Hallo,
ich hoffe ich bin im richtigen Bereich von wuestenschiff,de weil ich keine Gruppe für Kuba gefunden hab.
Ich will nach Cuba aber länger als 30 Tage.
Was brauche ich:
1) Reisepaß
2) Einreisekarte
3) Krankenversicherungsschutz
4) was ist *zwingend* damit mich die Fluggesellschaft mitnimmt ?
A) Rückflug ? Muß ich den innerhalb der 30 Tage buchen und die Buchung vorweisen und ggf. umbuchen wenn ich länger bleibe ?
B) kein Rückflug ?
C) Hotelbuchung ? Wie lange ?
Danke für Tipps. Mit der Fluggesellschaft hab ich aber schon die Erfahrung gemacht, daß sie sehr penibel ist, also wären genaue Hinweise mit Literatur gut.
Viele Grüße
Markus
Kuba | Einreise - Mindestanforderungen am Flughafen in DE
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Birgitt
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Re: Kuba | Einreise - Mindestanforderungen am Flughafen in DE
Hallo Markus,
wir waren auch länger als 30 Tage in Kuba. Deine Fragen beantwortet mein nachfolgender Thread gleich im Eingangsposting unter "Visum"
reiseberichte-f23/kuba-mit-dem-fahrrad- ... 53510.html
reiseberichte-f23/kuba-mit-dem-fahrrad- ... ml#p176927
Ohne Rückflugticket wird es mit Sicherheit schwer, da die Regelung besagt, dass die Touristenkarte für max. 30 Tage Aufenthalt gilt und einmalig für bis zu weitere 4 Wochen (oder 30 Tage?) vor Ort in einer Immigration verlängert werden kann. Maßgebend für die Verlängerung ist das auf dem Flugschein angegebene Rückflugdatum. Eine "open end"-Regelung ist mir nicht bekannt. Für diesen Fall empfehle ich dir ebenfalls die Kontaktaufnahme mit der zuständigen kubanischen Botschaft hier in DE.
Gruß
Birgitt
wir waren auch länger als 30 Tage in Kuba. Deine Fragen beantwortet mein nachfolgender Thread gleich im Eingangsposting unter "Visum"
reiseberichte-f23/kuba-mit-dem-fahrrad- ... 53510.html
Auch die Abwicklung bezüglich Verlängerung der Touristenkarte hatte ich im gleichen Thread unter "Verlängerung der Touristenkarte" beschrieben:Birgitt hat geschrieben: ↑Sa 31. Okt 2015, 09:37Visum:
Es musste eine "Touristenkarte" für 25 € erworben werden, die aber in Frankfurt am Flughafen gegen Vorlage des Flugtickets, dem Nachweis einer Reisekrankenversicherung (die in Kuba Gültigkeit hat, ausgestellt in spanischer Sprache) sowie einer Hotelbuchung für die ersten 2 Nächte innerhalb von 5 Minuten ausgestellt wurde. Diese Karte berechtigt zu einem Aufenthalt im Land von bis zu 30 Tagen. Die Karte kann in jeder Provinzhauptstadt auf der Immigration gegen weitere 25 € für die Dauer bis zum Abflug (max. weitere 4 Wochen) verlängert werden. Das ist mit etwas "rennerei" und "warterei" verbunden, weil man zuerst zur Immigration muss, anschl. zur Bank das Geld einzahlen, die Wertmarke in Empfang nehmen und mit dieser zurück zur Immigration gehen muss. Aber alle sind freundlich und auf Kuba hat man ja alle Zeit der Welt ...
reiseberichte-f23/kuba-mit-dem-fahrrad- ... ml#p176927
Mit deiner Airline solltest du abklären, ob sie dir die Touristenkarte am Airport ausstellen. Condor z.B. macht das am Airport FRA, wie ich weiter oben geschildert habe. Sollte die Airline das nicht garantieren können, solltest du dir dein Visum (Touristenkarte) vorab bei der kubanischen Botschaft in DE besorgen.Birgitt hat geschrieben: ↑Fr 1. Jan 2016, 14:47Sancti Spíritus ist Provinzhauptstadt, hier ist es möglich, unsere Touristenkarte (Visum) zu verlängern. Die nette Beamtin der Immigration sichtet unsere Pässe, unser Flugticket sowie unsere bestehende Touristenkarte und erklärt uns das Prozedere. Zunächst müssen wir zur Banco de Crédito y Comercio (BANDEC) eine Gebührenmarke in Höhe von 25 CUC p.P. besorgen. Nach Vorlage dieser Gebührenmarke bei der Immigration wird unsere Touristenkarte entsprechend unserem Flugticket verlängert. Das alles ist mit etwas Ansteherei und Warterei verbunden, hält sich aber sehr in Grenzen und alle sind ausgesprochen freundlich und hilfsbereit.
Ohne Rückflugticket wird es mit Sicherheit schwer, da die Regelung besagt, dass die Touristenkarte für max. 30 Tage Aufenthalt gilt und einmalig für bis zu weitere 4 Wochen (oder 30 Tage?) vor Ort in einer Immigration verlängert werden kann. Maßgebend für die Verlängerung ist das auf dem Flugschein angegebene Rückflugdatum. Eine "open end"-Regelung ist mir nicht bekannt. Für diesen Fall empfehle ich dir ebenfalls die Kontaktaufnahme mit der zuständigen kubanischen Botschaft hier in DE.
Gruß
Birgitt




