EuGH stärkt Kundenrechte von FlugreisendenDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Reisenden bei Flugverspätungen erneut gestärkt: Wenn die Airline aus betrieblichen Gründen die Beförderung verweigert, muss sie dafür Entschädigung zahlen, entschieden die Richter. Dies betreffe zum Beispiel Umbuchungen auf einen späteren Flug als Folge eines Streiks. Der Anspruch gelte auch dann, wenn eine Fluggesellschaft Passagiere auf einen deutlich späteren Anschlussflug umbucht, obwohl die Kunden den Flugsteig rechtzeitig erreichen. Nach EU-Recht sei es Fluggesellschaften nur in Ausnahmefällen erlaubt, Passagieren die Beförderung zu verweigern, wenn diese mit einer bestätigten Buchung rechtzeitig am Flugsteig stehen, schrieben die Richter.
04.10.2012 - tagesschau
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Birgitt




