Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 05.09.2025

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 05.09.2025

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Äquatorialguinea seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 06.03.2009 - 05.03.2013 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 06.03.2009 - 05.03.2013

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äquatorialguinea:
Stand 09.04.2013

Letzte Änderungen:
- Änderungen gab es in allen Kapiteln


Aktueller Hinweis
Am 26. Mai 2013 sollen Parlamentswahlen stattfinden. Der Wahlkampf hat bereits begonnen. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, sich von eventuellen Menschenansammlungen fernzuhalten. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass am Wahltag selbst ein landesweites generelles Fahrverbot gelten wird.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Kriminalitätsrate ist im regionalen Vergleich niedrig. Gleichwohl ist insbesondere in den Städten Malabo und Bata nach Einbruch der Dunkelheit Vorsicht geboten, insbesondere bei der Nutzung von Taxen, die in der Regel mehrere Personen befördern. Hier kommt es in letzter Zeit häufiger zu Zwischenfällen. Auch nehmen Einbrüche in Wohnungen bzw. Häuser zu.

Schwere Verkehrsunfälle ereignen sich meist aufgrund alkoholisierten Fahrens. Die Verursacher sind häufig recht verkehrsuntaugliche Taxis. Von Autofahrten Samstag abends und Sonntag nachmittags und abends ist abzuraten. Sollten Sie selbst mit einem (gemieteten) Fahrzeug -wobei Autos erfahrungsgemäß nur mit Fahrer angemietet werden können- in einen Unfall mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge verwickelt werden, müssen Sie mit längerer Untersuchungshaft und einem Strafprozess rechnen. In einem solchen Fall sollten Sie unbedingt versuchen, umgehend mit der deutschen Botschaft in Malabo Kontakt herzustellen: + 240 222 60 70 20 oder + 240 222 79 53 00.

Wegen wiederholter Putschversuche (zuletzt Angriff auf den Präsidentenpalast am 17. Februar 2009) und Piraterie kontrollieren die Behörden Ausländer besonders genau auf ordnungsgemäße Papiere (Visum, gültiger Pass, etc.) und gehen streng gegen tatsächliche und vermutete Unregelmäßigkeiten vor. An den häufigen Check-Points muss mit willkürzlichen Kontrollen und Versuchen, Geld zu fordern, gerechnet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Äquatorialguinea, das einzige spanischsprachige Land Afrikas, ist touristisch kaum erschlossen. Grundsätzlich kann jede Region im Land bereist werden. Bestimmte Reiseziele, beispielsweise der Pico Basile sowie der Nationalpark Moka auf der Insel Bioko, erfordern eine Sondergenehmigung.

Flüge der lokalen Fluggesellschaften können nicht über das Internet, sondern nur vor Ort gebucht und bar bezahlt werden.
Die Preise in Äquatorialguinea sind vergleichsweise hoch. Kreditkarten werden lediglich in den großen Hotels akzeptiert, wobei allerdings damit gerechnet werden muss, dass die entsprechende Technik nicht funktioniert. Gleiches gilt für Geldautomaten, die in Malabo am Flughafen, im Hotel Hilton neben dem Flughafen, bei der Zentrale der SGBGE Bank und am Hotel Sofitel President Palace in der Innenstadt zu finden sind. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in Euro mitzubringen, das vor Ort gewechselt werden kann.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja - Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja - Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:
Bei Ein- und Ausreise ist ein internationaler Impfausweis mit gültigem Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich.Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Äquatorialguinea ein Visum. Dieses muss vor Antritt der Reise bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Es wird empfohlen, das Visum lange im Voraus zu beantragen. Nähere Hinweise finden Sie unter
http://www.botschaft-aequatorialguinea. ... ng,german/.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Die Bundesrepublik unterhält in Malabo eine Botschaft als Kleinstvertretung, die keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnimmt, aber Nothilfe leistet. (Tel.: +240 222 607020 oder +240 222 79 53 00, e-mail: embajada.alemania.malabo@diplo.de).
Für Passangelegenheiten u. a. ist die Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig (Tel.: +237 22 22 38 81 / e-mail: info@jaunde.diplo.de). Die Botschaft Spaniens in Malabo sowie das spanische Generalkonsulat in Bata erteilen Schengen-Visa.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Spezielle Zollvorschriften sollten vor Reisebeginn bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft erfragt werden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Beim Fotografieren sollte Zurückhaltung geübt werden. Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (offizielle Gebäude, Flughäfen, Häfen, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen usw.) besteht Fotografierverbot. Die Polizei geht streng gegen Verstöße vor.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ist bei der Ein- und Ausreise vorzulegen. Eine Gelbfieberimpfung ist darüber hinaus für alle Personen älter als 1 Jahr auch medizinisch indiziert. Abweichend von offiziellen Regelungen kann der Nachweis einer Choleraimpfung verlangt werden, besonders bei Einreise über Land oder aus einem Endemiegebiet.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Diese tritt, insbesondere in der Regenzeit immer wieder auf. Bei besonderer Exposition (Arbeiten in Slums, Pflege Erkrankter und in Flüchtlingslagern) kann eine Impfung sinnvoll sein. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchfü hren, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis(Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist im öffentlichen Sektor vielfach apparativ und hygienisch problematisch. Oft fehlen europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte.
In Bata und Malabo gibt es neben öffentlichen Krankenhäusern die Privat-Krankenhäuser „La Paz Medical Center“ mit ausländischem Personal auf weitgehend europäischem Standard so dass Nothilfe in jedem Fall gewährleistet ist. Barzahlung ist erforderlich.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
In den beiden größeren Städten Malabo und Bata gibt es Apotheken, die im Regelfall die wichtigsten Medikamente führen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 27.05.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Äquatorialguinea:
Stand 27.05.2013

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Am 26. Mai 2013 fanden Parlaments-, Senats- und Gemeinderatswahlen statt. Das offizielle Wahlergebnis soll am 31. Mai 2013 bekannt gegeben werden. Bis dahin ist mit einer erhöhten Militär- und Polizeipräsenz zu rechnen. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, sich von eventuellen Menschenansammlungen fernzuhalten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Kriminalitätsrate ist im regionalen Vergleich niedrig. Gleichwohl ist insbesondere in den Städten Malabo und Bata Vorsicht geboten, insbesondere bei der Nutzung von Taxen, die in der Regel mehrere Personen befördern. Hier kommt es häufiger zu Zwischenfällen. Auch nehmen Einbrüche in Wohnungen bzw. Häuser zu.

Schwere Verkehrsunfälle ereignen sich meist aufgrund alkoholisierten Fahrens. Die Verursacher sind häufig recht verkehrsuntaugliche Taxis. Von Autofahrten Samstag abends und Sonntag nachmittags und abends ist abzuraten. Sollten Sie selbst mit einem (gemieteten) Fahrzeug -wobei Autos erfahrungsgemäß nur mit Fahrer angemietet werden können- in einen Unfall mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge verwickelt werden, müssen Sie mit längerer Untersuchungshaft und einem Strafprozess rechnen. In einem solchen Fall sollten Sie unbedingt versuchen, umgehend mit der deutschen Botschaft in Malabo Kontakt herzustellen: + 240 222 60 70 20 oder + 240 222 79 53 00.
Wegen wiederholter Putschversuche (zuletzt Angriff auf den Präsidentenpalast am 17. Februar 2009) und Piraterie kontrollieren die Behörden Ausländer besonders genau auf ordnungsgemäße Papiere (Visum, gültiger Pass, etc.) und gehen streng gegen tatsächliche und vermutete Unregelmäßigkeiten vor. An den häufigen Check-Points muss mit willkürzlichen Kontrollen und Versuchen, Geld zu fordern, gerechnet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 21.06.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Äquatorialguinea:
Stand 21.06.2013

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Demonstrationen)


Aktuelle Hinweise
Für den 25.06.2013 hat die Oppositionspartei CPDS zu einer Demonstration in der Hauptstadt Malabo aufgerufen, um u. a. gegen das Wahlergebnis vom 26.05.2013 zu protestieren.
Dies ist für Äquatorialguinea erstmalig. Es ist damit zu rechnen, dass es zu verschärften Sicherheitsmaßnahmen und Straßensperrungen kommt. Es wird empfohlen, eventuelle Menschenansammlungen zu meiden.
Auswärtiges Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 26.09.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äquatorialguinea:
Stand 26.09.2013

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Nationalfeiertag)


Aktuelle Hinweise
Mit Blick auf die Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag (Unabhängigkeitstag), wurde angekündigt, dass der Luftraum über der Insel Bioko (mit Hauptstadt Malabo) am 12. Oktober 2013 in der Zeit von 06:00 - 18:00 Uhr gesperrt werden soll.
Reisenden, die am 12.10.2013 nach Malabo fliegen wollen, wird geraten, sich mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 05.11.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äquatorialguinea:
Stand 05.11.2013

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Hilfeleistung auf dem kontinentalen Festland)


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Kriminalitätsrate ist im Verlauf der letzten 9 Monate stark angestiegen, sowohl was die Häufigkeit als auch was das Ausmaß an Gewaltanwendung anbetrifft. Vor allem in den Städten Malabo und Batist ist besondere Vorsicht geboten. Von unbegleiteten Spaziergängen oder spontaner Benutzung von Taxis wird dringend abgeraten. Hier ist es in den vergangenen Monaten häufiger zu brutalen Raubüberfällen gekommen. Ausländische Besucher sollten daher nur in Begleitung ortskundiger Bekannter ein Taxi benutzen und darauf bestehen, dass der Taxifahrer keine weiteren Passagiere aufnimmt. Geschäftsleute sollten darauf drängen, dass ihre äquatorialguineischen Gesprächspartner ihnen für die Dauer ihres Aufenthaltes Wagen und Chauffeur stellen.

Auch Einbrüche in Wohnungen bzw. Häuser haben stark zugenommen.

Es wird dringend geraten, Kopien von Reisepass, Visum und Flugticket sicher mit sich zu führen bzw. in Deutschland elektronisch abrufbar vorzuhalten. Dies erleichtert und beschleunigt bei einem Verlust die konsularische Hilfe.

Schwere Verkehrsunfälle ereignen sich meist aufgrund alkoholisierten Fahrens. Die Verursacher sind häufig recht verkehrsuntaugliche Taxis. Von Autofahrten Samstag abends und Sonntag nachmittags und abends ist abzuraten. Sollten Sie selbst mit einem (gemieteten) Fahrzeug -wobei Autos erfahrungsgemäß nur mit Fahrer angemietet werden können- in einen Unfall mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge verwickelt werden, müssen Sie mit längerer Untersuchungshaft und einem Strafprozess rechnen. In einem solchen Fall sollten Sie unbedingt versuchen, umgehend mit der deutschen Botschaft in Malabo Kontakt herzustellen: + 240 222 60 70 20 oder + 240 222 79 53 00.
Wegen wiederholter Putschversuche (zuletzt Angriff auf den Präsidentenpalast am 17. Februar 2009) steigender Kriminalität und Piraterie kontrollieren die Behörden Ausländer besonders genau auf ordnungsgemäße Papiere (Visum, gültiger Pass, etc.) und gehen streng gegen tatsächliche und vermutete Unregelmäßigkeiten vor. An den häufigen Check-Points muss mit willkürzlichen Kontrollen und Versuchen, Geld zu fordern, gerechnet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja - Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja - Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:
Bei Ein- und Ausreise ist ein internationaler Impfausweis mit gültigem Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich.Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Äquatorialguinea ein Visum. Dieses muss vor Antritt der Reise bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Es wird empfohlen, das Visum lange im Voraus zu beantragen. Nähere Hinweise finden Sie unter www.botschaft-aequetorial-guinea.de .

Auf dem kontinentalen Festland ist eine unverzügliche Gewährung von Nothilfe aufgrund der Schwierigkeiten einer spontanen Anreise aus der Hauptstadt Malabo nicht gewährleistet. Nur Spanien unterhält auf dem Festland ein Generalkonsulat, das von der Deutschen Botschaft in Malabo im Notfall um solidarische Hilfeleistung ersucht werden kann.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Die Bundesrepublik unterhält in Malabo eine Botschaft als Kleinstvertretung, die keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnimmt, aber Nothilfe leistet. (Tel.: +240 222 607020 oder +240 222 79 53 00, e-mail: embajada.alemania.malabo@diplo.de).
Für Passangelegenheiten u. a. ist die Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig (Tel.: +237 22 22 38 81 / e-mail: info@jaunde.diplo.de). Die Botschaft Spaniens in Malabo sowie das spanische Generalkonsulat in Bata erteilen Schengen-Visa.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 11.02.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äquatorialguinea:
Stand 11.02.2014

Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich für die Einreise nach Äquatorialguinea ein Visum. Dieses muss vor Antritt der Reise bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Es wird empfohlen, das Visum lange im Voraus zu beantragen. Nähere Hinweise finden Sie unter www.botschaft-aequetorial-guinea.de .

Sofern Sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) für Äquatorialguinea sind, sind Sie gemäß Dekret Nr. 5 des Ministeriums für Nationale Sicherheit vom 18.11.2013 von der Visumspflicht ausgenommen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Die Bundesrepublik unterhält in Malabo eine Botschaft als Kleinstvertretung, die keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnimmt, aber Nothilfe leistet. (Tel.: +240 222 607020 oder +240 222 79 53 00, e-mail: embajada.alemania.malabo@diplo.de). Auf dem kontinentalen Festland ist eine unverzügliche Gewährung von Nothilfe aufgrund der Schwierigkeiten einer spontanen Anreise aus der Hauptstadt Malabo nicht gewährleistet. Nur Spanien unterhält auf dem Festland ein Generalkonsulat, das von der Deutschen Botschaft in Malabo im Notfall um solidarische Hilfeleistung ersucht werden kann.
Für Passangelegenheiten u. a. ist die Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig (Tel.: +237 22 22 38 81 / e-mail: info@jaunde.diplo.de). Die Botschaft Spaniens in Malabo sowie das spanische Generalkonsulat in Bata erteilen Schengen-Visa.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 28.04.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äquatorialguinea:
Stand 28.04.2014

Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich für die Einreise nach Äquatorialguinea ein Visum. Dieses muss vor Antritt der Reise bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Es wird empfohlen, das Visum lange im Voraus zu beantragen. Nähere Hinweise finden Sie unter www.botschaft-aequetorial-guinea.de .

Sofern Sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) für Äquatorialguinea sind, sind Sie gemäß Dekret Nr. 5 des Ministeriums für Nationale Sicherheit vom 18.11.2013 von der Visumspflicht ausgenommen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Die Bundesrepublik unterhält in Malabo eine Botschaft als Kleinstvertretung, die keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnimmt, aber Nothilfe leistet. (Tel.: +240 222 607020 oder +240 222 79 53 00, e-mail: embajada.alemania.malabo@diplo.de). Auf dem kontinentalen Festland ist eine unverzügliche Gewährung von Nothilfe aufgrund der Schwierigkeiten einer spontanen Anreise aus der Hauptstadt Malabo nicht gewährleistet. Nur Spanien unterhält auf dem Festland ein Generalkonsulat, das von der Deutschen Botschaft in Malabo im Notfall um solidarische Hilfeleistung ersucht werden kann.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 08.05.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äquatorialguinea:
Stand 08.05.2014

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Die WHO hat am 05.05.2014 Äquatorialguinea aufgefordert, alle Reisenden, die das Land verlassen, zu ermutigen, sich gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vor Ausreise zu impfen und dies in einem Impfausweis dokumentieren zu lassen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung sollte gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und sollte spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar.
Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 18.06.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Äquatorialguinea:
Stand 18.06.2014

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Vom 20. – 27. Juni 2014 wird in Malabo der 23. Gipfel der Afrikanischen Union stattfinden. Dazu werden am 26. und 27. Juni auch zahlreiche Staats- und Regierungschefs anreisen. Es stehen in der Zeit keine zumutbaren Hotelkapazitäten zur Verfügung. Es ist mit erheblichen Sicherheitskontrollen und Verkehrsbeschränkungen zu rechnen.

Die WHO hat am 05.05.2014 Äquatorialguinea aufgefordert, alle Reisenden, die das Land verlassen, zu ermutigen, sich gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vor Ausreise zu impfen und dies in einem Impfausweis dokumentieren zu lassen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung sollte gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und sollte spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar.
Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 07.10.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Äquatorialguinea:
Stand 07.10.2014

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften
- Medizinische Hinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Kriminalitätsrate ist im Jahr 2013 stark angestiegen, sowohl was die Häufigkeit als auch was das Ausmaß an Gewaltanwendung anbetrifft.

Vor allem in den Städten Malabo und Bata ist besondere Vorsicht geboten.
Von unbegleiteten Spaziergängen oder spontaner Benutzung von Taxis wird dringend abgeraten. Hier ist es immer wieder zu brutalen Raubüberfällen gekommen. Ausländische Besucher sollten daher nur in Begleitung ortskundiger Bekannter ein Taxi benutzen und darauf bestehen, dass der Taxifahrer keine weiteren Passagiere aufnimmt.
Geschäftsleute sollten darauf drängen, dass ihre äquatorialguineischen Gesprächspartner ihnen für die Dauer ihres Aufenthaltes Wagen und Chauffeur stellen.

Auch Einbrüche in Wohnungen bzw. Häuser haben stark zugenommen. Da Einbrecher meist bewaffnet sind (z.B. mit Macheten), ist im Ernstfall von Gegenwehr dringend abzuraten.
Es wird dringend geraten, Kopien von Reisepass, Visum und Flugticket sicher mit sich zu führen, bzw. in Deutschland elektronisch abrufbar, vorzuhalten. Dies erleichtert und beschleunigt bei einem Verlust die konsularische Hilfe.

Schwere Verkehrsunfälle ereignen sich meist aufgrund alkoholisierten Fahrens. Die Verursacher sind häufig recht verkehrsuntaugliche Taxis. Von Autofahrten Samstag abends und Sonntag nachmittags sowie abends ist abzuraten. Wer mit einem (gemieteten) Fahrzeug -wobei Autos erfahrungsgemäß nur mit Fahrer angemietet werden können- in einen Unfall mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge verwickelt ist, muss mit längerer Untersuchungshaft und einem Strafprozess rechnen. In einem solchen Fall sollte unbedingt umgehend mit der deutschen Botschaft in Malabo Kontakt aufgenommen werden: + 240 333 093117 sowie +240 222 60 70 20 oder + 240 222 79 53 00.

Die Behörden kontrollieren Ausländer besonders genau auf ordnungsgemäße Papiere (Visum, gültiger Pass, etc.) und gehen streng gegen tatsächliche und vermutete Unregelmäßigkeiten vor. An den häufigen Check-Points muss mit willkürlichen Kontrollen und Versuchen, Geld zu fordern, gerechnet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja - Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja - Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen: Bei Ein- und Ausreise ist ein internationaler Impfausweis mit gültigem Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich.Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich für die Einreise nach Äquatorialguinea ein Visum. Dieses muss vor Antritt der Reise bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Es wird empfohlen, das Visum lange im Voraus zu beantragen. Nähere Hinweise finden Sie unter
http://www.botschaft-aequatorialguinea.de

Wer im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) für Äquatorialguinea ist, ist gemäß Dekret Nr. 5 des Ministeriums für Nationale Sicherheit vom 18.11.2013 von der Visumspflicht ausgenommen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Die Bundesrepublik unterhält in Malabo eine Botschaft als Kleinstvertretung, die keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnimmt, aber Nothilfe leistet. (Tel.: +240 333 093117, e-mail: info@malabo.diplo.de). Auf dem kontinentalen Festland ist eine unverzügliche Gewährung von Nothilfe aufgrund der Schwierigkeiten einer spontanen Anreise aus der Hauptstadt Malabo nicht gewährleistet. Nur Spanien unterhält auf dem Festland ein Generalkonsulat, das von der Deutschen Botschaft in Malabo im Notfall um solidarische Hilfeleistung ersucht werden kann.
Für Passangelegenheiten u. a. ist die Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig (Tel.: +237 22 22 38 81 / e-mail: info@jaunde.diplo.de). Die Botschaft Spaniens in Malabo sowie das spanische Generalkonsulat in Bata erteilen Schengen-Visa.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Zu den Gegenständen, deren Einfuhr generell verboten ist, gehören neben pornografischen Werken auch Bücher und filme über Kriege und Terror, uniform-ähnliche Kleidung, Ferngläser und High-Tech-Kameras. Spezielle Zollvorschriften sollten vor Reisebeginn bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft erfragt werden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Medizinische Hinweise
Aktueller Hinweis
Von der Ebola-Epidemie ist Äquatorialguinea bisher verschont geblieben. Zeitweilige Reisebeschränkungen in andere afrikanische Länder wurden zwischenzeitlich wieder aufgehoben. Bei der Einreise findet ein Temperaturscreening der Reisenden statt.

In Äquatorialguinea sind erstmals seit 1999 wieder Fälle von Poliomyelitis aufgetreten. Es ist sowohl die Insel Bioko als auch das Festland (Centro Sur, Litoral) betroffen. Ein Zusammenhang mit dem Ausbruch im benachbarten Kamerun wird vermutet. Die WHO hat am 05.05.2014 Äquatorialguinea aufgefordert, alle Reisenden die das Land verlassen zu ermutigen, sich gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vor Ausreise impfen zu lassen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung sollte gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und sollte spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell-durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar.

Die Impfung sollte als separate Impfung (auch bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen) und somit gut erkennbar in dem vorgesehen Feld im internationalen Impfzertifikat (unter der Gelbfieberimpfung) eingetragen werden.
Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.

Impfschutz
Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ist bei der Ein- und Ausreise vorzulegen. Eine Gelbfieberimpfung ist darüber hinaus für alle Personen älter als 1 Jahr auch medizinisch indiziert. Äquatorialguinea fordert derzeit noch eine Auffrischimpfung alle 10 Jahre.
Abweichend von offiziellen Regelungen kann der Nachweis einer Choleraimpfung verlangt werden, besonders bei Einreise über Land oder aus einem Endemiegebiet.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe mit Medikamenten wird dringend empfohlen. Hierfür sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende (helle), ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Diese tritt, insbesondere in der Regenzeit immer wieder auf. Bei besonderer Exposition (Arbeiten in Slums, Pflege Erkrankter und in Flüchtlingslagern) kann eine Impfung sinnvoll sein. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführ en, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis(Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist im öffentlichen Sektor vielfach apparativ und hygienisch problematisch. Oft fehlen europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte.
In Bata und Malabo gibt es neben öffentlichen Krankenhäusern die Privat-Krankenhäuser „La Paz Medical Center“ mit ausländischem Personal auf weitgehend europäischem Standard so dass Nothilfe gewährleistet ist. Barzahlung ist erforderlich.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

In den beiden größeren Städten Malabo und Bata gibt es Apotheken, die im Regelfall die wichtigsten Medikamente führen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 07.07.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äquatorialguinea:
Stand 07.07.2015

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Kriminalitätsrate ist in letzter Zeit stark angestiegen, sowohl was die Häufigkeit als auch was das Ausmaß an Gewaltanwendung anbetrifft.
Vor allem in den Städten Malabo und Bata ist besondere Vorsicht geboten.

Von unbegleiteten Spaziergängen oder spontaner Benutzung von Taxis wird dringend abgeraten. Hier ist es immer wieder zu brutalen Raubüberfällen gekommen. Ausländische Besucher sollten daher nur in Begleitung ortskundiger Bekannter ein Taxi benutzen und darauf bestehen, dass der Taxifahrer keine weiteren Passagiere aufnimmt.

Geschäftsleute sollten darauf drängen, dass ihre äquatorialguineischen Gesprächspartner ihnen für die Dauer ihres Aufenthaltes Wagen und Chauffeur stellen.

Auch Einbrüche in Wohnungen bzw. Häuser haben zugenommen. Da Einbrecher meist bewaffnet sind (z.B. mit Macheten), ist im Ernstfall von Gegenwehr dringend abzuraten.

Es wird dringend geraten, Kopien von Reisepass, Visum und Flugticket sicher mit sich zu führen, bzw. in Deutschland elektronisch abrufbar, vorzuhalten. Dies erleichtert und beschleunigt bei einem Verlust die konsularische Hilfe.

Schwere Verkehrsunfälle ereignen sich meist aufgrund alkoholisierten Fahrens. Die Verursacher sind häufig recht verkehrsuntaugliche Taxis. Von Autofahrten Samstag abends und Sonntag nachmittags sowie abends ist abzuraten. Wer mit einem (gemieteten) Fahrzeug -wobei Autos erfahrungsgemäß nur mit Fahrer angemietet werden können- in einen Unfall mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge verwickelt ist, muss mit längerer Untersuchungshaft und einem Strafprozess rechnen. In einem solchen Fall sollte unbedingt umgehend mit der deutschen Botschaft in Malabo Kontakt aufgenommen werden: + 240 333 093117.

Die Behörden kontrollieren Ausländer besonders genau auf ordnungsgemäße Papiere (Visum, gültiger Pass, etc.) und gehen streng gegen tatsächliche und vermutete Unregelmäßigkeiten vor. An den häufigen Check-Points muss mit willkürlichen Kontrollen und Versuchen, Geld zu fordern, gerechnet werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 22.04.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äquatorialguinea:
Stand 22.04.2016

Letzte Änderungen:
- Aktueller Hinweis


Aktueller Hinweis
Im Laufe des Freitag, 22.04.2016, kam es in der Hauptstadt Malabo und der Provinz Bata zu gewaltsamen Auseinandersetzungen.
Flugverbindungen von und nach Malabo sind derzeit teilweise unterbrochen.
Zudem kann es zu Verzögerungen bei der Ein-und Ausreise oder Schließungen von Grenzübergangsstellen kommen.
Deswegen wird derzeit von nicht zwingend notwendigen Reisen nach Äquatorialguinea abgeraten.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 31.08.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äquatorialguinea:
Stand 31.08.2016

Letzte Änderungen:
- Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ist bei der Ein- und Ausreise vorzulegen. Eine Gelbfieberimpfung ist darüber hinaus für alle Personen älter als 1 Jahr auch medizinisch indiziert. Äquatorialguinea fordert derzeit noch eine Auffrischimpfung alle 10 Jahre.
Abweichend von offiziellen Regelungen kann der Nachweis einer Choleraimpfung verlangt werden, besonders bei Einreise über Land oder aus einem Endemiegebiet.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe mit Medikamenten wird dringend empfohlen. Hierfür sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin und Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende (helle), ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Diese tritt, insbesondere in der Regenzeit immer wieder auf. Bei besonderer Exposition (Arbeiten in Slums, Pflege Erkrankter und in Flüchtlingslagern) kann eine Impfung sinnvoll sein. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einm alhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis(Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist im öffentlichen Sektor vielfach apparativ und hygienisch problematisch. Oft fehlen europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte.
In Bata und Malabo gibt es neben öffentlichen Krankenhäusern die Privat-Krankenhäuser „La Paz Medical Center“ mit ausländischem Personal auf weitgehend europäischem Standard so dass Nothilfe gewährleistet ist. Barzahlung ist erforderlich.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
In den beiden größeren Städten Malabo und Bata gibt es Apotheken, die im Regelfall die wichtigsten Medikamente führen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 28.02.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Äquatorialguinea:
Stand 28.02.2017

Letzte Änderungen:
- Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz

Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist bei der Ein- und Ausreise vorzulegen (gelegentlich auch Kontrolle bei Einreise aus Deutschland). Eine Gelbfieberimpfung ist darüber hinaus für alle Personen älter als 1 Jahr auch medizinisch indiziert. Abweichend von den WHO-Bestimmungen wird ggf. noch der Nachweis einer Auffrischimpfung nach 10 Jahren verlangt.

Abweichend von offiziellen Regelungen kann der Nachweis einer Choleraimpfung verlangt werden, besonders bei Einreise über Land oder aus einem Endemiegebiet.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps Masern Röteln (MMR), ggf. Pneumokokken und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis Aund Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe mit Medikamenten wird dringend empfohlen. Hierfür sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin und Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

· körperbedeckende (helle), ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· in den Abendstunden und nachts bei Aufenthalt im Freien Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
· unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
Die Prävalenz in der Bevölkerung liegt bei 6 %.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Diese tritt, insbesondere in der Regenzeit immer wieder auf. Bei besonderer Exposition (Arbeiten in Slums, Pflege Erkrankter und in Flüchtlingslagern) kann eine Impfung sinnvoll sein. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandt ücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Tuberkulose

Tuberkulose und insbesondere auch medikamentenresistente Formen sind in Äquatorialguinea verbreitet. Es ist sinnvoll, sich insbesondere von sichtbar kranken hustenden Personen fernzuhalten.

Polio
2014 wurden drei Fälle von Poliowildvirusinfektion Typ 1 diagnostiziert, die aus Kamerun eingeschleppt wurden. Es ist sinnvoll, auf einen Polioimpfschutz vor Einreise zu achten.

Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist im öffentlichen Sektor vielfach apparativ und hygienisch problematisch. Oft fehlen europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte.
In Bata und Malabo gibt es neben öffentlichen Krankenhäusern die Privat-Krankenhäuser „La Paz Medical Center“ mit ausländischem Personal auf weitgehend europäischem Standard so dass Nothilfe gewährleistet ist. Barzahlung ist erforderlich.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

In den beiden größeren Städten Malabo und Bata gibt es Apotheken, die im Regelfall die wichtigsten Medikamente führen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B. http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de).
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Reise-/Sicherheitshinweis Äquatorialguinea 16.08.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äquatorialguinea:
Stand 16.08.2017

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen
- Medizinische Hinweise


Allgemeine Reiseinformationen
Äquatorialguinea, das einzige spanischsprachige Land Afrikas, ist touristisch kaum erschlossen. Grundsätzlich kann jede Region im Land bereist werden. Bestimmte Reiseziele, beispielsweise der Pico Basile sowie der Nationalpark Moka auf der Insel Bioko, erfordern eine Sondergenehmigung.
Flüge der lokalen Fluggesellschaften können in der Regel nicht über das Internet, sondern nur vor Ort gebucht und bar bezahlt werden. Einzige Ausnahme ist derzeit CEIBA Intercontinental, welche über ausgesuchte Reisebüros und Internetportale gebucht werden kann.
Die Preise in Äquatorialguinea sind vergleichsweise hoch. Kreditkarten (VISA, Mastercard) werden nicht überall akzeptiert. An Geldautomaten werden manchmal nur die Karten der eigenen Institute akzeptiert. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in Euro mitzubringen, das vor Ort gewechselt werden kann.

In Malabo gibt es zwar eine deutsche Botschaft als Kleinstvertretung, die keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnimmt, aber Nothilfe leistet. Auf dem kontinentalen Festland ist eine unverzügliche Gewährung von Nothilfe aufgrund der Schwierigkeiten einer spontanen Anreise aus der Hauptstadt Malabo nicht gewährleistet. Nur Spanien unterhält auf dem Festland ein Generalkonsulat, das von der Deutschen Botschaft in Malabo im Notfall um solidarische Hilfeleistung ersucht werden kann.
Für Passangelegenheiten u. a. ist die deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig. Die Botschaft Spaniens in Malabo sowie das spanische Generalkonsulat in Bata erteilen Schengen-Visa für Deutschland.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist bei der Ein- und Ausreise vorzulegen (gelegentlich auch Kontrolle bei Einreise aus Deutschland). Eine Gelbfieberimpfung ist darüber hinaus für alle Personen älter als 1 Jahr auch medizinisch indiziert. Abweichend von den WHO-Bestimmungen wird ggf. noch der Nachweis einer Auffrischimpfung nach 10 Jahren verlangt.
Abweichend von offiziellen Regelungen kann der Nachweis einer Choleraimpfung verlangt werden, besonders bei Einreise über Land oder aus einem Endemiegebiet.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps Masern Röteln (MMR), ggf. Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis Aund Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Reisenden häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe mit Medikamenten wird dringend empfohlen. Hierfür sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin und Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende (helle), ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts bei Aufenthalt im Freien Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
Die Prävalenz in der Bevölkerung liegt bei 6 %.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden.
Reisende sollten folgende grundlegende Hinweise beachten:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selbst schälen. Halten Sie unbedingt fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf (s. Merkblatt des AA unter www.diplo.de/reisemedizin).
Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben.
Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisendens ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropenmediziner dazu wird empfohlen.

Weitere Infektionskrankheiten
Tuberkulose

Tuberkulose und insbesondere auch medikamentenresistente Formen sind in Äquatorialguinea verbreitet. Es ist sinnvoll, sich insbesondere von sichtbar kranken hustenden Personen fernzuhalten.

Polio
2014 wurden drei Fälle von Poliowildvirusinfektion Typ 1 diagnostiziert, die aus Kamerun eingeschleppt wurden. Es ist sinnvoll, auf einen Polioimpfschutz vor Einreise zu achten.

Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist im öffentlichen Sektor vielfach apparativ und hygienisch problematisch. Oft fehlen europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte.
In Bata und Malabo gibt es neben öffentlichen Krankenhäusern die Privat-Krankenhäuser „La Paz Medical Center“ mit ausländischem Personal auf weitgehend europäischem Standard so dass Nothilfe gewährleistet ist. Barzahlung ist erforderlich.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
In den beiden größeren Städten Malabo und Bata gibt es Apotheken, die im Regelfall die wichtigsten Medikamente führen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B. www.dtg.org oder www.frm-web.de).
Auswärtiges Amt

Gruß
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