Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 05.05.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 19.05.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 19.05.2021

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)
- Gesundheit (Impfschutz)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegungen auf dem Westbalkan kann die Mitnahme von Anhaltern beim Grenzübertritt nach serbischem Recht den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten.

Einfuhr, Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien grundsätzlich streng bestraft. Auch bei zum Eigenbedarf bestimmten kleineren Mengen drohen eine Geld- und Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Unter bestimmten Umständen kann von der Strafverfolgung abgesehen werden.

Sexuelle Handlungen an Minderjährigen (Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres) sind in Serbien strafbar. Eine Ausnahme besteht, wenn die Beteiligten nicht wesentlich unterschiedlich bezüglich ihrer seelischen und körperlichen Reife beurteilt werden. Sexuelle Handlungen an Minderjährigen des Alters zwischen 14 und 18 sind strafbar, wenn sie unter Anwendung von Gewalt bzw. unter Missbrauch der dienstlichen Position begangen wurden.

Prostitution ist in Serbien eine Ordnungswidrigkeit. Im Falle von Prostitution werden beide Beteiligte mit einer Geld- oder Haftstrafe bestraft. Die Anstiftung und Vermittlung zur Prostitution wie auch die Werbung in öffentlichen Medien wird mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, im Falle einer minderjährigen Person für den Täter bis zu zehn Jahren geahndet.

Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Serbische Dinar dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000,- € ein- und ausgeführt werden. Eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn sie bei einer ausländischen Bank gekauft und dies durch Belege nachgewiesen werden kann.

Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Betrag von 10.000,- € wieder ausgeführt werden. Bei Einfuhr von Devisen sind Beträge von über 10.000,- € Euro unbedingt beim Zoll anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet und können mehrmonatige Haftstrafen nach sich ziehen.

Falls zu gleicher Zeit Devisen, Dinar und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000,- € betragen. Beträge ab 10.000,- € dürfen nur per Banküberweisung ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet.

Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs (Kleidung, persönliche Hygieneartikel, technische Geräte) können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden. Arzneimittel sind zudem begrenzt auf den für die Aufenthaltsdauer erforderlichen persönlichen Bedarf. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.

Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nicht zulässig.

Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
  • 1 Liter Alkoholika
  • 200 Zigaretten
  • 1 Parfum oder Eau de Toilette
Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.

Waffen (dazu gehören u. a. auch Bögen, Pfeile, Messer, Gaspistolen, Sportwaffen) dürfen nur mit besonderer Genehmigung der serbischen Behörden ein- und ausgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor einer geplanten Reise mit Waffe bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland.

Funkgeräte und Drohnen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.

Weitere Informationen bietet die serbische Zollverwaltung.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Frühsommer-Meningoenzephalitis (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Hinweise zum Corona-Virus im Serbien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 04.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 04.06.2021

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Grenzkontrollen)
- Einreise und Zoll (Längerfristiger Aufenthalt oder Arbeitsaufnahme)


Reiseinfos
Grenzkontrollen

Die Kontrollen an den serbischen Grenzübergängen und bei den benachbarten Staaten sind aufgrund der Flüchtlingssituation und der Bemühungen angrenzender Staaten mit Blick auf den Beitritt zum Schengener Abkommen verstärkt worden. Es kann auch außerhalb der Ferienzeiten zu Wartezeiten kommen.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Situation beim serbischen Automobilclub AMSS , telefonisch unter +381-11-3331200 oder beim ADAC Belgrad unter +381-11-333 1111.
Einreise und Zoll
Längerfristiger Aufenthalt oder Arbeitsaufnahme

Bei beabsichtigtem Verbleib von mehr als 90 Tagen oder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann entweder vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung oder der erforderliche Aufenthaltstitel nach Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Serbien beantragt werden. Die Ausländerpolizei in Belgrad ist Ansprechpartner bei Fragen der Verlängerung eines Aufenthalts in Serbien. Weitere Informationen erteilt das serbische Innenministerium.

Vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist auch bei Aufenthalten unter 90 Tagen die Einholung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erforderlich. Die Beantragung ist über das eConsulate (englisch) oder vor Einreise bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland oder nach Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Serbien möglich. Anschließend ist eine entsprechende Arbeitserlaubnis beim nationalen Beschäftigungsamt einzuholen.

Weitere Informationen bietet das serbische Außenministerium, auch bei beabsichtigter Übersiedlung nach Serbien.
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 01.07.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 04.06.2021

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es existieren lokale sowie internationale Busverbindungen. Der Zugverkehr ist fast ausschließlich auf lokale Verbindungen innerhalb Serbiens beschränkt. Züge sind langsam und häufig verspätet.
Die serbischen Landstraßen sind teilweise in mangelhaftem Zustand und schlecht beleuchtet. Auch auf Autobahnen fahren Fahrzeuge zuweilen ohne ausreichende Beleuchtung.
Abseits der Hauptstraßen in der Grenzregion zu Kosovo besteht weiterhin noch die Gefahr von Landminen.

Auf allen Straßen Serbiens gilt Lichtpflicht auch am Tage, so dass ganzjährig auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Vom 1. November bis 1. April besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht (mindestens Reifen mit M+S-Kennung).
Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,3, für Berufsfahrer und Fahranfänger 0,0. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen wird jedoch dringend empfohlen, im Straßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten.

Verstöße gegen die Verkehrsordnung werden je nach Schwere des schuldhaften Verhaltens mit empfindlichen Strafen geahndet.

Bei Reisen in oder durch Serbien sind auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebaute Straßen Mautgebühren zu zahlen. Ein Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr ist mit viel längeren Fahrzeiten und einem oft schlechten Straßenzustand (Schlaglöcher, fehlende Randmarkierungen) verbunden.
Die Maut kann in Serbien mit Bargeld oder Kreditkarte bezahlt werden. Für die Zahlung der Maut in Euro bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden.

Auf allen Autobahnabschnitten in Serbien findet eine automatische Geschwindigkeitsüberwachung statt, für die jeweils eine Mindestfahrtdauer entsprechend der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt. Die Unterschreitung führt zu einem hohen Bußgeld (je nach Maß der Übertretung). Wer mit ausländischen Kennzeichen unterwegs ist, kann die Strafe im Regelfall sofort bei der an der Mautstation stehenden Polizei bezahlen. Bei sonstigen durch die Polizei festgestellten Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr, muss der Fahrer in Begleitung der Polizei zum zuständigen Gericht. Die dort ggf. verhängte Geldstrafe ist bei einer Bank oder der Post einzuzahlen.

Insbesondere Unfälle mit Personenschäden und Todesfolge werden mit mehrjährigem Freiheitsentzug geahndet. Die verhängte Strafe wird in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, ist eine Vollmacht mit öffentlich beglaubigter Unterschrift des Halters in serbischer oder ersatzweise englischer Sprache mitzuführen, die auch die Personalien und die Reisepassnummer der bevollmächtigten Person enthält.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte empfohlen.

Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. In vielen Fällen ist die Entscheidung eines Verkehrsrichters erforderlich. Es kann daher auch bei vermeintlichen Bagatellunfällen zu mehrstündigen Wartezeiten kommen.

Die Mitnahme von Anhaltern kann insbesondere beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
  • Fahren Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders umsichtig und verlassen Sie im Grenzgebiet zu Kosovo die Hauptstrecken nicht.
  • Informieren Sie sich bei einem Automobilclub über Straßenverhältnisse und Besonderheiten, wie z.B. dem serbischen Automobilclub AMSS.
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Hinweise zum Corona-Virus im Serbien siehe:
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 08.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 08.02.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen zu touristischen Zwecken kein Visum.
Auf diese Dauer werden von den serbischen Behörden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet.

Inhaber von deutschen Reisedokumenten für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose benötigen ein Visum für die Einreise in die Republik Serbien.
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Hinweise zum Corona-Virus im Serbien siehe:
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 08.02.2022

Beitrag von Mauritius »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen zu touristischen Zwecken kein Visum.
Auf diese Dauer werden von den serbischen Behörden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet.

Inhaber von deutschen Reisedokumenten für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose benötigen ein Visum für die Einreise in die Republik Serbien.
Da schau her, das finde ich ja interessant. Müßte normalerweise ein Fall für den " Anti - Diskriminierungsbeamten " sein.
Wieso können Deutsche mit "normalem" Reisedokument OHNE Visum und Ausländer, Flüchtlinge + Staatenlose nur MIT Visum einreisen?
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 16.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 16.05.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Meldepflicht)


Einreise und Zoll
Meldepflicht

Ausländer müssen in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort ihres Aufenthaltes polizeilich angemeldet werden. Zuständig hierfür sind die Gastgeber (Privatpersonen/Unterkunftsinhaber von Hotels, etc.), die entweder bei der zuständigen Polizeibehörde vorsprechen oder die Anmeldung über das Regierungsportal „euprava“ vornehmen. Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Für Camper, die sich weniger als 24 Stunden an einem Ort aufhalten, besteht keine Meldepflicht, aber sie sollen ihre „grobe“ Reiseroute mit den jeweiligen Standorten den serbischen Innenbehörden in englischer Sprache mailen: info@mup.gov.rs. Diese informieren dann die zuständigen Polizeistationen. Ab 24 Stunden Aufenthalt an einem Ort sind Camper verpflichtet, sich bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Polizeibehörde anzumelden. Verstöße gegen die Meldepflicht können zu Schwierigkeiten bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 24.06.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 24.06.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (LGBTIQ)


Reiseinfos
LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Serbien nicht strafbar; gleichwohl stehen große Teile der Gesellschaft Homosexualität ablehnend gegenüber. Es kommt zu vor allem verbalen, in Einzelfällen auch physischen Angriffen auf Angehörige der LGBTIQ-Community.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 01.12.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 01.12.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität: Empfehlungen)
- Reiseinfos (Grenzkontrollen)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit; Einreise über Kosovo)


Sicherheit
Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Trickbetrügereien kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten vor.

Fahrzeugaufbrüche kommen vor. Betrüger geben sich häufiger als falsche „gelbe Engel“ aus, bieten überteuerte Reparaturdienste an oder täuschen Pannen vor.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Märkten aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Übernachten Sie nicht an Raststätten oder Tankstellen entlang der Autobahn.
  • Lassen Sie keine Wertsachen im Fahrzeug zurück.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Nutzen Sie nur deutlich gekennzeichnete offizielle Taxis; bestellen Sie Taxis ggf. unter Mithilfe des Hotels oder Restaurants bei bekannten Taxiunternehmen vor und bestehen Sie auf Einschalten des Taxameters.
Reiseinfos
Grenzkontrollen

Die Kontrollen an den serbischen Grenzübergängen und bei den benachbarten Staaten sind aufgrund der Flüchtlingssituation und der Bemühungen angrenzender Staaten mit Blick auf den Beitritt zum Schengener Abkommen verstärkt worden. Es kommt regelmäßig zu erheblichen (mehrstündigen) Wartezeiten bei Ein- und Ausreise.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Situation beim serbischen Automobilclub AMSS , telefonisch unter +381-11-3331200 oder beim ADAC Belgrad unter +381-11-333 1111.
Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Von der Einreise mit einem einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweisdokument wird dringend abgeraten. Wird bei Ausreise festgestellt, dass das Dokument ausgeschrieben ist, sollte umgehend die ausschreibende Behörde kontaktiert und um dringende Löschung gebeten werden. Solange die Fahndungsausschreibung, die im Rahmen der Verlustmeldung von den deutschen Behörden veranlasst wird, auch in internationalen Registern nicht gelöscht ist, verweigern die serbischen Grenzbehörden die Einreise. Besonders am Flughafen Belgrad besteht die serbische Grenzpolizei auf eine Rückreise an den Herkunftsflughafen, selbst wenn dies mit mehrtägigen Wartezeiten verbunden ist. Die deutsche Botschaft in Belgrad hat hier keine Einflussmöglichkeit.

Einreise über Kosovo
Die Einreise nach Serbien aus Kosovo ist nur möglich, wenn die Einreise nach Kosovo zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt. Selbst dann kann es zu Schwierigkeiten, bis hin zur Einreiseverweigerung, kommen. Hintergrund ist, dass Serbien Kosovo als Teil seines staatlichen Territoriums und nicht als Ausland betrachtet.
Kosovarische Einreisestempel werden von den serbischen Behörden zumeist ungültig gestempelt. Reisende, die keinen kosovarischen Einreisestempel im Reisepass wünschen, können dies der kosovarischen Grenzpolizei bei Einreise mitteilen. Die Reise nach Serbien ist mit dem deutschen Personalausweis möglich, s. Abschnitt Reisedokumente.
  • Bitte beachten Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise zu Kosovo.
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 20.02.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 20.02.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Längerfristiger Aufenthalt oder Arbeitsaufnahme; Einfuhrbestimmungen)


Einreise und Zoll
Längerfristiger Aufenthalt oder Arbeitsaufnahme

Bei beabsichtigtem Verbleib von mehr als 90 Tagen oder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann der erforderliche Aufenthaltstitel entweder vor Reiseantritt online auf der Webseite der serbischen Regierung oder persönlich bei einer serbischen Auslandsvertretung oder nach Einreise bei der zuständigen Ausländerpolizei in Serbien beantragt werden. Die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist online möglich – weitere Informationen bei der Ausländerpolizei in Belgrad (Omladinskih brigada 1, Tel. +381 11 3618956, +381113618972 – Terminvereinbarung, auch per E-Mail upravazastrance@mup.gov.rs.

Vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist auch bei Aufenthalten unter 90 Tagen die Einholung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erforderlich. Die Beantragung ist über das eConsulate (englisch), vor Einreise bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland oder nach Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Serbien möglich. Anschließend ist eine entsprechende Arbeitserlaubnis beim nationalen Beschäftigungsamt einzuholen.

Weitere Informationen bieten das serbische Innenministerium und das serbische Außenministerium , auch bei beabsichtigter Übersiedlung nach Serbien.

Einfuhrbestimmungen
RSD dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 EUR ein- und ausgeführt werden. Eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn sie bei einer ausländischen Bank gekauft und dies durch Belege nachgewiesen werden kann.

Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Betrag von 10.000 EUR wieder ausgeführt werden. Bei Einfuhr von Devisen sind Beträge von über 10.000 EUR unbedingt beim Zoll anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet und können mehrmonatige Haftstrafen nach sich ziehen.

Falls zu gleicher Zeit Devisen, RSD und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000 EUR betragen. Beträge ab 10.000 EUR dürfen nur per Banküberweisung ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet.

Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs (Kleidung, persönliche Hygieneartikel, technische Geräte) können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden. Arzneimittel sind zudem begrenzt auf den für die Aufenthaltsdauer erforderlichen persönlichen Bedarf. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.

Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nicht zulässig.

Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
  • 1 Liter Alkoholika
  • 200 Zigaretten
  • 1 Parfum oder Eau de Toilette
Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.

Waffen (dazu gehören u.a. auch Bögen, Pfeile, Messer, Gaspistolen, Sportwaffen) dürfen nur mit besonderer Genehmigung der serbischen Behörden ein- und ausgeführt werden. Fehlt diese behördliche Genehmigung, drohen hohe Haftstrafen. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor einer geplanten Reise mit Waffe bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland.

Funkgeräte und Drohnen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.

Weitere Informationen bietet die serbische Zollverwaltung .
  • Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor einer geplanten Reise mit Waffe(n) bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland.
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 23.05.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 23.05.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenploitische Lage)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die politische Lage ist stabil. In der Grenzregion zu Kosovo kann es zu Spannungen kommen. Bei Demonstrationen und Sportveranstaltungen kann es zu Verkehrsbehinderungen und (insbesondere bei Fußballspielen der beiden Belgrader Clubs Partizan und Roter Stern) zu teilweise auch gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 01.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 01.09.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (LGBTIQ)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Einfuhrbestimmungen)


Reiseinfos
LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Serbien nicht strafbar; gleichwohl stehen große Teile der Gesellschaft Homosexualität ablehnend gegenüber. Es kommt zu vor allem verbalen, in Einzelfällen auch physischen Angriffen, auf Angehörige der LGBTIQ-Community. Während öffentlichkeitswirksamer LGBTIQ-Veranstaltungen wie der jährlich stattfindenden Belgrade Pride Week sollte auf dem Hin- und Rückweg aus Sicherheitsgründen vom Tragen sichtbarer Zeichen der Teilnahme abgesehen werden.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Serbiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einfuhrbestimmungen
RSD dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 EUR ein- und ausgeführt werden. Eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn sie bei einer ausländischen Bank gekauft und dies durch Belege nachgewiesen werden kann.

Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Betrag von 10.000 EUR wieder ausgeführt werden. Bei Einfuhr von Devisen sind Beträge von über 10.000 EUR unbedingt beim Zoll anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet und können mehrmonatige Haftstrafen nach sich ziehen.

Falls zu gleicher Zeit Devisen, RSD und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000 EUR betragen. Beträge ab 10.000 EUR dürfen nur per Banküberweisung ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet.

Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs (Kleidung, persönliche Hygieneartikel, technische Geräte) können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden. Arzneimittel sind zudem begrenzt auf den für die Aufenthaltsdauer erforderlichen persönlichen Bedarf. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.

Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nicht zulässig.

Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
  • 1 Liter Alkoholika
  • 200 Zigaretten
  • 1 Parfum oder Eau de Toilette
Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.

Waffen (dazu gehören u.a. auch Bögen, Pfeile, Messer, Gaspistolen, Sportwaffen) dürfen nur mit besonderer Genehmigung der serbischen Behörden ein- und ausgeführt werden. Fehlt diese behördliche Genehmigung, drohen hohe Haftstrafen. Auch wenn es sich um eine Schreckschusswaffe handelt, leitet die Staatsanwaltschaft häufig ein Untersuchungsverfahren (mit möglicher U-Haft) ein. Es wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise mit Waffe mit der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland in Verbindung zu setzen.

Funkgeräte und Drohnen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.

Weitere Informationen bietet die serbische Zollverwaltung.
  • Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor einer geplanten Reise mit Waffe(n) bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland.
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 15.02.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
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Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum: Längerfristiger Aufenthalt oder Arbeitsaufnahme)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen zu touristischen Zwecken kein Visum.
Auf diese Dauer werden von den serbischen Behörden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet.

Inhaber von deutschen Reisedokumenten für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose benötigen ein Visum für die Einreise in die Republik Serbien.

Längerfristiger Aufenthalt oder Arbeitsaufnahme
Bei beabsichtigtem Verbleib von mehr als 90 Tagen oder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann der erforderliche Aufenthaltstitel entweder vor Reiseantritt online über die Webseite der serbischen Regierung (Englisch) oder persönlich bei einer serbischen Auslandsvertretung oder nach Einreise bei der zuständigen Ausländerpolizei in Serbien beantragt werden. Die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist online möglich – weitere Informationen bei der Ausländerpolizei in Belgrad (Omladinskih brigada 1, Tel. +381 11 3618956, +381113618972 – Terminvereinbarung, E-Mail: upravazastrance@mup.gov.rs).

Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Seit dem 1. Februar 2024 kann eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ausgestellt werden. Die Beantragung ist ebenfalls über die Webseite der serbischen Regierung (Englisch), vor Einreise bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland oder nach Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Serbien möglich.

Weitere Informationen bieten das serbische Innenministerium und das serbische Außenministerium , auch bei beabsichtigter Übersiedlung nach Serbien.
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 21.03.2024

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Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Neustrukturierung Gesundheitsteil; Medizinische Versorgung)


Gesundheit
Impfschutz
  • Pflichtimpfungen:
    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Reiseimpfungen:
    Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen FSME und Hepatitis B angeraten.
  • Standardimpfungen:
    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Serbien ist nicht landesweit mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Belgrad weist die beste medizinische Versorgung auf. Auch in Novi Sad und Nis sind gute und leistungsfähige Krankenhäuser zu finden. Außerhalb der großen Städte kann nicht immer mit einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung der gesamten Bandbreite gerechnet werden. Vorwiegend in Belgrad existieren oft private Kliniken und Arztpraxen mit Ausstattungen, die deutschen Standards entsprechen. Eine kostenlose Behandlung ist in staatlichen Krankenhäusern möglich. Vor der Behandlung müssen Versicherte ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) der örtlichen Zweigstelle der „Republikanstalt der Krankenversicherung“ (Republicki zavod zu zdravstveno osiguranje) vorlegen.
  • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.
Durch Mücken, Zecken und andere Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
West-Nil-Fieber kann landesweit durch Mücken übertragen werden. Eine entsprechende Impfung existiert nicht.
  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
Die in Serbien vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen.
  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
  • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.
  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Weitere Gesundheitsgefahren
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in den Sommermonaten zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Auswärtiges Amt

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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 05.08.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Minderjährige)


Einreise und Zoll
Minderjährige

Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen alleine, mit einem Sorgeberechtigten oder in Begleitung von Dritten nach Serbien reisen, wenn sie eine Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Personensorgeberechtigten mit amtlich beglaubigter Unterschrift bei sich führen. Eine Übersetzung dieser Erklärung ins Englische oder Serbische und das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde wird empfohlen.

Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen alleine nach Serbien reisen.
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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 19.08.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Meldepflicht)


Einreise und Zoll
Meldepflicht

Ausländer müssen in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort ihres Aufenthaltes polizeilich angemeldet werden. Zuständig hierfür sind die Gastgeber (Privatpersonen/Unterkunftsinhaber von Hotels, etc.), die entweder bei der zuständigen Polizeibehörde vorsprechen oder die Anmeldung über das Regierungsportal „euprava“ vornehmen. Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Für Camper, die sich weniger als 24 Stunden an einem Ort aufhalten, besteht keine Meldepflicht, aber sie sollen ihre ungefähre Reiseroute mit den jeweiligen Standorten den serbischen Innenbehörden in englischer Sprache mailen: infomup@mup.gov.rs. Diese informieren dann die zuständigen Polizeistationen. Ab 24 Stunden Aufenthalt an einem Ort sind Camper verpflichtet, sich bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Polizeibehörde anzumelden. Verstöße gegen die Meldepflicht können zu Schwierigkeiten bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden.
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