So ist es! Der lebenslange Schutz gilt nach den neuen Bestimmungen nun auch für weit zurückliegende Gelbfieberimpfungen. Reisende mit einem Alter von über 60 Jahren, die noch keine GF-Impfung haben, werden übrigens gesondert betrachtet, da das Serum - Lebendimpfstoff - bei ihnen (seltene) Nebenwirkungen haben kann. Man kann ihnen eine behördliche Befreiung ausstellen. (Die Nebenwirkungen sind ja auch der Grund dafür, das GF nur in grösserem Abstand (minimum 28 Tage) zu anderen Impfungen erfolgen darf - und eben durch speziell ermächtigte Ärzte.)Achim Vogt hat geschrieben: ↑Di 18. Jul 2023, 18:50
2.) Es gibt bestimmte Hausärzte oder Tropeninstitute, die die Gelbfieberimpfung vornehmen dürfen. Ob eine Bescheinigung auch von diesen bestimmten Hausärzten ausgestellt werden darf, vermag ich nicht zu sagen. Aber eine Bescheinigung eines Arztes hat im Zweifel bei einer skeptischen Behörde in Afrika keinen Bestand. Da zählt das Offizielle. Der Stempel eines Amtes oder Tropeninstitutes dürfte mehr wiegen.
Viele Grüße
Achim
Hier ein Link, der - je nach Wohnort - zu einer autorisierten Impfstelle führen sollte, die dann auch die internationale Bescheinigung zur Vermeidung einer erneuten Impfung ausstellt.
https://crm.de/beratungsstelle-suchen/



