EuGH / BGH - Fluggastrechte | Flug verspätet, Geld zurück

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Birgitt
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EuGH - Airlines brauchen gute Gründe für Nichtbeförderung

Beitrag von Birgitt »

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Reisenden bei Flugverspätungen erneut gestärkt: Wenn die Airline aus betrieblichen Gründen die Beförderung verweigert, muss sie dafür Entschädigung zahlen, entschieden die Richter. Dies betreffe zum Beispiel Umbuchungen auf einen späteren Flug als Folge eines Streiks. Der Anspruch gelte auch dann, wenn eine Fluggesellschaft Passagiere auf einen deutlich späteren Anschlussflug umbucht, obwohl die Kunden den Flugsteig rechtzeitig erreichen. Nach EU-Recht sei es Fluggesellschaften nur in Ausnahmefällen erlaubt, Passagieren die Beförderung zu verweigern, wenn diese mit einer bestätigten Buchung rechtzeitig am Flugsteig stehen, schrieben die Richter.
EuGH stärkt Kundenrechte von Flugreisenden
04.10.2012 - tagesschau

:arrow: Az: C-321/11 und :arrow: C-22/11

Gruß
Birgitt
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EuGH - Fluglinien müssen bei großer Verspätung zahlen

Beitrag von Birgitt »

Bei großen Verspätungen haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Er bestätigte damit die bisherige Rechtsprechung und machte zugleich deutlich, dass Passagiere bei Verspätungen von mehr als drei Stunden dieselben Ansprüche haben wie bei gestrichenen Flügen. Zugleich machten die Richter deutlich, dass Kunden auch rückwirkend Geld von den Fluggesellschaften fordern können. In Deutschland betrifft das einen Zeitraum von drei Jahren.
EuGH - Fluglinien müssen bei großer Verspätung zahlen
23.10.2012 - tagesschau
Als der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor drei Jahren sein Grundsatzurteil zu Flugverspätungen sprach, war ich noch ganz frisch als EU-Korrespondent. Ich berichtete über einen Durchbruch für die Rechte von Flugpassagieren in Europa. In Zukunft hätten sie jetzt Anspruch auf einen ordentlichen Schadenersatz, wenn ihr Flieger drei Stunden und mehr Verspätung hat. Einen Tag später war dann Michael O'Leary in Brüssel. Der Chef der Billigfluglinie RyanAir höhnte über das Urteil aus Luxemburg: An der Entschädigungspraxis werde sich dadurch gar nichts ändern. Der Großsprecher der Branche hat Recht behalten - und mit einer so genannten Verspätungsgebühr sogar noch einen drauf gelegt. Zwei Euro werden pro Ticket fällig, angeblich um damit Kunden bei Verspätungen zu entschädigen [...] Das zweite Grundsatzurteil in Sachen Flugverspätung treibt die Sache jetzt hoffentlich voran. Passend dazu präsentiert das Europäische Parlament diese Woche seine Forderungen für mehr Verbraucherschutz im Flugverkehr, und auch die EU-Kommission will die Regeln deutlich verschärfen. Dann hätte RyanAir-Chef O’Leary am Ende doch nicht Recht behalten - und die Passagiere endlich gewonnen.
Kommentar zum Fluglinien-Urteil - Ein Urteil wider die Trickserei der Fluglinien
23.10.2012 - tagesschau


:arrow: Az: C-581/10 und :arrow: C-629/10

Gruß
Birgitt
Alexander
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EU will Fluggastrechte deutlich beschneiden

Beitrag von Alexander »

Bei mehr als drei Stunden Verspätung haben Flugreisende bislang Anspruch auf Entschädigung. Das könnte sich ändern: Die EU will den Airlines nicht nur bei der Wartezeit deutlich entgegenkommen ...

Welt: EU will Fluggastrechte deutlich beschneiden

Grüsse
Alexander
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Guido3

Re: EU will Fluggastrechte deutlich beschneiden

Beitrag von Guido3 »

Hallo,

die zeitliche Streckung ist meines Erachtens nur fair. Wenn eine 4köpfige Familie bisher 3 Stunden verspätet in Johannesburg, Dubai oder Bangkok ankam, standen ihr 2.400 EUR zu. Das war in Relation zum tatsächlichen Schaden reichlich absurd.

Wenn man die Airlines bei kurzfristigen technischen Problemen nun auch aus der Haftung nehmen will, schüttet man aber wahrscheinlich das Kind mit dem Bad aus. Dann werden Piloten angewiesen, bei Problemen aller Art immer ein kurzfristiges technisches Problem vorliegen zu lassen. Ein kleines Teil am Flugzeug prüfen/tauschen zu lassen, ist für die Airline billiger, als 400 Passagieren eines Langstreckenfluges mit bis zu 240.000 EUR entschädigen zu müssen. Und wenn dann Lufthansa Technik den Austausch an einer Lufthansa-Maschine vornimmt, wird niemand je das Gegenteil beweisen können.

Beste Grüße

Guido
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Fluggastrechte: Wie Billigflieger Kunden austricksen wollen

Beitrag von Alexander »

Nachdem sich Tuiflys Piloten plötzlich alle krank gemeldet hatten und alle Flüge gestrichen wurden, wollte Tuifly nichts mehr von den allgemeingültigen Fluggastrechten hören und berief sich auf höhere Gewalt. Dem ist nicht so.
Billigflieger hatten es zuletzt schwer. Gleich zwei Airlines scheiterten mit dem Versuch, Verbraucherrechte auszuhebeln. Wenn (vorgeblich) kranke Piloten nicht fliegen, haben Kunden nicht nur Anspruch auf einen Ersatzflug. Sie können sich zusätzlich entschädigen lassen, falls der Ersatzflug wesentlich früher oder später landet.
SPON: Fluggastrechte: Wie Billigflieger Verbraucher austricksen wollen

Grüsse
Alexander
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Verspätete Anschlussflüge | EuGH stärkt Rechte der Fluggäste

Beitrag von Birgitt »

Wenn sich ein Flug innerhalb der EU verspätet, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Dem EuGH zufolge gilt das auch bei Anschlussflügen außerhalb der EU, die von einer anderen Airline durchgeführt werden ...
Die Kläger hatten bei einer tschechischen Airline einen Flug von Prag nach Bangkok gebucht. In Abu Dhabi mussten sie umsteigen. Die zweite Teilstrecke übernahm die Fluggesellschaft Etihad. Dieser Flug verspätete sich um mehr als acht Stunden. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung steht Fluggästen bei Verspätungen von mindestens drei Stunden eine Entschädigung zu. Diese machten die Kläger bei der tschechischen Airline geltend. Doch die weigerte sich zu zahlen. Als Begründung gab die Airline an, dass der Anschlussflug von einer anderen Airline durchgeführt worden sei. Deshalb hafte sie für die Verspätung nicht. Entscheidend aus Sicht der Richter des EuGH ist jedoch, dass die Kläger die gesamte Flugreise bei der tschechischen Airline gebucht hatten. Deshalb müsse sich diese die deutliche Verspätung beim Anschlussflug zurechnen lassen und den Flugreisenden eine Entschädigung zahlen.
Verspätete Anschlussflüge - EuGH stärkt Rechte der Fluggäste
11.07.2019 - tagesschau

BPfeilB Az.: C-502/18

Gruß
Birgitt
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EuGH / BGH - Fluggastrechte | Keine doppelte Entschädigung bei Verspätung

Beitrag von Alexander »

Reisende haben bei Flugverspätungen keinen Anspruch darauf, Ausgaben - für Hotelkosten oder einen Mietwagen - zusätzlich erstattet zu bekommen. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei ähnlichen Fällen entschieden.
Flugpassagiere, die wegen erheblicher Verspätung eine Ausgleichszahlung der Fluggesellschaft erhalten, müssen sich diese auf weitere Schadensersatzforderungen anrechnen lassen. Dieses Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof verkündet.

Damit wurden die Klagen mehrerer Flugreisender endgültig abgewiesen, die zusätzlich zur Ausgleichszahlung Ersatz für Hotelkosten und Mietwagen einklagen wollten.
tagesschau: Keine doppelte Entschädigung bei Verspätung

Grüsse
Alexander
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Fluggastrechte | Mit neuer App Entschädigung berechnen

Beitrag von Birgitt »

Die Flugärger-App ist ein Selbsthilfe-Tool, um Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung bequem und kostenlos zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen ...

"Flugärger": Mit neuer App Entschädigung berechnen
07.10.2019 - Verbraucherzentrale NRW

Gruß
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EuGH - Fluggastrechte | Airlines müssen bei Streik entschädigen

Beitrag von Birgitt »

Airlines müssen Passagiere entschädigen, wenn durch gewerkschaftlich organisierte Streiks ihrer Beschäftigten der Flugverkehr beeinträchtigt ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und somit die Fluggastrechte gestärkt. Eine Arbeitsniederlegung, mit der zum Beispiel Gehaltserhöhungen durchgesetzt werden sollen, sei kein „außergewöhnlicher Umstand“, der die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen wegen Annullierung oder großer Verspätung der betroffenen Flüge befreien könnte, heißt es zur Begründung ...

Urteil: Airlines müssen bei Streik entschädigen
24.03.2021 - touristik aktuell

BPfeilB AZ: C-28/20

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EuGH - Fluggastrechte | Entschädigung auch bei vorverlegtem Flug

Beitrag von Birgitt »

Reisenden steht auch dann eine Entschädigung zu, wenn ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine solche Vorverlegung komme einer Annullierung gleich. Geklagt hatten mehrere österreichische und deutsche Fluggäste. Nach der Entscheidung aus Luxemburg müssen nun die nationalen Gerichte - in Deutschland das Landgericht Düsseldorf - die konkreten Fälle entscheiden ...

EuGH zu Fluggastrechten: Entschädigung auch bei vorverlegtem Flug
21.12.2021 - tagesschau

BPfeilB Az: C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20

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EuGH - Fluggastrechte | Entschädigung auch bei Verspätungen außerhalb der EU

Beitrag von Birgitt »

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Wer mit deutlicher Verspätung an seinem Ziel an einem Endflughafen außerhalb der EU ankommt, kann Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Dies gelte auch, wenn der Flug oder die Flüge von einer Airline aus einem Drittstaat durchgeführt worden seien. Entscheidend sei, dass die Reise in einem EU-Land angetreten wurde, damit die Verbindung in den Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung fällt ...

EuGH stärkt Fluggastrechte bei Verspätungen außerhalb der EU
07.04.2022 - Stern

BPfeilB Az: C-561/20

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Fluggastrechte | Schlichtungsstellen helfen kostenlos

Beitrag von Birgitt »

Wird ein Flug annulliert oder hat Verspätung, stehen Passagieren oftmals Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Durch aggressives Marketing landen viele Flugreisende auf den Webseiten sogenannter Legal Tech-Unternehmen, die für ihre rechtliche Hilfe einen Teil der Entschädigung einbehalten. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt, welche kostenlosen Alternativen Verbraucherinnen und Verbraucher haben [...] Was viele Fluggäste nicht wissen: Sobald sie ihre Beschwerde bei einer Schlichtungsstelle einreichen, wird die Verjährung des Anspruchs gehemmt ...

Flugärger: Schlichtung statt flightright & Co? Diese Stellen helfen kostenlos
24.10.2023 - clever reisen


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EuGH - Fluggastrechte | Entschädigung für Flugverspätung nicht automatisch

Beitrag von Birgitt »

Flugpassagiere haben bei Annullierungen und Verspätungen ein Recht auf Entschädigung - sofern sie selbst bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das geht aus einem Urteil des EuGH hervor ...
Fluggäste haben die Pflicht, sich zur Abfertigung zu begeben, sagen die europäischen Richter. Denn der Flug soll ja stattfinden, anders als wenn er komplett gestrichen würde. Wer erst gar nicht erscheint, habe jedenfalls keinen Anspruch auf die pauschalierte europäische Entschädigung. Er könnte höchstens noch versuchen, nach anderen Gesetzen von der Fluggesellschaft Schadensersatz zu bekommen. Dasselbe gelte für denjenigen, der auf eigene Initiative einen Ersatzflug nimmt.
EuGH-Urteil: Entschädigung für Flugverspätung nicht automatisch
25.01.2024 - tagesschau

BPfeilB Az: C-474/22 und BPfeilB Az: C-54/23

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Fluggastrechte | Neues Onlineportal für Klagen von Fluggästen

Beitrag von Birgitt »

Das Bundesjustizministerium testet derzeit in einem Pilotprojekt ein neues Online-Portal. Fluggäste können prüfen, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht und ihre Ansprüche direkt digital einreichen ...

Bundesjustizministerium: Neues Onlineportal für Klagen von Fluggästen
27.03.2025 - MDR

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