Bin belogen worden...

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ta-rider

Bin belogen worden...

Beitrag von ta-rider »

Hi.

Nachdem die Firma die mein Motorrad von Suedafrika nach Deutschland verschiffen sollte mich nur belogen und betogen hat. habe ich mein Motorrad selber zurueck gefahren siehe

http://www.adventure-travel-experience. ... westkueste

LG. Tobi
Zuletzt geändert von ta-rider am Do 28. Okt 2010, 12:49, insgesamt 3-mal geändert.
siggi
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Re: Bin belogen worden...

Beitrag von siggi »

Hallo Tobi,

wieso wurde bei der Ausfuhr im Hafen nicht auch gleich auf dem Carnet die Ausfuhr bestätigt?

Wenn das Fahrzeug in Südafrika verschifft worden ist, muss es doch außerdem Verschiffungspapiere geben, dass es ausgeführt wurde. Benutze doch einfach die Verschiffungspapiere als Nachweis für die Ausfuhr aus Südafrika, egal wo sich das Moped zurzeit befindet.

Dir fehlt zwar momentan die Standortbescheinigung, um das Carnet beim ADAC auszulösen, aber dies ist ja unabhängig von Südafrika.

Grüsse Siggi
ta-rider

Re: Bin belogen worden...

Beitrag von ta-rider »

---
Zuletzt geändert von ta-rider am Sa 24. Jul 2010, 22:35, insgesamt 1-mal geändert.
siggi
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Re: Bin belogen worden...

Beitrag von siggi »

Tobi,

du musst doch wissen was in deinem Carnet ein- oder nicht eingetragen ist.
Es befindet sich doch in deinem Besitz!

Und das Fahrzeug ist doch noch gar nicht wieder nach Südafrika eingeführt, es steht doch noch im Hafen bzw. im Container.

Oder habe ich irgendetwas falsch verstanden?
Siggi
ta-rider

Re: Bin belogen worden...

Beitrag von ta-rider »

nein das carned hat die verschiffungsfirma...
Zuletzt geändert von ta-rider am Do 28. Okt 2010, 12:49, insgesamt 2-mal geändert.
TGerd
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Re: Bin belogen worden...

Beitrag von TGerd »

Wäre ganz hilfreich, wenn einige weitere Informationen geliefert würden:

- Wer hat das Carnet und Wo ist es??????
- Welchem Carrier hast Du das Fahrzeug zur Rückführung gegeben?
- Wohin lautete der Bestimmungsort des Fahrzeugs, Belgien oder Deutschland?
- Wer hat dafür die Frachtpapiere und die Auftragsquittung?
- Wurde der Einfuhr-Revers in Südafrika abgestempelt und abgeschnitten?
- Wurde der Ausfuhr-Revers in Südafrika abgestempelt und abgeschnitten?
- Warum wurde das Motorrad in Belgien abgewiesen? Kein Ausfuhr-Revers in Südafrika abgestempelt???
- Das Fahrzeug befindet sich höchstwahrscheinlich wieder im Zollhafen Kapstadt. Damit ist es nicht (!) in Südafrika eingeführt!

Wenn sich die Südafrikanische Zollbehörde beim ADAC meldet, haben die möglicherweise den Wiederausfuhr-Revers nicht. Ebenso werden die Belgischen Behörden die Einfuhr verweigern.

viewtopic.php?p=53758#53758
siehe Zollrisiko.

Gruß

Nachsatz : ADAC-Link hat sich geändert. Siehe unten ...
Zuletzt geändert von TGerd am Di 1. Jun 2010, 18:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Birgitt
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Re: Bin belogen worden...

Beitrag von Birgitt »

TGerd hat geschrieben:- Warum wurde das Motorrad in Belgien abgewiesen?
Hallo TGerd,

hast du diesen Thread gelesen?

http://wuestenschiff.de/phpbb/viewtopic ... ht=palette

Nur als ergänzender Hinweis.

Gruß
Birgitt
TGerd
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Re: Bin belogen worden...

Beitrag von TGerd »

Danke. Nein, hatte ich nicht gelesen. Ein Querverweis (neudeutsch: link) des Fragestellers dorthin wäre angebracht gewesen. Aus dem Eingangsposting des Freds geht dahingehend nichts hervor. Hellsehen kann er ja nicht verlangen.

Ansprechpartner ist jetzt in jedem Fall der Carrier (Spediteur). Dieser muß bei den Zollbehörden akkreditiert sein, dann kann er auch mit denen verhandeln. Der soll das Fahrzeug halt in eine Stahlgitterbox stellen. Trotzdem wäre es gut, die Fragen das Carnet betreffend beantwortet zu bekommen.

Gruß

Nachsatz: Anscheinend hat sich der ADAC-Link für's Carnet geändert:
http://www.adac.de/reise_freizeit/ratge ... tabid=tab2

Für Antragsteller in D:
http://www.adac.de/_mm/pdf/Antrag%20kom ... _18335.pdf
Siehe Punkt 8, Zollrisiko. Wer der Halter des Carnets ist, der haftet letztlich! Da verstehen die keinen Spaß.
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ta-rider

Re: Bin belogen worden...

Beitrag von ta-rider »

bin von der firma nur belogen worden...
Zuletzt geändert von ta-rider am Do 28. Okt 2010, 12:52, insgesamt 2-mal geändert.
TGerd
Beiträge: 1118
Registriert: Do 20. Sep 2007, 07:52

Re: Bin belogen worden...

Beitrag von TGerd »

Wenn Du der Meinung bist, meine Fragen oben hätten nichts mit der zu erwartenden Strafe zu tun (warum denn überhaupt eine Strafe?), dann will ich Dir Deinen Standpunkt nicht nehmen.

- Deine erste Einlassung datiert vom 11.03.2010 http://wuestenschiff.de/phpbb/viewtopic ... 9397#89397
- Heute ist der 02.06.2010, seitdem sind also 12 Wochen vergangen.

Bis dato hast Du es anscheinend nicht geschafft, eine Kopie des Carnets mit den relevanten Eintragungen, das beim Spediteur lagert, einzufordern:
ta-rider hat geschrieben:... Mein Carned hat die Verschiffungsfirma und wer wann was gestempelt hat weiss ich derzeit leider auch nicht ...

Es soll seit einiger Zeit Telefone, Faxgeräte und das unsägliche Internet geben.

Falls Du den Spediteur nicht ausdrücklich beauftragt hast, das Fahrzeug auf einer Holzpalette zu befördern, hat der derzeit den schwarzen Peter. Dahin mußt Du Dich zu allererst wenden. Das hast Du bislang anscheinend nicht getan (oder gibt's noch einen früheren okkulten diesbezüglichen Fred von Dir, den ich nicht gelesen habe?). Die Frage nach den relevanten Eintragungen MUß geklärt werden.

Hattest Du denn überhaupt die Absicht, das Fahrzeug zurückzuholen? Deine Frage:
ta-rider hat geschrieben:... Der Einführzoll nach Südafrika kostet meiner Information nach 80% vom im Carned vermerkten Fahrzeugwert + Strafe = Die Summe die mich interessieren würde ...

läßt mich irgendwie nachdenklich werden.

Wenn das Fahrzeug nämlich ordnungsgemäß nach Deutschland zurückgebracht wird (auch jetzt noch), gibt es weder eine Forderung von der Carnetstelle des ADAC noch eine Strafgeldforderung vom südafrikanischen Zoll.

Mit einer Vorführung des zurückgeholten Fahrzeugs beim hiesigen zuständigen Zollamt mußt Du rechnen. Dort wird der amtliche finale OK-Stempel in das Carnet eingefügt. Eher gibt's die Sicherheitsleistung vom ADAC nicht zurück.

Bringst Du das Fahrzeug nicht zurück, wirst Du zahlen müssen. Die geforderte Summe wird dann, falls erforderlich, gerichtlich bei Dir eingeklagt. Siehe oben: Carnetbestimmungen, Punkt 8. Zollrisiko.

Gruß
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