Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 01.02.2006 - 11.06.2012

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 01.02.2006 - 11.06.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 01.02.2006 Unverändert gültig seit: 01.02.2006
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:

Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss und an Sonntagen gemieden werden. Auch tagsüber wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form unter ortskundiger Führung stattfinden.
Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse, nur zu Hauptverkehrszeiten).
Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen "K.O.-Tropfen" beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. "smash-and-grab"-Überfällen sollten im Auto die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, ein Mobiltelefon anzumieten (auf den Flughäfen möglich) oder mitzubringen.
Auswärtiges Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 29.11.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 23.11.2006 (Unverändert gültig seit: 23.11.2006)

1. Aktueller Hinweis
Für dieses Land bestehen keine aktuellen Hinweise

2. Sicherheitshinweise

Landesspezifischer Hinweis / Kriminalität
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:

Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss und an Sonntagen gemieden werden. Auch tagsüber wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form unter ortskundiger Führung stattfinden.
Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse, nur zu Hauptverkehrszeiten).
Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten im Auto die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, ein Mobiltelefon anzumieten (auf den Flughäfen möglich) oder mitzubringen.

3. Reisehinweise

Allgemeine Informationen

Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.

Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Fall eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten.

Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau. Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen sind kaum erhältlich.

Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen: es bestehen Einfuhrbeschränkungen, und der Umtauschkurs in Südafrika ist erheblich besser.

Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden.

Voraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:

einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig (30) Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens einer (1) freien Seite für Sichtvermerke (besser 2 freie Seiten)
Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;
Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.
Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“ im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.

In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.

Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“

Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.

Dies bedeutet in der Praxis, dass die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden können, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.

Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)" und Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.

Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.

Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.

Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.

Nacktbaden ist strafbar.

Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann –je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen- zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Südafrika hat eine hohe und auch weiter schnell steigende Rate der Immunschwächeerkrankung AIDS. Zwischen 10% und 20% der erwachsenen Bevölkerung dürften bereits mit HIV infiziert sein. Dies ist beim persönlichen Verhalten im Land dringend zu berücksichtigen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung) können die meisten z. T. auch gefährlichen Infektionserkrankungen wie Malaria und Durchfälle vermieden werden.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria Tropica", deutlich zu. Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist Impfschutz gegen Gelbfieber nachzuweisen (Ausnahme: Kinder, die nicht älter als 1 Jahr sind).

Sinnvolle Impfungen sind derzeit: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio , Typhus und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.

Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge (täglich veröffentlichte Hinweise in den südafrikanischen Medien).

Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten. Das Leitungswasser ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 14.06.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 14.06.2007 (Unverändert gültig seit: 14.06.2007)

Aktueller Hinweis
Im Rahmen der Tarifauseinandersetzungen mit der Regierung kommt es derzeit landesweit zu Streikaktionen in weiten Teilen des öffentlichen Dienstes. Dieses führt zu teilweise empfindlichen Störungen bei den verschiedenen öffentlichen Dienstleistern, einschließlich öffentlicher Krankenhäuser. Darüber hinaus sind Solidaritätsaktionen in anderen Bereichen möglich. Für Reisende nach und von Südafrika kann es an den Flughäfen zu längeren Wartezeiten kommen. Für die Ausreise wird empfohlen, 3 1/2 Stunden vor dem Abflug am Flughafen zu sein. Demonstrationen und Versammlungen sollten gemieden werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:

Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss und an Sonntagen gemieden werden. Auch tagsüber wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form unter ortskundiger Führung stattfinden.
Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse, nur zu Hauptverkehrszeiten).
Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten im Auto die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, ein Mobiltelefon anzumieten (auf den Flughäfen möglich) oder mitzubringen.

Allgemeine Reiseinformationen
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.

Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Fall eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten.

Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau. Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen sind kaum erhältlich.

Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen: es bestehen Einfuhrbeschränkungen, und der Umtauschkurs in Südafrika ist erheblich besser.

Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden.

Voraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:

einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig (30) Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens einer (1) freien Seite für Sichtvermerke (besser 2 freie Seiten)
Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;
Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.
Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“ im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.

In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.

Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“

Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.

Dies bedeutet in der Praxis, dass die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden können, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.

Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)" und Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.

Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.

Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.

Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.

Nacktbaden ist strafbar.


Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann –je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen- zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Südafrika hat eine hohe und auch weiter schnell steigende Rate der Immunschwächeerkrankung AIDS. Zwischen 10% und 20% der erwachsenen Bevölkerung dürften bereits mit HIV infiziert sein. Dies ist beim persönlichen Verhalten im Land dringend zu berücksichtigen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung) können die meisten z. T. auch gefährlichen Infektionserkrankungen wie Malaria und Durchfälle vermieden werden.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria Tropica", deutlich zu. Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist Impfschutz gegen Gelbfieber nachzuweisen (Ausnahme: Kinder, die nicht älter als 1 Jahr sind).

Sinnvolle Impfungen sind derzeit: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio , Typhus und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.

Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge (täglich veröffentlichte Hinweise in den südafrikanischen Medien).

Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten. Das Leitungswasser ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 29.06.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 29.06.2007 (Unverändert gültig seit: 29.06.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:

Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss und an Sonntagen gemieden werden. Auch tagsüber wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form unter ortskundiger Führung stattfinden.
Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse, nur zu Hauptverkehrszeiten).
Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten im Auto die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, ein Mobiltelefon anzumieten (auf den Flughäfen möglich) oder mitzubringen.

Allgemeine Reiseinformationen
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.

Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Fall eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten.

Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau. Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen sind kaum erhältlich.

Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen: es bestehen Einfuhrbeschränkungen, und der Umtauschkurs in Südafrika ist erheblich besser.

Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden.

Voraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:

einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig (30) Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens einer (1) freien Seite für Sichtvermerke (besser 2 freie Seiten)
Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;
Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.
Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“ im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.

In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.

Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“

Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.

Dies bedeutet in der Praxis, dass die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden können, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.

Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)" und Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.

Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.

Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.

Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.

Nacktbaden ist strafbar.

Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann –je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen- zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Südafrika hat eine hohe und auch weiter schnell steigende Rate der Immunschwächeerkrankung AIDS. Zwischen 10% und 20% der erwachsenen Bevölkerung dürften bereits mit HIV infiziert sein. Dies ist beim persönlichen Verhalten im Land dringend zu berücksichtigen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung) können die meisten z. T. auch gefährlichen Infektionserkrankungen wie Malaria und Durchfälle vermieden werden.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria Tropica", deutlich zu. Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist Impfschutz gegen Gelbfieber nachzuweisen (Ausnahme: Kinder, die nicht älter als 1 Jahr sind).

Sinnvolle Impfungen sind derzeit: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio , Typhus und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.

Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge (täglich veröffentlichte Hinweise in den südafrikanischen Medien).

Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten. Das Leitungswasser ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 03.07.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Stand 03.07.2007 (Unverändert gültig seit: 03.07.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:

Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss und an Sonntagen gemieden werden. Auch tagsüber wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form unter ortskundiger Führung stattfinden.
Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse, nur zu Hauptverkehrszeiten).
Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten im Auto die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, ein Mobiltelefon anzumieten (auf den Flughäfen möglich) oder mitzubringen.

Allgemeine Reiseinformationen
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.

Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Fall eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten.

Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau. Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen sind kaum erhältlich.

Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen: es bestehen Einfuhrbeschränkungen, und der Umtauschkurs in Südafrika ist erheblich besser.

Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden.

Voraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:

einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig (30) Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei (2) freien Seiten für Sichtvermerke;
Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;
Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.
Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“ im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.

In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.

Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“

Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.

Dies bedeutet in der Praxis, dass die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden können, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.

Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)" und Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.

Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.

Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.

Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.

Nacktbaden ist strafbar.

Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann –je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen- zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Südafrika hat eine hohe und auch weiter schnell steigende Rate der Immunschwächeerkrankung AIDS. Zwischen 10% und 20% der erwachsenen Bevölkerung dürften bereits mit HIV infiziert sein. Dies ist beim persönlichen Verhalten im Land dringend zu berücksichtigen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung) können die meisten z. T. auch gefährlichen Infektionserkrankungen wie Malaria und Durchfälle vermieden werden.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria Tropica", deutlich zu. Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist Impfschutz gegen Gelbfieber nachzuweisen (Ausnahme: Kinder, die nicht älter als 1 Jahr sind).

Sinnvolle Impfungen sind derzeit: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio , Typhus und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.

Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge (täglich veröffentlichte Hinweise in den südafrikanischen Medien).

Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten. Das Leitungswasser ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 18.07.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 18.07.2007 (Unverändert gültig seit: 18.07.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss und an Sonntagen gemieden werden. Auch tagsüber wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form unter ortskundiger Führung stattfinden.
Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse, nur zu Hauptverkehrszeiten).
Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten im Auto die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon zu benutzen. Südafrikanische SIM-Karten mit Prepaid-Funktion („air time“) sind für unter 5 € erhältlich.

Allgemeine Reiseinformationen
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Fall eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten.
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau. Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen sind kaum erhältlich.
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen: es bestehen Einfuhrbeschränkungen, und der Umtauschkurs in Südafrika ist erheblich besser.
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen.
Voraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:
- einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig (30) Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei (2) freien Seiten für Sichtvermerke;
- Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;
- Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.
Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“ im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.
In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.
Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“
Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Dies bedeutet in der Praxis, dass die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden können, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.
Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)" und Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.
Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Südafrika hat eine hohe und auch weiter schnell steigende Rate der Immunschwächeerkrankung AIDS. Zwischen 10% und 20% der erwachsenen Bevölkerung dürften bereits mit HIV infiziert sein. Dies ist beim persönlichen Verhalten im Land dringend zu berücksichtigen.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung) können die meisten z. T. auch gefährlichen Infektionserkrankungen wie Malaria und Durchfälle vermieden werden.
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria Tropica", deutlich zu. Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist Impfschutz gegen Gelbfieber nachzuweisen (Ausnahme: Kinder, die nicht älter als 1 Jahr sind).
Sinnvolle Impfungen sind derzeit: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio , Typhus und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge (täglich veröffentlichte Hinweise in den südafrikanischen Medien).
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten. Das Leitungswasser ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise/Sicherheitshinweis Südafrika 05.09.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 06.09.2007 (Unverändert gültig seit: 06.09.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
• Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss und an Sonntagen gemieden werden. Auch tagsüber wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form unter ortskundiger Führung stattfinden.
• Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse, nur zu Hauptverkehrszeiten).
• Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
• Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten im Auto die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
• Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
• Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon zu benutzen. Südafrikanische SIM-Karten mit Prepaid-Funktion („air time“) sind für unter 5 € erhältlich.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen im Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Kriminalität
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Fall eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten.
Versorgung
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau. Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen sind kaum erhältlich.
Geld
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen: es bestehen Einfuhrbeschränkungen, und der Umtauschkurs in Südafrika ist erheblich besser.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen.
Voraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:
• einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig (30) Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei (2) freien Seiten für Sichtvermerke;
• Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;
• Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.
Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“ im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.
In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.
Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“
Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Dies bedeutet in der Praxis, dass die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden können, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.
Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)" und Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.
Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden
Malaria: Ganzjähriges jahreszeitabhängiges hohes Risiko im Osten des Landes (NO von Kwa-Zulu, Northern Province, Mpumalanga incl. Krügerpark). Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. In Risikogebieten wird eine Malariaprophylaxe dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS: Südafrika hat eine hohe und auch weiter schnell steigende Rate der Immunschwächeerkrankung AIDS. Zwischen 10% und 20% der erwachsenen Bevölkerung dürften bereits mit HIV infiziert sein. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Südafrika durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge (häufig Hinweise in den südafrikanischen Medien).
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten. Das Leitungswasser ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise/Sicherheitshinweis Südafrika 27.11.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Südafrika:
Stand 27.11.2007 (Unverändert gültig seit: 27.11.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
• Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss und an Sonntagen gemieden werden. Auch tagsüber wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form unter ortskundiger Führung stattfinden.
• Bei Ausflügen in Nationalparks ( u.a. Tafelberg ) und zu den bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich hier generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen grösseren Reisegruppen zu suchen.
• Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse, nur zu Hauptverkehrszeiten).
• Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
• Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten im Auto die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
• Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
• Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon zu benutzen. Südafrikanische SIM-Karten mit Prepaid-Funktion („air time“) sind für unter 5 € erhältlich.

Allgemeine Reiseinformationen
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Fall eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten.
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau. Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen sind kaum erhältlich.
Geld / Kreditkarten
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen: es bestehen Einfuhrbeschränkungen, und der Umtauschkurs in Südafrika ist erheblich besser.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen.
Voraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:
• einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig (30) Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei (2) freien Seiten für Sichtvermerke;
• Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;
• Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.
Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“ im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.
In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.
Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“
Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.
Hinweise für Inhaber von Reiseausweisen
Die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" können nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.
Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)" und Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Südafrika hat eine hohe und auch weiter schnell steigende Rate der Immunschwächeerkrankung AIDS. Zwischen 10% und 20% der erwachsenen Bevölkerung dürften bereits mit HIV infiziert sein. Dies ist beim persönlichen Verhalten im Land dringend zu berücksichtigen.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung) können die meisten z. T. auch gefährlichen Infektionserkrankungen wie Malaria und Durchfälle vermieden werden.
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria Tropica", deutlich zu. Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist Impfschutz gegen Gelbfieber nachzuweisen (Ausnahme: Kinder, die nicht älter als 1 Jahr sind).
Sinnvolle Impfungen sind derzeit: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio , Typhus und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge (täglich veröffentlichte Hinweise in den südafrikanischen Medien).
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten. Das Leitungswasser ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise/Sicherheitshinweise Südafrika 20.05.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Südafrika:
Stand 20.05.2008 (Unverändert gültig seit: 20.05.2008)

Aktueller Hinweis
Seit einigen Tagen kommt es in mehreren der sogenannten Townships in den Randgebieten südafrikanischer Großstädte, insbesondere Johannesburg und Pretoria, sowie in Teilen der Innenstadt von Johannesburg zu massiven gewaltsamen Übergriffen gegen überwiegend schwarzafrikanische Ausländer und ethnische Minderheiten. Es wird daher zurzeit dringend davon abgeraten, während Aufenthalten in Südafrika selbständige oder organisierte Reisen in solche Townships und die Innenstadt von Johannesburg zu unternehmen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
• Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss und an Sonntagen gemieden werden. Auch tagsüber wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form unter ortskundiger Führung stattfinden.
• Bei Ausflügen in Nationalparks ( u.a. Tafelberg ) und zu den bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
• Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten).
• Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
• Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten die Autofenster immer geschlossen und die Türen stets von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
• Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
• Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon zu benutzen. Südafrikanische SIM-Karten mit Prepaid-Funktion („air time“) sind für unter 5 € erhältlich.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Falle eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten.
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau. Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich.
Geld / Kreditkarten
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen.
Reisedokumente
Einreisevoraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:
• einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei freien Seiten für Sichtvermerke;
• Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;
• Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.
Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“ im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.
In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.
Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“
Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen
Hinweise für Inhaber von Reiseausweisen
Die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" können nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.
Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)" und Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
HIV/ Aids
Südafrika hat eine hohe und auch weiter schnell steigende Rate der Immunschwächeerkrankung Aids. Zwischen 10% und 20% der erwachsenen Bevölkerung dürften bereits mit HIV infiziert sein. Dies ist beim persönlichen Verhalten im Land dringend zu berücksichtigen.
Infektionskrankheiten, Malaria
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung) können die meisten z. T. auch gefährlichen Infektionserkrankungen wie Malaria und Durchfälle vermieden werden.
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria Tropica", deutlich zu. Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Gelbfieber
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist Impfschutz gegen Gelbfieber nachzuweisen (Ausnahme: Kinder, die nicht älter als 1 Jahr sind).
Impfschutz
Sinnvolle Impfungen sind derzeit: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio , Typhus und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge (täglich veröffentlichte Hinweise in den südafrikanischen Medien).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten. Das Leitungswasser ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise/Sicherheitshinweise Südafrika 27.05.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Südafrika::
Stand 27.05.2008 (Unverändert gültig seit: 27.05.2008)

Aktueller Hinweis
Seit dem 12. Mai 2008 ist es in einigen der so genannten ,Townships' in den Randgebieten südafrikanischer Städte, insbesondere in der Provinz Gauteng zu massiven gewaltsamen Übergriffen gegen überwiegend schwarzafrikanische Ausländer und ethnische Minderheiten gekommen. Angesichts dieser Umstände wird gegenwärtig dringend davon abgeraten, sich eigenständig oder im Rahmen von begleiteten Führungen in die betroffenen Gegenden zu begeben.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
• Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss und an Sonntagen gemieden werden. Auch tagsüber wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form unter ortskundiger Führung stattfinden.
• Bei Ausflügen in Nationalparks ( u.a. Tafelberg ) und zu den bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
• Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten).
• Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
• Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten die Autofenster immer geschlossen und die Türen stets von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
• Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
• Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon zu benutzen. Südafrikanische SIM-Karten mit Prepaid-Funktion („air time“) sind für unter 5 € erhältlich.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Falle eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten.
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau. Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich.
Geld / Kreditkarten
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen.
Reisedokumente
Einreisevoraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:
• einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei freien Seiten für Sichtvermerke;
• Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;
• Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.
Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“ im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.
In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.
Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“
Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen
Hinweise für Inhaber von Reiseausweisen
Die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" können nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.
Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)" und Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
HIV/ Aids
Südafrika hat eine hohe und auch weiter schnell steigende Rate der Immunschwächeerkrankung Aids. Zwischen 10% und 20% der erwachsenen Bevölkerung dürften bereits mit HIV infiziert sein. Dies ist beim persönlichen Verhalten im Land dringend zu berücksichtigen.
Infektionskrankheiten, Malaria
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung) können die meisten z. T. auch gefährlichen Infektionserkrankungen wie Malaria und Durchfälle vermieden werden.
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria Tropica", deutlich zu. Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Gelbfieber
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist Impfschutz gegen Gelbfieber nachzuweisen (Ausnahme: Kinder, die nicht älter als 1 Jahr sind).
Impfschutz
Sinnvolle Impfungen sind derzeit: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio , Typhus und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge (täglich veröffentlichte Hinweise in den südafrikanischen Medien).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten. Das Leitungswasser ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 02.12.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Südafrika:
Stand 02.12.2008 (Unverändert gültig seit: 02.12.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
• Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss und an Sonntagen gemieden werden. Ebenso wird tagsüber zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch nach dem Abebben der Gewaltausbrüche gegen Ausländer afrikanischer Herkunft in südafrikanischen Townships im Mai 2008 ist bei Besuchen in Townships erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
• Bei Ausflügen in Nationalparks ( u.a. Tafelberg ) und zu den bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
• Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten).
• Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
• Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten die Autofenster immer geschlossen und die Türen stets von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
• Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
• Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
• An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon zu benutzen. Südafrikanische SIM-Karten mit Prepaid-Funktion („air time“) sind für unter 5 € erhältlich.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Falle eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten.
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau. Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich.
Geld / Kreditkarten
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen.
Reisedokumente
Einreisevoraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:
• einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei freien Seiten für Sichtvermerke;
• Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;
• Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.
Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“ im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.
In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.
Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“
Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen
Hinweise für Inhaber von Reiseausweisen
Die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" können nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.
Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)" und Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Für ärztliche Leistungen und Hospitalisierung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!

Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B und Tollwut.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, siehe http://www.rki.de. Sie sollten auf aktuellem Stand sein.
HIV/ Aids
Südafrika hat eine hohe und auch weiter schnell ansteigende Rate der Immunschwächeerkrankung Aids. Durchschnittlich 19% der erwachsenen Bevölkerung sind bereits mit HIV infiziert. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes, lebensgefährliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Cholera und Durchfallerkrankungen
Im Nachbarland Simbabwe grassiert derzeit eine Choleraepidemie. Aus den Krankenhäusern in der beiderseitigen Grenzregion (Südafrika: Musina, Simbabwe: Beitbridge) sind bereits Choleraerkrankungen und erste Todesfälle gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie besteht aber derzeit nicht und nach Aussagen der südafrikanischen Gesundheitsbehörden ist die Situation in Südafrika überschaubar und kann von den Behörden bewältigt werden.
Bei Reisen in diese Region sollten die einschlägigen Hygieneregeln beachtet werden - auf diese Weise können auch die meisten übrigen Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Tanzania!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Verstärkte Übertragung von Mai bis November.
Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal
Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria Tropica", deutlich zu.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nord-Provinz, Mpumalanga, sowie KwaZulu-Natal (incl. Nationalparks), östliche Kapprovinz, Flussniederungen bei Pt. Elizabeth)
Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge (täglich veröffentlichte Hinweise in den südafrikanischen Medien).
Medizinische Versorgung
Für ärztliche Leistungen und Hospitalisierung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten.
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten. Das Leitungswasser ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.


Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 11.12.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Südafrika:
Stand 11.12.2008 (Unverändert gültig seit: 11.12.2008)

Aktueller Hinweis
In Südafrika ist der Grenzbezirk Vhembe zu Simbabwe wegen der Cholera-Epidemie zum Katastrophengebiet erklärt worden. Hier ist der Zustrom an zumeist erkrankten Simbabwern am größten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
• Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss und an Sonntagen gemieden werden. Ebenso wird tagsüber zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch nach dem Abebben der Gewaltausbrüche gegen Ausländer afrikanischer Herkunft in südafrikanischen Townships im Mai 2008 ist bei Besuchen in Townships erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
• Bei Ausflügen in Nationalparks ( u.a. Tafelberg ) und zu den bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
• Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten).
• Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
• Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten die Autofenster immer geschlossen und die Türen stets von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
• Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
• Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
• An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon zu benutzen. Südafrikanische SIM-Karten mit Prepaid-Funktion („air time“) sind für unter 5 € erhältlich.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Falle eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten.
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau. Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich.
Geld / Kreditkarten
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen.
Reisedokumente
Einreisevoraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:
• einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei freien Seiten für Sichtvermerke;
• Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;
• Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.
Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“ im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.
In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.
Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“
Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen
Hinweise für Inhaber von Reiseausweisen
Die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" können nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.
Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)" und Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Für ärztliche Leistungen und Hospitalisierung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!

Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B und Tollwut.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, siehe http://www.rki.de. Sie sollten auf aktuellem Stand sein.
HIV/ Aids
Südafrika hat eine hohe und auch weiter schnell ansteigende Rate der Immunschwächeerkrankung Aids. Durchschnittlich 19% der erwachsenen Bevölkerung sind bereits mit HIV infiziert. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes, lebensgefährliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Cholera und Durchfallerkrankungen
Im Nachbarland Simbabwe grassiert derzeit eine Choleraepidemie. Aus den Krankenhäusern in der beiderseitigen Grenzregion (Südafrika: Musina, Simbabwe: Beitbridge) sind bereits Choleraerkrankungen und erste Todesfälle gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie besteht aber derzeit nicht und nach Aussagen der südafrikanischen Gesundheitsbehörden ist die Situation in Südafrika überschaubar und kann von den Behörden bewältigt werden. Der südafrikanische Grenzbezirk Vhembe ist inzwischen zum Katastrophengebiet erklärt worden.
Bei Reisen in diese Region sollten die einschlägigen Hygieneregeln beachtet werden - auf diese Weise können auch die meisten übrigen Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Tanzania!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Verstärkte Übertragung von Mai bis November.
Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal
Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria Tropica", deutlich zu.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nord-Provinz, Mpumalanga, sowie KwaZulu-Natal (incl. Nationalparks), östliche Kapprovinz, Flussniederungen bei Pt. Elizabeth)
Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge (täglich veröffentlichte Hinweise in den südafrikanischen Medien).
Medizinische Versorgung
Für ärztliche Leistungen und Hospitalisierung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten.
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten. Das Leitungswasser ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 31.03.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Südafrika:
Stand 31.03.2009 (Unverändert gültig seit: 31.03.2009)

Aktueller Hinweis
In Südafrika ist der Grenzbezirk Vhembe zu Simbabwe wegen der Cholera-Epidemie zum Katastrophengebiet erklärt worden, da hier ist der Zustrom an erkrankten Simbabwern am größten ist.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
• Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss gemieden werden; an Sonntagen sollte man nur in Gruppen in die Innenstädte gehen. Ebenso wird tagsüber zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch nach dem Abebben der Gewaltausbrüche gegen Ausländer ausschließlich afrikanischer Herkunft in südafrikanischen Townships im Mai 2008 ist bei Besuchen in Townships erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
• Bei Ausflügen in Nationalparks ( u.a. Tafelberg ) und zu den bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
• Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage.
• Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Einschlägige Reiseführer machen Empfehlungen für Backpacker Hostels; trotzdem ist Vorsicht geboten.Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
• Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten die Autofenster immer geschlossen und die Türen stets von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
• Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
• Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
• An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon zu benutzen. Südafrikanische SIM-Karten mit Prepaid-Funktion („air time“) sind für unter 5 € erhältlich.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse bis hin zu Millionärsvillen. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Falle eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten!
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Selbst britische, amerikanische oder französische Zeitungen sind nur schwer erhältlich.
Geld / Kreditkarten
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen.
Reisedokumente
Einreisevoraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:
• einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei freien Seiten für Sichtvermerke;
• Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;
• Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.
Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“ im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.
In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.
Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“
Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen
Hinweise für Inhaber von Reiseausweisen
Die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" können nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.
Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)" und Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Für ärztliche Leistungen und Hospitalisierung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!

Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B und Tollwut.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, siehe http://www.rki.de. Sie sollten auf aktuellem Stand sein.
HIV/ Aids
Südafrika hat eine hohe und auch weiter schnell ansteigende Rate der Immunschwächeerkrankung Aids. Durchschnittlich 19% der erwachsenen Bevölkerung sind bereits mit HIV infiziert. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes, lebensgefährliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Cholera und Durchfallerkrankungen
Im Nachbarland Zimbabwe grassiert derzeit eine Choleraepidemie. Aus den Krankenhäusern in der südafrikanischen Grenzregion (Limpopo, Musina und Beitbridge) wurden seit Anfang Dezember in zunehmendem Maße Choleraerkrankungen mit ersten Todesfällen gemeldet. Bislang sind 12.000 Patienten und mind. 59 Todesfälle v.a. in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und Western Cape gemeldet worden. Die Trinkwasserversorgung im Krüger Nationalpark gilt als garantiert cholerafrei.
Ursache der lokalen Ausbrüche in der Grenzregion ist mit Cholerabakterien verschmutztes Wasser (überwiegend Limpopo Fluss), in den übrigen Landesteilen hauptsächlich der aus der Grenzregion stammende Wirtschaftsverkehr.
Die Anzahl der Neuerkrankungen ist wieder rückläufig, die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht nicht.
Bei Reisen in diese Region sollten die einschlägigen Hygieneregeln beachtet werden - auf diese Weise können auch die meisten übrigen Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Eine Impfung gegen Cholera für Riskoreisende ist erhältlich.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in SA verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Verstärkte Übertragung von Mai bis November.
Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal
Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu. Eine Malariaprophylaxe ist erforderlich.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig (Gefahr – Dengue-Virusinfektion) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nord-Provinz, Mpumalanga, sowie KwaZulu-Natal (incl. Nationalparks), östliche Kapprovinz, Flussniederungen bei Pt. Elizabeth).
Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge (täglich veröffentlichte Hinweise in den südafrikanischen Medien).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten. Das Leitungswasser ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.

Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 25.05.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Südafrika:
Stand 25.05.2009 (Unverändert gültig seit: 25.05.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
• Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss gemieden werden; an Sonntagen sollte man nur in Gruppen in die Innenstädte gehen. Ebenso wird tagsüber zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch nach dem Abebben der Gewaltausbrüche gegen Ausländer ausschließlich afrikanischer Herkunft in südafrikanischen Townships im Mai 2008 ist bei Besuchen in Townships erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
• Bei Ausflügen in Nationalparks ( u.a. Tafelberg ) und zu den bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
• Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage.
• Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Einschlägige Reiseführer machen Empfehlungen für Backpacker Hostels; trotzdem ist Vorsicht geboten.Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
• Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten die Autofenster immer geschlossen und die Türen stets von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
• Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
• Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
• An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon zu benutzen. Südafrikanische SIM-Karten mit Prepaid-Funktion („air time“) sind für unter 5 € erhältlich.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse bis hin zu Millionärsvillen. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Falle eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten!
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Selbst britische, amerikanische oder französische Zeitungen sind nur schwer erhältlich.
Geld / Kreditkarten
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen.
Reisedokumente
Einreisevoraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:
• einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei freien Seiten für Sichtvermerke;
• Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;
• Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.
Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“ im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.
In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.
Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“
Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen
Hinweise für Inhaber von Reiseausweisen
Die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" können nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.
Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)" und Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Für ärztliche Leistungen und Hospitalisierung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!

Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B und Tollwut.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, siehe http://www.rki.de. Sie sollten auf aktuellem Stand sein.
HIV/ Aids
Südafrika hat eine hohe und auch weiter schnell ansteigende Rate der Immunschwächeerkrankung Aids. Durchschnittlich 19% der erwachsenen Bevölkerung sind bereits mit HIV infiziert. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes, lebensgefährliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Cholera und Durchfallerkrankungen
Der aus dem Nachbarland Zimbabwe im November 2008 eingeschleppte Choleraausbruch ist mittlerweile unter Kontrolle. Die Anzahl der Neuerkrankungen ist weiterhin deutlich rückläufig, die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht nicht. Insgesamt wurden für den Zeitraum Nov.-März 12.324 Erkrankungsfälle mit 59 Todesfällen vom Gesundheitsministerium in Pretoria gemeldet.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Eine Impfung gegen Cholera für Riskoreisende ist erhältlich.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in SA verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Verstärkte Übertragung von Mai bis November.
Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal
Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu. Eine Malariaprophylaxe ist erforderlich.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig (Gefahr – Dengue-Virusinfektion) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nord-Provinz, Mpumalanga, sowie KwaZulu-Natal (incl. Nationalparks), östliche Kapprovinz, Flussniederungen bei Pt. Elizabeth).
Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge (täglich veröffentlichte Hinweise in den südafrikanischen Medien).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten. Das Leitungswasser ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 14.08.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Südafrika:
Stand 14.08.2009 (Unverändert gültig seit: 14.08.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
• Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss gemieden werden; an Sonntagen sollte man nur in Gruppen in die Innenstädte gehen. Ebenso wird tagsüber zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch nach dem Abebben der Gewaltausbrüche gegen Ausländer ausschließlich afrikanischer Herkunft in südafrikanischen Townships im Mai 2008 ist bei Besuchen in Townships erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
• Bei Ausflügen in Nationalparks ( u.a. Tafelberg ) und zu den bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
• Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage.
• Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Einschlägige Reiseführer machen Empfehlungen für Backpacker Hostels; trotzdem ist Vorsicht geboten.Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
• Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten die Autofenster immer geschlossen und die Türen stets von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
• Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
• Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
• An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon zu benutzen. Südafrikanische SIM-Karten mit Prepaid-Funktion („air time“) sind für unter 5 € erhältlich.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse bis hin zu Millionärsvillen. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Falle eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten!
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Selbst britische, amerikanische oder französische Zeitungen sind nur schwer erhältlich.
Geld / Kreditkarten
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen.
Reisedokumente
Einreisevoraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:
• einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei freien Seiten für Sichtvermerke;
• Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;
• Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.
Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“ im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.
In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.
Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“
Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen
Hinweise für Inhaber von Reiseausweisen
Die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" können nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.
Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)" und Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen und auch weiter ansteigenden Häufigkeit. Schätzungsweise 19% der erwachsenen Bevölkerung ist mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente sog. multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch die im Nachbarland Zimbabwe immer noch andauernde Choleraepidemie werden aus den Krankenhäusern in der südafrikanischen Grenzregion (Limpopo, Musina und Beitbridge) weiterhin Choleraerkrankungen mit Todesfällen gemeldet. Insgesamt wurden bisher mehrere tausend Patienten in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und Western Cape bekannt.
Ursache der lokalen Ausbrüche in der Grenzregion war mit Cholerabakterien verschmutztes Wasser (überwiegend Limpopo Fluss) und in den übrigen Landesteilen hauptsächlich der aus der Grenzregion stammende Wirtschaftsverkehr, also infizierte Geschäftsreisende und Fernfahrer.
Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht derzeit weiterhin nicht. Nach Aussagen der südafrikanischen Gesundheitsbehörden ist die Situation in Südafrika überschaubar und kann von den Behörden in den betroffenen Regionen mit vermehrten Anstrengungen bewältigt werden. Die Trinkwasserversorgung im Krüger Nationalpark gilt als garantiert cholerafrei.
Bei Reisen in die erwähnten Regionen sollten allerdings die einschlägigen Hygieneregeln beachtet werden - auf diese Weise können auch die meisten übrigen Durchfallerkrankungen vermieden werden.
Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Eine Impfung gegen Cholera für Riskoreisende ist erhältlich.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
• Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.
• Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
• Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Gesperrt