Und es geht weiter mit den schlechten Nachrichten:
Tunesien
Schließung der tunesischen Häfen für Fähren aus Italien ab Mittwoch, den 11. März 2020 bis Sa., den 4. April 2020. Überfahrten mit Frankreich werden auf eine einzige wöchentliche Überfahrt zwischen dem Hafen von La Goulette und dem Hafen Marseille beschränkt. Der Frachtschiffverkehr wird beibehalten, allerdings dürfen die Besatzungen ihre Schiffe nicht mehr verlassen.
http://www.tunesienexplorer.de/2020/03/ ... -tunesien/
Guatemala
Seit 12. März 2020 besteht für europäische Staatsangehörige, die sich in den letzten 30 Tagen in Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich, China, Korea und Iran aufhielten, ein Einreiseverbot. Personen, die einen Dauer- oder temporären Aufenthaltstitel besitzen oder die guatemaltekische Staatsbürgerschaft haben, dürfen in das Land einreisen. Dabei wird eine häusliche Quarantäne von sieben Tagen verhängt. Sollten die zuletzt genannten Personen Symptome einer Erkrankung zeigen, wird eine Quarantäne in einem der staatlichen Krankenhäuser angeordnet.
Kroatien
Ausländer, die aus Hochinfektionsgebieten einreisen, darunter der Landkreise Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, unterliegen einer 14-tägigen Krankenhausquarantäne. Reisende aus dem Rest Deutschlands müssen sich nach Eintreffen in Kroatien in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
Ausländischen Reisenden, denen keine häusliche Quarantänemöglichkeit zur Verfügung steht, wird die Einreise nach Kroatien verweigert.
Oman
Oman suspendiert ab 15. März 2020 alle Touristen-Visa für die Dauer von einem Monat. Eine Einreise nach Oman mit einem kurzfristigen Touristen- oder Besuchsvisum (bereits erteiltes eVisum oder Visum bei Einreise) ist somit unabhängig vom Herkunftsland ab 15. März 2020 nicht mehr möglich. Das Einreiseverbot gilt auch für Inhaber von noch gültigen längerfristigen Besuchs- und Touristenvisa. Visa von bereits nach Oman eingereisten Deutschen bleiben gültig.
Russische Föderation
Die Moskauer Stadtverwaltung hat mit Erlass vom 5. März beschlossen, dass Einreisende nach Moskau, aus Gebieten, in denen Erkrankungsfälle festgestellt worden sind, darunter Deutschland, verpflichtet sind, sich für vierzehn Tage oder bei kürzerem Aufenthalt in Moskau für den jeweiligen kürzeren Zeitraum, in der Wohnung selbst zu isolieren. Diese Personen sollen nicht zur Arbeit gehen und den Aufenthalt im öffentlichen Raum vermeiden. Zudem sollen sie sich bei der Hotline der Stadt Moskau unter (+7 495 870 4509) melden und Kontaktdaten sowie Ort und Aufenthaltszeiten mitteilen.
Gleiches gilt inzwischen für Einreisende nach Jekaterinburg über den Flughafen Jekaterinburg-Koltsowo und für Einreisende in den Oblast Kaliningrad. Personen aus Gebieten, in denen Erkrankungsfälle festgestellt worden sind, darunter Deutschland, sind verpflichtet, sich für vierzehn Tage oder ggf. für den jeweiligen kürzeren Zeitraum in eine häusliche Quarantäne zu begeben.
Verstöße können unter Umständen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Zur praktischen Umsetzung liegen bislang keine Erkenntnisse vor.
Der Erlass vergleichbarer Maßnahmen für weitere Städte/Regionen in der Russischen Föderation ist nicht ausgeschlossen.
Libanon
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde durch die Libanesischen Behörden eine Einreisesperre für Reisende aus Deutschland verhängt. Einreisen aus Frankreich, dem Vereinigten Königreich Großbritannien, Italien, Spanien, Ägypten, Syrien, Irak, Südkorea, Iran, China, Hongkong, Macau und Taiwan-China sind ebenfalls nicht möglich. Ausreisen aus dem Libanon nach Deutschland sind grundsätzlich weiterhin möglich, allerdings sind viele Direktflugverbindungen ausgesetzt bzw. eingestellt. Die Reisebeschränkungen sind zunächst bis zum 23. März.2020 befristet. Mit einer Verlängerung muss gerechnet werden.
Mali
Einreisende werden einer verpflichtenden Untersuchung unterzogen. Reisende aus Ländern, die besonders betroffen sind, wie auch Deutschland, werden schon bei geringen Anzeichen (Körpertemperatur von über 37,5 Grad Celsius) zu einer 14-tägigen Selbstisolation verpflichtet. Die Einhaltung soll von den malischen Gesundheitsbehörden täglich überprüft werden.
Reisende, die zusätzlich weitere Symptome aufweisen, werden zu einer staatlichen Quarantänestelle gebracht, wo sie getestet werden sollen.
Tschechische Republik
Ab dem 14. März 2020 0:00 Uhr gilt ein grundsätzliches Einreiseverbot für alle Personen, die aus besonders betroffenen Gebieten wie auch Deutschland einreisen wollen. Tschechische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Tschechien sind ausgenommen, müssen aber mit Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Quarantänemaßnahmen rechnen und dürfen nicht wieder in Risikoländer ausreisen.
Die Ausreise von Reisenden aus Tschechien ist weiterhin möglich. Für Grenzpendler gelten Sonderregelungen. Hierzu informiert das tschechische Innenministerium .
Burundi
Mit sofortiger Wirkung wurde eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne für Einreisende aus der Europäischen Union und für diejenigen, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nach Burundi dort aufgehalten haben, eingeführt.
Norwegen
Es müssen alle aus nicht-nordischen Ländern nach Norwegen Reisenden damit rechnen, zurückgewiesen oder zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet zu werden.
Kosovo
Die kosovarischen Behörden haben mit Wirkung vom 13. März 15:00 Uhr und bis auf Weiteres eine Einreisesperre für Reisende aus Deutschland, Italien, Frankreich und der Schweiz verhängt. Alle eingehenden Flugverbindungen aus diesen Ländern sollen gestrichen werden. Personen, die auf dem Landweg per Bus oder PKW aus den genannten Ländern ankommen, müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise nach Kosovo verweigert wird.