Hallo,
folgendes Problem:
1) als ich in Indien war, hab ich einen Flug von Delhi in ein angrenzendes Land bei einem dieser "Flugläden" gebucht.
2) Dieser Flugladen hatte Probleme, die Kreditkartenzahlung durchzuführen und verlangte die Kopie des Reisepasses und die Erklärung, daß die Karte belastet werden darf, per Fax. Die Kreditkarte war gedeckt; leider weiß ich nicht mehr, welche Karte ich verwendete, wohl eine mit VISA Secure code. Ich glaube, daß die website des Flugladens hiefür nicht ausgelegt war.
3) Der "Flugladen" war nicht zu erreichen, die Warteschlange war lang.
4) Ich fuhr zur Repräsentanz der Fluggesellschaft in Delhi. Die stellte mir das Ticket aus, ich bezahlte per Kreditkarte.
5) Am Flughafen war mein Ticket storniert. Anscheinend hatte der Flugladen das Ticket storniert, weil ich nicht *bei ihm* bezahlt hatte. Gott sei Dank war noch Platz im Flieger frei.
6) Ich bin geflogen.
7) Der "Flugladen" will nun per Inkassounternehmen 50 Euro + 55 Euro Gebühr des Inkassounternehmens.
Hinweis: Es ist ein "Flugladen" - dessen Namen ist anders.
http://elumbus-vorsicht.blogspot.de/
sollte aber das Problem halbwegs gut beschreiben.
Was sagt die Gemeinde ? Zahlen werd ich das nicht freiwillig.
Flugläden - eine Qual ?
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Ralf Kiefer
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Re: Flugläden - eine Qual ?
Vorweg: ich habe Deine komplette Ausführung jetzt nicht gelesen. Aber ganz allgemein: heutzutage verkaufen Firmen ihr Forderungen ganz gerne an Inkassounternehmen, wenn sie sich selbst nicht sicher sind, inwieweit ihre Position rechtssicher ist. D.h. so ein Inkassounternehmen übernimmt für einen Bruchteil des nominalen Werts eine Forderung und versucht sie einzutreiben. Manchmal klappt's, manchmal auch nicht.markus-1969 hat geschrieben: 7) Der "Flugladen" will nun per Inkassounternehmen 50 Euro + 55 Euro Gebühr des Inkassounternehmens.
Wichtigste Regel vorweg: keinen Kontakt zum Inkassounternehmen aufnehmen, denn das begründet dann eine tatsächliche Forderung von denen an Dich.
Also sichte Deine Unterlagen, Deine Dokumentation der Vorgänge und Deine Beweise. Solche "Behauptungen" wie "Ticket wurde storniert" mußt Du für Dich nachweisen können. Die AGB von denen sind mindestens genauso wichtig, wenn die am Ort des Vertragsabschlusses überhaupt Gültigkeit hatten. Wenn Du der Meinung bist, daß Du korrekt gehandelt hast und Deine Dokumentation ausreichend ist, dann warte einfach ab. Den ersten Brief, den Du beantworten solltest, ist der Mahnbescheid vom Amtsgericht, wenn denn so einer überhaupt kommt. Dort kreuzt Du "Widerspruch" an. Alles andere, was so ein Inkassoladen vorher schickt, dient meist ausschließlich der Belustigung.
Meine Erfahrungen (alle allerdings mit Telefon-&Internetprovidern) dahingehend: z.B. das Kabelunternehmen, das nahezu ausschließlich hier in diesem Bundesland tätig ist, übergab eine nicht gerechtfertigte Forderung an "BFS risk & collection GmbH" in Verl. Ich erwähne diesen Namen ausdrücklich, weil er schon das Geschäftsprinzip enthält
Wenn Du Dir unsicher bzgl. Deiner Rechtsposition bist, dann nimm einen Anwalt! Der wird Dir diese ggf. im Rahmen der Erstberatung erklären. Ansonsten hilft es sich ein Bild über den Inkassoladen zu verschaffen, indem Du im Web nach Hinweisen zu denen und ihrem Forderungsportfolio bingst.
Gruß, Ralf
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Guido3
Re: Flugläden - eine Qual ?
Hallo,
das Geschäftsgebahren ist natürlich ätzend, aber die Bedingungen mit 55 EUR Stornogebühren und 50 EUR Mindest-Inkassokosten hast Du mit der Buchung akzeptiert. Das die nicht erreichbar waren, wirst du wahrscheinlich nur schwer belegen können? Entscheidend ist dann wohl vor allem, wem das Scheitern der Kreditkartenzahlung technisch anzulasten ist: Dir, Deiner Bank oder Elumbus.
Das weitere Vorgehen hängt auch davon ab, ob Du die nächste Zeit in Deutschland bist. Wenn Dir ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, hast Du nur 2 Wochen Zeit zum reagieren, denn 2 Wochen nach Zustellung kann der Inkassoladen die Vollstreckung beantragen. Er kann selbst dann erst mal vollstrecken, wenn Du der Vollstreckung widersprichst. Gegen den Vollstreckungsbescheid hast Du auch nur 2 Wochen Widerspruchsfrist. Wenn man in Deutschland ist, kann man ggf. abwarten, ob die überhaupt bis zum gerichtlichen Mahnverfahren eskalieren. Wenn die ihre Forderung für rechtlich wackelig halten, werden sie das in der Regel nicht tun und versuchen mit immer wilderen Drohbriefen eine Zahlung zu erhalten. Wenn Du aber Gefahr läufst, dass Du irgendwo in der tiefsten Wüste bist und nicht schnell reagieren kannst, während hier das gerichtliche Mahnverfahren anläuft, dann würde ich eher im Vorfeld eine Lösung anstreben.
Beste Grüße
Guido
das Geschäftsgebahren ist natürlich ätzend, aber die Bedingungen mit 55 EUR Stornogebühren und 50 EUR Mindest-Inkassokosten hast Du mit der Buchung akzeptiert. Das die nicht erreichbar waren, wirst du wahrscheinlich nur schwer belegen können? Entscheidend ist dann wohl vor allem, wem das Scheitern der Kreditkartenzahlung technisch anzulasten ist: Dir, Deiner Bank oder Elumbus.
Das weitere Vorgehen hängt auch davon ab, ob Du die nächste Zeit in Deutschland bist. Wenn Dir ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, hast Du nur 2 Wochen Zeit zum reagieren, denn 2 Wochen nach Zustellung kann der Inkassoladen die Vollstreckung beantragen. Er kann selbst dann erst mal vollstrecken, wenn Du der Vollstreckung widersprichst. Gegen den Vollstreckungsbescheid hast Du auch nur 2 Wochen Widerspruchsfrist. Wenn man in Deutschland ist, kann man ggf. abwarten, ob die überhaupt bis zum gerichtlichen Mahnverfahren eskalieren. Wenn die ihre Forderung für rechtlich wackelig halten, werden sie das in der Regel nicht tun und versuchen mit immer wilderen Drohbriefen eine Zahlung zu erhalten. Wenn Du aber Gefahr läufst, dass Du irgendwo in der tiefsten Wüste bist und nicht schnell reagieren kannst, während hier das gerichtliche Mahnverfahren anläuft, dann würde ich eher im Vorfeld eine Lösung anstreben.
Beste Grüße
Guido




