Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 24.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Birgitt
Moderator
Beiträge: 35208
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 07.08.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 07.08.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Hinweis entfernt)
- Natur und Klima
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit; Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE „residents“)


Natur und Klima
Es herrscht ein meist trockenes, heißes Wüstenklima, in Küstennähe mit hoher Luftfeuchtigkeit im Sommer.

Insbesondere in den Wintermonaten kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen, die in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen können.

In ausgetrockneten Flusstälern und -betten („Wadi“) ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Sturzfluten zu rechnen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Achten Sie auf ausreichenden Sonnenschutz und machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen im Wüstenklima vertraut.
  • Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen, z. B. der NCEMA.
  • Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland im Fall einer Sturmwarnung.
  • Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.
  • Lassen Sie Ihre Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Es gibt in den VAE eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer Ausreisesperre („travel ban“) führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können z. B. auch nach dem Zeigen beleidigender Gesten, verbaler Auseinandersetzungen, kritischer Online-/Restaurant- oder anderer Bewertungen und bei Kritik an den VAE selbst verhängt werden. Die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann auch für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist oder die Anzeige zurückgezogen wurde.

Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

Weitere Hinweise zu Problemen bei der Ausreise aus den VAE (hier: unter Nutzung bestimmter Reisedokumente), siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente.

Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.

Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Seit November 2020 steht das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts in den VAE nicht mehr unter Strafe.

Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas“) ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.

Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED (ca. 25.000 EUR) strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED (ca. 50.000 EUR), bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED (ca. 125.000 EUR) bestraft werden.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.

Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe i.H.v. 50.000 AED geahndet.

Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass oder Kinderreisepass nicht zu.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
  • Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass.
Seit Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, bereits vorhandene behalten ihre angegebene Gültigkeit. Nach Einreise in die VAE mit Kinderreisepass und z. B. Verlust desselben kann in den VAE innerhalb weniger Tage nur ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Beide ermöglichen Personen mit vorübergehendem Aufenthalt die Ausreise aus den VAE, nicht aber die Wiedereinreise in die VAE (z. B. im Rahmen einer Kreuzfahrt durch mehrere Länder).

Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, verweigert werden.

Betroffene Passagiere werden dann wieder an ihren Abflugort zurückgeschickt.

Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.

Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE („residents“)
Die Ausreise aus den VAE mit Reiseausweisen als Passersatz oder vorläufigen Reisepässen ist für Inhaber emiratischer Aufenthaltstitel („residency visas“ und „Emirates IDs“) nur nach vorheriger Aufhebung der emiratischen Aufenthaltstitel durch die zuständige Behörde („Immigration“) möglich. Dies kann nicht spontan am Flughafen erfolgen; die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 24 Stunden. Um dies zu vermeiden, müssen Inhaber emiratischer Aufenthaltstitel mit biometrischen Reisepässen ausreisen.

Auch für Inhaber biometrischer Reisepässe gilt indes, dass ihre Ausreise während der Erneuerung ihrer emiratischen Aufenthaltserlaubnis mit der Einwanderungsbehörde abgesprochen sein muss; andernfalls riskieren sie den Verlust ihres dauerhaften Aufenthaltsstatus.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35208
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 04.10.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 04.10.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten; Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE „residents“)


Einreise und Zoll
Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten

Bei Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe eines biometrischen Iris-Scans.

An den Flughäfen werden Transitreisende auch auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.

Deutsche Staatsangehörige, insbesondere arabischer Abstammung, müssen damit rechnen, im Rahmen der Einreisekontrollen durch die emiratischen Sicherheitsbehörden befragt oder im Einzelfall zurückgewiesen zu werden. Rückfragen hierzu müssen unmittelbar mit den zuständigen emiratischen Behörden bzw. Auslandsvertretungen aufgenommen werden.

Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE („residents“)
Die Ausreise aus den VAE mit Reiseausweisen als Passersatz oder vorläufigen Reisepässen ist für Inhaber emiratischer Aufenthaltstitel („residency visas“ und „Emirates IDs“) nur nach vorheriger Aufhebung der emiratischen Aufenthaltstitel durch die zuständige Behörde („Immigration“ (General Directorate of Residency and Foreigners Affairs) des jeweiligen Emirats) möglich. Dies kann nicht am Flughafen erfolgen; die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 24 Stunden. Um dies zu vermeiden, müssen Inhaber emiratischer Aufenthaltstitel mit biometrischen Reisepässen ausreisen.

Während der Verlängerung ihrer emiratischen Aufenthaltserlaubnis ist die Ausreise für Inhaber biometrischer Pässe nur möglich, wenn sie den Verzicht auf ihren Aufenthaltstitel den Behörden gegenüber erklärt und die Behörden den Verzicht bestätigt haben.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35208
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 14.01.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 14.01.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente; Minderjährige)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse; ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut.

Für Fehlverhalten im Straßenverkehr werden drastische Strafen verhängt, z.B. wird das Fahrzeug nach Überfahren einer roten Ampel in den Emiraten Abu Dhabi und Dubai konfisziert, und kann nur gegen Zahlung von 50.000 AED freigekauft werden. Die jeweiligen Rechtsvorschriften sind zum Teil nicht in englischer Sprache und nicht vollständig online einsehbar.

Das Führen von Fahrzeugen (auch der Versuch) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Zuwiderhandlungen werden mit Freiheitsentzug als möglicher Höchststrafe und/oder bis zu 200.000 AED Geldstrafe bestraft.

Das unerlaubte Verlassen einer Unfallstelle sowie das fahrlässige Töten eines anderen Verkehrsteilnehmers mit einem Fahrzeug können mit Freiheitsentzug und/oder bis zu 100.000 AED Geldstrafe geahndet werden.

Bei Einreise aus Saudi-Arabien über den Grenzübergang Al-Ghuwaifat Port Station muss das Fahrzeug ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen, welcher über die „Shory Aber“-App erworben werden kann.

Rechtliche Besonderheiten
Es gibt in den VAE eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer Ausreisesperre („travel ban“) führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können z. B. auch nach dem Zeigen beleidigender Gesten, verbaler Auseinandersetzungen, kritischer Online-/Restaurant- oder anderer Bewertungen und bei Kritik an den VAE selbst verhängt werden. Die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann auch für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist oder die Anzeige zurückgezogen wurde.

Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

Weitere Hinweise zu Problemen bei der Ausreise aus den VAE (hier: unter Nutzung bestimmter Reisedokumente), siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente.

Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.

Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts steht in den VAE nicht unter Strafe.

Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas“) ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.

Im Fall der ehelichen Geburt wird die Ausstellung einer emiratischen Geburtsurkunde ohne persönliche Vorsprache des (außerhalb der VAE verhinderten) Ehemanns/Vater des Kindes verweigert, wodurch eine Ausreise der Mutter mit dem Kind erschwert wird.

Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED, bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED bestraft werden.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.

Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe in Höhe von 50.000 AED geahndet.

Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nein
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass oder Kinderreisepass nicht zu.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
  • Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass.
Seit Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, bereits vorhandene behalten ihre angegebene Gültigkeit. Bei Verlust des Passes oder Kinderreisepasses nach Einreise in die VAE kann vor Ort innerhalb weniger Tage nur ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Beide ermöglichen Personen mit vorübergehendem Aufenthalt die Ausreise aus den VAE, nicht aber die Wiedereinreise in die VAE (z. B. im Rahmen einer Kreuzfahrt durch mehrere Länder).

Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, oder die in ihrem Pass keinen Vor- oder Familiennamen führen, verweigert werden.

Betroffene Passagiere werden dann wieder an ihren Abreiseort zurückgeschickt.

Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.

Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Es sind jedoch mehrere Fälle von Kindesentziehungen in die VAE bekannt geworden. Die deutschen Vertretungen in den VAE haben keine rechtlichen und nur sehr begrenzte tatsächliche Möglichkeiten, um bei der Rückführung entzogener Kinder nach Deutschland zu helfen. Weitere Informationen bietet die Webseite des Auswärtigen Amts.
  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35208
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 20.03.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 20.03.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente; Anmerkungen; Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten; Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE; Flughafentransit; Visum; Minderjährige)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

In den VAE wird die Todesstrafe auch für ausländische Staatsangehörige verhängt und vollstreckt, wie zuletzt im Februar 2025.

Es gibt in den VAE eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.

Offene oder strittige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer Ausreisesperre („travel ban“) bis hin zu (Untersuchungs-)Haft führen, sodass die betroffene Person mindestens für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können z. B. auch nach dem Zeigen beleidigender Gesten (auch online), verbaler Auseinandersetzungen, kritischer Online-/Restaurant- oder anderer Bewertungen und bei Kritik an den VAE selbst verhängt werden. Die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann auch für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist oder die Anzeige zurückgezogen wurde.

Eine Fundsache an sich zu nehmen, auch mit dem Ziel, diese dem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben, kann als Diebstahl gewertet werden.

Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

Weitere Hinweise zu Problemen bei der Ausreise aus den VAE (hier: bei Nutzung bestimmter Reisedokumente), siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente.

Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.

Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch sogenannter weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts steht in den VAE nicht unter Strafe.

Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas“) ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.

Nach einer ehelichen Geburt wird die Ausstellung einer emiratischen Geburtsurkunde ohne persönliche Vorsprache des Ehemanns/Vater des Kindes verweigert, auch wenn dieser sich diesem Zeitpunkt außerhalb der VAE aufhält. Dies kann eine Ausreise der Mutter mit dem Kind erschweren.

Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED, bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED bestraft werden.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.

Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe in Höhe von 50.000 AED geahndet.

Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, siehe aber Anmerkungen
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültiges Reisedokument nicht zu.

Reisende mit dauerhaftem Aufenthaltstitel für die VAE können nicht mit vorläufigem Reisepass einreisen, siehe Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE („residents“)

Reisende ohne dauerhaften Aufenthaltstitel für die VAE können oft auch mit vorläufigem Pass visumsfrei einreisen, dies liegt allerdings vollständig im Ermessen der zuständigen Grenzbeamten bei Einreise. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt ein Visum einzuholen, siehe auch Visum.
  • Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass.
Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten müssen mit dem bei Einreise benutzten Reisedokument auch ausreisen.

Seit Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, bereits vorhandene behalten ihre angegebene Gültigkeit. Bei Verlust des Passes oder Kinderreisepasses nach Einreise in die VAE kann vor Ort innerhalb weniger Tage nur ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Beide ermöglichen Personen mit vorübergehendem Aufenthalt die Ausreise aus den VAE, nicht aber die Wiedereinreise in die VAE (z. B. im Rahmen einer Kreuzfahrt durch mehrere Länder).

Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, oder die in ihrem Pass keinen Vor- oder Familiennamen führen, verweigert werden.

Betroffene Passagiere werden wieder an ihren Abreiseort zurückgeschickt.

Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.

Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten
Bei Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe eines biometrischen Iris-Scans.

An den Flughäfen werden Transitreisende auch auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.

Im Rahmen der Einreisekontrollen müssen insbesondere alleinreisende Personen mit vermutetem Migrationshintergrund damit rechnen, durch die emiratischen Sicherheitsbehörden befragt oder im Einzelfall zurückgewiesen zu werden. Dies kann mit bis zu halbtägigen Wartezeiten verbunden sein, während dessen darf der Transitbereich nicht verlassen werden. Rückfragen hierzu müssen unmittelbar mit den zuständigen emiratischen Behörden bzw. Auslandsvertretungen aufgenommen werden.

Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE („residents“)
Personen mit dauerhaftem Aufenthaltstitel für die VAE können nicht mit vorläufigem Reisepass einreisen.

Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten müssen mit dem bei Einreise benutzten Reisedokument auch ausreisen.

Die Ausreise aus den VAE mit Reiseausweisen als Passersatz oder vorläufigen Reisepässen ist für Personen mit emiratischem Aufenthaltstitel („residency visas“ und „Emirates IDs“) nur nach vorheriger Aufhebung der emiratischen Aufenthaltstitel durch die zuständige Behörde („Immigration“ (General Directorate of Residency and Foreigners Affairs) des jeweiligen Emirats) möglich. Dies kann nicht am Flughafen erfolgen; die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 24 Stunden. Um dies zu vermeiden, müssen Personen mit emiratischem Aufenthaltstitel mit biometrischen Reisepässen ausreisen.

Während der Verlängerung ihrer emiratischen Aufenthaltserlaubnis ist die Ausreise für Personen mit biometrischen Pässen nur möglich, wenn sie den Verzicht auf ihren Aufenthaltstitel den Behörden gegenüber erklärt und die Behörden den Verzicht bestätigt haben.

Flughafentransit
Der Transit über den Dubai International Airport (DXB) und Abu Dhabi International Airport (AUH) ist auch mit einem gültigen Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz oder einem gültigen vorläufigen Reisepass möglich, sofern der internationale Transitbereich des jeweiligen Flughafens nicht verlassen wird bzw. die Grenzkontrollen nicht passiert werden und der Geschlechtseintrag im jeweiligen Reisedokument „M“ oder „F“ lautet.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen bei Verwendung eines gültigen biometrischen Reisepasses kein Visum. Bei einer Einreise mit einem vorläufigen Reisepass wird die vorherige Beantragung eines Visums empfohlen, siehe Anmerkungen.
Während des visumfreien Aufenthalts ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Die Behörden können den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern.

Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, oder die in ihrem Pass keinen Vor- oder Familiennamen führen, verweigert werden.

Betroffene Reisende werden wieder an ihren Abreiseort zurückgeschickt.

Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland erfragt werden.

Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen

Minderjährige
Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Elternteils oder Vormunds einreisen. Es sind mehrere Fälle von Kindesentziehungen in die VAE bekannt geworden. Der entziehende Elternteil kann eine Ausreisesperre für das/die betroffene(n) Kind(er) aus den VAE erwirken, welche dann u. U. bis zum Erreichen der Volljährigkeit die VAE nicht verlassen können, siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten. Die deutschen Vertretungen in den VAE haben keine rechtlichen und nur sehr begrenzte tatsächliche Möglichkeiten, um bei der Rückführung entzogener Kinder nach Deutschland zu helfen. Die Aufhebung solcher Ausreisesperren ist in aller Regel nur mit Einverständnis des Familienmitglieds, welches die Ausreisesperre erwirkt hat, oder nach zum Teil langwierigen Gerichtsverfahren in den VAE möglich. Weitere Informationen bietet die Webseite des Auswärtigen Amts, dort insbesondere unter „Besonderheiten in Ländern mit islamisch geprägter Rechtsordnung“.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35208
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 13.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 13.06.2025

Letzte Änderungen:
- Eilmeldung
- Aktuelles
- Sicherheit


Eilmeldung
In der Nacht zum 13. Juni 2025 hat Israel Luftschläge gegen Ziele in Iran durchgeführt, es folgten Drohnenangriffe aus Iran auf Israel. Die Sicherheitslage in der gesamten Region ist äußerst volatil. Es kann jederzeit zur Sperrung von Lufträumen kommen; mehrere Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt.

Falls Sie sich in der Region aufhalten:
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND); weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wird abgeraten.


Nach den Militärschlägen Israels am 13. Juni 2025 gegen iranische Nuklearanlagen und die iranische Militärführung hat Iran mit Gegenschlägen reagiert. Durch diese Eskalation verschärft sich die Sicherheitslage in der gesamten Region. Im Zusammenhang mit dem Konflikt kann es auch in den VAE jederzeit zu sicherheitsrelevanten Vorfällen und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Seien Sie vor allem an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste („ELEFAND“) und halten Ihre Daten aktuell.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und Behörden; beachten Sie die Informationen z.B. von NCEMA (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE).
Sicherheit
Von nicht notwendigen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wird abgeraten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35208
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 18.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 18.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region/Flugverkehr)


Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wird abgeraten.

Sicherheitslage in der Region/Flugverkehr

Durch die andauernde militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und Iran hat sich die Sicherheitslage in der gesamten Region verschärft. Eine regionale Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit dem Konflikt kann es auch in den VAE jederzeit zu sicherheitsrelevanten Vorfällen und erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommen. Mehrere Fluggesellschaften haben angekündigt, am 19. und 20. Juni 2025 keine Flüge ab Dubai International Airport (DXB) durchzuführen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Seien Sie vor allem an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste („ELEFAND“) und halten Ihre Daten aktuell.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Wenden Sie sich bei Fragen zur möglichen Stornierung von gebuchten Flügen bzw. zu Umbuchungsmöglichkeiten direkt an Ihre Fluglinie oder Ihren Reiseanbieter.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und Behörden; beachten Sie die Informationen z.B. von NCEMA (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE).
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35208
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 23.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 23.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region/Flugverkehr)


Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wird abgeraten.

Sicherheitslage in der Region/Flugverkehr

Nach dem Eingreifen der USA in die andauernde militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und Iran muss mit einer regionalen Ausweitung des Konflikts und einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage gerechnet werden. Dadurch steigt auch die Gefahr, dass es in den VAE zu sicherheitsrelevanten Vorfällen und erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommt.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Seien Sie vor allem an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste („ELEFAND“) und halten Ihre Daten aktuell.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Wenden Sie sich bei Fragen zur möglichen Stornierung von gebuchten Flügen bzw. zu Umbuchungsmöglichkeiten direkt an Ihre Fluglinie oder Ihren Reiseanbieter.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und Behörden; beachten Sie die Informationen z.B. von NCEMA (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE).
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35208
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 26.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 26.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region)


Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wird abgeraten.

Sicherheitslage in der Region

Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet; noch bestehende Einschränkungen für den Reiseverkehr in der Region (wie Luftraumschließungen) werden zunehmend aufgehoben. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt die Gefahr sicherheitsrelevanter Vorfälle in den VAE sowie weitergehende Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Seien Sie vor allem an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste („ELEFAND“) und halten Ihre Daten aktuell.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Wenden Sie sich bei Fragen zur möglichen Stornierung von gebuchten Flügen bzw. zu Umbuchungsmöglichkeiten direkt an Ihre Fluglinie oder Ihren Reiseanbieter.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und Behörden; beachten Sie die Informationen z.B. von NCEMA (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE).
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35208
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 02.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 02.07.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region

Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) sowie ggf. Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Seien Sie vor allem an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste („ELEFAND“) und halten Ihre Daten aktuell.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und Behörden; beachten Sie die Informationen z.B. von NCEMA (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE).
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35208
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 08.08.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 08.08.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region

Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie ggf. Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein. Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben ihre Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, erhöht.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, äußerst aufmerksam.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste („ELEFAND“) und halten Ihre Daten aktuell.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und Behörden; beachten Sie die Informationen z.B. von NCEMA (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE).
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35208
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 15.08.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 15.08.2025

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Reisende, die bei Ein- oder Ausreise in die VAE Bargeld, Schmuck, Edelsteine oder Waren im Gesamtwert von mehr als 60.000 AED mitführen, müssen dies vorab online über die Internetplattform des Zolls AFSEH deklarieren.
Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu vier Liter Alkoholika oder zwei Kartons Bier (à 24 Flaschen/Dosen à maximal 355 ml) sowie bis zu 400 Zigaretten (Wert maximal 2.000 AED) oder andere Tabakwaren im Wert von maximal 3.000 AED einführen.

Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft.
Bereits freizügige Titelseiten von Zeitschriften können als Pornografie ausgelegt werden.
Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.

Medikamente
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. CBD-Öl und Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack werden z.B. als Drogen behandelt. Zum Vorgehen emiratischer Behörden bei Einstufung bestimmter Medikamente als Drogen siehe auch unter Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.

Ausführliche Informationen bietet das emiratische Gesundheitsministerium. Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen (vgl. dortige Liste), kann dort online eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland zu erkundigen.

Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen erlaubter und unerlaubter Güter sind beim Dubai Customs Services abrufbar.[/list]
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35208
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 18.12.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 18.12.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelle Wetterlage)


Aktuelles
Aktuelle Wetterlage

Bitte beachten Sie die Hinweise der örtlichen Behörden. Die Polizei von Dubai hat am 18. Dezember einen öffentlichen Sicherheitshinweis veröffentlicht und bittet darin mit Blick auf die instabile Wetterlage in den kommenden Stunden, Aufenthalte im Freien bis Freitag, 19. Dezember mittags zu vermeiden, sofern diese nicht unbedingt erforderlich sind.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

Dubai warns residents to stay indoors because of rain
18.12.2025 - Alarabiya

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35208
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 14.01.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 14.01.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region

Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie ggf. Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein. Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben ihre Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, erhöht.

Die Sicherheitslage in der gesamten Region ist äußerst volatil. Es kann jederzeit zu Einschränkungen des Flugverkehrs, inklusive der Stornierung von Flügen sowie der Sperrung von Lufträumen, kommen.

Falls Sie sich in der Region aufhalten:
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, äußerst aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und Behörden; beachten Sie die Informationen z.B. von NCEMA (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE).
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

BPfeilB Naher und Mittlerer Osten | Flugbetrieb wird eingeschränkt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35208
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 26.02.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 26.02.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region

Die Sicherheitslage in der Region ist angespannt. Bei einer Eskalation könnte es auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu sicherheitsrelevanten Vorfällen kommen. Zudem muss jederzeit mit Einschränkungen des Flugverkehrs gerechnet werden: Flüge könnten storniert werden und auch längerfristige Sperrungen des Luftraums sind möglich. Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben ihre Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, erhöht.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, äußerst aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und Behörden; beachten Sie die Informationen z.B. von NCEMA (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE).
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35208
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Vereinigte Arabische Emirate 28.02.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 28.02.2026

Letzte Änderungen:
- Eilmeldung
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region)
- Sicherheit (Reisewarnung)


Eilmeldung
Vor Reisen in die folgenden Staaten bzw. Gebiete wird gewarnt:

Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen.


Am Morgen des 28. Februar 2026 haben Israel und die USA mit Luftschlägen gegen Ziele in Iran begonnen. Es folgten Luftangriffe aus Iran auf Israel und weitere Ziele in der Region. Mit weiteren Angriffen muss gerechnet werden.
Die Lufträume von Israel und Iran wurden gesperrt. Es kann jederzeit zur Sperrung weiterer Lufträume in der Region kommen. Mehrere Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt.

Falls Sie sich in der Region aufhalten:
  • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND). Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Halten Sie Ihre Daten stets aktuell.
  • Nehmen Sie Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst. Suchen Sie bei Alarm umgehend nahegelegene Schutzräume oder das Innere eines Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
Aktuelles
Vor Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird gewarnt.

Sicherheitslage in der Region

Am Morgen des 28. Februar 2026 haben Israel und die USA mit Luftschlägen gegen Ziele in Iran begonnen. Es folgten Luftangriffe aus Iran auf Israel und weitere Ziele in der Region. Mit weiteren Angriffen muss gerechnet werden.
Die Lufträume von Israel und Iran wurden gesperrt; auch längerfristige Sperrungen sind möglich. Mehrere Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Weitere Lufträume in der Region können jederzeit ebenfalls gesperrt werden.
Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben ihre Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, erhöht.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Beachten Sie die Informationen von NCEMA (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE).
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen in die Region kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, äußerst aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird gewarnt.


Siehe Aktuelles.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Antworten