EuGH / BGH - Fluggastrechte | Flug verspätet, Geld zurück

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Birgitt
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EuGH / BGH - Fluggastrechte | Flug verspätet, Geld zurück

Beitrag von Birgitt »

Wer bei einem Umsteige-Flug den Anschluss verpasst, kann dafür keine Entschädigung verlangen. Das gilt jedenfalls, wenn die Fluggesellschaft dafür keine Schuld trägt, urteilte der Bundesgerichtshof (Az: Xa ZR 78/08 vom 30.04.2009) ...

BGH weist Klagen ab - Kein Schadensersatz bei verpassten Anschlussflügen
30.04.2009 - tagesschau

:arrow: Mitteilung der Pressestelle des BGH

:arrow: Az: Xa ZR 78/08 vom 30.04.2009

Gruß
Birgitt
Birgitt
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EuGH gibt Passagieren recht - Flug verspätet - Geld zurück

Beitrag von Birgitt »

Gute Nachrichten für Flugreisende: Für deutlich verspätete Flüge gibt es künftig Geld zurück. Wer drei oder mehr Stunden später ankommt als geplant, hat einen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Bislang konnten Fluggäste nur nach annullierten Flügen Geld zurückfordern ...

EuGH gibt Passagieren recht - Flug verspätet - Geld zurück
19.11.2009 - tagesschau

:arrow: AZ C-402/07 und C-432/07

Gruß
Birgitt
kamacc
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Re: EuGH / BGH - Fluggastrechte | Flug verspätet, Geld zurück

Beitrag von kamacc »

Selbstverständlich werden die Airlines die zu erwartenden Mehrkosten auf die Flugpreise schlagen, sicher mit einer großzügigen Kalkulation. Und dann ist die Nachricht nicht mehr so gut.. .
Was ist eigentlich mit den nicht-europäischen Airlines? Die hätten doch durch das Urteil nen klaren Wettbewerbsvorteil, oder hab ich da was nicht kapiert?
Fliegt LH demnächst unter liberianischer Flagge?
Kamac
schu achbar ?

Re: EuGH / BGH - Fluggastrechte | Flug verspätet, Geld zurück

Beitrag von schu achbar ? »

Ich finde das überzogen. Überlegt mal was das kostet, wenn von den 500 Passagieren eines nicht ausgebuchten A 380 Fluges jeder so 400 bis 600 Euro kriegt.
Die Margen sind bei dem harten Wettbewerb eh nicht so dolle.
Es wäre ja schon naiv anzunehmen, wenn die Mechaniker im Falle
von Schäden nun kein neues Briefing in puncto Risikobeurteilung kriegen würden. Jedenfalls bei einigen Airlines.
Und das ist ja wohl das Letzte , was man als Passagier möchte.
kamacc
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Re: EuGH / BGH - Fluggastrechte | Flug verspätet, Geld zurück

Beitrag von kamacc »

Der Zeitdruck spielt jetzt schon eine wichtige Rolle in Sicherheitsfragen, was Wartung und Sorgfalt angeht. Ich glaub, wir können froh sein, daß wir nicht alles mitkriegen.; das Gedränge auf den Rollbahnen und in diversen Warteschleifen ist schon dem Laien ersichtlich; eine Verspätung zieht die nächste mit sich, kann man immer gut an den Anzeigetafeln nachverfolgen. Ich glaube, kein Flieger kommt grundlos zu spät an, nen Grund dafür oder ne Kette von Gründen gibts immer,und oft sind Leute schuld, für die die airline nicht unbedingt verantwortlich ist. Deswegen halte ich die 600 Euronen auch für überzogen. Den Schadenersatz wegen Überbuchung sollte man dafür ruhig verdoppeln Kamac
schu achbar ?

Re: EuGH / BGH - Fluggastrechte | Flug verspätet, Geld zurück

Beitrag von schu achbar ? »

Wie kommt das eigentlich zustande mit Überbuchung ?
Weiss das jemand ?
Ich male mir als Laie immer aus, es werden vorher Kontingente
abgegeben u. einige selbst behalten, fertig.
Wie können dann zuviele Tickets verkauft werden ?
Ev. ne doofe Frage, aber ich weiss es wirklich nicht.
Birgitt
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Wie es zu Überbuchungen kommt ...

Beitrag von Birgitt »

Wie es zu Überbuchungen kommt?

Das hat mir eine nette Lady von Ethiopian Airlines letztes Jahr folgendermaßen erklärt, als sie wieder händeringend Freiwillige für eine Übernachtung am Airport FRA suchten:

Die Airlines sind es gewohnt, dass einige Passagiere zwar buchen, aber entweder gar nicht kommen, oder nicht rechtzeitig. Daher würden grundsätzlich 5 % mehr Tickets verkauft, als Plätze an Bord. Das sei Usus. Im worst case sind ab und zu tatsächlich alle zahlenden Gäste auch beim check-in, und dann gibts das bekannte Chaos ...

Gruß
Birgitt
schu achbar ?

Re: EuGH / BGH - Fluggastrechte | Flug verspätet, Geld zurück

Beitrag von schu achbar ? »

Dann nimt man quasi 5 % mehr Geld ein, als eigentlich reinpassen u. die
Looser packt man auf den nächsten Flug, der eh noch freie Plätze hat.
Eigentlich ziemlich dreist...
Birgitt
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Fluggastrechte | Entschädigung bei Ausfall oder Verspätung

Beitrag von Birgitt »

Vier Tage lang wollen die Piloten von Lufthansa und Germanwings ab Montag streiken (22. bis 25. Februar 2010). Verspätungen und Flugausfälle sind erwartbar. Passagiere müssen deshalb aber nicht unbedingt stundenlang auf dem Flughafen herumsitzen. tagesschau.de zeigt, was Reisende tun können

[...] Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung bis 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Lufthansa wertet Streiks aber wie miserables Wetter oder einen technischen Defekt als außergewöhnlichen Umstand. Eine Entschädigung zahlt sie deshalb nicht ...

Was Reisende tun können
17.02.2010 - tagesschau

Gruß
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BGH stärkt Passagierrechte bei Flugverspätung

Beitrag von Birgitt »

Fluggäste können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs bei großen Verspätungen Geld zurückverlangen [...] Er schloss sich damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs an, der unter Verweis auf die EU-Verordnung zu Fluggastrechten genauso entschieden hatte. Nun muss die Fluggesellschaft Condor klagenden Reisenden eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro pro Person zahlen, weil ihr Flug von Kanada nach Frankfurt am Main aufgrund technischer Probleme mit 25-stündiger Verspätung ankam [...] Die EU-Flugpassagierrechte gelten für jeden, der seine Reise auf einem Flughafen in der EU antritt. Auch Passagiere aus Drittstaaten sind erfasst, sofern sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden besteht Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die nach Entfernung gestaffelt ist: Bei einer Flugstrecke bis 1500 Kilometer beträgt die Pauschale 250 Euro. Bei allen anderen innereuropäischen Flügen sowie Interkontinentalflügen bis 3000 Kilometer muss die Fluggesellschaft 400 Euro zahlen. Bei Verspätung eines Langstreckenflugs werden 600 Euro fällig ... mehr bei tagesschau.de
Bundesgerichtshof spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Gemeinschaft wegen großer Flugverspätung zu
19.02.2010 - BGH - Pressestelle

:arrow: AZ Xa ZR 95/06

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BGH - Ausgleichsansprüche bei Annulierung von Teilstrecken

Beitrag von Birgitt »

Kommt es bei Flugreisen mit mehreren Teilstrecken zur Annullierung eines Zubringerfluges, hat der Reisende nicht nur Anspruch auf Ausgleichszahlung für eine Teilstrecke, sondern kann eine Entschädigung für die gesamte Strecke verlangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof ... mehr
Bundesgerichtshof zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei Annullierung des Zubringerflugs
14.10.2010 - BGH Pressestelle

:arrow: AZ Xa ZR 15/10

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BGH-Urteil zu Rail and Fly - Haftung bei Verspätung

Beitrag von Birgitt »

Ein Reisender, der ein "Rail & Fly Ticket"-Angebot eines Reiseveranstalters bucht, hat Anspruch auf Erstattung zusätzlicher Kosten durch den Reiseveranstalter, wenn er aufgrund einer Bahnverspätung seinen Anschlussflug verpasst und sein Reiseziel dadurch erst mit deutlicher Verspätung erreicht. Dies gilt auch dann, wenn sich der Reisende selbst um die Auswahl einer passenden Zugverbindung zum Flughafen kümmern muss. Dies entschied der Bundesgerichtshof ... mehr
Bundesgerichtshof zur Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen beim Angebot eines Rail & Fly Tickets
28.10.2010 - BGH Pressestelle

:arrow: AZ Xa ZR 46/10

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BGH - Ausgleichsansprüche für verspäteten Zubringerflug

Beitrag von Birgitt »

Der Bundesgerichtshof hat ein Verfahren über mögliche Ausgleichsansprüche von Reisenden, die aufgrund eines verspäteten Zubringerflugs einen Anschlussflieger verpasst haben, ausgesetzt. Der Gerichtshof erklärte vor der Urteilsverkündung zunächst Urteile des Europäischen Gerichtshofs in ähnlich gelagerten Fällen abwarten zu wollen ... mehr
Bundesgerichtshof setzt Verfahren zu Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung bei verspätetem Zubringerflug aus
14.03.2012 - BGH Pressestelle

:arrow: AZ X ZR 127/11

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BGH-Urteil zu Flugausfall wegen Pilotenstreik

Beitrag von Birgitt »

Angekündigte Pilotenstreiks durch Vereinigung Cockpit: Reisende erhalten keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung - Streik stellt "außergewöhnliche Maßnahme" gemäß Fluggastrechteverordnung dar, die Pflicht zur Ausgleichszahlung ausschließt

Fluggäste haben im Regelfall keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung nach einer Flugannullierung aufgrund von Pilotenstreiks. Ein Streikaufruf einer Gewerkschaft wirkt "von außen" auf das Luftverkehrsunternehmen ein und ist in aller Regel von dem betroffenen Luftverkehrsunternehmen nicht beherrschbar. Eine Pflicht zur Ausgleichszahlung ist daher nicht gegeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor ... mehr
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung wegen von der Vereinigung Cockpit angekündigten Pilotenstreiks
21.08.2012 - BGH Pressestelle

:arrow: AZ X ZR 138/11

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BGH - Verspätung - Passagiere dürfen auch ohne Koffer mit

Beitrag von Birgitt »

Verspäteter Zubringerflug: Reisende müssen sich nicht 45 Minuten vor Abflug des Anschlussfluges noch einmal zum Einchecken bereithalten - Reisegepäck kann auf späterem Flug transportiert werden

Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn das Reisegepäck erst mit einem späteren Flug transportiert werden kann. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls verlangt von dem beklagten Luftfahrtunternehmen aus eigenem und abgetretenem Recht seiner acht Mitreisenden die Leistung einer Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) in Höhe von jeweils 600 Euro wegen Nichtbeförderung sowie Ersatz der Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, die wegen der erst am Folgetag möglichen Beförderung entstanden sind ... mehr
Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn das Reisegepäck erst mit einem späteren Flug transportiert werden kann
28.08.2012 - BGH Pressestelle

:arrow: AZ X ZR 128/11

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Birgitt
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