Das mag sein. Die Rechtslage sei "klar" - aber ob sich da jemand in Doha, Qatar, daran hält?Birgitt hat geschrieben: Wenn der Kunde einen Gutschein oder eine Umbuchung ablehne, müsse das Unternehmen den Reisepreis erstatten, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean der Zeitung "Die Welt". Die Rechtslage sei in dieser Frage "klar".
Mir haben sie "automatisch" einen Gutschein ausgestellt, dieser ist bis Sept. '20 gültig, wenn CORONA länger andauert, weiß ich nicht, was dann passiert, denke aber mal, sie werden den Gutschein ebenfalls verlängern.
Fakt ist, sobald die Reiserestriktionen aufgehoben sind, werde ich meinen Flug nachholen.



