Update: Straßengebühr 2018 (Februar/März):
In der Zwischenzeit kann die Straßengebühr im Voraus oder im Nachhinein zumindest in Moshi ohne weitere Nachfrage bezahlt werden.
Egal welchen Zeitraum Sie an der Grenze erhalten haben, Sie zahlen hier einfach und problemlos selbst auf der Zulassungsstelle (Revenue).
Lassen Sie sich durch andere Aussagen nicht in die Irrre führen,
es gibt keinerlei Probleme ! Sie brauchen auch keinen Agenten mehr,
sondern können es mit etwas englisch selbst erledigen.
Roland
Tansania | Neue Bestimmungen für Selbstfahrer?!
Moderator: Moderatoren
Straßengebühr in Tansania
Nachdem wir erneut gefragt wurden, hier nochmals die Info zur Straßengebühr Tansania. Offensichtlich besteht hier immer noch Unsicherheit:
Auch in 2018 kann die Straßengebühr in Himo / Taveta für ein Jahr im Voraus bezahlt werden.
Wer an anderer Grenze nur einen Monat zugestanden bekommen hat, kann zudem die Verlängerung bequem in Moshi auf der Straßenbehörde (Revenue) erhalten.
Viele, die bei uns parken haben das ausprobiert, es gibt keinerlei Probleme. Wir selbst sind am 28.2.18 über diesen Grenzübergang eingereist und haben problemlos ein Jahr vorausbezahlt. Andere, die einige Wochen später folgten ebenfalls.
Das geht so schon seit Jahren so - ohne jedes Problem.
Siehe https://langzeitparken-tansania.de/sons ... sania.html (Straßengebühr)
und
http://www.dt800.de/parken-in-afrika/Pa ... zania.html
Grüße aus Tansania,
Roland
Auch in 2018 kann die Straßengebühr in Himo / Taveta für ein Jahr im Voraus bezahlt werden.
Wer an anderer Grenze nur einen Monat zugestanden bekommen hat, kann zudem die Verlängerung bequem in Moshi auf der Straßenbehörde (Revenue) erhalten.
Viele, die bei uns parken haben das ausprobiert, es gibt keinerlei Probleme. Wir selbst sind am 28.2.18 über diesen Grenzübergang eingereist und haben problemlos ein Jahr vorausbezahlt. Andere, die einige Wochen später folgten ebenfalls.
Das geht so schon seit Jahren so - ohne jedes Problem.
Siehe https://langzeitparken-tansania.de/sons ... sania.html (Straßengebühr)
und
http://www.dt800.de/parken-in-afrika/Pa ... zania.html
Grüße aus Tansania,
Roland
Re: Tansania: neue Bestimmungen für Selbstfahrer?!
Hallo Roland, hallo Wüstenschiffer,
im Moment steht mein Auto in Dar und ist im August dann ein Jahr in Tansania. Roadtax ist für den ersten Monat bezahlt. Ich werde also im kommenden August nach Moshi fahren und das Prozedere -wie empfohlen- durchlaufen (was in Iringa leider nicht geklappt hat). Gerne möchte ich das Auto dann auch in Moshi lassen, wenn´s Platz gibt.
Wenn ich nun also die Roadtax bezahlen gehe (TRA-Office), kann ich dann auch gleich für das Folgejahr mitbezahlen?
Und falls ja, kann ich dann auch gleich das neue Carnet anstempeln lassen?
Anders herum gefragt: Kann man das Carnet umstempeln lassen ohne dass man nach Kenia ein- und ausreisen muss?
Das Tansania-Visum vom DAR-Airport für 50US$ ist anscheinend nun ein "Sigle-Entry" (Stand Ostern 2018). Bin gespannt, ob ich das dann auch neu kaufen muss... Das wären dann schon -bei zwei Leuten- 200US$ nur für Visa. Nur um das Carnet zu verlängern.
Weiß da jemand etwas aktuelles?
Liebe Grüße und schöne Pfingst-Feiertage!
Rudi
im Moment steht mein Auto in Dar und ist im August dann ein Jahr in Tansania. Roadtax ist für den ersten Monat bezahlt. Ich werde also im kommenden August nach Moshi fahren und das Prozedere -wie empfohlen- durchlaufen (was in Iringa leider nicht geklappt hat). Gerne möchte ich das Auto dann auch in Moshi lassen, wenn´s Platz gibt.
Wenn ich nun also die Roadtax bezahlen gehe (TRA-Office), kann ich dann auch gleich für das Folgejahr mitbezahlen?
Und falls ja, kann ich dann auch gleich das neue Carnet anstempeln lassen?
Anders herum gefragt: Kann man das Carnet umstempeln lassen ohne dass man nach Kenia ein- und ausreisen muss?
Das Tansania-Visum vom DAR-Airport für 50US$ ist anscheinend nun ein "Sigle-Entry" (Stand Ostern 2018). Bin gespannt, ob ich das dann auch neu kaufen muss... Das wären dann schon -bei zwei Leuten- 200US$ nur für Visa. Nur um das Carnet zu verlängern.
Weiß da jemand etwas aktuelles?
Liebe Grüße und schöne Pfingst-Feiertage!
Rudi
Re: Tansania: neue Bestimmungen für Selbstfahrer?!
Ich bin letzte Woche von Ruanda nach Tansania eingereist. Dieses mal habe ich die TRA Gebühr für 1 Jahr in Voraus bezahlt. Das war überhaupt kein Problem. Als Ablaufdatum wurde das Verfallsdatum vom Carnet eingetragen.
Zum Thema Visum: Letztes Jahr und dieses Jahr wurde mein Tansania Visum welches ich bei Einreise am Flughafen erhalten hatte, auch nach Wiedereinreise auf dem Landweg als multiple entry Visum anerkannt. Also auch hier hatte ich kein Problem.
Gruss, Gerd J.
Zum Thema Visum: Letztes Jahr und dieses Jahr wurde mein Tansania Visum welches ich bei Einreise am Flughafen erhalten hatte, auch nach Wiedereinreise auf dem Landweg als multiple entry Visum anerkannt. Also auch hier hatte ich kein Problem.
Gruss, Gerd J.
Re: Tansania | Neue Bestimmungen für Selbstfahrer?!
Liebe Ostafrika-Reisende,
wie ich mittlerweile festgestellt habe, ist das, was in dieser Rubrik immer als "Road-Tax" diskutiert wurde, gar keine Roadtax sondern eine "temporary Importation Fee". Also genau das, was die Benutzung eines Carnets d.P. eigentlich vermeiden soll... finde ich.
Dazu habe ich dem ADAC nun folgendes geschrieben:
"Liebes Team vom ADAC-Grenzverkehr,
danke für die mail. Selbstverständlich sende ich Ihnen das abgelaufene Carnet d.P. zeitnah zurück.
Dieses, und auch das Folge-Carnet, hatte ich für zuletzt für mehrere Länder in Ostafrika im Einsatz.
Dazu habe ich noch eine Anmerkung /Anregung:
Bei der Einreise nach Tansania wird neben einer Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug eine weitere Gebühr fällig. Diese beträgt einmalig 5 US-$ (Carbon-Tax) und monatlich 20$ (US), die mindestens für einen Monat, normalerweise für drei Monate und maximal für ein Jahr im vorraus per Banküberweisung zu entrichten ist. Diese wurde bei Reisenden gemeinhin als "Road-Tax" bezeichnet. Die zuständigen Steuerbehörden kennen aber keine Road-Tax, gibt´s in Tansania nicht (noch nicht).
Auf den Rechnungen und den Banküberweisungen wird dieser Betrag als "temporary Import-Fee" bezeichnet und die Höhe auch anhand der Gültigkeitsdauer des Carnet berechnet.
D.H. ich zahle für ein Jahr Verweildauer des Fahrzeugs im Land eine Gebühr von 240 US-$ ! Und das, obwohl ja eigentlich das Carnet und die dafür hinterlegte Kaution garantieren soll, dass das Fahrzeug nach spätestens einem Jahr wieder ausgeführt wird.
Das ist doch nicht im Sinne des Carnets, dass man zusätzlich doch noch eine TIP- Gebühr bezahlen muss...
Die Nachbarländer Kenia und Uganda handhaben das genauso. Wofür ist dann das Carnet erforderlich? Zumal die neue Regelung der Gültigkeitsdauer solche Etappen-Reisen auch noch erschweren...
Bitte bringen Sie das beim Dachverband bzw. den ausstellenden Organisationen zur Sprache (falls nicht schon bekannt) und veranlassen Sie evtl. Nachverhandlungen mit den entsprechenden Ländern.
Vielen Dank
Rudolf Hettinger"
wie ich mittlerweile festgestellt habe, ist das, was in dieser Rubrik immer als "Road-Tax" diskutiert wurde, gar keine Roadtax sondern eine "temporary Importation Fee". Also genau das, was die Benutzung eines Carnets d.P. eigentlich vermeiden soll... finde ich.
Dazu habe ich dem ADAC nun folgendes geschrieben:
"Liebes Team vom ADAC-Grenzverkehr,
danke für die mail. Selbstverständlich sende ich Ihnen das abgelaufene Carnet d.P. zeitnah zurück.
Dieses, und auch das Folge-Carnet, hatte ich für zuletzt für mehrere Länder in Ostafrika im Einsatz.
Dazu habe ich noch eine Anmerkung /Anregung:
Bei der Einreise nach Tansania wird neben einer Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug eine weitere Gebühr fällig. Diese beträgt einmalig 5 US-$ (Carbon-Tax) und monatlich 20$ (US), die mindestens für einen Monat, normalerweise für drei Monate und maximal für ein Jahr im vorraus per Banküberweisung zu entrichten ist. Diese wurde bei Reisenden gemeinhin als "Road-Tax" bezeichnet. Die zuständigen Steuerbehörden kennen aber keine Road-Tax, gibt´s in Tansania nicht (noch nicht).
Auf den Rechnungen und den Banküberweisungen wird dieser Betrag als "temporary Import-Fee" bezeichnet und die Höhe auch anhand der Gültigkeitsdauer des Carnet berechnet.
D.H. ich zahle für ein Jahr Verweildauer des Fahrzeugs im Land eine Gebühr von 240 US-$ ! Und das, obwohl ja eigentlich das Carnet und die dafür hinterlegte Kaution garantieren soll, dass das Fahrzeug nach spätestens einem Jahr wieder ausgeführt wird.
Das ist doch nicht im Sinne des Carnets, dass man zusätzlich doch noch eine TIP- Gebühr bezahlen muss...
Die Nachbarländer Kenia und Uganda handhaben das genauso. Wofür ist dann das Carnet erforderlich? Zumal die neue Regelung der Gültigkeitsdauer solche Etappen-Reisen auch noch erschweren...
Bitte bringen Sie das beim Dachverband bzw. den ausstellenden Organisationen zur Sprache (falls nicht schon bekannt) und veranlassen Sie evtl. Nachverhandlungen mit den entsprechenden Ländern.
Vielen Dank
Rudolf Hettinger"
Re: Tansania | Neue Bestimmungen für Selbstfahrer?!
Und hier die Antwort (das ging schnell
) :
"Sehr geehrter Herr Hettinger,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Richtig, in Tansania wird neben der Haftpflichtversicherung eine „Road Tax“ bzw. „Foreign Vehicle Permit (FVP)“ verlangt. Diese kostet 20 Dollar pro Monat, die das Fahrzeug im Land ist. Zusätzlich fällt die „Fuel Levy“ in Höhe von 5 Dollar bei der Einreise an.
Diese Gebühren haben nichts mit dem Carnet zu tun, es handelt sich dabei tatsächlich um Gebühren, die vom tansanischen Staat für ausländische Fahrzeuge für die Nutzung der Straßen verlangt werden. Daher kommt es oft zu der (falschen) Bezeichnung „Road Tax“.
Diese Gebühren werden von den jeweiligen Staaten festgelegt und verlangt. Hierauf hat weder der ADAC noch der Dachverband AIT/FIA Einfluss.
Sollten Sie ohne ein Carnet einreisen wollen, müsste an der Grenze eine deutlich höhere Summe (ca. 50% des Fahrzeugzeitwerts, bei Fahrzeugen älter als 10 Jahre zusätzlich 30%) als Kaution hinterlegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
...
Carnet de Passages
GVK
Ressort Tourismus
ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München"
"Sehr geehrter Herr Hettinger,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Richtig, in Tansania wird neben der Haftpflichtversicherung eine „Road Tax“ bzw. „Foreign Vehicle Permit (FVP)“ verlangt. Diese kostet 20 Dollar pro Monat, die das Fahrzeug im Land ist. Zusätzlich fällt die „Fuel Levy“ in Höhe von 5 Dollar bei der Einreise an.
Diese Gebühren haben nichts mit dem Carnet zu tun, es handelt sich dabei tatsächlich um Gebühren, die vom tansanischen Staat für ausländische Fahrzeuge für die Nutzung der Straßen verlangt werden. Daher kommt es oft zu der (falschen) Bezeichnung „Road Tax“.
Diese Gebühren werden von den jeweiligen Staaten festgelegt und verlangt. Hierauf hat weder der ADAC noch der Dachverband AIT/FIA Einfluss.
Sollten Sie ohne ein Carnet einreisen wollen, müsste an der Grenze eine deutlich höhere Summe (ca. 50% des Fahrzeugzeitwerts, bei Fahrzeugen älter als 10 Jahre zusätzlich 30%) als Kaution hinterlegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
...
Carnet de Passages
GVK
Ressort Tourismus
ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München"




