Reise-/Sicherheitshinweis Bulgarien 13.03.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Bulgarien 07.12.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bulgarien:
Stand 07.12.2015

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Zwar kann die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt als gut bezeichnet werden, es fehlt jedoch an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten zum Beispiel Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen.
Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden.
Am Goldstrand kann vermehrt festgestellt werden, dass manche Privatärzte, die Ihre Praxen z.T. in Hotels haben, sehr hohe Gebühren auch für einfachere Behandlungen verlangen. Vereinzelt wird von deutschen Ärzten auch über aufwändige und teure Fehldiagnosen und unnötige Behandlungen berichtet. Bei Nichtbezahlung wird mit Verhinderung der Ausreise und Passeinzug gedroht. In Einzelfällen werden Touristen durch Service-Personal des Arztes oder z.T. auch durch einzelne Hotelmitarbeiter bedrängt, die Rechnung zu begleichen und bei Ankunft in Deutschland sogar weiter mit Telefonanrufen belästigt. Erfragen Sie die Behandlungskosten nach Möglichkeit im Voraus und wenden Sie sich in diesen Fällen bitte sofort an Ihren Reiseveranstalter und die Polizei.

In Deutschland gesetzlich Versicherte können medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern und bei Ärzten, die mit der bulgarischen Nationalen Krankenversicherung vertraglich verbunden sind, direkt über die Versicherung abrechnen, eine Barzahlung ist dann nicht erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC), erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland.

Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite http://www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Auswärtige Amt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Bulgarien 14.03.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bulgarien:
Stand 14.03.2016

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am Freitag, dem 13. November 2015, wurden in Paris mehrere schwere Terroranschläge verübt. In Bulgarien wurden in diesem Zusammenhang die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen, sowie die Kontrollen an den Landesgrenzen, verstärkt. Es kann daher im Reiseverkehr vorübergehend zu Einschränkungen, und insbesondere beim Grenzübertritt zu Verzögerungen kommen.
Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird eindringlich empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Vor dem Hintergrund hoher Zahlen von Flüchtlingen könnte dies bei Kontrollen nach bulgarischem Recht den mit hohen Strafen belegten Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Am Grenzübergang zu Rumänien Ruse/Giurgiu kann es zurzeit, insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit, zu Verzögerungen aufgrund von voraussichtlich noch bis April 2016 andauernden Bauarbeiten an der Donaubrücke 1 (an der Europastr. E 85) kommen. Ausweichgrenzübergang ist Vidin.
Der Shipkapass auf der E 85 ist bis 31.03.2016 für Fahrzeuge über 10 Tonnen gesperrt.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Bulgarien 11.04.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bulgarien:
Stand 11.04.2016

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- Aktuelle Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen


Aktuelle Hinweise
Am Dienstag, dem 22. März 2016, kam es in Brüssel zu mehreren schweren Terroranschlägen. In Bulgarien wurden in diesem Zusammenhang die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Insbesondere wurden umfassende Kontrollen an den Grenzen eingeführt. Es kann daher im Reiseverkehr vorübergehend zu Einschränkungen und insbesondere beim Grenzübertritt zu Verzögerungen kommen.

Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird eindringlich empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Vor dem Hintergrund hoher Zahlen von Flüchtlingen könnte dies bei Kontrollen nach bulgarischem Recht den mit hohen Strafen belegten Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

Am Grenzübergang zu Rumänien Ruse/Giurgiu kann es zurzeit, insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit, zu Verzögerungen aufgrund von voraussichtlich noch bis Ende April 2016 andauernden Bauarbeiten an der Donaubrücke 1 (an der Europastr. E 85) kommen. Ausweichgrenzübergang ist Vidin.

Der Shipkapass auf der E 85 ist mindestens bis zum 31.03.2017 für Fahrzeuge über 10 Tonnen gesperrt.

Allgemeine Reiseinformationen
Im Schwarzen Meer entstehen, auch in Strandnähe, immer wieder gefährliche Unterwasserströmungen. Urlauber sollen daher auch in flachen Gewässern darauf achten, ob das Baden an der Stelle tatsächlich erlaubt ist, und die Warnhinweise der Rettungsschwimmer unbedingt beachten.

Einreise
Reisen nach Bulgarien sind auf dem Luftweg (internationale Flughäfen in Sofia, Plovdiv, Varna und Burgas), dem Seeweg (insbesondere über die Schwarzmeerhäfen Varna und Burgas) sowie auf dem Landweg möglich.

Die Grenzen von Bulgarien zu Serbien, zur Türkei und zu Mazedonien sind EU-Außengrenzen. Da Bulgarien nicht Teil des Schengen-Raums ist, muss bei allen Grenzübertritten mit Ausweis- und Zollkontrollen gerechnet werden.

Seit dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union am 01.01.2007 darf ein Fahrzeug mit Gemeinschaftsstatus, d.h. ein Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedsstaat zum Verkehr zugelassen ist, frei bewegt werden und unterliegt keiner Zollaufsicht- oder Zollkontrolle. Es wird keine Eintragung des Fahrzeuges in das Reisedokument des Fahrzeugführers vorgenommen. Jedoch wird das Fahrzeug bei der Einreise in der Regel im Computer der Grenzpolizei registriert.
Auf allen Autobahnen und Landstraßen besteht Vignettenpflicht sowie die Pflicht zum Einschalten des Abblendlichts (s.u.).

Kriminalität
Es wird grundsätzlich zur Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität geraten.
Es ist inner- wie außerorts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Reisende sollten Fahrzeug immer abschließen und keine offen sichtbaren Gegenstände oder Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen lassen.

Kfz-Diebstähle kommen häufig vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; diese übernehmen aber bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung.

Im Falle eines Autodiebstahls sollten folgende Dokumente besorgt werden:

• Bericht über das Vorkommnis durch die dem Tatort nächstgelegene Polizei-Dienststelle;
• Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht;
• Überbestätigung durch den Generalstaatsanwalt.

Die allgemeine Notrufnummer (Polizei, Ambulanz, Feuerwehr) ist, wie überall in der EU, 112 (auch englisch- und zum Teil deutschsprachig).

Geld/ Kreditkarten
Bargeld sollte eher in Banken als in Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland. Der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, beträgt zurzeit 400,- Leva. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte) beachtet werden.

Straßenverkehr
Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerörtlich, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.

In Bulgarien besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Die Höchstgeschwindigkeit für normale PKW (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personen-beförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und - insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen - Führerscheinentzug zu rechnen. Nach Entzug werden die Führerscheine durch die bulgarischen Behörden an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übersandt. Die Übermittlung der Führerscheine, auch wenn diese nur für ein oder zwei Monate entzogen wurden, kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen. Neben dem Fahrzeugführer kann des Weiteren auch dem Eigentümer des jeweiligen Fahrzeug s der Führerschein entzogen werden, sofern er um die fehlende (alkohol-/drogenbedingte) Fahruntüchtigkeit des Fahrers wusste und ihm trotzdem das Fahrzeug überlassen hat.
Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In der Ferienzeit entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, Reisen in dieser Zeit am Wochenende zu meiden und auf Wochentage auszuweichen.

Aufgrund von Bauarbeiten und Folgen von Hochwasserschäden kommt es immer wieder zu Staubildung am Grenzübergang Kapikule/Kapitan Andreevo. Es wird empfohlen, v.a. zu Hauptreisezeiten auf andere Grenzübergänge, insbesondere Lesovo, auszuweichen.

Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.

Vignettenpflicht
Es besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. Es gibt Wochen-, Monats- und Jahreskarten. Die Vignetten können online (http://www.vinetka.com) bzw. an den bulgarischen Grenzübergängen und beispielsweise an Tankstellen in Bulgarien erworben werden. Bereits im grenznahen Bereich ist mit Kontrollen zu rechnen. Wer ohne Vignette fährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 300,- BGN (je nach Fahrzeugklasse).

Die Vignette muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden.

Polizeikontrollen, Korruptionsrisiko
Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.

Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Homepage eine Möglichkeit zur Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet, wo möglichst genaue Angaben (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden sollten. Der direkte Link dorthin lautet:
http://nocorr.mvr.bg/

Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen.

Taxis
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von deutlich unter 1,- Lev pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb und mit Taxametern ausgestattet.

Erdbeben
Bulgarien liegt in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefahr. Zwar sind Erdbeben selten und verursachen gewöhnlich keine größeren Schäden. Jedoch sind sie jederzeit möglich, ohne dass dies im Voraus absehbar ist. Das letzte große Erdbeben ereignete sich am frühen Morgen des 22. Mai 2012 bei Pernik (südwestlich von Sofia). Reisenden wird empfohlen, die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Bulgarien 18.05.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bulgarien:
Stand 18.05.2016

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen


Aktuelle Hinweise
Am Dienstag, dem 22. März 2016, kam es in Brüssel zu mehreren schweren Terroranschlägen. In Bulgarien wurden in diesem Zusammenhang die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Insbesondere wurden umfassende Kontrollen an den Grenzen eingeführt. Es kann daher im Reiseverkehr vorübergehend zu Einschränkungen und insbesondere beim Grenzübertritt zu Verzögerungen kommen.
Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird eindringlich empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Vor dem Hintergrund hoher Zahlen von Flüchtlingen könnte dies bei Kontrollen nach bulgarischem Recht den mit hohen Strafen belegten Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

Allgemeine Reiseinformationen
Im Schwarzen Meer entstehen, auch in Strandnähe, immer wieder gefährliche Unterwasserströmungen. Urlauber sollen daher auch in flachen Gewässern darauf achten, ob das Baden an der Stelle tatsächlich erlaubt ist, und die Warnhinweise der Rettungsschwimmer unbedingt beachten.
Einreise
Reisen nach Bulgarien sind auf dem Luftweg (internationale Flughäfen in Sofia, Plovdiv, Varna und Burgas), dem Seeweg (insbesondere über die Schwarzmeerhäfen Varna und Burgas) sowie auf dem Landweg möglich.
Die Grenzen von Bulgarien zu Serbien, zur Türkei und zu Mazedonien sind EU-Außengrenzen. Da Bulgarien nicht Teil des Schengen-Raums ist, muss bei allen Grenzübertritten mit Ausweis- und Zollkontrollen gerechnet werden.

Seit dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union am 01.01.2007 darf ein Fahrzeug mit Gemeinschaftsstatus, d.h. ein Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedsstaat zum Verkehr zugelassen ist, frei bewegt werden und unterliegt keiner Zollaufsicht- oder Zollkontrolle. Es wird keine Eintragung des Fahrzeuges in das Reisedokument des Fahrzeugführers vorgenommen. Jedoch wird das Fahrzeug bei der Einreise in der Regel im Computer der Grenzpolizei registriert.
Auf allen Autobahnen und Landstraßen besteht Vignettenpflicht sowie die Pflicht zum Einschalten des Abblendlichts (s.u.).
Kriminalität
Es wird grundsätzlich zur Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität geraten.
Es ist inner- wie außerorts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Reisende sollten Fahrzeug immer abschließen und keine offen sichtbaren Gegenstände oder Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen lassen.
Kfz-Diebstähle kommen häufig vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; diese übernehmen aber bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung.
Im Falle eines Autodiebstahls sollten folgende Dokumente besorgt werden:
  • Bericht über das Vorkommnis durch die dem Tatort nächstgelegene Polizei-Dienststelle;
  • Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht;
  • Überbestätigung durch den Generalstaatsanwalt.
Die allgemeine Notrufnummer (Polizei, Ambulanz, Feuerwehr) ist, wie überall in der EU, 112 (auch englisch- und zum Teil deutschsprachig).
Geld/ Kreditkarten
Bargeld sollte eher in Banken als in Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland. Der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, beträgt zurzeit 400,- Leva. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte) beachtet werden.
Straßenverkehr
Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerörtlich, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.
In Bulgarien besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Die Höchstgeschwindigkeit für normale PKW (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personen-beförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und - insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen - Führerscheinentzug zu rechnen. Nach Entzug werden die Führerscheine durch die bulgarischen Behörden an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übersandt. Die Übermittlung der Führerscheine, auch wenn diese nur für ein oder zwei Monate entzogen wurden, kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen. Neben dem Fahrzeugführer kann des Weiteren auch dem Eigentümer des jeweiligen Fahrzeug s der Führerschein entzogen werden, sofern er um die fehlende (alkohol-/drogenbedingte) Fahruntüchtigkeit des Fahrers wusste und ihm trotzdem das Fahrzeug überlassen hat.
Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In der Ferienzeit entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, Reisen in dieser Zeit am Wochenende zu meiden und auf Wochentage auszuweichen.
Aufgrund von Bauarbeiten und Folgen von Hochwasserschäden kommt es immer wieder zu Staubildung am Grenzübergang Kapikule/Kapitan Andreevo. Es wird empfohlen, v.a. zu Hauptreisezeiten auf andere Grenzübergänge, insbesondere Lesovo, auszuweichen.
Am Grenzübergang zu Rumänien Ruse/Giurgiu kann es weiterhin, insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit, zu Verzögerungen, u.a. aufgrund von Bauarbeiten an der Donaubrücke 1 (an der Europastr. E 85), kommen. Ausweichgrenzübergang ist Calafat/Vidin.
Der Shipkapass auf der E 85 ist mindestens bis zum 31.03.2017 für Fahrzeuge über 10 Tonnen gesperrt.
Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.
Vignettenpflicht
Es besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. Es gibt Wochen-, Monats- und Jahreskarten. Die Vignetten können online (www.vinetka.com) bzw. an den bulgarischen Grenzübergängen und beispielsweise an Tankstellen in Bulgarien erworben werden. Bereits im grenznahen Bereich ist mit Kontrollen zu rechnen. Wer ohne Vignette fährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 300,- BGN (je nach Fahrzeugklasse).
Die Vignette muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden.
Polizeikontrollen, Korruptionsrisiko
Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.
Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Homepage eine Möglichkeit zur Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet, wo möglichst genaue Angaben (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden sollten. Der direkte Link dorthin lautet:
http://nocorr.mvr.bg/
Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen.
Taxis
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von deutlich unter 1,- Lev pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb und mit Taxametern ausgestattet.
Erdbeben
Bulgarien liegt in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefahr. Zwar sind Erdbeben selten und verursachen gewöhnlich keine größeren Schäden. Jedoch sind sie jederzeit möglich, ohne dass dies im Voraus absehbar ist. Das letzte große Erdbeben ereignete sich am frühen Morgen des 22. Mai 2012 bei Pernik (südwestlich von Sofia). Reisenden wird empfohlen, die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Bulgarien 20.06.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bulgarien:
Stand 20.06.2016

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen


Aktuelle Hinweise
Aufgrund der bestehenden weltweiten Gefahr terroristischer Anschläge wurden in Bulgarien die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Insbesondere wurden umfassende Kontrollen an den Grenzen eingeführt. Es kann daher im Reiseverkehr vorübergehend zu Einschränkungen und insbesondere beim Grenzübertritt zu Verzögerungen kommen.
Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird eindringlich empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Vor dem Hintergrund hoher Zahlen von Flüchtlingen könnte dies bei Kontrollen nach bulgarischem Recht den mit hohen Strafen belegten Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

Im Schwarzen Meer entstehen, auch in Strandnähe, immer wieder gefährliche Unterwasserströmungen. Es kommt vereinzelt zu tödlichen Badeunfällen. Urlauber sollen daher auch in flachen Gewässern darauf achten, ob das Baden an der Stelle tatsächlich erlaubt ist, und die Warnhinweise der Rettungsschwimmer unbedingt beachten.

Allgemeine Reiseinformationen

Einreise
Reisen nach Bulgarien sind auf dem Luftweg (internationale Flughäfen in Sofia, Plovdiv, Varna und Burgas), dem Seeweg (insbesondere über die Schwarzmeerhäfen Varna und Burgas) sowie auf dem Landweg möglich.
Die Grenzen von Bulgarien zu Serbien, zur Türkei und zu Mazedonien sind EU-Außengrenzen. Da Bulgarien nicht Teil des Schengen-Raums ist, muss bei allen Grenzübertritten mit Ausweis- und Zollkontrollen gerechnet werden.

Seit dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union am 01.01.2007 darf ein Fahrzeug mit Gemeinschaftsstatus, d.h. ein Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedsstaat zum Verkehr zugelassen ist, frei bewegt werden und unterliegt keiner Zollaufsicht- oder Zollkontrolle. Es wird keine Eintragung des Fahrzeuges in das Reisedokument des Fahrzeugführers vorgenommen. Jedoch wird das Fahrzeug bei der Einreise in der Regel im Computer der Grenzpolizei registriert.
Auf allen Autobahnen und Landstraßen besteht Vignettenpflicht sowie die Pflicht zum Einschalten des Abblendlichts (s.u.).

Kriminalität
Es wird grundsätzlich zur Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität geraten.
Es ist inner- wie außerorts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Reisende sollten Fahrzeug immer abschließen und keine offen sichtbaren Gegenstände oder Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen lassen.

Kfz-Diebstähle kommen häufig vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; diese übernehmen aber bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung.

Im Falle eines Autodiebstahls sollten folgende Dokumente besorgt werden:

• Bericht über das Vorkommnis durch die dem Tatort nächstgelegene Polizei-Dienststelle;
• Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht;
• Überbestätigung durch den Generalstaatsanwalt.

Die allgemeine Notrufnummer (Polizei, Ambulanz, Feuerwehr) ist, wie überall in der EU, 112 (auch englisch- und zum Teil deutschsprachig).

Geld/ Kreditkarten
Bargeld sollte eher in Banken als in Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland. Der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, beträgt zurzeit 400,- Leva. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte) beachtet werden.

Straßenverkehr
Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerörtlich, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.

In Bulgarien besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Die Höchstgeschwindigkeit für normale PKW (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personen-beförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und - insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen - Führerscheinentzug zu rechnen. Nach Entzug werden die Führerscheine durch die bulgarischen Behörden an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übersandt. Die Übermittlung der Führerscheine, auch wenn diese nur für ein oder zwei Monate entzogen wurden, kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen. Neben dem Fahrzeugführer kann des Weiteren auch dem Eigentümer des jeweiligen Fahrzeugs der FÍ hrerschein entzogen werden, sofern er um die fehlende (alkohol-/drogenbedingte) Fahrtüchtigkeit des Fahrers wusste und ihm trotzdem das Fahrzeug überlassen hat.
Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In der Ferienzeit entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, Reisen in dieser Zeit am Wochenende zu meiden und auf Wochentage auszuweichen.

Aufgrund von Bauarbeiten und Folgen von Hochwasserschäden kommt es immer wieder zu Staubildung am Grenzübergang Kapikule/Kapitan Andreevo. Es wird empfohlen, v.a. zu Hauptreisezeiten auf andere Grenzübergänge, insbesondere Lesovo, auszuweichen.

Am Grenzübergang zu Rumänien Ruse/Giurgiu kann es weiterhin, insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit, zu Verzögerungen, u.a. aufgrund von Bauarbeiten an der Donaubrücke 1 (an der Europastr. E 85), kommen. Ausweichgrenzübergang ist Calafat/Vidin.

Der Shipkapass auf der E 85 ist mindestens bis zum 31.03.2017 für Fahrzeuge über 10 Tonnen gesperrt.
Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.

Vignettenpflicht
Es besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. Es gibt Wochen-, Monats- und Jahreskarten. Die Vignetten können online (www.vinetka.com) bzw. an den bulgarischen Grenzübergängen und beispielsweise an Tankstellen in Bulgarien erworben werden. Bereits im grenznahen Bereich ist mit Kontrollen zu rechnen. Wer ohne Vignette fährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 300,- BGN (je nach Fahrzeugklasse).

Die Vignette muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden.

Polizeikontrollen, Korruptionsrisiko
Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.

Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Homepage eine Möglichkeit zur Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet, wo möglichst genaue Angaben (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden sollten. Der direkte Link dorthin lautet:
http://nocorr.mvr.bg/

Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen.

Taxis
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von deutlich unter 1,- Lev pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb und mit Taxametern ausgestattet.

Erdbeben
Bulgarien liegt in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefahr. Zwar sind Erdbeben selten und verursachen gewöhnlich keine größeren Schäden. Jedoch sind sie jederzeit möglich, ohne dass dies im Voraus absehbar ist. Das letzte große Erdbeben ereignete sich am frühen Morgen des 22. Mai 2012 bei Pernik (südwestlich von Sofia). Reisenden wird empfohlen, die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Bulgarien 06.10.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bulgarien:
Stand 06.10.2016

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen


Aktuelle Hinweise
Aufgrund der bestehenden weltweiten Gefahr terroristischer Anschläge wurden in Bulgarien die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Insbesondere wurden umfassende Kontrollen an den Grenzen eingeführt. Es kann daher im Reiseverkehr vorübergehend zu Einschränkungen und insbesondere beim Grenzübertritt zu Verzögerungen kommen.
Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird eindringlich empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Vor dem Hintergrund hoher Zahlen von Flüchtlingen könnte dies bei Kontrollen nach bulgarischem Recht den mit hohen Strafen belegten Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

Allgemeine Reiseinformationen
Einreise
Reisen nach Bulgarien sind auf dem Luftweg (internationale Flughäfen in Sofia, Plovdiv, Varna und Burgas), dem Seeweg (insbesondere über die Schwarzmeerhäfen Varna und Burgas) sowie auf dem Landweg möglich.

Die Grenzen von Bulgarien zu Serbien, zur Türkei und zu Mazedonien sind EU-Außengrenzen. Da Bulgarien nicht Teil des Schengen-Raums ist, muss bei allen Grenzübertritten mit Ausweis- und Zollkontrollen gerechnet werden.

Seit dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union am 01.01.2007 darf ein Fahrzeug mit Gemeinschaftsstatus, d.h. ein Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedsstaat zum Verkehr zugelassen ist, frei bewegt werden und unterliegt keiner Zollaufsicht- oder Zollkontrolle. Es wird keine Eintragung des Fahrzeuges in das Reisedokument des Fahrzeugführers vorgenommen. Jedoch wird das Fahrzeug bei der Einreise in der Regel im Computer der Grenzpolizei registriert.
Auf allen Autobahnen und Landstraßen besteht Vignettenpflicht sowie die Pflicht zum Einschalten des Abblendlichts (s.u.).

Kriminalität
Es wird grundsätzlich zur Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität geraten.

Es ist inner- wie außerorts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Reisende sollten Fahrzeug immer abschließen und keine offen sichtbaren Gegenstände oder Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen lassen.

Kfz-Diebstähle kommen häufig vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; diese übernehmen aber bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung.

Im Falle eines Autodiebstahls sollten folgende Dokumente besorgt werden:

• Bericht über das Vorkommnis durch die dem Tatort nächstgelegene Polizei-Dienststelle;
• Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht;
• Überbestätigung durch den Generalstaatsanwalt.

Die allgemeine Notrufnummer (Polizei, Ambulanz, Feuerwehr) ist, wie überall in der EU, 112 (auch englisch- und zum Teil deutschsprachig).

Geld/ Kreditkarten
Bargeld sollte eher in Banken als in Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland. Der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, beträgt zurzeit 400,- Leva. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte) beachtet werden.

Straßenverkehr
Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerörtlich, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.

In Bulgarien besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Die Höchstgeschwindigkeit für normale PKW (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personen-beförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und - insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen - Führerscheinentzug zu rechnen. Nach Entzug werden die Führerscheine durch die bulgarischen Behörden an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übersandt. Die Übermittlung der Führerscheine, auch wenn diese nur für ein oder zwei Monate entzogen wurden, kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen. Neben dem Fahrzeugführer kann des Weiteren auch dem Eigentümer des jeweiligen Fahrzeugs der FÍ hrerschein entzogen werden, sofern er um die fehlende (alkohol-/drogenbedingte) Fahrtüchtigkeit des Fahrers wusste und ihm trotzdem das Fahrzeug überlassen hat.
Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In der Ferienzeit entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, Reisen in dieser Zeit am Wochenende zu meiden und auf Wochentage auszuweichen.

Aufgrund von Bauarbeiten und Folgen von Hochwasserschäden kommt es immer wieder zu Staubildung am Grenzübergang Kapikule/Kapitan Andreevo. Es wird empfohlen, v.a. zu Hauptreisezeiten auf andere Grenzübergänge, insbesondere Lesovo, auszuweichen.

Am Grenzübergang zu Rumänien Ruse/Giurgiu kann es weiterhin, insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit, zu Verzögerungen, u.a. aufgrund von Bauarbeiten an der Donaubrücke 1 (an der Europastr. E 85), kommen. Ausweichgrenzübergang ist Calafat/Vidin.

Der Shipkapass auf der E 85 ist mindestens bis zum 31.03.2017 für Fahrzeuge über 10 Tonnen gesperrt.
Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.

Vignettenpflicht
Es besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. Es gibt Wochen-, Monats- und Jahreskarten. Die Vignetten können online (www.vinetka.com) bzw. an den bulgarischen Grenzübergängen und beispielsweise an Tankstellen in Bulgarien erworben werden. Bereits im grenznahen Bereich ist mit Kontrollen zu rechnen. Wer ohne Vignette fährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 300,- BGN (je nach Fahrzeugklasse).

Die Vignette muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden.

Polizeikontrollen, Korruptionsrisiko
Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.

Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Homepage eine Möglichkeit zur Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet, wo möglichst genaue Angaben (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden sollten. Der direkte Link dorthin lautet:
http://nocorr.mvr.bg/

Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen.

Taxis
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von deutlich unter 1,- Lev pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb und mit Taxametern ausgestattet.

Erdbeben
Bulgarien liegt in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefahr. Zwar sind Erdbeben selten und verursachen gewöhnlich keine größeren Schäden. Jedoch sind sie jederzeit möglich, ohne dass dies im Voraus absehbar ist. Das letzte große Erdbeben ereignete sich am frühen Morgen des 22. Mai 2012 bei Pernik (südwestlich von Sofia). Reisenden wird empfohlen, die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.

Meeresströmungen
Im Schwarzen Meer entstehen, auch in Strandnähe, immer wieder gefährliche Unterwasserströmungen. Es kommt vereinzelt zu tödlichen Badeunfällen. Urlauber sollen daher auch in flachen Gewässern darauf achten, ob das Baden an der Stelle tatsächlich erlaubt ist, und die Warnhinweise der Rettungsschwimmer unbedingt beachten.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Bulgarien 11.10.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bulgarien:
Stand 11.10.2016

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Medizinische Hinweise

Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Zwar kann die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt als gut bezeichnet werden, es fehlt jedoch an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten zum Beispiel Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen.

Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden.

Am Goldstrand kann vermehrt festgestellt werden, dass manche Privatärzte, die Ihre Praxen z.T. in Hotels haben, sehr hohe Gebühren auch für einfachere Behandlungen verlangen. Vereinzelt wird von deutschen Ärzten auch über aufwändige und teure Fehldiagnosen und unnötige Behandlungen berichtet. Bei Nichtbezahlung wird mit Verhinderung der Ausreise und Passeinzug gedroht. In Einzelfällen werden Touristen durch Service-Personal des Arztes oder z.T. auch durch einzelne Hotelmitarbeiter bedrängt, die Rechnung zu begleichen und bei Ankunft in Deutschland sogar weiter mit Telefonanrufen belästigt. Erfragen Sie die Behandlungskosten nach Möglichkeit im Voraus und wenden Sie sich in diesen Fällen bitte sofort an Ihren Reiseveranstalter und die Polizei.

In Deutschland gesetzlich Versicherte können medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern und bei Ärzten, die mit der bulgarischen Nationalen Krankenversicherung vertraglich verbunden sind, direkt über die Versicherung abrechnen, eine Barzahlung ist dann nicht erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC), erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland.

Siehe hierzu auch die Informationen der bulgarischen staatlichen Krankenversicherung NHIF: http://www.en.nhif.bg/web/guest/home.
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Reise-/Sicherheitshinweis Bulgarien 12.06.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bulgarien:
Stand 12.06.2017

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Aufgrund der bestehenden weltweiten Gefahr terroristischer Anschläge wurden in Bulgarien die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Insbesondere wurden umfassende Kontrollen an den Grenzen eingeführt. Es kann daher im Reiseverkehr vorübergehend zu Einschränkungen und insbesondere beim Grenzübertritt zu Verzögerungen kommen.
Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird dringend empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Vor dem Hintergrund hoher Zahlen von Flüchtlingen könnte dies bei Kontrollen nach bulgarischem Recht den mit hohen Strafen belegten Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In der Ferienzeit entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, Reisen in dieser Zeit am Wochenende zu meiden und auf Wochentage auszuweichen.
Aufgrund von Bauarbeiten und Folgen von Hochwasserschäden kommt es immer wieder zu Staubildung am Grenzübergang Kapikule/Kapitan Andreevo. Es wird empfohlen, insbesondere zu Hauptreisezeiten auf andere Grenzübergänge, insbesondere Lesovo, auszuweichen.
Am Grenzübergang zu Rumänien Ruse/Giurgiu kann es insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit weiterhin zu Verzögerungen, u.a. aufgrund von Bauarbeiten an der Donaubrücke 1 (an der Europastr. E 85), kommen. Ausweichgrenzübergang ist Calafat/Vidin.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Bulgarien 24.11.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bulgarien:
Stand: 24.11.2017

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Allgemeine Reiseinformationen

Grenzübertritt
Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In der Ferienzeit entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, Reisen in dieser Zeit am Wochenende zu meiden und auf Wochentage auszuweichen.

Die Grenzen von Bulgarien zu Serbien, zur Türkei und zu Mazedonien sind EU-Außengrenzen. Da Bulgarien nicht Teil des Schengen-Raums ist, muss bei allen Grenzübertritten mit Ausweis- und Zollkontrollen gerechnet werden.

Aufgrund von Bauarbeiten und Folgen von Hochwasserschäden kommt es immer wieder zu Staubildung am Grenzübergang Kapikule/Kapitan Andreevo. Es wird empfohlen, insbesondere zu Hauptreisezeiten auf andere Grenzübergänge, insbesondere Lesovo, auszuweichen

Am Grenzübergang zu Rumänien Ruse/Giurgiu kann es insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit weiterhin zu Verzögerungen, u.a. aufgrund von Bauarbeiten an der Donaubrücke 1 (an der Europastr. E 85), kommen. Ausweichgrenzübergang ist Calafat/Vidin.

Seit dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union am 1. Januar 2007 darf ein Fahrzeug mit Gemeinschaftsstatus, d.h. ein Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedsstaat zum Verkehr zugelassen ist, frei bewegt werden und unterliegt keiner Zollaufsicht- oder Zollkontrolle. Es wird keine Eintragung des Fahrzeuges in das Reisedokument des Fahrzeugführers vorgenommen. Jedoch wird das Fahrzeug bei der Einreise in der Regel im Computer der Grenzpolizei registriert.

Auf allen Autobahnen und Landstraßen besteht Vignettenpflicht sowie die Pflicht zum Einschalten des Abblendlichts (s.u.).

Straßenverkehr
Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerörtlich, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.

In Bulgarien besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Die Höchstgeschwindigkeit für normale PKW (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personenbeförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und - insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen - Führerscheinentzug zu rechnen. Nach Entzug werden die Führerscheine durch die bulgarischen Behörden an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übersandt. Die Übermittlung der Führerscheine, auch wenn diese nur für ein oder zwei Monate entzogen wurden, kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen. Neben dem Fahrzeugführer kann des Weiteren auch dem Eigentümer des jeweiligen Fahrzeugs der Führerschein entzogen werden, sofern er um die fehlende (alkohol-/drogenbedingte) Fahrtüchtigkeit des Fahrers wusste und ihm trotzdem das Fahrzeug überlassen hat.
Der Shipkapass auf der E 85 ist mindestens bis zum 31. März 2018 für Fahrzeuge über 10 Tonnen gesperrt.

In der Zeit vom 15. November bis 1. März gilt eine Winterreifenpflicht (mindestens 4 mm Profil).

Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.

Vignettenpflicht
Es besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. Es gibt Wochen-, Monats- und Jahreskarten. Die Vignetten können online bzw. an den bulgarischen Grenzübergängen und beispielsweise an Tankstellen in Bulgarien erworben werden. Bereits im grenznahen Bereich ist mit Kontrollen zu rechnen. Wer ohne Vignette fährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 300,- BGN (je nach Fahrzeugklasse).

Die Vignette muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden.

Polizeikontrollen, Korruptionsrisiko
Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.

Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Homepage eine Möglichkeit zur Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet, wo möglichst genaue Angaben (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden sollten.
Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen.

Geld/ Kreditkarten
Bargeld sollte eher in Banken als in Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland. Der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, beträgt zurzeit 400,- Leva. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte) beachtet werden.

Taxis
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von deutlich unter 1,- Lev pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb und mit Taxametern ausgestattet.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Bulgarien 16.03.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bulgarien:
Stand: 16.03.2018

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- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften
- Medizinische Hinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
Aufgrund der bestehenden weltweiten Gefahr terroristischer Anschläge wurden in Bulgarien die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Insbesondere wurden umfassende Kontrollen an den Grenzen eingeführt. Es kann daher im Reiseverkehr vorübergehend zu Einschränkungen und insbesondere beim Grenzübertritt zu Verzögerungen kommen.

Kriminalität
Reisende sollten vor allem an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln gut auf ihre Wertgegenstände, insbesondere Reisedokumente und Bargeld, achten. Gerade hier kommt es vermehrt zu Taschendiebstählen und Trickbetrügereien. Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotelsafe) zu deponieren, den Bargeldbestand klein zu halten, mit der Kredit- oder Bankkarte zu zahlen oder Bankgebühren für Geldabhebung in Kauf zu nehmen.

Es ist inner- wie außerorts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Reisende sollten Fahrzeuge immer abschließen und keine offen sichtbaren Gegenstände oder Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen lassen.

Fahrzeug-Diebstähle kommen gelegentlich vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; dort wird jedoch bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung übernommen. Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird dringend empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Vor dem Hintergrund hoher Zahlen von Flüchtlingen könnte dies bei Kontrollen nach bulgarischem Recht den mit hohen Strafen belegten Straftatbestand der Schleusung erfüllen, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.

Meeresströmungen
Im Schwarzen Meer entstehen auch in Strandnähe immer wieder gefährliche Unterwasserströmungen. Es kommt vereinzelt zu tödlichen Badeunfällen. Urlauber sollen daher auch in flachen Gewässern darauf achten, ob das Baden an der Stelle tatsächlich erlaubt ist, und die Warnhinweise der Rettungsschwimmer unbedingt beachten.

Naturkatastrophen
Bulgarien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam .

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen

Grenzübertritt
Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In der Ferienzeit entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, Reisen in dieser Zeit am Wochenende zu meiden und auf Wochentage auszuweichen.

Die Grenzen von Bulgarien zu Serbien, zur Türkei und zu Mazedonien sind EU-Außengrenzen. Da Bulgarien nicht Teil des Schengen-Raums ist, muss bei allen Grenzübertritten mit Ausweis- und Zollkontrollen gerechnet werden.

Aufgrund von Bauarbeiten und Folgen von Hochwasserschäden kommt es immer wieder zu Staubildung am Grenzübergang Kapikule/Kapitan Andreevo. Es wird empfohlen, insbesondere zu Hauptreisezeiten auf andere Grenzübergänge, insbesondere Lesovo, auszuweichen.

Am Grenzübergang zu Rumänien Ruse/Giurgiu kann es insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit weiterhin zu Verzögerungen, u.a. aufgrund von Bauarbeiten an der Donaubrücke 1 (an der Europastr. E 85), kommen. Ausweichgrenzübergang ist Calafat/Vidin.

Seit dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union am 1. Januar 2007 darf ein Fahrzeug mit Gemeinschaftsstatus, d.h. ein Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedsstaat zum Verkehr zugelassen ist, frei bewegt werden und unterliegt keiner Zollaufsicht oder -kontrolle. Es wird keine Eintragung des Fahrzeuges in das Reisedokument des Fahrzeugführers vorgenommen. Jedoch wird das Fahrzeug bei der Einreise in der Regel im Computer der Grenzpolizei registriert.

Straßenverkehr
Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerörtlich, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.

Es besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Die Höchstgeschwindigkeit für normale PKW (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personenbeförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und - insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen - Führerscheinentzug zu rechnen. Nach Entzug werden die Führerscheine durch die bulgarischen Behörden an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übersandt. Die Übermittlung der Führerscheine, auch wenn diese nur für ein oder zwei Monate entzogen wurden, kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen. Neben dem Fahrzeugführer kann des Weiteren auch dem Eigentümer des jeweiligen Fahrzeugs der Führerschein entzogen werden, sofern er um die fehlende (alkohol-/drogenbedingte) Fahrtüchtigkeit des Fahrers wusste und ihm trotzdem das Fahrzeug überlassen hat.

Der Shipkapass auf der E 85 ist ganzjährig für Fahrzeuge über 10 Tonnen gesperrt.

In der Zeit vom 15. November bis 1. März gilt eine Winterreifenpflicht (mindestens 4 mm Profil).

Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.

Vignettenpflicht
Es besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. Es gibt Wochen-, Monats- und Jahreskarten. Die Vignetten können online bzw. an den bulgarischen Grenzübergängen und beispielsweise an Tankstellen in Bulgarien erworben werden. Bereits im grenznahen Bereich ist mit Kontrollen zu rechnen. Wer ohne Vignette fährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 300,- BGN (je nach Fahrzeugklasse).

Die Vignette muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden.

Polizeikontrollen, Korruptionsrisiko
Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.

Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Homepage eine Möglichkeit zur Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet, wo möglichst genaue Angaben (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden sollten.

Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, indem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen.

Geld/ Kreditkarten
Bargeld sollte eher in Banken als in Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland. Der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, beträgt zurzeit 400,- Leva. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte) beachtet werden.

Taxis
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von deutlich unter 1,- Lev pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb und mit Taxametern ausgestattet.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Ja

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen gültig sein.

Von der Ein- bzw. Ausreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Reisedokument wird abgeraten (dies gilt auch für Führerscheine). Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt.

Hinweise für Reisen von Minderjährigen mit doppelter Staatsangehörigkeit
Minderjährige, die neben der deutschen auch die bulgarische Staatsangehörigkeit haben, werden von den bulgarischen Behörden als bulgarische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die für bulgarische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein solcher Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person aus Bulgarien aus, so ist grundsätzlich eine Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht des anderen Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist.
Weitere Einzelheiten können bei der bulgarischen Botschaft in Berlin erfragt werden.

Polizeiliche Anmeldung
Bei Aufenthalten von weniger als 90 Tagen ist keine Anmeldung notwendig. Nur bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist es erforderlich, dass Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort anmelden und die Ausstellung einer „Bescheinigung für EU-Bürger“ über Ihr Aufenthaltsrecht beantragen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes

Besondere Zollvorschriften

Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000,- € ist gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Entsprechende Formulare sind u.a. auch in deutsch, englisch und französisch beim Zoll erhältlich. Mit Bargeld sind auch verschiedene Wertpapiere wie Reiseschecks gemeint.

Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Betrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden.

Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:

• bis zu 37 Gramm Gold und Platin (in rohem oder bearbeitetem Zustand und Münzen),
• 60 Gramm Gold- oder Platinschmuck,
• 300 Gramm Silber (in rohem oder bearbeitetem Zustand, Münzen und Schmuck)

Bei größeren Mengen ist eine schriftliche Zollerklärung abzugeben. Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflicht gilt auch hier, dass die gesamte mitgeführte Ware entschädigungslos eingezogen wird und Bußgelder verhängt werden können.

Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen.

Seit Bulgarien Mitgliedsland der EU ist, können Waren für den persönlichen Gebrauch ein- und ausgeführt werden. Erfolgt die Einreise nicht direkt aus einem anderen EU-Staat, muss unter Umständen nachgewiesen werden, dass die Waren innerhalb der EU erworben wurden. Bei großen Mengen von Alkohol, Kaffee und ähnlichen hoch besteuerten Waren muss eventuell glaubhaft gemacht werden, dass sie für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke bestimmt sind.

Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise sind nicht vorgeschrieben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), ggfs. Pneumokokken und Influenza.

Als Reiseimpfung wird Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, FSME und Tollwut.

Tollwut
In Bulgarien gibt es gelegentlich Fälle von Tollwut bei Tieren oder beim Menschen. Tollwut ist bei Ausbruch der Erkrankung immer tödlich. Auch bei gültigem Impfschutz muss nach einem verdächtigen Biss oder einem Haut- oder Schleimhautkontakt mit Speichel des verletzten Tiers umgehend (nochmals) gegen Tollwut geimpft werden. Ungeimpfte brauchen dann zusätzlich Tollwut-Immunglobulin.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Zwar kann die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt als gut bezeichnet werden, es fehlt jedoch an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten zum Beispiel Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen.

Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden.

Am Goldstrand kann vermehrt festgestellt werden, dass manche Privatärzte, die ihre Praxen z.T. in Hotels haben, sehr hohe Gebühren auch für einfachere Behandlungen verlangen. Vereinzelt wird von deutschen Ärzten auch über aufwändige und teure Fehldiagnosen und unnötige Behandlungen berichtet. Bei Nichtbezahlung wird mit Verhinderung der Ausreise und Passeinzug gedroht. In Einzelfällen werden Touristen durch Service-Personal des Arztes oder z.T. auch durch einzelne Hotelmitarbeiter bedrängt, die Rechnung zu begleichen und bei Ankunft in Deutschland sogar weiter mit Telefonanrufen belästigt. Erfragen Sie die Behandlungskosten nach Möglichkeit im Voraus und wenden Sie sich in diesen Fällen bitte sofort an Ihren Reiseveranstalter und die Polizei.

In Deutschland gesetzlich Versicherte können medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern und bei Ärzten, die mit der bulgarischen Nationalen Krankenversicherung vertraglich verbunden sind, direkt über die Versicherung abrechnen, eine Barzahlung ist dann nicht erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC), erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland.

Siehe hierzu auch die Informationen der bulgarischen staatlichen Krankenversicherung NHIF .

Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen erfahrenen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon reichlich Reiserfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org )

Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Webseite der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Bulgarien 20.03.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bulgarien:
Stand: 20.03.2018

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Vom Abend des 8. April bis zum Morgen des 10. April 2018 (während des orthodoxen Osterfestes) kann es aufgrund von angekündigten Wartungsarbeiten am Informationssystem des bulgarischen Zolls zu Verzögerungen bei der Abfertigung an den Grenzübergängen kommen. Reisende werden gebeten, dies bei der Reiseplanung entsprechend zu berücksichtigen.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Bulgarien 10.07.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bulgarien:
Stand 10.07.2018

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Gültigkeit von Reisedokumenten)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen gültig sein. Abgelaufene Reisedokumente können bei der Einreise nach Bulgarien seitens der bulgarischen Grenzpolizei zu Zurückweisungen führen.
Von der Ein- bzw. Ausreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Reisedokument wird abgeraten (dies gilt auch für Führerscheine). Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt.

Hinweise für Reisen von Minderjährigen mit doppelter Staatsangehörigkeit
Minderjährige, die neben der deutschen auch die bulgarische Staatsangehörigkeit haben, werden von den bulgarischen Behörden als bulgarische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die für bulgarische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein solcher Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person aus Bulgarien aus, so ist grundsätzlich eine Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht des anderen Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist.
Minderjährige mit doppelter Staatsangehörigkeit (z.B. deutsch und bulgarisch) benötigen dann keine notarielle Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils, wenn beide gültigen Pässe/Personalausweise bei Grenzübertritt den bulgarischen Grenzbehörden vorgelegt werden, siehe YourEurope.
Weitere Einzelheiten können bei der bulgarischen Botschaft in Berlin erfragt werden.

Polizeiliche Anmeldung
Bei Aufenthalten von weniger als 90 Tagen ist keine Anmeldung notwendig. Nur bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist es erforderlich, dass Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort anmelden und die Ausstellung einer „Bescheinigung für EU-Bürger“ über Ihr Aufenthaltsrecht beantragen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Bulgarien 27.06.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bulgarien
Stand 27.06.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Grenzkontrollen; Infrastruktur, Verkehr)
- Gesundheit (Impfschutz)


Reiseinfos
Grenzkontrollen

Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In der Ferienzeit entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, Reisen in dieser Zeit am Wochenende zu meiden und auf Wochentage auszuweichen.

Die Grenzen von Bulgarien zu Serbien, zur Türkei und zur Republik Nordmazedonien sind EU-Außengrenzen. Da Bulgarien nicht Teil des Schengen-Raums ist, muss bei allen Grenzübertritten mit Ausweis- und Zollkontrollen gerechnet werden.

Aufgrund von umfangreichen Bauarbeiten auf bulgarischer Seite kommt es in Abhängigkeit von der allgemeinen Verkehrssituation immer wieder zu zusätzlicher Staubildung am Grenzübergang Kalotina/Gradinje (Serbien), wodurch längere Wartezeiten einzukalkulieren sind.

An den Grenzübergangen zu Rumänien Ruse/Giurgiu und Calafat/Vidin kann es insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit weiterhin zu teilweise erheblichen Verzögerungen kommen, insbesondere bei der Lkw-Abfertigung.

Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt Inlandsflüge, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Taxis.

Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von ca. 1,- BGN pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb bzw. beige und mit Taxametern ausgestattet. Seriöse Taxiunternehmen verfügen in der Regel über eine App, bei der man sich registrieren und über die man zuverlässig ein Taxi bestellen kann.

Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerorts, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist vor allem bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.

Es besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Die Höchstgeschwindigkeit für normale PKW (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personenbeförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und - insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen – Führerscheinentzug, ggf. auch des Halters, zu rechnen.

Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.

Auch im Rahmen der Grenzkontrolle wird eine Überprüfung der Fahrzeugführerin/ des Fahrzeugführers auf unbezahlte Bußgelder vorgenommen. Werden unbezahlte Bußgelder, bei denen die Widerspruchsfristen abgelaufen und die nicht verjährt sind, festgestellt, wird der Vorgang vor Ort an die örtlich zuständige Nationalpolizei übergeben. Die Fahrerin/ der Fahrer hat die Möglichkeit, direkt am Grenzübergang das Bußgeld zu bezahlen. Andernfalls ist damit zu rechnen, dass Führerschein und ggf. der PKW eingezogen wird, was weitere Kosten nach sich zieht.

Der Shipkapass auf der E 85 ist ganzjährig für Fahrzeuge über zehn Tonnen gesperrt.

In der Zeit vom 15. November bis 1. März gilt landesweit eine Winterreifenpflicht (mindestens vier mm Profil).

Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.

Alle Fahrzeuge, ausgenommen Motorräder, benötigen auf den bulgarischen Nationalstraßen eine Vignette, die nur digital gegen Bezahlung per Bank- oder Kreditkarte erhältlich ist.
Die Vignette kann online bei BGToll erworben werden oder an Tankstellen, Grenzübergängen und bei den Straßenbehörden. Es gibt Vignetten für einen Tag, ein Wochenende, eine Woche, einen Monat, drei Monate oder ein Jahr. Es wird empfohlen, die Bestellbestätigung, die als Quittung gilt, mitzuführen und über die Gültigkeitsdauer hinaus aufzubewahren.
Die Wochen- und Monatsvignetten gelten jeweils ab dem Kauftag bis einschließlich des gleichen Tages der Folgewoche bzw. des Folgemonats. Die Jahresvignette ist ein Jahr ab einem gewünschten Datum gültig. Dieses Datum wird beim Kauf der Vignette durch den Kunden ausgewählt/ bestimmt.
Wer ohne gültige Vignette fährt, muss eine Strafe in Höhe von 300,00 BGN zahlen, kann aber hilfsweise eine Ausgleichszahlung in Höhe von 70,00 BGN leisten, die ihm ermöglichen soll, zeitnah, d.h. noch am selben Tag, die erforderliche Vignette zu erwerben. Bei erneutem Fahren ohne Vignette wird aber eine Strafzahlung fällig.

Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die Einreise nach Bulgarien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Bulgarien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Bulgarien 14.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bulgarien
Stand 14.07.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur, Verkehr)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Inlandsflüge, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Taxis.

Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von ca. 1 BGN pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb bzw. beige und mit Taxametern ausgestattet. In einzelnen Fällen können die Taxameter manipuliert sein. Seriöse Taxiunternehmen verfügen in der Regel über eine App, bei der man sich registrieren und über die man zuverlässig ein Taxi bestellen kann.

Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerorts, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist vor allem bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.

Es besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Die Höchstgeschwindigkeit für normale PKW (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personenbeförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und - insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen – Führerscheinentzug, ggf. auch des Halters, zu rechnen.

Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.

Auch im Rahmen der Grenzkontrolle wird eine Überprüfung der Fahrzeugführerin/ des Fahrzeugführers auf unbezahlte Bußgelder vorgenommen. Werden unbezahlte Bußgelder, bei denen die Widerspruchsfristen abgelaufen und die nicht verjährt sind, festgestellt, wird der Vorgang vor Ort an die örtlich zuständige Nationalpolizei übergeben. Die Fahrerin/ der Fahrer hat die Möglichkeit, direkt am Grenzübergang das Bußgeld zu bezahlen. Andernfalls ist damit zu rechnen, dass Führerschein und ggf. der PKW eingezogen wird, was weitere Kosten nach sich zieht.

Der Shipkapass auf der E 85 ist ganzjährig für Fahrzeuge über zehn Tonnen gesperrt.

In der Zeit vom 15. November bis 1. März gilt landesweit eine Winterreifenpflicht (mindestens vier mm Profil).

Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.

Alle Fahrzeuge, ausgenommen Motorräder, benötigen auf den bulgarischen Nationalstraßen eine Vignette, die nur digital gegen Bezahlung per Bank- oder Kreditkarte erhältlich ist.
Die Vignette kann online bei BGToll erworben werden oder an Tankstellen, Grenzübergängen und bei den Straßenbehörden. Es gibt Vignetten für einen Tag, ein Wochenende, eine Woche, einen Monat, drei Monate oder ein Jahr. Es wird empfohlen, die Bestellbestätigung, die als Quittung gilt, mitzuführen und über die Gültigkeitsdauer hinaus aufzubewahren.
Die Wochen- und Monatsvignetten gelten jeweils ab dem Kauftag bis einschließlich des gleichen Tages der Folgewoche bzw. des Folgemonats. Die Jahresvignette ist ein Jahr ab einem gewünschten Datum gültig. Dieses Datum wird beim Kauf der Vignette durch den Kunden ausgewählt/ bestimmt.
Wer ohne gültige Vignette fährt, muss eine Strafe in Höhe von 300 BGN zahlen, kann aber hilfsweise eine Ausgleichszahlung in Höhe von 70 BGN leisten, die ihm ermöglichen soll, zeitnah, d.h. noch am selben Tag, die erforderliche Vignette zu erwerben. Bei erneutem Fahren ohne Vignette wird aber eine Strafzahlung fällig.

Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Bulgarien 23.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bulgarien
Stand 23.08.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur, Verkehr)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Inlandsflüge, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Taxis.

Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von ca. 1 BGN pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb bzw. beige und mit Taxametern ausgestattet. In einzelnen Fällen können die Taxameter manipuliert sein. Seriöse Taxiunternehmen verfügen in der Regel über eine App, bei der man sich registrieren und über die man zuverlässig ein Taxi bestellen kann.

Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerorts, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist vor allem bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.

Es besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Die Höchstgeschwindigkeit für normale Pkw (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personenbeförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geld- und Haftstrafen und - insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen - Führerscheinentzug, sowie ggf. Einzug der Kennzeichen zu rechnen.

Bei Fahrern mit einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von über 1,2 Promille kann bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Sofern der Fahrer nicht Halter des Fahrzeugs ist, hat er eine Kaution in Höhe des Gegenwerts des betreffenden Fahrzeugs zu hinterlegen.

Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.

Auch im Rahmen der Grenzkontrolle wird eine Überprüfung der Fahrzeugführerin/ des Fahrzeugführers auf unbezahlte Bußgelder vorgenommen. Werden unbezahlte Bußgelder, bei denen die Widerspruchsfristen abgelaufen und die nicht verjährt sind, festgestellt, wird der Vorgang vor Ort an die örtlich zuständige Nationalpolizei übergeben. Die Fahrerin/der Fahrer hat die Möglichkeit, direkt am Grenzübergang das Bußgeld zu bezahlen. Andernfalls ist damit zu rechnen, dass Führerschein und ggf. das Kfz eingezogen wird, was weitere Kosten nach sich zieht.

Der Shipkapass auf der E 85 ist ganzjährig für Fahrzeuge über zehn Tonnen gesperrt.

In der Zeit vom 15. November bis 1. März gilt landesweit eine Winterreifenpflicht (mindestens vier mm Profil).

Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.

Alle Fahrzeuge, ausgenommen Motorräder, benötigen auf den bulgarischen Nationalstraßen eine Vignette, die nur digital gegen Bezahlung per Bank- oder Kreditkarte erhältlich ist.
Die Vignette kann online bei BGToll erworben werden oder an Tankstellen, Grenzübergängen und bei den Straßenbehörden. Es gibt Vignetten für einen Tag, ein Wochenende, eine Woche, einen Monat, drei Monate oder ein Jahr. Es wird empfohlen, die Bestellbestätigung, die als Quittung gilt, mitzuführen und über die Gültigkeitsdauer hinaus aufzubewahren.
Die Wochen- und Monatsvignetten gelten jeweils ab dem Kauftag bis einschließlich des gleichen Tages der Folgewoche bzw. des Folgemonats. Die Jahresvignette ist ein Jahr ab einem gewünschten Datum gültig. Dieses Datum wird beim Kauf der Vignette durch den Kunden ausgewählt/ bestimmt.
Wer ohne gültige Vignette fährt, muss eine Strafe in Höhe von 300 BGN zahlen, kann aber hilfsweise eine Ausgleichszahlung in Höhe von 70 BGN leisten, die ihm ermöglichen soll, zeitnah, d.h. noch am selben Tag, die erforderliche Vignette zu erwerben. Bei erneutem Fahren ohne Vignette wird aber eine Strafzahlung fällig.
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