Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 08.02.2017
Letzte Änderungen
- Besondere Zollvorschriften
Besondere Zollvorschriften
Sämtliche mitgeführten Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden. Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als zwei Flaschen Alkoholika (max. zwei Liter) sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen. Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 21.07.2026
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 08.02.2017
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 26.04.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 26.04.2017
Letzte Änderungen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Flugreisende können ein Visum bei der Ankunft in Maskat erhalten. Dieses wird am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen erworben. Der bei der Devisenumrechnung herangezogene Gebührenkurs kann von dem allgemeinen Devisenkurs abweichen. Einzahlungsquittung und Reisepass müssen dann am Einreiseschalter dem Beamten vorgelegt werden, der den Reisepass abstempelt.
Folgende Besuchsvisa können beantragt werden:Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der vorgenannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10,- OMR = ca. 25,- €/Tag erhoben.
- Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu einem Monat.
Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €. Verlängerungsmöglichkeit um einen weiteren Monat.- Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr. Gebühr: 50,- OMR = ca. 120,- €. Keine Verlängerungsmöglichkeit. Dieses Visum kann insbesondere Geschäftsleuten erteilt werden, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils bis zu drei Wochen. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Transitvisum (Gebühr: 5,- OMR = ca. 10,- €). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der omanischen Botschaft in Berlin erfragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 24 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Siehe dazu auch
Grüsse
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 22.06.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 22.06.2017
Letzte Änderungen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit 2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Flugreisende können ein Visum bei der Ankunft in Maskat erhalten. Dieses wird am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen erworben. Der bei der Devisenumrechnung herangezogene Gebührenkurs kann von dem allgemeinen Devisenkurs abweichen. Einzahlungsquittung und Reisepass müssen dann am Einreiseschalter dem Beamten vorgelegt werden, der den Reisepass abstempelt.
Darüber hinaus können Staatsangehörige aller EU-Staaten bei der Royal Oman Police ein e-Visum beantragen und damit die Wartezeit am Flughafen Maskat reduzieren.
Folgende Besuchsvisa können beantragt werden:Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der vorgenannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10,- OMR = ca. 25,- €/Tag erhoben.
- Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 10 Tagen (nicht online) oder bis zu einem Monat (online oder bei Ankunft am Flughafen).
Gebühr: 5,- OMR = ca. 12,- € bzw. 20,- OMR = ca. 50,- €. Verlängerungsmöglichkeit um einen (weiteren) Monat.- Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr.
Gebühr: 50,- OMR = ca. 120,- €. Keine Verlängerungsmöglichkeit. Dieses Visum kann insbesondere Geschäftsleuten erteilt werden, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils bis zu drei Wochen. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Transitvisum (Gebühr: 5,- OMR = ca. 10,- €). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der omanischen Botschaft in Berlin erfragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 24 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Einreise aus Katar
Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern das in Katar erteilte Visum eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.
Einreise aus dem Emirat Dubai
Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist.
Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai)
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa erteilt die Royal Oman Police oder die Flughafenbetreibergesellschaft http://www.omanairports.co.om.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 01.08.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 01.08.2017
Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit 2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Flugreisende können ein Visum bei der Ankunft in Maskat erhalten. Dieses wird am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen erworben. Der bei der Devisenumrechnung herangezogene Gebührenkurs kann von dem allgemeinen Devisenkurs abweichen. Einzahlungsquittung und Reisepass müssen dann am Einreiseschalter dem Beamten vorgelegt werden, der den Reisepass abstempelt.
Darüber hinaus können Staatsangehörige aller EU-Staaten bei der Royal Oman Police ein e-Visum beantragen und damit die Wartezeit am Flughafen Maskat reduzieren.
Folgende Besuchsvisa können beantragt werden:
Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der vorgenannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10 OMR = ca. 25 €/Tag erhoben.
- Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 30 Tagen (online oder bei Ankunft am Flughafen).
Gebühr: 20 OMR = ca. 50 €. Verlängerungsmöglichkeit um einen (weiteren) Monat.- Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr.
Gebühr: 50 OMR = ca. 120 €. Keine Verlängerungsmöglichkeit. Dieses Visum kann insbesondere Geschäftsleuten erteilt werden, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils bis zu drei Wochen. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ebenfalls ein Visum zur einmaligen Einreise (Gebühr: 20 OMR = ca. 50 €). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 24 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Einreise aus Katar
Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern das in Katar erteilte Visum eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.
Einreise aus dem Emirat Dubai
Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist.
Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai)
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa erteilt die Royal Oman Police oder die Flughafenbetreibergesellschaft http://www.omanairports.co.om.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 03.08.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 03.08.2017
Letzte Änderungen
- Medizinische Hinweise
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Magen-Darminfektionen und Durchfälle
Magen-Darminfektionen sind das ganze Jahr über möglich. Als Erreger kommen Viren und Bakterien infrage. Infektionen mit spezifischen Erregern wie Typhus oder Shigellen-Ruhr sind aber selten; Cholera kommt derzeit kaum vor, obwohl im Nachbarland Jemen eine Epidemie herrscht. Einschleppungen von Krankheitserregern sind aber nicht auszuschließen. Parasitäre Infektionen, u.a. Amöben-Ruhr kommen im Oman zwar vor, sind aber selten.
Keimfreies Trinkwasser und gute Handhygiene sind die wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Durchfällen.
Meningokokken-Erkrankungen
Seit 2001 hat es im Oman keine größeren Ausbrüche mehr gegeben.
Vektor-übertragene Infektionen
Dengue Fieber kam im Oman bis 2013 nur als importierte Erkrankung vor. Neuere Daten sind nicht publiziert. Größere Ausbrüche wurden nicht verzeichnet.
Leishmaniosen sind im Oman in einigen ländlichen Gebieten endemisch, z.B. in der südlichen Provinz Dhofar, insgesamt aber selten. Die Erreger, Leishmanien sind einzellige Parasiten, die durch Biss von nachtaktiven Sandfliegen (Phlebotomos spp., Lutzomyia spp. u.a.m.) übertragen werden.
Malaria kommt nur noch gelegentlich im Norden in der Enklave Musadam vor, die an der Straße von Hormuz liegt. Eine Chemoprophylaxe wird Reisenden nicht generell empfohlen, eine Expositionsprophylaxe ist aber indiziert.
Sonstige Infektionen
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren im Oman vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen…) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrigeHIV/AIDS Rate. Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B-Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome) ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu meiden.
Tollwut (Rabies) war im Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Hunde. Das Tollwut-Kontrollprogramm setzt unter anderem auf die leitliniengerechte postexpositionelle Impfbehandlung nach Tierbisssen.
Tuberkulose kommt im Oman vor, ist aber dank eines Nationalen Kontrollprogramms rückläufig. Die Zahl der jährlichen Neuerkrankungen fiel von seit 1981 stetig, hat aber das gewünschte Ziel noch nicht ganz erreicht.
Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein. Auf guten Sonnenschutz und ausreichend Flüssigkeit ist insbesondere bei Kindern und älteren Personen zu achten.
Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Auf Warnungen ist an den Stränden zu achten. Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen tabu sein. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich aber selten.
Weitere Gesundheitsgefahren
Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstrassen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte in Maskat oder während der seltenen, schweren Regenfälle verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen entspricht technisch-apparativ, hygienisch und organisatorisch nicht überall europäischem Standard. Sprachbarrieren können darüber hinaus die Kommunikation erheblich erschweren. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen Niveau möglich, aber unter Umständen auch sehr teuer. Eine Verständigung in Englisch ist meist möglich.
Im Oman sind öffentliches Gesundheitswesen (Sicherstellung der medizinischen Versorgung von omanischen Staatsbürgern und Notfallversorgung aller Patienten) und Privat-Sektor der Medizin (für Ausländer die einzige Möglichkeit der medizinischen Versorgung außer bei Notfällen) weitgehend getrennt. Der Transport eines durch Verkehrsunfall verletzten Ausländers erfolgt in jedem Fall zunächst in ein geeignetes öffentliches Krankenhaus. Dort wird der Patient stabilisiert. Besteht keine akute Lebensgefahr, wird er in eine geeignete, private medizinische Einrichtung weiterverlegt. Bei Vorstellungen, z.B. in der Notaufnahme, wegen einer akuten Erkrankung, nicht jedoch eines akuten Notfalls, wird der Patient ggf. ohne weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen an eine private Institution verwiesen. Fehlender Versicherungsschutz per se rechtfertigt keine Behandlung im staatlichen Gesundheitssystem! Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten v or Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist deshalb dringend notwendig. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in den Oman bewusst sein. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de).
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge mitbringen und sich ggf. für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Kliniken in Maskat bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Das Mitführen einer Reiseapotheke bei Aufenthalten außerhalb der Hauptstadt ist sinnvoll.
Die Deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z. B.: www.dtg.org oder: www.frm-web.de)
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 24.08.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 24.08.2017
Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
Visum
Deutsche Flugreisende können ein Visum bei der Ankunft in Maskat erhalten. Dieses wird am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen erworben. Der bei der Devisenumrechnung herangezogene Gebührenkurs kann von dem allgemeinen Devisenkurs abweichen. Einzahlungsquittung und Reisepass müssen dann am Einreiseschalter dem Beamten vorgelegt werden, der den Reisepass abstempelt.
Darüber hinaus können Staatsangehörige aller EU-Staaten bei der Royal Oman Police ein e-Visum beantragen und damit die Wartezeit am Flughafen Maskat reduzieren.
Folgende Besuchsvisa können beantragt werden:Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der vorgenannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10,- OMR = ca. 25,- €/Tag erhoben.
- Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 30 Tagen (online oder bei Ankunft am Flughafen).
Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €. Verlängerungsmöglichkeit um einen (weiteren) Monat.- Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr.
Gebühr: 50,- OMR = ca. 120,- €. Keine Verlängerungsmöglichkeit. Dieses Visum kann insbesondere Geschäftsleuten erteilt werden, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils bis zu drei Wochen. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ebenfalls ein Visum zur einmaligen Einreise (Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 24 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Einreise aus Katar
Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern das in Katar erteilte Visum eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.
Einreise aus dem Emirat Dubai
Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist.
Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai)
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Einreise aus Jemen
Auf die aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Jemen wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Ausreise aus Oman nach Jemen ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Das Visum für die Wiedereinreise auf dem Landweg kann nicht an den Grenzübergängen ausgestellt werden.
Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa erteilt die Royal Oman Police oder die Flughafenbetreibergesellschaft http://www.omanairports.co.om.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 29.12.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 29.12.2017
Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja.
Allerdings wurde in jüngster Zeit Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft des Sultanats Oman in Berlin erteilen. Allen Reisenden wird derzeit dringend empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt, ggf. im Expressverfahren, einen regulären biometrischen Reisepass zu beantragen.
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
Visum
Deutsche Flugreisende können ein Visum bei der Ankunft in Maskat erhalten. Dieses wird am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen erworben. Der bei der Devisenumrechnung herangezogene Gebührenkurs kann von dem allgemeinen Devisenkurs abweichen. Einzahlungsquittung und Reisepass müssen dann am Einreiseschalter dem Beamten vorgelegt werden, der den Reisepass abstempelt.
Darüber hinaus können Staatsangehörige aller EU-Staaten bei der Royal Oman Police ein e-Visum beantragen und damit die Wartezeit am Flughafen Maskat reduzieren.
Folgende Besuchsvisa können beantragt werden:Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der vorgenannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10,- OMR = ca. 25,- €/Tag erhoben.
- Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 30 Tagen (online oder bei Ankunft am Flughafen).
Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €. Verlängerungsmöglichkeit um einen (weiteren) Monat.- Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr.
Gebühr: 50,- OMR = ca. 120,- €. Keine Verlängerungsmöglichkeit. Dieses Visum kann insbesondere Geschäftsleuten erteilt werden, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils bis zu drei Wochen. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ebenfalls ein Visum zur einmaligen Einreise (Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 24 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Einreise aus Katar
Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern das in Katar erteilte Visum eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.
Einreise aus dem Emirat Dubai
Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist.
Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai)
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Einreise aus Jemen
Auf die aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Jemen wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Ausreise aus Oman nach Jemen ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Das Visum für die Wiedereinreise auf dem Landweg kann nicht an den Grenzübergängen ausgestellt werden.
Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa erteilt die Royal Oman Police oder die Flughafenbetreibergesellschaft www.omanairports.co.om.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 04.01.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Oman:
Stand: 04.01.2018
Letzte Änderungen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja.
In jüngster Zeit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft des Sultanats Oman in Berlin erteilen. Allen Reisenden wird derzeit dringend empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt, ggf. im Expressverfahren, einen regulären biometrischen Reisepass zu beantragen.
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
Visum
Deutsche Flugreisende können ein Visum bei der Ankunft in Maskat erhalten. Dieses wird am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen erworben. Der bei der Devisenumrechnung herangezogene Gebührenkurs kann von dem allgemeinen Devisenkurs abweichen. Einzahlungsquittung und Reisepass müssen dann am Einreiseschalter dem Beamten vorgelegt werden, der den Reisepass abstempelt.
Darüber hinaus können Staatsangehörige aller EU-Staaten bei der Royal Oman Police ein e-Visum beantragen und damit die Wartezeit am Flughafen Maskat reduzieren.
Folgende Visa können beantragt werden:Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der vorgenannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10,- OMR = ca. 25,- €/Tag erhoben.
- Touristen-Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 30 Tagen (online oder bei Ankunft am Flughafen).
Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €. Verlängerungsmöglichkeit um einen (weiteren) Monat.- Touristen-Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr. Die jeweilige Aufenthaltsdauer darf vier Wochen nicht überschreiten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Gebühr: 50,- OMR = ca. 120,- €.- Visum für mehrmalige Einreisen für Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Gültigkeitsdauer mindestens 6 Monate und maximal ein Jahr. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils maximal drei Monaten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ebenfalls ein Visum zur einmaligen Einreise (Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 24 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Einreise aus Katar
Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie im Besitz eines in Katar erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.
Einreise aus dem Emirat Dubai
Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist.
Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai)
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Einreise aus Jemen
Auf die aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Jemen wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Ausreise aus Oman nach Jemen ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Das Visum für die Wiedereinreise auf dem Landweg kann nicht an den Grenzübergängen ausgestellt werden.
Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa erteilt die Royal Oman Police oder die Flughafenbetreibergesellschaft http://www.omanairports.co.om .
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 16.02.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Oman:
Stand: 16.02.2018
Letzte Änderungen
- Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Am 20. März 2018 nimmt der neue Internationale Flughafen Maskat seinen Betrieb auf. Der gesamte Flugverkehr wird aus diesem Grunde am 20. März 2018 für wenige Stunden ausgesetzt. Reisende mit Flugziel Maskat in der Zeit vom 19. bis 21. März 2018 sollten sich rechtzeitig mit ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen, mit Verzögerungen muss gerechnet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 21.02.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 21.02.2018
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Hinweise
Am 20. März 2018 nimmt der neue Internationale Flughafen Maskat seinen Betrieb auf. Der gesamte Flugverkehr wird aus diesem Grunde am 20. März 2018 für wenige Stunden ausgesetzt. Reisende mit Flugziel Maskat in der Zeit vom 19. bis 21. März 2018 sollten sich rechtzeitig mit ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen, mit Verzögerungen muss gerechnet werden.
Die Einreise soll ab dem 21. März 2018 nur noch mit einem e-Visum möglich sein, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass:
In jüngster Zeit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft des Oman in Berlin erteilen. Allen Reisenden wird derzeit dringend empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt, ggf. im Expressverfahren, einen regulären biometrischen Reisepass zu beantragen.
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
Visum
Deutsche Flugreisende können mindestens noch bis 20. März 2018 ein Visum bei der Ankunft in Maskat erhalten. Dieses wird am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen erworben. Der bei der Devisenumrechnung herangezogene Gebührenkurs kann von dem allgemeinen Devisenkurs abweichen. Einzahlungsquittung und Reisepass müssen dann am Einreiseschalter dem Beamten vorgelegt werden, der den Reisepass abstempelt.
Darüber hinaus können Staatsangehörige aller EU-Staaten bei der Royal Oman Police ein e-Visum beantragen und damit die Wartezeit am Flughafen Maskat reduzieren.
Mit der Eröffnung des neuen Flughafens ab 21. März 2018 soll für Touristen und Besucher die Einreise nur noch mit diesem e-Visum möglich sein, die Visumbeantragung für Touristen bei Einreise am Flughafen künftig ganz entfallen. Eine offizielle Bestätigung hierzu steht noch aus. Flugreisende sollten Einzelheiten bei der Botschaft des Oman in Berlin erfragen oder sich auf der Webseite der omanischen Polizei informieren.
Folgende Visa können beantragt werden:Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der vorgenannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10,- OMR = ca. 25,- €/Tag erhoben.
- Touristen-Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 30 Tagen (online oder bei Ankunft am Flughafen).
Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €. Verlängerungsmöglichkeit um einen (weiteren) Monat.- Touristen-Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr. Die jeweilige Aufenthaltsdauer darf vier Wochen nicht überschreiten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Gebühr: 50,- OMR = ca. 120,- €.- Visum für mehrmalige Einreisen für Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Gültigkeitsdauer mindestens 6 Monate und maximal ein Jahr. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils maximal drei Monaten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ebenfalls ein Visum zur einmaligen Einreise (Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 24 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Einreise aus Katar
Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie im Besitz eines in Katar erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.
Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Einreise aus Jemen
Auf die aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Jemen wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Ausreise aus Oman nach Jemen ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Das Visum für die Wiedereinreise auf dem Landweg kann nicht an den Grenzübergängen ausgestellt werden.
Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa erteilt die Royal Oman Police oder die Flughafenbetreibergesellschaft http://www.omanairports.co.om.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 08.03.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 08.03.2018
Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft des Oman in Berlin erteilen.
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
Visum
Deutsche Flugreisende können mindestens noch bis 20. März 2018 ein Visum bei der Ankunft in Maskat erhalten. Dieses wird am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen erworben. Der bei der Devisenumrechnung herangezogene Gebührenkurs kann von dem allgemeinen Devisenkurs abweichen. Einzahlungsquittung und Reisepass müssen dann am Einreiseschalter dem Beamten vorgelegt werden, der den Reisepass abstempelt.
Darüber hinaus können Staatsangehörige aller EU-Staaten bei der Royal Oman Police ein e-Visum beantragen und damit die Wartezeit am Flughafen Maskat reduzieren.
Mit der Eröffnung des neuen Flughafens ab 21. März 2018 soll für Touristen und Besucher die Einreise nur noch mit diesem e-Visum möglich sein, die Visumbeantragung für Touristen bei Einreise am Flughafen künftig ganz entfallen. Flugreisende sollten Einzelheiten bei der Botschaft des Oman in Berlin erfragen oder sich auf der Webseite der omanischen Polizei informieren.
Folgende Visa können beantragt werden:Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der vorgenannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10,- OMR = ca. 25,- €/Tag erhoben.
- Touristen-Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 30 Tagen (online oder bei Ankunft am Flughafen).
Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €. Verlängerungsmöglichkeit um einen (weiteren) Monat.- Touristen-Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr. Die jeweilige Aufenthaltsdauer darf vier Wochen nicht überschreiten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Gebühr: 50,- OMR = ca. 120,- €.- Visum für mehrmalige Einreisen für Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Gültigkeitsdauer mindestens 6 Monate und maximal ein Jahr. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils maximal drei Monaten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ebenfalls ein Visum zur einmaligen Einreise (Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 24 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Einreise aus Katar
Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie im Besitz eines in Katar erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.
Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Einreise aus Jemen
Auf die aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Jemen wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Ausreise aus Oman nach Jemen ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Das Visum für die Wiedereinreise auf dem Landweg kann nicht an den Grenzübergängen ausgestellt werden.
Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa erteilt die Royal Oman Police oder die Flughafenbetreibergesellschaft www.omanairports.co.om.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 20.03.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Oman:
Stand: 20.03.2018
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Hinweise
Am 20. März 2018 nimmt der neue Internationale Flughafen Maskat seinen Betrieb auf. Der gesamte Flugverkehr wird aus diesem Grunde am 20. März 2018 für wenige Stunden ausgesetzt. Reisende mit Flugziel Maskat bis 21. März 2018 sollten sich rechtzeitig mit ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen, mit Verzögerungen muss gerechnet werden.
Die Einreise soll ab dem 21. März 2018 grundsätzlich nur noch mit einem e-Visum möglich sein, Visa bei Ankunft werden aber in Notfällen noch erteilt werden, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Flugreisende können mindestens noch bis 20. März 2018 ein Visum bei der Ankunft in Maskat erhalten. Dieses wird am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen erworben. Der bei der Devisenumrechnung herangezogene Gebührenkurs kann von dem allgemeinen Devisenkurs abweichen. Einzahlungsquittung und Reisepass müssen dann am Einreiseschalter dem Beamten vorgelegt werden, der den Reisepass abstempelt.
Darüber hinaus können Staatsangehörige aller EU-Staaten bei der Royal Oman Police ein e-Visum beantragen und damit die Wartezeit am Flughafen Maskat reduzieren.
Mit der Eröffnung des neuen Flughafens ab 21. März 2018 soll für Touristen und Besucher die Einreise grundsätzlich nur noch mit diesem e-Visum möglich sein; die Erteilung eines Visums für Touristen bei Einreise wird ersatzweise am Flughafen, an den Häfen und Grenzübergängen an Land doch noch weiterhin möglich sein, jedoch ist dann mit Wartezeiten zu rechnen. Flugreisende sollten Einzelheiten bei der Botschaft des Oman in Berlin erfragen oder sich auf der Webseite der omanischen Polizei informieren.
Folgende Visa können beantragt werden:Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der vorgenannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10,- OMR = ca. 25,- €/Tag erhoben.
- Touristen-Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 30 Tagen (online oder bei Ankunft am Flughafen).
Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €. Verlängerungsmöglichkeit um einen (weiteren) Monat.- Touristen-Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr. Die jeweilige Aufenthaltsdauer darf vier Wochen nicht überschreiten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Gebühr: 50,- OMR = ca. 120,- €.- Visum für mehrmalige Einreisen für Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Gültigkeitsdauer mindestens 6 Monate und maximal ein Jahr. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils maximal drei Monaten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ebenfalls ein Visum zur einmaligen Einreise (Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 24 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Einreise aus Katar
Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie im Besitz eines in Katar erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.
Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Einreise aus Jemen
Auf die aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Jemen wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Ausreise aus Oman nach Jemen ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Das Visum für die Wiedereinreise auf dem Landweg kann nicht an den Grenzübergängen ausgestellt werden.
Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa erteilt die Royal Oman Police oder die Flughafenbetreibergesellschaft http://www.omanairports.co.om .
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 30.05.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 30.05.2018
Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Einreise aus und Ausreise nach Jemen)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft des Oman in Berlin erteilen.
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss seit der Eröffnung des neuen Flughafens am 21. März 2018 grundsätzlich als e-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden.
Die Erteilung eines Visums für Touristen bei Einreise ist im Ausnahmefall weiterhin ersatzweise am Flughafen, an den Häfen und Grenzübergängen an Land am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen möglich. Jedoch ist dann mit Wartezeiten zu rechnen.
Flugreisende sollten Einzelheiten bei der Botschaft des Oman in Berlin erfragen oder sich auf der Webseite der omanischen Polizei informieren.
Folgende Visa können beantragt werden:Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der vorgenannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10,- OMR = ca. 25,- €/Tag erhoben.
- Touristen-Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 30 Tagen (online oder bei Ankunft am Flughafen).
Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €. Verlängerungsmöglichkeit um einen (weiteren) Monat.- Touristen-Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr. Die jeweilige Aufenthaltsdauer darf vier Wochen nicht überschreiten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Gebühr: 50,- OMR = ca. 120,- €.- Visum für mehrmalige Einreisen für Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Gültigkeitsdauer mindestens 6 Monate und maximal ein Jahr. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils maximal drei Monaten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ebenfalls ein Visum zur einmaligen Einreise (Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 24 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Einreise aus und Weiterreise nach Katar
Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie im Besitz eines in Katar erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.
Einreise aus und Weiterreise in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Einreise aus und Weiterreise nach Jemen
Auf die aktuelle Reisewarnung für Jemen wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Ausreise aus Oman nach Jemen ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Das Visum für die Wiedereinreise auf dem Landweg kann nicht an den Grenzübergängen ausgestellt werden.
Zudem verlangt Oman von Ausländern für den Grenzübertritt nach Jemen ein offizielles Genehmigungsschreiben der Behörden oder der Botschaft des Heimatlandes. Eine solche Genehmigung kann für deutsche Reisende grundsätzlich nicht ausgestellt werden.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen sollten direkt bei der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa erteilt die Royal Oman Police oder die Flughafenbetreibergesellschaft.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
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- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 06.06.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Oman:
Stand: 06.06.2018
Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise (Naturkatastrophen)
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Einreise aus und Ausreise nach Jemen)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Naturkatastrophen
Trotz des grundsätzlich sehr trockenen Klimas kann es insbesondere im Winter zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen. Wadis können sich dann schnell in reißende Flüsse verwandelt und sollten bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich verlassen werden.
In den Sommermonaten können vereinzelt tropische Zyklonen aus dem Indischen Ozean auf die omanischen Küsten treffen. Reisende werden gebeten, ggf. die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Einreise aus und Weiterreise nach Jemen
Auf die aktuelle Reisewarnung für Jemen wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Ausreise aus Oman nach Jemen ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Das Visum für die Wiedereinreise auf dem Landweg kann nicht an den Grenzübergängen ausgestellt werden.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen sollten direkt bei der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa erteilt die Royal Oman Police oder die Flughafenbetreibergesellschaft .
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 16.07.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 16.07.2018
Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft Omans in Berlin erteilen.
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss seit der Eröffnung des neuen Flughafens am 21. März 2018 grundsätzlich als e-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden.
Die Erteilung eines Visums für Touristen bei Einreise ist im Ausnahmefall weiterhin ersatzweise am Flughafen, an den Häfen und Grenzübergängen an Land am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen möglich. Jedoch ist dann mit Wartezeiten zu rechnen.
Flugreisende sollten Einzelheiten bei der Botschaft Omans in Berlin erfragen oder sich auf der Webseite der omanischen Polizei informieren.
Folgende Visa können beantragt werden:
Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der vorgenannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10,- OMR = ca. 25,- €/Tag erhoben.
- Touristen-Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 10 Tagen (online oder bei Ankunft am Flughafen). Gebühr: 5,- OMR = ca. 10,- €.
- Touristen-Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 30 Tagen (online oder bei Ankunft am Flughafen).
Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €. Verlängerungsmöglichkeit um einen (weiteren) Monat.- Touristen-Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr.
Die jeweilige Aufenthaltsdauer darf vier Wochen nicht überschreiten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen. Gebühr: 50,- OMR = ca. 120,- €.- Visum für mehrmalige Einreisen für Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Gültigkeitsdauer mindestens 6 Monate und maximal ein Jahr. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils maximal drei Monaten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ebenfalls ein Visum zur einmaligen Einreise (Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der Botschaft Omans in Berlin erfragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 24 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Einreise aus und Weiterreise nach Katar
Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie im Besitz eines in Katar erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.
Einreise aus und Weiterreise in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Einreise aus und Weiterreise nach Jemen
Auf die aktuelle Reisewarnung für Jemen wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Ausreise aus Oman nach Jemen ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Das Visum für die Wiedereinreise auf dem Landweg kann nicht an den Grenzübergängen ausgestellt werden.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen sollten direkt bei der Botschaft Omans in Berlin erfragt werden.
Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa erteilt die Royal Oman Police oder die Flughafenbetreibergesellschaft.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt




