Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Oman:
Stand: 27.08.2018
Letzte Änderungen:
- Medizinische Hinweise
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Übertragungsgebiet gefordert (siehe www.who.int ). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de ) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue kam in Oman bis 2013 nur als importierte Erkrankung vor. Neuere Daten sind nicht publiziert. Größere Ausbrüche wurden nicht verzeichnet.
Leishmaniasis
Die Leishmaniasis ist in Oman in einigen ländlichen Gebieten endemisch, z.B. in der südlichen Provinz Dhofar, insgesamt aber selten. Die Erreger, Leishmanien sind einzellige Parasiten, die durch Biss von nachtaktiven Sandfliegen (Phlebotomos spp., Lutzomyia spp. u.a.m.) übertragen werden.
Malaria
Malaria kommt nur noch gelegentlich im Norden in der Enklave Musadam vor, die an der Straße von Hormuz liegt.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,Durchfallerkrankungen und Cholera
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber und in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Magen-Darminfektionen sind das ganze Jahr über möglich. Als Erreger kommen Viren und Bakterien infrage. Cholera kommt derzeit kaum vor, obwohl im Nachbarland Jemen eine Epidemie herrscht. Einschleppungen von Krankheitserregern sind aber nicht auszuschließen. Parasitäre Infektionen, u.a. Amöben-Ruhr kommen in Oman zwar vor, sind aber selten.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Sonstige Infektionen
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Oman vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de ). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate. Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B-Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Junge Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu meiden.
Tollwut(Rabies)
Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Hunde.
Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein. Auf guten Sonnenschutz und ausreichend Flüssigkeit ist insbesondere bei Kindern und älteren Personen zu achten.
Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Auf Warnungen ist an den Stränden zu achten. Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen tabu sein. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich aber selten.
Weitere Gesundheitsgefahren
Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte in Maskat oder während der seltenen, schweren Regenfälle verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen entspricht technisch-apparativ, hygienisch und organisatorisch nicht überall europäischem Standard. Sprachbarrieren können darüber hinaus die Kommunikation erheblich erschweren. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen Niveau möglich, aber unter Umständen auch sehr teuer. Eine Verständigung in Englisch ist meist möglich.
In Oman sind öffentliches Gesundheitswesen (Sicherstellung der medizinischen Versorgung von omanischen Staatsbürgern und Notfallversorgung aller Patienten) und Privat-Sektor der Medizin (für Ausländer die einzige Möglichkeit der medizinischen Versorgung außer bei Notfällen) weitgehend getrennt. Der Transport eines durch Verkehrsunfall verletzten Ausländers erfolgt in jedem Fall zunächst in ein geeignetes öffentliches Krankenhaus. Dort wird der Patient stabilisiert. Besteht keine akute Lebensgefahr, wird er in eine geeignete, private medizinische Einrichtung weiterverlegt. Bei Vorstellungen, z.B. in der Notaufnahme, wegen einer akuten Erkrankung, nicht jedoch eines akuten Notfalls, wird der Patient ggf. ohne weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen an eine private Institution verwiesen. Fehlender Versicherungsschutz per se rechtfertigt keine Behandlung im staatlichen Gesundheitssystem! Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist deshalb dringend notwendig. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Oman bewusst sein. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de ).
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge mitbringen und sich ggf. für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Kliniken in Maskat bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Das Mitführen einer Reiseapotheke bei Aufenthalten außerhalb der Hauptstadt ist sinnvoll.
Die Deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z. B.: www.dtg.org oder: www.frm-web.de ).
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 21.07.2026
Moderator: Moderatoren
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 27.08.2018
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 12.10.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Oman:
Stand: 12.10.2018
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Der Tropensturm Luban kann in den nächsten Tagen zu starken Regenfällen und Stürmen an der omanischen Südküste ( Dhofar, Salalah) führen.
Reisende sollten besonders wachsam sein, riskante Ausflüge in Wadis und auf das offene Meer vermeiden und sich über die aktuellen Entwicklungen und Wetterwarnungen über die Public Authority for Civil Aviation-Sultanate of Oman informiert halten.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 25.10.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Oman:
Stand: 25.10.2018
Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Einreise aus den VAE)
Einreise und Zoll
Einreise aus und Weiterreise in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Landgrenze oder am Flughafen ausgestellt oder kann vorab als e-Visum beantragt werde. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35244
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 08.01.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 08.01.2019
Letzte Änderungen:
- Medizinische Hinweise
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Übertragungsgebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Gürtelrose (Herpes Zoster).
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue wird Teilen des Landes einschließlich der Hauptstadt Maskat durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).
Leishmaniasis
Die Leishmaniasis ist in Oman in einigen ländlichen Gebieten endemisch, z.B. in der südlichen Provinz Dhofar, insgesamt aber selten. Die Erreger, Leishmanien sind einzellige Parasiten, die durch Biss von nachtaktiven Sandfliegen (Phlebotomos spp., Lutzomyia spp. u.a.m.) übertragen werden.
Malaria
Malaria kommt nur noch gelegentlich im Norden in der Enklave Musadam vor, die an der Straße von Hormuz liegt.
Eine medikamentöse Prophylaxe wird nicht empfohlen, dafür aber ein konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber und in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
-- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Magen-Darminfektionen sind das ganze Jahr über möglich. Als Erreger kommen Viren und Bakterien infrage. Cholera kommt derzeit kaum vor, obwohl im Nachbarland Jemen eine Epidemie herrscht. Einschleppungen von Krankheitserregern sind aber nicht auszuschließen. Parasitäre Infektionen, u.a. Amöben-Ruhr kommen in Oman zwar vor, sind aber selten.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Sonstige Infektionen
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Oman vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate. Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B-Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Junge Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu meiden.
Tollwut(Rabies)
Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Hunde.
Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein. Auf guten Sonnenschutz und ausreichend Flüssigkeit ist insbesondere bei Kindern und älteren Personen zu achten.
Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Auf Warnungen ist an den Stränden zu achten. Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen tabu sein. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich aber selten.
Weitere Gesundheitsgefahren
Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte in Maskat oder während der seltenen, schweren Regenfälle verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen entspricht technisch-apparativ, hygienisch und organisatorisch nicht überall europäischem Standard. Sprachbarrieren können darüber hinaus die Kommunikation erheblich erschweren. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen Niveau möglich, aber unter Umständen auch sehr teuer. Eine Verständigung in Englisch ist meist möglich.
In Oman sind öffentliches Gesundheitswesen (Sicherstellung der medizinischen Versorgung von omanischen Staatsbürgern und Notfallversorgung aller Patienten) und Privat-Sektor der Medizin (für Ausländer die einzige Möglichkeit der medizinischen Versorgung außer bei Notfällen) weitgehend getrennt. Der Transport eines durch Verkehrsunfall verletzten Ausländers erfolgt in jedem Fall zunächst in ein geeignetes öffentliches Krankenhaus. Dort wird der Patient stabilisiert. Besteht keine akute Lebensgefahr, wird er in eine geeignete, private medizinische Einrichtung weiterverlegt. Bei Vorstellungen, z.B. in der Notaufnahme, wegen einer akuten Erkrankung, nicht jedoch eines akuten Notfalls, wird der Patient ggf. ohne weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen an eine private Institution verwiesen. Fehlender Versicherungsschutz per se rechtfertigt keine Behandlung im staatlichen Gesundheitssystem! Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist deshalb dringend notwendig. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Oman bewusst sein. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de).
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge mitbringen und sich ggf. für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Kliniken in Maskat bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Das Mitführen einer Reiseapotheke bei Aufenthalten außerhalb der Hauptstadt ist sinnvoll.
Die Deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z. B.: www.dtg.org oder: www.frm-web.de).
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35244
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 02.04.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 02.04.2019
Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen
- Medizinische Hinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr
Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate (mit tödlichem Ausgang) relativ hoch.
Vor dem Hintergrund der momentanen Lage in Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Sultanat Oman mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen – umsichtiges und kooperatives Verhalten empfiehlt sich.
Bei Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaften führt, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (regelmäßige Pausen, Einplanung von Übernachtungen) getroffen werden. Fahrten außerhalb des Großraums Maskat sollten nach Antritt der Dunkelheit wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahr (insbesondere wegen freilaufender Kamele) vermieden werden. In abgelegenen Regionen kann es mehrere Stunden bis zum Eintreffen eines Unfallrettungsdienstes dauern.
Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten mit einem Reiseveranstalter in Oman, stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden. Eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) sollte mitgeführt werden. Bei Off-Road Touren wird empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu hinterlegen.
Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert und können sich als überaus gefährlich erweisen. Auch Wanderungen an beliebten Touristenzielen (Wadi Shab, Wadi Bani Khalid u.a.) können mitunter durch so steiles oder abschüssiges Gelände führen, dass selbst eine kleine Unachtsamkeit an der falschen Stelle tödlich enden kann.
Besonderheiten in der „Straße von Hormus“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die Straße von Hormus wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der „Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung“ festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Mietwagen
Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen geachtet werden. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein. Der omanische Bußgeldkatalog wurde neu gefasst. Insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) kann empfindliche Strafen – auch Haftstrafen – nach sich ziehen.
Führerschein
Auch wenn der deutsche Führerschein grundsätzlich für Touristen für die Anmietung eines Mietwagens ausreicht, wird ein Internationaler Führerschein empfohlen, der aber nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig ist. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich.
Besondere Verhaltenshinweise
Reisende in Oman sollten in der Öffentlichkeit generell zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen fernhalten.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Rial Omani (OMR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.
Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Übertragungsgebiet gefordert, siehe www.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue wird in Teilen des Landes einschließlich der Hauptstadt Maskat durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).
Leishmaniasis
Die Leishmaniasis ist in Oman in einigen ländlichen Gebieten endemisch, z.B. in der südlichen Provinz Dhofar, insgesamt aber selten. Die Erreger, Leishmanien sind einzellige Parasiten, die durch Biss von nachtaktiven Sandfliegen (Phlebotomos spp., Lutzomyia spp. u.a.m.) übertragen werden.
Malaria
Malaria kommt nur noch gelegentlich im Norden in der Enklave Musadam vor, die an der Straße von Hormuz liegt.
Eine medikamentöse Prophylaxe wird nicht empfohlen, dafür aber ein konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:Durchfallerkrankungen und Cholera
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
- tagsüber und in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Magen-Darminfektionen sind das ganze Jahr über möglich. Als Erreger kommen Viren und Bakterien infrage. Cholera kommt derzeit kaum vor, obwohl im Nachbarland Jemen eine Epidemie herrscht. Einschleppungen von Krankheitserregern sind aber nicht auszuschließen. Parasitäre Infektionen, u.a. Amöben-Ruhr kommen in Oman zwar vor, sind aber selten.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Sonstige Infektionen
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Oman vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen, siehe www.rki.de. Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate. Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B-Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Junge Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu meiden.
Tollwut(Rabies)
Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Hunde.
Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein. Auf guten Sonnenschutz und ausreichend Flüssigkeit ist insbesondere bei Kindern und älteren Personen zu achten.
Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Auf Warnungen ist an den Stränden zu achten. Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen tabu sein. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich aber selten.
Weitere Gesundheitsgefahren
Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte in Maskat oder während der seltenen, schweren Regenfälle verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen entspricht technisch-apparativ, hygienisch und organisatorisch nicht überall europäischem Standard. Sprachbarrieren können darüber hinaus die Kommunikation erheblich erschweren. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen Niveau möglich, aber unter Umständen auch sehr teuer. Eine Verständigung in Englisch ist meist möglich.
In Oman sind öffentliches Gesundheitswesen (Sicherstellung der medizinischen Versorgung von omanischen Staatsbürgern und Notfallversorgung aller Patienten) und Privat-Sektor der Medizin (für Ausländer die einzige Möglichkeit der medizinischen Versorgung außer bei Notfällen) weitgehend getrennt. Der Transport eines durch Verkehrsunfall verletzten Ausländers erfolgt in jedem Fall zunächst in ein geeignetes öffentliches Krankenhaus. Dort wird der Patient stabilisiert. Besteht keine akute Lebensgefahr, wird er in eine geeignete, private medizinische Einrichtung weiterverlegt. Bei Vorstellungen, z.B. in der Notaufnahme, wegen einer akuten Erkrankung, nicht jedoch eines akuten Notfalls, wird der Patient ggf. ohne weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen an eine private Institution verwiesen. Fehlender Versicherungsschutz per se rechtfertigt keine Behandlung im staatlichen Gesundheitssystem! Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist deshalb dringend notwendig. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Oman bewusst sein. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de).
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge mitbringen und sich ggf. für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Kliniken in Maskat bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Das Mitführen einer Reiseapotheke bei Aufenthalten außerhalb der Hauptstadt ist sinnvoll.
Die Deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben, siehe z. B.: www.dtg.org
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35244
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 24.09.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 24.09.2019
Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Naturkatastrophen
- Einreise und Zoll (Visum)
Aktuelles
Der Zyklon Hikaa im Indischen Ozean hat erheblich an Stärke gewonnen und soll noch im Laufe des 24. September 2019 zwischen Süd-Sharqiyah und Al Wusta auf die omanische Küste im Süden des Landes treffen. In den beiden Regierungsbezirken gelten die höchsten Warnstufen.
Es ist mit stärksten Stürmen und heftigem Regen und in der Folge mit Überschwemmungen und Erdrutschen sowie Behinderungen im Reiseverkehr zu rechnen, siehe Naturkatastrophen.Naturkatastrophen
- Seien Sie besonders vorsichtig und verfolgen Sie Wettervorhersagen.
[]Beachten Sie die Sturmwarnungen der Public Authority for Civil Aviation und die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.- Halten Sie engen Kontakt zu Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Behörden.
Trotz des grundsätzlich sehr trockenen Klimas kann es insbesondere im Winter zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen. Wadis können sich dann schnell in reißende Flüsse verwandeln und sollten bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich verlassen werden.
Tropische Zyklonen können aus dem Indischen Ozean auf die omanischen Küsten treffen und mit Sturm und Starkregen Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen.Einreise und Zoll
- Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen wie z.B. der Public Authority for Civil Aviation.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss seit der Eröffnung des neuen Internationalen Flughafens in Maskat im März 2018 grundsätzlich als e-Visum bei der Royal Oman Police und kann nur noch in bestimmten Fällen ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.
Es gibt Touristenvisa für Aufenthalte von bis zu zehn und 30 Tagen sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen.
Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können, können ebenfalls ein Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten und einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr erhalten.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft des Oman in Berlin und die omanische Polizei sowie Oman Airports.
Visa vor der Einreise (eVisa)
Die Beantragung des e-Visums ist für alle Reisende empfehlenswert. Es kann bei der Nutzung anderer Webseiten zu abweichenden höheren Gebühren kommen.Visa bei Einreise („on arrival“)
- Achten Sie bei der online Beantragung des e-Visums darauf, die offizielle Webseite der omanischen Polizei zu nutzen.
Die Erteilung eines Visums für Touristen bei Einreise ist nur noch im Ausnahmefall ersatzweise am Flughafen, am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen möglich. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Transit
Für den Transit am internationalen Flughafen Maskat ist kein Visum erforderlich, wenn ein durchgebuchtes Ticket für den Weiterflug vorliegt und der internationale Transitbereich nicht verlassen wird.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Visum zur einmaligen Einreise.
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35244
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 06.01.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman
Stand 06.01.2020
Letzte Änderungen:
Aktuelles
Aktuelles
Die Sicherheitslage in der Region ist nach dem Tod des iranischen Generals Qassem Soleimani bei einem US-Luftangriff in Bagdad am 3. Januar 2020 volatiler geworden und kann sich weiterhin sehr schnell verändern.
- Seien Sie bei Reisen in die Region besonders aufmerksam.
- Halten Sie sich über die aktuellen Entwicklungen und diese Reise- und Sicherheitshinweise informiert.
Gruß
Birgitt
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 11.01.2020
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Oman:
Stand: 11.01.2020
Letzte Änderungen
- Aktuelles
Aktuelles
Anlässlich der Trauerfeierlichkeiten und der dreitägigen Staatstrauer für den am 10. Januar 2020 verstorbenen Sultan Qabus ist in Maskat mit erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und im Straßenverkehr zu rechnen.
Die Sicherheitslage in der Region ist nach dem Tod des iranischen Generals Qassem Soleimani bei einem US-Luftangriff in Bagdad am 3. Januar 2020 volatiler geworden und kann sich weiterhin sehr schnell verändern.
- Seien Sie bei Reisen in die Region besonders aufmerksam.
- Halten Sie sich über die aktuellen Entwicklungen und diese Reise- und Sicherheitshinweise informiert.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35244
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 15.01.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman
Stand 15.01.2020
Letzte Änderungen:
Aktuelles
Aktuelles
In Oman wird nach dem Tod von Sultan Qabus eine offizielle Trauerzeit von 40 Tagen eingehalten, die am 19. Februar 2020 endet. Es ist damit zu rechnen, dass öffentliche Veranstaltungen und Aktivitäten als Ausdruck des Respekts nicht stattfinden werden.
Die Sicherheitslage in der Region ist nach dem Tod des iranischen Generals Qassem Soleimani bei einem US-Luftangriff in Bagdad am 3. Januar 2020 volatiler geworden und kann sich weiterhin sehr schnell verändern.
- Seien Sie bei Reisen in die Region besonders aufmerksam.
- Halten Sie sich über die aktuellen Entwicklungen und diese Reise- und Sicherheitshinweise informiert.
- Folgen Sie den Anordnungen der lokalen Behörden.
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35244
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 06.01.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman
Stand 06.01.2021
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)
- Gesundheit (Impfschutz)
Einreise und Zoll
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss seit der Eröffnung des neuen Internationalen Flughafens in Maskat im März 2018 grundsätzlich als e-Visum bei der Royal Oman Police und kann nur noch in bestimmten Fällen ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.
Deutsche Staatsangehörige können nach Informationen des omanischen Außenministeriums unter folgenden Bedingungen bis zu 14 Tage ohne Visum einreisen:Sollte die beabsichtigte touristische Aufenthaltsdauer über 14 Tage betragen, können Touristenvisa für Aufenthalte von bis zu zehn und 30 Tagen sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen, vor Einreise beantragt werden.
- Vorlage von Rückflugticket, Hotelreservierung, einer Covid-19 umfassenden Krankenversicherung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer.
- Eine Verlängerung des Aufenthalts über 14 Tage hinaus ist bei visafreier Einreise nicht möglich. Bei einer verspäteten Ausreise wird eine Strafgebühr in Höhe von 10 OMR pro Tag erhoben.
- Eine Arbeitsaufnahme ist bei visafreier Einreise nicht möglich.
- Eine Zurückweisung an der Grenze ist möglich.
Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können, können ebenfalls ein Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten und einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr erhalten.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft des Oman in Berlin und die omanische Polizei sowie Oman Airports.
Visa vor der Einreise (eVisa)
Die Beantragung des e-Visums ist für alle Reisende empfehlenswert. Es kann bei der Nutzung anderer Webseiten zu abweichenden höheren Gebühren kommen.Visa bei Einreise („on arrival“)
- Achten Sie bei der online Beantragung des e-Visums darauf, die offizielle Webseite der omanischen Polizei zu nutzen.
Die Erteilung eines Visums für Touristen bei Einreise ist nur noch im Ausnahmefall ersatzweise am Flughafen, am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen möglich. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Transit
Für den Transit am internationalen Flughafen Maskat ist kein Visum erforderlich, wenn ein durchgebuchtes Ticket für den Weiterflug vorliegt und der internationale Transitbereich nicht verlassen wird.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Visum zur einmaligen Einreise.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Oman selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet. Bei Einreise aus einem Land mit Gefahr der Verschleppung von Poliomyelitis (Kinderlähmung) ist eine Polio-Impfung vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen .
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Hinweise zum Corona-Virus im Oman siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35244
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 28.03.2022
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman
Stand 28.03.2022
Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (LGBTIQ, Rechtliche Besonderheiten)
Reiseinfos
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Oman mit bis zu drei Jahren strafbewehrt. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Zwar sind keine Fälle „aktiver“ Strafverfolgung bekannt geworden, jedoch Haftstrafen mit Ausweisung nach Ableisten der Haftstrafe soweit homosexuelle Handlungen angezeigt werden und zu einer Anklage führen.
„Cross-dressing“ ist in Oman illegal und wird mit Haftstrafe von mindestens einem Monat bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe von mindestens 100 OMR und maximal 300 OMR bestraft.Rechtliche Besonderheiten
- Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen.
Außerehelicher Geschlechtsverkehr ist in Oman illegal und wird mit mindestens sechs Monaten bis zu drei Jahren Haft bestraft. Soweit eine/r der Beteiligten verheiratet ist, beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre Haft. Für Frauen und Männer gilt das gleiche Strafmaß.
Außereheliche Schwangerschaften sowie die Geburt nichtehelicher Kinder sind in Oman illegal. Das Strafmaß entspricht den Ausführungen zu außerehelichem Geschlechtsverkehr.
Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen wird strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht die Todesstrafe.
Alkoholkonsum ist auch Nichtmuslimen in der Öffentlichkeit (z.B. an öffentlichen Stränden) streng untersagt und strafbar.
Die Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka ohne mehrsprachiges ärztliches Attest kann als strafbare Handlung angesehen werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.
In der Regel kann man religiöse Stätten von außen fotografieren; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.
Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.
Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der omanischen Behörden. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme sowie Strafverfolgung und Festnahme.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert und kann zur Strafverfolgung führen.
Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.
Verstöße gegen die omanischen Straßenverkehrsregeln können zu einer vorläufigen Festnahme führen.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden erfolgt in jedem Fall eine Festnahme unter Einbehalt des Reisepasses. Abhängig vom Schadenswert ist dies auch bei Sachschäden möglich. Voraussetzung für die Haftentlassung bzw. Rückgabe des einbehaltenen Reisepasses durch die omanische Polizei ist grundsätzlich die Klärung der Schuldfrage. Dazu u. U. erforderliche gerichtliche Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen.
Hinweise zum Corona-Virus im Oman siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35244
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 29.11.2022
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman
Stand 29.11.2022
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)
Einreise und Zoll
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss grundsätzlich vor Einreise als e-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden. Es kann nur noch in bestimmten Fällen ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.
Deutsche Staatsangehörige können nach Informationen des omanischen Außenministeriums unter folgenden Bedingungen bis zu 14 Tage ohne Visum einreisen:Sollte die beabsichtigte touristische Aufenthaltsdauer über 14 Tage betragen, können Touristenvisa für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen, vor Einreise beantragt werden.
- Vorlage von Rückflugticket, Hotelreservierung, einer COVID-19 umfassenden Krankenversicherung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer.
- Eine Verlängerung des Aufenthalts über 14 Tage hinaus ist bei visafreier Einreise nicht möglich. Bei einer verspäteten Ausreise wird eine Strafgebühr in Höhe von 10 OMR pro Tag erhoben.
- Eine Arbeitsaufnahme ist bei visafreier Einreise nicht möglich.
- Eine Zurückweisung an der Grenze ist möglich.
Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können, können ebenfalls ein Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten und einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr erhalten. Reisende mit Wohnsitz in einem Staat des Golf-Kooperationsrats (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und VAE) und mit einem gewerblichen Aufenthaltstitel dürfen für 90 Tage visumfrei nach Oman einreisen, soweit der ursprüngliche Aufenthaltstitel noch mindestens drei Monate gültig ist. Die Einreise ist auch gestattet, wenn sie aus einem anderen Land erfolgt.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft des Oman in Berlin und die omanische Polizei sowie Oman Airports.
Hinweise zum Corona-Virus im Oman siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35244
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 23.02.2023
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman
Stand 23.02.2023
Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Impfschutz; Malaria)
Gesundheit
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Auch Ruanda und Tansania zählen für die Einreise in den Oman als Gelbfiebergebiet. Oman selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.Malaria
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Nach eigenen Angaben ist das Land malariafrei. Der letzte autochthone Fall ist 2009 aufgetreten. Es werden keine Maßnahmen empfohlen, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35244
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 05.12.2023
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman
Stand 05.12.2023
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum)
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Omans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss grundsätzlich vor Einreise als e-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden. Es kann in bestimmten Fällen ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.
Visa vor der Einreise (eVisa)
Die Beantragung des e-Visums ist für alle Reisende empfehlenswert. Es kann bei der Nutzung kommerzieller Webseiten zu abweichenden höheren Gebühren kommen.Visa bei Einreise („on arrival“)
- Achten Sie bei der online Beantragung des e-Visums darauf, die offizielle Webseite der omanischen Polizei zu nutzen.
Die Erteilung eines Visums bei Einreise für Touristen und Geschäftsreisende ist nur im Ausnahmefall am Flughafen am Einreise-Schalter kostenfrei für einem Aufenthalt von bis zu 14 Tagen oder gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.Sollte die beabsichtigte Aufenthaltsdauer mehr als 14 Tage betragen, können Visa für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen gegen Zahlung einer Gebühr bei Einreise sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen, vor Einreise beantragt werden.
- Vorlage eines Rückflugtickets und einer Hotelreservierung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer ist erforderlich.
- Eine Verlängerung des Aufenthalts über 14 Tage hinaus ist bei Visumerteilung bei Einreise nicht möglich. Bei einer verspäteten Ausreise wird eine Strafgebühr in Höhe von 10 OMR pro Tag erhoben.
- Eine Arbeitsaufnahme ist bei visafreier Einreise nicht möglich.
- Eine Zurückweisung an der Grenze ist möglich.
Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können, können ebenfalls ein Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten und einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr erhalten. Reisende mit Wohnsitz in einem Staat des Golf-Kooperationsrats (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, VAE) und mit einem gewerblichen Aufenthaltstitel dürfen für 90 Tage visumfrei nach Oman einreisen, soweit der ursprüngliche Aufenthaltstitel noch mindestens drei Monate gültig ist. Die Einreise ist auch gestattet, wenn sie aus einem anderen Land erfolgt.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft des Oman in Berlin und die omanische Polizei sowie Oman Airports.
Transit
Für den Transit am internationalen Flughafen Maskat ist kein Visum erforderlich, wenn ein durchgebuchtes Ticket für den Weiterflug vorliegt und der internationale Transitbereich nicht verlassen wird.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Visum zur einmaligen Einreise.
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35244
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Oman 23.05.2024
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Oman
Stand 23.05.2024
Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Geld/Kreditkarten)
Reiseinfos
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Rial Omani (OMR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten (nicht Debitkarten (Girocard)) sind vielerorts möglich. Dabei ist regelmäßig die Eingabe der persönlichen PIN-Nummer erforderlich.
Gruß
Birgitt




