Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Pakistan:
Stand: 08.08.2018
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Gelbfieber
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe http://www.who.int ). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Pakistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.
Die WHO hat Pakistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Einwohner und Langzeitbesucher > 4 Wochen, die sich auf eine internationale Reise begeben, vier Wochen bis 12 Monate vor Reiseantritt mit einer Dosis gegen Polio geimpft werden (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV) oder ansonsten eine Reise dieser Personen zu verhindern. Bei einer kurzfristigen Reise (innerhalb von vier Wochen) sollte zumindest zum Abreisezeitpunkt eine Impfung erfolgt sein.
Allen Reisenden wird daher geraten, einen Impfschutz gegen Polio nachweisen zu können. Dieser ist regulär zehn Jahre wirksam, muss jedoch aufgrund dieser Einreisevorschrift jährlich erneuert werden. Bei der Ausreise von Ausländern werden von pakistanischer Seite und von der WHO Impfungen mit injizierbarem Impfstoff (IPV) akzeptiert.
Wird die Impfung in Pakistan durchgeführt, ist darauf zu achten, dass sie von einer staatlich autorisierten Stelle vorgenommen wird.
Bei Ausreise aus Pakistan und Einreise in ein Drittland, z.B. nach Indien, kann es sein, dass der Impfschutz kontrolliert wird.
Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat jährlich neu zu bescheinigen.
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe http://www.who.int ). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: http://www.rki.de ) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung gegen die Dengue-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie unten für Malaria beschrieben, ist die beste Schutzmaßnahme. Dengue-Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten und in den großen Zentren des Landes, während und in den Monaten nach der Regenzeit bis in Höhen von circa 2.000 Metern vor. Davon sind die großen Städte nicht ausgenommen. Auch in Islamabad und Lahore waren in den letzten Jahren Ausbrüche zu verzeichnen.
Chikungunya
Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor.
Malaria
Unterhalb einer Höhe von 2.000 Metern besteht in Pakistan ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malaria mit saisonalen Schwankungen. Besonders während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen. Das Risiko nimmt von Norden nach Süden zu und ist in der Indus-Tiefebene und im Sindh, am höchsten. In circa einem Drittel der Fälle handelt es sich um die potentiell lebensbedrohliche Malaria tropica.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken.
Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate (insbesondere Malaria tertiana) nach dem Aufenthalt ausbrechen. Je nach Reiseprofil wird neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfohlen. Verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) sollten aus Deutschland mitgebracht werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende helle, ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue, Chikungunya), in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe .
HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion.
Durchfall- und Darmerkrankungen
Leitungswasser kann mit fäkalen Keimen kontaminiert sein. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.
Cholera tritt in Pakistan, vor allem nach Überschwemmungen auf, ist aber in aller Regel für Reisende kein Problem. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.
Typhus
Typhus abdominalis wird durch Bakterien (sog. Salmonellen) verursacht. Typische Anfangsbeschwerden sind Fieber und Kopfschmerzen. Im weiteren Verlauf können u.a. wässrige Durchfälle oder Verstopfung, Husten und Hautrötungen auftreten. Die Erreger werden über verunreinigte Nahrungsmittel und Trinkwasser aufgenommen. In Pakistan gab es in den letzten Jahren immer wieder schwer zu behandelnde Typhuserkrankungen (Antibiotikaresistenzen), deswegen sollte auf eine gute Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene geachtet werden. Die Impfung gegen Typhus kann schützen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich. Zuverlässigen Schutz bietet nur die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Pakistan eine besondere Bedeutung zu. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
Leishmaniasis
Insbesondere die Haut-Leishmaniasis (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren) ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Insektenschutz tagsüber sollte deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Pakistan Aufenthalt muss an die Möglichkeit einer Haut-Leishmaniasis gedacht werden. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen, die dann in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik behandelt werden muss.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes.
Grippe (Saisonale Influenza)
Saisonale Influenzaviren, einschließlich der Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Pakistan vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: http://www.rki.de ). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen u .s. w.) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 Meter Höhe kann es vereinzelt und besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen.
Die Höhenkrankheit ist eine potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es, wenn Frühsymptome falsch gedeutet und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Von der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird abgeraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergungsrisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann sich je nach Unfallort sehr verzögern.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch teuer.
Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.
Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de ). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Pakistan bewusst sein.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.
Die deutsche Botschaft in Islamabad und das Generalkonsulat in Karachi verfügen für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt.
Teilreisewarnung Pakistan 11.06.2026
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Alexander
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Teilreisewarnung Pakistan 08.08.2018
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Teilreisewarnung Pakistan 01.03.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Pakistan:
Stand: 01.03.2019 (Unverändert gültig seit: 01.03.2019)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Von Reisen in den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) und den übrigen Grenzgebieten zu Indien wird aufgrund der aktuell erhöhten Spannungen zwischen Indien und Pakistan abgeraten.
Der Luftraum über Pakistan bleibt grundsätzlich bis zum 4. März 2019 gesperrt.
Die Flughäfen Karachi, Peschawar, Quetta und Islamabad International können voraussichtlich auf bestimmten Flugrouten ab 1. März 2019 18:00 Uhr Ortszeit wieder angeflogen werden.
Reisende müssen mit erheblichen Behinderungen rechnen und sollten sich vor Reiseantritt unbedingt bei ihrer Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter nach aktuellen Fluginformationen erkundigen.
Reisende werden ferner gebeten, sich über die Entwicklung der Lage weiterhin informiert zu halten und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 07.03.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 07.03.2019
(Unverändert gültig seit: 07.03.2019)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Von Reisen in den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) und den übrigen Grenzgebieten zu Indien wird aufgrund der aktuell erhöhten Spannungen zwischen Indien und Pakistan abgeraten.
Der Luftraum über Pakistan wurde vorübergehend gesperrt. Die Flughäfen Islamabad International, Karachi, Peschawar, Quetta, Lahore und Faisalabad sind für bestimmte Flugrouten wieder geöffnet.
Reisende müssen weiterhin mit erheblichen Behinderungen rechnen und sollten sich vor Reiseantritt unbedingt bei ihrer Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter nach aktuellen Fluginformationen erkundigen.
Reisende werden ferner gebeten, sich über die Entwicklung der Lage informiert zu halten und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 13.03.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 13.03.2019
(Unverändert gültig seit: 13.03.2019)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Medizinische Hinweise (Poliomyelitis-Kinderlähmung)
Aktuelle Hinweise
Von Reisen in den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) wird aufgrund der aktuell erhöhten Spannungen zwischen Indien und Pakistan abgeraten.
Bei Reisen und Aufenthalten im übrigen Grenzgebiet zu Indien wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Der Luftraum über Pakistan wurde vorübergehend gesperrt. Die Flughäfen Islamabad International, Karachi, Peschawar, Quetta, Lahore und Faisalabad sind für bestimmte Flugrouten wieder geöffnet.
Reisende müssen weiterhin mit erheblichen Behinderungen rechnen und sollten sich vor Reiseantritt unbedingt bei ihrer Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter nach aktuellen Fluginformationen erkundigen.
Reisende werden ferner gebeten, sich über die Entwicklung der Lage informiert zu halten und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Die WHO rät Ländern mit aktiver Poliomyelitis Übertragung wie Pakistan, die Ausreise aller Menschen zu verhindern, die mehr als 4 Wochen im Land gewesen sind und in den letzten 4 Wochen bis 12 Monaten nicht gegen Poliomyelitis geimpft wurden.
Typhus abdominalis wird durch Bakterien (sog. Salmonellen) verursacht. Typische Anfangsbeschwerden sind Fieber und Kopfschmerzen. Im weiteren Verlauf können u.a. wässrige Durchfälle oder Verstopfung, Husten und Hautrötungen auftreten. Die Erreger werden über verunreinigte Nahrungsmittel und Trinkwasser aufgenommen. Seit 2016 treten in Pakistan wiederholt Typhuserkrankungen auf, die schwer zu behandeln sind und nur auf wenige Antibiotika ansprechen. Aus diesem Grund sollte insbesondere auf eine gute Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene geachtet werden. Die Impfung gegen Typhus ist Reisenden grundsätzlich zu empfehlen.
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert, siehe www.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Pakistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.
Die WHO hat Pakistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Einwohner und Langzeitbesucher länger als 4 Wochen, die aus dem Land heraus eine internationale Reise antreten, vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Polio geimpft worden sind (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV). Steht eine dringende Reise an und es wurde nicht in den vergangenen vier Wochen bis 12 Monaten gegen Polio geimpft, soll sichergestellt werden, dass Einwohner und Langzeitreisende mindestens zum Abreisezeitpunkt eine Impfung erhalten. Ansonsten soll das Land eine Ausreise dieser Personen verhindern.
Alle Reisenden unter vier Wochen Reisezeit sollten einen kompletten Impfschutz gegen Polio haben. Alle 10 Jahre sind Auffrischimpfungen notwendig.
Bei Einreise in ein Drittland aus Pakistan kommend, z.B. nach Indien kann es sein, dass der Impfschutz kontrolliert wird.
Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch das aktualisierte Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen des Gesundheitsdienstes.
Dengue-Fieber
Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, siehe Merkblatt Expositionsprophylaxe.
Chikungunya
Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor.
Malaria
Unterhalb einer Höhe von 2.000 Metern besteht in Pakistan ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malaria mit saisonalen Schwankungen. Besonders während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen. Das Risiko nimmt von Norden nach Süden zu und ist in der Indus-Tiefebene und im Sindh, am höchsten. In circa einem Drittel der Fälle handelt es sich um die potentiell lebensbedrohliche Malaria tropica.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit Tropenmediziner*innen/ Reisemediziner*innen besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
• Tragen von körperbedeckender, heller Kleidung (lange Hosen, lange Hemden)
• wiederholtes Auftragen von Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue!) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria!)
• Schlafen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.
Cholera tritt in Pakistan, vor allem nach Überschwemmungen auf, ist aber in aller Regel für Reisende kein Problem. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich. Zuverlässigen Schutz bietet nur die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Pakistan eine besondere Bedeutung zu. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
Leishmaniasis
Insbesondere die Haut-Leishmaniasis ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren. Maßnahmen für einen zuverlässigen Insektenschutz tagsüber sollte deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Pakistan Aufenthalt muss an die Möglichkeit einer Haut-Leishmaniasis gedacht werden. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen, die dann in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik behandelt werden muss.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes.
Krim-Kongo-Haemorrhagisches Fieber
Diese Viruserkrankung, die von Zecken an infizierten Tieren übertragen wird, wird in allen Landesteilen regelmäßig an zwei Peaks (März bis Mai und August bis Oktober) beobachtet. Befallen sind überwiegend Menschen,die engen Kontakt zu Tieren haben (Farmer, Schlachter, usw.). Dieser enge Kontakt zu Tieren sollte deshalb vermieden werden.
Grippe (Saisonale Influenza)
Saisonale Influenzaviren, einschließlich der Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Pakistan vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen, siehe www.rki.de. Persönliche Hygienemaßnahmen wie Händewaschen oder -desinfektion sowie Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 Meter Höhe kann es vereinzelt und besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen.
Die Höhenkrankheit ist eine potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es, wenn Frühsymptome falsch gedeutet und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Von der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird abgeraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergungsrisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann sich je nach Unfallort sehr verzögern.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch teuer.
Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.
Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Pakistan bewusst sein.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.
Die deutsche Botschaft in Islamabad und das Generalkonsulat in Karachi verfügen für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen/ Tropenmediziner*innen/ Reisemediziner*innen persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Teilreisewarnung Pakistan 11.04.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Pakistan:
Stand: 11.04.2019 (Unverändert gültig seit: 11.04.2019)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum)
Aktuelle Hinweise
Von Reisen in den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) wird aufgrund der aktuell erhöhten Spannungen zwischen Indien und Pakistan abgeraten.
Bei Reisen und Aufenthalten im übrigen Grenzgebiet zu Indien wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Der Luftraum über Pakistan wurde vorübergehend gesperrt. Flugverbindungen aus östlicher Richtung in den Nordteil Pakistans bleiben zum Teil gestört.
Reisende müssen weiterhin mit Behinderungen rechnen und sollten sich vor Reiseantritt unbedingt bei ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reiseveranstalter nach aktuellen Fluginformationen erkundigen.
Reisende werden ferner gebeten, sich über die Entwicklung der Lage informiert zu halten und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen.
Ausnahmen bilden das sog. „Visa on Arrival“ für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben, nähere Informationen hierzu können über die Webseite des pakistanischen Innenministeriums abgerufen werden.
Vor Reiseantritt einzuholende Visa für Pakistan müssen bei der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragt werden. Informationen zur Verlängerung von Visa in Pakistan sind erhältlich beim pakistanischen Innenministerium .
Pakistan hat mit der Einführung eines e-Visa-Systems für Touristen für Aufenthalte bis 30 Tage begonnen. In der Anlaufphase wird diese elektronische Visumbeantragung deutschen Staatsangehörigen vorerst noch nicht zur Verfügung stehen.
Daneben wurden sog. Visa-on-Arrival für Touristen und Geschäftsleute für Aufenthalte bis zu 30 Tagen eingeführt. Diese Visumerleichterung gilt auch für deutsche Staatsangehörige.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Teilreisewarnung Pakistan 30.08.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand: 30.08.2019
Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit – Teilreisewarnung
Aktuelles
Vor Reisen in die Nähe der „Line of Control“ (LoC) wird angesichts der aktuellen Spannungen in Kaschmir gewarnt. Es ist derzeit nicht absehbar, wie sich die militärische Lage an der LoC entwickelt und wie sich diese auf die Sicherheit der Umgebung auswirkt.
Vor dem Hintergrund der Spannungen zwischen Pakistan und Indien um Kaschmir wird derzeit immer wieder landesweit zu Protesten aufgerufen, so dass es vor allem in Verbindung mit den Freitagsgebeten zu Demonstrationen, auch mit Gewaltpotenzial, kommen kann.
Die Regierung Pakistan hat Reisen von Ausländern in die Provinz Khyber Pakhtunkhwa während der schiitischen Muharram Feiertage im Zeitraum vom 1. bis 10.September 2019 untersagt.
• Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
• Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen
- nach Khyber Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in die sogenannten newly merged districts (NMDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas),
- nach Belutschistan (und die Ein- und Ausreise auf dem Landweg von und nach Iran) und
- in die Nähe der „Line of Control“ (LoC)
wird gewarnt.
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Teilreisewarnung Pakistan 18.09.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand: 18.09.2019
Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit - Teilreisewarnung
Aktuelles
Von Reisen entlang der „Line of Control“ (LoC) wird angesichts der aktuellen Spannungen in Kaschmir dringend abgeraten. Es ist derzeit nicht absehbar, wie sich die militärische Lage an der LoC entwickelt und wie sich diese auf die Sicherheit der Umgebung auswirkt.
Vor dem Hintergrund der Spannungen zwischen Pakistan und Indien um Kaschmir wird derzeit immer wieder landesweit zu Protesten aufgerufen, so dass es vor allem in Verbindung mit den Freitagsgebeten zu Demonstrationen, auch mit Gewaltpotenzial, kommen kann.
• Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
• Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen
- nach Khyber Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in die sogenannten newly merged districts (NMDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas) und
- nach Belutschistan (und die Ein- und Ausreise auf dem Landweg von und nach Iran)
wird gewarnt.
Von Reisen entlang der „Line of Control“ (LoC) wird dringend abgeraten.
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Alexander
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Teilreisewarnung Pakistan 07.01.2020
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand: 07.01.2020
Letzte Änderungen:
Aktuelles
Aus Anlaß des tödlichen US-Luftangriffs auf den iranischen General Soleimani in Bagdad am 3. Januar 2020 finden auch in Pakistan, insbesondere in den größeren Städten wie Islamabad und Karatschi, anti-amerikanische Demonstrationen statt, bei denen Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden können.
• Verhalten Sie sich besonders umsichtig, meiden Sie Menschenansammlungen und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitskräfte.
• Halten Sie sich über die aktuellen Entwicklungen über Fernsehen, Radio und Internet und diese Reise- und Sicherheitshinweise informiert.
Von Reisen entlang der „Line of Control“ (LoC) wird angesichts der aktuellen Spannungen in Kaschmir dringend abgeraten. Es ist derzeit nicht absehbar, wie sich die militärische Lage an der LoC entwickelt und wie sich diese auf die Sicherheit der Umgebung auswirkt.
Vor dem Hintergrund der Spannungen zwischen Pakistan und Indien um Kaschmir wird derzeit immer wieder landesweit zu Protesten aufgerufen, so dass es vor allem in Verbindung mit den Freitagsgebeten zu Demonstrationen, auch mit Gewaltpotenzial, kommen kann.
• Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
• Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 14.04.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 14.04.2021
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (landesweite Protestaktionen)
- Gesundheit (Impfschutz)
Aktuelles
Landesweite Protestaktionen
Infolge der Verhaftung des Anführers der radikal-islamischen TLP am 12. April 2021 wird derzeit vor allem in den Großstädten, insbesondere in Lahore demonstriert. Dabei kann es weiterhin zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der TLP und den pakistanischen Sicherheitskräften kommen. Hauptverbindungsstraßen können jederzeit kurzfristig blockiert werden.Gesundheit
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von 1 Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen .
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Hinweise zum Corona-Virus in Pakistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 03.05.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 03.05.2021
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Protestkundgebungen: Entfall)
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpoltische Lage; redaktionelle Änderungen)
Sicherheit
Terrorismus
Die Anzahl terroristischer Anschläge mit Todesopfern in Pakistan ist rückläufig, bleibt aber weiterhin auf einem erhöhten Niveau. Schwerpunkte sind die Provinzen Khyber-Pakhtunkhwa und Belutschistan einschl. Provinzhauptstadt Quetta.
Vor Reisen in diese Regionen wird daher gewarnt.
Die Gefahr für terroristische Anschläge seitens der Pakistanischen Taliban sowie religiös motivierter oder separatistischer Gruppen, insbesondere durch Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate besteht weiterhin landesweit, auch in den Großstädten Islamabad, Lahore, Karachi, Multan und Rawalpindi, und verstärkt zu Freitagsgebeten, an Feiertagen wie zu Beginn und Ende des Ramadan. Die Terroranschläge richten sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste, Polizei, Märkte, Einrichtungen der Infrastruktur, gegen religiöse Stätten (Moscheen, Schreine, Kirchen) sowie gegen ethnische Minderheiten. In den meisten Fällen sind Todesopfer und Verletzungen auch unter der Zivilbevölkerung zu beklagen.
In Belutschistan und in Khyber Pakhtunkhwa (dort insbesondere in den sogenannten newly merged districts (NMDs)) besteht zudem ein erhöhtes Entführungsrisiko.
In Karachi kommt es gelegentlich zu religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer oder krimineller Gruppen mit Sicherheitskräften.Innenpolitische Lage
- Holen Sie vor Reiseantritt ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel ein und erkundigen Sie sich bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüro, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind.
- Rechnen Sie mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
- Halten Sie sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fern.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und selber zum Ziel terroristischer Anschläge werden.
In Belutschistan sowie in den sogenannten newly merged districts (NMDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Militär und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebiete ohne erforderliche Genehmigung droht die Inhaftierung für mehrere Tage.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Beachten Sie Absperrungen und halten Sie sich gesperrten Gebieten ohne Genehmigung fern.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Hinweise zum Corona-Virus in Pakistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 01.04.2022
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 01.04.2022
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus; Innenpolitische Lage; Grenzgebiete zu Indien; Kriminalität)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
Sicherheit
Terrorismus
Die Anzahl terroristischer Anschläge mit Todesopfern in Pakistan steigt von erhöhtem Niveau aus weiter an. Schwerpunkte sind die Provinzen Khyber-Pakhtunkhwa und Belutschistan einschl. Provinzhauptstadt Quetta.
Vor Reisen in diese Regionen wird daher gewarnt.
Die Gefahr terroristischer Anschläge – insbesondere seitens der Pakistanischen Taliban, des sogenannten Islamischen Staates Provinz Khorasan, belutschischer Separatisten -meist durch Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate besteht landesweit und mit steigender Tendenz. Dies gilt auch für die Großstädte Islamabad, Lahore, Karachi, Multan und Rawalpindi, verstärkt zu Freitagsgebeten, an Feiertagen wie zu Beginn und Ende des Ramadan. Die Terroranschläge richten sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste, Polizei, Märkte, Einrichtungen der Infrastruktur, religiöse Stätten (Moscheen, Schreine, Kirchen) sowie gegen ethnische Minderheiten. Auch Demonstrationen können Ziel terroristischer Anschläge werden. In den meisten Fällen sind Todesopfer und Verletzungen auch unter der Zivilbevölkerung zu beklagen.
In Belutschistan und in Khyber Pakhtunkhwa (dort insbesondere in den sogenannten „newly merged districts“ (NMDs)) besteht zudem ein erhöhtes Entführungsrisiko.
In Karachi kommt es zu religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer oder krimineller Gruppen mit Sicherheitskräften.Innenpolitische Lage
- Holen Sie vor Reiseantritt ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel ein und erkundigen Sie sich bei den pakistanischen Behörden oder einem Reisebüro, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind.
- Rechnen Sie mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
- Halten Sie sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fern.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Im Zusammenhang mit dem laufenden parlamentarischen Misstrauensantrag gegen den Regierungschef sind großangelegte Demonstrationen in Islamabad möglich.
Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und zum Ziel terroristischer Anschläge werden.
In Belutschistan sowie in den sogenannten „newly merged districts“ (NMDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Militär und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebieten ohne erforderliche Genehmigung droht eine Inhaftierung für mehrere Tage.Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Beachten Sie Absperrungen und halten Sie sich von gesperrten Gebieten ohne eine erforderliche Genehmigung fern.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie („Line of Control“ (LoC)) und für weitere Regionen des Landes.
Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung.
Vor Ein- und Ausreisen über die pakistanische Landesgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt.
Die deutschen Vertretungen in Pakistan stellen keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus. Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, aber nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung passierbar. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.Kriminalität
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Erkundigen Sie sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage.
- Führen Sie Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans bevorzugt auf dem Luftweg durch (Flughäfen Gilgit und Skardu), rechnen Sie aber auch mit kurzfristigen wetterbedingten Flugausfällen.
- Informieren Sie sich für Reisen auf dem Landweg vorab bei den pakistanischen Behörden, ob Sie für Ihre Reiseroute oder Ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung („Non-Objection-Certificate“ (NOC)) beantragen müssen und stellen Sie ggf. entsprechende Anträge möglichst frühzeitig.
Kriminalität nimmt insgesamt zu, insbes. in den Großstädten. Gewaltkriminalität (Raub, Mord) wird im gesamten Land beobachtet, insbesondere in Belutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa sowie in den Großstädten, insbesondere Karachi. Kleinkriminalität wie insbesondere Taschendiebstähle und andere Straßenkriminalität kommen in den großen Städten und insbesondere in Karachi vor. Fußgänger sind in der Dunkelheit leichte Opfer. Reisepässe, Kreditkarten und mobile Geräte sind oft begehrtes Diebesgut; Kreditkartenbetrug ist nicht unüblich. Als gefährlich gelten Abhebungen an Geldautomaten und das Anhalten an großen Kreuzungen bei Nacht; dabei kommt es nicht selten zu Raubüberfällen.
Ortsüblich ist, dass Kurzaufenthalte z.B. von Geschäftsreisenden, Künstlern oder SES-Experten in Karachi von ortskundigen, verlässlichen lokalen Partnern begleitet werden.
Entführungen von Ausländern erfolgten zuletzt nur noch in Belutschistan sowie in Teilen Khyber Pakhtunkhwas.
Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung Ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort.Reiseinfos
- Stimmen Sie Reisepläne möglichst mit Partnern vor Ort sorgfältig ab.
- Vermeiden Sie möglichst Spaziergänge in den Städten bei Dunkelheit und verzichten Sie dort auch tagsüber auf das Zeigen von Wertgegenständen in der Öffentlichkeit.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Rechtliche Besonderheiten
Pakistan ist ein islamisches Land. Allerdings sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach Scharia-Recht (z.B. zu Körperstrafen) verurteilt worden sind. Straftaten wie Blasphemie (Gotteslästerung), Ehebruch und Drogendelikte werden mit hohen Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe, geahndet.
Seit Aufhebung des Todesstrafenmoratoriums im Dezember 2014 für Terrorismus-Straftatbestände und im März 2015 für alle mit der Todesstrafe bewehrten Straftatbestände, gab es bereits zahlreiche Hinrichtungen.
Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten, welche über das im alltäglichen Umgang Übliche hinausgehen, können geahndet werden.
Der Besitz und Genuss alkoholischer Getränke ist für Muslime verboten. Nicht-Muslime können Alkohol in speziell lizensierten Geschäften kaufen und in lizensierten, meist internationalen Hotels bestellen. Es werden vermehrt Straßenkontrollen durchgeführt.
Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen und Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen etc. ist verboten, kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, auch durch auffälliges Verhalten oder den Gebrauch von technisch höher entwickelten Geräten, wie GPS-Geräten und Drohnen, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen.
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Teilreisewarnung Pakistan 11.04.2022
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Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus; Innenpolitische Lage)
Sicherheit
Terrorismus
Die Anzahl terroristischer Anschläge mit Todesopfern in Pakistan steigt von erhöhtem Niveau aus weiter an. Schwerpunkte sind die Provinzen Khyber-Pakhtunkhwa und Belutschistan einschl. der Provinzhauptstädte Quetta und Peshawar.
Vor Reisen in diese Regionen wird daher gewarnt.
Die Gefahr terroristischer Anschläge – insbesondere seitens der Pakistanischen Taliban, des sogenannten Islamischen Staates Provinz Khorasan, belutschischer Separatisten -meist durch Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate besteht landesweit und mit steigender Tendenz. Dies gilt auch für die Großstädte Islamabad, Lahore, Karachi, Multan und Rawalpindi, verstärkt zu Freitagsgebeten, an Feiertagen wie zu Beginn und Ende des Ramadan. Die Terroranschläge richten sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste, Polizei, Märkte, Einrichtungen der Infrastruktur, religiöse Stätten (Moscheen, Schreine, Kirchen) sowie gegen ethnische Minderheiten. Auch Demonstrationen können Ziel terroristischer Anschläge werden. In den meisten Fällen sind Todesopfer und Verletzungen auch unter der Zivilbevölkerung zu beklagen.
In Belutschistan und in Khyber Pakhtunkhwa (dort insbesondere in den sogenannten „newly merged districts“ (NMDs)) besteht zudem ein erhöhtes Entführungsrisiko.
In Karachi kommt es zu religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer oder krimineller Gruppen mit Sicherheitskräften.Innenpolitische Lage
- Holen Sie vor Reiseantritt ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel ein und erkundigen Sie sich bei den pakistanischen Behörden oder einem Reisebüro, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind.
- Rechnen Sie mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
- Halten Sie sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fern.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Nach erfolgreichem Misstrauensantrag gegen den bisherigen Regierungschef Khan am 9. April 2022 kam es im gesamten Land zu Massendemonstrationen, die überwiegend friedlich verlaufen sind, jedoch von scharfer Rhetorik begleitet wurden. Diese angespannte Stimmung kann bis auf Weiteres immer wieder zur Großdemonstrationen mit Eskalationspotential führen. Es wird daher dringend geraten, sich von politischen Kundgebungen jedweder Art fernzuhalten. Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und zum Ziel terroristischer Anschläge werden.
In Belutschistan sowie in den sogenannten „newly merged districts“ (NMDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Militär und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebieten ohne erforderliche Genehmigung droht eine Inhaftierung für mehrere Tage.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Beachten Sie Absperrungen und halten Sie sich von gesperrten Gebieten ohne eine erforderliche Genehmigung fern.
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Teilreisewarnung Pakistan 10.05.2022
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Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien)
Sicherheit
Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie („Line of Control“ (LoC)) und für weitere Regionen des Landes.
Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung.
Vor Ein- und Ausreisen über die pakistanische Landesgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt.
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- Erkundigen Sie sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage.
- Führen Sie Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans bevorzugt auf dem Luftweg durch (Flughäfen Gilgit und Skardu), rechnen Sie aber auch mit kurzfristigen wetterbedingten Flugausfällen.
- Informieren Sie sich für Reisen auf dem Landweg vorab bei den pakistanischen Behörden, ob Sie für Ihre Reiseroute oder Ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung („Non-Objection-Certificate“ (NOC)) beantragen müssen und stellen Sie ggf. entsprechende Anträge möglichst frühzeitig.
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- Aktuelles (Sicherheitslage)
Aktuelles
Sicherheitslage
Aufgrund der innenpolitischen Lage ist mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.
- Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Hinweise zum Corona-Virus in Pakistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 08.08.2022
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 08.08.2022
Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles, Impfschutz, Poliomyelitis)
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.Impfschutz
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19 , auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
- Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen .
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Pakistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch das aktualisierte Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen.
- Bei Reisen unter vier Wochen Reisezeit achten Sie auf einen kompletten Impfschutz gegen Poliomyelitis. Alle zehn Jahre sind Auffrischungsimpfungen notwendig.
- Bei Reisen und Langzeitaufenthalten über vier Wochen im Land lassen Sie sich zusätzlich vier Wochen bis 12 Monate vor Wiederausreise mit einer Dosis gegen Poliomyelitis impfen.
Hinweise zum Corona-Virus in Pakistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt




