Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 11.11.2008 - 27.04.2010

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 11.11.2008 - 27.04.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Katar:
Stand 11.11.2008 (Unverändert gültig seit: 11.11.2008)

Aktueller Hinweis
Anlässlich der vom 29. November bis 3. Dezember 2008 stattfindenden U.N. Financing for Development Review Conference ändern sich die Einreisebestimmungen vorübergehend.
Für nachfolgende Informationen, die der Deutschen Botschaft in Doha übermittelt wurden, kann keine Gewähr übernommen werden:
In o.g. Zeitraum können deutsche Staatsangehörige nicht unter Vorlage des Nachweises einer Hotelbuchung einreisen. Eventuell ist eine Einreise unter Vorlage einer persönlichen Einladung mit privater Unterkunft möglich. Gleichwohl wird empfohlen, in o.g. Zeitraum auf private Reisen zu verzichten und diese zu verschieben. In Zweifelsfällen wird eine Rückfrage bei der Botschaft von Katar (Anschrift siehe Einreisebestimmungen) empfohlen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Katar in der Öffentlichkeit zurückhaltend aufzutreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Katars Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.

Allgemeine Reiseinformationen
Der Tourismus in Katar befindet sich erst im Aufbau. Es gibt jedoch eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen in der Hauptstadt Doha. Außerhalb ist das Angebot minimal.
Reisen über Land
Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Mit einem internationalen Führerschein kann ein Mietwagen für die Dauer von bis zu sieben Tagen angemietet werden.
Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars sollten von Touristen nur mit Hilfe eines örtlichen Reiseveranstalters oder ortskundigen Bekannten und stets mit mehreren Fahrzeugen sowie unter Mitnahme reichlich bemessener Benzin- und Trinkwasservorräte unternommen werden. Es wird empfohlen, Angaben über die geplante Route sowie eine Rückkehrzeit beim Hotel oder Gastgeber zu hinterlegen.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamische Länder gelten, sollten auch in Katar berücksichtigt werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, analog sollten Männer in dieser Zeit auch auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Bitte beachten Sie den „Aktuellen Hinweis“

Visum
Grundsätzlich gilt bei der Einreise nach Katar:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Katar - unabhängig von Aufenthaltsdauer und -zweck - stets ein Einreisevisum. Die Einholung eines Visums vor Antritt der Reise ist für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Das Visum wird bei der Einreise nach Katar erteilt. Es wird dringend empfohlen, vorab ein Hotel zu buchen, da das Angebot an Hotels in Katar begrenzt, die Auslastung aber sehr hoch ist.
Diese Regelung gilt für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha und umfasst Touristen- und Geschäftsvisa. Die Gültigkeitsdauer der bei der Einreise erteilten Visa beträgt 30 Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Die anfallenden Visagebühren belaufen sich sowohl für die erstmalige Erteilung als auch die Verlängerung auf QR 100,--(ca. 22,- Euro). Die Visa-Gebühren sind bei Einreise per Kreditkarte zu bezahlen, wobei AmEx nicht akzeptiert wird.
Reisedokumente
Der neue deutsche Kinderreisepass wird ebenso wie der deutsche Kinderausweis in Katar nicht anerkannt!
Bei einer gemeinsamen Einreise ist es für ein Kind bis zum Alter von 14 Jahren ausreichend, wenn es im Pass eines Elternteils eingetragen ist. Ein Lichtbild ist erforderlich.
Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein. Inhaber vorläufiger deutscher Reisepässe können Visa nicht bei Einreise am Flughafen erhalten, sondern müssen diese vorab bei der katarischen Botschaft Berlin beantragen. Weitere Informationen z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden.:
Botschaft des Staates Katar
Hagenstraße 56
14193 Berlin
Tel.: 030-8978430, Fax: 030-897843181.
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis neuerdings die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen und mitbringen.
Arbeitsaufnahme
Ausländer benötigen zur Arbeitsaufnahme in Katar einen Sponsor, der katarischer Staatsangehöriger sein muß. In der Vergangenheit kam es hierbei wiederholt zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Sponsoren.
Zur Klärung der Befugnisse des Sponsors wird empfohlen, sich frühzeitige an die deutsche Auslandsvertretung in Doha zu wenden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogenmissbrauch kann mit dem Tod bestraft werden. Schon der Besitz kleinerer Mengen wird streng geahndet.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische VersorgungDie medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Deutsch, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.

Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 13.10.2009

Beitrag von Birgitt »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Katar:
Stand 13.10.2009 (Unverändert gültig seit: 13.10.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen und  Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Katar in der Öffentlichkeit zurückhaltend aufzutreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Katars Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.

Allgemeine Reiseinformationen
Der Tourismus in Katar befindet sich erst im Aufbau. Es gibt jedoch eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen in der Hauptstadt Doha. Außerhalb ist das Angebot minimal.
Reisen über Land
Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Mit einem internationalen Führerschein kann ein Mietwagen für die Dauer von bis zu sieben Tagen angemietet werden.
Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars sollten von Touristen nur mit Hilfe eines örtlichen Reiseveranstalters oder ortskundigen Bekannten und stets mit mehreren Fahrzeugen sowie unter Mitnahme reichlich bemessener Benzin- und Trinkwasservorräte unternommen werden. Es wird empfohlen, Angaben über die geplante Route sowie eine Rückkehrzeit beim Hotel oder Gastgeber zu hinterlegen.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamische Länder gelten, sollten auch in Katar berücksichtigt werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, analog sollten Männer in dieser Zeit auch auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum für Erwachsene kann bei Einreise eingeholt werden (*) (**)
(*) Die bei Erteilung des Visums am Flughafen fällige Gebühr kann nur mit Kreditkarte (Ausnahme: American Express wird nicht akzeptiert) gezahlt werden.
(**) Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Kinderreisepaß: Visum muss vor Einreise eingeholt werden!
Die Praxis hat gezeigt, dass es bei der Einreise nach Katar die wenigsten Schwierigkeiten gibt, wenn jeder Reisende über einen eigenen Reisepass verfügt.
Visum
Diese Regelung gilt für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha und umfasst Touristen- und Geschäftsvisa: Die Gültigkeitsdauer der bei der Einreise erteilten Visa beträgt 30 Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Die anfallenden Visagebühren belaufen sich sowohl für die erstmalige Erteilung als auch die Verlängerung auf QR 100,--(ca. 22,- Euro). Die Visa-Gebühren sind bei Einreise per Kreditkarte zu bezahlen, wobei AmEx nicht akzeptiert wird.
Es wird dringend empfohlen, vorab ein Hotel zu buchen, da das Angebot an Hotels in Katar begrenzt, die Auslastung aber sehr hoch ist.
Weitere Informationen, z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer, sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden.
Botschaft des Staates Katar
Hagenstraße 56
14193 Berlin
Tel.: 030 – 86 20 60
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis neuerdings die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen und mitbringen.
Arbeitsaufnahme
Ausländer benötigen zur Arbeitsaufnahme in Katar einen Sponsor, der katarischer Staatsangehöriger sein muss. In der Vergangenheit kam es hierbei wiederholt zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Sponsoren. Zur Klärung der Befugnisse des Sponsors wird empfohlen, sich frühzeitige an die deutsche Auslandsvertretung in Doha zu wenden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogenmissbrauch kann mit dem Tod bestraft werden. Schon der Besitz kleinerer Mengen wird streng geahndet.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische VersorgungDie medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Deutsch, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.
Auswärtige Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 18.01.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Katar:
Stand 18.01.2010 (Unverändert gültig seit: 18.01.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Katar in der Öffentlichkeit zurückhaltend aufzutreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Katars Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.

Allgemeine Reiseinformationen
Der Tourismus in Katar befindet sich erst im Aufbau. Es gibt jedoch eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen in der Hauptstadt Doha. Außerhalb ist das Angebot minimal.
Reisen über Land
Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Mit einem internationalen Führerschein kann ein Mietwagen für die Dauer von bis zu sieben Tagen angemietet werden.
Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars sollten von Touristen nur mit Hilfe eines örtlichen Reiseveranstalters oder ortskundigen Bekannten und stets mit mehreren Fahrzeugen sowie unter Mitnahme reichlich bemessener Benzin- und Trinkwasservorräte unternommen werden. Es wird empfohlen, Angaben über die geplante Route sowie eine Rückkehrzeit beim Hotel oder Gastgeber zu hinterlegen.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamische Länder gelten, sollten auch in Katar berücksichtigt werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, analog sollten Männer in dieser Zeit auch auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Visum kann bei Einreise erteilt werden (*) (**)
Vorläufiger Reisepass Ja, Visum muss vor Einreise eingeholt werden (**)
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen (*) Die bei Erteilung des Visums am Flughafen fällige Gebühr kann nur mit Kreditkarte (Ausnahme: American Express wird nicht akzeptiert) gezahlt werden.
(**) Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, aber nur mit Lichtbild des Kindes.
Visum muss vor Einreise eingeholt werden (**)
Reisepass Ja, Visum kann bei Einreise erteilt werden (*)(**)
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, aber nur mit Lichtbild des Kindes (**)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen (*) Die bei Erteilung des Visums am Flughafen fällige Gebühr kann nur mit Kreditkarte (Ausnahme: American Express wird nicht akzeptiert) gezahlt werden.
(**) Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Die Praxis hat gezeigt, dass es bei der Einreise nach Katar die wenigsten Schwierigkeiten gibt, wenn jeder Reisende über einen eigenen Reisepass verfügt.
Visum
Diese Regelung gilt für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha und umfasst Touristen- und Geschäftsvisa: Die Gültigkeitsdauer der bei der Einreise erteilten Visa beträgt 30 Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Die anfallenden Visagebühren belaufen sich sowohl für die erstmalige Erteilung als auch die Verlängerung auf QR 100,--(ca. 22,- Euro). Die Visa-Gebühren sind bei Einreise per Kreditkarte zu bezahlen, wobei AmEx nicht akzeptiert wird.
Es wird dringend empfohlen, vorab ein Hotel zu buchen, da das Angebot an Hotels in Katar begrenzt, die Auslastung aber sehr hoch ist.
Weitere Informationen, z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer, sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden.
Botschaft des Staates Katar
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14193 Berlin
Tel.: 030 – 86 20 60
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis neuerdings die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen und mitbringen.
Arbeitsaufnahme
Ausländer benötigen zur Arbeitsaufnahme in Katar einen Sponsor, der katarischer Staatsangehöriger sein muss. In der Vergangenheit kam es hierbei wiederholt zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Sponsoren. Zur Klärung der Befugnisse des Sponsors wird empfohlen, sich frühzeitige an die deutsche Auslandsvertretung in Doha zu wenden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Drogenmissbrauch kann mit dem Tod bestraft werden. Schon der Besitz kleinerer Mengen wird streng geahndet.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische VersorgungDie medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Deutsch, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 13.04.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Katar:
Stand 13.04.2010 (Unverändert gültig seit: 13.04.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Katar in der Öffentlichkeit zurückhaltend aufzutreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Katars Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.

Allgemeine Reiseinformationen
Der Tourismus in Katar befindet sich erst im Aufbau. Es gibt jedoch eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen in der Hauptstadt Doha. Außerhalb ist das Angebot minimal.
Reisen über Land
Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Mit einem internationalen Führerschein kann ein Mietwagen für die Dauer von bis zu sieben Tagen angemietet werden.
Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars sollten von Touristen nur mit Hilfe eines örtlichen Reiseveranstalters oder ortskundigen Bekannten und stets mit mehreren Fahrzeugen sowie unter Mitnahme reichlich bemessener Benzin- und Trinkwasservorräte unternommen werden. Es wird empfohlen, Angaben über die geplante Route sowie eine Rückkehrzeit beim Hotel oder Gastgeber zu hinterlegen.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamische Länder gelten, sollten auch in Katar berücksichtigt werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, analog sollten Männer in dieser Zeit auch auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente
Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen:
Reisepass Ja, Visum muss für Reisen ab 01.05.2010 vor der Einreise beantragt werden (*)
Vorläufiger Reisepass Ja, Visum muss vor Einreise eingeholt werden (*)
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen: (*) Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass Ja, Visum muss für Reisen ab 01.05.2010 vor der Einreise beantragt werden (*)
Reisepass Ja, Visum muss für Reisen ab 01.05.2010 vor der Einreise beantragt werden (*)
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, aber nur mit Lichtbild des Kindes (*)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen: (*) Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Die Praxis hat gezeigt, dass es bei der Einreise nach Katar die wenigsten Schwierigkeiten gibt, wenn jeder Reisende über einen eigenen Reisepass verfügt.
Visum
Diese Regelung gilt für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha und umfasst Touristen- und Geschäftsvisa: Die Gültigkeitsdauer der bei der Einreise erteilten Visa beträgt 30 Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Die anfallenden Visagebühren belaufen sich sowohl für die erstmalige Erteilung als auch die Verlängerung auf QR 100,--(ca. 22,- Euro). Die Visa-Gebühren sind bei Einreise per Kreditkarte zu bezahlen, wobei AmEx nicht akzeptiert wird.
Es wird dringend empfohlen, vorab ein Hotel zu buchen, da das Angebot an Hotels in Katar begrenzt, die Auslastung aber sehr hoch ist.
Weitere Informationen, z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer, sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden.
Botschaft des Staates Katar
Hagenstraße 56
14193 Berlin
Tel.: 030 – 86 20 60
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis neuerdings die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen und mitbringen.
Arbeitsaufnahme
Ausländer benötigen zur Arbeitsaufnahme in Katar einen Sponsor, der katarischer Staatsangehöriger sein muss. In der Vergangenheit kam es hierbei wiederholt zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Sponsoren. Zur Klärung der Befugnisse des Sponsors wird empfohlen, sich frühzeitige an die deutsche Auslandsvertretung in Doha zu wenden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Drogenmissbrauch kann mit dem Tod bestraft werden. Schon der Besitz kleinerer Mengen wird streng geahndet.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische VersorgungDie medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Deutsch, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar:
Stand 27.04.2010
(Unverändert gültig seit: 27.04.2010)

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Angesichts der anhaltenden Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Katar in der Öffentlichkeit zurückhaltend aufzutreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Katars Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.

Allgemeine Reiseinformationen
Der Tourismus in Katar befindet sich erst im Aufbau. Es gibt jedoch eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen in der Hauptstadt Doha. Außerhalb ist das Angebot minimal.
Reisen über Land
Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Mit einem internationalen Führerschein kann ein Mietwagen für die Dauer von bis zu sieben Tagen angemietet werden.
Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars sollten von Touristen nur mit Hilfe eines örtlichen Reiseveranstalters oder ortskundigen Bekannten und stets mit mehreren Fahrzeugen sowie unter Mitnahme reichlich bemessener Benzin- und Trinkwasservorräte unternommen werden. Es wird empfohlen, Angaben über die geplante Route sowie eine Rückkehrzeit beim Hotel oder Gastgeber zu hinterlegen.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamische Länder gelten, sollten auch in Katar berücksichtigt werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, analog sollten Männer in dieser Zeit auch auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente
Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen:
Reisepass Ja, Visum kann bei Einreise erteilt werden (*) (**)
Vorläufiger Reisepass Ja, Visum muss vor Einreise eingeholt werden (**)
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen: (*) Die bei Erteilung des Visums am Flughafen fällige Gebühr kann nur mit Kreditkarte (Ausnahme: American Express wird nicht akzeptiert) gezahlt werden.
(**) Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Visum muss vor Einreise eingeholt werden (**)
Reisepass Ja, Visum kann bei Einreise erteilt werden (*)(**)
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, aber nur mit Lichtbild des Kindes (**)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen: (*) Die bei Erteilung des Visums am Flughafen fällige Gebühr kann nur mit Kreditkarte (Ausnahme: American Express wird nicht akzeptiert) gezahlt werden.
(**) Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Die Praxis hat gezeigt, dass es bei der Einreise nach Katar die wenigsten Schwierigkeiten gibt, wenn jeder Reisende über einen eigenen Reisepass verfügt.
Visum
Diese Regelung gilt für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha und umfasst Touristen- und Geschäftsvisa: Die Gültigkeitsdauer der bei der Einreise erteilten Visa beträgt 30 Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Die anfallenden Visagebühren belaufen sich sowohl für die erstmalige Erteilung als auch die Verlängerung auf QR 100,--(ca. 22,- Euro). Die Visa-Gebühren sind bei Einreise per Kreditkarte zu bezahlen, wobei AmEx nicht akzeptiert wird.
Es wird dringend empfohlen, vorab ein Hotel zu buchen, da das Angebot an Hotels in Katar begrenzt, die Auslastung aber sehr hoch ist.
Weitere Informationen, z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer, sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden.
Botschaft des Staates Katar
Hagenstraße 56
14193 Berlin
Tel.: 030 – 86 20 60
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis neuerdings die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen und mitbringen.
Arbeitsaufnahme
Ausländer benötigen zur Arbeitsaufnahme in Katar einen Sponsor, der katarischer Staatsangehöriger sein muss. In der Vergangenheit kam es hierbei wiederholt zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Sponsoren. Zur Klärung der Befugnisse des Sponsors wird empfohlen, sich frühzeitige an die deutsche Auslandsvertretung in Doha zu wenden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogenmissbrauch kann mit dem Tod bestraft werden. Schon der Besitz kleinerer Mengen wird streng geahndet.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische VersorgungDie medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Deutsch, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

MODERATOR-NOTE:   Die Reise-/Sicherheitshinweise Katar / Qatar wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reise-/Sicherheitshinweise Katar / Qatar ab 26.07.2011

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