Bangladesch - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bangladeschs.
Reisende, die die vollständige Dosis eines von der WHO zugelassenen COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können mit dem offiziellen Impfnachweis nach Bangladesch einreisen. Ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat ist nicht erforderlich.
Reisende, die keine volle Dosis eines COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können nach Bangladesch einreisen, wenn sie innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit über ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat verfügen. Dies gilt für alle Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Personen unter 12 Jahren benötigen kein RT-PCR-Zertifikat. Sie müssen jedoch die gleichen Gesundheitsformalitäten einhalten, die für ihre Familienangehörigen bei der Ankunft gelten.
Fluggäste mit COVID-19-Symptomen müssen sich an den Gesundheitsschalter wenden, bevor sie zur Einwanderungsbehörde gehen.
Unabhängig vom Herkunftsland und der COVID-19-Impfung werden Reisende mit COVID-19-Symptomen bei Ankunft zur Durchführung eines RT-PCR-Tests in ein staatlich autorisiertes Krankenhaus oder eine staatlich autorisierte Einrichtung geschickt. Wenn das RT-PCR-Testergebnis positiv ist, werden die Betroffenen auf eigene Kosten in einer von der Regierung benannten Einrichtung isoliert. Ein weiterer RT-PCR-Test wird nach sieben Tagen durchgeführt. Sofern das Testergebnis negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben. Die Quarantäne wird durch die jeweils zuständige Behörde sichergestellt.
Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen, Kategorisierung und den unterschiedlichen Quarantäneregeln werden auf der Webseite der zivilen Luftfahrtbehörde von Bangladesch veröffentlicht.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit wie auch in Geschäften, Supermärkten, Einkaufszentren und auf Märkten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
Djibouti / Dschibuti - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen dschibutischen Botschaft.
Die Einreise ist für Ungeimpfte und für nicht vollständig Geimpfte nur gegen Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Der PCR-Test darf bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Ausreise und Transit
Reisende müssen bei Ausreise einen negativen PCR-Test vorlegen, falls die Bestimmungen des Ziellandes dies vorsehen. Dschibutische Staatsangehörige und Ausländer mit Wohnsitz in Dschibuti über 25 Jahre müssen für eine Ausreise ins Ausland vollständig gegen COVID-19 geimpft sein. Alternativ ist die Vorlage eines medizinischen Attests über das Bestehen von Kontraindikationen gegen eine Impfung möglich.
Fluggesellschaften behalten sich vor, Passagiere mit Krankheitssymptomen abzuweisen.
Internationale Flüge operieren ab Flughafen Djibouti Ambouli. Eine Zugverbindung zwischen Dschibuti und Äthiopien besteht, ist für den Personenverkehr jedoch sehr unregelmäßig.
Beschränkungen im Land
Es besteht derzeit keine Verpflichtung mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei dringend notwendigen Reisen nach Dschibuti informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen dschibutischen Botschaft nach den gültigen Einreisebestimmungen und bei Ihrer Fluggesellschaft für aktuelle Fluginformationen.
• Für medizinische Fragen und bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die von der dschibutischen Regierung eingerichtete kostenlose Rufnummer 1517.
Macau - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Macaus.
Die Einreise nach Macau ist erlaubt. Ein Impfnachweis ist nicht erforderlich.
Reisende, die sich in den letzten fünf Tagen in Hongkong, Taiwan oder anderen Drittländern aufgehalten haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, und sich für fünf Tage in Heimquarantäne begeben. Außerdem dürfen sie für weitere drei Tage Macau nicht verlassen. Während der gesamten fünf Tage ist ein täglicher Schnelltest durchzuführen. Testkits sollten bereits aus dem Ausland mitgebracht werden.
Reisende aus Festlandchina müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise über Zhuhai/Guangdong darf der PCR-Test jedoch nicht älter als 24 Stunden sein. Weitere Tests sind nach Einreise nicht mehr erforderlich.
Reisende aus Hochrisikogebieten in Festlandchina müssen sich für fünf Tage in Hotelquarantäne und anschließend drei Tage in Heimquarantäne begeben (Liste der Quarantänehotels ).
Drei verschiedene Farbcodes nach Einreise
Macau hat ein QR-System mit dreifarbigen Codes eingeführt, das die bisherige digitale Gesundheitserklärung ersetzt, die an den Grenzkontrollstellen und beim Betreten von öffentlichen Verwaltungsgebäuden, Kasinos und anderen Einrichtungen erforderlich ist. Mit dem neuen Code müssen die Benutzer bestätigen, ob sie sich zu Hause oder in einer staatlichen Einrichtung in COVID-19-Quarantäne befunden haben. Er besteht aus drei Farben: rot, gelb und grün. Besucher, die einen roten oder gelben Code erhalten, müssen unter Umständen mit Tests, Krankenhausaufenthalten oder Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit rechnen.
Weitere Informationen zur Einreise bietet das Macao Tourism Office.
Ausreise und Transit
Transitreisen über Macau sind nicht erlaubt.
Die Einreise nach Macau ist mit dem Flugzeug über den Internationalen Flughafen sowie mit dem Fahrzeug oder dem Shuttlebus-Service über die Hong Kong-Zhuhai-Macao-Brücke (Öffnungszeiten täglich von 8 bis 22 Uhr) möglich. Außerdem ist der Grenzübergang Zhuhai von 6 Uhr bis 1 Uhr geöffnet.
Die Fährverbindungen mit Hongkong wurden eingestellt.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Macau bestehen nicht.
Im öffentlichen Bereich besteht für alle Personen ab drei Jahren Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen.
Peru - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen den Stellen Perus.
Der Ausnahmezustand und alle im Zusammenhang mit COVID-19-bedingten Beschränkungen wurden aufgehoben.
Kurzfristige Änderungen der Erfordernisse, sowie stichprobenartige PCR-Tests durch die peruanischen Behörden, sind nicht auszuschließen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Maskenpflicht besteht bei Atemwegserkrankungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gesundheitseinrichtungen. Grundsätzlich sind zwei Masken übereinander (eine chirurgische und eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken) oder eine KN95-Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Prüfen Sie vor Abreise die geltenden Bestimmungen Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, die von den offiziellen Bestimmungen abweichen können.
• Bitte beachten Sie bei Flughafentransit auch die COVID-19-bedingten Beschränkungen Ihrer Umstiegs- und Weiterreiseländer.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des peruanischen Gesundheitsministeriums.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der Deutschen Botschaft Lima.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022
Moderator: Moderatoren
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35342
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 22.12.2022
Bahrain - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich sich mit der Pandemielage ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der bahrainischen Regierung.
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Beschränkungen im Land
Im Rahmen des Hausrechts kann eine Maskenpflicht gelten, z.B. in medizinischen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
Barbados - Änderung Beschränkungen im Land
Die Behörden in Barbados haben mit Wirkung vom 22. Dezember 2022 alle COVID-19-bezogenen Maßnahmen aufgehoben. Das Tragen von Masken ist in keinem Bereich mehr vorgeschrieben. Einzelne Einrichtungen haben jedoch weiterhin das Recht, von Besuchern das Tragen von Masken zu verlangen. Die Behörden könnten die Beschränkungen in Abhängigkeit von der Krankheitsaktivität in den kommenden Wochen kurzfristig wieder einführen, verlängern, lockern oder anderweitig ändern. Quelle: Garda World
Kamerun - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen Kameruns, z.B. der kamerunischen Botschaft.
Bei der Einreise muss entweder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein Impfnachweis (mindestens zwei Impfungen) vorgelegt werden. Weiterhin muss an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) stattfinden. Im Falle eines positiven Testergebnisses werden Einreisende den staatlichen Gesundheitsbehörden überstellt. Eine Betreuung durch die Botschaft oder die Kooperationsärzte der Botschaft Jaunde ist in den Quarantäneeinrichtungen des kamerunischen Gesundheitssystems nicht möglich.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise über die internationalen Flughäfen in Jaunde-Nsimalen und Douala wird ein negativer PCR-Test nur verlangt, wenn das Zielland diesen bei Einreise fordert. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Für die Ausreisen auf dem See- oder Landweg, bzw. über die internationalen Flughäfen von Maroua und Garoua sind keine negativen PCR-Testnachweise erforderlich.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zum Einhalten von Abstandsregeln.
Empfehlungen
• Achten Sie aus eigener Sicherheit auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokalen Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte und ergänzende Informationen beim kamerunischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline 1510.
Niger - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nigers.
Bei Einreise ist entweder ein Nachweis über eine vollständige Impfung (in der Regel drei Impfungen), deren letzte Dosis mindestens vier Wochen vor Einreise verabreicht worden sein muss, oder ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für Reisende aus der UEMOA-Region (Länder der westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion) darf der Test bei der Einreise nach Niger nicht älter als fünf Tage sein.
Es werden nur PCR-Testzertifikate akzeptiert, die über die "Trusted Travel " Plattform generiert oder über das „Global Haven System" geprüft wurden. Dafür müssen Reisende sich vor Reiseantritt bei "Trusted Travel " registrieren und einen PCR-Test bei einem von „Trusted Travel “ akkreditierten Labor durchführen oder alternativ ihr Testergebnis nachträglich über das „ Global Haven System" überprüfen lassen.
Reisende, die ausnahmsweise ohne gültigen PCR-Test und ohne dritte COVID-19-Impfung („Boosterimpfung“), die mindestens vier Wochen zurückliegen muss, einreisen, müssen sich für sieben Tage in Quarantäne bzw. Selbstisolierung begeben. Am siebten Tag der Selbstisolierung erfolgt ein Antigen-Test. Bei negativem Testergebnis ist die Selbstisolierung beendet. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung. Werden bei der Einreise COVID-19 Symptome festgestellt (z.B. erhöhte Körpertemperatur), wird noch am Flughafen ein kostenloser Antigen-Test durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise ist die Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung (in der Regel drei Impfungen), deren letzte Dosis mindestens vier Wochen vor Ausreise verabreicht worden sein muss, oder eines von „Trusted Travel" generierten PCR-Testzertifikates erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und auf eigene Kosten (25.000 XOF, ca. 38 EUR) vorzunehmen ist. Für Kinder unter fünf Jahren ist der Test kostenlos. In Niamey ist bisher ausschließlich folgende Institution bei „Trusted Travel “ akkreditiert: Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich sich mit der Pandemielage ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der bahrainischen Regierung.
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Beschränkungen im Land
Im Rahmen des Hausrechts kann eine Maskenpflicht gelten, z.B. in medizinischen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
Barbados - Änderung Beschränkungen im Land
Die Behörden in Barbados haben mit Wirkung vom 22. Dezember 2022 alle COVID-19-bezogenen Maßnahmen aufgehoben. Das Tragen von Masken ist in keinem Bereich mehr vorgeschrieben. Einzelne Einrichtungen haben jedoch weiterhin das Recht, von Besuchern das Tragen von Masken zu verlangen. Die Behörden könnten die Beschränkungen in Abhängigkeit von der Krankheitsaktivität in den kommenden Wochen kurzfristig wieder einführen, verlängern, lockern oder anderweitig ändern. Quelle: Garda World
Kamerun - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen Kameruns, z.B. der kamerunischen Botschaft.
Bei der Einreise muss entweder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein Impfnachweis (mindestens zwei Impfungen) vorgelegt werden. Weiterhin muss an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) stattfinden. Im Falle eines positiven Testergebnisses werden Einreisende den staatlichen Gesundheitsbehörden überstellt. Eine Betreuung durch die Botschaft oder die Kooperationsärzte der Botschaft Jaunde ist in den Quarantäneeinrichtungen des kamerunischen Gesundheitssystems nicht möglich.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise über die internationalen Flughäfen in Jaunde-Nsimalen und Douala wird ein negativer PCR-Test nur verlangt, wenn das Zielland diesen bei Einreise fordert. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Für die Ausreisen auf dem See- oder Landweg, bzw. über die internationalen Flughäfen von Maroua und Garoua sind keine negativen PCR-Testnachweise erforderlich.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zum Einhalten von Abstandsregeln.
Empfehlungen
• Achten Sie aus eigener Sicherheit auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokalen Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte und ergänzende Informationen beim kamerunischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline 1510.
Niger - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nigers.
Bei Einreise ist entweder ein Nachweis über eine vollständige Impfung (in der Regel drei Impfungen), deren letzte Dosis mindestens vier Wochen vor Einreise verabreicht worden sein muss, oder ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für Reisende aus der UEMOA-Region (Länder der westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion) darf der Test bei der Einreise nach Niger nicht älter als fünf Tage sein.
Es werden nur PCR-Testzertifikate akzeptiert, die über die "Trusted Travel " Plattform generiert oder über das „Global Haven System" geprüft wurden. Dafür müssen Reisende sich vor Reiseantritt bei "Trusted Travel " registrieren und einen PCR-Test bei einem von „Trusted Travel “ akkreditierten Labor durchführen oder alternativ ihr Testergebnis nachträglich über das „ Global Haven System" überprüfen lassen.
Reisende, die ausnahmsweise ohne gültigen PCR-Test und ohne dritte COVID-19-Impfung („Boosterimpfung“), die mindestens vier Wochen zurückliegen muss, einreisen, müssen sich für sieben Tage in Quarantäne bzw. Selbstisolierung begeben. Am siebten Tag der Selbstisolierung erfolgt ein Antigen-Test. Bei negativem Testergebnis ist die Selbstisolierung beendet. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung. Werden bei der Einreise COVID-19 Symptome festgestellt (z.B. erhöhte Körpertemperatur), wird noch am Flughafen ein kostenloser Antigen-Test durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise ist die Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung (in der Regel drei Impfungen), deren letzte Dosis mindestens vier Wochen vor Ausreise verabreicht worden sein muss, oder eines von „Trusted Travel" generierten PCR-Testzertifikates erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und auf eigene Kosten (25.000 XOF, ca. 38 EUR) vorzunehmen ist. Für Kinder unter fünf Jahren ist der Test kostenlos. In Niamey ist bisher ausschließlich folgende Institution bei „Trusted Travel “ akkreditiert: Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35342
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 23.12.2022
Laos - AKtualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Laos.
Für vollständig Geimpfte bestehen keine Einreisebeschränkungen.
Reisende ohne vollständigen Impfstatus müssen einen Nachweis über einen negativen COVID-19-Schnelltest, der innerhalb von 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, mit sich führen.
Ausreise und Transit
Die Zahl der regulären, kommerziellen Flugverbindungen von und nach Laos nimmt zu.
Beschränkungen im Land
Es empfiehlt sich, immer einen Nachweis über den Impfstatus mitzuführen. Deutsche Impfnachweise, u.a. das gelbe WHO-Impfbuch, werden in der Regel akzeptiert.
Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere regelmäßiges Händewaschen, werden von der laotischen Regierung landesweit angeraten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
St. Lucia - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Lucia .
Reisende müssen ein ausgefülltes Einreiseformular (Health Screening Form ) ausgedruckt bei Einreise mitführen.
Über weitere Einzelheiten zur Einreise informiert die Regierung von St. Lucia.
Ausreise und Transit
Es gibt keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Maskenpflicht besteht nur noch in bestimmten Bereichen (z.B. Gesundheitseinrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel, Polizeistationen und bei dichten Menschenansammlungen). Im Übrigen wird die Einhaltung der AHA-Regeln empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der Regierung von St. Lucia .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt von St. Lucia .
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
St. Vincent und die Grenadinen - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich je nach Entwicklung der Pandemielage wieder ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen wurden aufgehoben.
Ausreise und Transit
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
In medizinischen Einrichtungen und staatlichen Gebäuden besteht weiterhin Maskenpflicht. In der Öffentlichkeit wird das Tragen von Masken und Einhaltung der anderen AHA-Regeln empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen und detaillierte Maßnahmen bei der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und lassen sich bestätigen, dass der Flug tatsächlich stattfindet.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Laos.
Für vollständig Geimpfte bestehen keine Einreisebeschränkungen.
Reisende ohne vollständigen Impfstatus müssen einen Nachweis über einen negativen COVID-19-Schnelltest, der innerhalb von 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, mit sich führen.
Ausreise und Transit
Die Zahl der regulären, kommerziellen Flugverbindungen von und nach Laos nimmt zu.
Beschränkungen im Land
Es empfiehlt sich, immer einen Nachweis über den Impfstatus mitzuführen. Deutsche Impfnachweise, u.a. das gelbe WHO-Impfbuch, werden in der Regel akzeptiert.
Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere regelmäßiges Händewaschen, werden von der laotischen Regierung landesweit angeraten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
St. Lucia - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Lucia .
Reisende müssen ein ausgefülltes Einreiseformular (Health Screening Form ) ausgedruckt bei Einreise mitführen.
Über weitere Einzelheiten zur Einreise informiert die Regierung von St. Lucia.
Ausreise und Transit
Es gibt keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Maskenpflicht besteht nur noch in bestimmten Bereichen (z.B. Gesundheitseinrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel, Polizeistationen und bei dichten Menschenansammlungen). Im Übrigen wird die Einhaltung der AHA-Regeln empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der Regierung von St. Lucia .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt von St. Lucia .
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
St. Vincent und die Grenadinen - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich je nach Entwicklung der Pandemielage wieder ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen wurden aufgehoben.
Ausreise und Transit
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
In medizinischen Einrichtungen und staatlichen Gebäuden besteht weiterhin Maskenpflicht. In der Öffentlichkeit wird das Tragen von Masken und Einhaltung der anderen AHA-Regeln empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen und detaillierte Maßnahmen bei der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und lassen sich bestätigen, dass der Flug tatsächlich stattfindet.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35342
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 28.12.2022
Aserbaidschan - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Für die Einreise wird ein Impf- oder Genesenennachweis verlangt. Der Nachweis wird in der Regel vor dem Abflug geprüft. Die Einreise ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen möglich (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder benötigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Impf- oder Genesenennachweis. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise ist nicht erforderlich.
Ausreise und Transit
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt. Die Ausreise und die Durch- und Weiterreise sind derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis zum 1. März 2023 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen.
Für Ungeimpfte ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z.B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Impfzertifikate verlieren sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung ihre Gültigkeit.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
China - Änderung Beschränkungen im Land
Die chinesische Regierung plant ab dem 8. Januar 2023 eine weitere Lockerung der nationalen COVID-19-Beschränkungen. Die Behörden werden die Überwachung enger Kontakte von COVID-19-Patienten einstellen und die Ausweisung von COVID-19-Risikogebieten beenden. Zuvor stuften die Behörden Bezirke und Stadtteile je nach COVID-19-Aktivität als geringes oder hohes Risiko ein und verhängten in der Regel Hausverbote, Massentests sowie Ein- und Ausreisebeschränkungen für Bewohner von Hochrisikostandorten.
Darüber hinaus müssen sich Inlandsreisende während des Frühlingsfestes vom 7. Januar bis 15. Februar weder einem Temperaturscreening unterziehen noch ein PCR-Testergebnis und einen Gesundheitscode vorlegen. Seit dem 28. Dezember 2022 hat die Nationale Gesundheitskommission die Veröffentlichung der täglichen Zahlen der COVID-19-Fälle und -Todesfälle eingestellt. Die Behörden könnten die Maßnahmen in den kommenden Tagen und Wochen weiter lockern; sie haben jedoch erklärt, dass sie je nach der Kapazität des Gesundheitswesens im Lande erneut Versammlungs- und Bewegungsbeschränkungen einführen könnten.
Die Behörden haben die Auflage aufgehoben, dass Personen einen negativen COVID-19-PCR-Test und einen grünen Gesundheitsausweis vorlegen müssen, um öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder die meisten öffentlichen Einrichtungen zu betreten, mit Ausnahme von Schulen und medizinischen Einrichtungen. Personen, die zwischen Städten und Provinzen reisen, müssen keinen negativen PCR-Test mehr vorweisen und sich nicht mehr einer obligatorischen Quarantäne unterziehen. Enge Kontaktpersonen von Personen mit COVID-19 sowie asymptomatische Personen oder Personen mit leichten COVID-19-Symptomen können sich zu Hause selbst isolieren. Quelle: Garda World
Hongkong - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Die Behörden in Hongkong werden ab dem 29. Dezember 2022 COVID-19-Maßnahmen lockern. Internationale Reisende müssen sich bei ihrer Ankunft nicht mehr einem PCR-Test auf COVID-19 unterziehen, sondern sollten fünf Tage nach ihrer Ankunft in Hongkong einen Antigen-Schnelltest machen. Darüber hinaus werden die Behörden das Impfpass-System abschaffen, bei dem die Einwohner ihren Impfpass elektronisch oder in Papierform vorlegen mussten, um bestimmte Orte wie Bars und Restaurants zu betreten. Auch andere Maßnahmen zur sozialen Distanzierung, wie die Begrenzung von öffentlichen Versammlungen auf 12 Personen, die Begrenzung der Kapazität von Veranstaltungsorten und die Forderung nach häuslicher Isolierung von engen Kontaktpersonen von COVID-19-Fällen, werden aufgehoben. Die derzeitige Maskenpflicht im Freien, die Isolationsvorschriften für COVID-19-Fälle und das Verbot ungeimpfter internationaler Einreisen bleiben jedoch bestehen. Quelle: Garda World
Japan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft von Japan in Berlin.
Das generelle Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland wurde aufgehoben.
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visafreiheit für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit. Auch Einreisen mit für Studienaufenthalte und andere mittel- und langfristigen Aufenthalte ausgestellten Visa sind wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann erfolgen.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft von Japan in Berlin.
Unabhängig vom Impfstatus der Reisenden muss bei Einreise aus Deutschland kein COVID-19-Test bei Ankunft am Flughafen in Japan durchgeführt werden. Reisende müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Eine Testpflicht innerhalb von 72 Stunden vor Abflug entfällt, sofern die Reisenden von der japanischen Regierung anerkannte COVID-19-Impfnachweise vorlegen können. Nähere Informationen, auch zur Einreise aus Drittländern, bieten die Botschaft von Japan in Berlin, das japanische Außenministerium und das japanische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Das Tragen von Masken ist in Verkehrsmitteln, Gebäuden und in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft von Japan in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich auch bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen (PCR-Test) für eine Beförderung nach oder aus Japan oder auch für den Transit über Japan, da die Fluggesellschaften teilweise abweichende Anforderungen stellen.
Laos - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Laos.
Derzeit muss bei Einreise in Laos weder ein Impfnachweis noch ein negatives COVID-19-Schnelltestergebnis vorgelegt werden.
Ausreise und Transit
Die Zahl der regulären, kommerziellen Flugverbindungen von und nach Laos nimmt zu.
Beschränkungen im Land
Es empfiehlt sich, immer einen Nachweis über den Impfstatus mitzuführen. Deutsche Impfnachweise, u.a. das gelbe WHO-Impfbuch, werden in der Regel akzeptiert.
Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere regelmäßiges Händewaschen, werden von der laotischen Regierung landesweit angeraten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
Macau - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Macaus.
Einreisende aus Hongkong, Taiwan oder einem Drittland müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein darf. Vor Einreise muss der Macao Health Code heruntergeladen werden. Bei der Ankunft wird der Macao Health Code „gelb“. Nach Einreise müssen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen Schnelltests durchgeführt werden. Diese Testergebnisse müssen in das System des Macao Health Codes hochgeladen werden. Wenn alle erforderlichen Tests negativ ausfallen, wird der Macao Health Code „grün“. Wenn einer der vorgeschriebenen Schnelltests positiv ausfällt, wird der Macao Health Code „rot“ und es wird Heimquarantäne angeordnet. Nur der grüne Farbcode erlaubt eine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit. Weitere Informationen bieten die Behörden Macaus.
Nach der Ankunft in Macau gibt es keine Beschränkungen für die Weiterreise nach Hongkong, Taiwan oder in Drittländer. Die Einreise auf das chinesische Festland ist jedoch erst ab Mitternacht des neunten Tages nach Ankunft gestattet.
Weitere Informationen zur Einreise bietet das Macao Tourism Office.
Ausreise und Transit
Die Einreise nach Macau ist mit dem Flugzeug über den Internationalen Flughafen sowie mit dem Fahrzeug oder dem Shuttlebus-Service über die Hong Kong-Zhuhai-Macao-Brücke (Öffnungszeiten täglich von 8 bis 22 Uhr) möglich. Außerdem ist der Grenzübergang Zhuhai von 6 Uhr bis 1 Uhr geöffnet.
Die Fährverbindungen mit Hongkong wurden eingestellt.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Macau bestehen nicht.
Im öffentlichen Bereich besteht für alle Personen ab drei Jahren Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Bitte halten Sie geeignete und ausreichende Schnelltests bei Einreise nach Macau bereit.
• Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen.
Myanmar - Aktualisierung
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind grundsätzlich wieder möglich. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung . Für Geschäfts- und touristische Reisen soll die Einholung elektronischer Visa („e-Visa“) unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein. Weitere Detailinformationen veröffentlichen die myanmarischen Behörden.
Einreisende Ausländer haben vor Reiseantritt eine staatliche myanmarische Krankenversicherung abzuschließen, nicht vollständig geimpfte Personen benötigen zudem einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Vorliegen von Symptomen bei Einreise erfolgt ein kostpflichtiger Schnelltest, bei einem positiven Testergebnis ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern bzw. bei Symptomfreiheit ggf. in vorbestimmten Hotels und hohen Kosten zu rechnen.
Kinder unter 12 Jahren sind von Impf- und Testpflichten befreit.
Ausreise und Transit
Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen derzeit nur wenige Flugverbindungen, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines, Thai Smile oder Myanmar National Airlines, die über die Fluglinien, Reiseportale oder über Reisebüros gebucht werden können. Eine rechtzeitige Buchung wird empfohlen.
Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr offenbar weiterhin geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt auf dem Landweg oft nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten noch diverse Einschränkungen. Viele Banken und Behörden bleiben geschlossen oder bieten nur Basisdienste an. Bargeldversorgung an Geldautomaten ist zumeist nicht möglich. Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen ab fünf Personen.
Im öffentlichen Raum sollte weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Für die Einreise wird ein Impf- oder Genesenennachweis verlangt. Der Nachweis wird in der Regel vor dem Abflug geprüft. Die Einreise ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen möglich (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder benötigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Impf- oder Genesenennachweis. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise ist nicht erforderlich.
Ausreise und Transit
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt. Die Ausreise und die Durch- und Weiterreise sind derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis zum 1. März 2023 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen.
Für Ungeimpfte ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z.B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Impfzertifikate verlieren sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung ihre Gültigkeit.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
China - Änderung Beschränkungen im Land
Die chinesische Regierung plant ab dem 8. Januar 2023 eine weitere Lockerung der nationalen COVID-19-Beschränkungen. Die Behörden werden die Überwachung enger Kontakte von COVID-19-Patienten einstellen und die Ausweisung von COVID-19-Risikogebieten beenden. Zuvor stuften die Behörden Bezirke und Stadtteile je nach COVID-19-Aktivität als geringes oder hohes Risiko ein und verhängten in der Regel Hausverbote, Massentests sowie Ein- und Ausreisebeschränkungen für Bewohner von Hochrisikostandorten.
Darüber hinaus müssen sich Inlandsreisende während des Frühlingsfestes vom 7. Januar bis 15. Februar weder einem Temperaturscreening unterziehen noch ein PCR-Testergebnis und einen Gesundheitscode vorlegen. Seit dem 28. Dezember 2022 hat die Nationale Gesundheitskommission die Veröffentlichung der täglichen Zahlen der COVID-19-Fälle und -Todesfälle eingestellt. Die Behörden könnten die Maßnahmen in den kommenden Tagen und Wochen weiter lockern; sie haben jedoch erklärt, dass sie je nach der Kapazität des Gesundheitswesens im Lande erneut Versammlungs- und Bewegungsbeschränkungen einführen könnten.
Die Behörden haben die Auflage aufgehoben, dass Personen einen negativen COVID-19-PCR-Test und einen grünen Gesundheitsausweis vorlegen müssen, um öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder die meisten öffentlichen Einrichtungen zu betreten, mit Ausnahme von Schulen und medizinischen Einrichtungen. Personen, die zwischen Städten und Provinzen reisen, müssen keinen negativen PCR-Test mehr vorweisen und sich nicht mehr einer obligatorischen Quarantäne unterziehen. Enge Kontaktpersonen von Personen mit COVID-19 sowie asymptomatische Personen oder Personen mit leichten COVID-19-Symptomen können sich zu Hause selbst isolieren. Quelle: Garda World
Hongkong - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Die Behörden in Hongkong werden ab dem 29. Dezember 2022 COVID-19-Maßnahmen lockern. Internationale Reisende müssen sich bei ihrer Ankunft nicht mehr einem PCR-Test auf COVID-19 unterziehen, sondern sollten fünf Tage nach ihrer Ankunft in Hongkong einen Antigen-Schnelltest machen. Darüber hinaus werden die Behörden das Impfpass-System abschaffen, bei dem die Einwohner ihren Impfpass elektronisch oder in Papierform vorlegen mussten, um bestimmte Orte wie Bars und Restaurants zu betreten. Auch andere Maßnahmen zur sozialen Distanzierung, wie die Begrenzung von öffentlichen Versammlungen auf 12 Personen, die Begrenzung der Kapazität von Veranstaltungsorten und die Forderung nach häuslicher Isolierung von engen Kontaktpersonen von COVID-19-Fällen, werden aufgehoben. Die derzeitige Maskenpflicht im Freien, die Isolationsvorschriften für COVID-19-Fälle und das Verbot ungeimpfter internationaler Einreisen bleiben jedoch bestehen. Quelle: Garda World
Japan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft von Japan in Berlin.
Das generelle Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland wurde aufgehoben.
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visafreiheit für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit. Auch Einreisen mit für Studienaufenthalte und andere mittel- und langfristigen Aufenthalte ausgestellten Visa sind wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann erfolgen.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft von Japan in Berlin.
Unabhängig vom Impfstatus der Reisenden muss bei Einreise aus Deutschland kein COVID-19-Test bei Ankunft am Flughafen in Japan durchgeführt werden. Reisende müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Eine Testpflicht innerhalb von 72 Stunden vor Abflug entfällt, sofern die Reisenden von der japanischen Regierung anerkannte COVID-19-Impfnachweise vorlegen können. Nähere Informationen, auch zur Einreise aus Drittländern, bieten die Botschaft von Japan in Berlin, das japanische Außenministerium und das japanische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Das Tragen von Masken ist in Verkehrsmitteln, Gebäuden und in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft von Japan in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich auch bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen (PCR-Test) für eine Beförderung nach oder aus Japan oder auch für den Transit über Japan, da die Fluggesellschaften teilweise abweichende Anforderungen stellen.
Laos - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Laos.
Derzeit muss bei Einreise in Laos weder ein Impfnachweis noch ein negatives COVID-19-Schnelltestergebnis vorgelegt werden.
Ausreise und Transit
Die Zahl der regulären, kommerziellen Flugverbindungen von und nach Laos nimmt zu.
Beschränkungen im Land
Es empfiehlt sich, immer einen Nachweis über den Impfstatus mitzuführen. Deutsche Impfnachweise, u.a. das gelbe WHO-Impfbuch, werden in der Regel akzeptiert.
Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere regelmäßiges Händewaschen, werden von der laotischen Regierung landesweit angeraten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
Macau - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Macaus.
Einreisende aus Hongkong, Taiwan oder einem Drittland müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein darf. Vor Einreise muss der Macao Health Code heruntergeladen werden. Bei der Ankunft wird der Macao Health Code „gelb“. Nach Einreise müssen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen Schnelltests durchgeführt werden. Diese Testergebnisse müssen in das System des Macao Health Codes hochgeladen werden. Wenn alle erforderlichen Tests negativ ausfallen, wird der Macao Health Code „grün“. Wenn einer der vorgeschriebenen Schnelltests positiv ausfällt, wird der Macao Health Code „rot“ und es wird Heimquarantäne angeordnet. Nur der grüne Farbcode erlaubt eine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit. Weitere Informationen bieten die Behörden Macaus.
Nach der Ankunft in Macau gibt es keine Beschränkungen für die Weiterreise nach Hongkong, Taiwan oder in Drittländer. Die Einreise auf das chinesische Festland ist jedoch erst ab Mitternacht des neunten Tages nach Ankunft gestattet.
Weitere Informationen zur Einreise bietet das Macao Tourism Office.
Ausreise und Transit
Die Einreise nach Macau ist mit dem Flugzeug über den Internationalen Flughafen sowie mit dem Fahrzeug oder dem Shuttlebus-Service über die Hong Kong-Zhuhai-Macao-Brücke (Öffnungszeiten täglich von 8 bis 22 Uhr) möglich. Außerdem ist der Grenzübergang Zhuhai von 6 Uhr bis 1 Uhr geöffnet.
Die Fährverbindungen mit Hongkong wurden eingestellt.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Macau bestehen nicht.
Im öffentlichen Bereich besteht für alle Personen ab drei Jahren Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Bitte halten Sie geeignete und ausreichende Schnelltests bei Einreise nach Macau bereit.
• Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen.
Myanmar - Aktualisierung
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind grundsätzlich wieder möglich. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung . Für Geschäfts- und touristische Reisen soll die Einholung elektronischer Visa („e-Visa“) unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein. Weitere Detailinformationen veröffentlichen die myanmarischen Behörden.
Einreisende Ausländer haben vor Reiseantritt eine staatliche myanmarische Krankenversicherung abzuschließen, nicht vollständig geimpfte Personen benötigen zudem einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Vorliegen von Symptomen bei Einreise erfolgt ein kostpflichtiger Schnelltest, bei einem positiven Testergebnis ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern bzw. bei Symptomfreiheit ggf. in vorbestimmten Hotels und hohen Kosten zu rechnen.
Kinder unter 12 Jahren sind von Impf- und Testpflichten befreit.
Ausreise und Transit
Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen derzeit nur wenige Flugverbindungen, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines, Thai Smile oder Myanmar National Airlines, die über die Fluglinien, Reiseportale oder über Reisebüros gebucht werden können. Eine rechtzeitige Buchung wird empfohlen.
Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr offenbar weiterhin geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt auf dem Landweg oft nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten noch diverse Einschränkungen. Viele Banken und Behörden bleiben geschlossen oder bieten nur Basisdienste an. Bargeldversorgung an Geldautomaten ist zumeist nicht möglich. Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen ab fünf Personen.
Im öffentlichen Raum sollte weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35342
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 31.12.2022
Liebe Wüstenschiffer,
mit diesen Worten haben wir diesen Thread am 1. Januar 2022 begonnen:
Und wieder heißt es: Geschafft!
Seitenzahl halbiert - das Virus hat nur noch 15 Seiten beansprucht
Das Reisen ist wieder deutlich entspannter und einfacher. Das Virus wird endemisch und die Welt hat gelernt, damit umzugehen. Wir werden für das Jahr 2023 keinen neuen Thread dazu starten. Heute also das letzte Update:
Hongkong - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Seit dem 29. Dezember 2022 gilt für die Einreise nach Hongkong Folgendes:
Alle Einreisenden, die am Tag der Ankunft in Hongkong mindestens drei Jahre alt sind, müssen einen negativen PCR-Test (innerhalb von 48 Stunden vor Ankunft) oder einen negativen Schnelltest (innerhalb von 24 Stunden vor Ankunft) nachweisen. Bei Einreise auf dem Landweg gilt die Ankunftszeit an der Grenze. Ein Foto des Testergebnisses soll 90 Tage lang aufbewahrt oder kann freiwillig über das „Health Declaration Form“ hochgeladen werden.
Alle „Non-Hong Kong Residents“ über 12 Jahren müssen bei Einreise aus Drittländern geimpft sein.
Die Hongkonger Regierung empfiehlt, noch fünf Tage nach Einreise einen täglichen Schnelltest durchzuführen. Die Testergebnisse können auf der Webseite des Department of Health hochgeladen werden. Sollte ein Test positiv ausfallen, ist den Anweisungen der Hongkonger Gesundheitsbehörde Folge zu leisten. Nach Einreise gelten keine weiteren Einschränkungen.
Nähere Auskünfte hierzu gibt die Regierungswebseite.
Ausreise und Transit
Der Transit aus dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (9 Uhr bis 20 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge von 6 Uhr bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Malaysia - Änderung Einreise
Die malaysischen Behörden haben angesichts der zunehmenden internationalen Krankheitsaktivität eine leichte Verschärfung der COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen für das Land zum 31. Dezember 2022 angeordnet. Nach den neuen Richtlinien müssen sich internationale Reisende bei der Einreise einer Gesundheitskontrolle unterziehen und alle COVID-19-Symptome selbst angeben. Personen, die positiv getestet wurden, werden weiteren Gesundheitskontrollen unterzogen und können unter Quarantäne gestellt werden. Weitere Informationen zu den neuen Quarantänevorschriften, einschließlich der Länge der Quarantänezeit oder des Ortes, an dem die Personen isoliert werden müssen, wurden von den Behörden nicht sofort bekannt gegeben.
Außerdem müssen ankommende Passagiere, die sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Ankunft in China aufgehalten haben, einen Antigen-Schnelltest (RAT) machen. Ebenso müssen Passagiere, die in engem Kontakt mit Reisenden standen, die China innerhalb von zwei Wochen vor der Ankunft in Malaysia besucht haben oder COVID-19-Symptome aufweisen, bei der Einreise getestet werden. Die Behörden können die Einreisebeschränkungen, die COVID-19-Testanforderungen und andere Maßnahmen kurzfristig ändern. Quelle: Garda World
Marokko - Aktualisierung
Einreise
Die Einreise ist unter Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann, grundsätzlich möglich. Ein Impf- oder Testnachweis ist für die Einreise nach Marokko nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich, siehe aber Abschnitt Ausreise und Beschränkungen im Land.
Aktuelle Informationen bietet die Nationale Flughafenbehörde ONDA (Office National des aéroports).
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg von und nach Mauretanien liegen nicht vor. Die Deutsche Botschaft Rabat kann keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausstellen.
Ausreise und Transit
Verbindliche Informationen, welche Unterlagen bei der Ausreise vorgelegt werden müssen können nur die Transportgesellschaften und marokkanischen Behörden erteilen.
Für Personen mit Wohnsitz in Marokko, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist nach derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein. In diesen Fällen muss zusätzlich ein Nachweis über die durchgemachte Infektion (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorgelegt werden.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand gilt weiterhin.
Es besteht grundsätzlich weiterhin die Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es können kurzfristig Versammlungs- und Feierverbote erlassen werden. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten. Zugangsbeschränkungen können auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zugangsmöglichkeiten bestehen grundsätzlich nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen zum Teil nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten möglich.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert, weshalb allgemeine Kontrollen auf Landstraßen oder an Ortseingängen üblich sind.
Landesweit besteht grundsätzlich weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Ein- und Ausreisebestimmungen sowie über die COVID-Bestimmungen im Land.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Bei beabsichtigten Durchreisen durch Marokko erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt bei den zuständigen marokkanischen Behörden zu den geltenden Vorschriften.
• Für Informationen zu Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel oder Ihre Transportgesellschaft. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert. Quelle: AA
Der Gesundheitsnotstand ist bis 31. Januar 2023 verlängert worden. Quelle: Maghreb Post
Südkorea - Änderung Einreise
Die südkoreanischen Behörden haben angesichts der zunehmenden internationalen Krankheitsaktivität mit Wirkung vom 2. Januar 2023 strengere Reisebeschränkungen in Bezug auf COVID-19 erlassen. Ab dem 2. Januar müssen sich internationale Reisende, die aus China einreisen, innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft in Südkorea einem PCR-Test unterziehen; Personen mit positivem Testergebnis müssen sieben Tage lang in Quarantäne bleiben. Ab dem 5. Januar müssen einreisende Passagiere aus China außerdem ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests, der innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde, oder eines Antigen-Schnelltests, der innerhalb von 24 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde, nachweisen. Die Behörden werden unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen zulassen. Einreisende aus China müssen vor der Abreise über die virtuelle Q-Code-Plattform ihre inländische Adresse und Kontaktinformationen registrieren.
Die Behörden werden auch die Ausstellung von Kurzzeitvisa für Reisende aus China vom 2. bis 31. Januar einschränken; Ausnahmen werden aus diplomatischen, geschäftlichen und humanitären Gründen gemacht. Quelle: Garda World
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland .
Vollständig geimpfte Flugreisende können in die USA einreisen. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es in wenigen Fällen.
Eine Testpflicht vor Abreise besteht nicht mehr, mit folgender Ausnahme: Ab dem 5. Januar 2023 müssen alle Flugreisenden ab zwei Jahren, die aus der Volksrepublik China, Hongkong oder Macau in die USA einreisen, einen negativen PCR-Test oder einen COVID-Antigen-Test vorlegen, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dies betrifft auch Transitreisende. Weitere Infos bietet die nationale Gesundheitsbehörde CDC.
Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt (auch zu Kreuzimpfungen) veröffentlich das Center of Disease Control – CDC.
Vor dem Abflug in die USA muss ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden.
Ausreise und Transit
Auch Personen, die sich lediglich zum Transit in den USA aufhalten, müssen einen Impfnachweis vorlegen. Zur Pflicht der Vorlage eines negativen COVID-Tests von Transit-Flugreisenden, die sich in der Volksrepublik China, Hongkong und Macau aufgehalten haben, siehe Einreise.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In einigen Bundesstaaten und Counties gilt in der Öffentlichkeit das Gebot einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention .
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Ich wünsche euch allen einen guten Rutsch -
bleibt gesund!
Gruß
Birgitt
mit diesen Worten haben wir diesen Thread am 1. Januar 2022 begonnen:
Birgitt hat geschrieben: ↑Sa 1. Jan 2022, 20:48Birgitt hat geschrieben: ↑Fr 1. Jan 2021, 21:14Die Reisebeschränkungen durch Coronavirus in 2020 füllen mittlerweile 35 Seiten im Forum. Hoffen wir, dass wir in 2021 mit weniger Seiten auskommen
Geschafft! Die Reisebeschränkungen durch Coronavirus in 2021 waren nicht mehr so umfangreich wie im Vorjahr. Wir sind mit 30 Seiten hingekommenHoffen wir, dass wir diesen Thread in 2022 letzmalig benötigen!
Und wieder heißt es: Geschafft!
Seitenzahl halbiert - das Virus hat nur noch 15 Seiten beansprucht
Das Reisen ist wieder deutlich entspannter und einfacher. Das Virus wird endemisch und die Welt hat gelernt, damit umzugehen. Wir werden für das Jahr 2023 keinen neuen Thread dazu starten. Heute also das letzte Update:
Hongkong - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Seit dem 29. Dezember 2022 gilt für die Einreise nach Hongkong Folgendes:
Alle Einreisenden, die am Tag der Ankunft in Hongkong mindestens drei Jahre alt sind, müssen einen negativen PCR-Test (innerhalb von 48 Stunden vor Ankunft) oder einen negativen Schnelltest (innerhalb von 24 Stunden vor Ankunft) nachweisen. Bei Einreise auf dem Landweg gilt die Ankunftszeit an der Grenze. Ein Foto des Testergebnisses soll 90 Tage lang aufbewahrt oder kann freiwillig über das „Health Declaration Form“ hochgeladen werden.
Alle „Non-Hong Kong Residents“ über 12 Jahren müssen bei Einreise aus Drittländern geimpft sein.
Die Hongkonger Regierung empfiehlt, noch fünf Tage nach Einreise einen täglichen Schnelltest durchzuführen. Die Testergebnisse können auf der Webseite des Department of Health hochgeladen werden. Sollte ein Test positiv ausfallen, ist den Anweisungen der Hongkonger Gesundheitsbehörde Folge zu leisten. Nach Einreise gelten keine weiteren Einschränkungen.
Nähere Auskünfte hierzu gibt die Regierungswebseite.
Ausreise und Transit
Der Transit aus dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (9 Uhr bis 20 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge von 6 Uhr bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Malaysia - Änderung Einreise
Die malaysischen Behörden haben angesichts der zunehmenden internationalen Krankheitsaktivität eine leichte Verschärfung der COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen für das Land zum 31. Dezember 2022 angeordnet. Nach den neuen Richtlinien müssen sich internationale Reisende bei der Einreise einer Gesundheitskontrolle unterziehen und alle COVID-19-Symptome selbst angeben. Personen, die positiv getestet wurden, werden weiteren Gesundheitskontrollen unterzogen und können unter Quarantäne gestellt werden. Weitere Informationen zu den neuen Quarantänevorschriften, einschließlich der Länge der Quarantänezeit oder des Ortes, an dem die Personen isoliert werden müssen, wurden von den Behörden nicht sofort bekannt gegeben.
Außerdem müssen ankommende Passagiere, die sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Ankunft in China aufgehalten haben, einen Antigen-Schnelltest (RAT) machen. Ebenso müssen Passagiere, die in engem Kontakt mit Reisenden standen, die China innerhalb von zwei Wochen vor der Ankunft in Malaysia besucht haben oder COVID-19-Symptome aufweisen, bei der Einreise getestet werden. Die Behörden können die Einreisebeschränkungen, die COVID-19-Testanforderungen und andere Maßnahmen kurzfristig ändern. Quelle: Garda World
Marokko - Aktualisierung
Einreise
Die Einreise ist unter Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann, grundsätzlich möglich. Ein Impf- oder Testnachweis ist für die Einreise nach Marokko nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich, siehe aber Abschnitt Ausreise und Beschränkungen im Land.
Aktuelle Informationen bietet die Nationale Flughafenbehörde ONDA (Office National des aéroports).
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg von und nach Mauretanien liegen nicht vor. Die Deutsche Botschaft Rabat kann keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausstellen.
Ausreise und Transit
Verbindliche Informationen, welche Unterlagen bei der Ausreise vorgelegt werden müssen können nur die Transportgesellschaften und marokkanischen Behörden erteilen.
Für Personen mit Wohnsitz in Marokko, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist nach derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein. In diesen Fällen muss zusätzlich ein Nachweis über die durchgemachte Infektion (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorgelegt werden.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand gilt weiterhin.
Es besteht grundsätzlich weiterhin die Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es können kurzfristig Versammlungs- und Feierverbote erlassen werden. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten. Zugangsbeschränkungen können auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zugangsmöglichkeiten bestehen grundsätzlich nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen zum Teil nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten möglich.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert, weshalb allgemeine Kontrollen auf Landstraßen oder an Ortseingängen üblich sind.
Landesweit besteht grundsätzlich weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Ein- und Ausreisebestimmungen sowie über die COVID-Bestimmungen im Land.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Bei beabsichtigten Durchreisen durch Marokko erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt bei den zuständigen marokkanischen Behörden zu den geltenden Vorschriften.
• Für Informationen zu Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel oder Ihre Transportgesellschaft. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert. Quelle: AA
Der Gesundheitsnotstand ist bis 31. Januar 2023 verlängert worden. Quelle: Maghreb Post
Südkorea - Änderung Einreise
Die südkoreanischen Behörden haben angesichts der zunehmenden internationalen Krankheitsaktivität mit Wirkung vom 2. Januar 2023 strengere Reisebeschränkungen in Bezug auf COVID-19 erlassen. Ab dem 2. Januar müssen sich internationale Reisende, die aus China einreisen, innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft in Südkorea einem PCR-Test unterziehen; Personen mit positivem Testergebnis müssen sieben Tage lang in Quarantäne bleiben. Ab dem 5. Januar müssen einreisende Passagiere aus China außerdem ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests, der innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde, oder eines Antigen-Schnelltests, der innerhalb von 24 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde, nachweisen. Die Behörden werden unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen zulassen. Einreisende aus China müssen vor der Abreise über die virtuelle Q-Code-Plattform ihre inländische Adresse und Kontaktinformationen registrieren.
Die Behörden werden auch die Ausstellung von Kurzzeitvisa für Reisende aus China vom 2. bis 31. Januar einschränken; Ausnahmen werden aus diplomatischen, geschäftlichen und humanitären Gründen gemacht. Quelle: Garda World
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland .
Vollständig geimpfte Flugreisende können in die USA einreisen. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es in wenigen Fällen.
Eine Testpflicht vor Abreise besteht nicht mehr, mit folgender Ausnahme: Ab dem 5. Januar 2023 müssen alle Flugreisenden ab zwei Jahren, die aus der Volksrepublik China, Hongkong oder Macau in die USA einreisen, einen negativen PCR-Test oder einen COVID-Antigen-Test vorlegen, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dies betrifft auch Transitreisende. Weitere Infos bietet die nationale Gesundheitsbehörde CDC.
Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt (auch zu Kreuzimpfungen) veröffentlich das Center of Disease Control – CDC.
Vor dem Abflug in die USA muss ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden.
Ausreise und Transit
Auch Personen, die sich lediglich zum Transit in den USA aufhalten, müssen einen Impfnachweis vorlegen. Zur Pflicht der Vorlage eines negativen COVID-Tests von Transit-Flugreisenden, die sich in der Volksrepublik China, Hongkong und Macau aufgehalten haben, siehe Einreise.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In einigen Bundesstaaten und Counties gilt in der Öffentlichkeit das Gebot einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention .
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Ich wünsche euch allen einen guten Rutsch -
bleibt gesund!
Gruß
Birgitt




