PKW mit Thai-Zulassung in Deutschland fahren (Steuerrecht Inländer / Ausländer)
Moderator: Moderatoren
PKW mit Thai-Zulassung in Deutschland fahren (Steuerrecht Inländer / Ausländer)
Hallo zusammen,
es geht um ein Filmprojekt (Asien > Europa, mehr darf ich nicht sagen), vielleicht hat hier jemand Ahnung vom Thema und weiß was. Würde mich freuen.
Also:
1. PKW mit thail. Zulassung, gesteuert von einem Deutschen OHNE Wohnsitz in Deutschland (aber in Thailand) fährt mit diesem Auto in Deutschland. Darf er, wenn ja wie lange?
2. wie vor, aber gesteuert von einem Deutschen MIT Wohnsitz in Deutschland. Darf er?
3. Wie ist das mit Fahrzeugversicherung, wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug über eine europäische / deutsche Grenze will? In Afrika schließe ich (zumindest generell) an der Grenze eine Versicherung ab, zahle meine Roadtax und ab dafür.
Wie geht das eigentlich in Deutschland?
Beste Grüße
.
es geht um ein Filmprojekt (Asien > Europa, mehr darf ich nicht sagen), vielleicht hat hier jemand Ahnung vom Thema und weiß was. Würde mich freuen.
Also:
1. PKW mit thail. Zulassung, gesteuert von einem Deutschen OHNE Wohnsitz in Deutschland (aber in Thailand) fährt mit diesem Auto in Deutschland. Darf er, wenn ja wie lange?
2. wie vor, aber gesteuert von einem Deutschen MIT Wohnsitz in Deutschland. Darf er?
3. Wie ist das mit Fahrzeugversicherung, wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug über eine europäische / deutsche Grenze will? In Afrika schließe ich (zumindest generell) an der Grenze eine Versicherung ab, zahle meine Roadtax und ab dafür.
Wie geht das eigentlich in Deutschland?
Beste Grüße
.
Zuletzt geändert von pefra am So 14. Sep 2025, 23:12, insgesamt 1-mal geändert.
Re: PKW mit Thai-Zulassung in Deutschland fahren (Steuerrecht Inländer / Ausländer)
Schwer zu beantworten: geht es um ein paar Wochen oder um Monate?
Zu 1: Allgemein gelten 6 Monate (und wenn es sich z.B. um Arbeitsaufnahme oder Studium handelt, bis 1Jahr) und der Wagen nicht konstant benutzt wird.
Hier wird dann allerdings vielleicht auch die Glaubwürdigkeit des Wohnsitzes in Thailand nachgewiesen werden müssen. Man wird den wohl irgendwann bezweifeln und vor allem auf das Meldegesetz in D hinweisen, denn irgendwo muss der Fahrer ja wohnen. Dann kommen nach Ablauf der Frist Zulassungsbestimmungen, KFZ-Steuer und u.U. Zoll.
2 ja er darf, maximal für 6 Monate, danach muss das Auto in D angemeldet werden. (siehe 1)
3 die Versicherung in Thailand muss auch für Deutschland (EU) gelten
Zu 1: Allgemein gelten 6 Monate (und wenn es sich z.B. um Arbeitsaufnahme oder Studium handelt, bis 1Jahr) und der Wagen nicht konstant benutzt wird.
Hier wird dann allerdings vielleicht auch die Glaubwürdigkeit des Wohnsitzes in Thailand nachgewiesen werden müssen. Man wird den wohl irgendwann bezweifeln und vor allem auf das Meldegesetz in D hinweisen, denn irgendwo muss der Fahrer ja wohnen. Dann kommen nach Ablauf der Frist Zulassungsbestimmungen, KFZ-Steuer und u.U. Zoll.
2 ja er darf, maximal für 6 Monate, danach muss das Auto in D angemeldet werden. (siehe 1)
3 die Versicherung in Thailand muss auch für Deutschland (EU) gelten
Re: PKW mit Thai-Zulassung in Deutschland fahren (Steuerrecht Inländer / Ausländer)
Besten Dank sysiphus,
das les ich mir mal in Ruhe durch, danach hab ich bestimmt noch Fragen
Beste Grüße
das les ich mir mal in Ruhe durch, danach hab ich bestimmt noch Fragen
Beste Grüße
Re: PKW mit Thai-Zulassung in Deutschland fahren (Steuerrecht Inländer / Ausländer)
zu 2.) Grad gefunden: https://www.frag-einen-anwalt.de/Fahren ... 23715.html
Darf ich ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen für kurze Zeit fahren?
Nein, eine Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat, darf ein ausländisches Fahrzeug nicht nutzen, weil dies ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz bedeuten würde. Die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer entfällt nur bei der Nutzung des Fahrzeuges durch Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben und ist auf ein Jahr beschränkt.
hmm...
Darf ich ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen für kurze Zeit fahren?
Nein, eine Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat, darf ein ausländisches Fahrzeug nicht nutzen, weil dies ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz bedeuten würde. Die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer entfällt nur bei der Nutzung des Fahrzeuges durch Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben und ist auf ein Jahr beschränkt.
hmm...
Re: PKW mit Thai-Zulassung in Deutschland fahren (Steuerrecht Inländer / Ausländer)
Da bin ich mir nicht sicher, die thailändischen Autos sind ja selbst im Inland maximal im Gegenwert einer Tom Ka Gai-Suppe versichert...
Da taucht bei mir die Frage auf, dass unsere einheimische KFZ-Versicherung ja selbst in Marokko auch schon nicht mehr gilt (die "Grüne" gibt es z.B. von meiner Versicherung nicht mehr). Weiter unten in Afrika eh nicht.
Wie ist das, wenn ein Kenianer an die deutsche Grenze fährt? Irgendwie, irgendwo, irgendwann (Nena, vor sehr langer Zeit...) muss der in Deutschland / EU seine Karre ja dann auch versichern. Wie und wo geht das?
Re: PKW mit Thai-Zulassung in Deutschland fahren (Steuerrecht Inländer / Ausländer)
"Hmm": Richtig.pefra hat geschrieben: ↑So 14. Sep 2025, 23:11zu 2.) Grad gefunden: https://www.frag-einen-anwalt.de/Fahren ... 23715.html
Darf ich ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen für kurze Zeit fahren?
hmm...
Re: PKW mit Thai-Zulassung in Deutschland fahren (Steuerrecht Inländer / Ausländer)
Genau das meinte ich, habe aber es vielleicht zu undeutlich ausgedrückt: Es spielt keine Rolle, ob die Thaiversicherung dort gross oder klein ist, sie gilt nicht in D. Du musst also eine Versicherung haben die für D (EU) gültig ist. Wo Du die dann abschliesst ist nicht der Punkt, sondern der Geltungsbereich. Du kannst ja z.B. auch in D Versicherungen kontaktieren, deren Deckung "exotische" Länder einschliesst. Billig sind sie nicht!
Es gibt bestimmte Regelungen für Grenzversicherungen. Ob die in Deinem Fall möglich sind, musst Du bei den deutschen Behörden erfragen.
Fällt mir gerade noch ein: die Wagenpapiere müssen lesbar (international) sein, d.h. sie dürfen nicht ausschliesslich in anderen (z.B. asiatischen, arabischen usw.) als den in Europa gekannten Schriften ausgefüllt sein - Ansonsten beglaubigte Übersetzung.
- Achim Vogt
- Moderator
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- Registriert: Fr 2. Jan 2009, 19:32
- Wohnort: Kampala / Uganda
Re: PKW mit Thai-Zulassung in Deutschland fahren (Steuerrecht Inländer / Ausländer)
Wenn Du einen Wohnsitz in Deutschland hast oder Dich nach Rückkehr wieder anmeldest, musst Du Dein Fahrzeug normalerweise innerhalb von sechs Wochen ummelden. Das gilt aber dann, wenn Du das Auto dauerhaft anmelden möchtest. Wenn es nur kurzzeitig zum Urlaub oder für ein solches Projekt in Deutschland fahren soll, dann muss eigentlich die Sechs-Monate-Regel gelten. Deshalb bleibt vor allem die Frage: Wie lange soll es denn sein?
Viele Grüße
Achim
Viele Grüße
Achim
Re: PKW mit Thai-Zulassung in Deutschland fahren (Steuerrecht Inländer / Ausländer)
Danke für Eure Antworten.
Das Fahrzeug soll nur für das Projekt in Deutschland fahren, und auf gar keinen Fall länger als 6 Monate. Es fährt anschließend weiter in andere europäische Länder. Ist übrigens ein Toyota Champ, keine Chance den jemals bei uns zuzulassen, das Ding hat z.B. keine Airbags, hat auch keine Heizung, hat auch keine Klimaanlage, hat auch sonst nur die Sonderausstattung "Minus Alles"). Kein Allrad, festgeschraubte Sitze, nicht verstellbar
Das Fahrzeug soll nur für das Projekt in Deutschland fahren, und auf gar keinen Fall länger als 6 Monate. Es fährt anschließend weiter in andere europäische Länder. Ist übrigens ein Toyota Champ, keine Chance den jemals bei uns zuzulassen, das Ding hat z.B. keine Airbags, hat auch keine Heizung, hat auch keine Klimaanlage, hat auch sonst nur die Sonderausstattung "Minus Alles"). Kein Allrad, festgeschraubte Sitze, nicht verstellbar
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Rockatanski
- Beiträge: 154
- Registriert: Sa 2. Jul 2022, 16:32
Re: PKW mit Thai-Zulassung in Deutschland fahren (Steuerrecht Inländer / Ausländer)
Als Umzugsgut kannst du den sehr wohl zulassen. Mindesthaltedauer 9 Monate, danach darfst du den verkaufen.
Ich würde dir den oder einen evtl. 2. abnehmen....
Schreibst du es ins Buschtaxiforum?
Ich würde dir den oder einen evtl. 2. abnehmen....
Schreibst du es ins Buschtaxiforum?
Re: PKW mit Thai-Zulassung in Deutschland fahren (Steuerrecht Inländer / Ausländer)
Ja, das ist ein extrem cooles Auto - aber nur optisch, der hat so viel Fahrkomfort wie eine alte Singer-Nähmaschine.
Dass ich den als Umzugsgut nach Deutschland einführen dürfte (was ich nicht will, das Fahrzeug fährt zurück), das habe ich gewusst. Dass der hier in Deutschland *zulassungsfähig* ist, das kann ich mir nicht vorstellen. Das Fahrzeug hat hier keine Homologation und entspricht nicht im Mindesten den Anforderungen, die in Europa für eine Zulassung gelten.
Oder gibt es da etwas, das ich nicht weiß?
Dass ich den als Umzugsgut nach Deutschland einführen dürfte (was ich nicht will, das Fahrzeug fährt zurück), das habe ich gewusst. Dass der hier in Deutschland *zulassungsfähig* ist, das kann ich mir nicht vorstellen. Das Fahrzeug hat hier keine Homologation und entspricht nicht im Mindesten den Anforderungen, die in Europa für eine Zulassung gelten.
Oder gibt es da etwas, das ich nicht weiß?
Re: PKW mit Thai-Zulassung in Deutschland fahren (Steuerrecht Inländer / Ausländer)
Hallo
1. Ja, bis zu einem Jahr.
2. Nur, wenn das Fahrzeug als Umzugsgut gilt.
Auf jeden Fall ist der Abschluss einer sogenannten Grenzversicherung VOR Einreise obligatorisch. Zum Beispiel unkompliziert bei VHV bis zu einem Jahr möglich. Da bekommt man dann auch eine Grüne Karte.
Zu 2. Ist ein bisschen eine Grauzone. Möglich ist viel. Hängt im Endeffekt vom Zoll bei der Einreise in die EU ab.
Grüße und gutes Gelingen
Ulla
1. Ja, bis zu einem Jahr.
2. Nur, wenn das Fahrzeug als Umzugsgut gilt.
Auf jeden Fall ist der Abschluss einer sogenannten Grenzversicherung VOR Einreise obligatorisch. Zum Beispiel unkompliziert bei VHV bis zu einem Jahr möglich. Da bekommt man dann auch eine Grüne Karte.
Zu 2. Ist ein bisschen eine Grauzone. Möglich ist viel. Hängt im Endeffekt vom Zoll bei der Einreise in die EU ab.
Grüße und gutes Gelingen
Ulla
Re: PKW mit Thai-Zulassung in Deutschland fahren (Steuerrecht Inländer / Ausländer)
Hallo Ulla und sysiphus,
vielen Dank, Grenzversicherung ist das Stichwort. Hab jetzt mal ein Angebot angefordert bei der VHV.
Besten Dank, viele Grüße!
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vielen Dank, Grenzversicherung ist das Stichwort. Hab jetzt mal ein Angebot angefordert bei der VHV.
Besten Dank, viele Grüße!
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Re: PKW mit Thai-Zulassung in Deutschland fahren (Steuerrecht Inländer / Ausländer)
Hier noch ein Bild vom ChampRockatanski hat geschrieben: ↑Mo 15. Sep 2025, 10:07Als Umzugsgut kannst du den sehr wohl zulassen. Mindesthaltedauer 9 Monate, danach darfst du den verkaufen.
Ich würde dir den oder einen evtl. 2. abnehmen....
Schreibst du es ins Buschtaxiforum?
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