Reisewarnung Syrien 20.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reisewarnung Syrien 24.01.2018 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand: 24.01.2018

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Im Zusammenhang mit den laufenden militärischen Operationen der türkischen Streitkräfte in Nordsyrien kommt es in Teilen des Kantons Afrin zu Kampfhandlungen. Auch aus anderen Teilen des Nordosten Syriens werden Kampfhandlungen gemeldet. Auf die weiterhin bestehende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung wird nochmals hingewiesen.
Auswärtiges Amt
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Alexander
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Reisewarnung Syrien 15.06.2018 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand: 15.06.2018

Letzte Änderung
- Sicherheit


Sicherheit
Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin gewarnt.
Alle Deutschen,
die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert. Die deutsche Botschaft in Damaskus ist derzeit geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten.
Die komplexen militärischen Auseinandersetzungen verschiedener Gruppierungen in Syrien betreffen weiterhin zahlreiche Städte und Regionen. Täglich werden landesweit Tote und Verletzte gemeldet. Die staatlichen Strukturen sind in zahlreichen Orten zerfallen und das allgemeine Gewaltrisiko ist sehr hoch. Persönliche Sicherheit kann in Syrien nicht mehr gewährleistet werden. In ganz Syrien, auch in Damaskus und seinen Vororten, besteht das Risiko, durch Gewalteinwirkung Opfer des Krieges zu werden. Entführungen auch von Ausländern sind in allen Landesteilen eine weitere große Gefahr. Alle Deutschen und Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch in Syrien aufhalten, sollten das Land möglichst umgehend verlassen.
Ausländer können ebenso wie Syrer auch zum Opfer gewaltbereiter Jihadisten werden. Die Terrororganisation IS ist v.a. noch in Teilen der Provinzen Raqqa, Deir ez-Zor, al-Hasakeh, Homs und in Südsyrien präsent. Die Al-Qaida-nahe Hayat Tahrir al-Sham (vormals Jabhat Fatah al-Sham bzw. Jabhat al-Nusra) kontrolliert insbesondere weitgehend die Provinz Idlib.

Im Juni 2013 hat die syrische Regierung ein Gesetz verabschiedet, wonach Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, eine fünf- bis zehnjährige Haftstrafe droht sowie eine Geldstrafe in Höhe von 5 bis 10 Millionen Syrischen Pfund. Dieses Verbot gilt auch für derzeit von Oppositionskräften oder von IS kontrollierte Gebiete.

Seit Juli 2012 sind Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines in Kraft, nach denen u. a. der Erwerb von Flugtickets bei und für Syrian Arab Airlines durch EU-Bürger eine Straftat darstellt. Gestattet ist nur der Erwerb von Flugtickets zur Evakuierung aus Syrien.

Terrorismus
Seit Januar 2012 gibt es eine hohe terroristische Gefährdung für öffentliche Gebäude in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak, Jordaniens und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen drei Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.

Grenzregionen zur Türkei, zum Libanon und zum Irak
Flüchtlingsbewegungen finden in die angrenzenden Nachbarländer statt. Grenzen sind zum Teil für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien unmöglich machen.

Fotografieren
Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z. B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden. Auch in den von Rebellengruppen kontrollierten Gebieten kann Fotografieren als versuchtes Ausspionieren gewertet werden.

Krisenvorsorgeliste
Es wird dringend empfohlen, bei beabsichtigten Reisen nach Syrien frühzeitig Kontakt mit dem Auswärtigen Amt aufzunehmen und sich möglichst schon vor Abreise in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt
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Reisewarnung Syrien 11.01.2019 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand: 11.01.2019

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung
- Allgemeine Reiseinformationen
- Medizinische Hinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin gewarnt.


Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert. Die deutsche Botschaft in Damaskus ist derzeit geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten.

Allgemeine Reiseinformationen
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.


Zuständige Auslandsvertretung
Die deutsche Botschaft in Damaskus ist bis auf Weiteres geschlossen. In Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien keine konsularische Hilfe geleistet werden. Nächste erreichbare deutsche Auslandsvertretung ist die deutsche Botschaft in Beirut .

Besondere Verhaltenshinweise
Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften. Das Verbot sollte unbedingt beachtet und beim Fotografieren allgemeine Zurückhaltung gewahrt werden. Auch in den nicht vom Regime kontrollierten Gebieten kann Fotografieren als versuchtes Ausspionieren gewertet werden.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das Syrische Pfund (SYP). Aufgrund sanktionsrechtlicher Bestimmungen gegen Syrien können derzeit keine Kreditkarten mehr im Land genutzt werden. Dies gilt für Geldautomaten, Hotels und sonstige Kaufgeschäfte. Zahlungen müssen mit Bargeld getätigt werden.

Versorgung im Notfall
Reisende, die trotz Reisewarnung nach Syrien reisen, sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, auch wenn Leistungen nicht in allen Landesteilen erbracht werden können, siehe auch Medizinische Versorgung.

Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.


Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben, siehe http://www.who.int . Bei direkter Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen erforderlich.

Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de .
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), unbedingt auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) Influenza, Pneumokokken und Herpes Zostter (Gürtelrose).
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Typhus, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

Malaria
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten, vor allem in der Al Hasakah-Region endemisch. Der letzte Fall wurde 2005 gemeldet, wobei das Monitoring seit 2010 aufgrund des Konflikts unterbrochen ist. Das Infektionsrisiko besteht in der Zeit von Mai bis Oktober und kann insgesamt als gering eingeschätzt werden.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken.

Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe wird nicht zu einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) geraten.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und
  • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe .

HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Tuberkulose, Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut kommen vor.

Medizinische Versorgung
Bedingt durch den seit 2011 anhaltenden Konflikt hat auch die medizinische Versorgung stark gelitten und steht nicht verlässlich zur Verfügung. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption sollte abgeschlossen werden, allerdings wird diese Versicherung eher erst in den Nachbarländern einen Nutzen haben.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. http://www.dtg.org.
Auswärtiges Amt
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Reisewarnung Syrien 24.05.2019 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand: 24.05.2019

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin gewarnt.

Alle Deutschen
, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.
Die deutsche Botschaft in Damaskus ist nach wie vor geschlossen und kann insbesondere auch deutsch-syrischen Doppelstaatern oder Personen mit Aufenthaltstitel in Deutschland im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten.
Männlichen Reisenden, die nach syrischer Rechtsauffassung (auch) die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen bei Einreise mit dem Einzug zum Militärdienst rechnen, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Innenpolitische Lage
Die komplexen militärischen Auseinandersetzungen verschiedener Gruppierungen in Syrien betreffen weiterhin zahlreiche Städte und Regionen. Täglich werden in Teilen des Landes Tote und Verletzte gemeldet. Insbesondere in der Provinz Idlib kommt es weiterhin zu Kampfhandlungen.

Die staatlichen Strukturen sind in zahlreichen Orten zerfallen und das allgemeine Gewaltrisiko ist sehr hoch. Persönliche Sicherheit kann in ganz Syrien, einschließlich Damaskus und seiner Vororte, weiterhin nicht gewährleistet werden. Das Verhalten syrischer Sicherheitsbehörden ist oft unvorhersehbar und willkürlich. In allen Landesteilen besteht die große Gefahr von Entführungen, von der auch Ausländer betroffen sind. Alle Deutschen und Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch in Syrien aufhalten, sollten das Land möglichst umgehend verlassen.

Im Juni 2013 hat die syrische Regierung ein Gesetz verabschiedet, wonach Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, eine fünf- bis zehnjährige Haftstrafe droht sowie eine Geldstrafe in Höhe von 5 bis 10 Millionen Syrischen Pfund. In den Städten und auf den Hauptverbindungstraßen Syriens gibt es eine Vielzahl militärischer Kontrollposten der syrischen

Sicherheitsbehörden und bewaffneter Milizen, die umfassende und häufig willkürliche Kontrollen durchführen. Dabei kann es auch zu Forderungen nach Geldzahlungen kommen.

Seit Juli 2012 sind Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines (Syrianair) in Kraft, nach denen u. a. der Erwerb von Flugtickets bei und für Syrianair durch EU-Bürger eine Straftat darstellt. Gestattet ist nur der Erwerb von Flugtickets zur Evakuierung aus Syrien.

Terrorismus
Ausländer können ebenso wie Syrer auch zum Opfer gewaltbereiter Dschihadisten werden. Die Terrororganisation IS hält seit März 2019 keine Gebiete mehr in Syrien, bleibt aber aus dem Untergrund aktiv und ist nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben. Die Al-Kaida-nahe Hayat Tahrir al-Sham (vormals Dschabhat Fatah al-Sham bzw. Dschabhat al-Nusra) kontrolliert insbesondere weitgehend die Provinz Idlib sowie nördliche Gebiete der Provinz Hama und westliche Gebiete der Provinz Aleppo.

Seit Januar 2012 gibt es eine hohe terroristische Gefährdung für öffentliche Gebäude in Syrien, die durch die fortgesetzte Präsenz terroristischer Zellen in allen Landesteilen akut bleibt. In der Hauptstadt Damaskus kam es im März 2017 zu einer Serie von Terroranschlägen auf die Altstadt, Restaurants und ein Justizgebäude, der 114 Menschen zum Opfer fielen. In Suweida kamen bei einer Reihe von Terroranschlägen des IS im Juli 2018 mehr als 200 Menschen ums Leben.

Grenzregionen
Flüchtlingsbewegungen finden in die angrenzenden Nachbarländer statt. Grenzen sind zum Teil für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien unmöglich machen.

Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon sowie die Reise-und Sicherheitshinweise zur Türkei, Jordanien und Israel wird ergänzend hingewiesen.

Fotografieren
Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z. B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden. Auch in den von Rebellengruppen kontrollierten Gebieten kann Fotografieren als versuchtes Ausspionieren gewertet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.


Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum bei der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung, bei Aufenthalt in Deutschland bei der syrischen Botschaft in Berlin beantragen.
Die deutschen Auslandsvertretungen können dabei keine Unterstützung z.B. in Form der Ausstellung von konsularischen Bescheinigungen leisten.
An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.

Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es bei Angaben im Pass zu einem entsprechenden Geburtsort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.

Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. Sie unterliegen somit - auch mit einer doppelten Staatsangehörigkeit - uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen.
Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie syrische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel in Deutschland, müssen auch bei nur besuchsweiser Einreise damit rechnen, zum Militärdienst eingezogen oder zur Zahlung eines Geldbetrages zur Freistellung vom Militärdienst gezwungen zu werden. Eine vorab eingeholte Reisegenehmigung der syrischen Botschaft in Berlin stellt keinen verlässlichen Schutz vor Zwangsmaßnahmen seitens des syrischen Regimes dar.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reisewarnung Syrien 17.12.2020 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien
Stand 17.12.2020

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage, Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur und Verkehr)
- Einreise und Zoll (Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland)
- Gesundheit (Impfschutz)


Sicherheit
Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.
Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.

Terrorismus

Ausländer können ebenso wie syrische Staatsbürger Opfer terroristischer und gewaltbereiter Dschihadisten werden. Es ist zu zahlreichen Entführungen auch von Ausländern gekommen.
Die Terrororganisation IS hält seit März 2019 keine Gebiete mehr in Syrien, bleibt aber aus dem Untergrund aktiv und ist nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben. Die Al-Kaida-nahe VN-gelistete Terrororganisation Hayat Tahrir al-Sham (vormals Dschabhat Fatah al-Sham bzw. Dschabhat al-Nusra) kontrolliert nach wie vor Teile der Provinz Idlib sowie nördliche Gebiete der Provinz Hama und westliche Gebiete der Provinz Aleppo.

Seit Januar 2012 gibt es eine hohe terroristische Gefährdung für öffentliche Gebäude in Syrien, die durch die fortgesetzte Präsenz terroristischer Zellen in allen Landesteilen akut bleibt. In der Hauptstadt Damaskus kam es im März 2017 zu einer Serie von Terroranschlägen auf die Altstadt, Restaurants und ein Justizgebäude, der 114 Menschen zum Opfer fielen. In Suweida kamen bei einer Reihe von Terroranschlägen des IS im Juli 2018 mehr als 200 Menschen ums Leben. Insbesondere im Norden des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die komplexen militärischen Auseinandersetzungen verschiedener Gruppierungen in Syrien betreffen weiterhin zahlreiche Städte und Regionen. Täglich werden in Teilen des Landes Tote und Verletzte gemeldet. Insbesondere in der Provinz Idlib ist die Lage weiterhin volatil und es kommt nach wie vor zu teils intensiven Kampfhandlungen.

Flüchtlingsbewegungen finden in die angrenzenden Nachbarländer statt. Grenzen sind zum Teil für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien unmöglich machen.

Auf die Teilreisewarnungen für den Irak sowie für den Libanon als auch auf die Reise-und Sicherheitshinweise zur Türkei, Jordanien und Israel wird ergänzend hingewiesen.

Kriminalität
Die Kriminalität ist hat seit Konfliktbeginn erheblich zugenommen. In allen Landesteilen besteht eine große Gefahr von Entführungen, von der auch Ausländer betroffen sind.
Die staatlichen Strukturen sind in zahlreichen Orten zerfallen und das allgemeine Gewaltrisiko ist sehr hoch. Persönliche Sicherheit kann in ganz Syrien, einschließlich Damaskus und seiner Vororte, weiterhin nicht gewährleistet werden.
Das Verhalten syrischer Sicherheitsbehörden ist oft unvorhersehbar und willkürlich.
  • Alle Deutschen und Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch in Syrien aufhalten, sollten das Land möglichst umgehend verlassen.
  • Bewegungen in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Seit Juli 2012 sind Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines (Syrianair) in Kraft, nach denen u. a. der Erwerb von Flugtickets bei und für Syrianair durch EU-Bürger eine Straftat darstellt. Gestattet ist nur der Erwerb von Flugtickets zur Evakuierung aus Syrien.

Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten.
In den Städten und auf den Hauptverbindungstraßen Syriens gibt es eine Vielzahl militärischer Kontrollposten der syrischen Sicherheitsbehörden und bewaffneter Milizen, die umfassende und häufig willkürliche Kontrollen durchführen. Dabei kann es auch zu Forderungen nach Geldzahlungen kommen. Überlandstraßen und Autobahnen sind zeitweise gesperrt. Reisen im Land ist durch Kampfhandlungen vielerorts weiterhin sehr gefährlich. Fehlende Fahrdisziplin, schlechte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards von Fahrzeugen führen zu einer hohen Unfallrate.

Einreise und Zoll
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland

Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. Sie unterliegen somit - auch mit einer doppelten Staatsangehörigkeit - uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen. Nach einem Beschluss des syrischen Kabinetts müssen syrische Staatsangehörige seit August 2020 bei Einreise nach Syrien einen Betrag von 100 USD, umgetauscht zum Gegenwert des offiziellen syrischen Wechselkurses, zahlen.

Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie syrische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel in Deutschland, müssen auch bei nur besuchsweiser Einreise damit rechnen, zum Militärdienst eingezogen oder zur Zahlung eines Geldbetrages zur Freistellung vom Militärdienst gezwungen zu werden. Eine vorab eingeholte Reisegenehmigung der syrischen Botschaft in Berlin stellt keinen verlässlichen Schutz vor Zwangsmaßnahmen seitens des syrischen Regimes dar.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen .
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Syrien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
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Reisewarnung Syrien 30.11.2021 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien
Stand 30.11.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr, LGBTIQ, Geld und Kreditkarten)
- Einreise und Zoll (Doppelstaater)


Sicherheit
Reisewarnung

Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.
Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.

Terrorismus
Ausländer können ebenso wie syrische Staatsbürger Opfer terroristischer und gewaltbereiter Dschihadisten werden. Es ist zu zahlreichen Entführungen auch von Ausländern gekommen.
Die Terrororganisation IS hält seit März 2019 keine Gebiete mehr in Syrien, bleibt aber aus dem Untergrund aktiv und ist nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben. Die Al-Kaida-nahe VN-gelistete Terrororganisation Hayat Tahrir al-Sham (vormals Dschabhat Fatah al-Sham bzw. Dschabhat al-Nusra) kontrolliert nach wie vor Teile des Gouvernements Idlib sowie nördliche Gebiete des Gouvernements Hama und westliche Gebiete des Gouvernements Aleppo.

Seit Januar 2012 gibt es eine hohe terroristische Gefährdung für öffentliche Gebäude in Syrien, die durch die fortgesetzte Präsenz terroristischer Zellen in allen Landesteilen akut bleibt. In der Hauptstadt Damaskus kam es am 20. Oktober 2021 zu einem Bombenattentat auf einen Militärbus, bei dem 14 Armeeangehörige getötet wurden. In Suweida kamen bei einer Reihe von Terroranschlägen des IS im Juli 2018 mehr als 200 Menschen ums Leben. Insbesondere im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die allgemeine Sicherheitslage ist im ganzen Land weiterhin äußerst volatil.

Die komplexen militärischen Auseinandersetzungen verschiedener Gruppierungen in Syrien betreffen weiterhin verschiedene Städte und Regionen. Auf nahezu täglicher Basis werden aus Teilen des Landes Tote und Verletzte gemeldet. Insbesondere in den Gouvernements Aleppo und Idlib ist die Lage weiterhin fragil und es kommt nach wie vor zu teils intensiven Kampfhandlungen.

Flüchtlingsbewegungen finden in die angrenzenden Nachbarländer statt. Grenzen sind zum Teil für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien unmöglich machen.

Auf die Teilreisewarnungen für den Irak sowie für den Libanon als auch auf die Reise-und Sicherheitshinweise zur Türkei, Jordanien und Israel wird ergänzend hingewiesen.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Seit Juli 2012 sind Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines (Syrianair) in Kraft, nach denen u. a. der Erwerb von Flugtickets bei und für Syrianair durch EU-Bürger eine Straftat darstellt. Gestattet ist nur der Erwerb von Flugtickets zur Evakuierung aus Syrien.

Die Infrastruktur im Land hat unter dem anhaltenden Konfliktgeschehen erheblich gelitten.
In den Städten und auf den Hauptverbindungstraßen Syriens gibt es eine Vielzahl militärischer Kontrollposten der syrischen Sicherheitsbehörden und bewaffneter Milizen, die umfassende und häufig ungeregelte Kontrollen durchführen. Dabei kann es auch zu Forderungen nach Geldzahlungen oder willkürlichen Festnahmen kommen. Insbesondere Frauen sind in diesen Kontrollen einem erhöhten Risiko von Übergriffen ausgesetzt. Überlandstraßen und Autobahnen sind zeitweise gesperrt. Reisen im Land ist durch Kampfhandlungen vielerorts weiterhin sehr gefährlich. Fehlende Fahrdisziplin, schlechte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards von Fahrzeugen führen zu einer hohen Unfallrate.

LGBTIQ
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Aus allen Landesteilen, auch solchen, die nicht unter der Kontrolle des Regimes stehen, sind Fälle sexualisierter Gewalt dokumentiert.
  • Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das Syrische Pfund (SYP). Aufgrund sanktionsrechtlicher Bestimmungen gegen Syrien können derzeit keine Kreditkarten mehr im Land genutzt werden. Dies gilt für Geldautomaten, Hotels und sonstige Kaufgeschäfte. Zahlungen müssen mit Bargeld getätigt werden. Das syrische Pfund kann nicht außerhalb Syriens umgetauscht werden, ein Geldwechsel kann am Flughafen, in Banken und Wechselstuben erfolgen und ist auf der Straße nicht erlaubt. Bei Einreise verlangen syrische Behörden in der Regel den Umtausch eines Mindestbetrags in Höhe von 100 US-Dollar in Syrisches Pfund.

Einreise und Zoll
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland

Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. Sie unterliegen somit - auch mit einer doppelten Staatsangehörigkeit - uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen. Nach einem Beschluss des syrischen Kabinetts müssen syrische Staatsangehörige seit August 2020 bei Einreise nach Syrien einen Betrag von 100 USD, umgetauscht zum Gegenwert des offiziellen syrischen Wechselkurses, zahlen.

Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie syrische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel in Deutschland, müssen auch bei nur besuchsweiser Einreise damit rechnen, zum Militärdienst eingezogen oder zur Zahlung eines Geldbetrages zur Freistellung vom Militärdienst gezwungen zu werden. Eine vorab eingeholte Reisegenehmigung der syrischen Botschaft in Berlin stellt keinen verlässlichen Schutz vor Zwangsmaßnahmen seitens des syrischen Regimes dar. Auch aus Landesteilen, die aktuell nicht unter der Kontrolle des syrischen Regimes stehen, sind Fälle zwangsweiser Rekrutierung bekannt.
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Hinweise zum Corona-Virus in Syrien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
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Reisewarnung Syrien 09.04.2024 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien
Stand 09.04.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Reisewarnung; Terrorismus)


Sicherheit
Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.

Terrorismus

Die Terrororganisation IS ist weiterhin aus dem Untergrund aktiv und ist nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben. Die Al-Kaida-nahe VN-gelistete Terrororganisation Hayat Tahrir al-Sham (vormals Dschabhat Fatah al-Sham bzw. Dschabhat al-Nusra) kontrolliert nach wie vor Teile des Gouvernements Idlib sowie nördliche Gebiete des Gouvernements Hama und westliche Gebiete des Gouvernements Aleppo.

In der Hauptstadt Damaskus kam es 2021 zu einem Bombenattentat auf einen Militärbus, bei dem 14 Armeeangehörige getötet wurden. In Suweida kamen bei einer Reihe von Terroranschlägen des IS 2018 mehr als 200 Menschen ums Leben. Insbesondere im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen.

Ausländer können ebenso wie syrische Staatsbürger Opfer terroristischer und gewaltbereiter Dschihadisten werden. Es ist schon zu zahlreichen Entführungen von Ausländern gekommen.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Syrien reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.


Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Syriens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
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Reisewarnung Syrien 12.08.2024 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien
Stand 12.08.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Sicherheitslage, Innenpolitische Lage, Kriminalität)


Sicherheit
Sicherheitslage

Es kommt infolge der Aufstände 2011 weiterhin in allen Landesteilen Syriens zu Kampfhandlungen unterschiedlicher Intensität, denen immer wieder auch Zivilisten zum Opfer fallen.

Im Nachgang der Terroranschläge des 7. Oktober 2023 auf Israel ist in Syrien eine Zunahme von Luftschlägen gegen Ziele mutmaßlich irannaher Akteure und Strukturen zu verzeichnen. Diese Luftschläge erfolgen z. T. am Tag und in urbanen Gebieten bzw. auf viel befahrenen Straßen, so etwa am 1. April 2024 in Damaskus.

Die Terrororganisation IS ist weiterhin aus dem Untergrund aktiv und ist nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben. Die Al-Kaida-nahe VN-gelistete Terrororganisation Hayat Tahrir al-Sham (vormals Dschabhat Fatah al-Sham bzw. Dschabhat al-Nusra) kontrolliert nach wie vor Teile des Gouvernements Idlib sowie nördliche Gebiete des Gouvernements Hama und westliche Gebiete des Gouvernements Aleppo.

Am 3. April 2023 verübten mutmaßliche IS-Terroristen einen Anschlag mittels Sprengfalle auf einen Bus mit Regierungssoldaten im vom Regime kontrollierten Gouvernement Dar’a, bei dem 16 Soldaten ums Leben kamen. Einem Anschlag mit einer Autobombe in Damaskus fielen am 10. Mai 2023 zwei Polizisten im Stadtteil Barzeh zum Opfer. Später bekannte sich der IS zu diesem Anschlag. Bei einem weiteren Anschlag mittels Sprengfalle (IED) am 27. Juli 2023 im Damaszener Vorort Sayyidah Zaynab starben sechs Personen. Insbesondere im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen.

Ausländer können ebenso wie syrische Staatsangehörige Opfer terroristischer und gewaltbereiter Dschihadisten werden. Es ist schon zu zahlreichen Entführungen von Ausländern gekommen.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für unvermeidliche Aufenthalte nach Syrien reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die allgemeine Sicherheitslage ist im ganzen Land weiterhin äußerst volatil.

Die komplexen militärischen Auseinandersetzungen verschiedener Gruppierungen in Syrien betreffen weiterhin verschiedene Städte und Regionen. Täglich werden aus Teilen des Landes Tote und Verletzte gemeldet. Insbesondere in den Gouvernements Aleppo und Idlib ist die Lage weiterhin fragil und es kommt nach wie vor zu teils intensiven Kampfhandlungen.

Es kommt weiterhin zu Flüchtlingsbewegungen in die angrenzenden Nachbarländer. Grenzen sind zum Teil für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien unmöglich machen.

Auf die Reisewarnung/Ausreiseaufforderung für Libanon, die Teilreisewarnungen für Irak und die Reise- und Sicherheitshinweise zur Türkei, Jordanien und Israel wird ergänzend hingewiesen.

Kriminalität
Die Kriminalität hat seit Konfliktbeginn erheblich zugenommen. In allen Landesteilen besteht - auch für Ausländer - große Gefahr, Opfer einer Entführung zu werden.
Die staatlichen Strukturen sind in zahlreichen Orten zerfallen und das allgemeine Gewaltrisiko ist sehr hoch. Persönliche Sicherheit kann in ganz Syrien, einschließlich Damaskus und seine Vororte, weiterhin nicht gewährleistet werden.
Das Verhalten syrischer Sicherheitsbehörden ist oft unvorhersehbar und willkürlich.
  • Bewegungen in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.
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Reisewarnung Syrien 09.12.2024 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien
Stand 09.12.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Sicherheitslage; Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Sicherheitslage

Am 8. Dezember 2024 stürzten oppositionelle und islamistische Gruppen, darunter die islamistische Miliz Hayat Tahrir al-Sham (HTS), die Regierung von Präsident Baschar al-Assad. Seitdem kontrollieren sie weite Teile des Landes, wie die Gouvernements Idlib, Hama, Homs, Latakia, Tartus, Damaskus, As-Suweida, Dar‘a.

Der Nordosten des Landes wird weiterhin von den Demokratischen Kräften Syriens (SDF) kontrolliert. Die Lage bleibt allerdings volatil und kann sich jederzeit ändern.

Im Nachgang der Terroranschläge des 7. Oktober 2023 auf Israel ist in Syrien eine Zunahme von israelischen Luftschlägen gegen Ziele mutmaßlich irannaher Akteure und Strukturen zu verzeichnen. Diese Luftschläge erfolgen z. T. am Tag und in urbanen Gebieten bzw. auf viel befahrenen Straßen, so etwa am 8. Dezember 2024 in Damaskus.

Die Terrororganisation IS ist ebenfalls weiterhin aus dem Untergrund aktiv und ist nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben.

Insbesondere im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen.

Ausländer können ebenso wie syrische Staatsangehörige Opfer terroristischer und gewaltbereiter Dschihadisten werden. Es ist schon zu zahlreichen Entführungen von Ausländern gekommen.

Es kommt weiterhin zu Flüchtlingsbewegungen in die angrenzenden Nachbarländer. Grenzen sind zum Teil für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien unmöglich machen.

Die Flughäfen in Aleppo und Damaskus sind aktuell geschlossen. Eine Ausreise zum Beispiel in den Libanon kann derzeit nur über den Landgrenzübergang in Masnaa erfolgen, es kann zu erheblichen Wartezeiten kommen.

Bei Einreise in den Libanon finden strenge Grenzkontrollen statt; gültige Ausweisdokumente sowie ein Flugticket zum Endreiseziel sollten mitgeführt werden.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für unvermeidliche Aufenthalte nach Syrien reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die allgemeine Sicherheitslage ist im ganzen Land weiterhin äußerst volatil.

Seit dem Zusammenbruch der Assad-Regierung sind die meisten innersyrischen Kampfhandlungen eingestellt worden. Ein erneutes Aufflammen von Kampfhandlungen in naher Zukunft kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Auf die Reisewarnung/Ausreiseaufforderung für Libanon, die Teilreisewarnungen für Irak und die Reise- und Sicherheitshinweise zur Türkei, Jordanien und Israel wird ergänzend hingewiesen.
Auswärtiges Amt


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Reisewarnung Syrien 20.12.2024 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien
Stand 20.12.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Sicherheitslage; Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll


Sicherheit
Sicherheitslage

Am 8. Dezember 2024 stürzten oppositionelle Gruppen, darunter die islamistische Miliz Hayat Tahrir al-Sham (HTS), die Regierung von Präsident Baschar al-Assad. Seitdem kontrollieren die Gruppen weite Teile des Landes, wie die Gouvernements Idlib, Hama, Homs, Latakia, Tartus, Damaskus, As-Suweida und Dar‘a.

Der Nordosten des Landes wird weiterhin von den „Syrian Democratic Forces“ (SDF) kontrolliert. Die Lage bleibt allerdings volatil und kann sich jederzeit ändern.

Im Nachgang der Terroranschläge des 7. Oktober 2023 in Israel ist in Syrien eine Zunahme israelischer Luftschläge gegen Ziele mutmaßlich irannaher Akteure und Strukturen zu verzeichnen. Diese Luftschläge erfolgen z. T. tagsüber und in urbanen Gebieten bzw. auf viel befahrenen Straßen, so etwa am 8. Dezember 2024 in Damaskus.

Die Terrororganisation IS ist ebenfalls weiterhin im/aus dem Untergrund aktiv und ist nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben.

Insbesondere im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen.

Ausländer können ebenso wie syrische Staatsangehörige Opfer terroristischer und gewaltbereiter Dschihadisten werden. Es ist auch zu zahlreichen Entführungen von Ausländern gekommen.

Fluchtbewegungen in die angrenzenden Nachbarländer finden weiterhin statt. Grenzen sind zum Teil für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien unmöglich machen.

Die Flughäfen in Aleppo und Damaskus sind seit 18. Dezember 2024 wieder in Betrieb, werden bislang jedoch nur von wenigen Fluggesellschaften angeflogen. Es kann weiterhin zu Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb kommen. Eine Ausreise z. B. nach Libanon kann zudem über den Landgrenzübergang in Masnaa erfolgen. Es kann dort zu erheblichen Wartezeiten kommen

Bei Einreise nach Libanon finden strenge Grenzkontrollen statt; gültige Ausweisdokumente sowie ein Flugticket zum Endreiseziel sollten mitgeführt werden.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für unvermeidliche Aufenthalte nach Syrien reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die allgemeine Sicherheitslage ist im ganzen Land weiterhin äußerst volatil.

Seit dem Zusammenbruch der Assad-Regierung ist ein Großteil der innersyrischen Kampfhandlungen eingestellt worden, in einigen Landesteilen kommt es noch zu Kämpfen bzw. gelten temporäre Waffenstillstandsabsprachen. Ein erneutes Aufflammen von Kampfhandlungen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Auf die Reisewarnung/Ausreiseaufforderung für Libanon, die Teilreisewarnungen für Irak und die Reise- und Sicherheitshinweise zur Türkei, Jordanien und Israel wird ergänzend hingewiesen.

Einreise und Zoll
Siehe Sicherheit – Reisewarnung/Ausreiseaufforderung.

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.


Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Auswirkungen des Sturzes der Regierung von Präsident Bashar al-Assad auf die nachstehenden Regelungen sind aktuell nicht absehbar. Änderungen können jederzeit erfolgen.

Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum.
Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum bei der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung, bei Aufenthalt in Deutschland bei der syrischen Botschaft in Berlin beantragen.
Die deutschen Auslandsvertretungen können dabei keine Unterstützung z.B. in Form der Ausstellung konsularischer Bescheinigungen leisten.

An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung syrischer Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.

Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, droht eine fünf- bis zehnjährige Haftstrafe sowie eine Geldstrafe in Höhe von fünf bis zehn Millionen SYP.

Voraufenthalte in Israel
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es bei Angaben eines bestimmten Geburtsortes im Pass (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.

Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Hinweis: Die Auswirkungen des Sturzes der Regierung von Präsident Bashar al-Assad auf die nachstehenden Regelungen sind aktuell nicht absehbar. Änderungen können jederzeit erfolgen.

Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. Sie unterliegen somit - auch mit einer doppelten Staatsangehörigkeit - uneingeschränkt und ausschließlich den für syrische Staatsangehörige geltenden Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen in Syrien (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen. Nach einem Beschluss des syrischen Kabinetts müssen syrische Staatsangehörige bei Einreise nach Syrien einen Betrag von 100 USD, umgetauscht zum Gegenwert des offiziellen syrischen Wechselkurses, zahlen.

Deutsche, männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie syrische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel in Deutschland, müssen auch bei nur besuchsweiser Einreise damit rechnen, zum Militärdienst eingezogen oder zur Zahlung eines Geldbetrages zur Freistellung vom Militärdienst gezwungen zu werden. Eine vorab eingeholte Reisegenehmigung der syrischen Botschaft in Berlin stellt keinen verlässlichen Schutz vor Zwangsmaßnahmen dar; es sind vielerorts Fälle zwangsweiser Rekrutierung bekannt.

Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5.000 USD muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.

Die Einfuhr elektronischer Geräte und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS-Geräten sollte verzichtet werden.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen „Angeboten“ an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
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Reisewarnung Syrien 17.02.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien
Stand 17.02.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Sicherheitslage; Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; LGBTIQ)


Sicherheit
Sicherheitslage

Am 8. Dezember 2024 stürzten verschiedene oppositionelle Gruppen, darunter die islamistische Miliz Hayat Tahrir al-Sham (HTS), die Regierung von Präsident Baschar al-Assad.

Mittlerweile wurde eine aus der HTS hervorgegangene Übergangsregierung gebildet, die aber noch nicht alle Landesteile vollumfänglich kontrolliert.

Der Nordosten des Landes wird weiterhin von den „Syrian Democratic Forces“ (SDF) kontrolliert. Die Lage bleibt allerdings volatil und kann sich jederzeit ändern.

Im Nachgang der Terroranschläge des 7. Oktober 2023 in Israel ist in Syrien eine Zunahme israelischer Luftschläge gegen Ziele mutmaßlich irannaher Akteure und Strukturen zu verzeichnen. Diese Luftschläge erfolgen z. T. tagsüber und auch in urbanen Gebieten bzw. auf viel befahrenen Straßen, so etwa am 8. Dezember 2024 in Damaskus.

Die Terrororganisation IS ist ebenfalls weiterhin im/aus dem Untergrund aktiv und ist nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben.

Insbesondere im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen.

Flucht- und Migrationsbewegungen in die angrenzenden Nachbarländer finden weiterhin statt. Einige Grenzübergänge sind nach wie vor für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien erschweren.

Die Flughäfen in Aleppo und Damaskus sind wieder in Betrieb, werden bislang jedoch nur von wenigen Fluggesellschaften angeflogen. Es kann weiterhin zu Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb kommen.

Eine Ausreise z. B. nach Libanon kann zudem über den Landgrenzübergang in Masnaa erfolgen. Es kann dort zu erheblichen Wartezeiten kommen. Bei Einreise finden strenge Grenzkontrollen statt; gültige Ausweisdokumente sowie ein Flugticket zum Endreiseziel sollten mitgeführt werden.

Zur Ausreise in die Türkei siehe Reise- und Sicherheitshinweis Türkei.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für unvermeidliche Aufenthalte nach Syrien reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Das allgemeine Gewaltrisiko und die Gefahr, Opfer von Kriminalität zu werden, sind auch aufgrund der sehr geringen Polizeipräsenz und noch nicht vollumfänglich funktionierender Sicherheitsstrukturen sehr hoch. Ausländer können in allen Landesteilen jederzeit Opfer einer Entführung werden.
Persönliche Sicherheit kann in ganz Syrien, einschließlich Damaskus und seiner Vororte, weiterhin nicht gewährleistet werden.
Das Verhalten und der jeweilige Ausbildungsstand der neuen syrischen Sicherheitsbehörden lassen sich oft schwer abschätzen. Unvorhersehbare oder willkürliche Handlungen von Sicherheitskräften können daher nicht ausgeschlossen werden. Ortswechsel in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Seit 2012 sind Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines (Syrianair) und seit 2023 gegen Cham Wings in Kraft, laut derer u. a. der Erwerb von Flugtickets bei und für diese Fluglinien durch EU-Bürger eine Straftat darstellt. Gestattet ist nur der Erwerb von Flugtickets zur Evakuierung aus Syrien.

Die Infrastruktur im Land hat unter dem anhaltenden Konfliktgeschehen erheblich gelitten.
In den Städten und auf den Hauptverbindungsstraßen Syriens gibt es nach wie vor militärische Kontrollposten, an denen mit umfassenden und gegebenenfalls ungeregelten Kontrollen gerechnet werden muss. Es ist nicht auszuschließen, dass es dabei auch zu Forderungen nach Geldzahlungen, zu Schusswechseln oder zu willkürlichen Festnahmen kommen kann. Insbesondere Frauen sind in diesen Kontrollen einem erhöhten Risiko von Übergriffen ausgesetzt. Überlandstraßen und Autobahnen sind zeitweise gesperrt. Fehlende Fahrdisziplin, schlechte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards für Fahrzeuge führen zu einer hohen Unfallrate.

LGBTIQ
Homosexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Seit dem 8. Dezember 2024 soll es vermehrt zu tätlichen Angriffen auf LGBTIQ-Personen gekommen sein. Aus allen Landesteilen sind Fälle sexualisierter Gewalt dokumentiert.
  • Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
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Reisewarnung Syrien 21.02.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien
Stand 21.02.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Sicherheitslage)


Sicherheit
Sicherheitslage

Am 8. Dezember 2024 stürzten verschiedene oppositionelle Gruppen, darunter die islamistische Miliz Hayat Tahrir al-Sham (HTS), die Regierung von Präsident Baschar al-Assad.

Mittlerweile wurde eine aus der HTS hervorgegangene Übergangsregierung gebildet, die aber noch nicht alle Landesteile vollumfänglich kontrolliert.

Der Nordosten des Landes wird weiterhin von den „Syrian Democratic Forces“ (SDF) kontrolliert. Die Lage bleibt allerdings volatil und kann sich jederzeit ändern.

Im Nachgang der Terroranschläge des 7. Oktober 2023 in Israel ist in Syrien eine Zunahme israelischer Luftschläge gegen Ziele mutmaßlich irannaher Akteure und Strukturen zu verzeichnen. Diese Luftschläge erfolgen z. T. tagsüber und auch in urbanen Gebieten bzw. auf viel befahrenen Straßen, so etwa am 8. Dezember 2024 in Damaskus.

Die Terrororganisation IS ist ebenfalls weiterhin im/aus dem Untergrund aktiv und ist nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben.

Insbesondere im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen.

Flucht- und Migrationsbewegungen in die angrenzenden Nachbarländer finden weiterhin statt. Einige Grenzübergänge sind nach wie vor für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien erschweren.

Die Flughäfen in Aleppo und Damaskus sind wieder in Betrieb, werden bislang jedoch nur von wenigen Fluggesellschaften angeflogen. Es kann weiterhin zu Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb kommen.

Eine Ausreise z. B. nach Libanon kann zudem über den Landgrenzübergang in Masnaa erfolgen. Es kann dort zu erheblichen Wartezeiten kommen. Bei Einreise finden strenge Grenzkontrollen statt; gültige Ausweisdokumente sowie ein Flugticket zum Endreiseziel sollten mitgeführt werden.

Zur Ausreise in die Türkei siehe Reise- und Sicherheitshinweis Türkei.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für unvermeidliche Aufenthalte nach Syrien reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Denken Sie daran, dass Minen und andere nicht-entschärfte Sprengkörper bzw. Munition beim Betreten von (leerstehenden) Häusern und Grundstücken zur tödlichen Gefahr werden können.
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Reisewarnung Syrien 18.03.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien
Stand 18.03.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Sicherheitslage; Innenpolitische Lage; Kriminalität)


Sicherheit
Sicherheitslage

Am 8. Dezember 2024 stürzten verschiedene oppositionelle Gruppen, darunter die islamistische Miliz Hayat Tahrir al-Sham (HTS), die Regierung von Präsident Baschar al-Assad.

Mittlerweile wurde eine aus der HTS hervorgegangene Übergangsregierung gebildet, die aber nicht alle Landesteile vollumfänglich kontrolliert. Es kommt weiterhin zu bewaffneten Auseinandersetzungen in verschiedenen Teilen des Landes, auch in der Hauptstadt Damaskus gab es zuletzt vereinzelte Angriffe.

Der Nordosten des Landes wird weiterhin von den „Syrian Democratic Forces“ (SDF) kontrolliert. Die Lage bleibt allerdings volatil und kann sich jederzeit ändern.

Im Nachgang der Terroranschläge des 7. Oktober 2023 in Israel ist in Syrien eine Zunahme israelischer Luftschläge gegen Ziele mutmaßlich irannaher Akteure und Strukturen zu verzeichnen. Diese Luftschläge erfolgen z. T. tagsüber und auch in urbanen Gebieten, sie trafen beispielsweise am 13. März 2025 Gebäude in Damaskus.

Die Terrororganisation IS ist ebenfalls weiterhin im/aus dem Untergrund aktiv und ist nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben.

Insbesondere im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen.

In den westlichen Küstengebieten besteht weiterhin eine erhöhte Sicherheitsgefahr; es sind Entführungen und extralegale Tötungen zu verzeichnen.

Flucht- und Migrationsbewegungen in die angrenzenden Nachbarländer finden weiterhin statt. Einige Grenzübergänge sind nach wie vor für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien erschweren.

Die Flughäfen in Aleppo und Damaskus sind wieder in Betrieb, werden bislang jedoch nur von wenigen Fluggesellschaften angeflogen. Es kann weiterhin zu Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb kommen.

Eine Ausreise z. B. nach Libanon kann über den Landgrenzübergang in Masnaa erfolgen. Es kann dort zu erheblichen Wartezeiten kommen. Bei Einreise finden strenge Grenzkontrollen statt; gültige Ausweisdokumente sowie ein Flugticket zum Endreiseziel sollten mitgeführt werden.

Zur Ausreise in die Türkei siehe Reise- und Sicherheitshinweis Türkei.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für unvermeidliche Aufenthalte nach Syrien reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Denken Sie daran, dass Minen und andere nicht-entschärfte Sprengkörper bzw. Munition beim Betreten von (leerstehenden) Häusern und Grundstücken zur tödlichen Gefahr werden können.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die allgemeine Sicherheitslage ist im ganzen Land weiterhin äußerst volatil.

Die Übergangsregierung hat bislang keine Kontrolle über das gesamte Land erlangt. Politische Vereinbarungen, wie die Verkündung einer Verfassungserklärung am 14. März 2025 und Waffenstillstände haben noch zu keiner nachhaltigen Beruhigung der Lage geführt.

Auf die Teilreisewarnungen für Israel, (Reisewarnung für Palästinensische Gebiete), Libanon, für Irak und die Reise- und Sicherheitshinweise zur Türkei und Jordanien wird ergänzend hingewiesen.

Kriminalität
Das allgemeine Gewaltrisiko und die Gefahr, Opfer von Kriminalität zu werden, sind auch aufgrund der sehr geringen Polizeipräsenz und noch nicht vollumfänglich funktionierender Sicherheitsstrukturen sehr hoch. Zuletzt haben Angriffe auf Checkpoints bzw. militärische Posten der Übergangsregierung zugenommen. Ausländer können in allen Landesteilen jederzeit Opfer einer Entführung werden.
Persönliche Sicherheit kann in ganz Syrien, einschließlich Damaskus und seiner Vororte, weiterhin nicht gewährleistet werden.
Das Verhalten und der jeweilige Ausbildungsstand der neuen syrischen Sicherheitsbehörden lassen sich oft schwer abschätzen. Unvorhersehbare oder willkürliche Handlungen von Sicherheitskräften können daher nicht ausgeschlossen werden. Ortswechsel in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.
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- Sicherheit
- Reiseinfos (Zuständige Auslandsvertretung)


Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.

Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden.


Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden.


Für konsularische Dienstleistungen verbleibt die Zuständigkeit bis auf Weiteres bei der Botschaft Beirut.

Es wird darauf hingewiesen, dass organisierte Reisen über – zum Teil auch in Deutschland ansässige – Reiseunternehmen in Syrien keinen besseren Schutz vor Sicherheitsvorfällen bieten.
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Reisewarnung Syrien 26.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien
Stand 26.04.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Sicherheitslage)
- Einreise und Zoll (Visum)
- Gesundheit (Impfschutz)


Sicherheit
Sicherheitslage

Am 8. Dezember 2024 stürzten verschiedene oppositionelle Gruppen, darunter die islamistische Miliz Hayat Tahrir al-Sham (HTS), die Regierung von Präsident Baschar al-Assad.

Mittlerweile wurde eine Regierung gebildet, die aber nicht alle Landesteile vollumfänglich kontrolliert. Es kommt immer noch zu bewaffneten Auseinandersetzungen in verschiedenen Teilen des Landes, auch in der Hauptstadt Damaskus gab es zuletzt vereinzelte Angriffe.

Der Nordosten des Landes wird weiterhin von den „Syrian Democratic Forces“ (SDF) kontrolliert. Die Lage bleibt allerdings volatil und kann sich jederzeit ändern.

Israel führt in Syrien regelmäßig Luftschläge gegen mutmaßlich militärische Einrichtungen durch, die z. T. tagsüber und auch in urbanen Gebieten erfolgen.

Die Terrororganisation IS ist ebenfalls weiterhin im/aus dem Untergrund aktiv und ist nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben.

Insbesondere im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen (Sprengfallen).

In den Küstengebieten besteht weiterhin eine stark erhöhte Gefahrenlage; es sind zahlreiche Entführungen und auch weiterhin extralegale Tötungen zu verzeichnen.

Die Sicherheitslage in den südlichen Vororten von Damaskus, Sahnaya und Jaramana, sowie im Gouvernement Sweida hat sich in den letzten Wochen zunehmend verschlechtert und ist sehr angespannt.

Flucht- und Migrationsbewegungen in die angrenzenden Nachbarländer finden weiterhin statt. Einige Grenzübergänge sind nach wie vor für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien erschweren.

Die Flughäfen in Aleppo und Damaskus sind wieder in Betrieb, werden bislang jedoch nur von wenigen Fluggesellschaften angeflogen. Es kann weiterhin zu Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb kommen.

Eine Ausreise z. B. nach Libanon kann über den Landgrenzübergang in Masnaa erfolgen. Es kann dort zu erheblichen Wartezeiten kommen. Bei Einreise finden strenge Grenzkontrollen statt; gültige Ausweisdokumente sowie ein Flugticket zum Endreiseziel sollten mitgeführt werden.

Zur Ausreise in die Türkei siehe Reise- und Sicherheitshinweis Türkei.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für unvermeidliche Aufenthalte nach Syrien reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Denken Sie daran, dass Minen und andere nicht-entschärfte Sprengkörper bzw. Munition beim Betreten von (leerstehenden) Häusern und Grundstücken zur tödlichen Gefahr werden können.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum sollte bei der für das Wohnsitzland zuständigen syrischen Auslandsvertretung, bei Aufenthalt in Deutschland bei der syrischen Botschaft in Berlin, beantragt werden. Einreisebestimmungen können sich – auch kurzfristig – ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon Kenntnis erlangt. Vor jeder Reise sollten daher die aktuellen Regeln zur Einreise bei der zuständigen syrischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Einreiseunterstützung z.B. in Form der Ausstellung konsularischer Bescheinigungen leisten.

An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern ist die Erteilung syrischer Visa nicht immer möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.

Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, droht eine mehrjährige Haftstrafe sowie eine hohe Geldstrafe.
  • Bitte beachten Sie bei einer Einreise über Libanon zudem die dortigen Einreisevorschriften, insbesondere die besonderen Hinweise für deutsch-syrische/libanesische Doppelstaater sowie palästinensische Volkszugehörige.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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