Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 21.07.2015
(Unverändert gültig seit: 21.07.2015)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
Aktuelle Hinweise
Am 20.07.2015 gab es in der türkischen Grenzstadt Suruc infolge eines Anschlags mindestens dreißig Tote und rund einhundert Verletzte. Es besteht die Gefahr von weiteren terroristischen Anschlägen und Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen besonders in Grenznähe. In der Nähe der syrischen Stadt Kobani/ Ain al-Arab und an anderen Orten gingen zudem in letzter Zeit wiederholt Granaten aus Syrien auf türkischem Gebiet nieder.
Angesichts der angespannten Situation wird dringend empfohlen, sich nicht in der Nähe der Grenzen zu Syrien und Irak aufzuhalten und insbesondere Grenzanlagen zu meiden (siehe auch Hinweise unter „Reisen über Land“.) Es wird geraten, die Medienberichterstattung zur aktuellen Lage zu verfolgen.
In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Sanliurfa, Diyarbakir, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Mus, Tunceli, Sirnak, Hakkari und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Die aktuelle Berichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden.
Deutsche, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, haben die Möglichkeit, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren unter: service.diplo.de. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakir, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Mus, Tunceli, Sirnak, Hakkari und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen militanter Gruppierungen in der Vergangenheit auch gegen nicht-militärische Ziele muss in allen Teilen der Türkei weiterhin grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Am 06.01.2015 kam es zu einem Selbstmordanschlag auf eine Polizeistation im Zentrum von Istanbul. Am 18.01.2015 wurden erneut Bomben im Stadtgebiet von Istanbul gefunden. Am 01.04.2015 gab es einen Selbstmordanschlag auf das Hauptquartier der Polizei in Istanbul. Bei der Explosion einer Autobombe an dem türkisch-syrischen Grenzübergang Öncüpinar (Provinz Kilis) sind am 27. Februar 2014 mindestens 30 Menschen ums Leben gekommen. Bereits am 20. Januar 2014 explodierten am syrisch-türkischen Grenzübergang Bab al-Hawa zwei Autobomben. Dabei wurden mindestens 16 Menschen getötet. Dieser Anschlag geschah auf der syrischen Seite des Grenzübergangs.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, belebte Plätze im innerstädtischen Bereich, Verkehrsmittel des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs sowie Regierungs- und Militäreinrichtungen zu meiden bzw. die Anwesenheiten an solchen Orten auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken. Bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften starben in der Zeit vom 07. bis 09. Oktober 2014 Dutzende Menschen
Bei Demonstrationen, die in Städten im Südosten des Landes sowie vor allem in Istanbul, Ankara und Izmir stattfinden, kann es zu Gewalt, Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern sowie Festnahmen kommen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften starben in der Zeit vom 07. bis 09. Oktober 2014 Dutzende Menschen. Es wird dringend geraten, sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen fernzuhalten und sich besonders umsichtig zu verhalten. Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden.
Bei Reisen in den Südosten des Landes ist darüber hinaus mit starken Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und Militärbewegungen zu rechnen. Seit Ende 2012 finden Gespräche zwischen der Regierung und der PKK zur Beendigung des Kurdenkonflikts statt, in deren Rahmen derzeit von beiden Seiten eine Waffenruhe vereinbart wurde, die jedoch nicht durchgehend eingehalten wird. Im Oktober 2014 kam es in mehreren Provinzen im Südosten zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und Sicherheitskräften.
Es wird jedoch weiterhin bei Reisen in den Südosten des Landes zu größter Vorsicht geraten. Von Überlandfahrten sollte dort nach Möglichkeit abgesehen werden.
Reisen über Land
In Bereichen nahe der syrischen Grenze ist mit verstärktem Militär- und Gendarmerieaufkommen (Jandarma) zu rechnen. Es wird aufgrund der aktuellen Auseinandersetzungen im türkisch-syrischen Grenzgebiet empfohlen, sich nicht in der Nähe der türkisch-syrischen Grenze und in grenznahen Ortschaften aufzuhalten, insbesondere türkisch-syrische Grenzanlagen zu meiden und diese auch nicht zu fotografieren.
Die früheren militärischen Sperrgebiete in den Provinzen Siirt, Sirnak, Mardin und Hakkâri, deren Betreten grundsätzlich verboten war und die einer strengen Kontrolle unterlagen, sind aufgehoben worden. Dennoch kann es weiterhin zur Einrichtung von zeitweiligen Sicherheitszonen insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie nordwestlich von Diyarbakir und südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak) kommen.
Militärsperrgebiete sind nicht immer eindeutig gekennzeichnet. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Sollten Sie beabsichtigen, in den entsprechenden Provinzen, in denen Sicherheitszonen und Sperrgebiete ausgewiesen sind, zu reisen, wird geraten, vor Reiseantritt das für Ihren Wohnort zuständige türkische Generalkonsulat oder die türkische Botschaft in Berlin zu kontaktieren, um dort nach der genauen, aktuellen Lage von Sperrgebieten und Sicherheitszonen in der von Ihnen bereisten Region zu fragen. Außerdem ist es empfehlenswert, sich während der Reise tagesaktuell bei der örtlichen Jandarma oder der Polizei nach der Lage dieser Gebiete zu erkundigen.
Zu beachten ist grundsätzlich, dass bezüglich militärischer oder anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen regelmäßig ein Fotografier- bzw. Filmverbot besteht. Auch wenn ein solches nicht ausdrücklich kenntlich gemacht ist, sollte im Zweifel eher von Foto- oder Filmaufnahmen absehen werden. Ganz besonders gilt dies in Grenzgebieten. Dort wird zu besonderer Vorsicht geraten. Gerade im türkisch-syrischen Grenzgebiet, aber auch generell an den östlichen Grenzen der Türkei, ist ein hohes Maß an individueller Sensibilität gefordert. Weisungen türkischer Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Allgemeine Reiseinformationen
Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können.
Umgang mit sexuellen Minderheiten
Homosexualität ist in der Türkei nicht strafbar. An der jährlich stattfindenden Pride Parade in Istanbul nahmen zuletzt mehrere Zehntausend Menschen teil. Es wird jedoch auf Vorfälle von Gewalt nicht-staatlicher Seite hingewiesen, bei denen es zu Übergriffen auf LGBTI Personen gekommen ist. Mit z.T. starken Vorurteilen gegenüber dieser Personengruppe in der türkischen Gesellschaft sollte deshalb gerechnet werden.
Zahlungsmittel
In vielen Gebieten der Türkei, selbst in größeren Städten, ist es problematisch Reiseschecks einzulösen. Allerdings lässt sich mit einer deutschen EC-Karte in Verbindung mit der PIN an Geldautomaten problemlos Geld abheben (wenn beide mit dem Symbol „Maestro“ versehen sind).
Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. In den meisten Fällen muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.
Taxi
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul sollte man sich vorher über den ungefähren Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten nicht ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt eingeschaltet wird. Die Hotels dienen hierbei als eine sichere Informationsquelle.
Straßenverkehr
Der türkische Straßenverkehr, vor allen Dingen in den Städten, ist meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Man sollte sich defensiv verhalten und sich nicht auf Auseinandersetzungen einlassen, da bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer drohen können.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden, gerade auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung, und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen.
Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen.
Bahnreisen
Die kürzlich eröffnete Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Ankara und Istanbul wurde trotz Warnungen von Experten bereits für den Zugverkehr geöffnet, ist jedoch bisher nicht völlig fertiggestellt. Deswegen besteht auf dieser Strecke derzeit noch ein erhöhtes Risiko von Zugausfällen und Unfällen.
Hinweise für Menschen mit Behinderungen:
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.
Ausflüge
Bei angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche Ausübung von Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich Reisende verwahren und ggf. später auch bei den Reiseveranstaltern beschweren.
Alkohol
Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.
Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Vorsicht vor Taschendieben ist besonders in der Großstadt Istanbul angezeigt. Die Zahl von Straßendiebstählen, besonders in belebten Zonen, ist in Istanbul weiterhin hoch. Allgemein gilt, dass auf Taschen und Geldbörsen überall da, wo Menschenmengen sind, besonders geachtet werden sollte. Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in einer Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben.
In Istanbul kommt es immer wieder zu zahlreichen Passdiebstählen. Das Auswärtige Amt empfiehlt Reisenden, Pässe und Ausweispapiere an sicherer Stelle zu verwahren (etwa im Hotel-Safe) und lediglich Kopien mitzuführen.
Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.
Informationen der deutschen Botschaft Ankara zufolge sind deutsche Türkei-Urlauber nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet in letzter Zeit Opfer von Betrugsfällen geworden. Unter dem Vorwand einer fälligen Steuerrückzahlung oder einer Gebühr für einen Lotteriegewinn werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union Transfer in die Türkei veranlasst. Diese Aufforderungen entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage. Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich in solchen Fällen vorab an die zuständen Polizeibehörden in Deutschland zu wenden.
Gruß
Birgitt




