Reise-/Sicherheitshinweis Montenegro 23.01.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Reise-/Sicherheitshinweis Montenegro 23.01.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Montenegro:
Stand 23.01.2012

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise wurden gelöscht.


Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Montenegro gibt es derzeit keine aus politischen Gründen bedingte Sicherheitsprobleme.
Gelegentliche Spannungen in einigen Nachbarregionen (z.B. Kosovo) wirken sich nicht auf Montenegro aus.
Kriminalität
Die Alltagskriminalität (Kleinkriminalität) ist eher geringer als in manchen europäischen Metropolen. Dennoch sollten Touristen auch hier die übliche Sorgfalt walten lassen. Europäische Führerscheine und Reisedokumente sowie Reisedokumente mit europäischen Aufenthaltstiteln sind begehrtes Diebesgut.
Reisen über Land
Höhere Risiken liegen im Straßenverkehr, wo es durch schwierige Bergstrecken, teilweise schlechten Straßenzustand, fehlende Straßenschilder und häufig undisziplinierte Fahrweise zu überdurchschnittlich vielen Unfällen kommt. Landesunkundigen wird von Nachtfahrten außerhalb von Städten abgeraten. Besonders riskant sind die folgende Strecken:
Budva - Cetinje - Podgorica
Podgorica - Kolasin - Belgrad
Podgorica - Danilovgrad - Niksic

Allgemeine Reiseinformationen
Zahlungsmittel
In Montenegro kann inzwischen immer mehr mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der größeren Städte und der touristisch erschlossenen Küstengebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in das Hinterland ausreichend Bargeld mit sich zu führen. Nicht alle Banken füllen regelmäßig ihre Geldautomaten nach, also ggf. Automaten verschiedener Banken ausprobieren.
In Montenegro ist der Euro einzige offizielle Währung (Ein- und Zwei-Cent-Stücke werden nicht verwandt).
Kfz-Haftpflicht
Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Montenegro, aber inzwischen ist dort nicht mehr YU eingetragen, sondern „Serbien und Montenegro“. Der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung ist somit im Regelfall nicht mehr erforderlich. Sofern keine Grüne Versicherungskarte mit entsprechendem Eintrag vorliegt, kann an den Grenzübergängen für PKW (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) eine Haftpflichtversicherung für 15 Tage abgeschlossen werden, mit der Möglichkeit, diese um weitere 15 Tage zu verlängern. Die Kosten für Abschluss und Verlängerung liegen bei jeweils etwa 30 Euro. Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Montenegro verweigert.
Kfz-Unfälle
Der Straßenverkehr in Montenegro ist mit weit größeren Risiken behaftet als in Deutschland. Diese ergeben sich aus dem oft schlechten Zustand der Straßen, dem häufig undisziplinierten Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer und der oft unzureichenden Absicherung am Fahrbahnrand, was im sehr gebirgigen Montenegro mit zahlreichen Schluchten eine große Gefahr darstellt. Zusätzlich ist auch in unübersichtlichen Kurven mit überholenden Fahrzeugen undisziplinierter Autofahrer zu rechnen. Eine verhältnismäßig hohe Zahl von Unfallopfern ist die Folge. Die meisten schweren Unfälle ereignen sich auf den Strecken Budva - Cetinje- Podgorica, Podgorica - Kolasin - Belgrad und Podgorica - Danilovgrad - Niksic.
Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen mit Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und – insbesondere bei Todesfolgen auf montenegrinischer Seite – nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die – anders als in der deutscher Rechtsprechung – nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – einschließlich der Höchstgeschwindigkeitsregeln – streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Landesunkundige sollten Nachtfahrten außerhalb der Städte möglichst vermeiden. Da Fahrer und Beifahrer häufig nicht angeschnallt sind, ist das Risiko von Unfällen mit Personenschaden höher als in Deutschland.
Straßenbenutzungsgebühren
Bei Reisen in oder durch Montenegro sind nur für den Tunnel Sozina (zwischen Podgorica und Petrovac)und die Autofähren (Bucht von Kotor) Gebühren zu zahlen. Ferner werden geringe Gebühren für die Benutzung einiger Panoramastraßen in Nationalparks verlangt (Lovčen, Durmitor)
Informationen sind auch über den AMSCG/ADAC Podgorica (Tel.: 00382-81-234-467/999) erhältlich. Der Pannendienst hat die Nummer 9807.
Kraftstoffversorgung
Die Kraftstoffversorgung - auch mit bleifreiem Benzin - ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Vereinzelt gibt es Gastankstellen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja
Vorläufiger Reisepass ja
Personalausweis die Einreise mit Personalausweis ist möglich für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen oder zur Durchreise
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen alle Dokumente sollten bei der Einreise noch 3 Monate lang gültig sein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Lichtbild ist auch bei Kindern unter 5 Jahren erforderlich
Reisepassja
Personalausweis ja
Vorläufiger Personalausweis nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, wenn beide Elternteile gemeinsam reisen, andernfalls verlangen die Grenzbeamten in Einzelfällen eine Vollmacht des anderen Elternteils
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, wenn noch genügend Platz für Einreisestempel, Lichtbild ist erforderlich
Weitere Anmerkungen alle Dokumente sollten nach der Einreise noch 3 Monate gültig sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass
Visum
Die Einreise nach Montenegro ist unabhängig vom Aufenthaltszweck bis zu einer Dauer von 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss im Lande eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen.
Polizeiliche Anmeldung
Ausländer müssen sich in Montenegro innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Verstöße gegen diese Meldepflicht werden gelegentlich geahndet. In solchen Fällen kann es bei einer späteren Wiedereinreise Probleme geben. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen nach Montenegro ist bis zu einem Betrag mit dem Gegenwert von 10.000,- Euro möglich.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Montenegro vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßige Beschränkungen.
Weiterhin bestehen in Montenegro für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
  • Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%)
  • Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
  • Parfum oder Eau de Toilette (50 Gramm)
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage sind seit 01.01.2006 sexuelle Handlungen an Minderjährigen (d.h. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) in jedem Falle strafbar.
Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Montenegro streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.

Medizinische Hinweise
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Bei Wanderungen in der Natur und im Hinterland ist der Hinweis angebracht, dass es in der warmen Jahreszeit in vielen Gegenden Montenegros zahlreiche, teils auch giftige Schlangenarten gibt. In felsigen Gegenden und im hohen Gras ist daher Vorsicht angebracht.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Montenegro nicht immer gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen nicht ausreichend. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit der Option des Krankenrücktransports nach Deutschland wird daher empfohlen.
Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein/ Patientenkarte ist nicht möglich.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Montenegro 20.07.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Montenegro:
Stand 20.07.2012

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise - Naturkatastrophen


Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Montenegro gibt es derzeit keine aus politischen Gründen bedingten Sicherheitsprobleme.
Gelegentliche Spannungen in einigen Nachbarregionen (z.B. Kosovo) wirken sich nicht auf Montenegro aus.
Kriminalität
Die Alltagskriminalität (Kleinkriminalität) ist eher geringer als in manchen europäischen Metropolen. Dennoch sollten Touristen auch hier die übliche Sorgfalt walten lassen. Europäische Führerscheine und Reisedokumente sowie Reisedokumente mit europäischen Aufenthaltstiteln sind begehrtes Diebesgut.
Reisen über Land
Höhere Risiken liegen im Straßenverkehr, wo es durch schwierige Bergstrecken, teilweise schlechten Straßenzustand, fehlende Straßenschilder und häufig undisziplinierte Fahrweise zu überdurchschnittlich vielen Unfällen kommt. Landesunkundigen wird von Nachtfahrten außerhalb von Städten abgeraten. Besonders riskant sind die folgenden Strecken:
Budva - Cetinje - Podgorica
Podgorica - Kolasin - Belgrad
Podgorica - Danilovgrad - Niksic
Naturkatastrophen
In den Sommermonaten kommt es in Montenegro aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Montenegro 08.06.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Montenegro:
Stand 08.06.2015

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Montenegro gibt es derzeit keine politisch begründeten Sicherheitsprobleme. Gelegentliche Spannungen in einigen Nachbarregionen (z.B. Kosovo) wirken sich nicht auf Montenegro aus.
Kriminalität
Die Alltagskriminalität (Kleinkriminalität) ist in Montenegros Städten tendenziell geringer als in manch anderen europäischen Metropolen. Dennoch sollten Touristen auch hier die übliche Sorgfalt walten lassen. Europäische Führerscheine und Reisedokumente sowie Reisedokumente mit europäischen Aufenthaltstiteln sind begehrtes Diebesgut.
Reisen über Land
Höhere Risiken liegen im Straßenverkehr, wo es durch schwierige Bergstrecken, teilweise schlechten Straßenzustand, fehlende Straßenschilder und häufig undisziplinierte Fahrweise zu überdurchschnittlich vielen Unfällen kommt. Landesunkundigen wird von Nachtfahrten außerhalb von Städten abgeraten. Besonders riskant sind die folgenden Strecken:
Budva - Cetinje - Podgorica.
Podgorica - Kolašin - Belgrad und
Podgorica - Danilovgrad - Nikšić.
Die Verkehrspolizei kontrolliert verstärkt Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen. Bußgeldzahlungen sollten nur gegen Ausstellung eines Belegs geleistet werden.
Naturkatastrophen
In den Sommermonaten kommt es in Montenegro aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Montenegro 19.08.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Montenegro:
Stand 19.08.2015

Letzte Änderung:
- Besondere strafrechtliche Vorschriften


Besondere strafrechtliche Vorschriften
Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage sind seit 01.01.2006 sexuelle Handlungen an Minderjährigen (d.h. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) in jedem Falle strafbar.
Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Montenegro streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.
Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird eindringlich empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Vor dem Hintergrund ansteigender Zahlen von Flüchtlingen auf dem Westbalkan könnte dies beim Grenzübertritt nach montenegrinischem Recht den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Montenegro 18.07.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Montenegro:
Stand 18.07.2017

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Derzeit kommt es in Montenegro, vor allem in Küstennähe, zu heftigen Waldbränden. Dadurch kann es lokal zu Verkehrsbeeinträchtigungen durch Umleitungen/Sperrungen, insbesondere auch wegen der starken Rauchentwicklung und damit verbundenen Beeinträchtigungen der Sicht, kommen. Es ist nicht auszuschließen, dass vereinzelt auch Ferienorte in den besonders betroffenen Gebieten evakuiert werden.
Aktuell besonders betroffen ist die Halbinsel Lustica, südlich der Bucht von Kotor (Camp Veslo, mögliche Ausbreitung in Richtung Mirista und Zanjice).
Reisenden wir empfohlen, die Entwicklung der Lage in den Medien zu verfolgen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Montenegro 13.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Montenegro
Stand 13.08.2021

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur und Verkehr: grüne Versicherungskarte nicht mehr erforderlich)
- Gesundheit (Impfschutz)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die Straßen sind teilweise in schlechtem Zustand, ebenso kommt es aufgrund von fehlenden Straßenschildern und der häufig undisziplinierten Fahrweise der Verkehrsteilnehmer zu häufigen Unfällen.

Tageszeitunabhängig gilt in Montenegro eine Lichtpflicht, sodass ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden muss. Bei winterlichen Verhältnissen besteht Winterreifenpflicht.
Die Promillegrenze beträgt 0,3 Promille.

Seit August 2021 ist die grüne Versicherungskarte für Montenegro nicht mehr erforderlich. Über Einzelheiten informiert das Nationale Büro der Versicherer Montenegros.

Die Mitnahme von Anhaltern kann insbesondere beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Achten Sie genauestens auf die Einhaltung sämtlicher Verkehrsregeln.
  • Vermeiden sie als nicht Lands- oder Ortskundiger Nachtfahrten außerhalb städtischer Gebiete.
  • Nehmen Sie keine unbekannten Anhalter im Fahrzeug mit.
  • Lassen Sie beim Befahren von Bergstrecken besonders Vorsicht walten.
  • Leisten Sie Bußgeldzahlungen bei der Verkehrspolizei nur gegen Ausstellung eines Belegs.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen .
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Montenegro siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Montenegro 14.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Montenegro
Stand 14.08.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Drohnen)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Heimtiere)


Reiseinfos
Drohnen

Vor Einfuhr/Einreise mit einer Drohne ist die Zustimmung der montenegrinischen Flugverkehrszulassungsbehörde einzuholen. Die Zustimmung ist bei der Einreise dem montenegrinischen Zoll vorzulegen. Der montenegrinische Zoll kann nicht angemeldete Drohnen bei Einreise beschlagnahmen. Eine Auslösung erfolgt mitunter nur gegen hohe Strafzahlungen. Weitere Informationen erteilt die zuständige Zollverwaltung (Upravna Carina (Zollverwaltung); E-Mail: pr.sluzba@carina.gov.me der zuständige Beamte spricht Englisch). S. auch Zivilluftfahrtbehörde CAA.

Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Montenegros sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Heimtiere
Die üblichen Impfungen für Heimtiere müssen aktuell sein. Das Tier muss mit einem unter die Haut injizierten Mikrochip/Transponder gekennzeichnet sein. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen montenegrinischen Behörden: Zollverwaltung – Informationen für Reisende, Rubrik: „UNOS ŽIVOTINJA I KUĆNIH LJUBIMACA“ (Einreise mit Tieren und Haustieren) bzw. bei der Veterinärbehörde (Veterinarska Uprava).
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Reise-/Sicherheitshinweis Montenegro 17.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Montenegro
Stand 17.08.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Drohnen)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen: Medikamente)


Reiseinfos
Drohnen

Vor Einfuhr/Einreise mit einer Drohne sind die Zustimmung der montenegrinischen Flugverkehrszulassungsbehörde sowie eine Einfuhrgenehmigung des Wirtschaftsministeriums einzuholen. Diese müssen bei Einreise dem montenegrinischen Zoll vorgelegt werden. Der montenegrinische Zoll kann nicht ordnungsgemäß angemeldete Drohnen bei Einreise beschlagnahmen. Eine Auslösung erfolgt mitunter nur gegen hohe Strafzahlungen. Weitere Informationen erteilt die zuständige Zollverwaltung (Upravna Carina (Zollverwaltung); E-Mail: pr.sluzba@carina.gov.me der zuständige Beamte spricht Englisch). S. auch Zivilluftfahrtbehörde CAA.

Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist bis zu einem Betrag mit dem Gegenwert von 10.000 EUR erlaubt. Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ab einer Höhe von 10.000 EUR ist meldepflichtig.

Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Montenegro zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o. Ä.) bestehen zahlenmäßige Beschränkungen.

Weiterhin bestehen in Montenegro für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
  • Alkoholika (2 l Wein oder ein Liter Spirituosen über 22%)
  • Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
  • Parfum oder Eau de Toilette (50 ml)
Medikamente
Bei Einfuhr von Medikamenten, die als Betäubungsmittel gelten, sollten Reisende ein aktuelles ärztliches Attest in englischer Sprache mit Diagnose und Therapie samt Mengenangaben vorlegen können, um den Eigenbedarf schlüssig darzulegen. Dies kann helfen, bei einer Zollkontrolle etwaige Missverständnisse zu vermeiden. Das Attest sollte im Handgepäck und Koffer deponiert sein.

Weitere Informationen bietet das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Montenegro 23.02.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Montenegro
Stand 23.02.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (Wanderungen/Trekking-Touren; Rechtliche Besonderheiten)


Sicherheit
Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle, Autoaufbrüche und -diebstahl kommen an von Touristen frequentierten Orten vor.

Fälle von Gewaltkriminalität werden in der Regel dem organisierten Verbrechen zugerechnet, Touristen und Reisende sind nicht Ziel dieser Straftaten.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie keine Wertsachen im Fahrzeug zurück.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Wanderungen/Trekking-Touren

Für die Grenzübertritte via „grüne Grenzen“ in den Bergen nach Montenegro bzw. in die Nachbarländer ist eine Genehmigung erforderlich ("Border Crossing Permits"). Bei Nichtbeachtung ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen. Verbindlich beraten hierzu die zuständigen montenegrinischen Stellen. Beachten Sie grundlegenden Verhaltensweisen bei Wanderungen:
  • Weichen Sie nicht von markierten Pfaden ab. Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung, dass die Wegeführung zum Teil unzureichend ausgeschildert ist und den Wandernden mitunter sehr gute Kondition abverlangt.
  • Führen Sie insbesondere bei nicht von Veranstaltern organisierten Wanderungen ein ausreichend geladenes Mobiltelefon mit GPS-Funktion oder ein GPS-Gerät mit.
  • Hinterlegen Sie vor einer Wanderung Ihre Kontaktdaten sowie Informationen über Weg und Ziel in Ihrer Unterkunft und halten Sie ausreichende Wasservorräte vor.
  • Planen Sie genügend Zeit ein, sodass die Ankunft/Rückkehr vor Einbruch der Dunkelheit erfolgt.
  • Beachten Sie Warnschilder. Betreten Sie keine umzäunten Gelände. Leisten Sie Folge, falls Sie zum Verlassen eines Weges oder eines Geländes aufgefordert werden.
  • Wählen Sie im Unglücksfall die nationale Notrufnummer 112.
Rechtliche Besonderheiten
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen (d.h. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) sind in jedem Fall strafbar.

Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Montenegro streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.

Bei der Verwicklung von ausländischen Staatsangehörigen in Kfz-Unfälle behalten die Behörden in der Regel deren Reisedokumente bis zur Klärung der Schuldfrage ein. Bei Unfällen mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge ist zumindest mit vorläufiger Festnahme oder Unfallparteien, bei gerichtlicher Feststellung der Schuld mit einer mehrjährigen Haftstrafe zu rechnen. Anders als in der deutschen Rechtsprechung wird die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Montenegro 07.08.2024

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Montenegro
Stand: 07.08.2024

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Mietfahrzeuge; Wanderungen/Trekking-Touren)


Reiseinfos
Mietfahrzeuge

Reisende sollten unbedingt darauf achten, dass im Mietwagen-Übergabeprotokoll alle Schäden, wie zum Beispiel Dellen oder Kratzer, vollständig vermerkt werden. Grenzüberfahrten sollten im Vorfeld mit der Autovermietung abgesprochen werden.
  • Achten Sie unbedingt darauf, dass im Mietwagen-Übergabeprotokoll alle Schäden, wie zum Beispiel Dellen oder Kratzer, vollständig vermerkt werden.
Wanderungen/Trekking-Touren
Für Grenzübertritte über die „grüne Grenze“ in den Bergen nach Montenegro bzw. in die Nachbarländer ist eine Genehmigung erforderlich („Border Crossing Permit“). Bei Nichtbeachtung ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen. Verbindlich beraten hierzu die zuständigen montenegrinischen Stellen. Grundlegende Verhaltensweisen sollten bei Wanderungen beachtet werden:
  • Weichen Sie nicht von markierten Pfaden ab. Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung, dass die Wegeführung zum Teil unzureichend ausgeschildert ist und den Wandernden mitunter sehr gute Kondition abverlangt.
  • Seien Sie auf unbekannten Pfaden nur in Begleitung eines lokalen Bergführers unterwegs.
  • Führen Sie insbesondere bei nicht von Veranstaltern organisierten Wanderungen ein ausreichend geladenes Mobiltelefon mit GPS-Funktion oder ein GPS-Gerät mit.
  • Hinterlegen Sie vor einer Wanderung Ihre Kontaktdaten sowie Informationen über Weg und Ziel in Ihrer Unterkunft und halten Sie ausreichende Wasservorräte vor.
  • Planen Sie genügend Zeit ein, sodass die Ankunft/Rückkehr vor Einbruch der Dunkelheit erfolgt.
  • Beachten Sie Warnschilder. Betreten Sie keine umzäunten Gelände. Leisten Sie Folge, falls Sie zum Verlassen eines Weges oder eines Geländes aufgefordert werden.
  • Wählen Sie im Unglücksfall die nationale Notrufnummer 112. Die Nutzung einer lokalen SIM-Karte kann die Chance erheblich erhöhen, im Notfall von den lokalen Rettungsbehörden geortet werden zu können.
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Reise-/Sicherheitshinweis Montenegro 23.01.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Montenegro
Stand: 23.01.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Proteste an Grenzübergängen

Transportunternehmen aus Nordmazedonien sowie Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro haben angekündigt ab Montag, 26. Januar 2026 die Grenzübergänge in die Europäische Union und des Transitverkehrs durch die Region für den Güterverkehr zu blockieren.

Beeinträchtigungen des Personenverkehrs können nicht ausgeschlossen werden; mit längeren Wartezeiten an den Grenzen ist zu rechnen.
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