Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 10.08.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 10.08.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien
Stand 10.08.2026

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Landminen)
- Natur und Klima
- Reiseinfos (Grenzkontrollen)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)
- Gesundheit


Sicherheit
Landminen

Seit Ende des Balkankrieges in Kroatien wurden umfangreiche Minenräumungsaktionen durchgeführt. Am 1. März 2026 erklärte sich Kroatien offiziell für frei von Landminen.

Betroffene Landesteile, insbesondere in den bis 1995 umkämpften Gebieten und entlang der damaligen Frontlinien, sind:
  • Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere östlich von Osijek)
  • Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica)
  • das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otočac, Gospić sowie südlich und östlich von Drniš).
Nationalparks sind nicht betroffen. Bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien, im Großraum Zagreb sowie im nördlichen Landesteil besteht in der Regel keine Gefahr.

Nähere Informationen bietet die kroatische Direktion für Zivilschutz.
  • Verlassen Sie in den o.g. Gebieten Straßen und Wege nicht.
  • Betreten Sie keinesfalls Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Natur und Klima
Es herrscht an der Küste ein mediterranes, im Landesinneren gemäßigt kontinentales Klima. Kroatien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Busch- und Waldbrände
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Kroatien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Auch in Tourismusgebieten muss dann mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur und weiteren Einschränkungen gerechnet werden.

Hitze
In den Sommermonaten muss mit ausgedehnten Hitzeperioden gerechnet werden. Vor allem Säuglinge, Kinder, ältere Menschen und Menschen mit chronischer Erkrankung sind bei hohen Temperaturen belastet und es ist besondere Vorsicht geboten.
  • Halten Sie sich möglichst im Schatten auf. Vermeiden Sie, soweit es geht, längere Aufenthalte in der Sonne, insbesondere während der Mittagshitze.
  • Achten Sie auf ausreichende Verfügbarkeit und Aufnahme von Flüssigkeiten und einen geeigneten Sonnenschutz.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Parken Sie Ihr Kfz möglichst im Schatten. Sollte es nicht möglich sein, beachten Sie, dass im Sonnenlicht geparkte Autos sich innerhalb kürzester Zeit aufheizen und lebensgefährliche Temperaturen im Innenraum (bereits ab 20° C) entstehen können. Beachten Sie, dass auch andere Motoren (Motorrad, Kleinbootsmotor, etc.) sich leicht überhitzen können.
  • Lassen Sie ihr Haustier auf keinen Fall in Ihrem geparkten Auto, auch nicht kurz.
  • Achten Sie auf Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden zu Bränden im Sommer. Diese werden u.a. vom Kroatischen Automobilklub veröffentlicht.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
Reiseinfos
Grenzkontrollen

Kroatien ist Mitgliedstaat des Schengener Abkommens.

Seit 2023 werden vorübergehende Grenz- und Passkontrollen an der Landgrenze zu Slowenien eingeführt. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es kann vor allem in den Hauptreisezeiten zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr kommen.

Für die übrigen Grenzen zu den benachbarten Drittstaaten gilt weiterhin:

Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Diese Kontrollen betrifft auch EU-Bürger und andere Personen, die in der EU Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.
  • Rechnen Sie mit langen Wartezeiten an den Grenzübergängen zu Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro, vor allem während der Hauptreisezeiten, Wochenenden und an Feiertagen.
  • Führen Sie vorsichtshalber ausreichend Wasser und Verpflegung mit. Suchen Sie ggf. alternative Reiserouten, um an Ihr Urlaubsziel zu gelangen.
  • Das Verkehrsaufkommen an den Grenzübergängen wird in Echtzeit auf der Webseite des kroatischen Automobilclubs HAK (Hrvatski Autoklub) dargestellt.
Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren aus den bzw. in die übrigen EU- Staaten unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Warenkontrollen finden nicht statt, Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs können nicht ausgeschlossen werden. Diese verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift „Stop Carina“ angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen und insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.

Einfuhren aus Drittstaaten unterliegen gesonderten Bestimmungen. Bei der Einfuhr bestimmter Artikel (wie z.B. Zigaretten, Tabak und Alkohol) aus Drittstaaten gelten Obergrenzen.

Reisenden aus einem Nicht-EU-Staat ist die Einfuhr von Milch- und Fleischprodukten untersagt. Die unangemeldete Einfuhr erlaubter Lebensmittel und sonstiger Gegenstände in einem Umfang, der haushaltsübliche Mengen übersteigt, führt zur Verhängung hoher Geldstrafen. Diese sind vor Ort in bar zu entrichten. Die kroatische Zollverwaltung informiert in englischer Sprache über die derzeit geltenden Einfuhrbestimmungen.

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.

Von der Ein- und Durchfuhr von Waffen/Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel, etc. (sogenannte kalte Waffen) wird dringend abgeraten. Mit Beschlagnahme und Geldbuße muss gerechnet werden.

Drogen (inkl. Cannabis und sog. „weiche“ Drogen)
Die Einfuhr, der Erwerb, Besitz, Konsum und Handel mit Betäubungsmitteln (inkl. Cannabis) ist in Kroatien verboten und wird streng bestraft. Bereits bei geringen Mengen drohen erhebliche Freiheitsstrafen. Anders als in Deutschland gibt es in Kroatien keine Teillegalisierung von Cannabis. Ausnahmen gelten nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen Kroatiens für ärztlich verordnetes Cannabis.

Verschreibungspflichtige Medikamente und Substanzen (nach BtMG)
Verkehrs- und verschreibungspflichtige Medikamente (die unter das BtMG fallen) sowie für medizinisch genutztes Cannabis und andere Drogen gelten in Kroatien besondere Vorschriften.

Die Einfuhr und der Besitz solcher Substanzen bzw. Medikamente sind in Kroatien in vielen Fällen auch dann nicht zugelassen, wenn eine ärztliche Verordnung nachgewiesen wird. Mit hohen Ordnungsgeldern ist zu rechnen. Gesundheit
Impfschutz

Für die Einreise nach Kroatien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Kroatien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig; in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Von Zecken übertragene Erkrankungen
Im Norden des Landes kann es vor allem zwischen Mai und August zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche kommen.

Des Weiteren werden durch Zeckenstiche auch Erkrankungen wie Borreliose und das sog. Zeckenbissfieber (Rickettsien) übertragen. Impfungen für diese beiden Erkrankungen existieren nicht.
  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
  • Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise hinsichtlich einer möglichen FSME-Impfung mit einem Reisemediziner Kontakt auf.
Luftverschmutzung
Vor allem im Winterhalbjahr ist, insbesondere im Großraum Zagreb, mit erhöhter Feinstaubbelastung zu rechnen.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Medizinische Versorgung
Akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung ist unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Unter Umständen müssen Zuzahlungen zu bestimmten Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten geleistet werden. In Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten verlangt; in solchen Fällen empfiehlt es sich, eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird daher angeraten.

Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Gesundheitszentren („Dom Zdravlja“). Bei den meisten Polikliniken handelt es sich um private Einrichtungen.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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