Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ägypten:
Stand 03.08.2015 (Unverändert gültig seit: 03.08.2015)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Aktuelle Hinweise - Teilreisewarnung
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
In den vergangenen Wochen kam es in einigen Landesteilen, darunter Kairo, vermehrt zu terroristischen Anschlägen und Anschlagsversuchen gegen ägyptische Sicherheitseinrichtungen und kritische Infrastruktur (Stromtrassen, Eisenbahnstrecken). Zuletzt wurde am 11. Juli 2015 das italienische Konsulat Ziel eines Anschlags, bei dem eine unbeteiligte Person getötet und das Gebäude stark beschädigt wurde. Bei konzertierten Angriffen der Terrormiliz ISIS gegen Stellungen der ägyptischen Sicherheitskräfte im Raum Sheikh Zuwayd auf der nördlichen Sinai-Halbinsel am 1. Juli 2015 kam es zu einer Vielzahl von Todesopfern. Am 29. Juni 2015 wurde der ägyptische Generalstaatsanwalt Opfer eines Bombenanschlags im Stadtgebiet von Kairo. Vor der Tempelanlage von Karnak bei Luxor kamen am 10. Juni 2015 bei einem vereitelten Anschlagsversuch zwei Angreifer ums Leben. Am 3. Juni 2015 wurden bei einem Angriff in der Nähe der Giza-Pyramiden zwei Polizisten erschossen.
In Hinblick auf die jüngsten Ereignisse besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge.
Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten.
Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen, sollten unbedingt gemieden werden.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird nach wie vor dringend gewarnt. Am 24.10.2014 wurde über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) ein dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt, der im Januar, April und zuletzt Ende Juli 2015 jeweils um weitere drei Monate verlängert wurde. Es gilt dort auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Gleichzeitig ist der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen.
Vor Versuchen, über den Sinai nach Gaza einzureisen, wird dringend gewarnt.
Von Fahrten auf dem Landweg zwischen Kairo und Luxor wird abgeraten.
Das Auswärtige Amt rät außerdem von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara eindringlich ab. Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt; Reisen dorthin sind untersagt. Ausflugsziele, die sich in den westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Tagestouren in die Weiße und die Schwarze Wüste sind ohne Sondergenehmigung nach Anmeldung möglich. Reisenden wird empfohlen, sich bei Fragen zu der Anmeldepflicht der von ihnen geplanten Reisen in diesen Gebieten an ihren Reiseveranstalter zu wenden.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten im Licht der aktuellen Hinweise fort:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Dennoch sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Seit Januar 2011 befindet sich Ägypten in einem politischen Umbruch. Seitdem und verstärkt noch seit der Absetzung von Präsident Mursi im Juli 2013 kam es über das gesamte Land verteilt immer wieder zu Demonstrationen, die teilweise auch einen gewalttätigen Verlauf mit Toten und Verletzten nahmen. Seit der Wahl von Präsident Sisi im Mai 2014 hat sich die Lage wieder etwas stabilisiert. Es ist aber auch weiterhin mit Demonstrationen und Angriffen auf ägyptische Sicherheitskräfte zu rechnen. Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Aufgrund der Sicherheitslage ist vor allem nachts mit Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.
In Kairo konzentrierten sich Demonstrationen und Ausschreitungen in der Vergangenheit auf das Gebiet um den Tahrir-Platz, Nasr-City, das Gebiet um die Universität Kairo in Giza und den Präsidentenpalast in Heliopolis. Auf Hotels in unmittelbarer Nähe des Tahrir-Platzes ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Übergriffen durch gewalttätige Demonstranten gekommen.
Der Transit über den Internationalen Flughafen Kairo ist möglich; der Flughafen funktioniert normal und ist gut gesichert.
Reisenden wird empfohlen, Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter zu beachten und die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Terrorismus
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und in das Grenzgebiet zwischen Ägypten und Israel bzw. dem Gaza-Streifen wird gewarnt. Dies gilt auch für den Reiseort Taba. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, und es kam zu terroristischen Anschlägen. In Taba kam es im Februar 2014 zu einem Anschlag auf einen Reisebus mit koreanischen Touristen.
In allen anderen Regionen der Sinai-Halbinsel wird insbesondere von individuell organisierten und nicht durch staatliche Sicherheitskräfte begleiteten Überlandfahrten abgeraten, ebenso von unbegleiteten Busfahrten im Großraum Sharm al-Sheikh in Richtung Nuweiba und zum Katharinenkloster. Es wird empfohlen vor der Reise bei den Reiseveranstaltern nachzufragen. An zahlreichen Kontrollposten der ägyptischen Sicherheitsbehörden können Gruppen von Individualreisenden zu Konvois zusammengefasst werden, allerdings besteht die Gefahr der Zurückweisung. Die Zeiten für begleitete Fahrten und Konvois variieren bedarfsabhängig.
Anschlags- und Entführungsrisiken u. a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht in den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern eine ernste Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Im Juli 2014 kam es zu einem Anschlag auf einen Militärposten entlang der Straße zwischen den Oasen Bahariya und Farafra. Entführungen durch Angehörige des lokalen IS-Ablegers kommen im Sinai regelmäßig vor, westliche Staatsangehörige waren hiervon bislang nicht betroffen.
In Kairo kam es in jüngster Zeit regelmäßig zu sicherheitsrelevanten Vorfällen (Bombenexplosionen, Anschläge, Festnahmen mit Schusswechseln etc.). Teilweise wurden Anschläge durch die Sicherheitsbehörden vereitelt.
Reisen über Land
Längere Überlandfahrten sind nach Möglichkeit zu vermeiden – es sollte auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden. Dies gilt nicht für Transfers von den Flughäfen Hurghada und Marsa Alam zu den Hotels am Roten Meer. Von nächtlichen Überlandfahrten und Transfers wird generell dringend abgeraten (erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen).
Im Süden der Sinai-Halbinsel gab es an Orten, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, in der Vergangenheit wiederholte Fälle kurzfristiger Freiheitsberaubung von Touristen durch Beduinenstämme. In letzter Zeit kam dies deutlich seltener vor.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise gering. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist in den letzten Monaten jedoch ein Anstieg der Allgemein-Kriminalität (Banküberfälle, Car-Jackings, Handtaschenraub; vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten.
Warnung vor Reisen in den Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird regelmäßig nach Anschlägen auf ägyptische Sicherheitskräfte geschlossen. Es ist nicht vorhersehbar, wann die Schließungen jeweils aufgehoben werden und ob der Grenzübergang wieder einen regulären Betrieb aufnehmen wird. Dies birgt stets die Gefahr, aus dem Gazastreifen nicht wieder ausreisen zu können. Auch bei einer Wiedereröffnung des Grenzübergangs werden die Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah durch die ägyptischen Behörden sehr restriktiv gehandhabt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich. Aufgrund der für den Norden der Sinai-Halbinsel bestehend en Reisewarnung kann dort keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Schiffs-, Bahn- und Luftverkehr
Das ägyptische Schienennetz ist größtenteils veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Der Zugverkehr ist stark eingeschränkt. Dort, wo Züge verkehren, sind kurzfristige Ausfälle nicht auszuschließen. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Schiene so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.
Taxibenutzung
Aus den Urlaubsgebieten (u. a. Hurghada) gibt es vermehrt Meldungen über betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern. Es sollten daher nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter benutzt werden. Fahrgäste sollten sich vorher, bspw. in ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis informieren. Die Bezahlung sollte nach dem Aussteigen durch das Fenster erfolgen.
Flughafen
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäckstücke am Internationalen Flughafen Kairo geplündert wurden bzw. ganz abhanden kamen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter
http://www.kairo.diplo.de.
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln und allgemeine Sicherheitshinweise
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen. In jüngerer Zeit mehren sich Berichte, nach denen Individualreisende - gerade auch an Sehenswürdigkeiten - vor dem Hintergrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage verstärkt belästigt und bedrängt werden; bei allein reisenden Frauen besteht die Gefahr sexueller Belästigungen. Die Polizei ist nicht immer willens und/oder in der Lage, hiergegen effektiv einzuschreiten.
Vor dem Hintergrund jüngster Unfälle sollten sich Reisende bei der Benutzung von (technischen) Einrichtungen bzw. Geräten (Heißluftballons, Tauchausrüstungen, Quads etc.) vor Benutzung davon überzeugen, dass diese sich in einem guten Zustand befinden und regelmässig gewartet werden.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u. a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Versorgung mit Treibstoff / Strom
Bei Individualreisen mit dem PKW – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist. Insbesondere bei Dieselkraftstoff gibt es Engpässe, die zu sehr langen, mitunter mehrtägigen Wartezeiten an den Tankstellen führen.
Engpässe gibt es auch im Bereich der Stromversorgung. Bereits jetzt kommt es landesweit gelegentlich zu kurzfristigen (minuten- oder stundenweisen) Stromabschaltungen, die sich mit steigenden Temperaturen verlängern könnten.