Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 30.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 21.07.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 21.07.2015
(Unverändert gültig seit: 21.07.2015)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen


Aktuelle Hinweise
Am 20.07.2015 gab es in der türkischen Grenzstadt Suruc infolge eines Anschlags mindestens dreißig Tote und rund einhundert Verletzte. Es besteht die Gefahr von weiteren terroristischen Anschlägen und Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen besonders in Grenznähe. In der Nähe der syrischen Stadt Kobani/ Ain al-Arab und an anderen Orten gingen zudem in letzter Zeit wiederholt Granaten aus Syrien auf türkischem Gebiet nieder.
Angesichts der angespannten Situation wird dringend empfohlen, sich nicht in der Nähe der Grenzen zu Syrien und Irak aufzuhalten und insbesondere Grenzanlagen zu meiden (siehe auch Hinweise unter „Reisen über Land“.) Es wird geraten, die Medienberichterstattung zur aktuellen Lage zu verfolgen.
In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Sanliurfa, Diyarbakir, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Mus, Tunceli, Sirnak, Hakkari und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Die aktuelle Berichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden.
Deutsche, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, haben die Möglichkeit, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren unter: service.diplo.de. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakir, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Mus, Tunceli, Sirnak, Hakkari und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen militanter Gruppierungen in der Vergangenheit auch gegen nicht-militärische Ziele muss in allen Teilen der Türkei weiterhin grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Am 06.01.2015 kam es zu einem Selbstmordanschlag auf eine Polizeistation im Zentrum von Istanbul. Am 18.01.2015 wurden erneut Bomben im Stadtgebiet von Istanbul gefunden. Am 01.04.2015 gab es einen Selbstmordanschlag auf das Hauptquartier der Polizei in Istanbul. Bei der Explosion einer Autobombe an dem türkisch-syrischen Grenzübergang Öncüpinar (Provinz Kilis) sind am 27. Februar 2014 mindestens 30 Menschen ums Leben gekommen. Bereits am 20. Januar 2014 explodierten am syrisch-türkischen Grenzübergang Bab al-Hawa zwei Autobomben. Dabei wurden mindestens 16 Menschen getötet. Dieser Anschlag geschah auf der syrischen Seite des Grenzübergangs.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, belebte Plätze im innerstädtischen Bereich, Verkehrsmittel des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs sowie Regierungs- und Militäreinrichtungen zu meiden bzw. die Anwesenheiten an solchen Orten auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken. Bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften starben in der Zeit vom 07. bis 09. Oktober 2014 Dutzende Menschen
Bei Demonstrationen, die in Städten im Südosten des Landes sowie vor allem in Istanbul, Ankara und Izmir stattfinden, kann es zu Gewalt, Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern sowie Festnahmen kommen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften starben in der Zeit vom 07. bis 09. Oktober 2014 Dutzende Menschen. Es wird dringend geraten, sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen fernzuhalten und sich besonders umsichtig zu verhalten. Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden.
Bei Reisen in den Südosten des Landes ist darüber hinaus mit starken Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und Militärbewegungen zu rechnen. Seit Ende 2012 finden Gespräche zwischen der Regierung und der PKK zur Beendigung des Kurdenkonflikts statt, in deren Rahmen derzeit von beiden Seiten eine Waffenruhe vereinbart wurde, die jedoch nicht durchgehend eingehalten wird. Im Oktober 2014 kam es in mehreren Provinzen im Südosten zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und Sicherheitskräften.
Es wird jedoch weiterhin bei Reisen in den Südosten des Landes zu größter Vorsicht geraten. Von Überlandfahrten sollte dort nach Möglichkeit abgesehen werden.
Reisen über Land
In Bereichen nahe der syrischen Grenze ist mit verstärktem Militär- und Gendarmerieaufkommen (Jandarma) zu rechnen. Es wird aufgrund der aktuellen Auseinandersetzungen im türkisch-syrischen Grenzgebiet empfohlen, sich nicht in der Nähe der türkisch-syrischen Grenze und in grenznahen Ortschaften aufzuhalten, insbesondere türkisch-syrische Grenzanlagen zu meiden und diese auch nicht zu fotografieren.
Die früheren militärischen Sperrgebiete in den Provinzen Siirt, Sirnak, Mardin und Hakkâri, deren Betreten grundsätzlich verboten war und die einer strengen Kontrolle unterlagen, sind aufgehoben worden. Dennoch kann es weiterhin zur Einrichtung von zeitweiligen Sicherheitszonen insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie nordwestlich von Diyarbakir und südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak) kommen.
Militärsperrgebiete sind nicht immer eindeutig gekennzeichnet. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Sollten Sie beabsichtigen, in den entsprechenden Provinzen, in denen Sicherheitszonen und Sperrgebiete ausgewiesen sind, zu reisen, wird geraten, vor Reiseantritt das für Ihren Wohnort zuständige türkische Generalkonsulat oder die türkische Botschaft in Berlin zu kontaktieren, um dort nach der genauen, aktuellen Lage von Sperrgebieten und Sicherheitszonen in der von Ihnen bereisten Region zu fragen. Außerdem ist es empfehlenswert, sich während der Reise tagesaktuell bei der örtlichen Jandarma oder der Polizei nach der Lage dieser Gebiete zu erkundigen.
Zu beachten ist grundsätzlich, dass bezüglich militärischer oder anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen regelmäßig ein Fotografier- bzw. Filmverbot besteht. Auch wenn ein solches nicht ausdrücklich kenntlich gemacht ist, sollte im Zweifel eher von Foto- oder Filmaufnahmen absehen werden. Ganz besonders gilt dies in Grenzgebieten. Dort wird zu besonderer Vorsicht geraten. Gerade im türkisch-syrischen Grenzgebiet, aber auch generell an den östlichen Grenzen der Türkei, ist ein hohes Maß an individueller Sensibilität gefordert. Weisungen türkischer Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können.
Umgang mit sexuellen Minderheiten
Homosexualität ist in der Türkei nicht strafbar. An der jährlich stattfindenden Pride Parade in Istanbul nahmen zuletzt mehrere Zehntausend Menschen teil. Es wird jedoch auf Vorfälle von Gewalt nicht-staatlicher Seite hingewiesen, bei denen es zu Übergriffen auf LGBTI Personen gekommen ist. Mit z.T. starken Vorurteilen gegenüber dieser Personengruppe in der türkischen Gesellschaft sollte deshalb gerechnet werden.
Zahlungsmittel
In vielen Gebieten der Türkei, selbst in größeren Städten, ist es problematisch Reiseschecks einzulösen. Allerdings lässt sich mit einer deutschen EC-Karte in Verbindung mit der PIN an Geldautomaten problemlos Geld abheben (wenn beide mit dem Symbol „Maestro“ versehen sind).
Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. In den meisten Fällen muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.
Taxi
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul sollte man sich vorher über den ungefähren Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten nicht ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt eingeschaltet wird. Die Hotels dienen hierbei als eine sichere Informationsquelle.
Straßenverkehr
Der türkische Straßenverkehr, vor allen Dingen in den Städten, ist meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Man sollte sich defensiv verhalten und sich nicht auf Auseinandersetzungen einlassen, da bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer drohen können.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden, gerade auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung, und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen.
Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen.
Bahnreisen
Die kürzlich eröffnete Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Ankara und Istanbul wurde trotz Warnungen von Experten bereits für den Zugverkehr geöffnet, ist jedoch bisher nicht völlig fertiggestellt. Deswegen besteht auf dieser Strecke derzeit noch ein erhöhtes Risiko von Zugausfällen und Unfällen.
Hinweise für Menschen mit Behinderungen:
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.
Ausflüge
Bei angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche Ausübung von Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich Reisende verwahren und ggf. später auch bei den Reiseveranstaltern beschweren.
Alkohol
Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.
Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Vorsicht vor Taschendieben ist besonders in der Großstadt Istanbul angezeigt. Die Zahl von Straßendiebstählen, besonders in belebten Zonen, ist in Istanbul weiterhin hoch. Allgemein gilt, dass auf Taschen und Geldbörsen überall da, wo Menschenmengen sind, besonders geachtet werden sollte. Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in einer Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben.
In Istanbul kommt es immer wieder zu zahlreichen Passdiebstählen. Das Auswärtige Amt empfiehlt Reisenden, Pässe und Ausweispapiere an sicherer Stelle zu verwahren (etwa im Hotel-Safe) und lediglich Kopien mitzuführen.
Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.
Informationen der deutschen Botschaft Ankara zufolge sind deutsche Türkei-Urlauber nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet in letzter Zeit Opfer von Betrugsfällen geworden. Unter dem Vorwand einer fälligen Steuerrückzahlung oder einer Gebühr für einen Lotteriegewinn werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union Transfer in die Türkei veranlasst. Diese Aufforderungen entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage. Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich in solchen Fällen vorab an die zuständen Polizeibehörden in Deutschland zu wenden.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 27.07.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 27.07.2015
(Unverändert gültig seit: 27.07.2015)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Die türkische Luftwaffe fliegt seit dem 24.07.2015 Luftangriffe gegen PKK- und ISIS-Stellungen in Syrien und im Irak. Dies hat bisher keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ferienregionen.
Am 20.07.2015 gab es in der türkischen Grenzstadt Suruc infolge eines Anschlags mindestens dreißig Tote und rund einhundert Verletzte. Es besteht die Gefahr von weiteren terroristischen Anschlägen und Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen besonders in Grenznähe.
In der Nähe der syrischen Stadt Kobani/ Ain al-Arab und an anderen Orten gingen zudem in letzter Zeit wiederholt Granaten aus Syrien auf türkischem Gebiet nieder. Seit dem Anschlag in Suruc kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK. Als Reaktion darauf kann es zu verstärkter Anschlagstätigkeit der PKK kommen. Bei Reisen über Land wird zu besonderer Umsicht und Vorsicht geraten.
Angesichts der angespannten Situation wird dringend empfohlen, sich nicht in der Nähe der Grenzen zu Syrien und Irak aufzuhalten und insbesondere Grenzanlagen zu meiden (siehe auch Hinweise unter „Reisen über Land“.) Es wird geraten, die Medienberichterstattung zur aktuellen Lage zu verfolgen.
In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Sanliurfa, Diyarbakir, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Mus, Tunceli, Sirnak, Hakkari und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Die aktuelle Berichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden.
Deutsche, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, haben die Möglichkeit, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren unter: http://service.diplo.de/registrierungav. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakir, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Mus, Tunceli, Sirnak, Hakkari und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen militanter Gruppierungen in der Vergangenheit auch gegen nicht-militärische Ziele muss in allen Teilen der Türkei weiterhin grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Am 06.01.2015 kam es zu einem Selbstmordanschlag auf eine Polizeistation im Zentrum von Istanbul. Am 18.01.2015 wurden erneut Bomben im Stadtgebiet von Istanbul gefunden. Am 01.04.2015 gab es einen Selbstmordanschlag auf das Hauptquartier der Polizei in Istanbul. Bei der Explosion einer Autobombe an dem türkisch-syrischen Grenzübergang Öncüpinar (Provinz Kilis) sind am 27. Februar 2014 mindestens 30 Menschen ums Leben gekommen. Bereits am 20. Januar 2014 explodierten am syrisch-türkischen Grenzübergang Bab al-Hawa zwei Autobomben. Dabei wurden mindestens 16 Menschen getötet. Dieser Anschlag geschah auf der syrischen Seite des Grenzübergangs.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, belebte Plätze im innerstädtischen Bereich, Verkehrsmittel des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs sowie Regierungs- und Militäreinrichtungen zu meiden bzw. die Anwesenheiten an solchen Orten auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken.
Bei Demonstrationen, die in Städten im Südosten des Landes sowie vor allem in Istanbul, Ankara und Izmir stattfinden, kann es zu Gewalt, Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern sowie Festnahmen kommen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften starben in der Zeit vom 07. bis 09. Oktober 2014 Dutzende Menschen. Es wird dringend geraten, sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen fernzuhalten und sich besonders umsichtig zu verhalten. Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden.
Bei Reisen in den Südosten des Landes ist darüber hinaus mit starken Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und Militärbewegungen zu rechnen.
Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Von Überlandfahrten sollte dort nach Möglichkeit abgesehen werden.
Reisen über Land
In Bereichen nahe der syrischen Grenze ist mit verstärktem Militär- und Gendarmerieaufkommen (Jandarma) zu rechnen. Es wird aufgrund der aktuellen Auseinandersetzungen im türkisch-syrischen Grenzgebiet empfohlen, sich nicht in der Nähe der türkisch-syrischen Grenze und in grenznahen Ortschaften aufzuhalten, insbesondere türkisch-syrische Grenzanlagen zu meiden und diese auch nicht zu fotografieren.
Die früheren militärischen Sperrgebiete in den Provinzen Siirt, Sirnak, Mardin und Hakkâri, deren Betreten grundsätzlich verboten war und die einer strengen Kontrolle unterlagen, sind aufgehoben worden. Dennoch kann es weiterhin zur Einrichtung von zeitweiligen Sicherheitszonen insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie nordwestlich von Diyarbakir und südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak) kommen.
Militärsperrgebiete sind nicht immer eindeutig gekennzeichnet. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Sollten Sie beabsichtigen, in den entsprechenden Provinzen, in denen Sicherheitszonen und Sperrgebiete ausgewiesen sind, zu reisen, wird geraten, vor Reiseantritt das für Ihren Wohnort zuständige türkische Generalkonsulat oder die türkische Botschaft in Berlin zu kontaktieren, um dort nach der genauen, aktuellen Lage von Sperrgebieten und Sicherheitszonen in der von Ihnen bereisten Region zu fragen. Außerdem ist es empfehlenswert, sich während der Reise tagesaktuell bei der örtlichen Jandarma oder der Polizei nach der Lage dieser Gebiete zu erkundigen.
Zu beachten ist grundsätzlich, dass bezüglich militärischer oder anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen regelmäßig ein Fotografier- bzw. Filmverbot besteht. Auch wenn ein solches nicht ausdrücklich kenntlich gemacht ist, sollte im Zweifel eher von Foto- oder Filmaufnahmen absehen werden. Ganz besonders gilt dies in Grenzgebieten. Dort wird zu besonderer Vorsicht geraten. Gerade im türkisch-syrischen Grenzgebiet, aber auch generell an den östlichen Grenzen der Türkei, ist ein hohes Maß an individueller Sensibilität gefordert. Weisungen türkischer Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten
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Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 29.07.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 29.07.2015 (Unverändert gültig seit: 29.07.2015)

Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise

Die türkische Luftwaffe fliegt seit dem 24.07.2015 Luftangriffe gegen PKK- und ISIS-Stellungen in Syrien und im Irak. Dies hat bisher keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ferienregionen.
Am 20.07.2015 gab es in der türkischen Grenzstadt Suruc infolge eines Anschlags mindestens dreißig Tote und rund einhundert Verletzte. Es besteht die Gefahr von weiteren terroristischen Anschlägen und Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen besonders in Grenznähe.

In der Nähe der syrischen Stadt Kobani/ Ain al-Arab und an anderen Orten gingen zudem in letzter Zeit wiederholt Granaten aus Syrien auf türkischem Gebiet nieder. Seit dem Anschlag in Suruc kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK. Als Reaktion darauf kann es zu verstärkter Anschlagstätigkeit der PKK kommen. Bei Reisen über Land wird zu besonderer Umsicht und Vorsicht geraten. Darüber hinaus gibt es Hinweise auf mögliche Anschläge auf die U-Bahn und Bushaltestellen in Istanbul.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 10.08.2015 (Unverändert gültig seit: 10.08.2015)

Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise

Am 10.08.2015 wurde auf das Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in Istanbul geschossen.
Die türkische Luftwaffe fliegt seit dem 24.07.2015 Luftangriffe gegen PKK- und ISIS-Stellungen in Syrien und im Irak. Dies hat bisher keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ferienregionen.
Am 20.07.2015 gab es in der türkischen Grenzstadt Suruc infolge eines Anschlags mindestens dreißig Tote und rund einhundert Verletzte. Es besteht die Gefahr von weiteren terroristischen Anschlägen und Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen besonders in Grenznähe.

In der Nähe der syrischen Stadt Kobani/ Ain al-Arab und an anderen Orten gingen zudem in letzter Zeit wiederholt Granaten aus Syrien auf türkischem Gebiet nieder. Seit dem Anschlag in Suruc kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK. Als Reaktion darauf kann es zu verstärkter Anschlagstätigkeit der PKK kommen. Bei Reisen über Land wird zu besonderer Umsicht und Vorsicht geraten. Darüber hinaus gibt es Hinweise auf mögliche Anschläge auf die U-Bahn und Bushaltestellen in Istanbul.
Angesichts der angespannten Situation wird dringend empfohlen, sich nicht in der Nähe der Grenzen zu Syrien und Irak aufzuhalten und insbesondere Grenzanlagen zu meiden (siehe auch Hinweise unter „Reisen über Land“.) Es wird geraten, die Medienberichterstattung zur aktuellen Lage zu verfolgen.
In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Sanliurfa, Diyarbakir, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Mus, Tunceli, Sirnak, Hakkari und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Die aktuelle Berichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden.
Deutsche, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, haben die Möglichkeit, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren unter: http://service.diplo.de/registrierungav. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakir, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Mus, Tunceli, Sirnak, Hakkari und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 24.08.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 24.08.2015
(Unverändert gültig seit: 24.08.2015)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Aktuelle Hinweise
Seit Juli 2015 führen die Türkei und Verbündete militärische Operationen im Grenzgebiet zu Syrien und Irak durch. In der Folge hat sich die Gefahr terroristischer Anschläge erhöht.
Bisher ergeben sich hieraus keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ferienregionen an der Mittelmeerküste.
In Istanbul kam es im August 2015 zu mehreren terroristischen Anschlägen.
Bei einem Bombenanschlag auf eine Polizeistation in Istanbul am 10.08.2015 gab es mehrere Tote und Verletzte. Am gleichen Tag wurde auf Polizisten vor dem Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in Istanbul geschossen. Am 19.08.2015 kam es bei einem Polizeieinsatz vor dem Dolmabahce-Palast in Istanbul zu einem Schusswechsel.
Bei Reisen nach Istanbul wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Reisenden wird empfohlen, die Anwesenheit an belebten Plätzen im innerstädtischen Bereich und in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß einzuschränken sowie Regierungs- und Militäreinrichtungen zu meiden. Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Umsicht und Vorsicht geraten.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.
Am 20.07.2015 wurden in der türkischen Grenzstadt Suruç bei einem Anschlag mindestens 30 Personen getötet und rund100 verletzt. Seit dem Anschlag in Suruc kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK sowie zu vermehrten Anschlägen.
Deutsche, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, haben die Möglichkeit, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren unter: http://service.diplo.de/registrierungav. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakir, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Mus, Tunceli, Sirnak, Hakkari und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen militanter Gruppierungen in der Vergangenheit auch gegen nicht-militärische Ziele muss in allen Teilen der Türkei weiterhin grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Im Januar 2015 wurden mehrfach Selbstmordanschläge auf Polizeieinrichtungen in Istanbul verübt. Am 10.08.2015 erfolgte ein Angriff auf Polizisten vor dem US-Konsulat in Istanbul, sowie ein Selbstmordattentat mit einer Autobombe auf eine Polizeiwache in Istanbul.
Ein Selbstmordattentäter hat am 20.07.2015 in Suruç 33 zumeist Jugendliche bei einer Veranstaltung in den Tod gerissen. Bei der Explosion von Autobomben am türkisch-syrischen Grenzübergang Öncüpinar (Provinz Kilis) und am syrisch-türkischen Grenzübergang Bab al-Hawa Anfang 2014 kamen zahlreiche Menschen ums Leben.
Demonstrationen
Bei Demonstrationen, die in Städten im Südosten des Landes sowie vor allem in Istanbul, Ankara und Izmir stattfinden, kann es zu Gewalt, Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern sowie Festnahmen kommen. Es wird dringend geraten, sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen fernzuhalten und sich besonders umsichtig zu verhalten.
Reisen über Land
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.
In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanliurfa, Diyarbakır, Mardın, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şirnak, Hakkari und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.
Bei Reisen in den Südosten des Landes ist darüber hinaus mit starken Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und Militärbewegungen zu rechnen. Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Von Überlandfahrten sollte dort nach Möglichkeit abgesehen werden. Reisende sollten immer gültige Ausweispapiere mit sich führen.
In Bereichen nahe der syrischen Grenze ist mit verstärktem Militär- und Gendarmerieaufkommen (Jandarma) zu rechnen. Türkisch-syrische Grenzanlagen sind zu meiden.
Die früheren militärischen Sperrgebiete in den Provinzen Siirt, Şirnak und Mardin, deren Betreten grundsätzlich verboten war und die einer strengen Kontrolle unterlagen, sind aufgehoben worden. Dennoch kann es weiterhin zur Einrichtung von zeitweiligen Sicherheitszonen insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkari entlang der Grenze zum Irak sowie nordwestlich von Diyarbakir und südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak) kommen, aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkari und Aǧri.
Militärsperrgebiete sind nicht immer eindeutig gekennzeichnet und unterliegen Anpassungen. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Reisenden, die beabsichtigen, die entsprechenden Provinzen, in denen Sicherheitszonen und Sperrgebiete ausgewiesen sind, zu bereisen, wird geraten, vor Reiseantritt das für ihren Wohnort zuständige türkische Generalkonsulat oder die türkische Botschaft in Berlin zu kontaktieren, um dort nach der genauen, aktuellen Lage von Sperrgebieten und Sicherheitszonen in der bereisten Region zu fragen. Außerdem ist es empfehlenswert, sich während der Reise tagesaktuell bei der örtlichen Jandarma oder der Polizei nach der Lage dieser Gebiete zu erkundigen.
Zu beachten ist grundsätzlich, dass bezüglich militärischer oder anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen regelmäßig ein Fotografier- bzw. Filmverbot besteht. Das gilt insbesondere für Grenzanlagen. Auch wenn ein solches nicht ausdrücklich kenntlich gemacht ist, sollte im Zweifel eher von Foto- oder Filmaufnahmen absehen werden. Ganz besonders gilt dies in Grenzgebieten. Dort wird zu besonderer Vorsicht geraten. Gerade im türkisch-syrischen Grenzgebiet, aber auch generell an den östlichen Grenzen der Türkei, ist ein hohes Maß an individueller Sensibilität gefordert. Weisungen türkischer Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten
Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnisse mehr den Berg Ararat zu besteigen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: grundsätzlich ja, Einschränkungen s. u.
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild, ab dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild notwendig
Anmerkungen:
Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten "Reiseausweis als Passersatz" (s. Muster unter http://www.bundespolizei.de/).
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Empfehlungen
Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Bei der Einreise kann der Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Personalausweis oder der Kinderreiseausweis auch seit höchstens seit einem Jahr abgelaufen sein, nicht jedoch der vorläufige Personalausweis.
Dies gilt für die folgenden Grenzübergänge:
- am griechisch-türkischen Grenzübergang
- an den Grenzübergängen in Istanbul, Izmir, Canakkale, Mugla, Antalya, Mersin, Iskenderun und Aydin
- an den Flughäfen Yesilköy (Istanbul) und Esenboga (Ankara).
Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Reisenden wird empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern.
Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben.
Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.
In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch nicht gestattet.
Reisenden wird empfohlen, sich stets ausweisen zu können.
Visum
Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Damit soll die Rechtslage in der Türkei grundsätzlich der in Deutschland geltenden angepasst werden.
Die bisherige Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist seit dem 1. Februar 2012 nicht mehr möglich.

Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 90 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit ein Visum zur Besteigung des Ararat eingeholt haben, benötigen für einen darüber hinausgehenden Aufenthalt in der Türkei eine Erlaubnis, die umgehend nach Ende der Bergtour bei der Ausländerpolizei der Sicherheitsdirektion der Provinz (il emniyet müdürülüğü) einzuholen ist.
Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist. Türkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist zwar möglich, die Ausreise aus der Türkei mit einem von deutschen Behörden ausgestellten Pass dagegen nicht immer.
Bei der Reise in die Türkei auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden. In Serbien sind seit dem 12.06.2010 eine Einreise und ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit dem Bundespersonalausweis möglich.
Hinweise zur Einreise von Minderjährigen
Besondere Vorschriften für allein reisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.
Kinder türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis, Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.
Weiterreise in Drittländer
Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.
Für Reisende, die über die Türkei nach Afghanistan, Indien, Pakistan, Nigeria oder Tadschikistan reisen möchten, teilte das Gesundheitsministeriums der Türkei im Juli 2011 mit, dass aufgrund der hohen Anzahl an Polioerkrankungen (= Kinderlähmung) in den entsprechenden Ländern der o. g. Personenkreis eine Dosis Schluckimpfung (zwei Tropfen) gegen Polio bei der Ausreise erhalten soll, sofern nicht bescheinigt werden kann, dass innerhalb des letzten Monats vor Reisebeginn eine solche Impfung bereits vorgenommen wurde. Wenn die Impfung abgelehnt wird, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben. Eine Ablehnung der Impfung kann die Verweigerung der (Wieder)Einreise zur Folge haben.
Weiterreise nach Georgien
Die Reise von der Türkei nach Georgien ist nur mit einem gültigen Reisepass möglich.
Weiterreise in den Irak
Die Ausreise aus der Türkei in den Irak ist seit dem 01.07.2004 nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak hingewiesen. Deutsche Staatsangehörige sind seit dem 01.07.2004 visumspflichtig.
Weiterreise nach Syrien
Anlässlich der aktuellen Situation in Syrien warnt das Auswärtige Amt ausdrücklich vor Reisen in dieses Land. Es wird auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Syrien hingewiesen. Aktuellen Nachrichten zufolge hat die syrische Regierung im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien verstärkt Minen ausgelegt, um syrische Staatsangehörige an der Flucht in die Türkei zu hindern.
Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.
Einreise in die Türkei aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarates sind
Die Einreise in die Türkei ist aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarats (wie z. B. Irak) sind, nur mit dem Reisepass möglich.
Einreise mit dem Pkw
Bei der Einreise in die Türkei mit dem Pkw ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden.
Der türkische Zoll stellt ein Formular aus, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr festgelegt wird. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.
Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, kann eine Versicherung an der Grenze für die Dauer von mindestens 30 Tagen abgeschlossen werden. Die Kosten variieren je nach Versicherungsdauer und Fahrzeugtyp. Sinnvoll ist auch, sich bereits vor Antritt der Reise mit dem eigenen Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen und prüfen zu lassen, ob die Reise in den asiatischen Teil der Türkei nicht bereits in der eigenen Kfz-Versicherung enthalten ist oder gegen Aufpreis für den Zeitraum inkludiert werden kann.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende / Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.
In der Türkei gilt für Auto- und Motorradfahrer eine 0,5 Promillegrenze. Für das Führen von Lastkraftwagen, PKW mit Anhänger und Bussen (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) gilt eine 0,0 Promillegrenze. Die Strafen bei Verkehrsdelikten wurden in jüngster Zeit drastisch erhöht.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 11.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 11.09.2015
(Unverändert gültig seit: 11.09.2015)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Seit Juli 2015 führen die Türkei und Verbündete militärische Operationen im Grenzgebiet zu Syrien und Irak durch. In der Folge hat sich die Gefahr terroristischer Anschläge erhöht.
Bisher ergeben sich hieraus keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ferienregionen an der Mittelmeerküste.
In Istanbul kam es im August 2015 zu mehreren terroristischen Anschlägen.
Bei einem Bombenanschlag auf eine Polizeistation in Istanbul am 10.08.2015 gab es mehrere Tote und Verletzte. Am gleichen Tag wurde auf Polizisten vor dem Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in Istanbul geschossen. Am 19.08.2015 kam es bei einem Polizeieinsatz vor dem Dolmabahce-Palast in Istanbul zu einem Schusswechsel.

Bei Demonstrationen, die insbesondere in größeren Städten stattfinden, kann es zu Gewalt, Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern sowie Festnahmen kommen. Es wird dringend geraten, sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen fernzuhalten und sich besonders umsichtig zu verhalten.
Bei Reisen nach Istanbul wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Reisenden wird empfohlen, die Anwesenheit an belebten Plätzen im innerstädtischen Bereich und in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß einzuschränken sowie Regierungs- und Militäreinrichtungen zu meiden. Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Umsicht und Vorsicht geraten.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.
Am 20.07.2015 wurden in der türkischen Grenzstadt Suruç bei einem Anschlag mindestens 30 Personen getötet und rund 100 verletzt. Seit dem Anschlag in Suruc kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK sowie zu vermehrten Anschlägen. In der Stadt Cizre kommt es seit dem 09.09.2015 zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und terroristischen Gruppen. Die türkischen Sicherheitskräfte haben die Stadt abgeriegelt. Von Reisen in die Provinzen Srnak und Hakkari wird dringend abgeraten.
Deutsche, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, haben die Möglichkeit, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren unter: http://service.diplo.de/registrierungav. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakir, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Mus, Tunceli, Sirnak, Hakkari und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen militanter Gruppierungen in der Vergangenheit auch gegen nicht-militärische Ziele muss in allen Teilen der Türkei weiterhin grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Im Januar 2015 wurden mehrfach Selbstmordanschläge auf Polizeieinrichtungen in Istanbul verübt. Am 10.08.2015 erfolgte ein Angriff auf Polizisten vor dem US-Konsulat in Istanbul, sowie ein Selbstmordattentat mit einer Autobombe auf eine Polizeiwache in Istanbul.
Ein Selbstmordattentäter hat am 20.07.2015 in Suruç 33 zumeist Jugendliche bei einer Veranstaltung in den Tod gerissen. Bei der Explosion von Autobomben am türkisch-syrischen Grenzübergang Öncüpinar (Provinz Kilis) und am syrisch-türkischen Grenzübergang Bab al-Hawa Anfang 2014 kamen zahlreiche Menschen ums Leben.
Reisen über Land
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.
In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanliurfa, Diyarbakır, Mardın, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şirnak, Hakkari und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.
Bei Reisen in den Südosten des Landes ist darüber hinaus mit starken Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und Militärbewegungen zu rechnen. Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Von Überlandfahrten sollte dort nach Möglichkeit abgesehen werden. Reisende sollten immer gültige Ausweispapiere mit sich führen.
In Bereichen nahe der syrischen Grenze ist mit verstärktem Militär- und Gendarmerieaufkommen (Jandarma) zu rechnen. Türkisch-syrische Grenzanlagen sind zu meiden.
Die früheren militärischen Sperrgebiete in den Provinzen Siirt, Şirnak und Mardin, deren Betreten grundsätzlich verboten war und die einer strengen Kontrolle unterlagen, sind aufgehoben worden. Dennoch kann es weiterhin zur Einrichtung von zeitweiligen Sicherheitszonen insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkari entlang der Grenze zum Irak sowie nordwestlich von Diyarbakir und südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak) kommen, aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkari und Aǧri.
Militärsperrgebiete sind nicht immer eindeutig gekennzeichnet und unterliegen Anpassungen. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Reisenden, die beabsichtigen, die entsprechenden Provinzen, in denen Sicherheitszonen und Sperrgebiete ausgewiesen sind, zu bereisen, wird geraten, vor Reiseantritt das für ihren Wohnort zuständige türkische Generalkonsulat oder die türkische Botschaft in Berlin zu kontaktieren, um dort nach der genauen, aktuellen Lage von Sperrgebieten und Sicherheitszonen in der bereisten Region zu fragen. Außerdem ist es empfehlenswert, sich während der Reise tagesaktuell bei der örtlichen Jandarma oder der Polizei nach der Lage dieser Gebiete zu erkundigen.
Zu beachten ist grundsätzlich, dass bezüglich militärischer oder anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen regelmäßig ein Fotografier- bzw. Filmverbot besteht. Das gilt insbesondere für Grenzanlagen. Auch wenn ein solches nicht ausdrücklich kenntlich gemacht ist, sollte im Zweifel eher von Foto- oder Filmaufnahmen absehen werden. Ganz besonders gilt dies in Grenzgebieten. Dort wird zu besonderer Vorsicht geraten. Gerade im türkisch-syrischen Grenzgebiet, aber auch generell an den östlichen Grenzen der Türkei, ist ein hohes Maß an individueller Sensibilität gefordert. Weisungen türkischer Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten
Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnisse mehr den Berg Ararat zu besteigen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 14.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 14.09.2015
(Unverändert gültig seit: 14.09.2015)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Seit Juli 2015 führen die Türkei und Verbündete militärische Operationen im Grenzgebiet zu Syrien und Irak durch. In der Folge hat sich die Gefahr terroristischer Anschläge erhöht.
Bisher ergeben sich hieraus keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ferienregionen an der Mittelmeerküste.
In Istanbul kam es im August 2015 zu mehreren terroristischen Anschlägen.
Bei einem Bombenanschlag auf eine Polizeistation in Istanbul am 10.08.2015 gab es mehrere Tote und Verletzte. Am gleichen Tag wurde auf Polizisten vor dem Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in Istanbul geschossen. Am 19.08.2015 kam es bei einem Polizeieinsatz vor dem Dolmabahce-Palast in Istanbul zu einem Schusswechsel.

Bei Demonstrationen, die insbesondere in größeren Städten stattfinden, kann es zu Gewalt, Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern sowie Festnahmen kommen. Es wird dringend geraten, sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen fernzuhalten und sich besonders umsichtig zu verhalten.
Bei Reisen nach Istanbul wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Reisenden wird empfohlen, die Anwesenheit an belebten Plätzen im innerstädtischen Bereich und in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß einzuschränken sowie Regierungs- und Militäreinrichtungen zu meiden. Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Umsicht und Vorsicht geraten.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.
Am 20.07.2015 wurden in der türkischen Grenzstadt Suruç bei einem Anschlag mindestens 30 Personen getötet und rund 100 verletzt. Seit dem Anschlag in Suruc kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK sowie zu vermehrten Anschlägen. In der Stadt Cizre kommt es seit dem 09.09.2015 zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und terroristischen Gruppen. Von Reisen in die Provinzen Srnak und Hakkari wird dringend abgeraten.
Deutsche, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, haben die Möglichkeit, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren unter: http://service.diplo.de/registrierungav. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakir, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Mus, Tunceli, Sirnak, Hakkari und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 10.10.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 10.10.2015 (Unverändert gültig seit: 10.10.2015)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Am 10. Oktober 2015 kam es im Zentrum von Ankara zu einem Anschlag mit Toten und Verletzten. Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, wird empfohlen, insbesondere die Innenstadt von Ankara zu meiden sowie sich über die Reise- und Sicherheitshinweise und Medienberichterstattung informiert zu halten.
Landesweit ist mit einer Zunahme der politischen Spannungen zu rechnen, weitere Anschläge oder gewaltsame Auseinandersetzungensind nicht ausgeschlossen. Es wird daher nochmals dringend darauf hingewiesen, dass sich Reisende von Demonstrationen, Wahlkampfveranstaltungen und größeren Menschenansammlungen, insbesondere in größeren Städten, fernhalten sollten.

Seit Juli 2015 führen die Türkei und Verbündete militärische Operationen im Grenzgebiet zu Syrien und Irak durch. In der Folge hat sich die Gefahr terroristischer Anschläge erhöht. Bisher ergeben sich hieraus keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ferienregionen an der Mittelmeerküste.

In Istanbul kam es im August 2015 zu mehreren terroristischen Anschlägen.
Bei einem Bombenanschlag auf eine Polizeistation in Istanbul am 10.08.2015 gab es mehrere Tote und Verletzte. Am gleichen Tag wurde auf Polizisten vor dem Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in Istanbul geschossen. Am 19.08.2015 kam es bei einem Polizeieinsatz vor dem Dolmabahce-Palast in Istanbul zu einem Schusswechsel.
Bei Reisen nach Istanbul wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Reisenden wird empfohlen, die Anwesenheit an belebten Plätzen im innerstädtischen Bereich und in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß einzuschränken sowie Regierungs- und Militäreinrichtungen zu meiden. Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Umsicht und Vorsicht geraten.

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.

Am 20.07.2015 wurden in der türkischen Grenzstadt Suruç bei einem Anschlag mindestens 30 Personen getötet und rund 100 verletzt. Seit dem Anschlag in Suruc kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK sowie zu vermehrten Anschlägen. In der Stadt Cizre kommt es seit dem 09.09.2015 zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und terroristischen Gruppen. Von Reisen in die Provinzen Srnak und Hakkari wird dringend abgeraten.

Deutsche, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, haben die Möglichkeit, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren unter: http://service.diplo.de/registrierungav. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakir, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Mus, Tunceli, Sirnak, Hakkari und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 14.10.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 14.10.2015
(Unverändert gültig seit: 14.10.2015)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen zu rechnen, Anschläge oder gewaltsame Auseinandersetzungen sind nicht ausgeschlossen. Reisende sollten sich von Demonstrationen, Wahlkampfveranstaltungen und Menschenansammlungen, insbesondere in größeren Städten, fernhalten.
Weiterhin wird empfohlen, die Anwesenheit an belebten Plätzen im innerstädtischen Bereich und in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß einzuschränken sowie den Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen zu vermeiden.
Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten. Generell wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, empfohlen, sich zur Sicherheitslage über diese Reise- und Sicherheitshinweise und Medienberichterstattung informiert zu halten.
Seit Juli 2015 führen die Türkei und Verbündete militärische Operationen im Grenzgebiet zu Syrien und Irak durch. In der Folge hat sich die Gefahr terroristischer Anschläge erhöht. Bisher ergeben sich hieraus keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ferienregionen an der Mittelmeerküste. Am 10. Oktober 2015 kam es im Zentrum von Ankara zu einem Anschlag mit Toten und Verletzten.
Bei Reisen nach Istanbul wird zu erhöhter Vorsicht geraten. In Istanbul kam es im August 2015 zu mehreren terroristischen Anschlägen. Bei einem Bombenanschlag auf eine Polizeistation in Istanbul am 10.08.2015 gab es mehrere Tote und Verletzte. Am gleichen Tag wurde auf Polizisten vor dem Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in Istanbul geschossen. Am 19.08.2015 kam es bei einem Polizeieinsatz vor dem Dolmabahce-Palast in Istanbul zu einem Schusswechsel.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.
Seit dem Anschlag in der türkischen Grenzstadt Suruç am 20.07.2015 kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und und terroristischen Gruppen sowie zu vermehrten Anschlägen. Insbesondere in grenznahen Regionen muss mit militärischen Gefechten, Polizeieinsätzen, anderen Gewaltmaßnahmen und Ausgangssperren gerechnet werden, die auch die Sicherheit von Zivilisten gefährden und ihre Bewegungsfreiheit stark beeinträchtigen können. Von Reisen in die Provinzen Srnak und Hakkari wird dringend abgeraten.
Deutsche, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, haben die Möglichkeit, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren unter: http://service.diplo.de/registrierungav. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakir, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Mus, Tunceli, Sirnak, Hakkari und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 17.11.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 17.11.2015
(Unverändert gültig seit: 13.11.2015)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen


Aktuelle Hinweise
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie der Möglichkeit von gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Reisende sollten sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere in größeren Städten, fernhalten.
Weiterhin wird empfohlen, die Anwesenheit an belebten Plätzen im innerstädtischen Bereich und in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß einzuschränken sowie den Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen zu vermeiden.
Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten. Generell wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung informiert zu halten.
Seit Juli 2015 führen die Türkei und Verbündete militärische Operationen im Grenzgebiet zu Syrien und Irak durch. In der Folge hat sich die Gefahr terroristischer Anschläge erhöht. Am 10. Oktober 2015 kam es im Zentrum von Ankara zu einem Anschlag mit Toten und Verletzten. Die türkischen Sicherheitsbehörden haben daraufhin die Fahndung nach terroristischen Gruppen im Land verstärkt, es kam zu einer Reihe von Festnahmen. Bisher ergeben sich hieraus keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ferienregionen an der Mittelmeerküste.
Bei Reisen nach Istanbul wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
In Istanbul kam es im August 2015 zu mehreren terroristischen Anschlägen. Bei einem Bombenanschlag auf eine Polizeistation in Istanbul am 10.08.2015 gab es mehrere Tote und Verletzte. Am gleichen Tag wurde auf Polizisten vor dem Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in Istanbul geschossen. Am 19.08.2015 kam es bei einem Polizeieinsatz vor dem Dolmabahce-Palast in Istanbul zu einem Schusswechsel.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.
Seit dem Anschlag in der türkischen Grenzstadt Suruç am 20.07.2015 kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und terroristischen Gruppen sowie zu vermehrten Anschlägen. Insbesondere in grenznahen Regionen und Städten im Südosten des Landes muss mit militärischen Gefechten, Polizeieinsätzen, anderen Gewaltmaßnahmen und Ausgangssperren gerechnet werden, die auch die Sicherheit von Zivilisten gefährden und ihre Bewegungsfreiheit stark beeinträchtigen können. Von Reisen in die Provinzen Srnak und Hakkari wird dringend abgeraten.
Deutsche, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, haben die Möglichkeit, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren unter: http://service.diplo.de/registrierungav. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakir, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Mus, Tunceli, Sirnak, Hakkari und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Im Januar 2015 wurden mehrfach Selbstmordanschläge auf Polizeieinrichtungen in Istanbul verübt. Am 10.08.2015 erfolgte ein Angriff auf Polizisten vor dem US-Konsulat in Istanbul, sowie ein Selbstmordattentat mit einer Autobombe auf eine Polizeiwache in Istanbul.
Ein Selbstmordattentäter hat am 20.07.2015 in Suruç 33 zumeist Jugendliche bei einer Veranstaltung in den Tod gerissen. Am 10.10.2015 erfolgte ein Doppelanschlag auf eine Kundgebung in der Hauptstadt Ankara mit 107 Todesopfern. Die türkischen Behörden gehen seither intensiv auch gegen radikale Islamistische Gruppen vor.
Reisen über Land
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.
Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den türkischen Sicherheitskräften und der PKK dauern an. In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanliurfa, Diyarbakır, Mardın, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şirnak, Hakkari und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in diese Gebiete sollten vermieden werden. Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.
Bei Reisen in diese Gebiete ist darüber hinaus mit starken Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und Militärbewegungen zu rechnen.
In Bereichen nahe der syrischen Grenze ist mit verstärktem Militär- und Gendarmerieaufkommen (Jandarma) zu rechnen. Grenzanlagen sind zu meiden.
In den letzten Monaten wurden mehrfach„zeitweilige Sicherheitszonen“ eingerichtet und Ausgangssperren verhängt, darunter in Cizre, in Stadtteilen von Diyarbakir und in Silvan. Sicherheitszonen und Ausgangssperren werden streng kontrolliert, das Betreten der Sicherheitszonen ist strikt verboten, eine Verletzung der Ausgangssperren kann im Falle von Kampfhandlungen lebensgefährlich sein. Zur Einrichtung von Sicherheitszonen und Verhängung von Ausgangssperren kam es bisher insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkari entlang der Grenze zum Irak sowie in Diyarbakir und Umgebung sowie südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak), aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkari, Batman und Aǧri.
Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnis mehr, den Berg Ararat zu besteigen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können.
Militärische Sperrgebiete, Sicherheitszonen und -Einrichtungen
Militärsperrgebiete sind nicht immer eindeutig gekennzeichnet und unterliegen Anpassungen. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Reisenden, die beabsichtigen, die entsprechenden Provinzen, in denen Sicherheitszonen und Sperrgebiete ausgewiesen sind, zu bereisen, wird geraten, vor Reiseantritt das für ihren Wohnort zuständige türkische Generalkonsulat oder die türkische Botschaft in Berlin zu kontaktieren, um dort nach der genauen, aktuellen Lage von Sperrgebieten und Sicherheitszonen in der bereisten Region zu fragen. Außerdem ist es empfehlenswert, sich während der Reise tagesaktuell bei der örtlichen Jandarma oder der Polizei nach der Lage dieser Gebiete zu erkundigen.
Zu beachten ist grundsätzlich, dass bezüglich militärischer oder anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen regelmäßig ein Fotografier- bzw. Filmverbot besteht. Das gilt insbesondere für Grenzanlagen. Auch wenn ein solches nicht ausdrücklich kenntlich gemacht ist, sollte im Zweifel eher von Foto- oder Filmaufnahmen absehen werden. Ganz besonders gilt dies in Grenzgebieten. Dort wird zu besonderer Vorsicht geraten. Gerade im türkisch-syrischen Grenzgebiet, aber auch generell an den östlichen Grenzen der Türkei, ist ein hohes Maß an individueller Sensibilität gefordert. Weisungen türkischer Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
Umgang mit sexuellen Minderheiten
Homosexualität ist in der Türkei nicht strafbar. An der jährlich stattfindenden Pride Parade in Istanbul nahmen zuletzt mehrere Zehntausend Menschen teil. Es wird jedoch auf Vorfälle von Gewalt nicht-staatlicher Seite hingewiesen, bei denen es zu Übergriffen auf LGBTI Personen gekommen ist. Mit z.T. starken Vorurteilen gegenüber dieser Personengruppe in der türkischen Gesellschaft sollte deshalb gerechnet werden.
Zahlungsmittel
In vielen Gebieten der Türkei, selbst in größeren Städten, ist es problematisch Reiseschecks einzulösen. Allerdings lässt sich mit einer deutschen EC-Karte in Verbindung mit der PIN an Geldautomaten problemlos Geld abheben (wenn beide mit dem Symbol „Maestro“ versehen sind).
Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. In den meisten Fällen muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.
Taxi
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul sollte man sich vorher über den ungefähren Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten nicht ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt eingeschaltet wird. Die Hotels dienen hierbei als eine sichere Informationsquelle.
Straßenverkehr
Der türkische Straßenverkehr, vor allen Dingen in den Städten, ist meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Man sollte sich defensiv verhalten und sich nicht auf Auseinandersetzungen einlassen, da bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer drohen können.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden, gerade auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung, und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen.
Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen.
Bahnreisen
Die kürzlich eröffnete Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Ankara und Istanbul wurde trotz Warnungen von Experten bereits für den Zugverkehr geöffnet, ist jedoch bisher nicht völlig fertiggestellt. Deswegen besteht auf dieser Strecke derzeit noch ein erhöhtes Risiko von Zugausfällen und Unfällen.
Hinweise für Menschen mit Behinderungen:
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.
Ausflüge
Bei angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche Ausübung von Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich Reisende verwahren und ggf. später auch bei den Reiseveranstaltern beschweren.
Alkohol
Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.
Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Vorsicht vor Taschendieben ist besonders in der Großstadt Istanbul angezeigt. Die Zahl von Straßendiebstählen, besonders in belebten Zonen, ist in Istanbul weiterhin hoch. Allgemein gilt, dass auf Taschen und Geldbörsen überall da, wo Menschenmengen sind, besonders geachtet werden sollte. Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in einer Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben.
In Istanbul kommt es immer wieder zu zahlreichen Passdiebstählen. Das Auswärtige Amt empfiehlt Reisenden, Pässe und Ausweispapiere an sicherer Stelle zu verwahren (etwa im Hotel-Safe) und lediglich Kopien mitzuführen.
Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.
Informationen der deutschen Botschaft Ankara zufolge sind deutsche Türkei-Urlauber nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet in letzter Zeit Opfer von Betrugsfällen geworden. Unter dem Vorwand einer fälligen Steuerrückzahlung oder einer Gebühr für einen Lotteriegewinn werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union Transfer in die Türkei veranlasst. Diese Aufforderungen entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage. Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich in solchen Fällen vorab an die zuständen Polizeibehörden in Deutschland zu wenden.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 28.12.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 28.12.2015 (Unverändert gültig seit: 28.12.2015)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen

Aktuelle Hinweise

Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Reisende sollten sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere in größeren Städten, fernhalten. Weiterhin wird empfohlen, die Anwesenheit an belebten Plätzen im innerstädtischen Bereich und in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß einzuschränken sowie den Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen zu vermeiden.

Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten. Generell wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung informiert zu halten.

Seit Juli 2015 kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der terroristischen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und ihrer Splitterorganisationen. Seit 15.12. haben die türkischen Sicherheitskräfte Operationen gegen die PKK verstärkt. Insbesondere in grenznahen Regionen und Städten im Südosten des Landes muss mit längeren Ausgangssperren und bewaffneten Auseinandersetzungen gerechnet werden.

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Mardin, Cizre, Silopi und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.

In Istanbul kam es im Dezember 2015 zu mehreren Anschlägen durch terroristische Gruppen. Am 1.12. explodierte eine Rohrbombe an einer Metrostation. Am 23.12. erfolgte ein Angriff mit Mörsergranaten auf einen Teil des internationalen Flughafens Sabiha Gökçen, bei dem eine Mitarbeiterin des Flughafens getötet wurde.

Bei Reisen nach Istanbul wird zu erhöhter Vorsicht geraten.

Deutschen, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, wird empfohlen, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren (unter: http://service.diplo.de/registrierungav) und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.
Generell wird geraten, den Anweisungen der türkischen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Im Januar 2015 wurden mehrfach Selbstmordanschläge auf Polizeieinrichtungen in Istanbul verübt. Am 10.08.2015 erfolgte ein Angriff auf Polizisten vor dem US-Konsulat in Istanbul, sowie ein Selbstmordattentat mit einer Autobombe auf eine Polizeiwache in Istanbul.

Ein Selbstmordattentäter hat am 20.07.2015 in Suruç 33 zumeist Jugendliche bei einer Veranstaltung in den Tod gerissen. Am 10.10.2015 erfolgte ein Doppelanschlag auf eine Kundgebung in der Hauptstadt Ankara mit über 100 Todesopfern. Die türkischen Behörden gehen seither intensiv gegen radikale Islamistische Gruppen vor.

Reisen über Land
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.
Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den türkischen Sicherheitskräften und der PKK haben sich seit Mitte Dezember verschärft. In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in diese Gebiete sollten vermieden werden (ansonsten s. unter „Aktuelle Hinweise“). Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.
In den letzten Monaten wurden mehrfach„zeitweilige Sicherheitszonen“ eingerichtet und Ausgangssperren verhängt, darunter in Cizre, Silopi, Nusaybin, in Stadtteilen von Diyarbakır und in Silvan. Sicherheitszonen und Ausgangssperren werden streng kontrolliert, das Betreten der Sicherheitszonen ist strikt verboten, eine Verletzung der Ausgangssperren kann im Falle von Kampfhandlungen lebensgefährlich sein. Zur Einrichtung von Sicherheitszonen und Verhängung von Ausgangssperren kam es bisher insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie in Diyarbakır und Umgebung sowie südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak), aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkâri, Batman und Aǧrı.

Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnis mehr, den Berg Ararat zu besteigen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können.
Militärische Sperrgebiete, Sicherheitszonen und -Einrichtungen
Militärsperrgebiete sind nicht immer eindeutig gekennzeichnet und unterliegen Anpassungen. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Reisenden, die beabsichtigen, die entsprechenden Provinzen, in denen Sicherheitszonen und Sperrgebiete ausgewiesen sind, zu bereisen, wird geraten, vor Reiseantritt das für ihren Wohnort zuständige türkische Generalkonsulat oder die türkische Botschaft in Berlin zu kontaktieren, um dort nach der genauen, aktuellen Lage von Sperrgebieten und Sicherheitszonen in der bereisten Region zu fragen. Außerdem ist es empfehlenswert, sich während der Reise tagesaktuell bei der örtlichen Jandarma oder der Polizei nach der Lage dieser Gebiete zu erkundigen. Von Reisen in bestimmte Gebiete im Südosten des Landes wird dringend abgeraten (s. Sicherheitshinweise).
Zu beachten ist grundsätzlich, dass bezüglich militärischer oder anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen regelmäßig ein Fotografier- bzw. Filmverbot besteht. Das gilt insbesondere für Grenzanlagen. Auch wenn ein solches nicht ausdrücklich kenntlich gemacht ist, sollte im Zweifel eher von Foto- oder Filmaufnahmen absehen werden. Ganz besonders gilt dies in Grenzgebieten. Dort wird zu besonderer Vorsicht geraten. Weisungen türkischer Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

Umgang mit sexuellen Minderheiten
Homosexualität ist in der Türkei nicht strafbar. An der jährlich stattfindenden Pride Parade in Istanbul nahmen zuletzt mehrere Zehntausend Menschen teil. Es wird jedoch auf Vorfälle von Gewalt nicht-staatlicher Seite hingewiesen, bei denen es zu Übergriffen auf LGBTI Personen gekommen ist. Mit z.T. starken Vorurteilen gegenüber dieser Personengruppe in der türkischen Gesellschaft sollte deshalb gerechnet werden.

Zahlungsmittel
In vielen Gebieten der Türkei, selbst in größeren Städten, ist es problematisch Reiseschecks einzulösen. Allerdings lässt sich mit einer deutschen EC-Karte in Verbindung mit der PIN an Geldautomaten problemlos Geld abheben (wenn beide mit dem Symbol „Maestro“ versehen sind).
Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. In den meisten Fällen muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.

Taxi
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul sollte man sich vorher über den ungefähren Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten nicht ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt eingeschaltet wird. Die Hotels dienen hierbei als eine sichere Informationsquelle.

Straßenverkehr
Der türkische Straßenverkehr, vor allen Dingen in den Städten, ist meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Man sollte sich defensiv verhalten und sich nicht auf Auseinandersetzungen einlassen, da bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer drohen können.

Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden, gerade auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung, und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen.
Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen.

Bahnreisen
Die kürzlich eröffnete Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Ankara und Istanbul wurde trotz Warnungen von Experten bereits für den Zugverkehr geöffnet, ist jedoch bisher nicht völlig fertiggestellt. Deswegen besteht auf dieser Strecke derzeit noch ein erhöhtes Risiko von Zugausfällen und Unfällen.

Hinweise für Menschen mit Behinderungen:
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.

Ausflüge
Bei angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche Ausübung von Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich Reisende verwahren und ggf. später auch bei den Reiseveranstaltern beschweren.

Alkohol
Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.

Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Vorsicht vor Taschendieben ist besonders in der Großstadt Istanbul angezeigt. Die Zahl von Straßendiebstählen, besonders in belebten Zonen, ist in Istanbul weiterhin hoch. Allgemein gilt, dass auf Taschen und Geldbörsen überall da, wo Menschenmengen sind, besonders geachtet werden sollte. Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in einer Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben.
In Istanbul kommt es immer wieder zu zahlreichen Passdiebstählen. Das Auswärtige Amt empfiehlt Reisenden, Pässe und Ausweispapiere an sicherer Stelle zu verwahren (etwa im Hotel-Safe) und lediglich Kopien mitzuführen.
Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 12.01.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 12.01.2016 (Unverändert gültig seit: 12.01.2016)

Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise
Am späten Vormittag des 12. Januar ist es auf dem At Meydani in der Innenstadt von Istanbul zu einer Explosion gekommen. Dabei sind auch Menschen zu Schaden gekommen. Reisenden in Istanbul wird dringend geraten, Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen vorläufig zu meiden und sich über diese Reisehinweise und die Medien zur Lageentwicklung informiert zu halten.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 12.01.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 12.01.2016 (Unverändert gültig seit: 12.01.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am 12. Januar 2016 wurde auf dem At Meydani, in der Innenstadt von Istanbul, ein Terroranschlag verübt, dem deutsche Reisende zum Opfer gefallen sind. Die Ermittlungen der zuständigen Behörden dauern noch an. Reisenden in Istanbul und anderen Großstädten der Türkei wird dringend geraten, Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen zu meiden und sich über die aktuellen Reisehinweise und die Medien zur Lageentwicklung informiert zu halten.


Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Reisende sollten sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere in größeren Städten, fernhalten. Weiterhin wird empfohlen, die Anwesenheit an belebten Plätzen im innerstädtischen Bereich und in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß einzuschränken sowie den Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen zu vermeiden.
Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten. Generell wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung informiert zu halten.
Seit Juli 2015 kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der terroristischen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und ihrer Splitterorganisationen. Seit 15.12. haben die türkischen Sicherheitskräfte Operationen gegen die PKK verstärkt. Insbesondere in grenznahen Regionen und Städten im Südosten des Landes muss mit längeren Ausgangssperren und bewaffneten Auseinandersetzungen gerechnet werden.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Mardin, Cizre, Silopi und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
In Istanbul kam es im Dezember 2015 zu mehreren Anschlägen durch terroristische Gruppen. Am 1.12. explodierte eine Rohrbombe an einer Metrostation. Am 23.12. erfolgte ein Angriff mit Mörsergranaten auf einen Teil des internationalen Flughafens Sabiha Gökçen, bei dem eine Mitarbeiterin des Flughafens getötet wurde.
Bei Reisen nach Istanbul wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Deutschen, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, wird empfohlen, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren (unter: http://service.diplo.de/registrierungav) und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.
Generell wird geraten, den Anweisungen der türkischen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 25.01.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 25.01.2016 (Unverändert gültig seit: 25.01.2016)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: grundsätzlich ja, Einschränkungen s. u.
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten "Reiseausweis als Passersatz" (s. Muster unter http://www.bundespolizei.de/).

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Empfehlungen
Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Bei der Einreise kann der Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Personalausweis oder der Kinderreisepass auch seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein, nicht jedoch der vorläufige Personalausweis.

Dies gilt für die folgenden Grenzübergänge:

- am griechisch-türkischen Grenzübergang
- an den Grenzübergängen in Istanbul, Izmir, Çanakkale, Muğla, Antalya, Mersin, Iskenderun und Aydın
- an den Flughäfen Yeşilköy (Istanbul) und Esenboğa (Ankara).

Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Reisenden wird empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern.

Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben.
Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.
In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen.
Reisenden wird empfohlen, sich stets ausweisen zu können.

Visum
Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Damit soll die Rechtslage in der Türkei grundsätzlich der in Deutschland geltenden angepasst werden.

Die bisherige Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist seit dem 1. Februar 2012 nicht mehr möglich.

Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 90 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.

Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit ein Visum zur Besteigung des Ararat eingeholt haben, benötigen für einen darüber hinausgehenden Aufenthalt in der Türkei eine Erlaubnis, die umgehend nach Ende der Bergtour bei der Ausländerpolizei der Sicherheitsdirektion der Provinz (il emniyet müdürülüğü) einzuholen ist.

Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist. Türkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist zwar möglich, die Ausreise aus der Türkei mit einem von deutschen Behörden ausgestellten Pass dagegen nicht immer.

Bei der Reise in die Türkei auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden. In Serbien sind seit dem 12.06.2010 eine Einreise und ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit dem Bundespersonalausweis möglich.
Hinweise zur Einreise von Minderjährigen

Besondere Vorschriften für allein reisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.

Kinder türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.

Weiterreise in Drittländer
Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.

Für Reisende, die über die Türkei nach Afghanistan, Indien, Pakistan, Nigeria oder Tadschikistan reisen möchten, teilte das Gesundheitsministeriums der Türkei im Juli 2011 mit, dass aufgrund der hohen Anzahl an Polioerkrankungen (= Kinderlähmung) in den entsprechenden Ländern der o. g. Personenkreis eine Dosis Schluckimpfung (zwei Tropfen) gegen Polio bei der Ausreise erhalten soll, sofern nicht bescheinigt werden kann, dass innerhalb des letzten Monats vor Reisebeginn eine solche Impfung bereits vorgenommen wurde. Wenn die Impfung abgelehnt wird, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben. Eine Ablehnung der Impfung kann die Verweigerung der (Wieder)Einreise zur Folge haben.

Weiterreise nach Georgien
Die Reise von der Türkei nach Georgien ist nur mit einem gültigen Reisepass möglich.

Weiterreise in den Irak
Die Ausreise aus der Türkei in den Irak ist seit dem 01.07.2004 nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak hingewiesen. Deutsche Staatsangehörige sind seit dem 01.07.2004 visumspflichtig.

Weiterreise nach Syrien
Anlässlich der aktuellen Situation in Syrien warnt das Auswärtige Amt ausdrücklich vor Reisen in dieses Land. Es wird auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Syrien hingewiesen. Aktuellen Nachrichten zufolge hat die syrische Regierung im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien verstärkt Minen ausgelegt, um syrische Staatsangehörige an der Flucht in die Türkei zu hindern.

Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.

Einreise in die Türkei aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarates sind
Die Einreise in die Türkei ist aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarats (wie z. B. Irak) sind, nur mit dem Reisepass möglich.

Einreise mit dem Pkw
Bei der Einreise in die Türkei mit dem Pkw ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden.

Der türkische Zoll stellt ein Formular aus, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr festgelegt wird. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.

Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, kann eine Versicherung an der Grenze für die Dauer von mindestens 30 Tagen abgeschlossen werden. Die Kosten variieren je nach Versicherungsdauer und Fahrzeugtyp. Sinnvoll ist auch, sich bereits vor Antritt der Reise mit dem eigenen Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen und prüfen zu lassen, ob die Reise in den asiatischen Teil der Türkei nicht bereits in der eigenen Kfz-Versicherung enthalten ist oder gegen Aufpreis für den Zeitraum inkludiert werden kann.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.
In der Türkei gilt für Auto- und Motorradfahrer eine 0,5 Promillegrenze. Für das Führen von Lastkraftwagen, PKW mit Anhänger und Bussen (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) gilt eine 0,0 Promillegrenze. Die Strafen bei Verkehrsdelikten wurden in jüngster Zeit drastisch erhöht.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 18.02.2016 (Unverändert gültig seit: 18.02.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aktuelle Hinweise

Am 17. Februar 2016 detonierte in Ankara eine Autobombe. Dabei wurden nach vorläufigen Angaben 28 Menschen getötet und über 60 verletzt. Der Anschlag richtete sich vermutlich gegen Angehörige des Militärs. Die Ermittlungen dauern noch an.
Am 12. Januar 2016 wurde auf dem At Meydani, in der Innenstadt von Istanbul, ein Terroranschlag verübt, dem deutsche Reisende zum Opfer gefallen sind. Reisenden in Istanbul, Ankara und anderen Großstädten der Türkei wird weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten.

Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Deshalb wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, generell empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung informiert zu halten. Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie der Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen sollten gemieden werden. Zudem sollte die Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß eingeschränkt werden.

Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Seit Juli 2015 kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der terroristischen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und ihrer Splitterorganisationen. Seit 15.12. haben die türkischen Sicherheitskräfte Operationen gegen die PKK verstärkt. Insbesondere in grenznahen Regionen und Städten im Südosten des Landes muss mit längeren Ausgangssperren und bewaffneten Auseinandersetzungen gerechnet werden.

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Mardin, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.

Deutschen, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, wird empfohlen, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren (unter: http://elefand.diplo.de ) und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.Generell wird geraten, den

Anweisungen der türkischen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.

Generell wird geraten, den Anweisungen der türkischen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Seit Januar 2015 gibt es immer wieder Anschläge und Selbstmordanschläge durch terroristische Gruppen mit mehreren Todesopfern.

Reisen über Land

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.

Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den türkischen Sicherheitskräften und der PKK haben sich seit Mitte Dezember verschärft. In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in diese Gebiete sollten vermieden werden (ansonsten s. unter „Aktuelle Hinweise“). Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.

In den letzten Monaten wurden mehrfach„zeitweilige Sicherheitszonen“ eingerichtet und Ausgangssperren verhängt, darunter in Cizre, Silopi, Nusaybin, in Stadtteilen von Diyarbakır und in Silvan. Sicherheitszonen und Ausgangssperren werden streng kontrolliert, das Betreten der Sicherheitszonen ist strikt verboten, eine Verletzung der Ausgangssperren kann im Falle von Kampfhandlungen lebensgefährlich sein. Zur Einrichtung von Sicherheitszonen und Verhängung von Ausgangssperren kam es bisher insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie in Diyarbakır und Umgebung sowie südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak), aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkâri, Batman und Aǧrı.

Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnis mehr, den Berg Ararat zu besteigen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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