Hallo,
hat jemand Informationen welche Versicherung Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen hier versichert ?
Kfz-Versicherung für ausländisches Kennzeichen
Moderator: Moderatoren
Re: Kfz Versicherung
Randinfo hier:
http://www.verwaltungsdurchklick.de/index.php?id=2008
- Einfuhr und Zulassung von Neu- und Gebrauchtwagen aus dem Ausland
- Mitnahme eines ausländischen Autos nach Deutschland
- Steuern für ein ausländisches Auto
- Versicherung eines ausländischen Autos
- Zulassung eines ausländischen Autos in Deutschland
Gruß
http://www.verwaltungsdurchklick.de/index.php?id=2008
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- Mitnahme eines ausländischen Autos nach Deutschland
- Steuern für ein ausländisches Auto
- Versicherung eines ausländischen Autos
- Zulassung eines ausländischen Autos in Deutschland
Gruß
Nach Süden!
In der Wüste triffst Du Dich selbst.
Oder Du triffst nichts.
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Re: Kfz Versicherung
Nett aber damit kann ich nichts anfangen.TGerd hat geschrieben:Randinfo hier:
http://www.verwaltungsdurchklick.de/index.php?id=2008
- Einfuhr und Zulassung von Neu- und Gebrauchtwagen aus dem Ausland
- Mitnahme eines ausländischen Autos nach Deutschland
- Steuern für ein ausländisches Auto
- Versicherung eines ausländischen Autos
- Zulassung eines ausländischen Autos in Deutschland
Gruß
Es geht hier nur darum
welche Versicherung Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen hier versichert
Re: Kfz Versicherung
Mal nicht so geistig unbeweglich. Häng Dich ans Telefon und ruf die üblichen Verdächtigen (falls Du damit nichts anfangen kannst: Versicherungen) an. Darauf hättest Du doch auch selber kommen können. Dort wirst Du dann schon danach gefragt:
Zitat aus dem Link:
... Bei Aufenthalten von über einem Jahr, also dann, wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen wird, ist bei einer Versicherungsgesellschaft in Deutschland eine so genannte Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu schließen. Sie sollten der Versicherungsgesellschaft gegebenenfalls eine Bescheinigung Ihrer Versicherung Ihres Heimatlandes darüber vorlegen, dass Sie in den letzten Jahren unfallfrei gefahren sind. Je nach unfallfrei gefahrener Zeit reduzieren sich die Prämien erheblich (um bis zu 65 % der Normalprämie).
Gruß
und bin raus aus diesem Fred.
Zitat aus dem Link:
... Bei Aufenthalten von über einem Jahr, also dann, wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen wird, ist bei einer Versicherungsgesellschaft in Deutschland eine so genannte Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu schließen. Sie sollten der Versicherungsgesellschaft gegebenenfalls eine Bescheinigung Ihrer Versicherung Ihres Heimatlandes darüber vorlegen, dass Sie in den letzten Jahren unfallfrei gefahren sind. Je nach unfallfrei gefahrener Zeit reduzieren sich die Prämien erheblich (um bis zu 65 % der Normalprämie).
Gruß
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