Teilreisewarnung Eritrea 04.02.2025

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Teilreisewarnung Eritrea 04.02.2025

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MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Eritrea seitens AA völlig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 07.11.2005 -25.08.2011 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Teilreisewarnung Eritrea 07.11.2005 -25.08.2011

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Eritrea:
Stand 27.09.2011

Letzte Änderung:
Kapitel: Medizinische Hinweise - Impfschutz


Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Von nicht erforderlichen Reisen nach Eritrea wird abgeraten. Wer sich trotzdem entschließt, nach Eritrea zu reisen, sollte dies nur auf dem Luftweg tun.
Das Auswärtige Amt warnt vor:
• Einreisen auf dem Landweg,
• Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti,
• dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende,
• dem Anlaufen der Inseln des Dahlak Archipels.

Allgemeine Reiseinformationen

Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.
Eritrea hat gegen alle Ausländer seit dem 1. Juni 2006, in jüngster Zeit weiter verschärfte, Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und –zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und seit Januar 2011 in keinem Fall mehr erteilt worden ist. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, so gut wie keine Hilfe leisten.
Angesichts des ungelösten Grenzstreits zwischen Äthiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt. Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird daher gewarnt.
Für Personen, die dennoch nach Eritrea reisen, gilt Folgendes:
Sofern für ein Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – die Gefahr von Minen.
Es besteht Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen nach Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.
Ausreisesteuer
Ausländische Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit US$ 20,- entrichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen:
Reisepass ja, gültig über den Aufenthalt hinaus ab Einreise
vorläufiger Reisepass Nein
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
weitere Anmerkungen Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, gültig über den Aufenthalt hinaus ab Einreise
Reisepass ja, gültig über den Aufenthalt hinaus ab Einreise
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) nein, eigenes Reisedokument erforderlich
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., ein Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres).
weitere Anmerkungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.
Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden (Ermessensentscheidung). Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen Wiedereinreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden.
Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt.
Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
• Reisende im Flughafentransit mit gültigen Flugscheinen und Reisedokumenten
• Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum
• Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen.
• Bootstouristen, die mit dem Schiff in den Häfen Massawa oder Assab ankommen sind für die ersten 48 Stunden von der Visumspflicht ausgenommen, wenn sie bei Ankunft einen ‘shore pass’ mit sich führen. Vor dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende wird ausdrücklich gewarnt.
• Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
• Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige
Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum.
Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden ausschließlich als eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen erfragen Sie bitte direkt bei der Botschaft Eritreas. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: 030/44 67 46 14, Fax: 030/44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de

Besondere Zollvorschriften
Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.
Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3.000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist.
Bei der Ausreise wird die Höhe des ausgeführten Devisenbestands anhand der Einfuhrerklärung bzw. der amtlichen Umtauschbelege streng kontrolliert. Bei Verlust der Belege bzw. bei Unstimmigkeiten muss mit großen Schwierigkeiten und mit einer Verweigerung der Ausreise bis zur Aufklärung des Sachverhalts rechnen.
Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2.000.000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und zwei Jahren Gefängnis geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt.
Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so erfragen Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Eritreas. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.
Das Fotografieren öffentlicher Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar).
Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtig Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen -siehe http://www.rki.de .
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Dengue Fieber
Insbesondere in den Küstenregionen kommt es durch den Stich tagaktiver Stechmücken zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen incl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht die einzige präventive Maßnahme in der Vermeidung von Mückenstichen (s.u.)
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 2200 m grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara ist das Risiko gering.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
● körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
● in Risikogebieten Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen,
● ggfs. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (s. o.).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westlichem Niveau und ist insbesondere außerhalb Asmaras fast gar nicht vorhanden. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Selbst Medikamente der Basisversorgung sind in Eritrea nicht verlässlich erhältlich und müssen ggfls. in ausreichender Menge mitgeführt werden.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de
Auswärtige Amt
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Alexander
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Teilreisewarnung Eritrea 13.01.2012

Beitrag von Alexander »

Auswärtiges Amt hat geschrieben: Eritrea:
Stand 13.01.2012 (Unverändert gültig seit: 13.01.2012)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen - Beschränkungen der Bewegungsfreiheit


Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Von nicht erforderlichen Reisen nach Eritrea wird abgeraten. Wer sich trotzdem entschließt, nach Eritrea zu reisen, sollte dies nur auf dem Luftweg tun.
Das Auswärtige Amt warnt vor:
• Einreisen auf dem Landweg,
• Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti,
• dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende,
• dem Anlaufen der Inseln des Dahlak Archipels.

Allgemeine Reiseinformationen

Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.
Eritrea hat gegen alle Ausländer seit dem 1. Juni 2006 Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und –zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und in den meisten Fällen nicht erteilt wird. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, so gut wie keine Hilfe leisten.
Angesichts des ungelösten Grenzstreits zwischen Äthiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt. Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird daher gewarnt.
Für Personen, die dennoch nach Eritrea reisen, gilt Folgendes:
Sofern für ein Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – die Gefahr von Minen.
Es besteht Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen nach Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.
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Teilreisewarnung Eritrea 06.03.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 06.03.2012
(Unverändert gültig seit: 06.03.2012)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Visumspflicht für minderjährige Kinder eritreischer Staatsangehöriger


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen:
Reisepass ja, gültig über den Aufenthalt hinaus ab Einreise
vorläufiger Reisepass nein
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein
weitere Anmerkungen Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, gültig über den Aufenthalt hinaus ab Einreise
Reisepass ja, gültig über den Aufenthalt hinaus ab Einreise
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) nein, eigenes Reisedokument erforderlich
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., ein Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres).
weitere Anmerkungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.
Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden (Ermessensentscheidung). Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen Wiedereinreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden.
Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt.
Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
  • Reisende im Flughafentransit mit gültigen Flugscheinen und Reisedokumenten
  • Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum
  • Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen.
  • Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
  • Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist und sofern sie eine Eritrean Identity Card vorweisen können
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige
Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum.
Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden ausschließlich als eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: 030/44 67 46 14, Fax: 030/44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Eritrea 20.03.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Eritrea:
Stand 20.03.2012 (Unverändert gültig seit: 20.03.2012)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise - Medizinische Versorgung


Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist selbst in der Hauptstadt Asmara nur minimal. Nur in dem Orota Referral Hospital finden sich 9 Intensivbetten, im Halibet Hospital eine kleine Verbrennungsstation. Jede privatärztliche Aktivität ist verboten, im ganzen Land gibt es insgesamt nicht mehr als 20 (!) Fachärzte. Medikamente sind nur in ganz beschränkter Auswahl erhältlich.
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Selbst Medikamente der Basisversorgung sind in Eritrea nicht verlässlich erhältlich und müssen ggfls. in ausreichender Menge mitgeführt werden.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
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Teilreisewarnung Eritrea 16.01.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 16.01.2013
(Unverändert gültig seit: 16.01.2013)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen – Abschnitt über Ausreisegebühren entfernt.


Allgemeine Reiseinformationen
Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.
Eritrea hat gegen alle Ausländer seit dem 1. Juni 2006 Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und –zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und in den meisten Fällen nicht erteilt wird. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, so gut wie keine Hilfe leisten.
Angesichts des ungelösten Grenzstreits zwischen Äthiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt. Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird daher gewarnt.
Für Personen, die dennoch nach Eritrea reisen, gilt Folgendes:
Sofern für ein Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – die Gefahr von Minen.
Es besteht Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen nach Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon +291 1 18 66 70; Fax: +291 1 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.
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Teilreisewarnung Eritrea 21.01.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 21.01.2013
(Unverändert gültig seit: 21.01.2013)

Letzte Änderung:
Aktueller Hinweis


Aktueller Hinweis
Aufgrund von bislang unbestätigten Medienberichten über einen Putsch in Eritrea und der derzeit unklaren Situation in der Hauptstadt Asmara und möglicherweise auch in anderen Landesteilen rät das Auswärtige Amt bis auf Weiteres dringend von jedweden nicht dringend erforderlichen Reisen nach Eritrea ab.
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Teilreisewarnung Eritrea 22.01.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 22.01.2013
(Unverändert gültig seit: 22.01.2013)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktueller Hinweis
Vor dem Hintergrund von Berichten über einen Putschversuch in Eritrea und der derzeit unklaren Situation in der Hauptstadt Asmara und möglicherweise auch in anderen Landesteilen rät das Auswärtige Amt unter Hinweis auf die bestehende Teilreisewarnung weiterhin eindringlich von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Eritrea ab.
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Teilreisewarnung Eritrea 28.01.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 28.01.2013
(Unverändert gültig seit: 28.01.2013)

Letzte Änderung:
Löschung der aktuellen Hinweise.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Eritrea 04.03.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 04.03.2013
(Unverändert gültig seit: 04.03.2013)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtig Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen -siehe http://www.rki.de .
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Dengue Fieber
Insbesondere in den Küstenregionen kommt es durch den Stich tagaktiver Stechmücken zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen incl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht die einzige präventive Maßnahme in der Vermeidung von Mückenstichen (s.u.)
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 2200 m grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara ist das Risiko gering.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in Risikogebieten Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggfs. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Die Prävalenz von HIV im Land liegt unter 0,1 %.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (s. o.).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist selbst in der Hauptstadt Asmara nur minimal. Nur in dem Orota Referral Hospital finden sich 9 Intensivbetten, im Halibet Hospital eine kleine Verbrennungsstation. Jede privatärztliche Aktivität ist verboten, im ganzen Land gibt es insgesamt nicht mehr als 20 (!) Fachärzte. Medikamente sind nur in ganz beschränkter Auswahl erhältlich.
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Selbst Medikamente der Basisversorgung sind in Eritrea nicht verlässlich erhältlich und müssen ggfls. in ausreichender Menge mitgeführt werden.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
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Teilreisewarnung Eritrea 10.07.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 10.07.2013
(Unverändert gültig seit: 10.07.2013)

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nein
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h. ein Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres).
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Reisedokumente von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens ein Jahr gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.
Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden (Ermessensentscheidung). Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen Wiedereinreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden.
Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt.
Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
  • Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum
  • Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen.
  • Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
  • Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist und sofern sie eine Eritrean Identity Card vorweisen können
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, sollte sich der Reisende an die nächstgelegene eritreische Vertretung wenden, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige
Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum. Wer mit einem eritreischen Personalausweis (ID) einreist, benötigt ein Ausreisevisum, wenn er das Land wieder verlassen will.
Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden ausschließlich als eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: +49 30 44 67 46 14, Fax: +49 30 44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de

Besondere Zollvorschriften
Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin.
Mit Wirkung vom 20.02.2013 gelten neue Devisenvorschriften. Danach dürfen in Eritrea ein- und ausreisende Personen unbegrenzt konvertierbare Währungen ein- und ausführen. Beträge, die den Gegenwert von 10.000 US$ übersteigen, müssen beim Grenzübertritt beim eritreischen Zoll deklariert werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.
Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach dem Gesetz (Legal Notice No. 73/2013) mit Strafen von ERN 50.000,- (~ ca. EUR 2.500,-) und bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet.
Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Eritrea 03.02.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Eritrea:

Stand 03.02.2014 (Unverändert gültig seit: 03.02.2014)

Letzte Änderung: Medizinische Hinweise

Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtig Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen -siehe http://www.rki.de .
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Dengue Fieber
Insbesondere in den Küstenregionen kommt es durch den Stich tagaktiver Stechmücken zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen incl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht die einzige präventive Maßnahme in der Vermeidung von Mückenstichen (s.u.)

Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 1.500 m grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara besteht keine Infektionsgefahr.

Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
● körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
● in Risikogebieten Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen,
● ggfs. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Die Prävalenz von HIV im Land liegt im Vergleich zu den Nachbarländern mit 0,7 % relativ niedrig.

Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (s. o.).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist selbst in der Hauptstadt Asmara nur minimal. Nur in dem Orota Referral Hospital finden sich 9 Intensivbetten, im Halibet Hospital eine kleine Verbrennungsstation. Jede privatärztliche Aktivität ist verboten, im ganzen Land gibt es insgesamt nicht mehr als 40 (!) Fachärzte. Medikamente sind nur in ganz beschränkter Auswahl erhältlich.

Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Selbst Medikamente der Basisversorgung sind in Eritrea nicht verlässlich erhältlich und müssen ggfls. in ausreichender Menge mitgeführt werden.

Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de
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Teilreisewarnung Eritrea 10.02.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 10.02.2014
(Unverändert gültig seit: 10.02.2014)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen - Geld/Kreditkarten


Allgemeine Reiseinformationen
Festnahmen
Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.
Beschränkungen der Bewegungsfreiheit
Eritrea hat gegen alle Ausländer seit dem 1. Juni 2006 Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und –zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und in den meisten Fällen nicht erteilt wird. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, so gut wie keine Hilfe leisten.
Für Personen, die nach Eritrea reisen, gilt Folgendes:
Sofern für ein Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – die Gefahr von Minen.
Fotografierverbot
Es besteht Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Doppelstaater
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen nach Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon +291 1 18 66 70; Fax: +291 1 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.
Geld/Kreditkarten
Eine Bargeldversorgung ist in Eritrea nur per Umtausch von Devisen in eritreische Nakfa in Wechselstuben und Banken sowie mittels Geldüberweisungen über Western Union möglich (bitte Hinweise unter "Besondere Zollvorschriften" beachten). Bargeldabhebung und Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten funktionieren in der Regel nicht. In einzelnen Hotels ist jedoch die Bezahlung mit Kreditkarten möglich. Reisenden wird empfohlen, die Zahlungsmöglichkeiten im Vorfeld der Reise mit dem Hotel abzuklären. Reiseschecks werden in Eritrea nicht akzeptiert.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Eritrea 08.07.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 08.07.2014
(Unverändert gültig seit: 08.07.2014)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise - Stromausfall bis 10.07.2014


Aktuelle Hinweise
In Folge von Turbinenarbeiten am einzigen Kraftwerk des Landes gibt es bis voraussichtlich 10. Juli in ganz Eritrea keinen Strom aus dem öffentlichen Netz.
Reisende müssen in dieser Zeit mit entsprechenden Einschränkungen rechnen.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Eritrea 10.07.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 10.07.2014
(Unverändert gültig seit: 10.07.2014)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise - Stromausfall


Aktuelle Hinweise
In Folge von Turbinenarbeiten am einzigen Kraftwerk des Landes gibt es bis seit dem 8. Juli in ganz Eritrea keinen Strom aus dem öffentlichen Netz. Es ist nicht absehbar wann das Netz wieder zur Verfügung stehen wird. Reisende müssen mit entsprechenden Einschränkungen rechnen.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Eritrea 20.01.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Eritrea:

Stand 20.01.2016 (Unverändert gültig seit: 20.01.2016)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Allgemeine Reiseinformationen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Besondere strafrechtliche Vorschriften

Landesspezifische Sicherheitshinweise/Teilreisewarnung
Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird gewarnt.
Angesichts des ungelösten Grenzstreits zwischen Äthiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt.

Das Auswärtige Amt warnt zudem vor dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende, dem Anlaufen der Inseln des Dahlak Archipels sowie vor Einreisen auf dem Landweg.

Wer sich entschließt, nach Eritrea zu reisen, sollte dies nur auf dem Luftweg tun.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen

Festnahmen
Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.

Beschränkungen der Bewegungsfreiheit
Eritrea hat gegen alle Ausländer seit dem 1. Juni 2006 Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und –zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die ein bis zwei Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur schwer Hilfe leisten.

Für Personen, die nach Eritrea reisen, gilt Folgendes:

Sofern für ein Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – die Gefahr von Minen.

Fotografierverbot
Es besteht Fotografierverbot für alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.

Doppelstaater
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen nach Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.

Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon +291 1 18 66 70; Fax: +291 1 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.

Geld/Kreditkarten
Eine Bargeldversorgung ist in Eritrea nur per Umtausch von Devisen in eritreische Nakfa in Wechselstuben und Banken sowie mittels Geldüberweisungen über Western Union möglich (bitte Hinweise unter "Besondere Zollvorschriften" beachten). Bargeldabhebung und Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten funktionieren in der Regel nicht. In einzelnen Hotels ist jedoch die Bezahlung mit Kreditkarten möglich. Reisenden wird empfohlen, die Zahlungsmöglichkeiten im Vorfeld der Reise mit dem Hotel abzuklären. Reiseschecks werden in Eritrea nicht akzeptiert.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nein
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Reisedokumente von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens ein Jahr gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.

Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden (Ermessensentscheidung). Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen
Höchstgültigkeitsdauer zulassen.

Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen Wiedereinreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden.

Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
• Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum
• Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen.
• Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
• Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist und sofern sie eine Eritrean Identity Card vorweisen können

Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.

Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, sollte sich der Reisende an die nächstgelegene eritreische Vertretung wenden, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.

Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige
Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum. Wer mit einem eritreischen Personalausweis (ID) einreist, benötigt ein Ausreisevisum, wenn er das Land wieder verlassen will.

Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden ausschließlich als eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: +49 30 44 67 46 14, Fax: +49 30 44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.
Das Fotografieren militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar).

Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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