Corona COVID-19 | Flug wegen Corona storniert - Rechte?

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Mauritius
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Corona COVID-19 | Flug storniert - Rückerstattung

Beitrag von Mauritius »

Birgitt hat geschrieben: Wenn der Kunde einen Gutschein oder eine Umbuchung ablehne, müsse das Unternehmen den Reisepreis erstatten, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean der Zeitung "Die Welt". Die Rechtslage sei in dieser Frage "klar".
Das mag sein. Die Rechtslage sei "klar" - aber ob sich da jemand in Doha, Qatar, daran hält?
Mir haben sie "automatisch" einen Gutschein ausgestellt, dieser ist bis Sept. '20 gültig, wenn CORONA länger andauert, weiß ich nicht, was dann passiert, denke aber mal, sie werden den Gutschein ebenfalls verlängern.

Fakt ist, sobald die Reiserestriktionen aufgehoben sind, werde ich meinen Flug nachholen.
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Cheldon
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Re: Corona COVID-19 | Flug wegen Corona storniert, Rechte?

Beitrag von Cheldon »

Was hilft hier noch der Gutschein?

Thomas Cook Aviation meldet Insolvenz an - Einziger Kunde fiel weg: Corona-Krise treibt deutsche Airline in die Pleite

Das Geld ist weg...

Mit freundlichen Grüßen
Rolf
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landcruiser.
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Re: Corona COVID-19 | Flug wegen Corona storniert, Rechte?

Beitrag von landcruiser. »

Die waren de facto schon pleite als Condor den Bach runter ging.

Wenn man als Unternehmen nur einen Kunden hat, ist man eigentlich kein eigenständiges Unternehmen, sondern nur der Büttel eines anderen für die passenden Gelegenheiten.

Waren ja auch nur ein Kind der Air Berlin Pleite ...

Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter sowie der Steuerzahler sind die Leidtragenden; verdienen tun wie immer die Selben/die Gleichen.
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Cheldon
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Corona COVID-19 | Flug wegen Corona storniert, Rechte?

Beitrag von Cheldon »

Hier deutet sich eine weitere "Pleite"? an...

Statt Kurzarbeit: Lufthansa prüft Germanwings-Ende

Mit freundlichen Grüßen
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Flug wegen Corona storniert - Rechte?

Beitrag von Birgitt »

Airline und Reiseveranstalter pleite - leider kein Einzelfall. Aktuell macht der Coronavirus der Reisebranche schwer zu schaffen. Nur Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, sind bei einer Insolvenz abgesichert. ADAC Juristen geben Tipps, wie Sie Ihr Geld im Fall der Fälle zurückbekommen ...

Insolvenz von Airline oder Reiseveranstalter – Geld zurück?
07.04.2020 - ADAC

Gruß
Birgitt
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Re: Corona COVID-19 | Flug wegen Corona storniert - Rechte?

Beitrag von Alexander »

Zum Thema Fluggastrechte im Zusammenhang mit Stornierungen wegen Corona meldet sich jetzt die Verbraucherzentrale NRW zu Wort. Dabei ist es wichtig, das bestimmte Fristen eingehalten werden müssen.

Grundsätzlich gilt: Sagt eine Fluglinie den Flug ab, hat man die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt. Dabei ist klar festgelegt, dass Rückzahlungen bei individuell geplanten Flugreisen binnen sieben Tagen erfolgen müssen. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem die Zahlungsaufforderung bei der Fluggesellschaft eingeht. Die Preiserstattung in Form eines Reisegutscheins ist nur zulässig mit schriftlichem Einverständnis des Fluggastes.
Verbraucherzentrale NRW: Flug annulliert wegen Corona: Wenn das Ticket nicht erstattet wird

musterschreiben Flugpreiserstattung.pdf
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Grüsse
Alexander
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EU erteilt Reise-Gutscheinen Absage

Beitrag von Alexander »

Zum Thema meldet sich jetzt auch die EU zu Wort. Zum Vorteil der Fluggäste:
EU-Justizkommissar Didier Reynders hat den Gutscheinplänen nun eine klare Absage erteilt. „Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass nationale Entscheidungen im Einklang mit dem EU-Recht stehen – und das lässt dem Verbraucher die Wahl zwischen Gutscheinen und der Rückerstattung der Kosten“
FAZ: EU erteilt Reise-Gutscheinen Absage

Grüsse
Alexander
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Corona COVID-19 | Risiko für den, der jetzt storniert

Beitrag von Birgitt »

Entgegen der Aussage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist eine kostenfreie Stornierung des Sommerurlaubs derzeit nicht möglich, so das Ergebnis eines Gutachtens von Prof. Dr. Hans-Josef Vogel, Reiserechtsexperte der Kanzlei Beiten Burkhardt, das der Deutsche Reiseverband (DRV) beauftragt hat. Demnach ist die Rechtslage anders, als es der vzbv in seiner Pressemeldung suggeriert. Das Gegenteil ist der Fall: Folgen Verbraucher der Empfehlung des vzbv und stornieren Reisen mit Abreisedatum nach dem 14. Juni – bis zu diesem Datum gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes – schon jetzt, gehen sie weitreichende Risiken ein: Sie müssen damit rechnen, die Stornierungskosten im Nachhinein übernehmen zu müssen ...

Corona: Wer jetzt storniert, muss damit rechnen, die Kosten zu übernehmen – DRV-Gutachten widerspricht vzbv
06.05.2020 - fliegen-sparen.de

Gruß
Birgitt
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Airlines verweigern Rückerstattung für Tickets

Beitrag von Alexander »

Zwischen den Rechten der Flugpassagiere und der Realität scheint noch ein weiter Schritt zu sein, den man sich in vielen Fällen vor Gericht erstreiten muss. Denn viele Airlines verweigern die Rückzahlung der Ticketpreise.
Der Ärger über ausgebliebene Rückerstattung für Flüge, die Corona-bedingt nicht stattgefunden haben, ist bei vielen Konsumenten groß. Und das Thema wird zunehmend ein Fall für die Gerichte. Flightright, ein deutscher Dienstleister zur Durchsetzung von Fluggastrechten, teilte am Mittwoch mit, nun gegen die AUA-Mutter Lufthansa zu klagen. Auch gegen die Laudamotion-Mutter Ryanair will das Unternehmen vor Gericht ziehen.
Der Standard: Airlines verweigern Rückerstattung für Tickets

Grüsse
Alexander
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landcruiser.
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Re: Corona COVID-19 | Flug wegen Corona storniert - Rechte?

Beitrag von landcruiser. »

Erstaunlich dumm von den Gesellschaften in einer so glasklaren Rechtslage die Rückzahlung bei nicht erbrachter Leistung zu verweigern?
Oder rechnen die tatsächlich noch mit Leuten, die das nicht einklagen oder einen Dienstleister damit beauftragen?
Scheint so, dass denen geltendes Recht komplett am Arsch vorbeigeht.
Nur wenn sie das Recht für sich nutzen können, wird es aus der Schublade geholt.
Diese Einstellung greift anscheinend immer mehr um sich.
Aber gleichzeitig "Staatsknete" einfordern.

Ich habe bei meinen wg. Corona stornierten 5 oder 6 Hotels immer eine Umbuchung oder einen Gutschein vorgezogen und nie mein Geld eingefordert.

Bis auf eine Ausnahme; das Hotel hat sich schon Vorfeld sehr dumm und belehrend benommen. Da habe ich storniert.

Ich warte jetzt noch auf eine Info zu einem bereits bezahlten Flug. Verhalten die sich vernünftig, akzeptiere ich einen Gutschein, da ich den eh für diese Destination brauche. Wenn nicht -> keine Diskussionen, Fristsetzung, bei Verstreichen sofort Klage.

Man müsste sich mal überlegen, ob bei solchen Kandidaten nicht ein Straftatbestand wie Betrug o.ä. verwirklicht wird und denen damit auf die Bude zu rücken ... wird aber eher schwierig.
marylin
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Re: Corona COVID-19 | Flug wegen Corona storniert - Rechte?

Beitrag von marylin »

landcruiser. hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 09:19
Erstaunlich dumm von den Gesellschaften in einer so glasklaren Rechtslage die Rückzahlung bei nicht erbrachter Leistung zu verweigern?
aftatbestand wie Betrug o.ä. verwirklicht wird und denen damit auf die Bude zu rücken ... wird aber eher schwierig.
Nein- es geht bei Aktienfirmen um die "Kostenstelle". Da gibt es weche, die den Aktionären mitgeteilt werden, und eben andere.
Nach einem Prozess werden eventuell Rückzahlungen per "Buchführung" anders bewertet und sind zB "Ausfääle" die dann wieder vom Steuerzahler durch "Erleichterungen/Steuerminderungen " "zurückbezahlt" werden.
Das ist der Grund, warum KEINER mehr sofort bezahlt- machen ja KK, Regierungen ALLE so.
Birgitt
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orona COVID-19 | Storniert wegen Corona - Volle Rückzahlung des Reisepreises

Beitrag von Birgitt »

Man selber kann eine Reise kostenlos stornieren, wenn diese wegen außergewöhnlicher Umstände beeinträchtigt sein könnte. Dazu muss nicht zwingend eine Reisewarnung vorliegen, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises verpflichtet ist, wenn ein Kunde die gebuchte Reise vor Reiseantritt storniert und zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Corona-Virus im Reisegebiet bestand. (Amtsgericht Frankfurt a. M., Urt. v. 11.08.2020, Az.: 32 C 2136/20 (18)) ...

Volle Rückzahlung des Reisepreises bei Stornierung wegen Covid-19
17.08.2020 - Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen

Gruß
Birgitt
landcruiser.
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Re: Corona COVID-19 | Flug wegen Corona storniert - Rechte?

Beitrag von landcruiser. »

ergänzend dazu

https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-die-Sp ... 76299.html
Szenario 3: Ich will in einigen Wochen los

- Pauschalurlauber, die für die Herbstferien gebucht haben, müssen nun geduldig sein. Es ist offen, wie lange die Reisewarnung gelten wird, die Corona-Lage kann sich schnell ändern.

"Wer Mallorca für die Herbstferien gebucht hat, kann nicht gleich morgen seine Reise kostenlos stornieren", sagt Fischer-Volk. Denn bis zum Urlaub sind es noch einige Wochen. "Hier muss ich abwarten, wie sich die Lage entwickelt", erklärt die Reiserechtsexpertin. Wer jetzt sofort kündigt, dem drohen Stornogebühren. "Am besten schaut man, wie die Situation am Reiseziel vier Wochen vor Reiseantritt aussieht." Dann sei eine Prognose zur Durchführbarkeit der Reise sicherer.

Und: "Wer zu einer Risikogruppe gehört, kann den Veranstalter um eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt bitten", sagt Fischer-Volk. Das gilt auch für Urlauber, die schon jetzt sicher wissen, dass sie auch im Herbst nicht auf die Balearen wollen. Die großen Veranstalter zeigen sich derzeit kulant bei den Umbuchungsoptionen.

- ...

Übrigens: Die Reiserücktrittsversicherung können Urlauber im Fall einer Reisewarnung nicht nutzen. Denn solche Warnungen sind nach Angaben des Bunds der Versicherten (BdV) nicht versichert.
alles nicht so einfach ...

Wie es für reine Flugbuchungen ausschaut ist wohl noch eine andere Frage.
der andere Hans
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Registriert: Di 13. Nov 2007, 21:35

Re: Corona COVID-19 | Flug wegen Corona storniert - Rechte?

Beitrag von der andere Hans »

Es gibt auch noch die SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr). Ca. 400 Unternehmen (darunter auch diverse Fluggesellschaften) sind Mitglied im Trägerverein (PDF mit der Liste der Unternehmen: https://soep-online.de/wp-content/uploa ... rliste.pdf) und

Wie das kostenlose Verfahren funktioniert, steht hier: https://soep-online.de/das-schlichtungsverfahren/

Bei mir hat es nach 2 Monaten ohne Fortschritt im direkten Kontakt eine gute Woche nach Einleitung des Schlichtungsverfahrens gedauert, bis die Fluggesellschaft der Rückzahlung des vollen Flugpreises zugestimmt hat.

Für das Ausfüllen des Schlichtungsantrags sollte man die Buchung und den bisherigen Schriftwechsel mit dem Unternehmen als elektronisches Dokument vorrätig haben, man kann/sollte sie an den Antrag anhängen.

Gruß, Hans
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