 begrenzt und sie auch über den Rundfunk aufgefordert, Abstand zu halten, sagte Christian Estrosi. Leider sei dem nicht Folge geleistet worden. Quelle: tagesschau.de

Frankreich will Reisende aus Corona-Risikogebieten künftig am Flughafen auf eine Infektion testen. Die Maßnahme werde in den kommenden Tagen umgesetzt, kündigte Regierungssprecher Gabriel Attal am Sonntag an. Diejenigen, die bereits einen Corona-Test gemacht haben, müssten einen Nachweis darüber erbringen können. Dann sei kein erneuerter Test in Frankreich notwendig. "In Ländern, in denen das Virus nicht mehr zirkuliert als in Frankreich, gibt es keinen Grund, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen", erklärte Attal weiter. Reisende aus Deutschland dürften von den Tests nicht betroffen sein. Führende Wissenschaftler in Frankreich hatten am Wochenende eine Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen Räumen gefordert, um ein Wiederaufflammen der Epidemie zu verhindern - bislang gilt diese in Frankreich nur in öffentlichen Verkehrsmitteln. Viele Läden, Sehenswürdigkeiten oder andere Einrichtungen öffnen ihre Türen aber nur Gästen, die einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Quelle: tagesschau.de

Gabun - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Gabun weiterhin gewarnt.
Gabun hat alle Touristenvisa annulliert und die Landgrenzen komplett geschlossen. Eine Einreise ist derzeit nicht möglich, Touristen- und Besuchsvisa für deutsche Staatsangehörige werden derzeit nicht erteilt. Der internationale Reiseverkehr von und nach Gabun wurde eingestellt. Der Flugverkehr wird mit Einschränkungen seit Anfang Juli 2020 wieder aufgenommen.
Versammlungen von mehr als 10 Personen sind verboten. Nationale sportliche und kulturelle Veranstaltungen wurden abgesagt. In der Öffentlichkeit ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
•Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere zu Bewegungseinschränkungen im Land.

Georgien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien weiterhin gewarnt.
Georgien ist von COVID-19 vergleichsweise weniger stark betroffen. Der Höhepunkt war mit etwa 300 Infizierten Anfang Mai erreicht. Die Zahl der Neuinfektionen bewegt sich derzeit im einstelligen Bereich.
Regionale Schwerpunkte lagen bisher in der Umgebung von Bolnisi und Kobuleti. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Georgien erlaubt seit dem 8. Juli 2020 die uneingeschränkte Einreise von Personen aus Deutschland, Frankreich, Estland, Lettland und Litauen. Voraussetzung für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Vorlage einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung bei der Einreise.
Vor der Reise muss in einem elektronischen Formular der Aufenthalt in den der Reise vorangegangenen 14 Tagen angegeben werden sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien.
Erfolgt die Einreise per Direktflug aus einem der fünf o.g. Länder, besteht keine Quarantänepflicht. Erfolgt die Einreise über ein anderes Land oder hat sich die reisende Person in den 14 Tagen vor der geplanten Einreise nach Georgien in einem anderen Land aufgehalten, wird ein PCR-Test durchgeführt und unabhängig vom Ergebnis eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Dasselbe gilt, wenn bei Einreise am Flughafen eine Körpertemperatur von über 37,0°C gemessen wird.
Da für eine Reihe von Staaten weiterhin eine Einreisesperre gilt, ist es notwendig, sich vor der Reise bei den georgischen Behörden zu erkundigen, aus welchen Ländern Georgien derzeit die Einreise erlaubt. Auch die Landgrenzen sind weiterhin geschlossen.
Ausnahmen gelten nur für wenige Personengruppen:
• Georgische Staatsangehörige und deren Familienangehörige (Ehegatten und Kinder), unabhängig von deren Staatsagehörigkeit;
• In Georgien akkreditierte Vertreter diplomatischer Missionen sowie Internationalen Organisationen und deren Familienangehörige;
• Offizielle Delegationen, unter der Voraussetzung der vorherigen Genehmigung durch die georgischen Behörden;
• Familienzusammenführungen zu georgischer Referenzperson bei vorheriger Genehmigung durch die georgischen Behörden.
Auch Personen mit georgischem (Dauer-)Aufenthaltstitel aus Ländern, für die weiterhin eine Einreisesperre gilt, können bislang nicht ohne vorherige Genehmigung der georgischen Behörden einreisen.
Nach genehmigter Einreise nach Georgien gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht. Ausnahmen gelten hier für Geschäftsreisende, die sich nur kurz in Georgien aufhalten wollen. Sie können anstatt Quarantäne alle 72 Stunden einen PCR-Test ablegen.
Eine Durch- und Weiterreise ist nicht möglich.
Die Einschränkungen im regulären Flug- und Reiseverkehr bleiben laut Ankündigung der georgischen Regierung bis Ende Juli bestehen. Vereinzelt gibt es Charter-Flüge aus und nach Europa.
Im Land selbst gibt es nur kleinere Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr (geänderte Zeitpläne, Frequenz der Verbindungen, eingeschränkte Passagierzahlen).
Ausgangssperren und Reisebeschränkungen innerhalb des Landes aufgrund von COVID-19 bestehen derzeit nicht (zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage). Taxen befördern unter Einhaltung der Hygieneregeln maximal zwei Personen.
Sport-, Kultur-, Freizeitveranstaltungen sowie Wettbewerbe sind nicht gestattet; Sport- und Wellnesscenter sind derzeit geschlossen.
In Georgien gilt Maskenpflicht in öffentlichen, geschlossenen Räumen sowie in ÖPNV, Taxen und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden.
Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen sind nicht gestattet. Ein Abstand von 2 Metern ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und –katzen, Einhalten der Hust- und Niesetikette.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie einen Arzt. Der georgische Polizeinotruf (112) kann ebenfalls genutzt werden, um an eine Gesundheitseinrichtung verwiesen zu werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen bei der zuständigen georgischen Auslandsvertretung .

Griechenland - Änderung Einreise auf dem Landweg:
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 relativ wenig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher die Regionen Attika (Hauptstadtregion Athen) und Xanthi. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. Juli 2020 dürfen alle internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden.
Seit dem 1. Juli 2020 gilt in Griechenland für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“) ausfüllen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Der bei Einreise vorzuzeigende QR-Code soll in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt werden. Der zugewiesene QR-Code muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann ein Code nicht vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Einige Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite travel.gov.gr hinzuweisen. Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird vom Bürgerschutzministerium mit 24 Stunden angegeben, auf der Seite travel.gov.gr wird darüber informiert, dass während dieser Zeit „social distancing“, also Einschränkung der sozialen Kontakte, einzuhalten ist. Gemäß der Passenger Locator Form (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Nach bislang vorliegenden Erfahrungswerten liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die Passenger Locator Form (PLF) sind der griechischen Regierung bekannt; an einer Problemlösung wird gearbeitet. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 560 5151 geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Für Reisende, die, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, von Flughäfen mit einem erhöhten Risiko einer Übertragung der Covid-19-Infektion anreisen, ist ein COVID-19-Test verpflichtend. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses wird eine Selbstisolation angeordnet. Entscheidend ist der Abflugort. Die Liste mit diesen Flughäfen wird von der Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union (EASA) erstellt. Die Liste wird ständig aktualisiert.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist wieder möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei ist weiterhin ausgesetzt. Ein Enddatum dieser Maßnahme ist noch nicht bekannt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland bis vorerst 15. Juli 2020 nicht anlaufen. Mit einer Verlängerung dieser Maßnahme ist zu rechnen. Sportboote dürfen Griechenland wieder anlaufen, sofern die maximale Transportkapazität bis 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das Online-Anmeldeformular („Passenger Locator Form“) sowie ab dem 15. Juli 2020 eine Bescheinigung (nicht älter als 72 Std.) über einen negativen PCR-COVID-19-Test eines anerkannten Testlabors des Herkunfts- oder Transitlands mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Stichprobentests werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt. Eine Einreise von Albanien oder Nordmazedonien kommend, ist für den Personenverkehr weiterhin nicht gestattet. Ab wann eine Einreise wieder möglich ist, ist noch nicht bekannt. Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel, Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr mit allen internationalen Flughäfen in Griechenland wurde wieder aufgenommen, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Beschränkungen im Land
Seit dem 25. Mai 2020 ist die Nutzung des innergriechischen Flug- und Fährverkehrs wieder möglich.
Seit dem 1. Juni 2020 können landesweit Touristenunterkünfte mit Ganzjahresbetrieb (u. a. Hotels, Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) wieder öffnen, Hotels mit saisonalem Betrieb seit dem 15. Juni 2020. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Frisörsalons sind geöffnet. Spa- und Wellnesseinrichtungen sind wieder geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.
Archäologische Stätten und Museen haben geöffnet. Restaurants, Bars und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln wieder öffnen. Open Air-Veranstaltungen wie Kino, Theater sowie Messen und Kongresse sind seit dem 1. Juli 2020 wieder gestattet. Weitere Informationen bietet das griechische Außenministerium sowie die Greek National Tourism Organisation (VisitGreece).
Hygieneregeln
Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Es gilt Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren. Die Anzahl der Personen in Bussen, Minibussen und anderen Fahrzeugen ist z.B. auf höchstens 65 % der Kapazität beschränkt.
Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z. B. Fähre) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Hotels und andere Unterkünfte haben diverse Auflagen (Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen) einzuhalten, um die Sicherheit von Personal, Gästen und Bevölkerung zu gewährleisten. Hierzu wurden spezielle Hygieneprotokolle in Kraft gesetzt. Jedes Hotel hat eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen. Außerdem muss jedes Hotel mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten. Die Ausstattung der Zimmer ist reduziert (z. B. keine Dekorationskissen, Printmedien); die Reinigung erfolgt auf Grundlage eines strengen Hygienekonzepts. Für die Mitarbeiter existiert Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
Für alle Restaurants (auch in Hotels) gelten Abstandsregeln zwischen den Tischen sowie eine Beschränkung der Personenzahl pro Tisch. Speisen werden am Tisch serviert.
Vor der Durchführung von Gruppenveranstaltungen sollten Veranstalter sich an die zuständigen griechischen Behörden wenden, um sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
•Überprüfen Sie den Status Ihres Abreiseflughafens und Fluges vor Reiseantritt auf der Liste der EASA.
•Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 560 5151.
•Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
•Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
•Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
•Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um dort das Testergebnis mitzuteilen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar), und isolieren Sie sich.
•Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.

Honduras - Ergänzung:
Honduras wird seinen Lockdown um eine weitere Woche verlängern. Quelle: Aljazeera

Hongkong - Ergänzung:
Ab Mittwoch gelten in Hongkong erneut schärfere Vorsichtsmaßnahmen. Fitnesscenter und Spielhallen müssen für eine Woche schließen. Restaurants dürfen nach 18 Uhr nur noch außer Haus Speisen verkaufen. In der Öffentlichkeit ist es nur noch bis zu vier Personen gestattet, sich zu treffen. Bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer Gesichtsmaske Pflicht, bei Verstößen droht eine Geldstrafe von umgerechnet rund 570 Euro. Quelle: tagesschau.de
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