Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 11.08.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 18.11.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 18.11.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Hinweise für deutsch-serbische Doppelstaater; Einfuhrbestimmungen)


Einreise und Zoll
Hinweise für deutsch-serbische Doppelstaater

Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.
  • Bitte informieren Sie sich diesbezüglich, falls Sie beabsichtigen, die serbische Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Die allgemeine Wehrpflicht wurde ausgesetzt, die Ableistung des Wehrdienstes erfolgt nach dem Freiwilligkeitsprinzip. Alle männlichen serbischen Staatsangehörigen, die keinen Wehrdienst leisten, müssen sich in eine Liste („Wehrpflichtevidenz“) eintragen lassen und gelten als Reservisten. Serbische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, müssen sich in der Wehrpflichtevidenz der zuständigen serbischen Auslandsvertretung eintragen lassen. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Konsularvertretungen der Republik Serbien in Deutschland.

Die serbische Regierung plant die Wiedereinführung der Wehrpflicht, weitere Details sind jedoch noch nicht bekannt.

Einfuhrbestimmungen
RSD dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 EUR ein- und ausgeführt werden. Eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn sie bei einer ausländischen Bank gekauft und dies durch Belege nachgewiesen werden kann.

Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Betrag von 10.000 EUR wieder ausgeführt werden. Bei Einfuhr von Devisen sind Beträge von über 10.000 EUR unbedingt beim Zoll anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden mit Devisenbeschlagnahmung geahndet und können mehrmonatige Haftstrafen nach sich ziehen.

Falls zu gleicher Zeit Devisen, RSD und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000 EUR betragen. Beträge ab 10.000 EUR dürfen nur per Banküberweisung ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet.

Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs (Kleidung, persönliche Hygieneartikel, technische Geräte) können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden. Arzneimittel sind zudem begrenzt auf den für die Aufenthaltsdauer erforderlichen persönlichen Bedarf. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.

Die serbischen Einfuhrbestimmungen sind auch zu beachten, wenn lediglich eine Durchreise durch Serbien geplant ist.

Informieren Sie sich vorab insbesondere bei Gegenständen, die nicht dem persönlichen Bedarf zuzurechnen sind, direkt bei der serbischen Zollverwaltung.

Soll die Durchreise in einem Pkw mit sog. Zollkennzeichen erfolgen, müssen die Zollpapiere durch eine Spedition erstellt werden. Die Begleitung durch Speditionspersonal im Pkw selbst während des Transits stellt eine gängige Praxis dar.

Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nicht zulässig.

Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
  • 1 l Alkoholika
  • 200 Zigaretten
  • 1 Parfum oder Eau de Toilette
Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.

Waffen (dazu gehören u.a. auch Bögen, Pfeile, Messer, Gaspistolen, Sportwaffen) dürfen nur mit besonderer Genehmigung der serbischen Behörden ein- und ausgeführt werden. Fehlt diese behördliche Genehmigung, drohen hohe Haftstrafen. Auch wenn es sich um eine Schreckschusswaffe handelt, leitet die Staatsanwaltschaft häufig ein Untersuchungsverfahren (mit möglicher U-Haft) ein. Es wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise mit Waffe mit der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland in Verbindung zu setzen.

Funkgeräte und Drohnen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.

Weitere Informationen bietet die serbische Zollverwaltung.
  • Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor einer geplanten Reise mit Waffe(n) bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland.
Auswärtiges Amt

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Reise-/ Sicherheitshinweis Serbien 06.02.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 06.02.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage; Kriminalität)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Vor allem in Belgrad und Novi Sad, aber auch in anderen Städten finden Demonstrationen statt. Bei diesen sowie auch bei Sportveranstaltungen kann es zu Verkehrsbehinderungen und (insbesondere bei Fußballspielen der beiden Belgrader Clubs Partizan und Roter Stern) zu teilweise gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen. In der Grenzregion zu Kosovo kann es zu Spannungen kommen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Trickbetrügereien kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten vor.

Auf Autobahnen wurde vermehrt beobachtet, dass während der Fahrt oder an einer Raststätte andere Autofahrer auf einen angeblichen Schaden am Fahrzeug aufmerksam machen und eine nahe gelegene Kfz-Werkstatt empfehlen. Diese führt die angebotene, aber oft zeitintensive und unnötige, Reparatur anschließend zu überteuerten Preisen durch.

Fahrzeugaufbrüche kommen vor.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Märkten aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Übernachten Sie nicht an Raststätten oder Tankstellen entlang der Autobahn.
  • Vertrauen Sie Empfehlungen für Kfz-Werkstätten nicht ohne weiteres; lassen Sie angebliche und nicht offensichtliche Schäden durch eine andere Werkstatt überprüfen.
  • Lassen Sie keine Wertsachen im Fahrzeug zurück.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Kontaktaufnahmen und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Bewahren Sie die Ruhe, und teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Nutzen Sie nur deutlich gekennzeichnete offizielle Taxis; bestellen Sie Taxis ggf. unter Mithilfe des Hotels oder Restaurants bei bekannten Taxiunternehmen vor und bestehen Sie auf Einschalten des Taxameters.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 18.08.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 18.08.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Demonstrationen und politische Protestaktionen können landesweit spontan entstehen. Dabei kann es zu Verkehrsbehinderungen und zu teilweise gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen. Das betrifft ebenso Sportveranstaltungen, insbesondere bei Fußballspielen der beiden Belgrader Clubs Partizan und Roter Stern. Zudem können in der Grenzregion zu Kosovo Spannungen nicht ausgeschlossen werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu auch

BPfeilB Serbien | Setzt Vucic auf Gewalt gegen die Proteste?

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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 22.01.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 22.01.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Proteste an Grenzübergängen)


Aktuelles
Proteste an Grenzübergängen

Transportunternehmen aus Serbien sowie Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien haben angekündigt, ab Montag, den 26. Januar 2026, die Grenzübergänge zum Schengenraum für den Güterverkehr für mindestens sieben Tage zu blockieren.

Beeinträchtigungen des Personenverkehrs können nicht ausgeschlossen werden; mit längeren Wartezeiten an den Grenzen ist zu rechnen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 05.05.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 05.05.2026

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegungen auf dem Westbalkan kann die Mitnahme von Anhaltern beim Grenzübertritt nach serbischem Recht den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten.

Einfuhr, Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen (in jeder Form, auch z.B. Cannabis-Samen), wird in Serbien grundsätzlich streng bestraft. Auch bei zum Eigenbedarf bestimmten kleineren Mengen drohen eine Geld- und Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, selbst wenn der Besitz der fraglichen Menge in Deutschland legal ist.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen (Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres) sind strafbar. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zwischen Vollendung des 14. und 18. Lebensjahrs sind strafbar, wenn sie unter Anwendung von Gewalt bzw. unter Missbrauch der dienstlichen Position begangen wurden.

Prostitution ist in Serbien eine Ordnungswidrigkeit. Im Falle von Prostitution werden beide Beteiligten mit einer Geld- oder Haftstrafe bestraft. Die Anstiftung und Vermittlung zur Prostitution wie auch die Werbung in öffentlichen Medien wird mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, im Falle einer minderjährigen Person für den Täter bis zu zehn Jahren geahndet.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 11.08.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien
Stand 11.08.2026

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen: Einreise/Durchreise)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es existieren lokale sowie internationale Busverbindungen. Der Zugverkehr ist fast ausschließlich auf lokale Verbindungen innerhalb Serbiens beschränkt. Bis auf die Schnellbahn, die zwischen Belgrad und Novi Sad verkehrt, sind Züge langsam und häufig verspätet.
Die serbischen Landstraßen sind teilweise in mangelhaftem Zustand und schlecht beleuchtet. Auch auf Autobahnen fahren Fahrzeuge zuweilen ohne ausreichende Beleuchtung.
Abseits der Hauptstraßen in der Grenzregion zu Kosovo besteht weiterhin noch die Gefahr von Landminen.

Auf allen Straßen Serbiens muss ganzjährig auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden.
Vom 1. November bis 1. April besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht (mindestens Reifen mit M+S-Kennung).
Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,3; für Berufsfahrer und Fahranfänger 0,0. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen wird jedoch dringend empfohlen, im Straßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten.

Von einer Einreise nach Serbien mit einem Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung HU (auch „TÜV“ genannt) wird abgeraten. Die serbischen Behörden können das Fahrzeug als unversichert betrachten und es kann Schwierigkeiten bei der Ein-/Ausreise geben, siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen.

Verstöße gegen die Verkehrsordnung werden je nach Schwere des schuldhaften Verhaltens mit empfindlichen Strafen geahndet.

Bei Reisen in oder durch Serbien sind auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen Mautgebühren zu zahlen. Ein Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr ist mit viel längeren Fahrzeiten und einem oft schlechten Straßenzustand (Schlaglöcher, fehlende Randmarkierungen) verbunden.
Die Maut kann in Serbien mit Bargeld oder Kreditkarte bezahlt werden. Für die Zahlung der Maut in EUR bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden.

Auf allen Autobahnabschnitten in Serbien findet eine automatische Geschwindigkeitsüberwachung statt. Die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit führt zu einem hohen Bußgeld (je nach Maß der Übertretung). Wer mit ausländischen Kennzeichen unterwegs ist, muss die Strafe sofort bei der Polizei vor Ort bezahlen. Bei sonstigen durch die Polizei festgestellten Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr muss der Fahrer im Regelfall in Begleitung der Polizei zum zuständigen Gericht. Die dort ggf. verhängte Geldstrafe ist bei einer Bank oder der Post einzuzahlen.

Insbesondere Unfälle mit Personenschäden und Todesfolge werden mit mehrjährigem Freiheitsentzug geahndet. Die verhängte Strafe wird in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, ist eine Vollmacht mit öffentlich beglaubigter Unterschrift des Halters in serbischer oder ersatzweise englischer Sprache mitzuführen, die auch die Personalien und die Reisepassnummer der bevollmächtigten Person enthält.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der sog. „Grünen Versicherungskarte“ empfohlen.

Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. In vielen Fällen ist die Entscheidung eines Verkehrsrichters erforderlich. Es kann daher auch bei vermeintlichen Bagatellunfällen zu mehrstündigen Wartezeiten kommen.

Die Mitnahme von Anhaltern kann insbesondere beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
  • Fahren Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders umsichtig und verlassen Sie im Grenzgebiet zu Kosovo die Hauptstrecken nicht.
  • Informieren Sie sich bei einem Automobilclub über Straßenverhältnisse und Besonderheiten, wie z.B. dem serbischen Automobilclub AMSS.
Einfuhrbestimmungen
RSD dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 EUR ein- und ausgeführt werden. Eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn sie bei einer ausländischen Bank gekauft und dies durch Belege nachgewiesen werden kann.

Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Betrag von 10.000 EUR wieder ausgeführt werden. Bei Einfuhr von Devisen sind Beträge von über 10.000 EUR unbedingt beim Zoll anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden mit Devisenbeschlagnahmung geahndet und können mehrmonatige Haftstrafen nach sich ziehen.

Falls zu gleicher Zeit Devisen, RSD und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000 EUR betragen. Beträge ab 10.000 EUR dürfen nur per Banküberweisung ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet.

Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs (Kleidung, persönliche Hygieneartikel, technische Geräte) können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden. Arzneimittel sind zudem begrenzt auf den für die Aufenthaltsdauer erforderlichen persönlichen Bedarf. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.

Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
  • 1 l Alkoholika
  • 200 Zigaretten
  • 1 Parfum oder Eau de Toilette
Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.

Waffen (dazu gehören u.a. auch Bögen, Pfeile, Messer, Gaspistolen, Sportwaffen) dürfen nur mit besonderer Genehmigung der serbischen Behörden ein- und ausgeführt werden. Fehlt diese behördliche Genehmigung, drohen hohe Haftstrafen. Auch wenn es sich um eine Schreckschusswaffe handelt, leitet die Staatsanwaltschaft häufig ein Untersuchungsverfahren (mit möglicher U-Haft) ein. Es wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise mit Waffe mit der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland in Verbindung zu setzen.

Funkgeräte und Drohnen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.

Weitere Informationen bietet die serbische Zollverwaltung.
  • Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor einer geplanten Reise mit Waffe(n) bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland.
Einreise/Durchreise mit Kfz
Von einer Einreise nach Serbien mit einem Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung HU (auch „TÜV“ genannt) wird abgeraten.
Die serbischen Behörden können das Fahrzeug als unversichert betrachten und es kann Schwierigkeiten bei der Ein-/Ausreise geben.

Darüber hinaus sind die serbischen Einfuhrbestimmungen auch zu beachten, wenn lediglich eine Durchreise durch Serbien geplant ist.
  • Informieren Sie sich vorab insbesondere bei Gegenständen, die nicht dem persönlichen Bedarf zuzurechnen sind, direkt bei der serbischen Zollverwaltung.
Soll die Durchreise in einem Pkw mit sog. Zollkennzeichen erfolgen, müssen die Zollpapiere durch eine Spedition erstellt werden. Die Begleitung durch Speditionspersonal im Pkw selbst während des Transits stellt eine gängige Praxis dar.

Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nicht zulässig.
Auswärtiges Amt

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