Urheberrecht: Bildnutzung im Internet
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Ralf Kiefer
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet
Moin!
Die systemkonforme Presse meldet sich "schon", hier die Süddeutsche (Vorsicht: rund 13 Tracker und Schnüffler auf dieser Seite!).
Im einführenden Text:
"Angeblich könnten die Urlaubsfotos von Millionen Europäern bald zur Zielscheibe von Abmahn-Anwälten werden.
Die Empörung ist übertrieben, doch es gibt eine reale Grundlage für die Warnungen."
Also das Übliche: die "falsche" Meinung erstmal diskreditieren. Im Text selbst widerspricht sich der SZ-Autor Simon Hurtz dann doch:
"Die Formulierung "gewerbliche Nutzung" schränkt den betroffenen Personenkreis weiter ein. Wer seine Urlaubsbilder nur im privaten Kreis zeigt, müsste keine Konsequenzen fürchten. Doch bereits das Teilen in sozialen Netzwerken wäre problematisch, da sich die Plattformen kommerzielle Verwertungsrechte für hochgeladene Bilder herausnehmen."
Also doch eine gewaltige Einschränkung für viele Menschen in der EU. Oben "angeblich", hier "Einschränkung" im falschen Konjunktiv. Der tut einfach so, wie wenn er das nicht kapiert hat.
Wenn Jornalisten endlich mal den Unterschied zwischen Berichterstattung und Kommentieren lernen würden ... Berichterstattung liefert die Argumente, sachlich, und zwar alle! Ein Kommentar darf die Argumente, ggf. auch parteiisch, bewerten. Insofern: die SZ ist wieder mal ganz systemkonform durchgefallen.
Gruß, Ralf
Die systemkonforme Presse meldet sich "schon", hier die Süddeutsche (Vorsicht: rund 13 Tracker und Schnüffler auf dieser Seite!).
Im einführenden Text:
"Angeblich könnten die Urlaubsfotos von Millionen Europäern bald zur Zielscheibe von Abmahn-Anwälten werden.
Die Empörung ist übertrieben, doch es gibt eine reale Grundlage für die Warnungen."
Also das Übliche: die "falsche" Meinung erstmal diskreditieren. Im Text selbst widerspricht sich der SZ-Autor Simon Hurtz dann doch:
"Die Formulierung "gewerbliche Nutzung" schränkt den betroffenen Personenkreis weiter ein. Wer seine Urlaubsbilder nur im privaten Kreis zeigt, müsste keine Konsequenzen fürchten. Doch bereits das Teilen in sozialen Netzwerken wäre problematisch, da sich die Plattformen kommerzielle Verwertungsrechte für hochgeladene Bilder herausnehmen."
Also doch eine gewaltige Einschränkung für viele Menschen in der EU. Oben "angeblich", hier "Einschränkung" im falschen Konjunktiv. Der tut einfach so, wie wenn er das nicht kapiert hat.
Wenn Jornalisten endlich mal den Unterschied zwischen Berichterstattung und Kommentieren lernen würden ... Berichterstattung liefert die Argumente, sachlich, und zwar alle! Ein Kommentar darf die Argumente, ggf. auch parteiisch, bewerten. Insofern: die SZ ist wieder mal ganz systemkonform durchgefallen.
Gruß, Ralf
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landcruiser.
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet
Wenn ich mich richtig erinnere gab es Berichterstattung früher öfter und Sachbericht und Kommentar waren deutlich als solche zu erkennen.Ralf Kiefer hat geschrieben:Wenn Jornalisten endlich mal den Unterschied zwischen Berichterstattung und Kommentieren lernen würden ...
Die Zeiten sind lange rum und wenn die Meinung nicht vom Herausgeber eingesteuert wird, hat der Journalist eine Intention, die er unter die Leute bringen will.
Meist schaffen sie es ja nicht einmal Fakten zu recherchieren und richtig wiederzugeben; geschweige denn eine angemessene seriöse Ausdrucksweise zu finden oder gar die entsprechende Rechtschreibung zu beherrschen.
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Ralf Kiefer
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet
Beim Heise-Verlag gibt's zum Glück eine sachlich fundierte Darstellung der aktuellen Situation.
"Der öffentliche Aufschrei um das Thema Panoramafreiheit ist enorm."
Hat der in der deutschen Presselandschaft stattgefunden?
Gruß, Ralf
"Der öffentliche Aufschrei um das Thema Panoramafreiheit ist enorm."
Hat der in der deutschen Presselandschaft stattgefunden?
Gruß, Ralf
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Ralf Kiefer
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet
Und so funktioniert das mit den Abmahnungen: Methode der Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen. Die interessante Formulierung als Begründung der Abmahnwelle wg. eines Gemäldes: "Nicht das Todesdatum des Künstlers sei entscheidend, sondern das Aufnahmedatum durch den Hausfotografen des Museums."
Wie Abmahnungen typischerweise funktionieren, ist bekannt: der wirtschaftlich Überlegene gewinnt. Ich frage mich, wie Deutschland vor dem Abmahnwesen funktioniert haben könnte.
Gruß, Ralf
Wie Abmahnungen typischerweise funktionieren, ist bekannt: der wirtschaftlich Überlegene gewinnt. Ich frage mich, wie Deutschland vor dem Abmahnwesen funktioniert haben könnte.
Gruß, Ralf
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Ralf Kiefer
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Ralf Kiefer
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet
Geschafft
Dank Julia Reda und einer "gewissen" Menge an Öffentlichkeit ist die Idee vom Rechtsausschuß und dem komischen Liberalen durchgefallen. Hier die Meldung z.B. beim ehemaligen Nachrichtenmagazin. D.h. momentan ändert sich nichts zur vorherigen Situation, d.h. in Deutschland darf alles fotografiert und veröffentlicht werden, was "öffentlich" erreichbar ist, und in Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Griechenland dagegen gibt es weiter keine grundsätzliche Panoramafreiheit.
Die Fortsetzung folgt im Herbst: "Der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz, also eine EU-Richtlinie, kommt im Herbst von der Kommission."
Gruß, Ralf
Die Fortsetzung folgt im Herbst: "Der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz, also eine EU-Richtlinie, kommt im Herbst von der Kommission."
Gruß, Ralf
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Kuno
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet
Hab's auch grad gelesen & bin froh, dass es erstmal so gekommen ist. Allerdings darf man nicht vergessen, dass die Regeln, so wie sie auf ganz EU-Land* hätten angewandt werden sollen bereits heute in nicht wneigen Ländern gelten.
* Ich bin mir nicht sicher, ob die Schweiz in ihrem vorauseilenden Gehorsam diese Regeln dann nicht bereits vor dem offiziellen Inkrafttreten in der EU umgesetzt hätte
* Ich bin mir nicht sicher, ob die Schweiz in ihrem vorauseilenden Gehorsam diese Regeln dann nicht bereits vor dem offiziellen Inkrafttreten in der EU umgesetzt hätte
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Ralf Kiefer
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet
Was will man denn dort konfliktbehaftet fotografieren? Mir fallen nur Berge ein, und die sind älter als 70 Jahre. Der Schöpfer wird Dich schon nicht auf Urheberrecht verklagenKuno hat geschrieben:[...] die Schweiz [...]
Gruß, Ralf
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Wolfgang K
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet
Kaum zu glauben!
Es gibt noch Blödsinn der unterlassen wird.
Danke an Frau Reda
Es gibt noch Blödsinn der unterlassen wird.
Danke an Frau Reda
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Ralf Kiefer
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet
Oh, da hält der Oettinger sein zerfleddertes Fähnchen in den Wind. Warum nur bekommt der beim Staatsfernsehen überhaupt einen prominenten Platz sich JETZT so zu äußern? Den sollte man häufiger fragen, am Besten täglich, und seine Antworten vollständig chronologisch anordnen, damit jeder sehen kann, wie "anpassungsfähig"[tm] dieser Mann sein kann. Der übertrifft im Normalfall sogar den Seehofer[1] mit links.eberhard hat geschrieben:http://www.tagesschau.de/ausland/panora ... t-109.html
Gruß, Ralf
[1] Wg. dem wurde seinerzeit der Bayernkurier eingestellt: "Parteichef Horst Seehofer, der in der Woche zweimal seine Meinung wechselt, braucht kein Partei-Organ, das bloß einmal in der Woche erscheint."
Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet
Für diese dumme Nummer haben eine halbe Mio Unterschriften gereicht, um den Schwachsinn zu kippen.
Die "Panoramafreiheit" bleibt also erhalten.
Jetzt kann man sich wieder mit den Biegeradien von Bananen und Gurken befassen ...
Die "Panoramafreiheit" bleibt also erhalten.
Jetzt kann man sich wieder mit den Biegeradien von Bananen und Gurken befassen ...
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Ralf Kiefer
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet
Diese Mannheimer machen gerade so weiter. Jetzt geht's um ein anderes Foto, eines von Richard Wagner. Die legen es mit aller Gewalt drauf im Auge eines Shitstorms zu endenRalf Kiefer hat geschrieben:Und so funktioniert das mit den Abmahnungen: Methode der Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen. Die interessante Formulierung als Begründung der Abmahnwelle wg. eines Gemäldes: "Nicht das Todesdatum des Künstlers sei entscheidend, sondern das Aufnahmedatum durch den Hausfotografen des Museums."
Tip: Mannheim großräumig meiden!
Gruß, Ralf
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Wolfgang K
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet
Hallo Ralf,
Die Kritik am Mannheimer Museum ist übertrieben - zumindest mit der Begründung zur Werkfreiheit der abgebildeten Kunstwerke. Im aktuellen Fall wie im vorherigen.
Der einleitende Satz im TAZ-Artikel ist schon eine grobe Verdrehung der Tatsachen:
Hier der Sachverhalt:
Beispiel: Der sonnige Abendhimmel mit dem Matterhorn ist natürlich frei und darf abgebildet werden. Wenn Du es fotografierst und dieses (Dein!) Foto auf Deine Seite stellst darf dieses Bild nicht ohne Deine Zustimmung weiter verwendet werden. Ganz einfach. Es hat nichts mir Umgehung der Gemeinfreiheit von entsprechenden Werken zu tun.
Das Museum handelt vollkommen korrekt und logisch.
Ob man das Vorgehen um dieses Recht durchzusetzen goutiert und wie man den in Deutschland eingerissenen Abmahnterror überzähliger Juristen bewertet ist etwas anderes. Wenn das Museum Anstand hätte würde es die betreffenden auf Kaffee und Kekse einladen und sie die Betreffenden Bilder selbst fotografieren lassen.
Grüße
Wolfgang
Die Kritik am Mannheimer Museum ist übertrieben - zumindest mit der Begründung zur Werkfreiheit der abgebildeten Kunstwerke. Im aktuellen Fall wie im vorherigen.
Der einleitende Satz im TAZ-Artikel ist schon eine grobe Verdrehung der Tatsachen:
diese Aussage ist mit Verlaub: Bullshit. Auch wenn sie nachher richtig gestellt wird.Die Frage, wie einfach sogenannte gemeinfreie Kunstwerke im Internet verbreitet werden dürfen, landet vor Gericht.
Hier der Sachverhalt:
Das original Werk ist frei. Da aber eine Fotografie - und das vollkommen zu recht - als Werk des Fotografen gilt, kann das Museum dagegen vorgehen.Die Museen stören sich nicht an der Nutzung des Originals, Streitpunkt ist die digitale Kopie: Die Museen fordern Geld für die Leistung ihres Hausfotografen, der das Gemälde für das Internet geknipst hat. Dieses Foto hat jemand auf bei Wikimedia Commons eingestellt.
Beispiel: Der sonnige Abendhimmel mit dem Matterhorn ist natürlich frei und darf abgebildet werden. Wenn Du es fotografierst und dieses (Dein!) Foto auf Deine Seite stellst darf dieses Bild nicht ohne Deine Zustimmung weiter verwendet werden. Ganz einfach. Es hat nichts mir Umgehung der Gemeinfreiheit von entsprechenden Werken zu tun.
Das Museum handelt vollkommen korrekt und logisch.
Ob man das Vorgehen um dieses Recht durchzusetzen goutiert und wie man den in Deutschland eingerissenen Abmahnterror überzähliger Juristen bewertet ist etwas anderes. Wenn das Museum Anstand hätte würde es die betreffenden auf Kaffee und Kekse einladen und sie die Betreffenden Bilder selbst fotografieren lassen.
Grüße
Wolfgang
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Ralf Kiefer
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet
Nach meinem Kenntnisstand ist die Fotografierregelung in diesem Museum stark beschränkt.Wolfgang K hat geschrieben: Das original Werk ist frei.
Für das Urheberrecht bei einem Foto muß eine schöpferische Leistung erbracht werden. Die ist in dem Fall des Reproduzierens eines alten Gemäldes sicher nicht vorhanden. Eine handwerkliche Leistung des Fotografen ist gegeben. Mehr nicht.Wolfgang K hat geschrieben: Da aber eine Fotografie - und das vollkommen zu recht - als Werk des Fotografen gilt, kann das Museum dagegen vorgehen.
Meine Rechtsauffassung aus dem Blickwinkel eines, der das Web etwas länger nutzt als Abmahnanwälte und Museen, ist die, daß Fotos, die unter den obigen Bedingungen entstanden sind und freiwillig ins freie(!) Web gestellt wurden, für nichtkommerzielle Zwecke wie z.B. WikiX, frei sind. Wenn die Mannheimer das Prinzip des Web nicht verstanden haben, sollen sie doch draußenbleiben. Niemand zwingt sie ihre Fotos dort zu verbreiten. Sie können alternativ gerne Ausstellungskataloge drucken und auf anderen Wegen vertreiben.
Urheberrecht: bei solch einem Foto wird eine schöpferische Leistung (Bildausschnitt, Licht) vermutet, daher gilt das Urheberrecht.Wolfgang K hat geschrieben: Beispiel: Der sonnige Abendhimmel mit dem Matterhorn ist natürlich frei und darf abgebildet werden. Wenn Du es fotografierst und dieses (Dein!) Foto auf Deine Seite stellst darf dieses Bild nicht ohne Deine Zustimmung weiter verwendet werden. Ganz einfach. Es hat nichts mir Umgehung der Gemeinfreiheit von entsprechenden Werken zu tun.
... und sich drüber freuen, daß andere für das Museum unentgeltliche Werbung machen.Wolfgang K hat geschrieben: Wenn das Museum Anstand hätte würde es die betreffenden auf Kaffee und Kekse einladen und sie die Betreffenden Bilder selbst fotografieren lassen.
Nur leider wird das Fotografieren durch andere als den "Hausfotograf" verhindert, AFAIK. Insofern unterstelle ich diesem Museum eine mißbräuchliche Nutzung des Urheberrechts. Ist ja nicht der erste Fall bei diesem Museum.
Gruß, Ralf






