hallo
habe für mein fahrzeug bei der allianz versichert.da ist bei der grünen versicherungskarte auch marokko mit abgedeckt.lm märz werde ich von marokko weiter nach mauretanien und senegal fahren.sobald ich marokko verlasse wollte ich meine versicherung stillegen.für mauretanien muss ich bei der einreise eine versicherung für land abschliessen.für den senegal bzw.
westafrika werde ich mir die carte brune besorgen.
also macht doch eine stillegung sinn für diese länder die meine versicherung nicht abdeckt?
bei einer rückfrage bei der allianz wurde dem zugestimmt oder hat das eventuell andere nachteile?
gruss matthias
Autoversicherung stillegen für längere Auslandsreise?
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- Uwe Schmitz
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Re: Autoversicherung stillegen für längere Auslandsreise?
hallo,
ich habe damals bei meiner afrikatour die versicherung laufen lassen, sie wurde mir nach der rückkehr und vorlage von carnetkopien für alle nicht versicherten länder erstattet (voraussetzung war aufenthalt im nicht versicherungsgedeckten gebiet von länger als 6 wochen)
das war damals... wies heut gehandhabt wird, weiss ich net , doch fragen könnte helfen...
grüße
uwe
ich habe damals bei meiner afrikatour die versicherung laufen lassen, sie wurde mir nach der rückkehr und vorlage von carnetkopien für alle nicht versicherten länder erstattet (voraussetzung war aufenthalt im nicht versicherungsgedeckten gebiet von länger als 6 wochen)
das war damals... wies heut gehandhabt wird, weiss ich net , doch fragen könnte helfen...
grüße
uwe
Re: Autoversicherung stillegen für längere Auslandsreise?
Hallo,
ich glaube die Haftplicht einfach stillegen könnte in D. zu Problemen führen.
Durch das Pfichtversicherungs-Gesetz sind die Versicherer evt. verpflichtet dies den Behörden (Zulassungsstelle) zu melden.
Ist dann wohl Ordnungswiedrig usw.
Es dürfte egal sein wo sich das Fahrzeug befindet. In D. angemeldet heist versicherungs- und Steuerplicht.
Man kann der Versicherung im Nachhinein evt.nachweisen nicht in ihrem Geltungsbereich gewesen zu sein, und Beiträge zurückvordern. Hat bisher zumindest funktioniert.
Grüsse
Mark
ich glaube die Haftplicht einfach stillegen könnte in D. zu Problemen führen.
Durch das Pfichtversicherungs-Gesetz sind die Versicherer evt. verpflichtet dies den Behörden (Zulassungsstelle) zu melden.
Ist dann wohl Ordnungswiedrig usw.
Es dürfte egal sein wo sich das Fahrzeug befindet. In D. angemeldet heist versicherungs- und Steuerplicht.
Man kann der Versicherung im Nachhinein evt.nachweisen nicht in ihrem Geltungsbereich gewesen zu sein, und Beiträge zurückvordern. Hat bisher zumindest funktioniert.
Grüsse
Mark
Re: Autoversicherung stillegen für längere Auslandsreise?
Hallo Mathias,
Wenn Du Deiner Reisedaten sicher bist , nimm doch ein Saisonnkennzeichen , dann sparst Du Steuer und Versicherung und das läuft automatisch. Bei Rückkehr wieder auf Normalzullasung ändern.
LG
Werner
Wenn Du Deiner Reisedaten sicher bist , nimm doch ein Saisonnkennzeichen , dann sparst Du Steuer und Versicherung und das läuft automatisch. Bei Rückkehr wieder auf Normalzullasung ändern.
LG
Werner
«Les vrais chefs doivent savoir désobéir.»
«Il vaut mieux avoir vécu vingt-cinq jours comme un tigre qu'un millénaire comme un mouton.»
Proverbe tibétain
«Il vaut mieux avoir vécu vingt-cinq jours comme un tigre qu'un millénaire comme un mouton.»
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