Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo:
Stand 20.10.2015
(Unverändert gültig seit: 20.10.2015)
Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften
Aktuelle Hinweise
Bis zum November 2016 sind in der Demokratischen Republik Kongo Wahlen zu verschiedenen Gebietskörperschaften, zur Nationalversammlung und für das Amt des Präsidenten vorgesehen. Details des Wahlzyklus, einschließlich der Frage einer Verschiebung der Präsidentschaftswahlen, sind Gegenstand heftiger, teils gewaltsam ausgetragener, öffentlicher Debatten. In den kommenden Monaten muss mit kurzfristig angesetzten, öffentlichen Kundgebungen in Kinshasa und anderen Großstädten gerechnet werden, bei denen Zusammenstöße zwischen Kundgebungsteilnehmern und Sicherheitskräften nicht ausgeschlossen werden können.
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo wird gewarnt.
Dies gilt in besonderem Maße für die ehemalige Provinz Orientale, die Provinzen Nord- und Süd-Kivu, Maniema, Tanganyika, Haut-Lomani, nördliches Haut-Katanga (Norden der ehemaligen Provinz Katanga), wo immer wieder Kämpfe zwischen den kongolesischen Streitkräften und bewaffneten Gruppen stattfinden. Der dienstliche oder geschäftliche Aufenthalt in diesen Gebieten muss durch ein tragfähiges Sicherheitskonzept abgesichert sein.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nicht bekannt
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Dem Auswärtigen Amt liegen keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Demokratischen Republik Kongo vor. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten der Botschaft Kinshasa. Es wird dringend empfohlen, ausschließlich mit gültigen Kinderreisepässen oder Reisepässen einzureisen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die DR Kongo ein Visum, das von der kongolesischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird.
Visa werden nicht an der Grenze oder am Flughafen ausgestellt. Das Visumverfahren wurde 2015 geändert : Mindestbearbeitungsdauer: 10 Tage, amtlich bestätigte Einladungen müssen vorgelegt werden. Einzelheiten des Verfahrens können sich ggfs. schnell ändern. Nähere Informationen unter:
http://www.ambardc.de/visas.html
Für die Einreise wird ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der vorgeschriebenen Impfungen (insbesondere Meningitis-Impfung) benötigt (s.u. „Medizinische Hinweise“).
Wichtiger Hinweis für Globetrotter, Individual- und Expeditionsreisende:
Es wird dringend darauf hingewiesen, dass die Botschaften und Konsulate der Demokratischen Republik Kongo keine Visa für Personen ausstellen, die sich lediglich auf der Durchreise befinden.
Reisende, die beispielsweise beabsichtigen, die beiden Kongos und Angola Richtung Süden zu durchqueren, sollten daher die erforderlichen Visa für die Demokratische Republik Kongo und ihre Nachbarstaaten bereits vor Reiseantritt bei den zuständigen Botschaften/Konsulaten in Deutschland bzw. im Land ihres gewöhnlichen Aufenthaltes beantragen.
Für die Verlängerung von Visa nach Einreise in die DR Kongo, wie auch die Umsetzung der kongolesischen Einreise- und Aufenthaltsvorschriften ist die "Direction Générale de Migration" (DGM) zuständig. Diese Behörde überwacht auch alle Migrationsbewegungen innerhalb des Landes, weswegen sie nach jedem Ortswechsel zur Registrierung aufzusuchen ist. Für weitergehende Informationen kann die DGM-Zentrale in Kinshasa unter folgender Adresse kontaktiert werden:
Direction Générale de Migration
65, Boulevard du 30 Juin
Commune de Gombe
Kinshasa
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig über die Voraussetzungen für den Erhalt oder die Verlängerung des jeweiligen Visums zu informieren, um einen illegalen Aufenthalt in der DR Kongo zu vermeiden, der wahrscheinlich ein Strafverfahren und möglicherweise auch einen Gefängnisaufenthalt nach sich zöge.
Für die Aufnahme einer Berufs- oder Geschäftstätigkeit ist der Erwerb eines "Visa d'Etablissement" vorgeschrieben.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Über zollrechtliche Vorschriften liegen nur wenige Informationen vor. Ein- oder Ausfuhren von Gegenständen mit erheblichem wirtschaftlichem Wert können ohne Vorwarnung für verboten erklärt werden. Vorsicht ist daher grundsätzlich angebracht. Verboten ist die Ausfuhr von Kunstgegenständen, insbesondere aus Elfenbein und Malachit. Die Ausfuhr von in der DR Kongo geförderten Edelmetallen wie Gold, Silber, Diamanten bedarf der Genehmigung.
Für die Bezahlung von Waren ist neben der nationalen Währung Franc Congolais auch die Bezahlung in Devisen (US-Dollar, seltener Euro) möglich, das Geschäftsleben ist noch weitgehend dollarisiert. Der Besitz von Devisen ist erlaubt. Devisenbestände müssen über einem Gegenwert von 10.000,-- USD bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungsbarbeständen ist nur bis zu einer Höhe von 10.000,-- USD (oder entsprechender Gegenwert) erlaubt, für darüber liegende Summen sind Banktransfers erforderlich. Diese Einschränkung gilt nicht für Transitreisende oder Dienstreisen. Die Ausfuhr ist zu deklarieren. Die Ausfuhr von Franc Congolais ist nicht erlaubt.
Der Umtausch von Devisen in einheimische Währung ist problemlos möglich. Euro werden zum Umtausch entgegengenommen. Der Wechselkurs des US-Dollars ist erfahrungsgemäß etwas günstiger.
Kreditkarten werden nur an wenigen Stellen angenommen. Nur in den beiden größten Hotels in Kinshasa (Hotel Memling, Grand Hôtel), bei den Vertretungen der Fluglinien SN-Brussels und Air France sowie bei einigen größeren Supermärkten werden sie akzeptiert. Man sollte die übliche Vorsicht walten lassen (keine doppelten Belege anfertigen lassen etc).
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls
www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.