Corona COVID-19 | Corona-Selbsttests im Handel

In diesem Bereich findest du aktuelle Hinweise zu Epidemien und gesundheitliche Risiken im Reiseland und wie man sich davor schützt bzw. vorbeugt, Informationen zur Gesundheitsversorgung, Ärzte und Krankenhäuser.

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Corona-Selbsttests im Handel

Beitrag von Birgitt »

Wie die tagesschau soeben meldet, hat die Bezirksregierung Köln vor zwei bundesweit illegal in den Handel gelangten Corona-Schnelltests gewarnt. Sie könnten, wenn sie nicht von Fachkräften angewendet würden, "katastrophale Infektionsfolgen" haben. Wie die Behörde mitteilte, sind solche Schnelltests unter anderem an Tankstellen, in Supermärkten, Tierarztpraxen, Brauereien und vielen anderen Stellen illegal in den Verkehr gebracht worden.

Die Bezirksregierung warnte vor vermeintlicher Sicherheit durch falsche negative Tests beim unsachgemäßen Gebrauch durch Laien. Auch eine Verletzungsgefahr sei nicht auszuschließen. Die Tests sind den Angaben zufolge von einem Unternehmen aus NRW in Umlauf gebracht worden und somit für Privatkunden auch ohne Fachkenntnisse frei käuflich. Betroffen seien die Produkte "Covid-19 Ag Test" des Herstellers nal von minden GmbH und "blnk Novel Coronavirus (SARS-CoV-2) Antigen Rapid Test Cassette (Swab)" des Herstellers Hangzhou Realy Tech Co.

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 zur Selbstanwendung

Beitrag von Birgitt »

Nun kommen die ersten zugelassenen Corona-Schnelltests zur Selbstanwendung in den Handel. Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) hat die ersten Sonderzulassungen nach §11 Absatz 1 Medizinproduktegesetz (MPG) von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 erteilt. Ab Samstag 6. März 2021 sind sie im freien Verkauf erhältlich, u.a. in Drogeriemärkten, Discountern und Lebensmittelmärkten.

Das BfArM stellt eine Liste der Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bereit, die Gegenstand des Anspruchs nach § 1 Satz 1 der "Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)" sind. Es handelt sich um folgende Tests, die Liste wird kontinuierlich aktualisiert:

https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte ... _node.html

Die Selbsttests ersetzen nicht den PCR-Test!

Gruß
Birgitt
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