nur wenn keine daten mehr vorhanden sind.Werner W hat geschrieben: Wenn Dein Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet ist muss es bei Wiedereinfuhr zur Vollabnahme.
also wenn im kba bzw. beim stva nichts mehr vorhanden ist, und du den alten brief auch nicht mehr hast.
ansonsten nicht.
das war früher so, als der kfz-brief bei ausfuhr entwertet wurde.Werner W hat geschrieben: Ein anderes Thema ist eine evt. Einfuhrsteuer wenn das Fahrzeug längere Jahre im Ausland war und wieder zugelassen wird, ich weiss das es Probleme geben kann , habe mich aber noch nicht damit beschäftigt.
da mußte man nach längerer zeit im ausland bei wiedereinfuhr zum deutschen zoll und eine bestätigung einholen.
(für ca. 2 jahre waren aber auch damals die daten beim stva noch abrufbar)
mittlerweile wird sogar bei ausfuhrkennzeichen der brief fortgeschrieben.
gruß
todo

