Die Bundesanwaltschaft wird kein Verfahren eröffnen im Fall der blockierten Mobutu-Gelder von rund 8 Millionen Franken. Grund: Die vom Clan von Kongo-Kinshasas Ex-Diktator Mobutu begangenen Geldwäscherei-Handlungen seien verjährt. Profitieren dürften dessen Erben. mehr...
Es lebe die Gerechtigkeit
Grüsse
Alexander




