Auswärtiges Amt hat geschrieben:Usbekistan
Stand 02.07.2025
Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Geld/Kreditkarten)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)
- Gesundheit (Impfschutz)
Reiseinfos
Geld/Kreditkarten
Die usbekische Währung ist der Sum (UZS). In größeren Städten, vor allem in Samarkand und Bukhara, sind Bargeldabhebungen an örtlichen Geldautomaten in der Regel möglich. Es ist nicht auszuschließen, dass Geldautomaten nicht ausreichend mit Barmitteln bestückt sind oder es Beschränkungen bezüglich der Höhe der Bargeldabhebung gibt. Außerhalb der großen Städte gibt es relativ wenige funktionierende Geldautomaten. Es ist deshalb ratsam, für eine Reise nach Usbekistan Bargeld in EUR oder –da weiter verbreitet – USD mitzunehmen. Die Banknoten sollten in bestem Zustand sein, ohne Verschmutzungen oder Risse, da sie sonst nicht oder nur mit Abschlag umgetauscht werden können.
Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Inoffizieller Devisentausch, z.B. auf Märkten, ist illegal.
Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Übersteigt der Wert der eingeführten Devisen 2.000 USD, muss über die Deviseneinfuhr bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, allerdings nur auf besondere Nachfrage.
Bei der Einreisekontrolle sollten Reisende darauf achten, eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder zurückzuerhalten. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden; anderenfalls muss mit Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.
Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet.
- Bewahren Sie die Einreise-Zollerklärung gut auf.
Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen, Waffen) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 75 Jahre) ist verboten.
Die Einfuhr von Drohnen jeglicher Art nach Usbekistan ist verboten. Die Nutzung von Drohnen ist generell nicht erlaubt.
Es ist vorgeschrieben und wird sehr empfohlen, Medikamente in der Zollerklärung, die Reisende bei der Ein- und Ausreise vorlegen müssen, genau aufzuführen (siehe auch Medizinische Hinweise). Die vom usbekischen Zoll abgestempelte Einfuhrdeklaration ist wichtig als Nachweis der legalen Einfuhr. Es kommt vor, dass usbekische Stellen (z.B. bei der Grenzkontrolle bei der Ausreise) Reisende anhalten, weil sie Medikamente bei sich haben, die in Usbekistan (per se oder ab einer bestimmten Menge) als Droge betrachtet werden und bei der Einfuhr nicht deklariert wurden. Folge können mehrtägige Laboruntersuchungen der Medikamente und Blutproben (d.h. auch Reiseunterbrechung) und hohe Geldstrafen sein.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.