Grundsatzurteil BVerwG - Geiseln müssen Befreiung zahlen
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Kosten für Geiselbefreiung: Entführungsopfer müssen nicht...
Kosten für Geiselbefreiung:
Entführungsopfer müssen nicht zahlen
http://www.netzeitung.de/deutschland/390547.html
Das dürfte sicher auch die ehemaligen "Sahara-Geiseln interessieren!
Gruß Ansgar
P.S.: @Admin/Moderator.. wenn das Posting woanders besser passt, bitte verschieben!
Entführungsopfer müssen nicht zahlen
http://www.netzeitung.de/deutschland/390547.html
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Gruß Ansgar
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In der Ruhe liegt die Kraft
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Birgitt
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Grundsatzurteil BVerwG - Geiseln müssen Befreiung zahlen
Grundsatzurteil:
Geiseln müssen Befreiung selbst zahlen
28.05.2009 - Stern
Geiseln im Ausland müssen die Kosten für ihre Befreiung selbst übernehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Klägerin war eine 36-Jährige, die von kolumbianischen Rebellen entführt worden war und jetzt für einen Hubschraubereinsatz zahlen muss ... mehr
Aktenzeichen: BVerwG 7 C 13.08 - Urteil vom 28. Mai 2009
Gruß
Birgitt
Geiseln müssen Befreiung selbst zahlen
28.05.2009 - Stern
Geiseln im Ausland müssen die Kosten für ihre Befreiung selbst übernehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Klägerin war eine 36-Jährige, die von kolumbianischen Rebellen entführt worden war und jetzt für einen Hubschraubereinsatz zahlen muss ... mehr
Gruß
Birgitt
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Kuno
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Re: Grundsatzurteil BVerwG - Geiseln müssen Befreiung zahlen
Wie ist das jetzt; wenn ich als Deutscher mit meinem Schiff 1'000km vor Somalia entfuehrt werde. Das Schiff kann man ja mittlerweile versichern - sind da die Personen mit dabei?
Wie muss man es betrachten, wenn jemand zB. gar nicht befreit werden wollte? Bzw. wenn er das nach der Befreiung so angibt?
Wenn jemand in D entfuehrt wird, dann aber erst nach Ueberfuehrung ins Ausland dort befreit wird?
Bkommt man da zuerst eine Art Offerte oder einfach ZACK - die Rechnung? Was, wenn die Befreier unnoetig lange rumgebummelt haben?
Gilt das zB. auch, wenn ein Kind vom Vater entfuehrt worden ist? Muss dann die Mutter (die das Sorgerecht hat) bezahlen? Kann sie's an den Vater weiterverrechnen?
---
Zum Glueck werden die neuen Gesetze von den Rechtssachverstaendigen gemacht - so geht wenigstens diesem Berufsstand die Arbeit auch in der Krise nicht aus
Wie muss man es betrachten, wenn jemand zB. gar nicht befreit werden wollte? Bzw. wenn er das nach der Befreiung so angibt?
Wenn jemand in D entfuehrt wird, dann aber erst nach Ueberfuehrung ins Ausland dort befreit wird?
Bkommt man da zuerst eine Art Offerte oder einfach ZACK - die Rechnung? Was, wenn die Befreier unnoetig lange rumgebummelt haben?
Gilt das zB. auch, wenn ein Kind vom Vater entfuehrt worden ist? Muss dann die Mutter (die das Sorgerecht hat) bezahlen? Kann sie's an den Vater weiterverrechnen?
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Zum Glueck werden die neuen Gesetze von den Rechtssachverstaendigen gemacht - so geht wenigstens diesem Berufsstand die Arbeit auch in der Krise nicht aus
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Michael K.
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Re: Grundsatzurteil BVerwG - Geiseln müssen Befreiung zahlen
Hallo,
im Klartext heisst das wir jetzt auch noch für die schlechte Aussenpolitik unserer Länder aufkommen müssen.Nachdem der Westen die dritte Welt Jahrhunderte lang ausgebeutet hat.Das dann ausgerechnet somalische Piraten in Holland vor Gericht stehen,die selbst durch Sklavenhandel reich geworden sind,ist für mich ein Witz.Die Portugiesen,als alte Seeräuber haben sie zumindest wieder freigelassen,da Piraterie in Portugal nicht strafbar ist.
Grüsse
Michael
im Klartext heisst das wir jetzt auch noch für die schlechte Aussenpolitik unserer Länder aufkommen müssen.Nachdem der Westen die dritte Welt Jahrhunderte lang ausgebeutet hat.Das dann ausgerechnet somalische Piraten in Holland vor Gericht stehen,die selbst durch Sklavenhandel reich geworden sind,ist für mich ein Witz.Die Portugiesen,als alte Seeräuber haben sie zumindest wieder freigelassen,da Piraterie in Portugal nicht strafbar ist.
Grüsse
Michael
Re: Grundsatzurteil BVerwG - Geiseln müssen Befreiung zahlen
Interessant wäre die Frage, wer dann die Befreiung des Ex-Staatsministers Chroborg 2006 im Jemen bezahlt hat, der sich dort mit seiner Familie auf einer Privatreise befand. Muß wohl ziemlich kostspielig gewesen sein!
Gruß
Kamac
Gruß
Kamac
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Kuno
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Re: Grundsatzurteil BVerwG - Geiseln müssen Befreiung zahlen
Nachdem der Westen die dritte Welt Jahrhunderte lang ausgebeutet hat.
"Der Westen" wer ist denn das eigentlich? Und war es erst und nur "der Westen", der die "Dritte Welt" ausgebeutet hat. War die "Dritte Welt" damals schon die "Dritte Welt"?
"Der Westen" wer ist denn das eigentlich? Und war es erst und nur "der Westen", der die "Dritte Welt" ausgebeutet hat. War die "Dritte Welt" damals schon die "Dritte Welt"?
Re: Grundsatzurteil BVerwG - Geiseln müssen Befreiung zahlen
Ganz ein anderer Aspekt.
Sind die Geiseln überhaupt gefragt worden, ob sie befreit werden wollten?
Ist es sinnvoll Geiseln zu befreien oder für ihre Freilassung zu zahlen?
Den Fehler haben die Ersten gemacht, die jemals für die Freilassung von Geiseln bezahlten. Meine Meinung!!
Ich hoffe ich komme bei meinen Reisen nie in so eine "verzwickte" Situation, aber wenn, dann möchte ich nicht vom Staat freigekauft werden um hinterher mit Vorwürfen, wie verantwortungslos ich gehandelt habe, konfrontiert zu werden.
In jedem Land besteht die Möglichkeit in eine gefährliche, sprich lebensbedrohliche Situation zu kommen.
Wenn die Zeit gekommen ist um abzutreten, dann soll es so sein.
Ruft nicht immer nach dem Staat, egal welchem.
sandige Grüsse
Turi
Sind die Geiseln überhaupt gefragt worden, ob sie befreit werden wollten?
Ist es sinnvoll Geiseln zu befreien oder für ihre Freilassung zu zahlen?
Den Fehler haben die Ersten gemacht, die jemals für die Freilassung von Geiseln bezahlten. Meine Meinung!!
Ich hoffe ich komme bei meinen Reisen nie in so eine "verzwickte" Situation, aber wenn, dann möchte ich nicht vom Staat freigekauft werden um hinterher mit Vorwürfen, wie verantwortungslos ich gehandelt habe, konfrontiert zu werden.
In jedem Land besteht die Möglichkeit in eine gefährliche, sprich lebensbedrohliche Situation zu kommen.
Wenn die Zeit gekommen ist um abzutreten, dann soll es so sein.
Ruft nicht immer nach dem Staat, egal welchem.
sandige Grüsse
Turi
Re: Grundsatzurteil BVerwG - Geiseln müssen Befreiung zahlen
Hallo Forum,
erst hängt user damaliger Außenminister jedem Deutschen südlich von Genua ein Schild um: "1 Mio wert",
dann werden die Opfer abkassiert. Es hat mit der hochgelobten Kultur des Abendlandes wenig zu tun, so zu handeln.
Als nach der Entführung die Opfer von unserer Regierung zu Kasse gebeten wurden, habe ich schon geglaubt, ich lese nicht richtig. Ich habe damals die Maßnahme als schweren politischen Fehler gesehen und sie für eine Möglickeit zur Disziplinierung der Opfer gehalten, die ja von der Schlechtleistung der Regierung hätten erzählen können.
Jetzt aber bin ich entsetzt, daß sich die dritte Gewalt für sowas hergibt.
Opfer nochmals zu schädigen, einfach unglaublich. Man beachte den besonderen Zynismus : 12000€ als "angemessenen Anteil an einem Hubschrauberflug."
Wohin bewegt sich dieses System? Was sind seine Werte?
Grüße, Ingolf
erst hängt user damaliger Außenminister jedem Deutschen südlich von Genua ein Schild um: "1 Mio wert",
dann werden die Opfer abkassiert. Es hat mit der hochgelobten Kultur des Abendlandes wenig zu tun, so zu handeln.
Als nach der Entführung die Opfer von unserer Regierung zu Kasse gebeten wurden, habe ich schon geglaubt, ich lese nicht richtig. Ich habe damals die Maßnahme als schweren politischen Fehler gesehen und sie für eine Möglickeit zur Disziplinierung der Opfer gehalten, die ja von der Schlechtleistung der Regierung hätten erzählen können.
Jetzt aber bin ich entsetzt, daß sich die dritte Gewalt für sowas hergibt.
Opfer nochmals zu schädigen, einfach unglaublich. Man beachte den besonderen Zynismus : 12000€ als "angemessenen Anteil an einem Hubschrauberflug."
Wohin bewegt sich dieses System? Was sind seine Werte?
Grüße, Ingolf
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trapperjoe
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Re: Grundsatzurteil BVerwG - Geiseln müssen Befreiung zahlen
Dieser Einstellung schließe ich mich an!Turi hat geschrieben:Wenn die Zeit gekommen ist um abzutreten, dann soll es so sein.
Ruft nicht immer nach dem Staat, egal welchem.
sandige Grüsse
Turi
Damit aber das Geschäft der Geiselnahme mit anschließender Lösegeldzahlung in Zukunft in geordneten Bahnen ablaufen kann, sollte jede genommene Geisel eine Einwilligungserklärung zum Freikauf abgeben. (möglichst gleich mit einem maximalen Kaufpreis) Andernfalls, siehe ganz oben.
Dann werden die bärtigen Gesellen bald merken, dass mit einigen Touris als Geiseln kein Geschäft mehr zu machen ist, und das Geschäft wird langsam unrentabel.
mit freundlichen Grüßen
trapperjoe
trapperjoe
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Michael K.
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Re: Grundsatzurteil BVerwG - Geiseln müssen Befreiung zahlen
Hallo Kuno,
Länder wie Holland oder Portugal gehören bekanntlich zum Westen.Und sie haben Afrika zur dritten Welt gemacht.Die Hollander tauschten Handfeuerwaffen gegen Sklaven.Andere Snaps und anderen Schrott gegen Sklaven,die dann bekanntlich nach Südamerika verschifft wurden und dort gegen Gold verkauft wurden und auf Zuckerrohrfeldern arbeiten mussten.Belgien ist durch den Kongo reich geworden.Und wenn heute subventionierte holländische Zwiebeln in Westafrika verkauft werden wiederholt sich die Geschichte.
Schönen Abend
Michael
Länder wie Holland oder Portugal gehören bekanntlich zum Westen.Und sie haben Afrika zur dritten Welt gemacht.Die Hollander tauschten Handfeuerwaffen gegen Sklaven.Andere Snaps und anderen Schrott gegen Sklaven,die dann bekanntlich nach Südamerika verschifft wurden und dort gegen Gold verkauft wurden und auf Zuckerrohrfeldern arbeiten mussten.Belgien ist durch den Kongo reich geworden.Und wenn heute subventionierte holländische Zwiebeln in Westafrika verkauft werden wiederholt sich die Geschichte.
Schönen Abend
Michael
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Kuno
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Re: Grundsatzurteil BVerwG - Geiseln müssen Befreiung zahlen
12000€ als "angemessenen Anteil an einem Hubschrauberflug
Eventuell haette die Rueckreise ja auch viel preisguenstiger mit einem oeffentlichen Verkehrsmittel erfolgen koennen
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Wie gehen eigentlich andere Staaten mit dem Thema um? Zum Beispiel Portugal -wo ja angeblich Piraterie nicht strafbar ist?
Oder wie finanziert sich die Kriegsmarine Deutschlands vor Somalia. Werden diese Kosten an die vorbeifahrenden Schiffe abgerechnet? Nur an Deutsche Schiffe?
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Trapperjoe; du hast mich eben auf die Idee gebracht, dass jeder Tourist doch gleich an die Autotueren einen Kleber patschen koennte, auf dem dargestellt ist, ob Loesegeld fuer den Autoinsassen bezahlt wird, wieviel etc.
Unsere Oesterreicher haben ja eigentlich schon mal einen Vorgaenger dieses Prinzips angewendet - mit diesem lustigen "Nemsa"-Kleber, mit dem sie jedem klar machen wollten, dass sie eben keine Deutschen sind.
Eventuell haette die Rueckreise ja auch viel preisguenstiger mit einem oeffentlichen Verkehrsmittel erfolgen koennen
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Wie gehen eigentlich andere Staaten mit dem Thema um? Zum Beispiel Portugal -wo ja angeblich Piraterie nicht strafbar ist?
Oder wie finanziert sich die Kriegsmarine Deutschlands vor Somalia. Werden diese Kosten an die vorbeifahrenden Schiffe abgerechnet? Nur an Deutsche Schiffe?
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Trapperjoe; du hast mich eben auf die Idee gebracht, dass jeder Tourist doch gleich an die Autotueren einen Kleber patschen koennte, auf dem dargestellt ist, ob Loesegeld fuer den Autoinsassen bezahlt wird, wieviel etc.
Unsere Oesterreicher haben ja eigentlich schon mal einen Vorgaenger dieses Prinzips angewendet - mit diesem lustigen "Nemsa"-Kleber, mit dem sie jedem klar machen wollten, dass sie eben keine Deutschen sind.
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Kuno
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Re: Grundsatzurteil BVerwG - Geiseln müssen Befreiung zahlen
@ Michael;
ich personelich halte nichts von dieser Einteilung in "Der Westen' und "Die Dritte Welt". Woher nehmen wir auch nur schon die Ermaechtigung, jemanden ganz ans Ende, eben in die "Dritte" oder man liest ja ab und zu auch schon von der "Vierten Welt" zu stellen? Immer der boese "Westen". Was sagst du denn zum Vorgehen von China im Afrika von heute? China ist ja nu nicht unbedingt zum "Westen" zu zaehlen.
Wie du schon geschrieben hast, die Geschichte wiederholt sich immer wieder. Das ist tatsaechlich so.
Was mir aber auffaellt ist, dass es immer wieder Leute aus dem "Westen" sprich eigentlich vor allem aus "Westeuropa" (ohne Spanien, Italien, Portugal & Griechenland) sind, die zB. darstellen, dass die Piraten vor Somalia eignetlich nur eine folgerichtige Situation der durch den "Westen" vollzogenen Ausbeutung dieses Landes sind - in der letzten Konsequenz also der Deutsche Tourist, welcher entfuehrt wird nur die gerechte Strafe bekommt, die er als Representant des "Westens" ja auch verdient.
Ich will jetzt nicht unbedingt sagen, dass du es derart dargestellt hast. Und ich kann auch nicht behaupten, dass ich die Loesung zur Probleme der Menscheit im Rucksack haette.
Personelich kann ich nur sagen, dass ich niemals einem Afrikaner an den Kopf werfen wuerde, dass er halt nur eine "Drittweltler" sei - genauso wie ich es von keinem akzeptiere, dass er mich als Representanten des "Westens" anspricht.
Und noch ein kleiner Nachsatz zum Thema 'Sklaverei': Schau mal weiter oben im 'Presseclub' unter "Mauretanien" rein . Waehrenddem es dem "Westen" irgendwann im 19 JH. eingeleuchtet hat, dass die Sklaverei mindestens fuer die Sklaven doch nicht so toll ist, scheint diese Erkenntnis andenrorts offensichtlich doch noch nicht so weit zu sein. Und wenn's die Gelegenheit mal ergiebt, dann soll bitte jeder mal das Gepraech mit der Phlipinischen Hausangestellten im reichen "Golfhaushalt" suchen. Mit dem indischen Bauarbeiter, dem Aegyptischen Tageloehner usw.. Die koennen euch sehr interessante Geschichten erzaehlen, wie es einem in einer 'nichtwestlichen" Umgebung so ergehen kann.
ich personelich halte nichts von dieser Einteilung in "Der Westen' und "Die Dritte Welt". Woher nehmen wir auch nur schon die Ermaechtigung, jemanden ganz ans Ende, eben in die "Dritte" oder man liest ja ab und zu auch schon von der "Vierten Welt" zu stellen? Immer der boese "Westen". Was sagst du denn zum Vorgehen von China im Afrika von heute? China ist ja nu nicht unbedingt zum "Westen" zu zaehlen.
Wie du schon geschrieben hast, die Geschichte wiederholt sich immer wieder. Das ist tatsaechlich so.
Was mir aber auffaellt ist, dass es immer wieder Leute aus dem "Westen" sprich eigentlich vor allem aus "Westeuropa" (ohne Spanien, Italien, Portugal & Griechenland) sind, die zB. darstellen, dass die Piraten vor Somalia eignetlich nur eine folgerichtige Situation der durch den "Westen" vollzogenen Ausbeutung dieses Landes sind - in der letzten Konsequenz also der Deutsche Tourist, welcher entfuehrt wird nur die gerechte Strafe bekommt, die er als Representant des "Westens" ja auch verdient.
Ich will jetzt nicht unbedingt sagen, dass du es derart dargestellt hast. Und ich kann auch nicht behaupten, dass ich die Loesung zur Probleme der Menscheit im Rucksack haette.
Personelich kann ich nur sagen, dass ich niemals einem Afrikaner an den Kopf werfen wuerde, dass er halt nur eine "Drittweltler" sei - genauso wie ich es von keinem akzeptiere, dass er mich als Representanten des "Westens" anspricht.
Und noch ein kleiner Nachsatz zum Thema 'Sklaverei': Schau mal weiter oben im 'Presseclub' unter "Mauretanien" rein . Waehrenddem es dem "Westen" irgendwann im 19 JH. eingeleuchtet hat, dass die Sklaverei mindestens fuer die Sklaven doch nicht so toll ist, scheint diese Erkenntnis andenrorts offensichtlich doch noch nicht so weit zu sein. Und wenn's die Gelegenheit mal ergiebt, dann soll bitte jeder mal das Gepraech mit der Phlipinischen Hausangestellten im reichen "Golfhaushalt" suchen. Mit dem indischen Bauarbeiter, dem Aegyptischen Tageloehner usw.. Die koennen euch sehr interessante Geschichten erzaehlen, wie es einem in einer 'nichtwestlichen" Umgebung so ergehen kann.
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Barbara4x4
- Beiträge: 465
- Registriert: Fr 16. Nov 2007, 13:03
Re: Grundsatzurteil BVerwG - Geiseln müssen Befreiung zahlen
Ich meine, analog gilt das natürlich auch für die Reproduktion.Kuno hat geschrieben:
Gilt das zB. auch, wenn ein Kind vom Vater entfuehrt worden ist? Muss dann die Mutter (die das Sorgerecht hat) bezahlen?
Wer also mit fremdländischer Hilfe reproduziert macht sich genauso verantwortlich wie jemand, der in fremde Länder reist. Also eigenes Risiko
Mein Autoaufkleber hiese übrigens: Wer mich klaut bringt mich spätestens im Morgengrauen wieder
Ob demnächst auch Geiseln beim Banküberfall zahlen müssen? Schließlich läßt sich ja alles online regeln, ohne eine überfalls- und geiselnahmegefährdete Bankfiliale aufzusuchen
Viele Grüße
Barbara
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Roger-Tecumseh
- Beiträge: 2066
- Registriert: Mi 6. Jun 2007, 16:37
Re: Grundsatzurteil BVerwG - Geiseln müssen Befreiung zahlen
Wer - von den hier ins Mark getroffenen Gewohnheits-Empoerten und Geschichtsbewegten - hat eigentlich die verlinkte Urteilsbegruendung mal gelesen? Aber wahrscheinlich genuegt ja schon die Ueberschrift, um die gewuenschte Knopfdruck-Reaktion auszuloesen - bei der Bildzeitung klappt dies ja schon seit Jahrzehnten, warum nicht auch hier!
So ist im Beispiel nirgends die Problematik der (eventuellen - und im geschilderten Fall durchaus zu vermutenden ) Loesegeldzahlung auch nur angesprochen. Es geht - und da wirds tatsaechlich fast schmerzhaft laecherlich - um anteilige "Transportkostenerstattung". Noch dazu um einen Transport, wie er von den Geiselnehmern diktiert und nicht etwa von den Geiseln gewollt wurde.
Ansonsten wird hier nicht etwa zwingend etwas festgelegt, sondern eine Moeglichkeit (durch die ueberraschende Auslegung des bestehenden Konsulargesetzes) erkannt! Die Behoerde kann also Anspruch erheben, dadurch wird eine Gerichtsentscheidung in speziellen Faellen jedoch nicht verhindert! - Wer also schon mal wieder beweisen muss, wie markig konsequent und selbstverantwortlich er sich als Geisel entleiben liesse ("einmal ist's ja sowieso vorbei"), ehe Kosten entstuenden, schreit vielleicht doch voreilig auf dem falschen Fuss "Hurra"!
Und da wir gerade beim Loesegeld sind: Ginge man ausschliesslich von den stereotypen Warnungen des AA als Richtlinie fuer "Risikogebiete" aus, dann waere ein betraechlicher Teil viel und gerne frequentierter Urlaubslaender Sperrgebiet! Man sollte also deshalb nicht schon wieder vorschnell Rechtslage und keifendes "gesundes Volksempfinden" in einen Topf werfen.
Hier - als Anregung zum vollstaendigen Nachlesen des Link's:
"Die Entscheidung über die Rückforderung der Kosten liege in den Fällen des § 5 Abs. 5 Satz 1 KG zwar nicht im behördlichen Ermessen. Bei der Festsetzung der Höhe des Erstattungsbetrags sei jedoch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Dieser könne - je nach den Umständen des Einzelfalls - die Rückforderung nur eines Teils der Kosten oder in Ausnahmefällen auch den völligen Verzicht auf die Erstattung gebieten."
So ist im Beispiel nirgends die Problematik der (eventuellen - und im geschilderten Fall durchaus zu vermutenden ) Loesegeldzahlung auch nur angesprochen. Es geht - und da wirds tatsaechlich fast schmerzhaft laecherlich - um anteilige "Transportkostenerstattung". Noch dazu um einen Transport, wie er von den Geiselnehmern diktiert und nicht etwa von den Geiseln gewollt wurde.
Ansonsten wird hier nicht etwa zwingend etwas festgelegt, sondern eine Moeglichkeit (durch die ueberraschende Auslegung des bestehenden Konsulargesetzes) erkannt! Die Behoerde kann also Anspruch erheben, dadurch wird eine Gerichtsentscheidung in speziellen Faellen jedoch nicht verhindert! - Wer also schon mal wieder beweisen muss, wie markig konsequent und selbstverantwortlich er sich als Geisel entleiben liesse ("einmal ist's ja sowieso vorbei"), ehe Kosten entstuenden, schreit vielleicht doch voreilig auf dem falschen Fuss "Hurra"!
Und da wir gerade beim Loesegeld sind: Ginge man ausschliesslich von den stereotypen Warnungen des AA als Richtlinie fuer "Risikogebiete" aus, dann waere ein betraechlicher Teil viel und gerne frequentierter Urlaubslaender Sperrgebiet! Man sollte also deshalb nicht schon wieder vorschnell Rechtslage und keifendes "gesundes Volksempfinden" in einen Topf werfen.
Hier - als Anregung zum vollstaendigen Nachlesen des Link's:
"Die Entscheidung über die Rückforderung der Kosten liege in den Fällen des § 5 Abs. 5 Satz 1 KG zwar nicht im behördlichen Ermessen. Bei der Festsetzung der Höhe des Erstattungsbetrags sei jedoch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Dieser könne - je nach den Umständen des Einzelfalls - die Rückforderung nur eines Teils der Kosten oder in Ausnahmefällen auch den völligen Verzicht auf die Erstattung gebieten."
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Roger-Tecumseh
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- Registriert: Mi 6. Jun 2007, 16:37
Re: Grundsatzurteil BVerwG - Geiseln müssen Befreiung zahlen
Barbara4x4 hat geschrieben:Mein Autoaufkleber hiese übrigens: Wer mich klaut bringt mich spätestens im Morgengrauen wieder![]()
Eine interessante Aufforderung (?), denn dies wuerde doch einen naechtlichen "Schnellklau" zunaechst mal nicht verhindern!
Mangels persoenlicher Kenntnis, kann ich den selbst vermuteten Wahrheitsgehalt dieser Erkenntnis auch nicht ueberpruefen. Einem tief verwurzelten mitmenschlichen Prinzip folgend, muss ich aber doch einer so krassen Form psychischer Selbstkasteiung entschieden widersprechen!




