Auswärtiges Amt hat geschrieben:Litauen
Stand 14.11.2025
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Vorübergehende Schließung der litauischen Grenze zu Belarus)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
Aktuelles
Vorübergehende Schließung der litauischen Grenze zu Belarus
In Reaktion auf Störungen des litauischen Flugverkehrs durch Ballons aus Belarus hat die litauische Regierung eine Schließung der Grenzübergänge zu Belarus bis einschließlich 30. November 2025 verkündet. Bestimmte Personengruppen (u.a. EU-Staatsangehörige und deren Familienangehörige, u.a. Ehegatten bzw. Lebenspartner sowie Kinder unter 21 Jahren) können weiterhin zwischen Litauen und Belarus reisen. Familienangehörige eines EU-Staatsangehörigen müssen ihren Status bei Ein- oder Ausreise durch Vorlage von Unterlagen nachweisen (u.a. eine Kopie vom Reisepass des EU-Staatsangehörigen (sofern er nicht selbst mitreist), sowie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde u.ä.).
Der Grenzübertritt zwischen Belarus und Litauen kann nur noch über den Grenzübergang Medininkai-Kamenny Log erfolgen. Dieser Grenzübergang kann nur mit PKW und nicht durch Fußgänger oder Fahrradfahrer genutzt werden. Die übrigen Grenzübergänge (Šumskas-Losha, Tverečius-Vidzy, Lavoriškės-Kotlovka und Raigardas-Privalka und seit dem 27. Oktober 2025 auch Šalčininkai-Benyakoni) von Litauen nach Belarus sind geschlossen. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen (siehe auch Einreise und Zoll). Details zu den jeweiligen Ausnahmeregelungen sowie weitere offizielle Mitteilungen der litauischen Behörden finden sich auf der
Website des litauischen Innenministeriums.
Die Einreise mit in Belarus zugelassenen Pkws nach Litauen ist seit 2024 aufgrund Art. 1ra der
EU-Verordnung 2024/1865 vom 29. Juni 2024 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen) sind bei der
litauischen Zollbehörde erhältlich.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Siehe Aktuelles.
Es gibt Autobusse und Eisenbahnlinien im Land. Es besteht auch tagsüber die Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren. Zwischen 10. November und 1. April besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Ein Feuerlöscher sowie eine Warnweste im Auto sind obligatorisch.
In Litauen gilt grundsätzlich die 0,4-Promille-Grenze. Ausnahmen gelten für Fahrer von Bussen, Lkws (ab 3,5 Tonnen), Fahrzeugen mit mehr als neun Plätzen, Taxis, Motorrädern, Mopeds, Dreiradfahrzeugen, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und anderen Vierradfahrzeugen, Gefahrguttransporten sowie für Fahranfänger und Radfahrer gelten 0,0 Promille. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich mit hohen Strafen (Bußgelder bzw. Haftstrafen) sowie ggfs. mit Entzug des Führerscheins geahndet.
Fahranfänger dürfen in Litauen auf Schnellstraßen oder Autobahnen nicht schneller als 90 km/h fahren, auf Landstraßen nicht mehr als 70 km/h. Fahranfänger, die ihre Fahrerlaubnis in Litauen erworben haben, sind zudem verpflichtet, einen Ahornblatt-Sticker auf dem Auto zu führen. Als Fahranfänger gilt, wer seinen Führerschein kürzer als zwei Jahre besitzt.
Für die Nutzung des litauischen Fernstraßennetzes müssen kommerzielle Fahrzeuge eine Vignette erwerben, siehe
Litauische Straßenverwaltung (KNMM). Für alle Fahrzeugtypen (auch Pkw) wird bei Einfahrt in den Nationalpark Kurische Nehrung eine Maut als Umweltschutzabgabe erhoben. Informationen zur Höhe der zu entrichtenden Gebühr bietet
Visit Neringa.
Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland geschlossen, z.B. auf der kurischen Nehrung. Die Überquerung der Landgrenze zwischen Belarus und Litauen (mit dem Kfz) ist nur noch für bestimmte Personengruppen (siehe Aktuelles, u.a. EU-Staatsangehörige und deren Familienangehörige) und nur noch über den Grenzübergang Medininkai–Kamenny Log möglich.
Die übrigen Grenzübergänge - Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Šumskas-Losha, Tverečius-Vidzy und Šalčininkai–Benekainys - sind geschlossen. Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Der einheitliche europäische Unfallbericht kann als Vordruck im Schadenfall hilfreich sein.