Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 13.08.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Peru - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 sehr stark betroffen und daher als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen – auch für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa wurde wieder aufgenommen. Die Einreise von Personen aus Brasilien, Indien und Südafrika kommend ist zunächst bis 22. August 2021 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Peruanische Staatsangehörige und in Peru wohnhafte Ausländer, die aus Brasilien, Südafrika oder Indien einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Eine „Freitestung“ ist nicht möglich. Alle anderen Einreisenden sind verpflichtet, ein negatives maximal 72 Stunden altes COVID-19-Testergebnis vorzulegen (molekular oder Antigen), sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch noch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 31. August 2021 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. Bis zunächst 22. August 2021 gilt für die Stadt Lima und den Großraum Lima ein nächtliches Ausgangsverbot von 0 bis 4 Uhr.
Zudem gilt ein generelles Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen. Je nach Einstufung in eine der 4 Alarmstufen variieren die Beschränkungen in den verschiedenen Regionen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Beim Betreten von Supermärkten, Märkten und Einkaufszentren sind zwei Masken übereinander zu tragen. Die Nutzung eines Gesichtsprotektors wird grundsätzlich empfohlen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.

Portugal - Aufhebung der COVID-19-bedingten Reisewarnung mit Ausnahme der Regionen Lissabon und Algarve ab 15.08.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal (einschließlich der Autonomen Regionen Madeira und Azoren) wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 15. August 2021 gilt dies nur noch für die Regionen Lissabon und Algarve.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen jedoch landesweit stark gesunken. In den Regionen Lissabon und Algarve befinden sie sich weiterhin auf sehr hohem Niveau. Portugal ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 15. August 2021 gilt dies nur noch für die Regionen Lissabon und Algarve.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer PCR-Test (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich.
Für Madeira und die Azoren gelten abweichende Einreisebestimmungen, s. Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren.
Der PCR-Test darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38°C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen.. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland sind wieder geöffnet, es gelten die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Auch die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal geöffnet. Über den Landgang der Passagiere dort wird im Einzelfall entschieden. Die Häfen der Autonomen Region Azoren haben wieder für Kreuzfahrttourismus geöffnet.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt der allgemeine Notstand (situacao de calamidade). Die Regierung hat zum 1. August 2021 begonnen, Beschränkungen schrittweise zurückzunehmen. Die Ausgangssperre ist landesweit aufgehoben. In der ersten Phase sind seit 1. August 2021 die Öffnungszeiten von Restaurants, Geschäften und sonstigen Einrichtungen grundsätzlich nicht mehr beschränkt, die Kapazitätsbeschränkungen gelten jedoch weiterhin. Innenbereiche von Restaurants können am Wochenende (Freitag ab 19 Uhr und an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) nur besucht werden, wenn bei allen Personen ab 12 Jahren entweder
• ein digitales COVID-Zertifikat der EU
• ein negativer PCR-Test (72 h vor Zutritt) oder Antigen-Schnelltest im Labor (48 h vor Zutritt)
• ein Antigen-Schnelltest in der Apotheke unter Anwesenheit einer Fachkraft (24 h vor Zutritt)vorgelegt wird oder
• ein Antigen-Schnelltest (Selbsttest) im Beisein des Restaurantpersonals (beim Zutritt) durchgeführt wird.
Die Außenbereiche von Restaurants unterliegen dieser Beschränkung nicht.
Über diese Beschränkung für Restaurants hinaus können touristische Unterkünfte (Hotels und Ferienwohnungen) im ganzen Land (nur Festland) und an jedem Wochentag nur noch betreten werden, wenn ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen einmalig beim Check-In vorgelegt oder durchgeführt wird. Diese Maßnahmen gelten auch für Touristen. Es wird empfohlen, den ggfs. erforderlichen COVID-Test für die Rückreise nach Deutschland vor dem endgültigen Verlassen der touristischen Unterkunft vorzunehmen. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Unterbringung in Quarantäneunterkünften kommen, da diese auf dem Festland Portugals nicht zentral und nicht immer kostenfrei von den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Entsprechende Nachweise müssen ab sofort z.B. auch bei Besuchen von Casinos, Thermen, Fitness-Studios, vergleichbaren Einrichtungen oder bei Veranstaltungen vorgelegt werden.
Für den Strandbetrieb gilt ein Ampelsystem mit Maskenpflicht beim Zu- und Abgang. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt, Bars sind geöffnet und folgen den allgemeinen Regeln des Restaurantbetriebs, Diskotheken hingegen bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU .
Hygieneregeln
Im Rahmen des allgemeinen Notstands können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich der digitalen Einreiseanmeldung gemäß Online-Formular für Madeira ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren benötigen keinen Test, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen gemäß den vorgenannten Informationen. Auf Madeira können solche Test gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 1 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und 10 Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug / Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug / Abfahrt durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

Ruanda - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegte sich bisher auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (50 USD). Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Transferhotel kostet 10 USD. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Reisende aus Uganda und Indien unterliegen einer siebentägigen Quarantäne. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird. Die Test- und Quarantänevorschriften gelten auch für gegen COVID-19 geimpfte Personen.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Zunächst bis zum 31. August 2021 gilt wegen hoher Infektionszahlen ein Lockdown für einzelne Sektoren (RUHANGO Distrikt – Byimana, HUYE-Distrikt – Tumba und Gishamvu Sektoren, KAYONZA Distrikt – Rukara, Murundi, Nyamirama und Mwiri, GATSIBO Distrikt – Muhara, Remera und Kageyo). Häuser und Wohnungen dürfen dort nur mit Genehmigung für essentielle Besorgungen (Lebensmittel, Gesundheitsvorsorge) verlassen werden. Der öffentliche Nahverkehr wird in diesen Distrikten eingestellt. Geschäfte sind bis auf Supermärkte, Tankstellen und Apotheken geschlossen.
Für alle anderen Landesteile gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 4 Uhr. Reisen von und nach Kigali und zwischen den Distrikten sind mit Ausnahme der o. g. Sektoren erlaubt. Alle sozialen Zusammenkünfte (einschließlich Feiern) sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich bleiben grundsätzlich verboten. Der öffentliche Nahverkehr darf nur mit 75 % Auslastung verkehren. Restaurants können mit 30 % Auslastung wieder öffnen, für Restaurant mit Außenbereich ist eine Auslastung bis zu 50 % möglich. Bars bleiben geschlossen. Individualsport ist im Außenbereich wieder erlaubt, Fitnessstudios dürfen mit Auflagen wieder öffnen.
Touristische Aktivitäten sind mit Nachweis eines 48 Stunden alten Antigen-Schnelltests (RDT) und dem Nachweis einer Unterkunft möglich, müssen aber vorab über ein Online-Formular beantragt werden.
Lediglich für Besuche der Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane sind PCR-Tests erforderlich, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Der Akagera-Nationalpark kann mit einem höchstens 72 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden.
Antigen-Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.

Russische Föderation - Änderung Beschränkungen im Land
Moskau hebt weitere Beschränkungen auf. Unternehmen müssen nicht mehr mindestens 30 Prozent ihrer Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten lassen. Zudem können Zoos ohne Einschränkungen besucht werden. Das Verbot von Massenveranstaltungen bleibt bestehen. Auch Theater, Kinos und Konzertsäle dürften weiterhin nicht voll ausgelastet werden. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Spanien ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. In Bezug auf Deutschland sind das Bundesland Hamburg und mit Wirkung vom 16. August 2021 zusätzlich auch die Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig Holstein als Risikogebiete eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr in größeren Gemeinden mit hoher Inzidenz. Davon betroffen sind u.a. Barcelona, Girona und Tarragona sowie einige Touristenorte an der Küste. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Restaurationsbetriebe und Diskotheken schließen um 0:30 Uhr. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr in größeren Gemeinden mit hoher Inzidenz. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Spezielle Auflagen und eingeschränkte Öffnungszeiten gelten u.a. für Restaurationsbetriebe und Diskotheken. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
In Andalusien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. In vielen Küstenorten dürfen nachts die Strände nicht betreten werden. Sollte es aufgrund eines positiven Testergebnisses zu einer quarantänebedingten Verlängerung des Aufenthaltes kommen, kann es aufgrund der hohen Auslastung der Unterkünfte unter Umständen schwierig werden, eine Quarantäneunterkunft zu finden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung und die Tourismuswebseite von Andalusien .
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt. Zwischen 1 Uhr und 6 Uhr gilt derzeit ein Verbot von Zusammenkünften für Personen aus unterschiedlichen Haushalten.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Personen ab zwölf Jahren (auch wenn sie aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) nachweisen:
• entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis
• oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff
• oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und vier Monaten vor der Ankunft
• oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Sri Lanka - Änderung Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird bis auf Weiteres eingestellt. Einzelpersonen dürfen nur zwischen Provinzen reisen, um in einigen wichtigen Industriezweigen zu arbeiten, darunter Transport, Gesundheitswesen und einiger exportorientierter Fertigung. Ab dem 15. September 2021 ist Personen über 30 Jahren nur dann Zugang zu öffentlichen Einrichtungen gewährt, wenn sie doppelt geimpft sind. Quelle: Garda World

Türkei - Einstufung als Hochrisikogebiet mit Wirkung vom 17. August 2021, 0:00 Uhr
Mit Wirkung vom 17. August 2021, 0:00 Uhr wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich gestiegen. Die Türkei ist mit Wirkung vom 17. August 2021, 0:00 Uhr als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran und beim Fährverkehr mit Griechenland.
Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode („HES-Code“) mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer App erlangt werden.
Zudem müssen Reisende aus Deutschland ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft- Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
• Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden)
• Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
• amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
• amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)
Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal. LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.
Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten.
Bei Einreise in die Türkei können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden, danach kann unmittelbar die Weiterreise an den Zielort erfolgen. Bei positivem Testergebnis erfolgt die Behandlung nach den türkischen Leitlinien. Bei Einreise werden auch Temperaturmessungen durchgeführt. Bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen können zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen werden.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-in überprüft.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellandes sind zu beachten, siehe Einreise.
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug der “HES-Code“ erforderlich (siehe Einreise).
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, pandemiebedingte Einschränkungen sind möglich. Über Einzelheiten informieren die Fluggesellschaften. Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit eingestellt. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer einschließlich Touristen der „HES-Code“ erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
COVID-19-Beschränkungen wurden zum 1. Juli 2021 weitgehend aufgehoben. Beschränkende Maßnahmen können abhängig vom Infektionsgeschehen jederzeit erneut angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei . Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.

Uganda - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Uganda war bisher von COVID-19 weniger betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale ugandische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe ist geöffnet. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Bei der Ein- und Ausreise muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Abstrich für den Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Mehr Informationen finden sich auf der Webseite des ugandischen Gesundheitsministeriums.
Bei der Einreise aus Drittstaaten müssen sich Reisende unter Umständen einem weiteren PCR-Test bei Ankunft am Flughafen Kampala-Entebbe unterziehen, bevor sie weiterreisen können. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte Personen. Auskünfte erteilen die ugandischen Behörden. Eine Einreise aus Indien ist untersagt.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern Ugandas sind auch für den Personenverkehr geöffnet. Einreisende müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Öffentliche Verkehrsmittel verkehren wieder, allerdings mit eingeschränkter Auslastung. Zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln siehe auch „Infrastruktur/Verkehr“.
Privatfahrzeuge dürfen sich wieder frei bewegen, auch über Distriktgrenzen hinweg. Es dürfen maximal 3 Personen im Fahrzeug sein (einschließlich Fahrer), es besteht Maskenpflicht auch während der Fahrt.
Beschränkungen im Land
Zunächst bis zum 31. August 2021 gilt wegen hoher Infektionszahlen noch ein Lockdown für einzelne Sektoren (RUHANGO Distrikt – Byimana, HUYE-Distrikt – Tumba und Gishamvu Sektoren, KAYONZA Distrikt – Rukara, Murundi, Nyamirama und Mwiri, GATSIBO Distrikt – Muhara, Remera und Kageyo). Häuser und Wohnungen dürfen dort nur mit Genehmigung für essentielle Besorgungen (Lebensmittel, Gesundheitsvorsorge) verlassen werden. Der öffentliche Nahverkehr ist in diesen Distrikten eingestellt. Geschäfte sind bis auf Supermärkte, Tankstellen und Apotheken geschlossen.
Für alle anderen Landesteile gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 4 Uhr. Reisen von und nach Kigali und zwischen den Distrikten sind mit Ausnahme der o. g. Sektoren erlaubt. Alle sozialen Zusammenkünfte (einschließlich Feiern) sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich bleiben verboten. Der öffentliche Nahverkehr darf nur mit 75 % Auslastung verkehren. Restaurants können mit 30 % Auslastung wieder öffnen, für Restaurant mit Außenbereich ist eine Auslastung bis zu 50 % möglich. Bars bleiben geschlossen. Individualsport ist im Außenbereich wieder erlaubt, Fitnessstudios dürfen mit Auflagen wieder öffnen.
Touristische Aktivitäten sind mit Nachweis eines 48 Stunden alten Antigen-Schnelltests (RDT) und dem Nachweis einer Unterkunft möglich, müssen aber vorab über ein Online-Formular beantragt werden.
Lediglich für Besuche der Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane sind PCR-Tests erforderlich, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Der Akagera-Nationalpark kann mit einem höchstens 72 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden.
Antigen-Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.

Ukraine - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aktuelle Informationen und (anstehende) Änderungen werden auf der Webseite "Visit Ukraine Today" veröffentlicht.
Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. Außerdem ist für Personen ab 12 Jahren ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden, oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen. Atteste über eine Genesung von COVID-19 oder über vorhandene Antikörper reichen nicht aus. Personen, welche nicht vollständig geimpft sind, sind verpflichtet, vor Einreise die App „Wdoma“ zu installieren und sich 72 Stunden nach Einreise in eine zehntägige Selbstisolation zu begeben. Die Selbstisolation ist nicht notwendig, wenn innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorgelegt wird. Ebenso entfällt die Selbstisolation, wenn die Ukraine in weniger als 72 Stunden nach Einreise bereits wieder verlassen wird (z.B. Transit).
Die oben genannten Regeln gelten auch für Reisen aus den nicht ukrainisch kontrollierten Gebieten Donezk und Luhansk sowie von der Halbinsel Krim in das regierungskontrollierte Gebiet der Ukraine.
Für nicht (vollständig) geimpfte Personen, welche sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise mehr als sieben Tage in der Russischen Föderation oder Indien aufgehalten haben gilt eine zwingende 14-tägige Selbstisolation unter Nutzung der App „Wdoma“. Die Dauer kann nicht mittels Tests verkürzt oder aufgehoben werden.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Test- bzw. Impfnachweispflicht und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren von der Selbstisolation ausgenommen. Einzelheiten sind auf der offiziellen (auch deutschsprachigen) Webseite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen. Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses bzw. Impfnachweises und der Krankenversicherungspflicht ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Für Durchreisende auf dem Landweg gelten hingegen die Bestimmungen unter Einreise.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 1. Oktober 2021 gilt eine sog. „adaptive Quarantäne“. Je nach Lage wird ein Gebiet (Oblast) farblich eingestuft. Die Farben (grün, gelb, orange, rot) drücken die jeweiligen Regeln in diesem Gebiet aus. Unabhängig von der Einstufung hat jede Person einen Ausweis mitzuführen und die grundlegenden Hygieneregeln zu beachten. Weitere Informationen zu den Regeln und Einstufungen der Oblaste werden von der ukrainischen Regierung veröffentlicht.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.

Ungarn - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Ungarn ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Die Einreise auf dem Landweg ist aus allen Nachbarstaaten Ungarns unbeschränkt und ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.
Für Einreisen auf dem Luftweg und aus Ländern außerhalb des Schengenraums ist ein digitales COVID-Zertifikat der EU nachzuweisen. Ausgenommen davon sind ungarische Staatsangehörige, Personen, die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder, Personen, die über eine für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen, Geschäftsreisende mit entsprechenden Nachweisen, Personen, die nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren, sowie Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.
Personen mit einer Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Tests in englischer oder ungarischer Sprache, der nicht älter als 72 Stunden ist, können ebenfalls auch auf dem Luftweg aus Deutschland nach Ungarn einreisen.
Die unbeschränkte Einreise ist weiterhin möglich für Personen mit einem Impfnachweis der folgenden Länder, mit denen Ungarn bilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Impfnachweisen abgeschlossen hat: Albanien, Bahrain, Georgien, Kasachstan, Kroatien, Marokko, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, San Marino, Türkei, Ukraine, Uzbekistan und Zypern. Impfnachweise anderer Staaten werden nicht zur Einreise anerkannt.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn aus einem Schengen-Staat kommend ist ohne Beschränkungen möglich. Transit aus einem Land kommend, dass nicht Schengen-Staat ist, ist für Personen ohne digitales COVID-Zertifikat der EU weiterhin nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, der Zugverkehr mit Einschränkungen. Nähere Auskünfte bietet z.B. MÁV oder die Deutsche Bahn.
Beschränkungen im Land
Der Zutritt zu Gastronomiebetrieben, Hotels, Freizeiteinrichtungen und kulturellen Veranstaltungen und Aufführungen mit Bestuhlung ist ohne Beschränkungen möglich. Für Familienfeiern und private Veranstaltungen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 100, für Hochzeiten von 400 Personen. Für Großveranstaltungen in Hallen oder im Freien mit mehr als 500 gelten gesonderte Beschränkungen. Der Zutritt zu diesen Veranstaltungen ist nur mit Immunitätsnachweis gestattet. Personen unter 18 Jahren ohne Immunitätsnachweis können an diesen Veranstaltungen unter Aufsicht einer geschützten Person teilnehmen.
Hygieneregeln
Mit Ausnahme von Besuchen in Gesundheits- und Senioreneinrichtungen gilt keine Maskenpflicht. Auch die bisher geltende Abstandsregel und maximale Personenzahl pro Quadratmeter für Geschäfte wurden aufgehoben.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, insbesondere bei Einreisen aus Drittstaaten, an die zuständigen ungarischen Behörden bzw. Botschaften im Aufenthaltsland.

USA / Vereinigte Staaten - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 15.08.2021
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA (einschließlich Puerto Rico und anderer US-amerikanischer Außengebiete) wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten. Mit Wirkung vom 15. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Mit Wirkung vom 15. August 2021 sind die USA als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die US-Regierung hat das geltende Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Einreise in Deutschland oder einem anderen Land des Schengenraums aufgehalten haben, mit einer Presidential Proclamation bis auf weiteres erneuert. Es gelten zudem Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten im Vereinigten Königreich, Irland, Brasilien, China, Iran, Indien und Südafrika. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), enge Verwandte von US-Staatsbürgern, Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen. Nähere Einzelheiten zu weiteren Ausnahmen und zur Ausstellung von National Interest Exceptions (NIE) veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland .
Reisende müssen der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen. Während des Fluges und an den Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise wird empfohlen. Dabei sind die Quarantäneempfehlungen der "Centers for Disease Control and Prevention" (CDC), sowie die Quarantänebestimmungen auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr bis auf weiteres geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 13.08.2021 - Teil 3

Beitrag von Birgitt »

Vietnam - Einstufung als Hochrisikogebiet mit Wirkung vom 15.08.2021; Änderung Epidemiologische Lage; Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Vietnam wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten. Mit Wirkung vom 15. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Vietnam gewarnt.
Epidemiologische Lage
Vietnam ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen gestiegen. Regionale Schwerpunkte sind Bac Giang, Bac Ninh, Hai Duong, Hanoi, Binh Duong, Dong Nai und Ho-Chi-Minh-Stadt.. Vietnam ist mit Wirkung vom 15. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt derzeit eine Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft. Die Erteilung von Visa für die Einreise nach Vietnam ist vorübergehend eingestellt und nur in Ausnahmefällen möglich (Diplomaten- und Dienstpassinhaber, Investoren, Experten, hochqualifizierte Arbeitskräfte, Geschäftsführer, und deren Familien sowie internationale Studenten, ausländische Familienangehörige von vietnamesischen Staatsangehörigen).
Bei Einreise müssen sich alle Reisenden einer Gesundheitsuntersuchung (Temperaturmessung, COVID-19-Test) unterziehen. Reisende, die eine Einreisegenehmigung haben, müssen bei Einreise ein ärztliches Attest des Abfluglandes vorlegen, wonach sie symptomfrei sind und auf COVID-19 negativ getestet wurden. Die vietnamesischen Behörden behalten sich die Anerkennung des Attests im Einzelfall vor. Vor bzw. bei der Einreise ist eine Gesundheitserklärung auszufüllen.
Alle Einreisenden haben sich in 14-tägige Quarantäne in einer von den vietnamesischen Behörden festgelegten Quarantäneeinrichtung (bestimmte Hotels, zentrale Quarantäneeinrichtungen) zu begeben. Nach der zweiwöchigen Quarantäne in der entsprechenden Einrichtung sind zwei weitere Wochen Heimquarantäne (bzw. in einem anderen Hotel) mit Gesundheitsüberwachung vorgeschrieben. Die Kosten müssen von den Reisenden selbst getragen werden.
Am 4. August 2021 erließ das vietnamesische Gesundheitsministerium eine Neuregelung zu den Quarantänebestimmungen für geimpfte Personen, die nach Vietnam einreisen. Demnach soll die Quarantäne für vollständig geimpfte Personen auf sieben Tage in einer Quarantäneeinrichtung und anschließend sieben Tage Selbstisolation verkürzt werden. In der Praxis findet diese Neuregelung jedoch für die meisten Reisenden derzeit noch keine Anwendung.
Durch- und Weiterreise
Fluggesellschaften verlangen beim Check-In aktuelle PCR-Tests. Andere Beschränkungen der Weiter- und Ausreise bestehen nicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen wenige Flugverbindungen nach Europa. Informationen dazu sollte bei den Fluggesellschaften bzw. örtlichen Reisebüros erfragt werden.
Die Einreise nach Vietnam unterliegt der vorherigen Genehmigung der vietnamesischen Behörden und ist nur in gesonderten Ausnahmefällen gestattet siehe, Einreise.
Aufgrund der derzeitigen Lage ist jederzeit mit einer Änderung zu rechnen. Voraussagen können nicht getroffen werden.
Beschränkungen im Land
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen kommt es in verschiedenen Provinzen aktuell wieder zu Einschränkungen sowie regionalen Reiseeinschränkungen. Der Personenverkehr auf dem Landweg zu 37 Provinzen wurde eingestellt. Ausgenommen davon sind Gütertransport und Beförderung von Experten, Angestellten und Arbeitern zur Arbeit.
In Hanoi gelten Quarantänemaßnahmen in staatlichen Einrichtungen für Reisende aus Provinzen, die unter Lockdown stehen. Das betrifft u.a. Ho-Chi-Minh-Stadt.
Aktuell gilt in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt ein Lockdown: Schließung aller nicht für das tägliche Leben notwendigen Geschäfte; keine Ansammlung von mehr als 2 Personen an öffentlichen Plätzen; Abstandsregeln (zwei Meter); Ausgang nur zur Arbeit und für notwendige Erledigungen (Einkauf von Lebensmitteln, ärztliche Untersuchung, Impfung), Einstellung des gesamten Personenverkehrs einschließlich Taxis und Grab-Bikes. In Ho-Chi-Minh-Stadt gilt zusätzlich eine nächtliche Ausgangssperre von 18 Uhr bis 6 Uhr.
15 Provinzen im Süden des Landes befinden sich aktuell ebenfalls im Lockdown.
Hygieneregeln
Landesweit sind in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr die üblichen Infektionsschutz- und Hygieneauflagen einzuhalten (Mundschutz, Temperaturkontrollen, Erklärungen zum Gesundheitszustand).
Es besteht generelle Maskenpflicht. In Restaurants ist ein Mindestabstand einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der vietnamesischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 14.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Australien - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Die Maßnahmen in Sydney sind nochmals verschärft worden. Die Einwohnerinnen und Einwohner dürfen nun ihre Wohnungen nur noch verlassen, um Sport zu treiben, zur Arbeit oder einkaufen zu gehen. Auch die Regelungen zum Verlassen der Stadt wurden verschärft, um eine Ausbreitung der Corona-Epidemie zu verhindern. Der bereits seit Wochen bestehende Lockdown in Sydney wurde auf den gesamten Bundesstaat New South Wales ausgeweitet. Quelle: tagesschau.de

Guatemala - Änderung Beschränkungen im Land
Guatemala hat einen 30-tägigen Ausnahmezustand verhängt. Der Ausnahmezustand muss noch vom Parlament bestätigt werden. Von Sonntag 15. August 2021 an würde dann unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre gelten. Quelle: tagesschau.de

Iran - Änderung Beschränkungen im Land
Iran hat einen landesweiten Lockdown verhängt. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Isna ist der am Montag 16. August 2021 beginnende Lockdown aber nicht - wie vom Gesundheitsminister beantragt - für zwei Wochen, sondern nur für sechs Tage angesetzt. Quelle: tagesschau.de

Slowenien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Slowenien verschärft die Maßnahmen. Vom 23. August 2021 an dürfen deshalb auch Durchreisende nur noch gegen Vorlage eines Immunitäts- oder Testnachweises einreisen. Derzeit gilt dies nur für Touristen, die länger als zwölf Stunden im Land bleiben. Quelle: tagesschau.de

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 16.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Australien - Änderung Beschränkungen im Land
In Australiens zweitgrößter Stadt Melbourne gilt ab Montagabend 16. August 2021 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Der ohnehin bestehende Lockdown für Melbourne mit Ausgangsbeschränkungen wird zudem um mindestens zwei Wochen verlängert. Quelle: tagesschau.de

Bangladesch - Änderung Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 stark betroffen, wobei von einer sehr hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Bangladesch ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren.
Es gelten unterschiedliche Quarantäneregeln für Reisende. Bangladesch nimmt eine Einteilung in drei Kategorien vor. Deutschland ist zur Zeit in Kategorie C eingeteilt. Nach Einreise müssen sich Reisende aus Deutschland für 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen, Kategorisierung und den unterschiedlichen Quarantäneregeln werden auf der Webseite der zivilen Luftfahrtbehörde von Bangladesch veröffentlicht.
Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist nicht beeinträchtigt. Der öffentliche überregionale Personentransport (Busse, Züge, Fähren, etc.), der öffentliche Nachverkehr und der nationale Flugverkehr wurden wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 11. August 2021 wurde der Lockdown aufgehoben.
Geschäfte, Einkaufszentren und Märkte dürfen unter Beachtung der Hygieneregeln von 10 bis 20 Uhr öffnen.
Lebensmittelgeschäfte und Restaurants können von 8 bis 20 Uhr mit halber Kapazität geöffnet bleiben.
Supermärkte und Apotheken dürfen eingeschränkt öffnen.
Soziale, politische und religiöse Versammlungen sind nicht gestattet.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Botswana - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Botsuana wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Botsuana ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Gaborone. Auch im Norden des Landes nimmt das Infektionsgeschehen zu. Botsuana ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die botsuanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Botsuana ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Bei der Einreise wird in der Regel ein weiterer Schnelltest vorgenommen.
Durch- und Weiterreise
Alle Grenzübergänge an den Landgrenzen sind derzeit geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird sukzessive wieder aufgenommen. Regulärer Flugverkehr besteht von und nach Gaborone, Maun und Kasane.
Beschränkungen im Land
Reisen innerhalb Botsuana sind wieder stark eingeschränkt. Zunächst für die nächsten 3 Wochen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 4 Uhr. Der Verkauf von Alkohol ist verboten.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hygieneregeln sind zu beachten. Es finden Temperaturkontrollen statt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der botsuanischen Regierung auf der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline unter 16649.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Moldau, Republik - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit aufgrund geltender Quarantänebestimmungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei der Einreise in die Republik Moldau gilt seit dem 16. August 2021 für alle Reisenden die Pflicht einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• einen Nachweis der vollständigen COVID-19-Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt; in rumänischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer oder russischer Sprache:
• einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache. Der Test darf bei Einreise per Bahn, Flug, Reisebus beim Check-in/ Einsteigen nicht älter als 72 Stunden, bei Einreise mit privatem Verkehrsmittel zum Zeitpunkt der Einreise in die Republik Moldau nicht älter als 72 Stunden sein. Bei einem Antigen-Schnelltest beträgt die Frist 48 Stunden.
• ein Attest über eine überstandene Covid-19-Erkrankung, die 15 bis 180 Tage zurückliegt, oder einen höchstens 90 Tage alten Antikörpernachweis. Die Bestätigung ist in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache vorzulegen.
Reisende, die keinen der zuvor genannten Nachweise vorlegen können und auch nicht zu den unten stehenden Ausnahmegruppen gehören, sind verpflichtet, sich in eine 14tägige Quarantäne zu begeben. Zudem muss eine Erklärung unterschrieben werden, dass die Quarantäne eingehalten wird. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Formular durch die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt. Die verpflichtende Quarantäne kann nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden.
Ausnahmen bestehen nur für symptomfreie Reisende der folgenden Gruppen:
• Kinder unter 12 Jahren.
• Kraftfahrer und Besatzung im Luft-, Schiffs-, Schienen- und kommerziellen Personen- und Warenverkehr (Ausnahme gilt bis zum 30. September 2021).
• Reisen aus medizinischen und humanitären Gründen, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich).
• Schüler und Studenten unter 18 Jahren, die Prüfungen ablegen oder zu Studienzwecken reisen oder die im Zusammenhang mit einer Teilnahme/Organisation an einem internationalen Wettbewerb reisen, sowie ihre Begleitpersonen (mit entsprechenden Nachweisen).
• Pendler (Ausnahme gilt bis zum 30. September 2021).
• Personen, die gerichtlich oder behördlich vorgeladen sind.
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
• Transitreisende (Aufenthalt weniger als 24 Stunden).
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
In Landesteilen mit einer 14-Tage-Inzidenz über 100 können zusätzliche Einschränkungen verhängt werden. Es empfiehlt sich daher, das Tagesgeschehen zu verfolgen.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen und im Personennahverkehr. Beachten Sie zudem die landesweit geltende Maskenpflicht in allen Bereichen, wo ein Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Einschränkungen für den abtrünnigen Landesteil Transnistrien wurden bis auf weiteres ausgesetzt. Aktuell dürfen Ausländer einreisen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.

Namibia - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Namibia ist von COVID-19 stark betroffen. Namibia ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat zwei Grenzübergänge zu Namibia geöffnet: Nakop/Ariamsvlei und Vioolsdrift/Noordoewer. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo, Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Einreisende, ausgenommen namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ab Abstrich ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen.
Auch für Reisende, die gegen COVID-19 geimpft sind, besteht bei Einreise die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Ohne einen Test oder mit einem positiven Testergebnis dürfen nur namibische Staatsangehörige einreisen. Nach Einreise gilt für diesen Personenkreis eine Testpflicht sowie eine siebentägige Quarantäne auf eigene Kosten.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind. Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.
Namibia stellt keine Testverpflichtung für ausreisende Touristen auf. Touristen sind gehalten, diesbezüglich ihre Zielländer zu konsultieren. Die privaten Labore Pathcare Namibia mit online Terminbuchungssystem und OSH-Med International mit deren akkreditierten Laboren bieten kostenpflichtige Tests für Touristen vor Ausreise an.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern.
Bei Umsteigeverbindungen über Äthiopien ist ein PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorzulegen. Weitere Einzelheiten bieten die Reise- und Sicherheitshinweise für Äthiopien.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, und Konferenzen mit nicht mehr als 100 Teilnehmern dürfen unter Auflagen stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Friseure, Wäschereien u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Restaurants sind wieder geöffnet. Der Verkauf und Ausschank von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
• Beachten Sie bei Umsteigeverbindungen über Addis Abeba die zwingende Vorlage eines digitalen PCR-Testzertifikates (seit 1. Juli 2021).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.

Norwegen - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat das Ampelsystem der EU für die Kategorisierung der Infektionsgefahr übernommen. Die aktuellen Kategorisierungen sind der Karte des norwegischen Gesundheitsinstituts zu entnehmen. Die Einreise aus Deutschland (und anderen grünen Gebieten) ist daher wieder möglich und nicht mit einer Quarantänepflicht verbunden. Reisende, die nicht über ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis verfügen, müssen sich vor Einreise online registrieren und sind verpflichtet, sich bei Einreise testen zu lassen. Beim verpflichtenden Test handelt es sich um einen Schnelltest, dessen Ergebnis vor Ort abgewartet werden muss. Nach norwegischer Definition gilt eine Person als vollständig geimpft, wenn zwei Wochen nach der zweiten Impfung vergangen sind oder drei Wochen bei einem Impfstoff, für den nur eine Dosis erforderlich ist.
Derzeit kann es bei der Einreise nach Norwegen auch dann zu Schwierigkeiten kommen, wenn Reisende die o.a. Bedingungen grundsätzlich erfüllen, da die Grenzpolizei, die letztlich in jedem Einzelfall über die Einreise entscheidet, die neuen Vorschriften noch uneinheitlich auslegt. Es kam daher schon zu Einreiseverweigerungen oder Anordnung von Hotelquarantäne mit zusätzlichen Kosten für Reisende.
Die Einreise nach Norwegen über ein als orange oder rot klassifiziertes Land ist nicht möglich (auch bei Flughafentransit). Ausnahmen gelten für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder. Die Einreise auf dem Landweg über orange oder rote Länder ist dann gestattet, wenn Reisende keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt, nicht im betroffenen Land übernachtet und keine Nahkontakte im Land hatten. Nach norwegischer Auslegung handelt es sich auch bei Fähren ab Dänemark um öffentliche Verkehrsmittel, sodass bei Ankunft in Norwegen mit Einreiseverweigerung gerechnet werden muss. Reisenden wird deswegen empfohlen, sich rechtzeitig mit ihrer Fährgesellschaft in Kontakt zu setzen.
Die norwegische Regierung bietet zu den Einreiseregeln detaillierte Informationen.
Bei Ein- und Ausreise kommt es derzeit mitunter zu längeren Wartezeiten.
Nicht alle Grenzübergangsstellen sind geöffnet. Eine Übersicht bieten die norwegischen Behörden hier .
Durch- und Weiterreise
Wer aus einem „grünen“ Land kommt, sich aber innerhalb der letzten 10 Tage in einem „orangen“ oder „roten“ Land aufgehalten hat, kann nicht nach Norwegen einreisen. Dies gilt auch für den Flughafentransit. Ausnahmen gelten für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder. Auch die Durchreise auf dem Landweg durch ein „oranges“ oder „rotes“ Gebiet führt zur Verweigerung der Einreise nach Norwegen, es sei denn, es wurden keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, es gab keinen Kontakt zu Bewohnern und keine Übernachtung. Nach norwegischer Auslegung handelt es sich auch bei Fähren ab Dänemark um öffentliche Verkehrsmittel, sodass bei Ankunft in Norwegen mit Einreiseverweigerung gerechnet werden muss. Reisenden wird deswegen empfohlen, sich rechtzeitig mit ihrer Fährgesellschaft in Kontakt zu setzen. Maßgeblich ist die Kategorisierung des norwegischen Gesundheitsinstituts.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Fährverbindungen bestehen über die Reederei Colorline. Es werden die Verbindungen Oslo-Kiel und Larvik - Hirtshals betrieben. Die Einreise per Fähre ab Dänemark ist derzeit nur für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis möglich.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen in den jeweiligen Gemeinden unterscheiden sich in Art und Umfang sind jedoch auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen einsehbar, wie z. B. bei der Stadt Oslo. Es gilt landesweit die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind, wie z.B. bei der Stadt Oslo. Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.

Ruanda - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegte sich bisher auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (50 USD). Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Transferhotel kostet 10 USD. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Reisende aus Uganda und Indien unterliegen einer siebentägigen Quarantäne. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird. Die Test- und Quarantänevorschriften gelten auch für gegen COVID-19 geimpfte Personen.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Zunächst bis zum 31. August 2021 gilt wegen hoher Infektionszahlen ein Lockdown für einzelne Sektoren (RUHANGO Distrikt – Byimana, HUYE-Distrikt – Tumba und Gishamvu Sektoren, KAYONZA Distrikt – Rukara, Murundi, Nyamirama und Mwiri, GATSIBO Distrikt – Muhara, Remera und Kageyo). Häuser und Wohnungen dürfen dort nur mit Genehmigung für essentielle Besorgungen (Lebensmittel, Gesundheitsvorsorge) verlassen werden. Der öffentliche Nahverkehr wird in diesen Distrikten eingestellt. Geschäfte sind bis auf Supermärkte, Tankstellen und Apotheken geschlossen.
Für alle anderen Landesteile gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 4 Uhr. Reisen von und nach Kigali und zwischen den Distrikten sind mit Ausnahme der o. g. Sektoren erlaubt. Alle sozialen Zusammenkünfte sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich bleiben grundsätzlich verboten. Es gibt Ausnahmen, u.a. für den Besuch von Kirchen und Hochzeiten. Der öffentliche Nahverkehr darf nur mit 75 % Auslastung verkehren. Restaurants können mit 30 % Auslastung wieder öffnen, für Restaurant mit Außenbereich ist eine Auslastung bis zu 50 % möglich. Bars bleiben geschlossen. Individualsport ist im Außenbereich wieder erlaubt, Fitnessstudios dürfen mit Auflagen wieder öffnen.
Touristische Aktivitäten sind mit Nachweis eines 48 Stunden alten Antigen-Schnelltests (RDT) und dem Nachweis einer Unterkunft möglich, müssen aber vorab über ein Online-Formular beantragt werden.
Lediglich für Besuche der Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane sind PCR-Tests erforderlich, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Der Akagera-Nationalpark kann mit einem höchstens 72 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden.
Antigen-Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 17.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Burundi - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Burundi ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministère de la Santé Publique und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100,- USD für ausländische Staatsangehörige). Die Zeit bis zum Eingang des Testergebnisses (in der Regel 1-2 Tage) muss in Quarantäne an einem selbst gewählten Ort verbracht werden. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und Behandlung auf eigene Kosten.
Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Test kostenlos, Zertifikat ca. 25,- €).
Für die Durchführung der Tests bei Einreise am Flughafen Melchior Ndadaye und vor der Ausreise im Institut National de Santé Public (INSP) ist eine vorherige Online-Registrierung erforderlich. Erleichterungen für Geimpfte und Genesene gibt es bisher nicht.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten Demokratische Republik Kongo, Ruanda und Tansania sind mit Ausnahme der Grenzübergänge Gatumba (Demokratische Republik Kongo) sowie Kobero und Mugina (Tansania) für den Personenverkehr geschlossen. Der Corona-Schnelltest an diesen Orten kostet für Ausländer 30,- USD, für Burundier 15.000,- FBu.
Die Seegrenzen sind nur für die Frachtschifffahrt geöffnet.
Reiseverbindungen
Zwischen Bujumbura und Deutschland bestehen in beide Richtungen Umsteigeflugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten COVID-19-Erkrankung, insbesondere aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und medizinischen Intensivbetreuung sind die Möglichkeiten des burundischen Gesundheitssystems äußerst begrenzt.
Hygieneregeln
Vor Behörden, Restaurants und größeren Geschäften besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Eine Maskenpflicht besteht für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr. Abstandsregeln haben lediglich Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der burundischen Regierung.

Chile - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 stark betroffen. Chile ist daher als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die von der chilenischen Regierung veranlasste Einreisesperre für alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer ist bis auf weiteres verlängert worden. Die Gewährung von Ausnahmen liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der chilenischen Behörden. Zu den allgemeinen und weiterhin geltenden Einreisevoraussetzungen zählen ein negativer PCR-Testnachweis (kein Schnelltest) nicht älter als 72 Stunden vor Besteigen des Flugzeugs am Abflugort, ein internationaler Gesundheitspass (Pasaporte de Salud, digital zu erstellen), nicht älter als 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland sowie ein Nachweis einer ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000,- USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen.
Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden weitere Informationen.
Reisende müssen sich unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Herkunftsland nach Ankunft und zugelassener Einreise in eine sofortige 10-tägige Quarantäne mit persönlicher Isolation oder in gemeinsamer Isolation zusammen mit den mitgereisten Personen in ein Hotel begeben. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Das Quarantäne-Hotel muss online im Zusammenhang mit dem digitalen Antrag auf Ausstellung des Internationalen Gesundheitspasses gebucht und im Voraus durch den Reisenden selbst bezahlt werden. Der Zahlungsnachweis muss im Rahmen des Antrags auf der entsprechenden digitalen Plattform hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer können das Land verlassen. Für alle chilenischen Staatsangehörigen und Ausländer mit Aufenthaltsstatus und Wohnsitz in Chile gilt eine Ausreisesperre aus Chile. Ausgenommen hiervon sind die Inhaber eines Mobilitätspasses (Pase de Movilidad Habilitado), der in digitaler Form für vollständig Geimpfte ausgestellt wird, oder einer Ausreisegenehmigung (Permiso excepcional para salida del país).
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt. Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
In Chile gilt zunächst bis 30. September 2021 der Ausnahmezustand. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre, in weiten Teilen des Landes von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im halbwöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks bleiben geschlossen oder haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen. Der Zugang ist nur mit dem „Pase de Movilidad“ möglich.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.

Dänemark - Änderung Einreise; Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Dänemark nimmt eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung in die Kategorien „grün“, „gelb“, „orange“ und „rot“ vor, welche wöchentlich aktualisiert wird. Die jeweils geltenden Einreiseregeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache.
Deutschland ist aktuell als „grün“ eingestuft. Für Personen mit Wohnsitz in „grün“ eingestuften Ländern gelten aktuell folgende Einreisevoraussetzungen:
1. Triftiger Einreisegrund
Ausländer mit Wohnsitz in „grün“ oder „gelb“ eingestuften Ländern dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen.
Ausländer mit Wohnsitz in anderen Ländern dürfen, auch wenn sie sich vor Einreise nach Dänemark in Deutschland aufgehalten haben, grundsätzlich nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden in diesem Fall nicht gestattet.
2. Testpflicht
Für Einreisende - per Flugzeug, über Land und See - gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen. Ein PCR-Test darf dabei bis zu 72 Stunden und ein Antigentest bis zu 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Die Nicht-Einhaltung dieser Vorgaben führt erfahrungsgemäß zur Zurückweisung an der Grenze. Die Vorlage eines ver-/gefälschten Testergebnisses wird als Urkundenfälschung strafrechtlich verfolgt und kann mit einer Haftstrafe und Einreiseverbot bestraft werden. Ausländer mit Wohnsitz in einem als „grün“ eingestuften Land (wie aktuell Deutschland) müssen nach Einreise keinen zweiten Test mehr vornehmen lassen. Für alle anderen Einreisenden besteht die Pflicht zur Durchführung eines zweiten –kostenfreien- COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet.
Es gelten u.a. Ausnahmen von der Testpflicht für folgende Personenkreise:
• Kinder bis einschließlich 15 Jahre
• Vollständig Geimpfte, die mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und die entweder ein digitales COVID-19 Impfzertifikat der EU vorweisen können oder ihren Wohnsitz in einem EU- oder Schengenstaat, einem „gelben“ oder „orangen“ OECD-Staat oder als „gelb“ eingestuften Drittstaat haben und einen anderen Impfnachweis vorlegen können. Voraussetzung ist das Verabreichen der letzten Impfdosis mehr als zwei Wochen, aber höchstens zwölf Monate vor Reisebeginn. Personen, die zuerst mit AstraZeneca und danach als zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Pfizer/BioNTech) geimpft wurden, gelten auch als vollständig geimpft, ebenso Personen mit einer Impfkombination aus Pfizer/BioNTech und Spikevax/Moderna. Als Impfnachweis wird auch der deutsche digitale Impfnachweis durch die CovPass-App akzeptiert. Grundsätzlich muss ein Impfnachweis Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (1. und 2. Impfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten. Die Ausnahme gilt nicht für Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem zum Zeitpunkt der Einreise als „rot“ eingestuften Land aufgehalten haben.
• Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test (nur PCR-Test) vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 Tagen und 12 Monaten vor der Einreise vorgenommen wurde.
Für Einwohner Schleswig-Holsteins gilt als Bewohner des Grenzlandes eine Sonderregelung und es genügt ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests, der max. 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Ein zweiter Test nach Einreise ist nicht erforderlich.
3. Quarantäne
Für Personen mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land besteht keine Pflicht, sich nach Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben. Einreisende mit Wohnsitz in „orange“ oder „rot“ eingestuften Ländern haben sich einer 10-tägigen häuslichen Quarantäne zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Ausnahmeregelungen sind auf dem dänischen Behördenportal eingestellt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich; es erfolgen Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen (z.B. negatives COVID-19-Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis) nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird.
Durch- und Weiterreise
Ausländern mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land wird unabhängig vom Reisegrund die Durchreise durch Dänemark erlaubt. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen. Nach den norwegischen Einreiseregelungen hat auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz, wenn eine Fähre genutzt wird.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Pandemiebedingte Einschränkungen werden schrittweise gelockert. Handel, Gastronomie, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet, aber teilweise ist für den Zugang ein sog. „Coronapass“, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen und aktuell geltenden Einschränkungen auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Hygieneregeln
In Flughäfen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske empfohlen oder Visier) getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen. In Testzentren oder bei Krankenhausbesuchen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Visiers empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein kostenpflichtiger PCR-Test. Ein zweiter Test ist nach vier bzw. fünf Tagen vorgesehen. Reisende mit vollständigem Impfschutz oder Personen, die von COVID-19 genesen sind, müssen dennoch einen Test nach Einreise machen; ein weiterer Test nach vier Tagen ist empfohlen. Einreisende aus „grün“ oder „gelb“ eingestuften Ländern (es gilt die dänische Risikokategorisierung) sind bis zum Vorliegen des ersten Testergebnisses verpflichtet sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Danach gilt eine abgeschwächte Form der Selbstisolation bis zum Vorliegen des zweiten Testergebnisses. Einreisende aus „orange“ oder „rot“ eingestuften Ländern haben sich einer 10-tägigen häuslichen Quarantäne zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Für vollständig Geimpfte und für von COVID-19 Genesene, deren positiver Test älter als 10 Tage ist.
Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Für Einreisen nach Grönland gilt Folgendes: Vom 10. bis 24. August 2021 dürfen nur noch vollständig Geimpfte oder von COVID-19 Genesene oder Personen mit Wohnsitz in Grönland einreisen. Kinder unter 18 Jahren sind davon ausgenommen. Als von COVID-19 Genesen gelten Personen, die einen mindestens 14 Tage und höchstens 12 Wochen alten positiven PCR-Test nachweisen können.
Es gelten zudem die dänischen Einreisebestimmungen hinsichtlich eines anerkannten Einreisegrundes je nach Risikokategorisierung des Wohnsitzlandes. Alle Reisenden müssen vor der Einreise nach Grönland online ein SUMUT-Formular ausfüllen und Personen ab dem Alter von 2 Jahren benötigen ein negatives Ergebnis eines max. 48 Stunden alten PCR-Tests, welcher in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein muss. Eine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte vom Testerfordernis gibt es aktuell nicht.
Alle Reisende, die nicht vollständig geimpft sind, müssen sich umgehend für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Vollständig Geimpfte sind von der Pflicht zur Quarantäne und zur Vornahme eines zweiten Tests nach der Einreise ausgenommen. Personen gelten als vollständig geimpft, wenn sie die letzte notwendige Impfdosis erhalten haben (d.h. nicht erst 14 Tage nach der letzten Dosis, wie in Dänemark).
Es gelten bis zunächst 24. August 2021 weitere Einschränkungen für den Zugang zu öffentlichen Plätzen, u.a. Restaurants, Cafes, öffentlichen und kulturellen Einrichtungen. Zudem gelten auch Reisebeschränkungen für einzelne Regionen Grönlands.
Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet Visit Greenland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
• Bitte beachten Sie beim Transit nach Norwegen, dass nach den norwegischen Einreiseregelungen auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz hat, wenn Sie eine Fähre nutzen.

Demokratische Republik Kongo - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Die Demokratische Republik Kongo ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kongolesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bereits beim Einchecken am Abreiseflughafen ist ein negativer COVID-19-Test vorzuweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise am Flughafen Kinshasa findet ein verpflichtender COVID-19-Test statt, für den sich Reisende im Vorfeld beim kongolesischen Gesundheitsministerium registrieren sollen. Die Kosten für diesen Test betragen 45 US-Dollar. Kinder im Alter von bis zu elf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Für die Ausreise ist ein höchstens drei Tage alter negativer COVID-19-Test vorzulegen, der von einem vom kongolesischen Gesundheitsministerium anerkannten Institut durchgeführt sein muss.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kinshasa wird von internationalen Fluggesellschaften angeflogen und auch der nationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Versammlungen von mehr als 20 Personen an öffentlichen Orten sind verboten.
An Posten der Sicherheitskräfte und Grenzen erfolgen Gesundheitskontrollen. Es gilt außerdem landesweit eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 4 Uhr. In den Provinzen Lualaba, Haut-Katanga, Sud-Kivu und Nord-Kivu gelten verschärfte Regeln. Die Ausgangssperre besteht dort von 22 Uhr bis 4 Uhr. Einrichtungen des Nachtlebens bleiben geschlossen und Restaurants dürfen nur mit 50% ihrer Kapazität besetzt sein. Um innerhalb der Demokratischen Republik Kongo reisen zu können, muss den Grenzbehörden vor Antritt der Reise am Flughafen ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als sieben Tage sein.
Hygieneregeln
Im gesamten Stadtgebiet Kinshasas gelten Abstandregeln und die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes an öffentlichen Orten.
Das Gesundheitssystem ist auf die COVID-19-Pandemie nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen medizinischen Behandlung ausgegangen werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen beim kongolesischen Gesundheitsministerium .
• Erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei der zuständigen Fluggesellschaft über die jeweiligen Beförderungsbedingungen.

Ghana - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Epidemiologische Lage
Ghana ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das ghanaische Gesundheitsamt sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise müssen Reisende bereits beim Einchecken am Flughafen in Deutschland einen Zahlungsnachweis für einen kostenpflichtigen Antigen-Test am Flughafen Accra vorlegen. Die Bezahlung der Kosten von USD 150 ist ausschließlich online bei Ghana Airports möglich. Alle Passagiere müssen zudem vor Reisebeginn online die "Health Declaration Form " ausfüllen.
Weiterhin müssen alle einreisenden Passagiere einen negativen PCR-Test mit sich führen, der bei Ankunft in Ghana nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der PCR-Test muss vor Reiseantritt auf dem Panabios Portal hochgeladen und zertifiziert werden. Der vom System generierte Zertifizierungscode (TT Code) muss mitgeführt und auf Nachfrage beim Check-in vorgelegt werden. Eine exemplarische Anleitung des kenianischen Gesundheitsministeriums zur Nutzung des Panabios-Portals und zur Zertifizierung von PCR-Tests erhalten Sie auf dieser Webseite.
Bei Einreise in Accra werden alle Passagiere direkt am Flughafen mittels des vorab bezahlten Antigen-Tests auf COVID-19 getestet. Ausgenommen sind nur Transitpassagiere und Kinder unter fünf Jahren. Das Testergebnis soll innerhalb von 30 Minuten vorliegen. Sofern der Schnelltest am Flughafen in Accra negativ ist, gibt es keine Quarantänepflicht. Positiv getestete Reisende werden vom Ghana Health Service in ein Quarantäne-Hotel überführt. Die Hotelkosten sind vom Reisenden zu tragen. Nach circa drei Tagen findet eine Überprüfung des Antigen-Schnelltests statt. Sofern dieser PCR-Test negativ ausfällt ist die Quarantäne beendet.
Durch- und Weiterreise
Zur Ausreise aus Ghana ist ein zertifizierter, negativer PCR-Test erforderlich. Zertifizierte Labore stellen das Ergebnis über das Panabios Portal elektronisch zur Verfügung. Im Panabios Portal ist auch eine Liste der in Ghana anerkannten Testlabore abrufbar.
Einige Fluglinien verzichten abhängig von den Vorschriften des Transit-/Ziellandes auf die Vorlage eines PCR-Tests wenn ein vollständiger Impfschutz nachgewiesen wird. Erkundigen Sie sich unbedingt vor Reiseantritt nach den aktuellen Regelungen.
Die Grenzübergänge in die Nachbarländer Côte d´Ivoire, Burkina Faso und Togo bleiben gesperrt. Eine Weiterreise in andere Staaten ist somit nur auf dem Luftweg möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Kotoka International Airport Accra ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen, Sportveranstaltungen und Konferenzen sind nur mit Einschränkungen erlaubt. Schulen und Universitäten sind wieder geöffnet.
Reisen innerhalb des Landes sind uneingeschränkt möglich.
Hygieneregeln
Es besteht an vielen Orten (z.B. Ladengeschäften, Supermärkte, Büros, Restaurants, Moscheen, Kirchen) die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Abstandsregeln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.

Iran - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Iran wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Iran ist als Hochrisikogebiet eingestuft, da das Land erneut von einer COVID-19-Infektionswelle stark betroffen ist. Aktuelle Informationen und detaillierte Zahlen bieten das iranische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit erteilt Iran keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Für Reisende, die sich innerhalb von zwei Wochen vor Einreise für mehr als vier Stunden in Brasilien oder Uruguay aufgehalten haben, gilt ein Einreiseverbot.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) muss ein negativer PCR-Test auf Englisch vorgelegt werden. Atteste in anderen Sprachen müssen von einer iranischen Auslandsvertretung zertifiziert sein. Die Informationen zur Gültigkeitsdauer des Tests sind uneinheitlich. Es wird empfohlen den Test nicht länger als 72 Stunden vor Einreise durchführen zu lassen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter acht Jahre. Geimpfte und Genesene genießen bei der Einreise keine Privilegien. Alle Reisenden müssen beim Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ vorlegen. Diese Erklärung ist online verfügbar. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein Formular („Pledge Form“) zur Verfügung, mit dem man seine Zustimmung für weitere Coronamaßnahmen am Flughafen gibt:
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt und bei COVID-19-Symptomen ärztlich untersucht werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfls. ergehen weitere verpflichtende Anweisungen der iranischen Behörden. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Die Verfahren können sich kurzfristig ändern. Abweichende Handhabungen sind jederzeit möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Die Landgrenzen zur Türkei, Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak sind derzeit pandemiebedingt großenteils geschlossen. Eine Einreise ist hier für Deutsche nicht möglich. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinischen Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Es kann immer wieder – insbesondere vor iranischen Feiertagen – vorkommen, dass kurzfristig inneriranische Reisebeschränkungen eingeführt werden. Dann wird Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus anderen Provinzen die Einreise in die betroffenen Provinzen nicht gestattet. Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus den betroffenen Provinzen dürfen diese nicht verlassen. Diese Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben. Aktuell gelten solche Maßnahmen für alle Provinzen der Kategorien „orange“ und „rot“ (u.a. Teheran).
Darüber hinaus gilt derzeit in allen Städten zwischen 22 und 3 Uhr ein Fahrverbot für private PKW sowie für den ÖPNV. Taxis verkehren auch nach 22 Uhr. Für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann ein Ausweispapier verlangt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsflugreisen kann ein negativer PCR-Test verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Im Alltag ist derzeit vor allem in „gelb,“ „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. Davon ist aktuell auch Teheran betroffen. Einrichtungen für den essentiellen Lebensbedarf wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet Touristen- und Ausflugsziele größtenteils geschlossen. Camping in öffentlichen Parks ist grundsätzlich untersagt.
Vollständig Geimpfte und Genesene sind von den Beschränkungen im öffentlichen Leben nicht ausgenommen.
Hygieneregeln
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte und Reisen zu vermeiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll die Polizei stärker gegen Verstöße vorgehen, Strafen für Verstöße gegen die Auflagen wurden angekündigt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung .
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.

Island - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder außer Grönland als Hochrisikogebiete eingestuft.
Alle Reisenden müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Darüber hinaus müssen auch Geimpfte und Genesene bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Für diese Personengruppe wird alternativ zum PCR-Test auch ein Antigen-Schnelltest anerkannt. Von der Testpflicht ausgenommen sind ebenfalls Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat über die Genesung bzw. den Impfnachweis. Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab.
Reisende, die keinen Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19 oder über eine überstandene COVID-19-Infektion vorlegen können, müssen bei Einreise einen PCR-Test durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft wird angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island, die vollständig geimpft oder genesen sind, müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise einen COVID-19-Test vornehmen lassen. Anerkannt werden PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests. Die Testpflicht besteht auch für Kinder, die im Jahr 2015 oder früher geboren wurden.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde , der isländische Zivilschutz und die isländische Polizeibehörde.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fähr- und Flugverkehr finden statt. Da Flugverbindungen von und nach Island nicht immer direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Landesweit gibt es in touristischen, kulturellen und sportlichen Einrichtungen sowie in der Gastronomie Beschränkungen. Es gelten u.a. verkürzte Öffnungszeiten und begrenzte Besucherzahlen. Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 200 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von einem Meter. Maskenpflicht besteht grundsätzlich überall, wo die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2006 oder später geboren wurden, sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder, die im Jahr 2016 oder später geboren wurden, sind von der Abstandspflicht befreit.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.

Japan - Änderung Beschränkungen im Land
Japan hat den Gesundheitsnotstand verlängert und auf weitere Landesteile ausgedehnt. Der Notstand, der bisher in der Hauptstadtregion und fünf weiteren Präfekturen galt, gilt nun auch in sieben weiteren Präfekturen. Für alle Regionen wurde der Notstand, der ursprünglich am 31. August 2021 auslaufen sollte, bis zum 12. September verlängert. Quelle: tagesschau.de

Mauritius - Änderung Einreise
Am 1. Oktober 2021 beginnt auf Mauritius die zweite Phase des Neustart-Plans, die die Einreise für vollständig Geimpfte unter Vorlage eines negativen PCR-Tests erlaubt. Es gibt keine Quarantäne-Auflagen oder verpflichtende Tests über kurze Abstände während des Urlaubs mehr. Quelle: touristik aktuell

Neuseeland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Neuseeland ist bisher von COVID-19 verhältnismäßig wenig betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neuseeland befindet sich seit dem 17. August 2021 um Mitternacht im Lockdown (Level 4), was auch Auswirkungen auf den Flugverkehr hat (siehe Beschränkungen im Land).
Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen nur für neuseeländische Staatsangehörige und Inhabern von Daueraufenthaltserlaubnissen („(permanent) residents“). In allen anderen Fällen muss für die Einreise zwingend eine sogenannte Border Exception der Einwanderungsbehörde vorliegen.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Es gilt verpflichtend für alle Reisenden das neu geschaffene „Managed Isolation Allocation System“. Danach muss vor Reiseantritt ein Voucher als Nachweis für einen bestätigten Platz in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung erworben werden, der der Fluggesellschaft vor Flugantritt nachgewiesen werden muss; andernfalls kann der Flug nicht angetreten werden. Die Voucher können online über das „Management Isolation Allocation System“ erworben werden. Zusätzlich zu den zwei obligatorischen COVID-19-Tests während der angeordneten Quarantäne wird bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt. Ausgenommen sind derzeit nur Einreisende, die aus Australien, der Antarktis oder den Pazifischen Inseln einreisen.
Neuseeland erlaubt kein Anlegen ausländischer privater Jachten und Boote ohne eine vorher erteilte Sondergenehmigung. Verstöße, auch in Notfällen, werden als illegale Einreise gewertet.
Für alle (auch Transit-)Reisenden gilt die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht länger als 72 Stunden zurück liegt. Die 72 Stunden beziehen sich auf den Zeitraum vor Abflug des ersten internationalen Flugs. Informationen zu den genauen Vorgaben für den COVID-19-Test vor Reiseantritt und Ausnahmen von der Testnachweispflicht können auf der Webseite der neuseeländischen Regierung nachgelesen werden. Bei Nicht-Vorlage werden Geldstrafen erhoben.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist unter Auflagen nur über den Flughafen Auckland möglich, sofern keine COVID-19-Symptome festgestellt werden, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland erfolgt, der Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden beträgt und ein Nachweis wie ein bestätigtes Weiter-/Rückflugticket ab Auckland vorliegt. Bei Nichtverlassen des Flughafens muss kein COVID-19-Test vor Abreise erfolgen. Transitbedingungen können sich schnell verändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf Unite against Covid-19 oder Immigration NZ.
Reisende, denen die Ausreise aufgrund von internationalen Reisebeschränkungen nicht möglich ist, können ein sogenanntes „COVID-19-Kurzzeitvisum“ beantragen. Die Website der neuseeländischen Einreisebehörde informiert dazu umfassend. Es können Gebühren für Visaverlängerungen anfallen.
Reiseverbindungen
Es gibt regelmäßige Flugverbindungen verschiedener Airlines von und nach Neuseeland. Kreuzfahrtschiffe dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Für das gesamte Land gilt seit dem 17. August 2021 um Mitternacht ein Lockdown (Level 4 des vierstufigen nationalen COVID-19-Notfallplans).
Ab diesem Zeitpunkt ist das Verlassen der Wohnung nur noch aus triftigen Gründen erlaubt und es gelten strenge Kontaktbeschränkungen (Pflicht zur häuslichen Isolation („self isolation“: „stay home“, „stay in your bubble“), s. Webseite der neuseeländischen Regierung.
Die deutsche Botschaft in Wellington ist während dieses Lockdowns geschlossen, siehe Botschaftswebseite.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln in Auckland (einschließlich Fähren) und auf allen Flügen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln (einschl. Fähren und Flugzeugen) und im Einzelhandel wird es im ganzen Land weiterhin empfohlen.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie den geltenden Lockdown und folgen Sie Anweisungen der lokalen Behörden.
• In dringenden, unaufschiebbaren Notfällen ist die Deutsche Botschaft Wellington über den Bereitschaftsdienst telefonisch zu erreichen.
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich bei den neuseeländischen Behörden dazu.

Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Am 1. September 2021 treten weitere Lockerungen in Kraft. Für Schwimmbäder, Sportstadien, Konzertsäle, Theater, Museen und Zoologische Gärten entfallen die bisherigen Kapazitätsgrenzen. Voraussetzung ist, dass alle Besucher geimpft, getestet oder genesen sind. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 19.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Bulgarien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Allen EU-Staatsangehörigen ist die Einreise unter Vorlage eines negativen PCR-Tests, eines negativen Antigen Schnelltests, einer vor mindestens 14 Tagen vollständig abgeschlossenen Impfung gegen COVID-19 oder eines positiven Testergebnisses eines PCR- oder Antigen-Schnelltests, das nicht älter als sechs Monate ist und eine abgeschlossene COVID-19-Erkrankung bescheinigt gestattet. Der negative PCR- oder Antigenschnelltest darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Alternativ haben EU-Staatsangehörige mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel die Möglichkeit, den PCR-Test bis zu 24 Stunden nach Einreise nachzuholen und mit einem negativen Ergebnis die die zehntägige verpflichtende häusliche Quarantäne vorzeitig zu beenden.
Befreit von der Vorlage der o.g. Test- bzw. Impfbescheinigung sind neben Minderjährigen unter 12 Jahren u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Bulgarien ist allen o.g. Staatsangehörigen ohne Einschränkungen erlaubt.
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Reiseverbindungen
Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Der epidemiologische Ausnahmezustand gilt zunächst bis zum 31. August 2021. Die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude werden in Abhängigkeit des aktuellen Infektionsgeschehens unter Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregeln kurzfristig angepasst. Gleiches gilt für Geschäfte, Apotheken, Restaurants, Bars, Diskotheken und Klubs.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation gilt fort. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen und auch im Freien, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Georgien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Georgien ist von COVID-19 stark betroffen. Georgien ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlichen das georgische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Reisende aus Deutschland dürfen ohne Impfnachweis einreisen, wenn sie deutsche Staatsangehörige oder Inhaber eines Aufenthaltstitels in Deutschland sind. Eine abschließende Liste weiterer Länder, aus denen die Einreise möglich ist, findet sich auf der Webseite des georgischen Außenministeriums. Die Einreise nach Georgien muss per Direktflug oder mit einem Transitaufenthalt (ohne Verlassen des Transitbereichs des Flughafens) in einem anderen Land erfolgen. Zur Einreise ist ein negatives PCR-Testergebnis vorzulegen, das frühestens 72 Stunden vor der Einreise abgenommen wurde. Fluglinien sind gehalten, keine Passagiere zu befördern, die nicht über ein aktuelles PCR-Testergebnis in georgischer, englischer oder russischer Sprache verfügen.
Zusätzlich ist auf eigene Kosten ein weiterer PCR-Test am dritten Tag nach der Einreise durchzuführen. Kinder unter 10 Jahren sind vom Testerfordernis vor und nach der Einreise befreit.
Aufenthalte in den der Reise vorangegangenen 14 Tagen sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien müssen von jeder einreisenden Person vor der Reise in einem elektronischen Formular angegeben werden.
Ausnahmen gelten für Geschäftsreisende, die sich nur kurz in Georgien aufhalten wollen. Sie können ungeachtet der o.g. Voraussetzungen aus allen Ländern einreisen und alle 72 Stunden auf eigene Kosten einen PCR-Test ablegen. Geschäftsreisende müssen sich mittels eines eigens für sie bereitgestellten elektronischen Formulars registrieren und erhalten innerhalb von zehn Arbeitstagen eine Rückmeldung der georgischen Behörden, ob die Einreise genehmigt wird.
Georgien erlaubt die uneingeschränkte Einreise auf dem Luftweg für Personen, die vollständig geimpft sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Liegt ein ausländischer Impfnachweis vor, muss dieser in die georgische oder englische Sprache übersetzt werden. Der gelbe Impfpass aus Deutschland ist ausreichend, um die erfolgte Impfung bei der Einreise nach Georgien nachzuweisen, auch der digitale Impfnachweis wird akzeptiert.
Die Land- und Seegrenzen sind für Reisende aus Deutschland und den anderen in der o.g. Liste aufgeführten Länder wieder geöffnet. Geimpfte Personen, die die Land- oder Seegrenze passieren, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der frühestens 72 Stunden vor der Einreise abgenommen wurde. Nicht geimpfte Reisende müssen sich zusätzlich am dritten Tag nach der Einreise einem PCR-Test unterziehen.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind nicht möglich. Transit-Aufenthalte am Flughafen Tiflis sind erlaubt.
Reiseverbindungen
Fluglinien fliegen Georgien mit reduziertem Flugplan an.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Cafés dürfen mit eingeschränkter Kapazität und Öffnungszeiten öffnen. Massenveranstaltungen wie Festivals, Konzerte und Sportveranstaltungen dürfen nicht mehr stattfinden. Der öffentliche Personennahverkehr (Busse und Metros innerhalb der Städte) ist eingeschränkt.
Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
Hygieneregeln
In Georgien gilt eine allgemeine Maskenpflicht sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, im ÖPNV, in Taxis und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird die Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden. Ein Abstand von 1,5 Meter ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und -katzen, Einhalten der Husten- und Niesetikette.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter Tel. 112 oder das Ministry of Health.

Griechenland - Beschränkungen im Land
Die Insel Kreta erweitert ihre Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung. Seit Mittwoch 18. August 2021 gilt nun auch in der Region Rethymno für sieben Tage eine nächtliche Ausgangssperre von 1 Uhr bis 6 Uhr sowie ein Musikverbot in allen Restaurants, Bars und Nachtklubs. In dieser Zeit nur unterwegs sein, wer arbeitet oder eine Apotheke, einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen muss. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. In den Bezirken der beiden größten Städte Heraklion und Chania werden die Maßnahmen ebenfalls bis zum 25. August verlängert. Damit befinden sich jetzt die drei wichtigsten Urlaubsregionen auf Kreta in einem Lockdown. Auch auf den Inseln Rhodos, Korfu, Lesbos und Naxos könnten in den nächsten Tagen Beschränkungen eingeführt werden, heißt es. Quelle: touristik aktuell

Hongkong - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird aufgrund fortbestehender Quarantänebestimmungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong war bisher von COVID-19 kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Länder sind in drei Kategorien eingestuft: „high-risk“, „medium-risk“ und „low-risk“. Deutschland wird als „medium-risk“ eingestuft. Einreisen aus Deutschland, auch für in Hongkong nicht ansässige Personen, sind unter folgenden Bedingungen wieder möglich:
• Bei der Einreise aus Deutschland nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) eines ISO 15189-zertifizierten Labors vorgelegt werden. Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transport in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel.
• Die Länge der Quarantänezeit im Hotel beträgt für ungeimpfte Personen 21 Tage, für vollständig Geimpfte 14 Tage plus sieben Tage „Self-Monitoring“. Möglichkeiten, die Quarantäne zu verkürzen, bestehen nicht mehr.
Ungeimpfte Kinder, die in Begleitung von vollständig geimpften Erwachsenen einreisen, dürfen die verkürzte Quarantäne zusammen mit den Erwachsenen im Hotel und die für ungeimpfte Kinder verbleibende Quarantänezeit von zwei bzw. einer Woche zuhause verbringen.
Wer während des Flugs in der Nähe eines nach Ankunft positiv getesteten Mitreisenden gesessen hat, kann als „close contact“ identifiziert werden und muss sich in eines der von der Hongkonger Regierung eingerichteten Quarantänezentren begeben. Die Länge des dortigen Aufenthalts ist einzelfallabhängig und kann bis zu drei Wochen betragen.
Detailliertere Informationen zur Kategorisierung der Länder, zu den Erfordernissen an die vorzulegenden Unterlagen, zu den Quarantäne-Hotels, zum „Self-Monitoring“, den anerkannten Laboren, etc. bietet die Hongkonger Regierung sowie das Generalkonsulat Hongkong.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Im Innenbereich von Restaurants, Bars, Fitnesseinrichtungen, etc. ist weiterhin nur eine begrenzte Anzahl von Besuchern erlaubt. Begrenzungen entfallen, wenn alle Gäste und das Personal eine COVID-19-Impfung nachweisen können. Beim Betreten der Einrichtung ist außerdem eine Online-Registrierung bzw. das Ausfüllen eines Anmeldezettels verpflichtend. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und der Regierung von Hongkong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.

Iran - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Iran wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Iran ist aktuell von COVID-19 besonders stark betroffen. Das Gesundheitssystem ist stark belastet. Iran ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle Informationen und detaillierte Zahlen bieten das iranische Gesundheitsministerium
und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit erteilt Iran keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Für Reisende, die sich innerhalb von zwei Wochen vor Einreise für mehr als vier Stunden in Brasilien oder Uruguay aufgehalten haben, gilt ein Einreiseverbot.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) muss ein negativer PCR-Test auf Englisch vorgelegt werden. Atteste in anderen Sprachen müssen von einer iranischen Auslandsvertretung zertifiziert sein. Die Informationslage zur Gültigkeitsdauer des Testergebnisses ist uneinheitlich. Es empfiehlt sich, den Test nicht mehr als 72 Stunden vor Einreise durchzuführen. Ausgenommen von der Testpflicht sind lediglich Kinder unter acht Jahren. Geimpfte und Genesene genießen bei der Einreise keine Privilegien. Alle Reisenden müssen zusätzlich bei Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ abgeben. Diese Erklärung ist online verfügbar. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein „Pledge Form“ zur Verfügung gestellt, mit dem man seine Zustimmung für weiteren Coronamaßnahmen am Flughafen gibt:
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt und bei COVID-19-Symptomen ärztlich untersucht werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfls. ergehen weitere verpflichtende Anweisungen der iranischen Behörden. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Die Verfahren können sich kurzfristig ändern. Abweichende Handhabungen sind jederzeit möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Die Landgrenzen zur Türkei, Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak sind derzeit pandemiebedingt großenteils geschlossen. Eine Einreise ist hier für Deutsche nicht möglich. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinischen Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Es kann immer wieder – insbesondere vor iranischen Feiertagen – vorkommen, dass kurzfristig inneriranische Reisebeschränkungen eingeführt werden. Dann wird Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus anderen Provinzen die Einreise in die betroffenen Provinzen nicht gestattet. Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus den betroffenen Provinzen dürfen diese nicht verlassen. Diese Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben. Aktuell gelten solche Maßnahmen für alle Provinzen der Kategorien „orange“ und „rot“ (u.a. Teheran).
Darüber hinaus gilt derzeit in allen Städten zwischen 22 und 3 Uhr ein Fahrverbot für private PKW sowie für den ÖPNV. Taxis verkehren auch nach 22 Uhr. Für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann ein Ausweispapier verlangt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsflugreisen kann ein negativer PCR-Test verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Im Alltag ist derzeit vor allem in „gelb,“ „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. Davon ist aktuell auch Teheran betroffen. Einrichtungen für den essentiellen Lebensbedarf wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet Touristen- und Ausflugsziele größtenteils geschlossen. Camping in öffentlichen Parks ist grundsätzlich untersagt.
Vollständig Geimpfte und Genesene sind von den Beschränkungen im öffentlichen Leben nicht ausgenommen.
Hygieneregeln
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte und Reisen zu vermeiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll die Polizei stärker gegen Verstöße vorgehen, Strafen für Verstöße gegen die Auflagen wurden angekündigt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung .
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.

Libyen - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Rein informatorisch: die Grenze Tunesien-Libyen ist seit heute 19. August 2021 wieder geöffnet. Quelle: Garda World

Litauen - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen. Die Registrierung ist max. 48 Stunden vor Einreise möglich.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Litauen eine Einstufung in grüne, gelbe, rote und graue Länder vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Deutschland fällt derzeit in die Kategorie gelb. Für Einreisende aus Deutschland entfällt damit die Quarantänepflicht, nicht jedoch die Testpflicht. Zudem muss der Test in einem Zeitraum von 3 bis 5 Tagen nach Einreise wiederholt werden.
So ist unabhängig von der Länderkategorie bei Einreise ein höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder 48 Stunden alter Antigen-Test in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Ausnahmen bestehen u.a. für COVID-19-Genesene bzw. Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben oder mit dem eigenen PKW einreisen. Nachweise sind in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Über alle Ausnahmen und weitere Bedingungen informieren die litauischen Behörden.
Für die Kategorie rot/grau besteht neben der Test- auch Quarantänepflicht. Die Quarantäne dauert in der Regel zehn Tage und kann durch einen negativen Corona-Test (auf eigene Kosten) ab dem siebten Tag verkürzt werden. Eine Verkürzung ist nur mit einem PCR-Test möglich, Antigen-Tests sind aktuell nicht zugelassen. Eine Freitestung aus der Quarantäne nach sieben Tagen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Quarantäne muss an einem Ort durchgeführt werden, der über mindestens ein getrenntes Schlafzimmer von nichtquarantänepflichtigen Personen verfügt. Kontakt zu diesen Personen muss während dieser Zeit weitestgehend vermieden werden. Es ist gestattet, während der Quarantäne die Wohnung für einen Spaziergang in einem Umkreis von einem Kilometer zu verlassen. Der Besuch von Geschäften etc. ist nicht gestattet. Für Personen, die aus Ländern einreisen mit besonders starkem Infektionsgeschehen, gelten Sonderbestimmungen.
Quarantänepflichtige Reisende, die vor Ablauf der Quarantäne aus Litauen ausreisen wollen, müssen hierfür vorab das nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit benachrichtigen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kommt es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen.
Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Litauen hat den nationalen Lockdown aufgehoben. Gleichwohl bleibt die epidemiologische Sonderlage landesweit in Kraft.
Mit der Aufhebung des Lockdowns kommt es zu Öffnungen in allen Bereichen und auch zur Rücknahme von Kontaktbeschränkungen. Allerdings gelten Mindestabstands- und Hygieneregeln fort.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Diese Quarantäne kann verkürzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen geschlossenen Raum wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung .
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Malta - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor der Einreise digital unter Benutzung des EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) registrieren.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Alle Reisenden ab 12 Jahren, mit Ausnahme derjenigen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen zur Vermeidung von Quarantäneauflagen für die Einreise nach Malta einen Nachweis erbringen, dass sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Als Nachweis akzeptiert werden die Digitalen COVID-Zertifikate der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App), sowie die nationalen Impfnachweise Maltas, Albaniens, Australiens, Großbritanniens einschließlich der Kanalinseln und Gibraltar, Katars, Serbiens, der Türkei, der Schweiz, der USA, und der Vereinigten Arabischen Emirate. Die nationalen Impfnachweise/-pässe anderer Länder werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis. Reisende, die nur über den gelben Impfausweis als Nachweis für die COVID-19 Impfung verfügen, müssen noch am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 Euro) vornehmen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 Euro/Nacht) begeben.
Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Kreuzimpfungen, bei denen die Erst- und Zweitimpfung jeweils mit einem von der EMA anerkannten Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff erfolgt ist, werden anerkannt. Personen, die lediglich die erste von zwei erforderlichen Impfdosen erhalten haben, dürfen selbst dann nicht nach Malta einreisen, wenn sie darüber hinaus auch in Besitz eines Genesennachweises sind.
Kinder von fünf bis elf Jahren dürfen ungeimpft einreisen, sofern sie in Begleitung vollständig geimpfter Eltern oder Erziehungsberechtigter reisen und sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden Stunden ist. Kinder unter fünf Jahren benötigen keinen Test oder Impfnachweis.
Alle Personen, die den erforderlichen Impfnachweis nicht vorlegen können, müssen sich bei Ankunft sofort in 14-tägige, kostenpflichtige Quarantäne begeben und sich einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden. Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Sprachschulen dürfen Präsenzunterricht nur für Schüler und Schülerinnen anbieten, die vollständig mit einem anerkannten Impfstoff geimpft sind und entweder vor dem 27. Juli 2021 nach Malta eingereist sind oder deren Sprachkursbuchung von dem Veranstalter vor dem 27. Juli 2021 bestätigt wurde.
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (Friseure; Barbiere) sind geöffnet, ebenso Kinos und Theater. Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen und der Besuch von Gottesdiensten sind möglich. Restaurants, Snackbars sowie Bars und Klubs dürfen bis Mitternacht öffnen. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als sechs Personen sind untersagt. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens vier Haushalten treffen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist weiterhin Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw. Am Strand wird es empfohlen. Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass ein Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Falls Sie einen Sprachkursaufenthalt auf Malta gebucht haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer Sprachschule wegen der Schließung der Sprachschulen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden, des maltesischen Tourismusverbandes und den Hinweisen des Malta International Airports.

Neuseeland - Änderung Hygieneregeln
Neuseeland hat die Pandemie-Maßnahmen verschärft. Für Menschen ab zwölf Jahren gilt ab Donnerstag 19.08.2021 eine Maskenpflicht unter anderem in geschlossenen Räumen wie Supermärkten, Tankstellen, medizinischen Einrichtungen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln. Am Vortag hatte die Regierung nach dem ersten lokalen Corona-Fall seit knapp sechs Monaten bereits einen landesweiten Lockdown verhängt. Quelle: tagesschau.de

Nordmazedonien, Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Es besteht derzeit weder eine Quarantänepflicht noch die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe sowie die Gastronomie sind geöffnet. In Innenräumen gelten generell besondere Abstands- und Hygieneregeln. Der Zutritt zu Gastronomie und Veranstaltungen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich sowie zu den Innenbereichen von Einkaufszentren ist für Erwachsene nur noch mit einem Impfnachweis oder einem mazedonischen Genesenennachweis (nicht älter als 45 Tage) erlaubt. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur begrenzt ausgelastet sein. Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken sowie Banken und Tankstellen sind geöffnet. Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäfte sind unter besonderen Auflagen geöffnet.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.

Thailand - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Im Rahmen der Sandbox-Strategie eröffnet Thailand Urlaubern neue Reisemöglichkeiten. Das „Phuket Sandbox 7+7 Extension“ ermöglicht Touristen, während ihrer Thailand-Reise mehrere Ziele im Süden zu besuchen. Urlauber können ab sofort ihren obligatorischen Aufenthalt auf Phuket von 14 auf sieben Nächte verkürzen, wonach sieben weitere Nächte auf Krabi (Koh Phi Phi, Koh Ngai und Railay Beach), Phang-nga (Khao Lak, Koh Yao Noi und Koh Yao Yai) sowie Surat Thani (Koh Samui, Koh Pangan und Koh Tao) verbracht werden können. Voraussetzung ist unter anderem die vollständige Impfung und Negativtestung. Quelle: touristik aktuell

Tunesien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 sehr stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren besteht die Pflicht, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist.
Sowohl die Bestätigung der elektronischen Einreiseanzeige, als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sollten in ausgedruckter Form mitgeführt werden.
Nicht geimpfte Einreisende müssen sich zu einer zehntägigen häuslichen Quarantäne ab Einreise verpflichten.
Für Pauschaltouristen gilt ebenfalls die Pflicht, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Sie müssen sich jedoch nicht in häusliche Quarantäne begeben. Während des Aufenthalts sollen sich Pauschalreisende ausschließlich im Rahmen der Reisegruppe bewegen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Die tunesische Regierung hat eine landesweite nächtliche Ausgangssperre zwischen 24 Uhr und 5 Uhr verhängt. Daneben gelten in den folgenden Gouvernoraten weitergehende Beschränkungen:
Reisen in und aus dem Großraum Tunis sind weiterhin verboten. Alle öffentlichen und privaten Versammlungen und Feiern sind untersagt. Kulturelle, sportliche und andere Veranstaltungen sind vorerst ausgesetzt, Gotteshäuser, Fitnessstudios und Hammams geschlossen. Cafés und Restaurants dürfen nur noch im Außenbereich und bis 16 Uhr geöffnet bleiben. Im Gouvernorat Zaghouan besteht auf unbestimmte Zeit eine Ausgangssperre zwischen 17 und 5 Uhr. Schulische Einrichtungen, Verwaltungs- und lebenswichtige Einrichtungen sind davon ausgenommen.
In den Gouvernoraten Béja Nord und Süd sowie Amdoun gilt neben der Ausgangssperre ein Verbot von Menschenansammlungen, kulturellen Aktivitäten und Familienfeiern. Märkte und Läden bleiben geschlossen, außer Lebensmittelläden. Die Gouvernorate sind von der Außenwelt abgeriegelt. Lediglich Schüler, die zu schulischen Prüfungen gelangen müssen, dürfen sie verlassen.
Das Gouvernorat Siliana ist abgeriegelt und darf nur in absoluten Notfällen mit Genehmigung betreten oder verlassen werden. Der Verkehr der staatlichen Busbetriebe wurde eingestellt. Öffentliche und private Kultur- und Sportveranstaltungen sind verboten. Märkte, Cafés, Restaurants, öffentliche Bäder und Unternehmen bleiben geschlossen. Ausnahmen gelten nur für die Ablegung der Abiturprüfungen sowie Einrichtungen mit lebensnotwendiger Infrastruktur.
Einzelne Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt werden.
Restaurants, Cafés, Einkaufszentren und Moscheen sind im Rest des Landes tagsüber geöffnet, allerdings mit begrenzten Platzkapazitäten.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Drucken Sie die elektronische Einreiseanzeige, als auch den in englischer oder französischer Sprache ausgestellten Testnachweis für Kontrollen aus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen. Quelle: AA

Für Tunesien gelten ab dem 19. August 2021 erneut geänderte Einreiseregeln. Das Wichtigste vorab: Vollständig geimpfte Reisende müssen sich nach der Ankunft nicht mehr in Quarantäne begeben, benötigen aber weiterhin einen negativen PCR-Test. Nicht geimpfte Individualreisende müssen sich einer zehntägigen Quarantäne ab Ankunft unterziehen. Quelle: touristik aktuell

Rein informatorisch: die Grenze Tunesien-Libyen ist seit heute 19. August 2021 wieder geöffnet. Quelle: Garda World

Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Im Falle eines Wohnsitzes in einem anderen Emirat als Dubai wird dringend empfohlen, die Personendaten vor Reiseantritt auf dem Portal der „Federal Authority for Identity & Citizenship" (Bürgertelefon: +971 6005 22222) zu überprüfen.
Alle Reisenden, die in Dubai einreisen wollen (einschließlich „Residents“), müssen von allen Abflugorten beim Check-in einen negativen PCR-Test nachweisen. Der Abstrich darf nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein. Kinder unter 12 Jahren, Behinderte und VAE Staatsangehörige sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt.
Reisende, die aus Deutschland nach Abu Dhabi fliegen, müssen beim Check-in am ausländischen Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf längstens 72 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (kürzere Fristen gelten ggfs. für andere Abflugorte). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache oder der Sprache des Abflugorts mitzuführen. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Die Test- und Quarantänebestimmungen nach der Einreise in Abu Dhabi sind vom jeweiligen Abflughafen bzw. Impfstatus abhängig. Im Ausland verabreichte Impfungen können nunmehr anerkannt werden, wenn sie mit einem in den VAE zugelassenen Impfstoff erfolgt sind. Der entsprechende Antrag, der die Erfüllung weiterer Voraussetzungen erfordert, sollte schon vor Einreise digital bei der Einwanderungsbehörde ICA gestellt werden. Touristen und Geschäftsreisende, die direkt aus Deutschland einreisen, unterliegen derzeit keiner Quarantänepflicht, müssen allerdings in Abu Dhabi am sechsten (und, wenn ihre vollständige Impfung nicht anerkannt ist, auch am neunten) Tag ihres Aufenthaltes einen PCR- Test durchführen lassen.
Im Falle einer Quarantänepflicht müssen sich Reisende nach der Einreise in häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben. Während der Quarantäne muss ein GPS-Tracking-Armband getragen werden, das den Reisenden am Flughafen angelegt wird. Ausgenommen von der Armbandpflicht sind Personen unter 18 und über 69 Jahren. Die Quarantäne darf nicht verlassen werden, auch nicht zu einer frühzeitigen Rückreise nach Deutschland.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Bei Transitflügen über den Flughafen Abu Dhabi wird ein PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, verlangt.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Reisen innerhalb des Landes unterliegen Einschränkungen.
Die Freizügigkeit für Reisen vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi ist auf unbestimmte Zeit eingeschränkt. Dies gilt unabhängig von Wohnort, Staatsangehörigkeit oder Impf- bzw. Genesenenstatus der Reisenden.
Ausnahmen bestehen für Personen, die einen in den VAE gemachten PCR-Test nachweisen können, dessen Ergebnis nicht älter als 48 Stunden ist. Alle Reisenden müssen zusätzlich am vierten und am achten Tag nach der Einreise nach Abu Dhabi einen erneuten PCR-Test in Abu Dhabi durchführen lassen. Alternativ kann am Kontrollpunkt ein DPI-Test vorgelegt werden, dessen Ergebnis nicht älter als 24 Stunden sein darf; zusätzlich muss am dritten und am siebten Tag in Abu Dhabi jeweils ein PCR-Test gemacht werden. Die mehrfache Einreise mit DPI-Test ist nicht gestattet. Die Häufigkeit der Tests nach Einreise ist von der Gesamtaufenthaltsdauer in Abu Dhabi abhängig. Alle Testungen müssen in der AlHosn App nachgewiesen werden.
Internationale Reisende, die nach Ankunft von Dubai oder anderen Emiraten nach Abu Dhabi weiterreisen, müssen sich in Abu Dhabi in eine 10-tägige häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben. Auf die 10-tägige Frist werden die Tage angerechnet, die sich der Reisende vor Einreise in das Emirat Abu Dhabi bereits in einem anderen Emirat aufgehalten hat.
Reisende von Abu Dhabi nach Dubai oder zwischen Dubai und den nördlichen Emiraten unterliegen keinen Einschränkungen.
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Mit Wirkung vom 20. August 2021 dürfen im Emirat Abu Dhabi zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von vollständig Geimpften betreten werden, die sich außerdem alle 30 Tage einem PCR-Test unterziehen müssen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosnApp, die einen grünen Status zeigen muss.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 20.08.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Andorra - Entlistung Andorras als Hochrisikogebiet ab 22.08.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Andorra wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 22. August 2021 gilt dies nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Andorra ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich rückläufig. Andorra ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 22. August 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Andorra erlaubt die Einreise von Staatsangehörigen und Ansässigen der EU-Mitgliedstaaten sowie von Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Vereinigtes Königreich, San Marino, der Schweiz und dem Vatikan, ohne dass hierfür ein besonderer Grund vorliegen muss und ohne Quarantänepflicht.
Reisende, die drei Nächte oder mehr in Andorra übernachten möchten, vorweisen:
• einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO oder einer Arzneimittel-Zulassungsbehörde zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle;
• oder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden PCR- oder TMA-Tests, sofern die Testung höchstes 72 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, oder Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“), sofern die Testung höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum und Uhrzeit der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis;
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19 Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Die Gültigkeit von 180 Tagen des Nachweises rechnet sich vom Tage der Entnahme des Positivergebnisses an. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests (PCR oder TMA), angewandtes Testverfahren, Ausstellungsstaat.
Ausgenommen sind:
• Kinder unter sechs Jahren,
• Reisende, die in Portugal, Frankreich oder Spanien, ansässig sind,
• Reisende, die in Ländern ansässig sind, die in der vom Europäischen Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten wöchentlich erstellten Liste als „grüne Länder“ eingestuft sind,
• Reisende, die in Ländern ansässig sind, wo ein Testverhältnis pro Bevölkerung von mindestens 5.000 wöchentlichen Tests pro 100.000 Einwohner mit einer Positivitätsrate von weniger als 5% gegeben ist.
Die o.g. Nachweise müssen im Original in Papierform oder in elektronischer Form vorgelegt werden und in englischer, französischer, spanischer oder katalanischer Sprache verfasst sein. Bei Aufenthalten in touristischen Unterkünften muss einer der o.g. Nachweise im Original vorweisbar sein, eine Kopie ist beim Einchecken auszuhändigen.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Frankreich oder Spanien.
Reiseverbindungen
Es gibt keinen Flughafen in Andorra, die Landverbindungen mit Spanien und Frankreich sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Veranstaltungen von mehr als zehn Personen sind nicht erlaubt. Reisende sollten stets Abstand halten, in Räumen 1,5 Meter, im Freien vier Meter. Die Teilnehmerzahl bei kulturellen, sportlichen und Freizeit-Veranstaltungen ist begrenzt. Es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur bis zu max. 50% belegt werden.
Hygieneregeln
Es besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie an öffentlichen Plätzen und im Freien – auch bei sportlicher Betätigung - eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Diese Pflicht gilt ab dem achten Lebensjahr, empfohlen wird das Tragen ab dem sechsten Lebensjahr.
Auch in Fahrzeugen ist das Tragen Pflicht, wenn Personen in einem Fahrzeug unterwegs sind, die nicht zum gleichen Haushalt gehören.
Das Rauchen im Freien ist eingeschränkt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.

Australien - Änderung Beschränkungen im Land
Die Behörden des australischen Bundesstaates New South Wales verlängern den Lockdown in Sydney bis Ende September 2021. Ab dem 23. August sollen in den zwölf am stärksten betroffenen Stadtbezirken Ausgangssperren von 21.00 bis 5.00 Uhr verhängt werden. Quelle:

Belgien - Änderung Beschränkungen im Land
Belgien schafft bald die Beschränkungen für Restaurants und Cafés ab. Im Rahmen eines Regierungsplans können die Gaststätten und Kaffeehäuser ab 1. September 2021 wieder zu ihren früheren Öffnungszeiten zurückkehren. Clubs und Tanzlokale sollen am 1. Oktober ihre Türen wieder öffnen dürfen. Masken müssen allerdings weiter getragen werden. Die Beschränkungen sollen zudem nicht für die Hauptstadt Brüssel aufgehoben werden. Quelle: tagesschau.de

Brasilien - Einstufung Brasiliens als Hochrisikogebiet ab 22.08.2021, Entlistung als Virusvariantengebiet
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brasilien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Brasilien ist derzeit als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) , mit Wirkung vom 22. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Einreise und Transit von Ausländern auf dem Luftweg sind grundsätzlich gestattet. Reisende, die nach Brasilien ein- oder durchreisen, sind verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie ein negatives PCR-Testergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachzuweisen. Der Test darf frühestens 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung (ausgedruckt und in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache) beim Check-in vorlegen. Die Gesundheitserklärung kann auf der Webseite der brasilianischen Gesundheitsbehörde abgerufen werden.
Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt; einzig die Einreise auf dem Landweg aus Paraguay ist unter Beachtung der geltenden brasilianischen Einreisebestimmungen gestattet. Weitere Ausnahmen für die Einreise über die Land- oder Seegrenzen gelten auch für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.
Die Landung von Flügen, die aus oder über Großbritannien und Nordirland, Indien oder Südafrika kommen, sowie die Beförderung von Ausländern, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Großbritannien und Nordirland, Indien oder Südafrika aufgehalten haben oder durchgereist sind, ist vorübergehend untersagt.
Durch- und Weiterreise
Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt. Auch Transitreisende sind verpflichtet ein negativen PCR-Testergebnis und einer Gesundheitserklärung beim Check-In gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen.
Reiseverbindungen
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Einige Staaten haben Direktflüge aus Brasilien derzeit untersagt.
Der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021, zuletzt aktualisiert am 1. August 2021, und die Einstufung Brasiliens als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Brasilien nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72 Stunden, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das für Brasilien geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt.
Die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle ist weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung auf.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung.

Dominica - Einstufung Dominicas als Hochrisikogebiet ab 22.08.2021
Mit Wirkung vom 22. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dominica gewarnt.
Epidemiologische Lage
Dominica ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen sehr stark gestiegen. Mit Wirkung vom 22. August 2021 ist Dominica als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für Ausländer ist grundsätzlich möglich. Je nach Impfstatus und Herkunftsland gelten unterschiedliche Einreisemodalitäten. Reisende müssen vor Einreise ein Online-Formular ausfüllen und einen negativen PCR-Test hochladen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Über Einzelheiten zum Einreiseverfahren informiert die Regierung von Dominica (Travel Advisory).
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, sollten mindestens 48 Stunden vorsehen, bis das Ergebnis vorliegt.
Durch- und Weiterreise
Es gelten für die Durch- und Weiterreise grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise. Es ist kein erneuter Test für die Ausreise notwendig.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist wieder zugelassen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Restaurants und Sportstudios dürfen mit eingeschränkter Kapazität öffnen. Andere Freizeiteinrichtungen sind weitgehend geschlossen. Es gilt ein nächtliches Ausgangsverbot, über Einzelheiten informiert die Webseite der dominicanischen Regierung.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich in Ihrer Unterkunft nach kurzfristigen Änderungen der Bestimmungen.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Dominica mit den Voraussetzungen für die Einreise vertraut. Über aktuelle Einreisebestimmungen informieren die Regierung von Dominica und das "Travel Advisory" für Dominica.

Griechenland - Einstufung der Regionen Kreta und südliche Ägäis als Hochrisikogebiete ab 24.08.2021
Mit Wirkung vom 24. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Kreta und die Region südliche Ägäis gewarnt.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 wieder stärker betroffen, jedoch mit regional unterschiedlicher Ausprägung. Mit Wirkung vom 24. August 2021 sind die Region Kreta und die Region südliche Ägäis als Hochrisikogebiete eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab zwölf Jahren nur mit einer Bescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form über einen negativen PCR-Test (die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen) oder einen Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer, deutscher und weiteren Sprachen möglich. Der auf dem Zertifikat angegebene vollständige Name muss mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen.
Reisende, die anhand eines digitalen oder schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in englischer, deutscher und weiteren Sprachen unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen Test. Für den Nachweis reicht in der Praxis die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) aus. Reisende, die von einer Infektion genesen sind, können alternativ eine Genesenenbescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form, ausgestellt durch eine Behörde oder ein zertifiziertes Labor, vorlegen. Die Bescheinigung darf frühestens 30 Tage nach dem ersten positiven Test, durchgeführt durch eine öffentliche Behörde oder ein zertifiziertes Labor, ausgestellt werden und ist bis zu 180 Tage danach gültig.
Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt, der verpflichtend ist. Bei einem positiven Testergebnis wird eine bis zu zehntägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet.
Reisende, u.a. aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die internationalen Flughäfen, über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni, Doirani und Niki (Nordmazedonien), Nymphaea (Nymfaia), Ormeni, Exochi und Promachonas (Bulgarien), Kastanies und Kipoi (Türkei) sowie Kristallopigi, Kakavia, Mavromati und Mertziani (Albanien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Alle anderen Einreisenden müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Einreise am Grenzübergang Mertziani (Albanien) ist nur von 8 bis 20 Uhr möglich.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist über die Grenzübergänge Kastanies und Kipoi möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Der Personen-Fährverkehr mit der Türkei bleibt ausgesetzt, ebenso dürfen Sportboote aus der Türkei Griechenland auch weiterhin nicht anlaufen.
Beschränkungen im Land
Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt; Änderungen sind kurzfristig möglich.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften und Museen.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen.
Für Flüge auf die Inseln oder Fahrten mit der Fähre dorthin ist für Personen ab 12 Jahren entweder eine Impfbescheinigung (vor 14 Tagen abgeschlossene Impfung) oder ein negativer Test (PCR-Test – nicht älter als 72 Stunden oder ein Antigen-Schnelltest - nicht älter als 48 Stunden) oder eine Genesenenbescheinigung (s. Einreise) nötig. Für 12- bis 17-jährige (geboren vor dem 1. Juli 2009) ist auch ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Stunden) ausreichend. Für Fahrten zu den Inseln oder zurück auf das Festland müssen Reisende vor Einschiffung eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Auf der Webseite der griechischen Regierung sind eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weitere Informationen zu den geltenden Einschränkungen veröffentlicht. In rot eingestuften Regionen gilt eine nächtliche Ausgangssperre, Beschränkungen in der Gastronomie und für Veranstaltungen.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit an belebten Plätzen im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie für nicht vollständig geimpfte Personen dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Tests oder eines höchstens 48 Stunden alten Schnelltests eines anerkannten Testlabors. Es werden u.a. englische und deutsche Sprachfassungen der Testzertifikate akzeptiert, wobei der angegebene vollständige Name mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen muss.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise oder während Ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine zehntägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet. Für vollständig geimpfte Personen, deren Zweitimpfung mehr als vierzehn Tage zurückliegt, und die positiv getestet werden, wird eine siebentägige Quarantäne angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Besonderheiten auf den Kanalinseln, hier: Jersey
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die britischen Überseegebiete einschließlich Gibraltar, die Isle of Man und die Kanalinseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Das Vereinigte Königreich ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung , für Schottland die schottische Regionalregierung.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Ein- und Ausreisen auch ohne triftigen Grund sind möglich, jedoch gelten für die Einreise nach England unterschiedliche Einreisebeschränkungen.
Länder sind farblich in verschiedene Kategorien (Listen) eingeteilt, von „green“ über “amber“ bis „red“.
Seit 8. August 2021 ist Deutschland in der Kategorie „green “.
• „Green“: Online-Anmeldung , COVID-19-Test vor Einreise, ein weiterer Test vor/am Tag zwei, keine Quarantäne (auch ohne vollständige Impfung)
• „Amber“: Online-Anmeldung, COVID-19-Test vor Einreise, zwei weitere Tests vor/am Tag zwei und am/nach Tag acht nach Einreise, häusliche Quarantäne von zehn Tagen mit Möglichkeit einer Freitestung am fünften Tag nach Einreise. Personen, die durch den National Health Service (NHS) vollständig geimpft worden sind oder über das Digitale COVID-Zertifikat der EU verfügen und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sind von der Quarantäne und dem Test an Tag acht befreit.
• „Amber plus“ wie „amber“, jedoch keine Befreiung von der Quarantäne, wenn vollständig geimpft.
• „Red“: Online-Anmeldung, Test vor Einreise, zwei weitere Tests vor/am Tag zwei und am/nach Tag acht nach Einreise, Hotel-Quarantäne von zehn Tagen.
Minderjährige ab 5 Jahren, die in Deutschland wohnhaft sind bzw. dort ihren legalen Aufenthalt haben, müssen vor Einreise und vor oder am Tag 2 nach Einreise einen COVID-19 Test machen. Da Deutschland derzeit auf der grünen Liste steht, gelten keine Quarantäneerfordernisse.
Minderjährige im Alter zwischen 5 und 10 Jahren, die im Vereinigten Königreich Großbritannien wohnhaft sind bzw. dort ihren legalen Aufenthalt haben, benötigen vor Einreise keinen COVID-19 Test, müssen jedoch den Test vor oder am Tag 2 nach Einreise machen.
Für die Einreise nach Schottland gelten ähnliche Regeln. Seit 8. August 2021 ist Deutschland in die grüne Liste eingestuft. Details finden sich auf der Internetseite der schottischen Regierung .
Bei allen Einreisen nach England aus allen Ländern mit Ausnahme Schottlands, Nordirlands, Irlands, Isle of Man, Jersey und Guernsey muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Anerkannt werden PCR-Tests, RT-Lamp-Tests sowie Antigentests („lateral-flow-Test“). Der negative Testnachweis, in Englisch, Französisch oder Spanisch (eine Übersetzung ist nicht ausreichend), muss bereits vor Reisebeginn (vor Einstieg Flugzeug, Fähre und Zug) vorgelegt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 11 Jahren. Weitere Details bietet die britische Regierung . Reisende, die ohne einen negativen COVID-19-Test nach England einreisen, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 500,- GBP rechnen.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste “ aufgehalten haben, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise für zehn Tage eine Hotelquarantäne in Großbritannien absolvieren. Während des Hotelaufenthalts finden am zweiten und achten Tag nach Einreise weitere Tests statt. Das Hotel ist vorab über eine Website der britischen Regierung zu buchen. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten 1.750 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Quarantänepflicht in einem Hotel und auch falsche Angaben hinsichtlich des Aufenthalts in einem Land auf der „roten Liste “ in den zehn Tagen vor Einreise kann mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise zusätzlich vorab zwei weitere Tests buchen: einen vor oder am zweiten Tag nach Einreise und einen weiteren Test am oder nach dem achten Tag nach Einreise (Regelung für vollständig Geimpfte s.o.). Die Buchung muss vor/bei Einreise nachgewiesen werden und ist kostenpflichtig. Den Beförderungsunternehmen ist die Beförderung nach Großbritannien ohne einen Nachweis über die Buchung weiterer Tests nach Einreise untersagt. Informationen zu den Tests nach Einreise und welche Anbieter dafür zulässig sind, können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden, alle weiteren 72 Stunden bis zu zwei zusätzliche Tests.
Für Einreisen aus Deutschland nach England, und wenn Sie sich in den zehn Tagen vor Einreise nicht in einem Land auf der „roten Liste “ aufgehalten haben, besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Auch bei einer Befreiung von der Quarantäne bleibt der Test am achten Tag weiterhin verpflichtend. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Darüber hinaus gelten für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten Ausnahmen von den vorgenannten Einreisebeschränkungen.
Für vollständig Geimpfte sowie Genesene gibt es bislang keine Ausnahmen oder Erleichterungen bei der Einreise.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten und einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Reisende, die sich in den zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste“ aufgehalten haben, müssen sich in eine Hotel-Quarantäne begeben.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, so auch der Transit durch Belgien.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverbindungen verkehren regelmäßig. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet. Reisen mit dem Eurostar unterliegen strengen Voraussetzungen. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sind weitere Lockerungen erfolgt, es gelten nur noch wenige Kontaktbeschränkungen.
England hat nahezu alle Beschränkungen aufgehoben. In London besteht weiterhin eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Schottland hat zum 9. August 2021 alle Beschränkungen mit Ausnahme weniger Abstands-und Hygienregeln aufgehoben. Details können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Wales hat bis auf wenige Ausnahmen zum 7. August 2021 sämtliche Beschränkungen aufgehoben. Details können auf der Webseite der walisischen Regierung nachgelesen werden.
In Nordirland wurden viele Beschränkungen aufgehoben. Jedoch gilt: Zehn Personen oder drei Haushalte dürfen sich drinnen treffen. Es ist erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu fünfzehn Personen unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England , Wales , Schottland und Nordirland einzuhalten. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht in der Regel weiterhin eine Verpflichtung dazu.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gelten Einreisebeschränkungen. Alle Einreisenden müssen einen „Travel Tracker account “ anlegen. Länder werden in vier verschiedene Kategorien unterteilt. Deutschland befindet sich aktuell in Kategorie 2: Test bei Einreise und am siebten Tag nach Einreise. Befreiung von der Quarantäne, sobald das Ergebnis des ersten Tests vorliegt und dieser negativ ist. Ausnahmen für aus Deutschland reisende vollständig geimpfte Personen gelten mit Wirkung vom 16.August 2021. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey .
Einreisende nach Jersey müssen bei Einreise über England einen negativen COVID-19 Test von einem dort zugelassenen Labor, der maximal 72 Stunden vor Abfahrt gemacht werden muss, vorlegen. Direktreisende müssen den Test bei Einreise machen. Eine mögliche Quarantäne hängt vom Impfstatus ab. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man müssen alle Einreisenden einen negativ COVID-19-Test vorlegen und sich in eine siebentägige Quarantäne begeben, es sei denn sie sind vollständig geimpft. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Einreisen nach Gibraltar sind möglich. Wie in England werden die Länder, aus denen die Reisenden kommen in drei Farben unterteilt. Jede Farbe beinhaltet eigene Einreisebeschränkungen. Einreiseerleichterungen gelten für vollständig Geimpfte. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung. Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Nicht vollständig geimpfte Touristen müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist über den internationalen Flughafen T B Lettsome möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Flughäfen der Kaimaninseln (Cayman Islands) sind für internationale Reisende geschlossen. Die Regierung gewährt lediglich wenige Ausnahmen für Flüge mit British Airways und Cayman Airways. Vor Einreise muss ein negativer COVID-19 PCR-Test vorgelegt und hier eine Einreisegenehmigung beantragt werden. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen, Geimpfte für fünf Tage. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Die aktuellen COVID-19-Fallzahlen sowie weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist nur über Antigua möglich und derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist auch für Touristen wieder möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Guatemala - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Guatemala ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Region um die Hauptstadt Guatemala-Stadt.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das guatemaltekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen in Guatemala sowie die Landesgrenzen sind für ausländische Reisende geöffnet. Zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des Grenzübertritts müssen alle Ausländer ein negatives PCR-/Antigen-Testergebnis vorweisen. Der Test darf beim Check-In nicht älter als 3 Tage sein. Von den Behörden kann Quarantäne angeordnet werden, wenn Symptome bei der Einreise festgestellt werden und sich daraus die Notwendigkeit eines am Flughafen durchgeführten PCR-Tests ergibt. Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen können eine Bescheinigung über die Verabreichung von zwei Dosen vorlegen. Diejenigen, die in den letzten drei Monaten mit COVID-19 infiziert waren, können darüber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgehen muss, dass sie vollständig genesen und nicht mehr infektiös sind.
Die Einwanderungsbehörde informiert über die pandemiebedingten Einreisevoraussetzungen.
In Guatemala können PCR-/Antigen-Test Termine online mit den Laboren vereinbart werden. Die Probeentnahme kann direkt vor Ort im Labor erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen Kostenaufschlag einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Je nach Labor und Test variieren die Preise sowie die Wartedauer für die Laborergebnisse (bis zu 24 Stunden). Die Kosten für Antigen Tests beginnen bei Q300,00 (EUR 35,00) und für PCR-Tests bei Q600,00 (EUR 65,00).
Am Flughafen Aeropuerto Internacional La Aurora in Guatemala-Stadt können auch vor Ort Tests durchgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Guatemala nach Belize ist für Ausländer ohne Wohnsitz in Belize derzeit nicht möglich. Die Landgrenze nach Mexiko ist geschlossen. Lediglich die Einreise aus Mexiko nach Guatemala über die Landgrenze ist möglich. Weitere Nachbarländer können aufgrund der COVID-19-Pandemie verschärfte Einreisebedingungen haben.
Reiseverbindungen
Der öffentliche Personenverkehr im Binnenverkehr ist eingeschränkt. Die internationalen Flugverbindungen von und nach Guatemala wurden wieder aufgenommen, wenngleich auch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Seit dem 13. August 2021 gilt für 30 Tage die erste Stufe des Ausnahmezustandes (estado de calamidad). Es besteht eine tägliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 4 Uhr. Öffentliche Events, Versammlungen oder Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sind verboten. Sollte die Landung/Abflug in Guatemala in die Zeit der Ausgangssperre fallen, ist es möglich einen Passierschein zu erlangen. Behörden, Kirchen, Institutionen, Geschäfte und Märkte arbeiten zum Teil mit beschränkter Kapazität und Öffnungszeiten. In vielen Geschäften und Behörden darf nur eine reduzierte Anzahl an Kunden eintreten, stets erfolgt eine Temperaturmessung der Kunden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwei Jahren. Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie genau auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Strafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guatemaltekischen Regierung (nur auf Spanisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 1517.

Irland - Einstufung einzelner Regionen Irlands als Hochrisikogebiete ab 22.08.2021
Mit Wirkung vom 22. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Border und West gewarnt.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen gestiegen, jedoch in regional unterschiedlicher Ausprägung. Mit Wirkung vom 22. August 2021 sind die Regionen Border und West als Hochrisikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung. Aufgrund eines Cyberangriffs auf das irische Gesundheitssystem ist die Aktualität der Daten der irischen Regierung derzeit eingeschränkt.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (COVID-19 Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage aufhalten wird. Das Formular muss zwingend online ausgefüllt werden. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) oder das Ausfüllen des Formulars von Hand können strafrechtlich verfolgt werden, ohne online ausgefülltes Formular darf die Fluglinie Passagieren das Boarding verweigern. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden aus einem Land der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz entweder einen negativen RT-PCR-Test, einen Nachweis, dass sie vollständig geimpft sind, oder einen Nachweis, dass sie genesen sind, vorlegen und sind damit von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Als Nachweise gelten:
• Für negativ Getestete ausschließlich ein negatives Testergebnis eines RT-PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter ist als 72 Stunden.
• Für Geimpfte der Nachweis einer vollständigen Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Als vollständig geimpft gilt man in Irland, wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und je nach Impfstoff mindestens sieben bzw. fünfzehn Tage zurückliegen.
• Für Genesene der Nachweis, dass man in den letzten 180 Tagen von einer COVID-19-Infektion genesen ist.
Als Nachweis wird auch ein digitales COVID-Zertifikat der EU anerkannt, siehe dazu auch ausführliche Informationen auf der Webseite der irischen Regierung.
Auch Kinder, die zwischen 12 und 17 Jahre alt sind, müssen einen negativen RT-PCR-Test vorlegen, es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen.
Einreisende, die sich vorab auch in einem Land außerhalb der Europäischen Union, Island, Lichtenstein, Norwegen und Schweiz aufgehalten haben, finden ausführliche Informationen zu den geltenden Einreisebedingungen auf der Webseite der irischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Für das private und öffentliche Leben gelten Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 75% reduziert.
Hotels, Gasthäuser und Pensionen sind geöffnet. Ihre Dienstleistungen sind auf Übernachtungsgäste beschränkt. Restaurants, Pubs und Bars sind neben der Außengastronomie auch in den Innenräumen unter Auflagen geöffnet.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung .
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.

Kanada - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Die USA haben bestehende Reisebeschränkungen mit Kanada verlängert. Verlängert wurden die Beschränkungen bis mindestens zum 21. September 2021. Quelle: tagesschau.de

Kosovo - Einstufung Kosovos als Hochrisikogebiet ab 22.08.2021
Mit Wirkung vom 22. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kosovo gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Kosovo ist mit Wirkung vom 22. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländische Staatsangehörige ab 11 Jahren müssen unabhängig vom Herkunftsland und Reiseweg bei Einreise einen aktuellen negativen PCR-Test (Probeentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise) vorlegen.
Reisende, die über einen Nachweis verfügen, dass sie seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, benötigen keinen Negativtest bei Einreise.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. 3 Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
Versammlungen des öffentlichen Interesses und private Feiern dürfen mit begrenzter Teilnehmerzahl und bis längstens 1 Uhr stattfinden.
Die Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe sind beschränkt.
Der Zugang zu Restaurants, Cafés und Clubs sowie zu öffentlichen oder privaten Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern ist seit dem 20. August 2021 nur mit negativem Test (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden bzw. Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) oder Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer in den letzten 6 Monaten überstandenen COVID-Erkrankung gestattet.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für sportlicher Aktivitäten sowie Essen und Trinken im Freien. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 20.08.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Macau - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Macau wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Macau bewegt sich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländer dürfen nicht nach Macau einreisen, es sei denn sie sind im Besitz einer „non-resident worker’s identification card“ der SAR Macau. Ausgenommen sind außerdem Staatsangehörige der Volksrepublik China, Hongkong und Taiwaner. Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis ist die Einreise nur in Ausnahmefällen auf Antrag erlaubt.
Ausländer, die sich in den letzten 21 Tagen in einem Drittstaat außerhalb der Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan aufgehalten haben, dürfen nicht nach Macau einreisen.
Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in Hongkong aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Macau 14 Tage einer medizinischen Beobachtung („medical observation“) in einem hierfür vorgesehenen Hotel unterziehen. Sie benötigen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 24-Stunden sein darf.
Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in Taiwan aufgehalten haben, unterliegen einer 21-tägigen medizinischen Beobachtung („medical observation“) in einem hierfür vorgesehenen Hotel. Sie benötigen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 24-Stunden sein darf.
Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen auf dem chinesischen Festland aufgehalten haben und in den letzten 21 Tagen vor Einreise weder in einem Drittland noch in Taiwan waren, benötigen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei einem vorherigen Aufenthalt in einer der auf dieser Webseite gelisteten Städte greift die jeweils ausgewiesene medizinische Beobachtungzeit. Eine Liste der Quarantänehotels und weitere Informationen zur Einreise bietet das Macao Tourism Office .
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind über Macau nicht erlaubt.
Reiseverbindungen
Die Einreise nach Macau ist möglich mit dem Flugzeug über den Internationalen Flughafen, mit dem Fahrzeug oder dem Shuttle-Bus-Service über die Hong Kong-Zhuhai-Macao-Bridge (Öffnungszeiten täglich von 10 bis 20 Uhr). Außerdem verkehrt täglich eine Fähre zwischen Shenzhen (She Kou) und Macau.
Die Fährverbindungen mit Hongkong wurden eingestellt.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Macau bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Abstandsregeln gelten nur in geschlossenen Räumen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen.

Mexiko - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Die USA haben bestehende Reisebeschränkungen mit Mexiko verlängert. Verlängert wurden die Beschränkungen bis mindestens zum 21. September 2021. Quelle: tagesschau.de

Montenegro - Änderung Einreise
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Montenegro ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium , das Institut für öffentliche Gesundheit , die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Ab 24. August bis zunächst 10. September 2021 ist eine Einreise nach Montenegro unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
-Nachweis einer vollständigen oder ersten COVID-Impfung
-oder Genesenennachweis (mindestens 14 Tage und höchstens 180 Tage alt seit dem letzten positiven PCR-Test oder Antigen-Schnelltest)
-oder negativer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden
-oder negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden
Kann bei Einreise ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Ab dem sechsten Tag nach der Einreise besteht die Möglichkeit, die Quarantäne durch Vorlage eines negativen PCR-Tests vorzeitig zu beenden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. Der Zutritt zum Innenbereich gastronomischer Betriebe (Restaurants, Cafés, Bars, Diskotheken etc.) ist nur mit dem Nachweis einer Impfung (erste Dosis ist ausreichend), eines negativen PCR- (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen- (nicht älter als 48 Stunden) Tests oder eines höchstens 180 Tage alten Genesenennachweises möglich. Der Nachweis kann digital oder in Papierform erbracht werden.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sowie auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Metern eingehalten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr).

Nordmazedonien - Einstufung Nordmazedoniens als Hochrisikogebiet ab 22.08.2021
Mit Wirkung vom 22. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Mit Wirkung vom 22. August 2021 ist Nordmazedonien als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Es besteht derzeit weder eine Quarantänepflicht noch die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe sowie die Gastronomie sind geöffnet. In Innenräumen gelten generell besondere Abstands- und Hygieneregeln. Der Zutritt zu Gastronomie und Veranstaltungen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich sowie zu den Innenbereichen von Einkaufszentren ist für Erwachsene nur noch mit einem Impfnachweis oder einem mazedonischen Genesenennachweis (nicht älter als 45 Tage) erlaubt. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur begrenzt ausgelastet sein. Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken sowie Banken und Tankstellen sind geöffnet. Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäfte sind unter besonderen Auflagen geöffnet.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.

Norwegen - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat das Ampelsystem der EU für die Kategorisierung der Infektionsgefahr übernommen. Die aktuellen Kategorisierungen sind der Karte des norwegischen Gesundheitsinstituts zu entnehmen. Ab Montag, den 23. August 2021 wird Deutschland als oranges Land eingestuft, d.h. eine Einreise aus Deutschland ist daher nur noch für Reisende möglich, die über ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Ohne diesen Nachweis ist die Einreise aus Deutschland nur noch in Ausnahmefällen möglich und mit Test- und Quarantänepflichten verbunden. Nach norwegischer Definition gilt eine Person als vollständig geimpft, wenn zwei Wochen nach der zweiten Impfung vergangen sind oder drei Wochen bei einem Impfstoff, für den nur eine Dosis erforderlich ist.
Derzeit kann es bei der Einreise nach Norwegen auch dann zu Schwierigkeiten kommen, wenn Reisende die o.a. Bedingungen grundsätzlich erfüllen, da die Grenzpolizei, die letztlich in jedem Einzelfall über die Einreise entscheidet, die neuen Vorschriften noch uneinheitlich auslegt. Es kam daher schon zu Einreiseverweigerungen oder Anordnung von Hotelquarantäne mit zusätzlichen Kosten für Reisende.
Die Einreise nach Norwegen über ein als orange oder rot klassifiziertes Land ist nicht möglich (auch bei Flughafentransit). Ausnahmen gelten für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder. Die Einreise auf dem Landweg über orange oder rote Länder ist dann gestattet, wenn Reisende keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt, nicht im betroffenen Land übernachtet und keine Nahkontakte im Land hatten. Nach norwegischer Auslegung handelt es sich auch bei Fähren ab Dänemark um öffentliche Verkehrsmittel, sodass bei Ankunft in Norwegen mit Einreiseverweigerung gerechnet werden muss. Reisenden wird deswegen empfohlen, sich rechtzeitig mit ihrer Fährgesellschaft in Kontakt zu setzen.
Die norwegische Regierung bietet zu den Einreiseregeln detaillierte Informationen.
Bei Ein- und Ausreise kommt es derzeit mitunter zu längeren Wartezeiten.
Nicht alle Grenzübergangsstellen sind geöffnet. Eine Übersicht bieten die norwegischen Behörden hier .
Durch- und Weiterreise
Wer aus einem „grünen“ Land kommt, sich aber innerhalb der letzten 10 Tage in einem „orangen“ oder „roten“ Land aufgehalten hat, kann nicht nach Norwegen einreisen. Dies gilt auch für den Flughafentransit. Ausnahmen gelten für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder. Auch die Durchreise auf dem Landweg durch ein „oranges“ oder „rotes“ Gebiet führt zur Verweigerung der Einreise nach Norwegen, es sei denn, es wurden keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, es gab keinen Kontakt zu Bewohnern und keine Übernachtung. Nach norwegischer Auslegung handelt es sich auch bei Fähren ab Dänemark um öffentliche Verkehrsmittel, sodass bei Ankunft in Norwegen mit Einreiseverweigerung gerechnet werden muss. Reisenden wird deswegen empfohlen, sich rechtzeitig mit ihrer Fährgesellschaft in Kontakt zu setzen. Maßgeblich ist die Kategorisierung des norwegischen Gesundheitsinstituts.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Fährverbindungen bestehen über die Reederei Colorline. Es werden die Verbindungen Oslo-Kiel und Larvik - Hirtshals betrieben. Die Einreise per Fähre ab Dänemark ist derzeit nur für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis möglich.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen in den jeweiligen Gemeinden unterscheiden sich in Art und Umfang sind jedoch auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen einsehbar, wie z. B. bei der Stadt Oslo. Es gilt landesweit die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind, wie z.B. bei der Stadt Oslo. Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.

Portugal - Änderung Einreise, Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Lissabon und Algarve wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen jedoch landesweit stark gesunken. In den Regionen Lissabon und Algarve befinden sie sich weiterhin auf sehr hohem Niveau, weshalb diese Regionen als Hochrisikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer PCR-Test (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich.
Für Madeira und die Azoren gelten abweichende Einreisebestimmungen, s. Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren.
Der PCR-Test darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen. Reisende (auf Luft-, See-, oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika, Indien, Nepal, oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Inhaber des Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Quarantänepflicht befreit, ebenso Reisende aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland mit vollständiger Impfung und deren minderjährige Kinder. Ein zusätzliches Formular der Grenzbehörden (SEF) ist dabei auszufüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38°C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland sind wieder geöffnet, es gelten die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Auch die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal geöffnet. Über den Landgang der Passagiere dort wird im Einzelfall entschieden. Die Häfen der Autonomen Region Azoren haben wieder für Kreuzfahrttourismus geöffnet.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt der allgemeine Notstand (situacao de calamidade). Die Regierung hat zum 1. August 2021 begonnen, Beschränkungen schrittweise zurückzunehmen. Die Ausgangssperre ist landesweit aufgehoben. In der ersten Phase sind seit 1. August 2021 die Öffnungszeiten von Restaurants, Geschäften und sonstigen Einrichtungen grundsätzlich nicht mehr beschränkt, die Kapazitätsbeschränkungen gelten jedoch weiterhin. Innenbereiche von Restaurants können am Wochenende (Freitag ab 19 Uhr und an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) nur besucht werden, wenn bei allen Personen ab 12 Jahren entweder
• ein digitales COVID-Zertifikat der EU
• ein negativer PCR-Test (72 h vor Zutritt) oder Antigen-Schnelltest im Labor (48 h vor Zutritt)
• ein Antigen-Schnelltest in der Apotheke unter Anwesenheit einer Fachkraft (24 h vor Zutritt)vorgelegt wird oder
• ein Antigen-Schnelltest (Selbsttest) im Beisein des Restaurantpersonals (beim Zutritt) durchgeführt wird.
Die Außenbereiche von Restaurants unterliegen dieser Beschränkung nicht.
Über diese Beschränkung für Restaurants hinaus können touristische Unterkünfte (Hotels und Ferienwohnungen) im ganzen Land (nur Festland) und an jedem Wochentag nur noch betreten werden, wenn ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen einmalig beim Check-In vorgelegt oder durchgeführt wird. Diese Maßnahmen gelten auch für Touristen. Es wird empfohlen, den ggfs. erforderlichen COVID-Test für die Rückreise nach Deutschland vor dem endgültigen Verlassen der touristischen Unterkunft vorzunehmen. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Unterbringung in Quarantäneunterkünften kommen, da diese auf dem Festland Portugals nicht zentral und nicht immer kostenfrei von den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Entsprechende Nachweise müssen ab sofort z.B. auch bei Besuchen von Casinos, Thermen, Fitness-Studios, vergleichbaren Einrichtungen oder bei Veranstaltungen vorgelegt werden.
Für den Strandbetrieb gilt ein Ampelsystem mit Maskenpflicht beim Zu- und Abgang. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt, Bars sind geöffnet und folgen den allgemeinen Regeln des Restaurantbetriebs, Diskotheken hingegen bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU .
Hygieneregeln
Im Rahmen des allgemeinen Notstands können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt. Das Formular muss von Inhabern des Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Der Testnachweis in englischer Sprache kann vor der Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira .
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich der digitalen Einreiseanmeldung gemäß Online-Formular für Madeira ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren benötigen keinen Test, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen gemäß den vorgenannten Informationen. Auf Madeira können solche Test gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 1 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und 10 Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug / Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug / Abfahrt durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind hiervon befreit.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

Sierra Leone - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Sierra Leone ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Informationsministerium, das Directorate of Health Security and Emergencies sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Flugreisende müssen sich vor Reiseantritt über das Reiseportal von Sierra Leone online registrieren. Dafür ist neben den persönlichen- und Reisedaten ein negatives PCR-Testergebnis nachzuweisen, das bei Abflug nach Sierra Leone nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das negative Testergebnis sowie der Nachweis der Registrierung durch einen Registrierungscode sind bereits am Ausgangsflughafen vorzulegen. Bei Einreise ist die Durchführung eines weiteren PCR-Tests und eines RDT-Schnelltests verpflichtend. Die Gebühr (ca. 80 Euro) für diese Tests ist bei der Registrierung über das o.g. Reiseportal zu entrichten. Wer aus einem „Hochrisikogebiet“ einreist, muss eine mindestens achttägige Quarantäne einhalten. Weitere ausführliche Hinweise finden sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
Auch bei Ausreise aus Sierra Leone muss eine Registrierung auf dem Reiseportal, sowie ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, am Flughafen nachgewiesen werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen in Lungi ist geöffnet. Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr. Gottesdienste sind auf 90 Minuten beschränkt, es gelten Abstands- und Hygieneregeln. Nachtclubs und Kinos sind geschlossen. Restaurants sind eingeschränkt geöffnet und sollen Essen zum Mitnehmen anbieten. Zu Trauerfeiern, Hochzeiten und anderen gesellschaftlichen Veranstaltungen dürfen sich nicht mehr als 50 Teilnehmer versammeln. Der Zugang zu Regierungsgebäuden ist nur noch mit dem Nachweis von zumindest einer COVID-19-Impfung gestattet. Fahrer und Passagiere im Verkehr zwischen den Distrikten sind aufgefordert, sich impfen zu lassen.
Hygieneregeln
Die Regierung hat eine strenge Maskenpflicht, sowie Abstands- und Hygieneregeln erlassen. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Directorate of Health Security and Emergencies.

Singapur - Änderung Einreise
Singapur öffnet ab dem 8. September 2021 die Grenzen für Geimpfte aus Deutschland. Damit sind auch wieder touristische Reisen in den Stadtstaat möglich. Dies erfolgt über den „Reisekorridor für Geimpfte“ beziehungsweise die „Vaccinated Travel Lane“ (VTL). Details dazu siehe: touristik aktuell

Spanien - Entlistung einzelner Regionen Spaniens als Hochrisikogebiete ab 22.08.2021, Änderung Einreise: Ganz Deutschland ist ab 23.08.2021 Risikogebiet
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 22. August 2021 gilt dies nicht mehr für die Autonomen Gemeinschaften Asturien, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Valencia und die Kanarischen Inseln.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gesunken, sind jedoch regional auf unterschiedlichem Niveau. Spanien ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 22. August 2021 gilt dies nicht mehr für die Autonomen Gemeinschaften Asturien, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Valencia und die Kanarischen Inseln.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. In Bezug auf Deutschland sind die Bundesländer Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein als Risikogebiete eingestuft. Mit Wirkung vom 23. August 2021 ist ganz Deutschland als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien wurde die nächtliche Ausgangssperre weitgehend aufgehoben. Sie gilt zwischen 1 und 6 Uhr derzeit noch in 19 größeren Gemeinden mit hoher Inzidenz. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Restaurationsbetriebe und Diskotheken schließen um 0:30 Uhr. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr in größeren Gemeinden mit hoher Inzidenz. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Spezielle Auflagen und eingeschränkte Öffnungszeiten gelten u.a. für Restaurationsbetriebe und Diskotheken. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
In Andalusien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. In vielen Küstenorten dürfen nachts die Strände nicht betreten werden. Sollte es aufgrund eines positiven Testergebnisses zu einer quarantänebedingten Verlängerung des Aufenthaltes kommen, kann es aufgrund der hohen Auslastung der Unterkünfte unter Umständen schwierig werden, eine Quarantäneunterkunft zu finden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung und die Tourismuswebseite von Andalusien.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt. Zwischen 1 Uhr und 6 Uhr gilt derzeit ein Verbot von Zusammenkünften für Personen aus unterschiedlichen Haushalten.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Personen ab zwölf Jahren (auch wenn sie aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) nachweisen:
• entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis
• oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff
• oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und vier Monaten vor der Ankunft
• oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Tschechische Republik - Änderung Einreise; redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Die Einreise ist für EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik aus jeglichem Grund möglich. Für andere Staatsangehörige ist sie nur aus triftigem Grund möglich.
Deutschland ist derzeit der grünen Kategorie zugeordnet. Seit dem 9. Juli 2021 ist für die Einreise aus Ländern der grünen Kategorie eine Einreiseanmeldung sowie ein Negativtest, Impf- oder Genesenennachweis erforderlich.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Für Einreisen aus den unterschiedlichen Kategorien gilt Folgendes:
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise seit dem 9. Juli 2021 nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) und Online-Anzeige möglich. Einreisende können auch innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. In diesem Fall besteht eine Quarantänepflicht bis zum Vorliegen des Testergebnisses. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind nur tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik.
Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden) und Online-Anzeige möglich. Einreisende können auch innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. In diesem Fall besteht eine Quarantänepflicht bis zum Vorliegen des Testergebnisses. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind nur tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik.
Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen aus jeglichem Grund sowie ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.
3. Rote und dunkelrote Kategorie:
Die Einreise ist nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für Geimpfte und Genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung .
4. Graue Kategorie
Die Einreise aus Ländern mit einem extrem hohen Infektionsrisiko ist nur in Ausnahmefällen mit negativem Antigen- oder PCR-Test, Nachweis eines Termins zur Vornahme eines PCR-Tests in der Tschechischen Republik innerhalb von 24 Stunden nach Einreise, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Innerhalb von 24 Stunden sowie frühestens am zehnten und spätestens am 14. Tag nach Einreise ist jeweils ein weiterer PCR-Test der zuständigen Hygienebehörde vorzulegen.
Für geimpfte oder genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung.
Über weitere Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie informiert das tschechische Innenministerium. Diese bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer, für Kinder unter 6 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger.
Neben tschechischen Impfzertifikaten werden nationale Impfzertifikate aus Deutschland, sowie aus allen EU-Ländern, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein und Ländern der grünen Kategorie anerkannt. Seit dem 1. Juli 2021 wird nur noch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt.
Für geimpfte Reisende aus diesen Ländern ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit zwei Dosen oder die Impfung bei einem Impfschema mit einer Dosis mindestens 14 Tage zurückliegt.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Land der orangen, grünen, roten oder dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System einreisen, ist die Durchreise auf dem Landweg ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Flugweg ist Einreiseanmeldung und Test (PCR-Test maximal 72 Stunden oder Antigen-Test maximal 24 Stunden vor Einreise) erforderlich. Genesene und Geimpfte benötigen keinen Test, aber die Einreiseanmeldung und einen digitalen Nachweis über Impfung und Genesung.
Durchreisen aus Ländern mit extrem hohem Infektionsrisiko (graue Kategorie) sowie von Drittstaatern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind nicht möglich.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske tragen. Die Durchreise aus Deutschland und anderen Nachbarländern der Tschechischen Republik darf nicht länger als 24 Stunden, aus allen anderen Ländern nicht länger als 12 Stunden dauern. Es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen usw.) erlaubt.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 200 und Außen maximal 500 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind mit Einschränkungen geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Restaurants und Hotels sind für geimpfte, genesene oder getestete Gäste geöffnet.
Hygieneregeln
Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation .

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 20.08.2021 - Teil 3

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Uganda - Änderung Epidemiologische Lage
Epidemiologische Lage
Uganda ist von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale ugandische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe ist geöffnet. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Bei der Ein- und Ausreise muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Abstrich für den Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Mehr Informationen finden sich auf der Webseite des ugandischen Gesundheitsministeriums.
Bei der Einreise aus Drittstaaten müssen sich Reisende unter Umständen einem weiteren PCR-Test bei Ankunft am Flughafen Kampala-Entebbe unterziehen, bevor sie weiterreisen können. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte Personen. Auskünfte erteilen die ugandischen Behörden. Eine Einreise aus Indien ist untersagt.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern Ugandas sind auch für den Personenverkehr geöffnet. Einreisende müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Öffentliche Verkehrsmittel verkehren wieder, allerdings darf nur die Hälfte der Sitzplätze belegt sein. Zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln siehe auch „Infrastruktur/Verkehr“.
Privatfahrzeuge dürfen sich wieder frei bewegen, auch über Distriktgrenzen hinweg. Es dürfen maximal 3 Personen im Fahrzeug sein (inkl. Fahrer/in), es besteht Maskenpflicht auch während der Fahrt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19 Uhr bis 5.30 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.

Uruguay - Entlistung Uruguays als Virusvariantengebiet und Hochrisikogebiet ab 22.08.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Uruguay wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 22. August 2021 gilt dies nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Uruguay war von COVID-19 besonders stark betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gesunken. Uruguay ist als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft. Mit Wirkung vom 22. August 2021 entfällt die Einstufung.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das uruguayische Gesundheitsministerium MSP und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit wird grundsätzlich nur uruguayischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Wohnsitz in Uruguay (residentes) die Einreise mit verpflichtender siebentägiger Quarantäne gestattet. Einreisende müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der siebentägigen Quarantäne muss entweder ein Wiederholungstest erfolgen oder alternativ, bei fortbestehender Symptomfreiheit, die häusliche Quarantäne um weitere sieben Tage verlängert werden. Ausnahmen von der verpflichtenden Quarantäne bestehen für vollständig Geimpfte und Genesene mit entsprechenden Nachweisen.
Für vorübergehende Einreisen aus geschäftlichen, beruflichen oder gerichtlichen Gründen kann bei der uruguayischen Einwanderungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Einreiseverbot beantragt werden. Dabei ist nachzuweisen, dass die Reise notwendig und unaufschiebbar ist. Ferner muss ein Nachweis über eine in Uruguay gültige Krankenversicherung mitgeführt werden.
Die Landesgrenzen zu Argentinien und Brasilien bleiben weiterhin für den Personenverkehr geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus Drittländern durch Uruguay ist derzeit nicht möglich, die Landesgrenzen sind (mit den obengenannten Ausnahmen) für den Personenverkehr geschlossen und es existieren keine Umsteigeflugverbindungen.
Reiseverbindungen
Einschränkungen bestehen weiterhin im internationalen Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr. Internationale Flüge finden statt, allerdings stark reduziert.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021, zuletzt aktualisiert am 1. August 2021, und die Einstufung von Uruguay als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Uruguay nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72 Stunden, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das für Uruguay geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Die intensivmedizinische Versorgung in den Departements im Norden gerät mit den steigenden Infektionszahlen zunehmend an die Auslastungsgrenze.
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Der Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, unterliegen aber weiterhin strengen Infektionsschutz- und Hygieneauflagen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen sind bis auf weiteres ausgesetzt oder stark eingeschränkt.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkten und Ladengeschäfte) zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der uruguayischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das uruguayische Gesundheitsministerium.

USA/Vereinigte Staaten - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Die USA haben bestehende Reisebeschränkungen mit Kanada und Mexiko verlängert. Verlängert wurden die Beschränkungen bis mindestens zum 21. September 2021. Quelle: tagesschau.de

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 22.08.2021

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Kanada - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kanada wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Kanada ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle Daten stellt die kanadische Regierung zur Verfügung. Informationen zum Infektionsgeschehen bieten das kanadische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für Kanada besteht derzeit grundsätzlich eine Einreisesperre. Seit dem 7. August 2021 ist die Einreise nach Kanada aus den USA auch auf dem Landweg für voll geimpfte US-Staatsangehörige und Staatsangehörige mit Daueraufenthalt in den USA gestattet. Eine entsprechende Regelung für vollständig geimpfte Reisende aus allen anderen Ländern ist für den 7. September 2021 angekündigt. Anforderungen zu Impfnachweisen und Testpflichten können diesem Link entnommen werden. Das Inkrafttreten der Regelungen macht die kanadische Regierung explizit von der epidemiologischen Lage in Kanada abhängig.
Wenn die Voraussetzungen für eine Einreise für voll geimpfte Reisende nicht vorliegen, ist eine Einreise nur möglich nach den weiter geltenden Ausnahmeregelungen für kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder), die die familiäre Beziehung erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachweisen müssen. Die kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a. ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Auch Personen die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Studiums mit einer gültigen Arbeits- bzw. Studiengenehmigung einreisen, sind von der Einreisesperre ausgenommen. Ob im Einzelfall eine Einreise nach Kanada möglich ist, kann hier überprüft werden.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. bei Einreise auf dem Landweg den Grenzbeamten, gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Abreise (bzw. bei Einreise auf dem Landweg vor der voraussichtlichen Einreise) sein darf. Die Testpflicht gilt auch für vollständig Geimpfte. Reisende, die ein positives Testergebnis haben, bei der die Probe zwischen 14 und 90 Tagen vor der Einreise genommen wurde, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Alle Reisenden müssen sich zusätzlich bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in der Regel für drei Tage bzw. bis zum Vorliegen des Testergebnisses in ein von der kanadischen Regierung zugelassenes Hotel begeben. Der Rest der 14-tägigen Quarantäne muss, auch bei erneutem negativem PCR-Testergebnis, am Reiseziel verbracht werden. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen.
Mit Wirkung vom 6. Juli 2021 tritt die erste Phase geplanter Erleichterungen für die Einreise vollgeimpfter Reisender in Kraft. Die Regelungen sehen einen Wegfall der auf Bundesebene geltenden Quarantänepflicht einschließlich der dreitägigen bisher verpflichtenden Hotelquarantäne vor. Die kanadische Regierung rät Reisenden, sich ergänzend über abweichende Regelungen in den jeweiligen Provinzen zu informieren. Reisende müssen einen Impfnachweis in Papier- oder digitaler Form in englischer oder französischer Sprache bzw. in amtlicher Übersetzung vorlegen.
Vollständig geimpfte Personen sind vom Erfordernis eines weiteren COVID-19-Tests am achten Tag nach der Einreise befreit. Die neuen Regelungen gelten nur für Personen, die spätestens 14 Tage vor Einreise nach Kanada die letzte erforderliche Dosis eines bzw. einer Kombination aus von der kanadischen Regierung anerkannten Impfstoffes erhalten haben. Alle Reisenden unterliegen weiterhin den geltenden Einreisebeschränkungen sowie der doppelten Testpflicht - vor und bei der Einreise.
Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen zu ihrem obligatorischen 14-Tage-Quarantäneplan angeben. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht erforderlich sein darf. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Das vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Testergebnis, darf dabei nicht länger als 72 Stunden vor der geplanten Abreise zurückliegen.
Die gemeinsame Grenze zwischen Kanada und den USA ist seit Ende März 2020 weitgehend geschlossen. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Reiseverbindungen
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden vier Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge nur in erheblich reduziertem Umfang durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Infolge vom Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung oder wegen zu geringer Auslastung der Flüge kann es auch kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
Die Provinzen haben unterschiedliche Öffnungspläne in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in Kraft gesetzt, die eine schrittweise Rückkehr des öffentlichen Lebens gestatten. Über die genauen Regelungen in den jeweiligen Provinzen informieren die jeweiligen Internetseiten der Provinzregierungen (u.a. Ontario , Quebec und British Columbia).
Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, weiterhin "social distancing" zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Einreise ob Ihre Reisepläne unter die zugelassenen Ausnahmen fallen.

Sudan - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Ab dem 21. August 2021 gelten aktualisierte internationale Reisebeschränkungen für den Sudan. Allen Reisenden wird die Einreise gestattet, sofern sie ein negatives Ergebnis eines COVID-19-PCR-Tests vorlegen, der innerhalb der letzten 72 Stunden durchgeführt wurde. Für Reisende aus Amerika, Europa, Australien und Neuseeland gilt eine 96 Stunden Regelung. Personen unter acht Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Die obligatorischen Quarantänemaßnahmen wurden für alle ankommenden Reisenden aufgehoben. Passagiere, die kein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen, werden jedoch auf eigene Kosten einer 14-tägigen Quarantäne unterzogen.
COVID-19-Beschränkungen für Reisen über Landgrenzen wurden weitgehend aufgehoben; die Ostgrenze zu Äthiopien bleibt jedoch aufgrund der Unsicherheit in Nordäthiopien geschlossen.
Alle innerstaatlichen Beschränkungen wurden aufgehoben. Quelle: Garda World

Uganda - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Ab dem 3. September 2021 werden alle ankommenden Reisenden - unabhängig von ihrem Impfstatus - auf eigene Kosten obligatorischen COVID-19-Tests unterzogen. Diese ist eine zusätzliche Maßnahme zu der Vorgabe an alle Reisenden, einschließlich Kindern über drei Jahren, bei Ankunft einen negativen COVID-19-PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Abreise) vorzulegen. Reisende, die bei Ankunft positiv getestet wurden, werden in einer von der Regierung bestimmten Einrichtung unter Quarantäne gestellt. Ab dem 20. August dürfen Reisende aus Indien unter denselben Einschränkungen nach Uganda einreisen.
Für die Abreise aus Uganda ist weiterhin ein PCR-Testzertifikat (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich.
Die Einreise über die Landgrenzen bleibt auf wesentliche Dienste wie Lastkraftwagen beschränkt. Quelle: Garda World

Vietnam - Änderung Beschränkungen im Land
Ho-Chi-Minh Stadt geht am Montag 23. August 2021 für zunächst zwei Wochen in den Lockdown. Die Bewohner dort dürfen ihre Häuser und Wohnungen nicht mehr verlassen. Die Regierung hat angekündigt, dass das Militär Bewohner mit Lebensmitteln versorgen soll, während sie zu Hause bleiben. Quelle: tagesschau.de und Garda World

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 23.08.2021

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Litauen - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen. Die Registrierung ist max. 48 Stunden vor Einreise möglich.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Litauen eine Einstufung in grüne, gelbe, rote und graue Länder vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Deutschland fällt seit dem 23. August 2021 in die Kategorie Rot. Für Einreisende aus Deutschland besteht damit grundsätzlich Quarantäne- und Testpflicht. Bei Einreise ist ein höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder 48 Stunden alter Antigen-Test in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen.
Ausnahmen von Quarantäne- und Testpflicht bestehen für COVID-19-Genesene bzw. Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben. Nachweise sind in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Über alle Ausnahmen und weitere Bedingungen informieren die litauischen Behörden.
Die Quarantäne dauert in der Regel zehn Tage und kann durch einen negativen Corona-Test (auf eigene Kosten) ab dem siebten Tag verkürzt werden. Eine Verkürzung ist nur mit einem PCR-Test möglich, Antigen-Tests sind aktuell nicht zugelassen. Eine Freitestung aus der Quarantäne nach sieben Tagen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Quarantäne muss an einem Ort durchgeführt werden, der über mindestens ein getrenntes Schlafzimmer von nichtquarantänepflichtigen Personen verfügt. Kontakt zu diesen Personen muss während dieser Zeit weitestgehend vermieden werden. Es ist gestattet, während der Quarantäne die Wohnung für einen Spaziergang in einem Umkreis von einem Kilometer zu verlassen. Der Besuch von Geschäften etc. ist nicht gestattet. Für Personen, die aus Ländern mit besonders starkem Infektionsgeschehen einreisen, gelten Sonderbestimmungen.
Quarantänepflichtige Reisende, die vor Ablauf der Quarantäne aus Litauen ausreisen wollen, müssen hierfür vorab das nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit benachrichtigen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kommt es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen.
Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Litauen hat den nationalen Lockdown aufgehoben. Gleichwohl bleibt die epidemiologische Sonderlage landesweit in Kraft.
Mit der Aufhebung des Lockdowns kommt es zu Öffnungen in allen Bereichen und auch zur Rücknahme von Kontaktbeschränkungen. Allerdings gelten Mindestabstands- und Hygieneregeln fort.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Diese Quarantäne kann verkürzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen geschlossenen Raum wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung .
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 stark betroffen, wobei von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt zudem landesweit mehr als 100 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Marokko als Hochrisikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und –fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für Reisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Land der von den marokkanischen Behörden erstellten Liste A, darunter derzeit auch Deutschland. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Zur Einreise ist für Reisende aus einem Land der Liste A ein PCR-Test erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Genesene erforderlich. Personen, die mit einem von der marokkanischen Regierung zugelassenen Impfstoff geimpft sind (dazu gehören alle in Deutschland verwendeten Impfstoffe) sollen mit offiziellem Impfnachweis ohne PCR-Test einreisen dürfen.
Bei der Einreise soll ein sog. „Fiche Sanitaire “ ausgefüllt vorgelegt werden. Es kann elektronisch ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren nach Frankreich und Italien wieder möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 10. Oktober 2021 gilt der Ausnahmezustand und eine verschärfte Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 50% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen sind die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir weiträumig abgeriegelt und öffentliche Einrichtungen geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort, sollten Sie für die Einreise nach Deutschland einen Testnachweis benötigen. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert. Quelle: AA

Der Gesundheitsnotstand ist nicht, wie kommuniziert, bis zum 10. Oktober sondern bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Quelle: Maghreb Post

Norwegen - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat das Ampelsystem der EU für die Kategorisierung der Infektionsgefahr übernommen. Die aktuellen Kategorisierungen sind der Karte des norwegischen Gesundheitsinstituts zu entnehmen. Seit 23. August 2021 ist Deutschland als „oranges“ Land eingestuft, d.h. eine Einreise aus Deutschland ist daher nur noch für Reisende möglich, die über ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Ohne diesen Nachweis ist die Einreise aus Deutschland nur noch in Ausnahmefällen möglich und mit Test- und Quarantänepflichten verbunden.
Nach norwegischer Definition gilt eine Person als vollständig geimpft, wenn zwei Wochen nach der zweiten Impfung vergangen sind oder drei Wochen bei einem Impfstoff, für den nur eine Dosis erforderlich ist. Die Einreise nach Norwegen über ein als orange oder rot klassifiziertes Land ist nicht möglich (auch bei Flughafentransit). Ausnahmen gelten für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis verfügen, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder.
Die norwegische Regierung bietet zu den Einreiseregeln detaillierte Informationen .
Bei Ein- und Ausreise kommt es derzeit mitunter zu längeren Wartezeiten.
Nicht alle Grenzübergangsstellen sind geöffnet. Eine Übersicht bieten die norwegischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Wer aus einem „grünen“ Land kommt, sich aber innerhalb der letzten 10 Tage in einem „orangen“ oder „roten“ Land aufgehalten hat, kann nicht nach Norwegen einreisen. Dies gilt auch für den Flughafentransit. Deutschland gilt seit dem 23. August 2021 als „orangen“ Land. Ausnahmen gelten für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder. Maßgeblich ist die Kategorisierung des norwegischen Gesundheitsinstituts.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Fährverbindungen bestehen über die Reederei Colorline. Es werden die Verbindungen Oslo-Kiel und Larvik - Hirtshals betrieben.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen in den jeweiligen Gemeinden unterscheiden sich in Art und Umfang sind jedoch auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen einsehbar, wie z. B. bei der Stadt Oslo. Es gilt landesweit die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind, wie z.B. bei der Stadt Oslo. Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.

Portugal - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Lissabon und Algarve wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen jedoch landesweit stark gesunken. In den Regionen Lissabon und Algarve befinden sie sich weiterhin auf sehr hohem Niveau, weshalb diese Regionen als Hochrisikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer PCR-Test (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich.
Für Madeira und die Azoren gelten abweichende Einreisebestimmungen, s. Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren.
Der PCR-Test darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen. Reisende (auf Luft-, See-, oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika, Indien, Nepal, oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Inhaber des Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Quarantänepflicht befreit, ebenso Reisende aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland mit vollständiger Impfung und deren minderjährige Kinder. Ein zusätzliches Formular der Grenzbehörden (SEF) ist dabei auszufüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38°C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen.. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland sind wieder geöffnet, es gelten die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Auch die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal geöffnet. Über den Landgang der Passagiere dort wird im Einzelfall entschieden. Die Häfen der Autonomen Region Azoren haben wieder für Kreuzfahrttourismus geöffnet.
Beschränkungen im Land
Seit dem 23. August 2021 gilt der Katastrophenfall (estado de contingencia). Die Regierung hat in Phase 1 begonnen, Beschränkungen schrittweise zurückzunehmen. Die Ausgangssperre wurde landesweit aufgehoben. Seit dem 23. August 2021 hat die Regierung in Phase 2 die Kapazitätsbeschränkungen entweder teilweise oder komplett zurückgenommen. Innenbereiche von Restaurants können am Wochenende (an Freitagen ab 19 Uhr und an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) nur besucht werden, wenn bei allen Personen ab 12 Jahren entweder
• ein digitales COVID-Zertifikat der EU
• ein negativer PCR-Test (72 h vor Zutritt) oder Antigen-Schnelltest im Labor (48 h vor Zutritt)
• ein Antigen-Schnelltest in der Apotheke unter Anwesenheit einer Fachkraft (24 h vor Zutritt)vorgelegt wird oder
• ein Antigen-Schnelltest (Selbsttest) im Beisein des Restaurantpersonals (beim Zutritt) durchgeführt wird.
Die Außenbereiche von Restaurants unterliegen dieser Beschränkung nicht.
Über diese Beschränkung für Restaurants hinaus können touristische Unterkünfte (Hotels und Ferienwohnungen) im ganzen Land (nur Festland) und an jedem Wochentag nur noch betreten werden, wenn ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen einmalig beim Check-In vorgelegt oder durchgeführt wird. Diese Maßnahmen gelten auch für Touristen. Es wird empfohlen, den ggfs. erforderlichen COVID-Test für die Rückreise nach Deutschland vor dem endgültigen Verlassen der touristischen Unterkunft vorzunehmen. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Unterbringung in Quarantäneunterkünften kommen, da diese auf dem Festland Portugals nicht zentral und nicht immer kostenfrei von den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Entsprechende Nachweise müssen ab sofort z.B. auch bei Besuchen von Casinos, Thermen, Fitness-Studios, vergleichbaren Einrichtungen oder bei Veranstaltungen vorgelegt werden.
Für den Strandbetrieb gilt ein Ampelsystem mit Maskenpflicht beim Zu- und Abgang. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt, Bars sind geöffnet und folgen den allgemeinen Regeln des Restaurantbetriebs, Diskotheken hingegen bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU .
Hygieneregeln
Im Rahmen des allgemeinen Notstands können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt. Das Formular muss von Inhabern des Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Der Testnachweis in englischer Sprache kann vor der Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira .
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich der digitalen Einreiseanmeldung gemäß Online-Formular für Madeira ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren benötigen keinen Test, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen gemäß den vorgenannten Informationen. Auf Madeira können solche Test gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 1 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und 10 Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind hiervon befreit.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

Tschechische Republik - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Die Einreise ist für EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik aus jeglichem Grund möglich. Andere Staatsangehörige können nur dann aus jeglichem Grund einreisen, wenn sie seit mindestens 14 Tagen komplett geimpft sind und über einen in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen.
Deutschland ist derzeit der orangen Kategorie zugeordnet. Für die Einreise ist eine Einreiseanmeldung sowie ein Negativtest, Impf- oder Genesenennachweis erforderlich.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Für Einreisen aus den unterschiedlichen Kategorien gilt Folgendes:
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) und Online-Anzeige möglich. Einreisende können auch innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. In diesem Fall besteht eine Quarantänepflicht bis zum Vorliegen des Testergebnisses. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind nur tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik.
Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden) und Online-Anzeige möglich. Einreisende können auch innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. In diesem Fall besteht eine Quarantänepflicht bis zum Vorliegen des Testergebnisses. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind nur tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik.
Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen aus jeglichem Grund sowie ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.
3. Rote und dunkelrote Kategorie:
Die Einreise ist nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für Geimpfte und Genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung .
4. Graue Kategorie
Die Einreise aus Ländern mit einem extrem hohen Infektionsrisiko ist nur für Geimpfte mit anerkannten Impfnachweis und für Nicht-Geimpfte nur in Ausnahmefällen mit negativem Antigen- oder PCR-Test, Nachweis eines Termins zur Vornahme eines PCR-Tests in der Tschechischen Republik innerhalb von 24 Stunden nach Einreise, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Innerhalb von 24 Stunden sowie frühestens am zehnten und spätestens am 14. Tag nach Einreise ist jeweils ein weiterer PCR-Test der zuständigen Hygienebehörde vorzulegen.
Für geimpfte oder genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung.
Über weitere Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie informiert das tschechische Innenministerium. Diese bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer, für Kinder unter 6 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger.
Neben tschechischen Impfzertifikaten werden nationale Impfzertifikate aus Deutschland, sowie aus allen EU-Ländern, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sowie Impfungen weiterer Staaten anerkannt. Seit dem 1. Juli 2021 wird nur noch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt.
Für geimpfte Reisende aus diesen Ländern ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit zwei Dosen oder die Impfung bei einem Impfschema mit einer Dosis mindestens 14 Tage zurückliegt.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können, sofern sie nicht den Nachweis einer in Tschechien anerkannten Impfung führen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Land der orangen, grünen, roten oder dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System einreisen, ist die Durchreise auf dem Landweg ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Flugweg ist Einreiseanmeldung und Test (PCR-Test maximal 72 Stunden oder Antigen-Test maximal 24 Stunden vor Einreise) erforderlich. Genesene und Geimpfte benötigen keinen Test, aber die Einreiseanmeldung und einen digitalen Nachweis über Impfung und Genesung.
Durchreisen aus Ländern mit extrem hohem Infektionsrisiko (graue Kategorie) sind nur mit in Tschechien anerkanntem Impfnachweis möglich. Durchreisen von Drittstaatern ohne Impfnachweis oder ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind nicht möglich.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske tragen. Die Durchreise aus Deutschland und anderen Nachbarländern der Tschechischen Republik darf nicht länger als 24 Stunden, aus allen anderen Ländern nicht länger als 12 Stunden dauern. Es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen usw.) erlaubt.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 200 und Außen maximal 500 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind mit Einschränkungen geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Restaurants und Hotels sind für geimpfte, genesene oder getestete Gäste geöffnet.
Hygieneregeln
Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.

Uganda - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Epidemiologische Lage
Uganda ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale ugandische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe ist geöffnet. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Bei der Ein- und Ausreise muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Abstrich für den Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Die ugandische Gesundheitsministerin hat verschärfte Kontrollen bei der Einreise ab 3. September 2021 angekündigt. Danach soll dann für alle Einreisenden die Pflicht bestehen, auf eigene Kosten einen weiteren PCR-Test durchführen zu lassen. Erst nach Vorliegen dieses zweiten Testergebnisses wird dann die Einreise nach Uganda möglich sein.
Nach derzeitigem Kenntnisstand betrifft diese neue Regel alle Reisenden, unabhängig von Alter und Impfstatus, und an allen Landesgrenzen, inkl. des internationalen Flughafens in Entebbe. Reisende müssen sich ab dem 3. September 2021 auf Verzögerungen bei der Einreise nach Uganda einstellen.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern Ugandas sind auch für den Personenverkehr geöffnet. Einreisende müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Öffentliche Verkehrsmittel verkehren wieder, allerdings darf nur die Hälfte der Sitzplätze belegt sein. Zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln siehe auch „Infrastruktur/Verkehr“.
Privatfahrzeuge dürfen sich wieder frei bewegen, auch über Distriktgrenzen hinweg. Es dürfen maximal 3 Personen im Fahrzeug sein (inkl. Fahrer/in), es besteht Maskenpflicht auch während der Fahrt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19 Uhr bis 5.30 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 24.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Guinea - Änderung Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Guinea ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für EU-Staatsangehörige besteht grundsätzlich ein Einreiseverbot. Ausnahmen gelten für Personen mit Langzeitvisa zum Zwecke der Erwerbstätigkeit und des Familienbesuchs, Ehepartner guineischer Staatsangehöriger, Personen mit Wohnsitz in Guinea, Diplomaten sowie Personal von Institutionen der technischen Zusammenarbeit und humanitären Hilfe. Einreisegenehmigungen müssen zunächst von einem Ansprechpartner in Conakry beim Sicherheitsministerium (Direction Centrale de la Police Aux Frontières DCPAF) beantragt werden, bevor auf deren Internetseite der Antrag auf ein E-Visum gestellt werden kann. Bei Antragstellung muss eine Bestätigung der ANSS vorgelegt werden, dass der oder die Reisende geimpft ist. Um diese Bestätigung zu erhalten, muss bei der ANSS der Impfnachweis mit QR-Code vorgelegt werden.
Das Verfahren kann sich kurzfristig ändern. Die Genehmigungsprozesse beanspruchen teils mehrere Wochen. Daher sollten Reisende sich frühzeitig über das aktuelle Vorgehen informieren und den Antrag mit ausreichendem Vorlauf einreichen.
Reisende müssen bei Einreise ein Attest auf Grundlage eines negativen PCR-Tests vorlegen, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Es werden ausschließlich PCR-Tests akzeptiert. Die Fluggesellschaften können strengere Anforderungen stellen. Reisenden wird Fieber gemessen und sie müssen in einem Formular Angaben zu Voraufenthalten und geplantem Aufenthaltsort in Guinea machen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung wird Quarantäne entweder im privaten Haushalt oder, sollte dort die Absonderung nicht möglich sein, in einem von der Regierung bestimmten Hotelangeordnet. Die Kosten tragen die Reisenden selbst.
Aus Risikogebieten einreisende Personen, die noch nicht vollständig gegen COVID-19 immunisiert sind, müssen sich bei Einreise einem zweiten Test unterziehen und sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne begeben.
Derzeit sind unter anderem alle Länder der EU, Russland, Indien, Brasilien, Südafrika, Nigeria und der Senegal als Risikogebiete ausgewiesen.
Wegen der weit verbreiteten, hoch ansteckenden Virusvarianten plant die Regierung Guineas, auch geimpfte Personen bei Einreise erneut zu testen. Bislang wird diese Regelung jedoch noch nicht angewandt und es ist unklar, wann sie in Kraft treten soll.
Bei Ausreise müssen Reisende einen negativen COVID-19-Test des Institut National de la Santé Publique (INSP) vorlegen. Ein INSP-Testtermin muss online so rechtzeitig gebucht werden, dass der Test 3 Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden kann. Reisenden ohne negatives Testergebnis wird der Zugang zum Flughafen verwehrt. Eine Kontrolle des Testergebnisses am Flughafen Conakry erfolgt seitens guineischer staatlicher Behörden. Die anfallenden Kosten für den Test sind durch die Reisenden selbst zu tragen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Conakry ist für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Mehrere Fluggesellschaften bieten regelmäßige Flüge nach Conakry an. Die Landgrenzen zu Guinea-Bissau und zu Senegal sind für den Personenverkehr offiziell geschlossen. Aufgrund der jüngsten Ebola-Fälle ist auch die Landgrenze zu Côte d'Ivoire derzeit geschlossen.
Beschränkungen im Land
Für den Großraum Conakry besteht eine nächtliche Ausgangssperre. Bar- und Restaurantbesuche sind unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen gestattet, Nachtclubs müssen geschlossen bleiben. Fahrten von Conakry ins Landesinnere sind nur nach Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich, der nicht älter als 14 Tage sein darf. An den Überlandstraßen außerhalb Conakrys sind Kontrollstellen eingerichtet.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, sowie private Fahrzeuge.
Empfehlungen
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der Guineischen Botschaft Berlin.
• Bitte tragen Sie sich vor Einreise unbedingt in die Krisenvorsorgeliste ein und informieren Sie sich ggf. vor Ort bei der Deutschen Botschaft Conakry.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich kurz vor Abreise über die aktuell gültigen Regeln, insbesondere hinsichtlich einer erneuten Testpflicht bei Einreise.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook über aktuelle Maßnahmen der guineischen Regierung.

Indonesien - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen, das Gesundheitssystem ist überlastet. Indonesien ist deshalb als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht eine Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige. Die Einreise ist aktuell ausschließlich Inhabern von dauerhaften Aufenthaltstiteln (KITAS und KITAP) erlaubt, siehe Homepage der indonesischen Immigrationsbehörde. Touristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahren ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Reisende, die aus dem Ausland ohne Erfüllung der o.g. Erfordernisse einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Nach der Einreise erfolgt eine achttägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo binnen 24 Stunden nach Einreise ein erneuter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt.
Am siebten Tag der achttägigen Quarantäne müssen sich Reisende erneut einem kostenpflichtigen Test unterziehen.
Reisende (insb. Kinder im Alter von 12-17 Jahren), die ohne vollständige Impfung einreisen, werden im Anschluss an den zweiten PCR-Test am Quarantäneort geimpft.
Bei positivem Testergebnis erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in ein Krankenhaus bzw. eine Quarantäneeinrichtung. Im Anschluss an die achttägige Hotelquarantäne soll eine vierzehntägige Heimquarantäne eingehalten werden.
Für Geimpfte oder Genesene gibt es bei der Einreise und im Alltag keinerlei Erleichterungen oder Befreiungen.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal“ verlangt, die durch die Nutzung der App „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen, aktuell verbietet Singapur ein Umsteigen von Passagieren aus Indonesien. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr von bzw. nach Java und Bali wird ein Impfnachweis (mindestens erste Impfdosis) verlangt. Zusätzlich wird bei Flugreisen ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test gefordert, bei sonstigen Transportmitteln ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Im Reiseverkehr zwischen Städten und Distrikten innerhalb Java und Bali wird ein Impfnachweis benötigt. Bei nachgewiesener zweiter Impfdosis wird ergänzend ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest gefordert. Bei nachgewiesener lediglich erster Impfdosis wird ergänzend ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test verlangt.
Kindern unter 12 Jahren ist es derzeit untersagt, außerhalb ihrer Wohnsitz-Provinz/-Stadt zu reisen.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahren – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben die Transportunternehmen.
Für Java und Bali sowie für alle weiteren Regionen gelten bis zunächst 30. August 2021 deutliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit Ausgangsbeschränkungen und Straßensperren.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises gewährt. Personen unter 12 Jahren und über 70 Jahren sollen keinen Zugang erhalten.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahren – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel ist von COVID-19 stark betroffen, auch die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 betroffen. Zuletzt sind die Zahlen wieder deutlich gestiegen. Israel ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Die Palästinensischen Gebiete sind derzeit davon ausgenommen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Diese benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung; hierzu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden.
Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in der Regel in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, am siebten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf 7 Tage (bzw. bis zum Erhalt des Testergebnisses) verkürzt werden. Die bislang bestehenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Reisende, die nachweisen können, in Israel geimpft worden zu sein oder bereits an COVID-19 erkrankt gewesen zu sein, sind bei Einreisen aus oder Voraufenthalten in Risikogebieten ausgesetzt. Deutschland gilt seit 11. August 2021 als Risikogebiet.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke / King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet. Für Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nach Israel einreisen möchten, gelten die gleichen Regelungen wie für Flugreisende; Einreisegenehmigungen werden nur bei einem Lebensmittelpunkt in Israel erteilt. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 45 Arbeitstage. Vor und bei Einreise sind PCR-Tests obligatorisch.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist seit 23. August 2021 ebenfalls bis auf weiteres für Ein- und Ausreisen geschlossen.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung .
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Vor und bei Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum sowie eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden. Inhaber von palästinensischen Personenkennziffern (nur West Bank ID, nicht Gaza ID) können den Grenzübergang ohne gesonderte Genehmigungen passieren, sofern sie unmittelbar zum Flughafen Amman weiter- und von dort aus Jordanien ausreisen.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Jamaika - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jamaika wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Jamaika ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, die Pan American Health Organization (PAHO) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich für rückkehrende Jamaikaner und andere Staatsangehörige mit Daueraufenthaltsrecht auf Jamaika sowie Touristen und Geschäftsreisende. Alle Einreisenden müssen sich vor dem Check-in für ihren Flug eine offizielle Reisegenehmigung von jamaikanischen Stellen einholen. Zudem müssen alle Einreisenden ab 12 Jahren einen negativen PCR- oder Antigen-Test nachweisen, welcher bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Die Einreise über die Seehäfen ist nach wie vor nicht gestattet.
Eine mögliche Quarantäne nach der Einreise ist abhängig vom Reisegrund, von der Evaluierung der persönlichen Gesundheitssituation und vom Impfstatus der reisenden Person. Vollständig geimpfte Personen können bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, der auf eigene Kosten am Flughafen gemacht werden kann, die Quarantäne beenden. Obligatorisch bei der Einreise ist das Herunterladen einer COVID-19-App auf das Smartphone zur leichteren Kontaktaufnahme der Gesundheitsbehörden in einem Verdachtsfall. Reisende müssen sich während der Antragstellung für die Einreisegenehmigung mit dem Herunterladen der App einverstanden erklären. Weitere Informationen zur Einreise bietet die nationale Tourismusorganisation.
Reiseverbindungen
Die Seehäfen sind weiterhin für Einreisen gesperrt. Der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Flüge werden häufig kurzfristig abgesagt.
Beschränkungen im Land
Aktuell gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre. Außerdem wurden sieben „no-movement-days“ beschlossen: von Sonntag, 29. August bis einschließlich Dienstag 31. August, sowie am Sonntag, 5. September befindet sich das Land im kompletten Lockdown (drei Tage sind bereits verstrichen). Personen mit „high risk profile“, d.h. ab einem Alter von 60 Jahren oder Personen mit relevanten Vorerkrankungen, die nicht vollständig geimpft sind, sollen sich grundsätzlich häuslich isoliert aufhalten. Versammlungen im öffentlichen sowie privaten Bereich sind, bis auf wenige Ausnahmen, auf eine maximale Anzahl von 10 Personen beschränkt.
Bis auf weiteres ist der Aufenthalt für Touristen beschränkt auf zwei von der Tourismusbehörde festgelegte Korridore entlang der Nord- und der Südwestküste und nur auf solche Hotels, die zertifiziert wurden, weil sie die verlangten COVID-19-Schutzmaßnahmen einhalten. Reisen quer durchs Land und im Landesinneren sind momentan nicht möglich.
Hygieneregeln
Es ist zwingend vorgeschrieben, eine Nasen- und Mundschutzmaske in der Öffentlichkeit zu tragen. Kunden wird beim Betreten von Geschäften Fieber gemessen und sie werden aufgefordert, sich die Hände zu desinfizieren.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der jamaikanischen Regierung über die offizielle Tourismus-Webseite.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jamaikanische Gesundheitsministerium.

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 stark betroffen, wobei von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt zudem landesweit mehr als 100 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Marokko als Hochrisikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und –fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für Reisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Land der von den marokkanischen Behörden erstellten Liste A, darunter derzeit auch Deutschland. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Zur Einreise ist für Reisende aus einem Land der Liste A ein PCR-Test erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Genesene erforderlich. Personen, die mit einem von der marokkanischen Regierung zugelassenen Impfstoff geimpft sind (dazu gehören alle in Deutschland verwendeten Impfstoffe) sollen mit offiziellem Impfnachweis ohne PCR-Test einreisen dürfen.
Bei der Einreise soll ein sog. „Fiche Sanitaire “ ausgefüllt vorgelegt werden. Es kann elektronisch ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren nach Frankreich und Italien wieder möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Oktober 2021, 18 Uhr, gilt der Ausnahmezustand und eine verschärfte Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 50% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen sind die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir weiträumig abgeriegelt und öffentliche Einrichtungen geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort, sollten Sie für die Einreise nach Deutschland einen Testnachweis benötigen. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Singapur - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Singapur wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Singapur ist bisher von COVID-19 mäßig stark betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Singapur unterliegt nach wie vor Einschränkungen.
Inhaber von Daueraufenthaltstiteln (Permanent Residents) dürfen einreisen. Deutschland wird derzeit in Kategorie 2 der Einreiseregelungen Singapurs geführt. Dies bedeutet, dass Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln nach vorheriger Genehmigung durch das Ministry of Manpower (MoM) oder der Immigration and Checkpoints Authority (ICA) einreisen können.
Die Zuständigkeit, teilweise auch anderer Behörden, richtet sich nach der Art des Aufenthaltstitels. Kostenpflichtige PCR-Tests bei Einreise und am siebten Tag sind vorgeschrieben. Die Quarantäne („Stay-Home-Notice“, SHN) beträgt sieben Tage und kann in der eigenen Wohnung oder einer geeigneten, selbstgewählten Unterkunft verbracht werden.
Ab dem 1. September 2021 können vollständig Geimpfte einen „Vaccinated Travel Pass“ (VTL) beantragen. Die Einreise ist ab dem 8. September 2021 und auch für kurzfristige Aufenthalte und Besuchszwecke möglich. Hierbei ist ein negativer PCR-Test vor Antritt der Reise vorzulegen, eine besonders ausgewiesener „VTL“-Direktflug von Singapore Airlines oder Lufthansa zu nutzen sowie weitere kostenpflichtige PCR-Tests bei Ankunft, am dritten Tag und am siebten Tag durchzuführen. Einreisende mit einem geplanten Kurzaufenthalt müssen eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben, die auch im Fall einer COVID-19-Erkrankung greift (auch ausländische Reisekrankenversicherungen sind möglich).
Details zu den verschiedenen Reisekorridoren und den Voraussetzungen für die Einreise finden sich auf der Webseite „Safe Travel" der ICA.
Die sogenannte „Reciprocal Green Lane“ für offizielle Besucher oder Geschäftsreisende aus Deutschland ist weiterhin ausgesetzt.
Alle Reisenden müssen vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist derzeit nur auf ausgewählten Strecken u.a. von Singapore Airlines Group, Lufthansa, Air France, KLM und Swiss möglich.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Direktflüge von und nach Deutschland sind derzeit mit Lufthansa und Singapore Airlines möglich.
Beschränkungen im Land
Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss verpflichtend ein Check-In mittels der „Trace-Together“-App oder –Token erfolgen. Die Teilnahme am öffentlichen Leben setzt zunehmend den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes voraus.
Hygieneregeln
Es besteht die generelle Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei der ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
• Informieren Sie sich bei Singapore Airlines bezüglich der Transitmöglichkeiten.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Prüfen Sie vor Abreise, ob Ihre Reisekrankenversicherung auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.

Vietnam - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Vietnam wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Vietnam ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen gestiegen. Regionale Schwerpunkte sind Bac Giang, Bac Ninh, Hai Duong, Hanoi, Binh Duong, Dong Nai und Ho-Chi-Minh-Stadt. Vietnam ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Es gilt derzeit eine Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft. Die Erteilung von Visa für die Einreise nach Vietnam ist vorübergehend eingestellt und nur in Ausnahmefällen möglich (Diplomaten- und Dienstpassinhaber, Investoren, Experten, hochqualifizierte Arbeitskräfte, Geschäftsführer, und deren Familien sowie internationale Studenten, ausländische Familienangehörige von vietnamesischen Staatsangehörigen).
Bei Einreise müssen sich alle Reisenden einer Gesundheitsuntersuchung (Temperaturmessung, COVID-19-Test) unterziehen. Reisende, die eine Einreisegenehmigung haben, müssen bei Einreise ein ärztliches Attest des Abfluglandes vorlegen, wonach sie symptomfrei sind und auf COVID-19 negativ getestet wurden. Die vietnamesischen Behörden behalten sich die Anerkennung des Attests im Einzelfall vor. Vor bzw. bei der Einreise ist eine Gesundheitserklärung auszufüllen.
Nichtgeimpfte Einreisende haben sich in 14-tägige Quarantäne in einer von den vietnamesischen Behörden festgelegten Quarantäneeinrichtung (bestimmte Hotels, zentrale Quarantäneeinrichtungen) zu begeben. Nach der zweiwöchigen Quarantäne in der entsprechenden Einrichtung sind zwei weitere Wochen Heimquarantäne (bzw. in einem anderen Hotel) mit Gesundheitsüberwachung vorgeschrieben. Die Kosten müssen von den Reisenden selbst getragen werden. Für nichtgeimpfte Kinder gibt es keine Ausnahmen.
Am 4. August 2021 erließ das vietnamesische Gesundheitsministerium eine Neuregelung zu den Quarantänebestimmungen für vollständig geimpfte Personen, die nach Vietnam einreisen. Demnach wird die Quarantäne für vollständig geimpfte Personen auf sieben Tage in einer Quarantäneeinrichtung und anschließend sieben Tage Selbstisolation verkürzt. Ein entsprechender Nachweis über die Impfung (WHO-Impfbuch oder EU COVID-Zertifikat in Papierformat) muss vorgelegt werden. Eine Vorlage per App ist nicht möglich. Die zweite Impfung muss mind. 14 Tage vor Einreise und nicht länger als 12 Monate vor Einreise her sein. In der Praxis findet diese Regelung noch nicht überall Anwendung.
Durch- und Weiterreise
Fluggesellschaften verlangen beim Check-In aktuelle PCR-Tests. Andere Beschränkungen der Weiter- und Ausreise bestehen nicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen wenige Flugverbindungen nach Europa. Informationen dazu sollte bei den Fluggesellschaften bzw. örtlichen Reisebüros erfragt werden.
Die Einreise nach Vietnam unterliegt der vorherigen Genehmigung der vietnamesischen Behörden und ist nur in gesonderten Ausnahmefällen gestattet siehe, Einreise.
Aufgrund der derzeitigen Lage ist jederzeit mit einer Änderung zu rechnen. Voraussagen können nicht getroffen werden.
Beschränkungen im Land
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen kommt es in verschiedenen Provinzen aktuell wieder zu Einschränkungen sowie regionalen Reiseeinschränkungen. Der Personenverkehr auf dem Landweg zu 37 Provinzen wurde eingestellt. Ausgenommen davon sind Gütertransport und Beförderung von Experten, Angestellten und Arbeitern zur Arbeit.
In Hanoi gelten Quarantänemaßnahmen in staatlichen Einrichtungen für Reisende aus Provinzen, die unter Lockdown stehen. Das betrifft u.a. Ho-Chi-Minh-Stadt.
Aktuell gelten in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt weiterhin erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens, deren Einhaltung von den Behörden streng überwacht werden: Schließung aller nicht für das tägliche Leben notwendigen Geschäfte; keine Ansammlung von mehr als 2 Personen an öffentlichen Plätzen; Abstandsregeln (zwei Meter); Ausgang nur zur Arbeit und für notwendige Erledigungen (Einkauf von Lebensmitteln, ärztliche Untersuchung, Impfung), Einstellung des gesamten Personenverkehrs einschließlich Taxis und Grab-Bikes.
In Ho-Chi-Minh-Stadt wurden seit 23. August 2021 die Lockdown-Maßnahmen erneut verschärft: Derzeit ist das Verlassen der eigenen Wohnung für vorerst 14 Tage nicht gestattet, lediglich in medizinischen Notfällen oder für die Anreise zum Flughafen zwecks Verlassen des Landes wird Bewegungsfreiheit gewährt. Das komplette Ausgangsverbot wird strikt durch die örtlichen Behörden und aus dem ganzen Land zusätzlich zusammengezogene Polizei- und Militärkräfte kontrolliert. Nahezu alle Einrichtungen des täglichen und medizinischen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken, Dienstleistungseinrichtungen), die zuletzt noch zugänglich waren, sind geschlossen. Die Versorgung der Bevölkerung soll bezirksweise durch das Militär, die Massenorganisationen und Freiwillige übernommen werden. Erfahrungswerte hierzu liegen noch nicht vor.
15 Provinzen im Süden des Landes befinden sich aktuell ebenfalls im Lockdown.
Hygieneregeln
Landesweit sind in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr die üblichen Infektionsschutz- und Hygieneauflagen einzuhalten (Mundschutz, Temperaturkontrollen, Erklärungen zum Gesundheitszustand).
Es besteht generelle Maskenpflicht. In Restaurants ist ein Mindestabstand einzuhalten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der vietnamesischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 26.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Belgien - Änderung Einreise: Einige Bundesländer und Städte werden „rot“ eingestuft; Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Nicht-essentielle Reisen nach Belgien sind wieder erlaubt. Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form“ (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Ein Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in rote, orange und grüne Regionen vor.. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Regionen in Deutschland sind überwiegend als „orange“ eingestuft. „Rot“ eingestuft sind die Städte Berlin und Hamburg und die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. Da sich die Einstufungen rasch ändern können, empfiehlt sich eine Überprüfung auf dieser Webseite vor einer geplanten Abreise.
Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind. Reisende aus einer jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Region innerhalb der EU müssen bei Einreise einen vollständigen Impfnachweis (digitales EU-COVID-Zertifikat), einen Nachweis der Genesung (positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder ein negatives PCR-Testergebnis mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Ab 1. September 2021 müssen sie zusätzlich einen Test am 7. Tag nach Einreise durchführen. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzgänger/-pendler sind von der Testpflicht befreit. Ebenso befreit sind Personen, die aus einer roten Zone innerhalb der EU mit Kfz, Zug oder Bus einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.
Reisende aus einem „rot“ eingestuften Land außerhalb der EU, die vollständig mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft oder genesen sind, begeben sich in Quarantäne und lassen sich am ersten oder zweiten Tag ihres Aufenthalts testen. Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis. Reisende, die weder geimpft noch genesen sind, müssen max. 72 Stunden vor Reiseantritt einen PCR-Test durchführen. Sie begeben sich nach Einreise für 10 Tage in Quarantäne und lassen sich am 1. und am 7. Tag testen. Die Quarantäne endet mit einem negativen Testergebnis des zweiten Tests nach Einreise.
Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38° C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen PCR-Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR-Test fordern, muss ein negativer PCR-Test beim Boarding vorgewiesen werden.
Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form “ (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Hotels, Ferienparks, Restaurants, Cafés und Vergnügungsparks sind unter Auflagen geöffnet, Discotheken geschlossen. Zu Hause dürfen sich bis zu 8 Personen (plus Kinder bis 12 Jahre) treffen. Ab 1. September 2021 gibt es keine Beschränkungen mehr für private Treffen. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sport sind sowohl in Innenräumen als auch im Freien unter Auflagen erlaubt.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie bitte vor Abreise auf dieser Webseite die aktuell geltenden Regelungen und Einstufungen, da diese sich rasch ändern können.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Bulgarien - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Allen EU-Staatsangehörigen ist die Einreise unter Vorlage eines negativen PCR-Tests, eines negativen Antigen Schnelltests, einer vor mindestens 14 Tagen vollständig abgeschlossenen Impfung gegen COVID-19 oder eines positiven Testergebnisses eines PCR- oder Antigen-Schnelltests, das nicht älter als sechs Monate ist und eine abgeschlossene COVID-19-Erkrankung bescheinigt gestattet. Der negative PCR- oder Antigenschnelltest darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Alternativ haben EU-Staatsangehörige mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel die Möglichkeit, den PCR-Test bis zu 24 Stunden nach Einreise nachzuholen und mit einem negativen Ergebnis die die zehntägige verpflichtende häusliche Quarantäne vorzeitig zu beenden.
Befreit von der Vorlage der o.g. Test- bzw. Impfbescheinigung sind neben Minderjährigen unter 12 Jahren u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Bulgarien ist allen o.g. Staatsangehörigen ohne Einschränkungen erlaubt.
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Reiseverbindungen
Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Der epidemiologische Ausnahmezustand gilt zunächst bis zum 30. November 2021. Die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude werden in Abhängigkeit des aktuellen Infektionsgeschehens unter Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregeln kurzfristig angepasst. Gleiches gilt für Geschäfte, Apotheken, Restaurants, Bars, Diskotheken und Klubs.
Hygieneregeln
Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen und auch im Freien, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Marokko - Änderung Einreise
Im Kampf gegen Fälschungen von Impfzertifikaten und PCR-Testnachweisen wird bei Ankunft die Kontrolle von Einreisedokumenten verschärft. Quelle: Maghreb Post

Norwegen - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat das Ampelsystem der EU für die Kategorisierung der Infektionsgefahr übernommen. Die aktuellen Kategorisierungen sind der Karte des norwegischen Gesundheitsinstituts zu entnehmen. Seit 23. August 2021 ist Deutschland als „oranges“ Land eingestuft, d.h. eine Einreise aus Deutschland ist daher nur noch für Reisende möglich, die über ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Ohne diesen Nachweis ist die Einreise aus Deutschland nur noch in Ausnahmefällen möglich und mit Test- und Quarantänepflichten verbunden.
Nach norwegischer Definition gilt eine Person als vollständig geimpft, wenn eine Woche nach der zweiten Impfung vergangen ist oder drei Wochen bei einem Impfstoff, für den nur eine Dosis erforderlich ist. Die Einreise nach Norwegen über ein als orange oder rot klassifiziertes Land ist nicht möglich (auch bei Flughafentransit). Ausnahmen gelten für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis verfügen, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder.
Die norwegische Regierung bietet zu den Einreiseregeln detaillierte Informationen .
Bei Ein- und Ausreise kommt es derzeit mitunter zu längeren Wartezeiten.
Nicht alle Grenzübergangsstellen sind geöffnet. Eine Übersicht bieten die norwegischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Wer aus einem „grünen“ Land kommt, sich aber innerhalb der letzten zehn Tage in einem „orangen“ oder „roten“ Land aufgehalten hat, kann nicht nach Norwegen einreisen. Dies gilt auch für den Flughafentransit. Deutschland gilt seit dem 23. August 2021 als „oranges“ Land. Ausnahmen gelten für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder. Maßgeblich ist die Kategorisierung des norwegischen Gesundheitsinstituts.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Fährverbindungen bestehen über die Reederei Colorline. Es werden die Verbindungen Oslo-Kiel und Larvik - Hirtshals betrieben.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen in den jeweiligen Gemeinden unterscheiden sich in Art und Umfang sind jedoch auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen einsehbar, wie z. B. bei der Stadt Oslo. Es gilt landesweit die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind, wie z.B. bei der Stadt Oslo. Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.

Oman - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman war von COVID-19 stark betroffen. Oman ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise von omanischen Staatsangehörigen sowie von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis oder mit einem Einreisevisum gelten ab dem 1. September 2021, um 12 Uhr (Ortszeit Oman), folgende Regelungen:
Alle Einreisenden müssen bei Einreise einen aktuellen COVID-19-Impfschutz durch Vorlage eines Impfzertifikats mit QR-Code nachweisen, der von den omanischen Behörden anerkannt ist, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt sein muss.
Wer bei Einreise einen negativen PCR-Test nachweist, ist von einer Quarantäne befreit, soweit das Testergebnis in englischer oder arabischer Sprache vorliegt und einen QR-Code enthält. Der Test bei Flugverbindungen über acht Stunden (inklusive Transit) darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein. Bei kürzeren Flugverbindungen (inklusive Transit) darf der Test nicht älter als 72 Stunden alt sein.
Einreisende ohne negativen PCR-Test müssen bei Ankunft einen PCR-Test machen und sich bis zum Ergebnis des Tests in Quarantäne begeben, was durch Tragen eines Trackingarmbands überwacht wird.
Fällt der PCR-Test positiv aus, ist eine Quarantäne von zehn Tagen ab dem Tag des Tests verpflichtend. Genesene können von der Quarantänepflicht befreit werden, soweit sie nachweisen können, dass sie in dem Land, in welchem die Infizierung erfolgte, der Isolationspflicht bereits nachgekommen sind.
Alle Reisenden sind aufgefordert, sich vor Abflug auf der Tarassud+ App des omanischen Gesundheitsministeriums zu registrieren. Dabei sind sowohl der Impfnachweis als auch das PCR-Testergebnis in der App hochzuladen. Auch wer den PCR-Test erst bei Einreise machen möchte, muss ebenfalls vor Abflug die Tarassud+ App installieren und dabei die Gebühren für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen (derzeit 25 OMR).
Die Kosten für die Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden. Die Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der Impfpflicht und dem PCR-Test sind derzeit Reisende bis einschließlich zum 18. Lebensjahr. Reisende mit nachgewiesenen Krankheiten, die eine Impfung nicht möglich machen, sind vom Impfnachweis befreit. Diese Frage sollte im Einzelfall vor Reiseantritt mit den zuständigen Stellen geklärt werden.
Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968- 24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. Dezember 2021 mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist weiterhin eingeschränkt. Einlass in öffentliche Gebäude sowie Gastronomie und Geschäfte ist ab dem 1. September nur mit einem Impfnachweis mit den in Oman zugelassenen und in die Tarassud+ App hochladbaren Impfnachweisen möglich. Parks und Strände sind unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.

Paraguay - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Paraguay wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Paraguay ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Paraguay wurde als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise muss ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 (PCR) bzw. 24 (Antigen) Stunden sein darf. Kinder unter 12 Jahren sind hiervon ausgenommen. Personen, die innerhalb der letzten 14 bis 90 Tage vor Einreise nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests befreit, müssen dies aber durch entsprechende Laborbefunde nachweisen. Für alle, die über keinen kompletten Impfschutz verfügen, ist eine fünftägige Quarantäne verpflichtend, beginnend ab dem Tag des PCR- bzw. Antigen-Tests. Diese kann zu Hause, im Hotel oder an einem anderen Ort verbracht werden. Alternativ stehen auch Sammelunterkünfte und sogenannte „Gesundheitshotels“ zur Verfügung. Fünf Tage nach dem ersten Test muss ein erneuter PCR-Test erfolgen. Ist der Test negativ, ist die Quarantäne beendet; ist der Test positiv, verlängert sich die Quarantäne um weitere sieben Tage. Reisende müssen innerhalb von 24 Stunden vor Einreise online ein Gesundheitsformular des paraguayischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Ausländer aus Nicht-Mercosur und assoziierten Staaten (Argentinien, Brasilien, Uruguay, Venezuela, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Guyana, Peru, Surinam), die nicht über einen Aufenthaltstitel in Paraguay verfügen und sich nur vorübergehend im Land aufhalten, müssen bei der Einreise einen gültigen Krankenversicherungsschutz nachweisen, der auch eine ärztliche Behandlung im Falle einer Erkrankung an COVID-19 abdeckt.
Durch- und Weiterreise
Es gelten Beschränkungen für den Grenzverkehr mit den Nachbarländern. Für die drei geöffneten Grenzübergänge zu Brasilien gelten folgende Öffnungszeiten:
- Puente Internacional de la Amistad (Ciudad del Este und Foz de Iguazú): 5 Uhr bis 14 Uhr, außerhalb dieser Zeiten ist die Einreise nur für paraguayische Staatsangehörige und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel für Paraguay möglich.
- Pedro Juan Caballero und Ponta Porã: 9 Uhr bis 22 Uhr
- Salto del Guairá und Mundo Novo: 6 Uhr bis 21 Uhr.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr am internationalen Flughafen in Asunción findet in regulärem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Je nach epidemiologischer Lage gilt bis auf weiteres eine nächtliche Ausgangssperre (1 bis 5 Uhr). Veranstaltungen, kulturelle, religiöse und private Treffen sind zeitlich begrenzt und nur mit einer begrenzten Personenzahl erlaubt.
Für Hotels gelten Hygieneauflagen. Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen im öffentlichen Raum aufhalten. Veranstaltungen, kulturelle, religiöse und private Treffen sind zeitlich begrenzt und nur mit einer begrenzten Personenzahl erlaubt.
Für Hotels gelten Hygieneauflagen. Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen im öffentlichen Raum aufhalten.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die üblichen Hygieneregeln im Zusammenhang mit COVID-19.
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.

Peru - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 sehr stark betroffen und daher als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen – auch für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa wurde wieder aufgenommen. Die Einreise von Personen aus Brasilien, Indien und Südafrika kommend ist zunächst bis 5. September 2021 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Peruanische Staatsangehörige und in Peru wohnhafte Ausländer, die aus Brasilien, Südafrika oder Indien einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Eine „Freitestung“ ist nicht möglich. Alle anderen Einreisenden sind verpflichtet, ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzulegen (molekular maximal 72 Stunden alt oder Antigen maximal 24 Stunden alt), sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch noch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 30. September 2021 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. Bis zunächst 5. September 2021 gilt für die Stadt Lima und den Großraum Lima ein nächtliches Ausgangsverbot von 0 bis 4 Uhr.
Zudem gilt ein generelles Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen. Je nach Einstufung in eine der 4 Alarmstufen variieren die Beschränkungen in den verschiedenen Regionen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Beim Betreten von Supermärkten, Märkten und Einkaufszentren sind zwei Masken übereinander zu tragen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.

Südkorea - Änderung Einreise, Empfehlungen, redaktionelle Änderungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Korea (Südkorea) wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsgeschehen in Südkorea bewegt sich auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Seoul und die umgrenzende Provinz Gyeonggi.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale Gesundheitsbehörde KDCA die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Aussetzung der visumsfreien Einreise in die Republik Korea wird für Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten ab dem 1. September 2021 um 0 Uhr aufgehoben. Damit werden Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage) wieder ohne Visum möglich sein.
Allerdings müssen alle Einreisenden ohne Visum ab dem 1. September 2021 eine „elektronische Reisegenehmigung“ (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 24 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der K-ETA Webseite oder über die zuständige koreanische Auslandsvertretung.
Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Korea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben. Dieser Personenkreis benötigt jedoch weiter das „re-entry permit“.
Alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Korea müssen vor der Ausreise aus Korea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden.
Für die Einreise nach Korea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, das innerhalb von 72 Stunden vor Ausreise ausgestellt worden ist. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Grundsätzlich sind alle nach Korea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 150.000 KRW (ca. 110 EUR) pro Tag, 2.100.000 KRW für 14 Tage - zur Verfügung gestellten Quarantäneort). Reisende, die für einen langfristigen Aufenthalt nach Korea einreisen, müssen vor Reiseantritt mit den koreanischen Behörden klären, wo die Quarantäne verbracht werden kann. Studenten sollten sich im Voraus mit der Universität in Verbindung setzen. Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die koreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt von der jeweiligen koreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben. Weitere Informationen bietet die koreanische Botschaft in Berlin .
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten COVID-19-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einem weiteren COVID-19--Test vor Beendigung der 14-tägigen Quarantäne unterziehen (über das Erfordernis des weiteren Tests entscheidet jeweils die lokale Gesundheitsbehörde). Personen, die mit einer „Isolation Exemption Certificate“ einreisen und beabsichtigen, sich länger als acht Tage in Korea aufzuhalten, sind ferner verpflichtet, zwischen dem fünften und siebten Tag einen zusätzlichen kostenpflichtigen PCR-Test durchführen zu lassen.
Im Falle eines positiven COVID-19-Tests werden die Behandlungskosten vom koreanischen Staat nicht übernommen. Ausländer müssen alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen. Weitere Informationen bietet die koreanische Botschaft in Berlin.
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen einschließlich der Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer COVID-19-Maßnahmen der koreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Reisen innerhalb Koreas sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Korea wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Direktflüge nach Deutschland und andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Viele touristische Einrichtungen wie Museen oder Parks sind geschlossen.
Hygieneregeln
Wichtigste Schutzmaßnahmen sind die Abstands- und Hygieneregeln (social distancing). Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten. Masken werden auch dann getragen, wenn die Regeln dies nicht erfordern, weil der Abstand von 2 m eingehalten werden kann (in Parks, am Strand, bei Waldspaziergängen).
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der koreanischen Regierung . Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen koreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englisch).

Tunesien - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 sehr stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren besteht die Pflicht, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist.
Sowohl die Bestätigung der elektronischen Einreiseanzeige, als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sollten in ausgedruckter Form mitgeführt werden.
Seit dem 25. August 2021 gilt eine zehntägige Pflichtquarantäne in speziellen Quarantänehotels für alle nicht- oder nicht vollständig geimpften Personen. Geimpfte Einreisende müssen sich in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Pauschalreisende, unabhängig vom Impfstatus. Für diese gilt jedoch ebenfalls die o.g. Pflicht, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Während des Aufenthalts sollen sich Pauschalreisende ausschließlich im Rahmen der Reisegruppe bewegen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Die tunesische Regierung hat eine landesweite nächtliche Ausgangssperre zwischen 24 Uhr und 5 Uhr verhängt. Daneben gelten in den folgenden Gouvernoraten weitergehende Beschränkungen:
Reisen in und aus dem Großraum Tunis sind weiterhin verboten. Alle öffentlichen und privaten Versammlungen und Feiern sind untersagt. Kulturelle, sportliche und andere Veranstaltungen sind vorerst ausgesetzt, Gotteshäuser, Fitnessstudios und Hammams geschlossen. Cafés und Restaurants dürfen nur noch im Außenbereich und bis 16 Uhr geöffnet bleiben. Im Gouvernorat Zaghouan besteht auf unbestimmte Zeit eine Ausgangssperre zwischen 17 und 5 Uhr. Schulische Einrichtungen, Verwaltungs- und lebenswichtige Einrichtungen sind davon ausgenommen.
In den Gouvernoraten Béja Nord und Süd sowie Amdoun gilt neben der Ausgangssperre ein Verbot von Menschenansammlungen, kulturellen Aktivitäten und Familienfeiern. Märkte und Läden bleiben geschlossen, außer Lebensmittelläden. Die Gouvernorate sind von der Außenwelt abgeriegelt. Lediglich Schüler, die zu schulischen Prüfungen gelangen müssen, dürfen sie verlassen.
Das Gouvernorat Siliana ist abgeriegelt und darf nur in absoluten Notfällen mit Genehmigung betreten oder verlassen werden. Der Verkehr der staatlichen Busbetriebe wurde eingestellt. Öffentliche und private Kultur- und Sportveranstaltungen sind verboten. Märkte, Cafés, Restaurants, öffentliche Bäder und Unternehmen bleiben geschlossen. Ausnahmen gelten nur für die Ablegung der Abiturprüfungen sowie Einrichtungen mit lebensnotwendiger Infrastruktur.
Einzelne Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt werden.
Restaurants, Cafés, Einkaufszentren und Moscheen sind im Rest des Landes tagsüber geöffnet, allerdings mit begrenzten Platzkapazitäten.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Drucken Sie die elektronische Einreiseanzeige, als auch den in englischer oder französischer Sprache ausgestellten Testnachweis für Kontrollen aus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Zypern - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich gestiegen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen mittlerweile 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern als Hochrisikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns, durch die die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel ausübt, gelten für die Einreise in den Nord- oder Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die zyprische Regierung Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Deutschland ist in die „orange" Kategorie eingestuft. Einreisende aus Deutschland müssen grundsätzlich bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Einreisende aus Deutschland, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit den Impfstoffen Sputnik V, Sinopharm oder Sinovac geimpft sind, können aber ohne weitere Restriktionen einreisen. Beim Einmalimpfstoff von Johnson & Johnson gilt dies erst 14 Tage nach der Impfung. Das gleiche gilt für Genesene. Die vollständige Impfung und die Genesung können in Zypern ausschließlich durch das Europäische Impf- bzw. Genesenenzertifikat (EUDCC) nachgewiesen werden. Der gelbe Impfausweis wird nicht akzeptiert.
Es muss damit gerechnet werden, dass Passagiere ausgewählter Flüge nach Ankunft in Zypern getestet werden. Dies gilt auch für geimpfte oder genesene Personen.
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass" zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Wird ein Reisender bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen seit Ende Juni nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in zehntägige Quarantäne genommen. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig geimpfte Personen, oder Personen, die in den letzten 180 Tagen an COVID-19 erkrankt waren, und dies nachweisen können, sind von der Quarantäne als enge Kontaktperson befreit. Bei der einstufigen Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein. Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen.
Deutschland ist von den „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) in die „grüne“ Kategorie eingestuft. Dies bedeutet, dass Reisende bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder die beide Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) oder einen Nachweis über eine überstandene COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) vorweisen müssen. Diese Reisenden sind von der Quarantänepflicht befreit. Der Nachweis muss in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Reisende ohne Impfnachweis bzw. Nachweis über die überstandene Erkrankung müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen. Im Falle der Einreise aus einem Land einer anderen Kategorie können Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss bei Einreise vorgelegt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland und der Aufenthaltsdauer.
Die Übergänge über die beide Inselteile trennende Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet. Für Personen, die sich in den letzten zehn Tagen in der Republik Zypern aufgehalten haben und nicht aus einem in der Kategorie „rot“ eingestuften Land eingereist sind, gilt:
Es muss ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in griechischer, türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, der den Namen des Reisenden sowie seine Personalausweis-/Reisepassnummer enthalten muss. Reisende, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit den Impfstoffen Sputnik V-, Sinopharm oder Sinovac geimpft sind, können 14 Tage nach der letzten Impfung mit einem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test einreisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Ungeimpfte Reisende benötigen einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreisen für mehr als einen Tag in den Norden gelten die oben genannten Quarantäne-Regeln.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als 10 Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter "SafePass". Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest (=SafePass) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, um diese Orte zu besuchen. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel sind bestimmte Geschäfte und Einrichtungen mit Publikumsverkehr geschlossen, Restaurants im Außenbereich und Supermärkte sind geöffnet. Es gelten Reisebeschränkungen zwischen verschiedenen Regionen.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 27.08.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Äthiopien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Äthiopien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ethiopian Public Health Institute, die COVID-19-Monitoring-Seite zu aktuell geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Die Landesgrenzen sind aufgrund der Militäraktion in Tigray weiterhin teilweise geschlossen. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten.
Die geltenden Bestimmungen werden von den äthiopischen Behörden in der Praxis oft uneinheitlich umgesetzt, sodass es vor Ort zu Abweichungen bei den unten geschilderten Maßgaben kommen kann.
Aktuell müssen Einreisende ab zehn Jahren ein negatives PCR-Testzertifikat vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf nicht mehr als 120 Stunden zurückliegen. Die Negativbescheinigung sollte in englischer Sprache ausgestellt sein und deutlich ausweisen, dass es sich um einen PCR-Test handelt.
Nach Einreise gilt eine siebentägige Selbstisolation in privater Unterkunft oder Hotels auf Selbstkostenbasis.
Bei Vorlage eines negativen PCR-Tests bestehen Ausnahmen von der siebentägigen Quarantäne für:
• Reisende, die eine vollständige Impfung nachweisen können;
• Reisende, die einen Genesenennachweis vorlegen, der nicht älter als 90 Tage ist.
• Personen, die mit einem Touristenvisum einreisen (ggf. wird ohne Impf- bzw. Genesenennachweis ein weiterer PCR-Test bei Ankunft durchgeführt). Inhaber von Diplomatenpässen, Diplomaten sind von der Pflicht der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses befreit. Sollten sie ohne PCR-Test einreisen und keinen PCR-Test bei Ankunft machen, haben sie sich für 14 Tage in Heimquarantäne zu begeben.
Laut einer Regelung vom 2. Juni 2021 benötigen Reisende für die Ein-, Aus- und Durchreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform . Diese Regelung wird bislang nicht durchgesetzt.
Reisende mit COVID-19-Symptomen werden für weitere Maßnahmen in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitpassagiere dürfen den Flughafen nicht verlassen.
Bei einem Transitaufenthalt von über 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug i.d.R. eine Quarantäne auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel.
Reiseverbindungen
Es bestehen Direktflugverbindungen mit Ethiopian Airlines von und nach Frankfurt.
Beschränkungen im Land
Versammlungen einschließlich religiöse Feiern und Veranstaltungen von mehr als 50 Personen sind verboten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im öffentlichen Bereich vorgeschrieben. In einzelnen Bundesstaaten können weitergehende Einschränkungen wie Verkehrsbeschränkungen gelten. Hotels, Gaststätten, Kinos und Clubs sind unter Auflagen weiter geöffnet. Es bestehen keine Erfahrungswerte, inwieweit die Nichtbeachtung der Regeln auch zu Maßnahmen gegenüber den anwesenden Gästen führt.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie bei allen Flugreisen nach oder über Äthiopien die geltenden Testpflichten Ihrer Ziel- und Transitländer.

Chile - Entlistung als Hochrisikogebiet ab 29.08.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 29. August 2021 gilt dies nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 weiterhin betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen jedoch deutlich gesunken. Chile ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 29. August 2021 gilt Chile nicht mehr als Hochrisikogebiet.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit gilt eine Einreisesperre für alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer. Die Gewährung von Ausnahmen liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der chilenischen Behörden. Zu den allgemeinen Einreisevoraussetzungen zählen ein negativer PCR-Testnachweis (kein Schnelltest) nicht älter als 72 Stunden vor Besteigen des Flugzeugs am Abflugort, ein internationaler Gesundheitspass (Pasaporte de Salud, digital zu erstellen), nicht älter als 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland sowie ein Nachweis einer ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000,- USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen.
Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden weitere Informationen.
Reisende müssen sich unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Herkunftsland nach Ankunft und zugelassener Einreise in eine sofortige 10-tägige Quarantäne mit persönlicher Isolation oder in gemeinsamer Isolation zusammen mit den mitgereisten Personen in ein Hotel begeben. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Das Quarantäne-Hotel muss online im Zusammenhang mit dem digitalen Antrag auf Ausstellung des Internationalen Gesundheitspasses gebucht und im Voraus durch den Reisenden selbst bezahlt werden. Der Zahlungsnachweis muss im Rahmen des Antrags auf der entsprechenden digitalen Plattform hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer können das Land verlassen. Für alle chilenischen Staatsangehörigen und Ausländer mit Aufenthaltsstatus und Wohnsitz in Chile gilt eine Ausreisesperre aus Chile. Ausgenommen hiervon sind die Inhaber eines Mobilitätspasses (Pase de Movilidad Habilitado), der in digitaler Form für vollständig Geimpfte ausgestellt wird, oder einer Ausreisegenehmigung (Permiso excepcional para salida del país).
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt. Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
In Chile gilt zunächst bis 30. September 2021 der Ausnahmezustand. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre, in weiten Teilen des Landes von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im halbwöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks bleiben geschlossen oder haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen. Der Zugang ist nur mit dem „Pase de Movilidad“ möglich.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.

Dänemark- Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Dänemark hat seine Einreiseregeln für Deutsche ab Samstag 28. August 2021 geändert. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich nach der Einreise künftig auf Corona testen lassen. Die Grenzregion Schleswig-Holstein ist nicht von der Regelung betroffen. Das bedeutet, dass die Grenzbewohner weiterhin ohne Test über die dänische Grenze fahren können. Quelle: tagesschau.de
Ab dem 10. September sollen in Dänemark die letzten Corona-Restriktionen fallen. Ab dem 1. September brauchen die Dänen in Restaurants, Sportzentren und bei Friseuren keinen Impfnachweis mehr. Und ab dem 10. September müssen Besucherinnen und Besucher von größeren Veranstaltungen oder Nachtclubs keinen Nachweis in Form des nationalen Corona-Passes mehr vorlegen. Die Maskenpflicht wurde schon im Juni weitestgehend gekippt. Ab April gab es im Land einen Stufenplan, mit dem Lockerungen schrittweise vorgesehen waren. Quelle: tagesschau.de

Guinea-Bissau - Änderung Beschränkungen im Land: Lockdown
Epidemiologische Lage
Guinea-Bissau ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale COVID-19 Kommission und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind grundsätzlich geöffnet. Zur Einreise ist ein negativer PCR-Test notwendig, der nicht älter als 5 Tage sein darf. Für vollständig Geimpfte und Genesene bestehen keine Einreiseerleichterungen. Am Flughafen wird Reisenden die Temperatur gemessen, und ihre persönlichen Daten und Reiseverläufe werden erfasst. Reisende mit Symptomen werden isoliert und auf COVID-19 getestet. Bei einem positiven Testergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Nach einem längeren Aufenthalt müssen Reisende für die Ausreise ein aktuelles negatives COVID-19-Testergebnis, nicht älter als 5 Tage, vorlegen. Flugreisende können sich in den staatlich anerkannten Laboren testen lassen. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte und Genesene.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der wöchentliche Fährverkehr zu den Bijagos Inseln finden regulär statt.
Beschränkungen im Land
Das Stadtgebiet Bissau, inklusive der Vororte ist bis zum 10. September 2021 im Lockdown. Ein- und Ausreise sind lediglich mit einem aktuellen negativen PCR-Test, nicht älter als 5 Tage, möglich. Es gilt zudem ein landesweites nächtliches Ausgangsverbot von 20 bis 5 Uhr, sowie ein Versammlungsverbot. Lediglich in Sonderfällen sind Veranstaltungen mit bis zu 25 Teilnehmern erlaubt. Diskotheken, Bars und Sportstätten sind geschlossen, Restaurants dürfen lediglich Außer-Haus-Verkauf anbieten. Gruppensport ist untersagt.
Der interregionale Verkehr ist ansonsten erlaubt. Private Fahrzeuge können ohne Beschränkungen fahren. Sonstige PKW und Busse müssen mit offenen Fenstern fahren, die Passagiere einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Hotels sind mit Einschränkungen geöffnet, in Speisesäle und Konferenzräume dürfen maximal 25 Personen eingelassen werden.
Hygieneregeln
Landesweit besteht im öffentlichen Raum auch bei vollständiger Impfung/Genesung die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine Abstandsregel von mind. einem Meter. Es wird empfohlen sich regelmäßig die Hände zu waschen, bei Betreten von öffentlichen Gebäuden und Geschäften ist dieses Pflicht. Die Nichtbeachtung von Hygieneregeln kann mit Geldstrafe geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach COVID-19-bedingten Besonderheiten bei den Beförderungsbestimmungen sowie den Hygienemaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Guinea-Bissau.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt oder das nationale Krankenhaus per Rufnummer 1919 oder 2020.

Italien - Änderung Beschränkungen im Land
In der Region Sizilien gelten ab dem kommenden Montag 30. August 2021 strengere Schutzmaßnahmen. Die Mittelmeerinsel im Süden des Landes wird als erste Region wieder als sogenannte gelbe Zone eingestuft. Damit werden wieder strengere Maßnahmen etwa in der Gastronomie eingeführt, wo dann nur noch vier Personen aus verschiedenen Haushalten gemeinsam am Tisch sitzen dürfen. Quelle: tagesschau.de

Jamaika - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 29.08.2021
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jamaika wird derzeit abgeraten. Mit Wirkung vom 29. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Jamaika ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen sehr deutlich gestiegen. Das Gesundheitssystem ist überlastet. Mit Wirkung vom 29. August 2021 ist Jamaika als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, die Pan American Health Organization (PAHO) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich für rückkehrende Jamaikaner und andere Staatsangehörige mit Daueraufenthaltsrecht auf Jamaika sowie Touristen und Geschäftsreisende. Alle Einreisenden müssen sich vor dem Check-in für ihren Flug eine offizielle Reisegenehmigung von jamaikanischen Stellen einholen. Zudem müssen alle Einreisenden ab 12 Jahren einen negativen PCR- oder Antigen-Test nachweisen, welcher bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Die Einreise über die Seehäfen ist nach wie vor nicht gestattet.
Eine mögliche Quarantäne nach der Einreise ist abhängig vom Reisegrund, von der Evaluierung der persönlichen Gesundheitssituation und vom Impfstatus der reisenden Person. Vollständig geimpfte Personen können bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, der auf eigene Kosten am Flughafen gemacht werden kann, die Quarantäne beenden. Obligatorisch bei der Einreise ist das Herunterladen einer COVID-19-App auf das Smartphone zur leichteren Kontaktaufnahme der Gesundheitsbehörden in einem Verdachtsfall. Reisende müssen sich während der Antragstellung für die Einreisegenehmigung mit dem Herunterladen der App einverstanden erklären. Weitere Informationen zur Einreise bietet die nationale Tourismusorganisation.
Reiseverbindungen
Die Seehäfen sind weiterhin für Einreisen gesperrt. Der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Flüge werden häufig kurzfristig abgesagt.
Beschränkungen im Land
Aktuell gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre. Außerdem wurden „no-movement-days“ beschlossen: von Sonntag, 29. August bis einschließlich Dienstag 31. August 2021, sowie am Sonntag, 5. September 2021 befindet sich das Land im kompletten Lockdown. Personen mit „high risk profile“, d.h. ab einem Alter von 60 Jahren oder Personen mit relevanten Vorerkrankungen, die nicht vollständig geimpft sind, sollen sich grundsätzlich häuslich isoliert aufhalten. Versammlungen im öffentlichen sowie privaten Bereich sind, bis auf wenige Ausnahmen, auf eine maximale Anzahl von 10 Personen beschränkt.
Bis auf weiteres ist der Aufenthalt für Touristen beschränkt auf zwei von der Tourismusbehörde festgelegte Korridore entlang der Nord- und der Südwestküste und nur auf solche Hotels, die zertifiziert wurden, weil sie die verlangten COVID-19-Schutzmaßnahmen einhalten. Reisen quer durchs Land und im Landesinneren sind momentan nicht möglich.
Hygieneregeln
Es ist zwingend vorgeschrieben, einen Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit zu tragen. Kunden wird beim Betreten von Geschäften Fieber gemessen und sie werden aufgefordert, sich die Hände zu desinfizieren.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der jamaikanischen Regierung über die offizielle Tourismus-Webseite.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jamaikanische Gesundheitsministerium.

Mauritius - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Mauritius lockert ab 1. September 2021 die Einschränkungen für geimpfte Reisende. Danach müssen diese Gäste nur noch eine statt zwei Wochen in einem der so genannten „Resort Bubble“-Hotels verbringen, bevor sie sich frei auf der Urlaubsinsel bewegen können ... Quelle: touristik aktuell

Nordmazedonien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Nordmazedonien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ab 1. September 2021 benötigen alle Reisenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Einreise einen Nachweis entweder einer vollständigen Impfung oder eines negativen Testergebnisses (PCR nicht älter als 72 Stunden; Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) oder einer in den letzten 45 Tagen vor Einreise erfolgten Genesung (zwecks Fristberechnung muss die ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache oder mit Übersetzung das Genesungsdatum nennen).
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt, solange der Transitaufenthalt die Dauer von derzeit fünf Stunden nicht überschreitet. Transitreisende müssen bei Grenzübertritt ein sogenanntes „Transit Statement“ ausfüllen.
Für längere Aufenthalte gelten die oben beschriebenen Bestimmungen für die Einreise.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe sowie die Gastronomie sind geöffnet. In Innenräumen gelten generell besondere Abstands- und Hygieneregeln. Der Zutritt zu Gastronomie und Veranstaltungen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich sowie zu den Innenbereichen von Einkaufszentren ist für Erwachsene nur noch mit einem Impfnachweis oder einem nordmazedonischen Genesenennachweis (nicht älter als 45 Tage) erlaubt. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur begrenzt ausgelastet sein. Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken sowie Banken und Tankstellen sind geöffnet. Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäfte sind unter besonderen Auflagen geöffnet.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.

Portugal -Entlistung der Region Großraum Lissabon als Hochrisikogebiet ab 29.08.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Lissabon und Algarve wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 29. August 2021 gilt dies nicht mehr für die Region Großraum Lissabon.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen stark gesunken, jedoch regional unterschiedlich. Die Regionen Lissabon und Algarve sind derzeit als Hochrisikogebiete eingestuft. Mit Wirkung vom 29. August 2021 gilt dies nicht mehr für die Region Großraum Lissabon.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer PCR-Test (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich.
Für Madeira und die Azoren gelten abweichende Einreisebestimmungen, s. Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren.
Der PCR-Test darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen. Reisende (auf Luft-, See-, oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika, Indien, Nepal, oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Inhaber des Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Quarantänepflicht befreit, ebenso Reisende aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland mit vollständiger Impfung und deren minderjährige Kinder. Ein zusätzliches Formular der Grenzbehörden (SEF) ist dabei auszufüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38°C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen.. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland sind wieder geöffnet, es gelten die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Auch die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal geöffnet. Über den Landgang der Passagiere dort wird im Einzelfall entschieden. Die Häfen der Autonomen Region Azoren haben wieder für Kreuzfahrttourismus geöffnet.
Beschränkungen im Land
Seit dem 23. August 2021 gilt der Katastrophenfall (estado de contingencia). Die Regierung hat in Phase 1 begonnen, Beschränkungen schrittweise zurückzunehmen. Die Ausgangssperre wurde landesweit aufgehoben. Seit dem 23. August 2021 hat die Regierung in Phase 2 die Kapazitätsbeschränkungen entweder teilweise oder komplett zurückgenommen. Innenbereiche von Restaurants können am Wochenende (an Freitagen ab 19 Uhr und an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) nur besucht werden, wenn bei allen Personen ab 12 Jahren entweder
• ein digitales COVID-Zertifikat der EU
• ein negativer PCR-Test (72 h vor Zutritt) oder Antigen-Schnelltest im Labor (48 h vor Zutritt)
• ein Antigen-Schnelltest in der Apotheke unter Anwesenheit einer Fachkraft (24 h vor Zutritt)vorgelegt wird oder
• ein Antigen-Schnelltest (Selbsttest) im Beisein des Restaurantpersonals (beim Zutritt) durchgeführt wird.
Die Außenbereiche von Restaurants unterliegen dieser Beschränkung nicht.
Über diese Beschränkung für Restaurants hinaus können touristische Unterkünfte (Hotels und Ferienwohnungen) im ganzen Land (nur Festland) und an jedem Wochentag nur noch betreten werden, wenn ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen einmalig beim Check-In vorgelegt oder durchgeführt wird. Diese Maßnahmen gelten auch für Touristen. Es wird empfohlen, den ggfs. erforderlichen COVID-Test für die Rückreise nach Deutschland vor dem endgültigen Verlassen der touristischen Unterkunft vorzunehmen. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Unterbringung in Quarantäneunterkünften kommen, da diese auf dem Festland Portugals nicht zentral und nicht immer kostenfrei von den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Entsprechende Nachweise müssen ab sofort z.B. auch bei Besuchen von Casinos, Thermen, Fitness-Studios, vergleichbaren Einrichtungen oder bei Veranstaltungen vorgelegt werden.
Für den Strandbetrieb gilt ein Ampelsystem mit Maskenpflicht beim Zu- und Abgang. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt, Bars sind geöffnet und folgen den allgemeinen Regeln des Restaurantbetriebs, Diskotheken hingegen bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU .
Hygieneregeln
Im Rahmen des allgemeinen Notstands können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt. Das Formular muss von Inhabern des Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Der Testnachweis in englischer Sprache kann vor der Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira .
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich der digitalen Einreiseanmeldung gemäß Online-Formular für Madeira ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren benötigen keinen Test, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen gemäß den vorgenannten Informationen. Auf Madeira können solche Test gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 1 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und 10 Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind hiervon befreit.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

Spanien - Entlistung als Hochrisikogebiet ab 29.08.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien, mit Ausnahme der Autonomen Gemeinschaften Asturien, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Valencia und der Kanarischen Inseln, wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 29. August 2021 gilt dies für ganz Spanien nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gesunken. Spanien ist, mit Ausnahme der Autonomen Gemeinschaften Asturien, Kastilien-La Mancha, Katalonien, der Kanarischen Inseln und Valencia, als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 29. August 2021 gilt ganz Spanien nicht mehr als Hochrisikogebiet.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Seit dem 23. August 2021 ist ganz Deutschland als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Restaurationsbetriebe und Diskotheken schließen um 0:30 Uhr. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr in größeren Gemeinden mit hoher Inzidenz. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Spezielle Auflagen und eingeschränkte Öffnungszeiten gelten u.a. für Restaurationsbetriebe und Diskotheken. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
In Andalusien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. In vielen Küstenorten dürfen nachts die Strände nicht betreten werden. Sollte es aufgrund eines positiven Testergebnisses zu einer quarantänebedingten Verlängerung des Aufenthaltes kommen, kann es aufgrund der hohen Auslastung der Unterkünfte unter Umständen schwierig werden, eine Quarantäneunterkunft zu finden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung und die Tourismuswebseite von Andalusien.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt. Zwischen 1 Uhr und 6 Uhr gilt derzeit ein Verbot von Zusammenkünften für Personen aus unterschiedlichen Haushalten.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Personen ab zwölf Jahren (auch wenn sie aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) nachweisen:
• entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis
• oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff
• oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und vier Monaten vor der Ankunft
• oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Sri Lanka - Änderung Beschränkungen im Land
Sri Lanka hat seine harte Ausgangssperre um eine Woche verlängert. Die Maßnahmen bleiben vorerst bis zum 6. September 2021 bestehen. Quelle: tagesschau.de

St. Kitts und Nevis - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 29.08.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Kitts und Nevis wird mit Wirkung vom 29. August 2021 gewarnt.
Epidemiologische Lage
St. Kitts und Nevis ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen sehr deutlich gestiegen. Mit Wirkung vom 29. August 2021 ist St. Kitts und Nevis als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die offizielle Internetseite der Regierung von St. Kitts und Nevis und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist für nachweislich vollständig geimpfte Touristen möglich, Kinder unter 18 Jahren können ihre Eltern ohne Impfnachweis begleiten. Vor Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden, sowie ein höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführter negativer PCR-Test mitgeführt werden. Je nach Situation kann eine Quarantäne unterschiedlicher Länge erforderlich werden. Einzelheiten sind in den St. Kitts Tavel Requirements bzw. den Nevisisland Travel Protocols veröffentlicht.
Reisenden aus Brasilien, Indien, Südafrika und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise derzeit nicht gestattet. Die Einreise wird insbesondere denjenigen Reisenden verweigert, deren Reise in Indien und dem Vereinigten Königreich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in St. Kitts and Nevis begonnen hat. Ausgenommen hiervon sind Personen, die Staatsangehörige von St. Kitts und Nevis sind oder über einen gültigen dauerhaften Aufenthaltstitel für St. Kitts und Nevis verfügen. Sie unterliegen dem o.a. Einreiseprotokoll zuzüglich einer mindestens dreitägigen Quarantäne sowie einem erneuten PCR-Test am vierten Tag nach Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen und die Häfen sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen zahlreiche Beschränkungen im öffentlichen Leben und im Handel, die die Regulation No. 15 von St. Kitts und Nevis zusammenfasst. Weiterhin gilt eine nächtliche Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich vor dem Betreten öffentlicher Gebäude die Hände zu desinfizieren.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung und den St. Kitts und Nevis „health and travel protocols".

St. Lucia - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 29.08.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Lucia wird mit Wirkung vom 29. August 2021 gewarnt.
Epidemiologische Lage
St. Lucia ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen sehr deutlich gestiegen. Mit Wirkung vom 29. August 2021 ist St. Lucia als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen rechtzeitig vor Einreise per Online-Formular eine Einreisegenehmigung beantragen und bei Einreise einen negativen PCR-Test mitführen. Touristen müssen während des gesamten Aufenthalts in ihrem Hotelbereich bleiben und dürfen diesen nur für Touren und Besichtigungen mit zertifizierten Tourveranstaltern verlassen. Reisende, die nicht in einem der zugelassenen Hotels übernachten, müssen sich in eine staatliche Quarantäneunterkunft begeben und diese vor Einreise für den gesamten Aufenthaltszeitraum buchen.
Für vollständig Geimpfte entfällt in der Regel die Quarantäne, kann aber in Einzelfällen weiterhin angeordnet werden. Über weitere Einzelheiten zur Einreise informiert die Regierung von St. Lucia .
Bei Einreise aus einem Land der regionalen „travel bubble" entfällt die Quarantäne wenn der Aufenthalt dort mindestens 21 Tage betrug. In dem Fall darf keines der für internationale Touristen ausgewiesenen Hotels betreten werden.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise.
Reiseverbindungen
Die Grenzen sind geöffnet, der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Touristen dürfen sich nur in ihrer Hotelanlage aufhalten sowie an Ausflügen mit besonders zugelassenen Veranstaltern teilnehmen. Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht am Flughafen, in Taxis und überall, wo kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von St. Lucia.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt von St. Lucia.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 27.08.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Tschechische Republik - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Die Einreise ist für EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik aus jeglichem Grund möglich. Andere Staatsangehörige können nur dann aus jeglichem Grund einreisen, wenn sie seit mindestens 14 Tagen komplett geimpft sind und über einen in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen.
Deutschland ist derzeit der orangen Kategorie zugeordnet. Für die Einreise bis einschließlich 29. August 2021 ist eine Einreiseanmeldung sowie ein Negativtest, Impf- oder Genesenennachweis erforderlich.
Ab dem 30. August 2021 wird Deutschland in die rote Kategorie eingestuft. Die Einreise ist dann nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich. Für Geimpfte und Genesene, die über einen in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt weiterhin die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung. Für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer, für Kinder unter 6 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger entfällt weiterhin die Pflicht zur Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne. Über weitere Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium .
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Für Einreisen aus den unterschiedlichen Kategorien gilt Folgendes:
1. Grüne und Orange Kategorie:
Aus Ländern der grünen und orangen Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) und Online-Anzeige möglich. Einreisende können auch innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. In diesem Fall besteht eine Quarantänepflicht bis zum Vorliegen des Testergebnisses. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind nur tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik.
Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.
2. Rote und dunkelrote Kategorie:
Die Einreise ist nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für Geimpfte und Genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung .
3. Graue Kategorie
Die Einreise aus Ländern mit einem extrem hohen Infektionsrisiko ist nur für Geimpfte mit anerkannten Impfnachweis und für Nicht-Geimpfte nur in Ausnahmefällen mit negativem Antigen- oder PCR-Test, Nachweis eines Termins zur Vornahme eines PCR-Tests in der Tschechischen Republik innerhalb von 24 Stunden nach Einreise, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Innerhalb von 24 Stunden sowie frühestens am zehnten und spätestens am 14. Tag nach Einreise ist jeweils ein weiterer PCR-Test der zuständigen Hygienebehörde vorzulegen.
Für geimpfte oder genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung.
Über weitere Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie informiert das tschechische Innenministerium. Diese bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer, für Kinder unter 6 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger.
Neben tschechischen Impfzertifikaten werden nationale Impfzertifikate aus Deutschland, sowie aus allen EU-Ländern, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sowie Impfungen weiterer Staaten anerkannt. Es wird nur noch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt.
Für geimpfte Reisende aus diesen Ländern ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit zwei Dosen oder die Impfung bei einem Impfschema mit einer Dosis mindestens 14 Tage zurückliegt.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können, sofern sie nicht den Nachweis einer in Tschechien anerkannten Impfung führen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Land der orangen, grünen, roten oder dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System einreisen, ist die Durchreise auf dem Landweg ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Flugweg ist Einreiseanmeldung und Test (PCR-Test maximal 72 Stunden oder Antigen-Test maximal 24 Stunden vor Einreise) erforderlich. Genesene und Geimpfte benötigen keinen Test, aber die Einreiseanmeldung und einen digitalen Nachweis über Impfung und Genesung.
Durchreisen aus Ländern mit extrem hohem Infektionsrisiko (graue Kategorie) sind nur mit in Tschechien anerkanntem Impfnachweis möglich. Durchreisen von Drittstaatern ohne Impfnachweis oder ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind nicht möglich.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske tragen. Die Durchreise aus Deutschland und anderen Nachbarländern der Tschechischen Republik darf nicht länger als 24 Stunden, aus allen anderen Ländern nicht länger als 12 Stunden dauern. Es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen usw.) erlaubt.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 200 und Außen maximal 500 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind mit Einschränkungen geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Restaurants und Hotels sind für geimpfte, genesene oder getestete Gäste geöffnet.
Hygieneregeln
Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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