Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Usbekistan:
Stand 01.09.2009 (Unverändert gültig seit: 01.09.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land / Terrorismus
Die Lage in Usbekistan ist ruhig. Weiterhin ist allerdings von einer latenten Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande. Es wird dennoch empfohlen, sich bei Reisen in Usbekistan umsichtig zu verhalten.
Die usbekischen Behörden haben ihre intensiven Sicherheitsvorkehrungen (check-points, Personenkontrollen) beibehalten. Ausländer werden in letzter Zeit verstärkt kontrolliert.
Im Ferghanatal kam es Ende Mai 2009 zu gewaltsamen Zwischenfällen (Selbstmordanschlag in der Stadt Andischan, Angriff auf eine Polizeistation an der Grenze zu Kirgisistan). Die Lage ist seither wieder ruhig. Die Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen der Sicherheitskräfte wurden verstärkt. Touristen sollten die Stadt Andischan bis auf Weiteres meiden. Die Passstraße ins Ferghanatal und die Grenzübergänge nach Kirgisistan sind offen. Dennoch können Probleme beim Passieren der Grenze nach Kirgisistan (temporäre Schließungen etc.) nicht ausgeschlossen werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Registrierung
Innerhalb von drei Tagen müssen sich Ausländer (ausgenommen Diplomaten) beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Die Registrierungsquittung ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw. Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden derzeit äußerst penibel überprüft. Die Mindeststrafe bei Missachtung der Vorschriften beträgt ca. 700,- €. Für eine Anmeldung für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt die Anmeldegebühr 20 US $.
Geld / Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die usbekische Währung ist der Sum. Bei der Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußeren Zustand zu empfehlen. Achtung: Der Umtausch sollte in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Rückumtausch von Sum in US-Dollar ist bei Vorlage von entsprechenden Umtauschbelegen über vorangegangenen Dollarverkauf grundsätzlich möglich. Ein Rücktausch in Euro ist nicht möglich. Travellerschecks und Kreditkarten sind noch unüblich; Geldautomaten sind kaum verbreitet.
Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular „Zollerklärung“ gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage. Achten Sie bei den Einreisekontrollen unbedingt darauf, dass Ihnen eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder ausgehändigt wird. Dieses ist unbedingt aufzubewahren, da es bei Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden muss.
Es ist darauf zu achten, in der Zollerklärung bei Ein- und Ausreise sämtliche mitgeführten Devisen (auch Travellerschecks) anzugeben. Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Verwahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.
Verhaltensempfehlungen
Als Verhaltensmaßnahme empfiehlt es sich, abends und nachts nicht allein und auf keinen Fall zu Fuß in einsameren Stadtteilen oder auch zwar zentralen, aber abends wenig frequentierten Orten wie z.B. Unterführungen unterwegs zu sein. Auf den Straßen, insbesondere im Einzugsbereich der führenden Hotels und auf Basaren besteht immer eine gewisse Gefahr, bestohlen zu werden, die Kriminalitätsrate ist aber nicht höher als in Deutschland.
Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Identitätskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.
Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben.
Hinweise für Autoreisende
In Usbekistan gibt es immer wieder ungerechtfertigte Versuche von Verkehrspolizisten, von Reisenden Geld zu verlangen. Nach längeren Diskussionen wird die Weiterfahrt in der Regel ohne weitere Zahlung gewährt.
Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die von Buchara nach Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent. Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten.
Einreisebestimmungen
Visum
Die Einreise nach Usbekistan ist nur mit einem gültigen Visum möglich, das vor Reiseantritt durch die Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan in Deutschland für einen genau umrissenen Zeitraum und Reisezweck erteilt wird
Für
1. Touristen mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu einem Monat
2. Dienst - oder Geschäftsreisende (mit einer Gültigkeitsdauer des Visums bis zu einem Jahr)
stellen die Vertretungen der Republik Usbekistan innerhalb von drei Werktagen Visa ohne Einladung und ohne nachgewiesene Hotelbuchung aus. Für Visa mit darüber hinaus gehender Gültigkeit werden weitere Unterlagen verlangt.
Vereinzelt wird dennoch eine Einladung verlangt; es empfiehlt sich, in diesen Fällen auf Einhaltung der obigen Regelung zu bestehen. Falls zeitweilige Aufenthalte in Nachbarstaaten mit anschließender Rückkehr nach Usbekistan beabsichtigt sind, muss unbedingt ein Visum mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beantragt werden. Nachträgliche Änderungen sind zumeist nicht möglich.
Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent bei der Einreise ist nicht möglich.
Jeglicher visumsfreie Transitaufenthalt in Usbekistan ist untersagt, ausgenommen ein Aufenthalt im Transitraum des Taschkenter Flughafens.
Reisedokumente
Reisepässe, vorläufige Reisepässe, Kinderreisepässe und Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt. Ein Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird nicht anerkannt. Sämtliche Reisedokumente sollten mindestens noch drei Monate nach Ablauf des usbekischen Visums gültig sein.
Öffnungszeiten der Grenzübergänge
Ein Grenzübertritt auf dem Landweg für Personen, Transportmittel, Waren und sonstiges Eigentum ist ohne Einschränkungen von 09.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr möglich. Einzelne Grenzübergänge sind länger geöffnet. Während der Nachtstunden erfolgt keine Grenzabfertigung, die Grenzübergänge bleiben geschlossen. Im Luft- und Eisenbahnverkehr wird die Grenzkontrolle uneingeschränkt 24 Stunden lang durchgeführt.
Grenzregionen
Reisende in die Region Surhandariya (Grenzgebiet Afghanistan/Tadschikistan) werden gesondert registriert. Bei Verschärfung der Sicherheitslage ist mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Generell wird in allen usbekischen Grenzgebieten zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten, nicht notwendige Reisen in Grenznähe sollten unterbleiben, um Schwierigkeiten mit den lokalen Behörden aus dem Weg zu gehen.
Einige schmale Grenzabschnitte zu Kirgisistan und Tadschikistan sind weiterhin vermint.
Besondere Zollvorschriften
Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen, Waffen) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 75 Jahre) ist verboten.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Ein- und Ausfuhr von Devisen in den „Allgemeinen Reiseinformationen“.
Besondere strafrechtliche VorschriftenBei als strategisch wichtig geltenden Einrichtungen besteht Fotografierverbot. Hierzu zählen die U-Bahn in Taschkent, Flughäfen, Bahnhöfe, Tunnels, Brücken sowie andere öffentliche Gebäude. Grenzanlagen und Grenzbefestigungen fallen ebenfalls unter das Fotografierverbot.
Homosexuelle Handlungen von Männern sind strafrechtlich verboten und werden lt. Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe ab drei Jahren geahndet, in der Praxis aber selten vor Gericht gebracht. Das usbekische Strafrecht enthält keine Vorschriften zu sexuellen Handlungen unter Frauen.
Prostitution ist strafbar und wird mit Geldstrafe geahndet, wird aber gleichfalls nur selten gerichtlich verfolgt.
Drogen sind illegal und ihr Besitz, Verbrauch, ihre Ein- und Ausfuhr sowie der Handel sind strafbewehrt. Es gibt in Usbekistan keine Unterscheidung zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es besteht kein Impfzwang für die Einreise nach Usbekistan. Bei Aufenthalten von länger als drei Monaten wird ein HIV-Test verlangt. Zur eigenen Sicherheit sollte zunächst zusammen mit einem Arzt der Impfschutz überprüft werden. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Meningokokken-Meningitis A+C, Diphtherie und Hepatitis A (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre) zu achten. Bei besonderer Exposition können folgende weitere Impfungen empfohlen werden: Hepatitis B (insb. bei Langzeitaufenthalten), Typhus (insb. bei Aufenthalt unter sehr einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (bei Langzeitaufenthalten mit Tierkontakten).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Usbekistan ist mangelhaft. Reisenden wird deshalb die Mitgliedschaft bei einer Rettungsfluggesellschaft empfohlen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke mit gängigen Präparaten (z.B. Magen/Darm-Medikamente und Insektenabwehrmittel) wird empfohlen.
Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 02.07.2025
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 05.10.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Usbekistan:
Stand 05.10.2009 (Unverändert gültig seit: 05.10.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land / Terrorismus
Die Lage in Usbekistan ist ruhig. Weiterhin ist allerdings von einer latenten Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande. Es wird dennoch empfohlen, sich bei Reisen in Usbekistan umsichtig zu verhalten.
Die usbekischen Behörden haben ihre intensiven Sicherheitsvorkehrungen (check-points, Personenkontrollen) beibehalten. Ausländer werden in letzter Zeit verstärkt kontrolliert.
Im Ferghanatal kam es Ende Mai 2009 zu gewaltsamen Zwischenfällen (Selbstmordanschlag in der Stadt Andischan, Angriff auf eine Polizeistation an der Grenze zu Kirgisistan). Die Lage ist seither wieder ruhig. Die Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen der Sicherheitskräfte wurden verstärkt. Touristen sollten die Stadt Andischan bis auf Weiteres meiden. Die Passstraße ins Ferghanatal und die Grenzübergänge nach Kirgisistan sind offen. Dennoch können Probleme beim Passieren der Grenze nach Kirgisistan (temporäre Schließungen etc.) nicht ausgeschlossen werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Registrierung
Innerhalb von drei Tagen müssen sich Ausländer (ausgenommen Diplomaten) beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Die Registrierungsquittung ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw. Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden derzeit äußerst penibel überprüft. Die Mindeststrafe bei Missachtung der Vorschriften beträgt ca. 700,- €. Für eine Anmeldung für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt die Anmeldegebühr 20 US $.
Geld / Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die usbekische Währung ist der Sum. Bei der Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußeren Zustand zu empfehlen. Achtung: Der Umtausch sollte in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Rückumtausch von Sum in US-Dollar ist bei Vorlage von entsprechenden Umtauschbelegen über vorangegangenen Dollarverkauf grundsätzlich möglich. Ein Rücktausch in Euro ist nicht möglich. Travellerschecks und Kreditkarten sind noch unüblich; Geldautomaten sind kaum verbreitet.
Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular „Zollerklärung“ gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage. Achten Sie bei den Einreisekontrollen unbedingt darauf, dass Ihnen eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder ausgehändigt wird. Dieses ist unbedingt aufzubewahren, da es bei Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden muss.
Es ist darauf zu achten, in der Zollerklärung bei Ein- und Ausreise sämtliche mitgeführten Devisen (auch Travellerschecks) anzugeben. Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Verwahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.
Verhaltensempfehlungen
Als Verhaltensmaßnahme empfiehlt es sich, abends und nachts nicht allein und auf keinen Fall zu Fuß in einsameren Stadtteilen oder auch zwar zentralen, aber abends wenig frequentierten Orten wie z.B. Unterführungen unterwegs zu sein. Auf den Straßen, insbesondere im Einzugsbereich der führenden Hotels und auf Basaren besteht immer eine gewisse Gefahr, bestohlen zu werden, die Kriminalitätsrate ist aber nicht höher als in Deutschland.
Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Identitätskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.
Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben.
Hinweise für Autoreisende
In Usbekistan gibt es immer wieder ungerechtfertigte Versuche von Verkehrspolizisten, von Reisenden Geld zu verlangen. Nach längeren Diskussionen wird die Weiterfahrt in der Regel ohne weitere Zahlung gewährt.
Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die von Buchara nach Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent. Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Die Einreise nach Usbekistan ist nur mit einem gültigen Visum möglich, das vor Reiseantritt durch die Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan in Deutschland für einen genau umrissenen Zeitraum und Reisezweck erteilt wird
Für:
Touristen mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu einem Monat,Dienst - oder Geschäftsreisende (mit einer Gültigkeitsdauer des Visums bis zu einem Jahr)stellen die Vertretungen der Republik Usbekistan innerhalb von drei Werktagen Visa ohne Einladung und ohne nachgewiesene Hotelbuchung aus. Für Visa mit darüber hinaus gehender Gültigkeit werden weitere Unterlagen verlangt.
Vereinzelt wird dennoch eine Einladung verlangt; es empfiehlt sich, in diesen Fällen auf Einhaltung der obigen Regelung zu bestehen. Falls zeitweilige Aufenthalte in Nachbarstaaten mit anschließender Rückkehr nach Usbekistan beabsichtigt sind, muss unbedingt ein Visum mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beantragt werden. Nachträgliche Änderungen sind zumeist nicht möglich.
Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent bei der Einreise ist nicht möglich.
Jeglicher visumsfreie Transitaufenthalt in Usbekistan ist untersagt, ausgenommen ein Aufenthalt im Transitraum des Taschkenter Flughafens.
Öffnungszeiten der Grenzübergänge
Ein Grenzübertritt auf dem Landweg für Personen, Transportmittel, Waren und sonstiges Eigentum ist ohne Einschränkungen von 09.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr möglich. Einzelne Grenzübergänge sind länger geöffnet. Während der Nachtstunden erfolgt keine Grenzabfertigung, die Grenzübergänge bleiben geschlossen. Im Luft- und Eisenbahnverkehr wird die Grenzkontrolle uneingeschränkt 24 Stunden lang durchgeführt.
Grenzregionen
Reisende in die Region Surhandariya (Grenzgebiet Afghanistan/Tadschikistan) werden gesondert registriert. Bei Verschärfung der Sicherheitslage ist mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Generell wird in allen usbekischen Grenzgebieten zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten, nicht notwendige Reisen in Grenznähe sollten unterbleiben, um Schwierigkeiten mit den lokalen Behörden aus dem Weg zu gehen.
Einige schmale Grenzabschnitte zu Kirgisistan und Tadschikistan sind weiterhin vermint.
Besondere Zollvorschriften
Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen, Waffen) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 75 Jahre) ist verboten.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Ein- und Ausfuhr von Devisen in den „Allgemeinen Reiseinformationen“.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Bei als strategisch wichtig geltenden Einrichtungen besteht Fotografierverbot. Hierzu zählen die U-Bahn in Taschkent, Flughäfen, Bahnhöfe, Tunnels, Brücken sowie andere öffentliche Gebäude. Grenzanlagen und Grenzbefestigungen fallen ebenfalls unter das Fotografierverbot.
Homosexuelle Handlungen von Männern sind strafrechtlich verboten und werden lt. Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe ab drei Jahren geahndet, in der Praxis aber selten vor Gericht gebracht. Das usbekische Strafrecht enthält keine Vorschriften zu sexuellen Handlungen unter Frauen.
Prostitution ist strafbar und wird mit Geldstrafe geahndet, wird aber gleichfalls nur selten gerichtlich verfolgt.
Drogen sind illegal und ihr Besitz, Verbrauch, ihre Ein- und Ausfuhr sowie der Handel sind strafbewehrt. Es gibt in Usbekistan keine Unterscheidung zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es besteht kein Impfzwang für die Einreise nach Usbekistan. Bei Aufenthalten von länger als drei Monaten wird ein HIV-Test verlangt. Zur eigenen Sicherheit sollte zunächst zusammen mit einem Arzt der Impfschutz überprüft werden. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Meningokokken-Meningitis A+C, Diphtherie und Hepatitis A (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre) zu achten. Bei besonderer Exposition können folgende weitere Impfungen empfohlen werden: Hepatitis B (insb. bei Langzeitaufenthalten), Typhus (insb. bei Aufenthalt unter sehr einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (bei Langzeitaufenthalten mit Tierkontakten).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Usbekistan ist mangelhaft. Reisenden wird deshalb die Mitgliedschaft bei einer Rettungsfluggesellschaft empfohlen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke mit gängigen Präparaten (z.B. Magen/Darm-Medikamente und Insektenabwehrmittel) wird empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 25.03.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Usbekistan:
Stand 25.03.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land / Terrorismus
Die Lage in Usbekistan ist ruhig. Weiterhin ist allerdings von einer latenten Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande. Es wird dennoch empfohlen, sich bei Reisen in Usbekistan umsichtig zu verhalten.
Die usbekischen Behörden haben ihre intensiven Sicherheitsvorkehrungen (check-points, Personenkontrollen) beibehalten. Ausländer werden in letzter Zeit verstärkt kontrolliert, bei der Ausreise insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen die Registrierungspflicht und die Devisenbestimmungen (s. auch Allgemeine Reiseinformationen).
Im Ferghanatal kam es Ende Mai 2009 zu gewaltsamen Zwischenfällen (Selbstmordanschlag in der Stadt Andischan, Angriff auf eine Polizeistation an der Grenze zu Kirgisistan). Die Lage ist seither wieder ruhig. Die Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen der Sicherheitskräfte wurden verstärkt. Touristen sollten die Stadt Andischan bis auf Weiteres meiden. Die Passstraße ins Ferghanatal und die Grenzübergänge nach Kirgisistan sind offen. Dennoch können Probleme beim Passieren der Grenze nach Kirgisistan (temporäre Schließungen etc.) nicht ausgeschlossen werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Registrierung
Innerhalb von drei Tagen müssen sich Ausländer (ausgenommen Diplomaten) beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bitte beachten Sie, dass bei Einreise mit einem Touristenvisum eine Registrierung nur über Hotels erfolgen kann. Sofern Sie anderweitig unterkommen möchten, sollten Sie sich eine Einladung des Gastgebers besorgen und darauf achten, dass die usbekischen Vertretungen ein entsprechendes Besuchsvisum ausstellen. Bitte überprüfen Sie Ihre Registrierung und sehen Sie davon ab, Registrierungsbelege durch Dritte beschaffen zu lassen, da anderenfalls Schwierigkeiten bei der Ausreise auftreten können.
Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw. Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden derzeit äußerst penibel überprüft. Die Mindeststrafe bei Missachtung der Vorschriften beträgt ca. 700,- €. Für eine Anmeldung für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt die Anmeldegebühr 20 US $.
Geld / Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die usbekische Währung ist der Sum. Bei der Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußeren Zustand zu empfehlen. Achtung: Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Rückumtausch von Sum in US-Dollar ist bei Vorlage von entsprechenden Umtauschbelegen über vorangegangenen Dollarverkauf grundsätzlich möglich. Ein Rücktausch in Euro ist nicht möglich. Travellerschecks und Kreditkarten sind noch unüblich; Geldautomaten sind kaum verbreitet und oftmals nicht bestückt.
Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular „Zollerklärung“ gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage. Achten Sie bei den Einreisekontrollen unbedingt darauf, dass Ihnen eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder ausgehändigt wird. Dieses ist unbedingt aufzubewahren, da es bei Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden muss.
Es ist darauf zu achten, in der Zollerklärung bei Ein- und Ausreise sämtliche mitgeführten Devisen (auch Travellerschecks) anzugeben. Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.
Verhaltensempfehlungen
Als Verhaltensmaßnahme empfiehlt es sich, abends und nachts nicht allein und auf keinen Fall zu Fuß in einsameren Stadtteilen oder auch zwar zentralen, aber abends wenig frequentierten Orten wie z.B. Unterführungen unterwegs zu sein. Auf den Straßen, insbesondere im Einzugsbereich der führenden Hotels und auf Basaren besteht immer eine gewisse Gefahr, bestohlen zu werden, die Kriminalitätsrate ist aber nicht höher als in Deutschland.
Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Identitätskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.
Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben.
Hinweise für Autoreisende
In Usbekistan gibt es immer wieder ungerechtfertigte Versuche von Verkehrspolizisten, von Reisenden Geld zu verlangen. Nach längeren Diskussionen wird die Weiterfahrt in der Regel ohne weitere Zahlung gewährt.
Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die von Buchara nach Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent. Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten.
Einreisebestimmungen
Visum
Die Einreise nach Usbekistan ist nur mit einem gültigen Visum möglich, das vor Reiseantritt durch die Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan in Deutschland für einen genau umrissenen Zeitraum und Reisezweck erteilt wird
Für:
Touristen mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu einem Monat,
Dienst - oder Geschäftsreisende (mit einer Gültigkeitsdauer des Visums bis zu einem Jahr)
stellen die Vertretungen der Republik Usbekistan innerhalb von drei Werktagen Visa ohne Einladung und ohne nachgewiesene Hotelbuchung aus. Für Visa mit darüber hinaus gehender Gültigkeit werden weitere Unterlagen verlangt.
Vereinzelt wird dennoch eine Einladung verlangt; es empfiehlt sich, in diesen Fällen auf Einhaltung der obigen Regelung zu bestehen. Falls zeitweilige Aufenthalte in Nachbarstaaten mit anschließender Rückkehr nach Usbekistan beabsichtigt sind, muss unbedingt ein Visum mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beantragt werden. Nachträgliche Änderungen sind zumeist nicht möglich.
Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent bei der Einreise ist nicht möglich.
Jeglicher visumsfreie Transitaufenthalt in Usbekistan ist untersagt, ausgenommen ein Aufenthalt im Transitraum des Taschkenter Flughafens.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, mit aktuellem Lichtbild, aber eigener Ausweis wird dringend empfohlen
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus
Weitere Anmerkungen
Öffnungszeiten der Grenzübergänge
Ein Grenzübertritt auf dem Landweg für Personen, Transportmittel, Waren und sonstiges Eigentum ist ohne Einschränkungen von 09.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr möglich. Einzelne Grenzübergänge sind länger geöffnet. Während der Nachtstunden erfolgt keine Grenzabfertigung, die Grenzübergänge bleiben geschlossen. Im Luft- und Eisenbahnverkehr wird die Grenzkontrolle uneingeschränkt 24 Stunden lang durchgeführt.
Grenzregionen
Reisende in die Region Surhandariya (Grenzgebiet Afghanistan/Tadschikistan) werden gesondert registriert. Bei Verschärfung der Sicherheitslage ist mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Generell wird in allen usbekischen Grenzgebieten zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten, nicht notwendige Reisen in Grenznähe sollten unterbleiben, um Schwierigkeiten mit den lokalen Behörden aus dem Weg zu gehen.
Einige schmale Grenzabschnitte zu Kirgisistan und Tadschikistan sind weiterhin vermint.
Besondere Zollvorschriften
Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen, Waffen) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 75 Jahre) ist verboten.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Ein- und Ausfuhr von Devisen in den „Allgemeinen Reiseinformationen“.
Besondere strafrechtliche VorschriftenBei als strategisch wichtig geltenden Einrichtungen besteht Fotografierverbot. Hierzu zählen die U-Bahn in Taschkent, Flughäfen, Bahnhöfe, Tunnels, Brücken sowie andere öffentliche Gebäude. Grenzanlagen und Grenzbefestigungen fallen ebenfalls unter das Fotografierverbot.
Homosexuelle Handlungen von Männern sind strafrechtlich verboten und werden lt. Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe ab drei Jahren geahndet, in der Praxis aber selten vor Gericht gebracht. Das usbekische Strafrecht enthält keine Vorschriften zu sexuellen Handlungen unter Frauen.
Prostitution ist strafbar und wird mit Geldstrafe geahndet, wird aber gleichfalls nur selten gerichtlich verfolgt.
Drogen sind illegal und ihr Besitz, Verbrauch, ihre Ein- und Ausfuhr sowie der Handel sind strafbewehrt. Es gibt in Usbekistan keine Unterscheidung zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es besteht kein Impfzwang für die Einreise nach Usbekistan. Bei Aufenthalten von länger als drei Monaten wird ein HIV-Test verlangt. Zur eigenen Sicherheit sollte zunächst zusammen mit einem Arzt der Impfschutz überprüft werden. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Meningokokken-Meningitis A+C, Diphtherie und Hepatitis A (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre) zu achten. Bei besonderer Exposition können folgende weitere Impfungen empfohlen werden: Hepatitis B (insb. bei Langzeitaufenthalten), Typhus (insb. bei Aufenthalt unter sehr einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (bei Langzeitaufenthalten mit Tierkontakten).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Usbekistan ist mangelhaft. Reisenden wird deshalb die Mitgliedschaft bei einer Rettungsfluggesellschaft empfohlen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke mit gängigen Präparaten (z.B. Magen/Darm-Medikamente und Insektenabwehrmittel) wird empfohlen.
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- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
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- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 06.05.2013
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Usbekistan:
Stand 06.05.2013 (Unverändert gültig seit: 06.05.2013)
Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen - Registrierung - organisierte Reisen
Allgemeine Reiseinformationen
Registrierung
Innerhalb von drei Tagen müssen sich Ausländer (ausgenommen Diplomaten) beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bitte beachten Sie, dass bei Einreise mit einem Touristenvisum eine Registrierung nur über Hotels erfolgen kann. Sofern Sie anderweitig, z.B. bei Familienangehörigen oder Bekannten unterkommen möchten, muss Ihr Gastgeber vor der Visabeantragung seine Einladung beim UVViOG zur Beglaubigung vorlegen. Der Einlader muss anschließend die Einladung bei der Konsularabteilung des usbekischen Außenministeriums vorlegen. Das usbekische Außenministerium vergibt daraufhin eine Telexnummer, die der usbekischen Auslandsvertretung übermittelt wird, bei der das Visum beantragt wird. Wird keine diesen Vorschriften entsprechende Einladung bei Visabeantragung vorgelegt, erteilen die usbekischen Vertretungen erfahrungsgemäß touristische Visa, mit denen jedoch keine Registrierung bei einem Privataufenthalt möglich ist.
Es wird dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich der korrekten Visakategorie zu überprüfen, da es nicht möglich ist, die Visumskategorie nachträglich in Usbekistan zu ändern. In diesen Fällen bleibt allenfalls die Möglichkeit, eine Hotelunterkunft zu buchen, die die Formalitäten der Registrierung übernimmt. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, Registrierungsbelege durch Dritte beschaffen zu lassen, da anderenfalls Schwierigkeiten bei der Ausreise auftreten können.
Im August 2012 wurden die Bestimmungen über Einreise und Aufenthalt dahingehend verschärft, dass ein Ausländer bei Verletzung der Aufenthaltsbestimmungen abgeschoben werden kann mit der Folge einer Einreiseverweigerung von einem bis drei Jahre. Als Verletzung des Aufenthaltsrechts gelten hierbei ein Aufenthalt ohne bzw. mit ungültig gewordener Aufenthaltserlaubnis sowie die Nichteinhaltung der Bestimmungen über die Registrierung bei vorübergehenden oder längerfristigen Aufenthalten.
Einzelreisende, die sich ohne hinreichende Orts- und Sprachkenntnisse (russisch/ usbekisch) nach Usbekistan begeben und mit einem Touristenvisum einreisen oder ihren Aufenthalt vor Ort verlängern möchten, müssen aufgrund der strikten Vorschriften für die Einreise und den Aufenthalt des öfteren mit Schwierigkeiten rechnen, bei denen der Botschaft nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfe zur Verfügung stehen. Konsularische Hilfeleistungen wie z.B. Bescheinigungen und deren Übersetzung, dolmetschen im Fall von Problemen mit örtlichen Behörden etc. sind kostenpflichtig nach dem Auslandskostengesetz.
Bereits minimale Überschreitungen gültiger Visa ohne rechtzeitige Verlängerung in Form eines „exit visa“, was erfahrungsgemäß nur in Taschkent möglich ist, führen bereits zur Ausweisung mit erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit unter Einbehaltung des Reisepasses. Im Regelfall wird eine hohe Verwaltungsstrafe verhängt, und es muss mit einem Verbot der erneuten Einreise gerechnet werden.
Da ein Touristenvisum nicht innerhalb Usbekistans in ein Besuchsvisum geändert werden kann, riskieren Reisende, die mit einem Touristenvisum einreisen und für ihren Aufenthalt keinen Hotelaufenthalt vorgesehen haben, dass sie aufgrund der neuen Regelungen abgeschoben werden und eine Einreiseverweigerung gegen sie verhängt wird.
Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw. Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden erfahrungsgemäß genauestens überprüft. Die Mindeststrafe bei Missachtung der Vorschriften beträgt ca. 700,- €. Für eine Anmeldung für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt die Anmeldegebühr 20 US $.
Für organisierte Reisen mit einem im Ausland zugelassenen Bus wurden in letzter Zeit Fahrtgenehmigungen für den Personenverkehr verlangt, die nach Auskunft der usbekischen Behörden rechtzeitig (mindestens sechs Wochen) vor Antritt der Reise beantragt werden müssen. Ohne eine solche Fahrtgenehmigung ist die Einreise des Busses nach Usbekistan nicht möglich, wobei das Verfahren, das für die Beantragung gilt, noch nicht in allen Einzelheiten bekanntgegeben wurde. Reiseveranstalter sind daher gehalten, sich in jedem Einzelfall über die für ihren Wohnort zuständige usbekische Auslandsvertretung und/oder ihr örtliches Partnerreisebüro an die zuständigen usbekischen Stellen zu wenden, um rechtsverbindliche Auskunft über die Voraussetzungen zur Einreise mit einem Reisebus mit ausländischer Zulassung zu erhalten.
Geld / Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die usbekische Währung ist der Sum. Bei der Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußeren Zustand zu empfehlen. Achtung: Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Rückumtausch von Sum in US-Dollar ist bei Vorlage von entsprechenden Umtauschbelegen über vorangegangenen Dollarverkauf grundsätzlich möglich. Ein Rücktausch in Euro ist nicht möglich. Travellerschecks und Kreditkarten sind noch unüblich. Theoretisch verfügen größere Hotels, in denen internationale Gäste logieren, über Geldautomaten, an denen mit Kreditkarte und PIN-Nummer US-Dollars gezogen werden können. Allerdings sind die Geldautomaten oftmals nicht bestückt.
Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular „Zollerklärung“ gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage. Bei der Einreisekontrolle muss darauf geachtet werden, dass der Reisende eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder zurück erhält. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden, anderenfalls muss mit Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.
In der Zollerklärung bei Ein- und Ausreise müssen sämtliche mitgeführten Devisen (auch Travellerschecks) angegeben werden. Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.
Verhaltensempfehlungen
Als Verhaltensmaßnahme empfiehlt es sich, nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine und nicht zu Fuß in abgelegeneren Stadtteilen oder wenig frequentierten Orten wie z.B. Unterführungen unterwegs zu sein. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht. Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden.
Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird. Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.
Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben, keinesfalls jedoch für einen längeren Zeitraum und ohne entsprechende Begründung, zu welchem Zweck der Pass einbehalten wird.
Nutzung von SIM-Karten usbekischer Mobiltelefongesellschaften
Nach der Einreise und Erhalt der Registrierung können auch Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Usbekistan eine lokale SIM-Karte erwerben. Zurzeit wird dieser Service nur von der Gesellschaft Ucell angeboten. Erhältilch sind die SIM-Karten unter Vorlage des Passes mit Registrierungsnachweis bei allen Ucell-Verkaufsstellen.
Hinweise für Autoreisende
Usbekistan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen.
Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die Strecke von Buchara nach Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent. Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten.
Die Tankstellendichte ist gering, Raststätten mit sanitärer Infrastruktur sind unbekannt. Diesel ist nach derzeit geltenden Regelungen für Privatpersonen nicht erhältlich. Benzin ist in Oktanzahlen von 80, 91 und 95 erhältlich, wobei die Benzinqualität nicht durchgängig einheitlich ist und es zu technischen Problemen durch mangelhafte Benzinqualität kommen kann. Auch kann es - besonders zu Erntezeiten - zu Engpässen bei der Benzinversorgung kommen.
Durch die nicht immer regelkonforme Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer ist ein nicht an den örtlichen Fahrstil gewöhnter Autofahrer einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu beachten, dass Autoersatzteile, abhängig davon, ob die jeweilige Marke in Usbekistan verbreitet ist, mitunter schwer erhältlich sind oder importiert werden müssen. Bei Verkehrsübertretungen wird üblicherweise das Bußgeld sofort durch die allseits präsenten Verkehrspolizisten verlangt, wobei sich die Höhe des Bußgelds nicht notwendigerweise an einem festgelegten Bußgeldkatalog orientiert.
Hinweise für Flugreisende
Seit dem 5. August 2011 müssen Ausländer alle in Usbekistan beschafften Flugtickets für Reisen innerhalb Usbekistans und ins Ausland in US-Dollar bezahlen, auch Flugtickets der usbekischen Fluggesellschaft Uzbekistan Airways.
Sofern Kinder allein aus Usbekistan ausreisen sollen, wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft nach besonderen Vorschriften für alleinreisende Kinder zu erkundigen. So verlangt z.B. Uzbekistan Airways eine notarielle Einverständniserklärung beider Elternteile, die bei der Abreise des Kindes vorgelegt werden muss.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 06.09.2013
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Usbekistan:
Stand 06.09.2013 (Unverändert gültig seit: 06.09.2013)
Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen - Einreise mit dem Wohnmobil
Allgemeine Reiseinformationen
Einreise mit dem Wohnmobil
Für organisierte Reisen mit einem im Ausland zugelassenen Bus wurden in letzter Zeit Fahrtgenehmigungen für den Personenverkehr verlangt, die nach Auskunft der usbekischen Behörden rechtzeitig (mindestens sechs Wochen) vor Antritt der Reise beantragt werden müssen. Ohne eine solche Fahrtgenehmigung ist die Einreise des Busses nach Usbekistan nicht möglich, wobei das Verfahren, das für die Beantragung gilt, noch nicht in allen Einzelheiten bekanntgegeben wurde. Reiseveranstalter sind daher gehalten, sich in jedem Einzelfall über die für ihren Wohnort zuständige usbekische Auslandsvertretung und/oder ihr örtliches Partnerreisebüro an die zuständigen usbekischen Stellen zu wenden, um rechtsverbindliche Auskunft über die Voraussetzungen zur Einreise mit einem Reisebus mit ausländischer Zulassung zu erhalten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 06.02.2014
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Usbekistan:
Stand 06.02.2014 (Unverändert gültig seit: 06.02.2014)
Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen - Reisen mit einem im Ausland zugelassenen Bus
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen mit einem im Ausland zugelassenen Bus
Für organisierte Reisen mit einem im Ausland zugelassenen Bus werden Fahrtgenehmigungen für den Personenverkehr verlangt. Ohne eine solche Fahrtgenehmigung ist die Einreise des Busses nach Usbekistan nicht möglich. Reiseveranstalter sind daher gehalten, sich in jedem Einzelfall an das Bundesamt für Güterverkehr, Werderstraße 34, Referat 13, Rufnummer +49 221 57 76 1322, E – Mail: posteingang.referat13@bag.bund.de, Internet: http://www.bag.bund.de zu wenden, um Auskunft über die Voraussetzungen zur Einreise mit einem Reisebus mit ausländischer Zulassung und die entsprechende Einzelgenehmigung für Usbekistan zu erhalten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 02.07.2014
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Usbekistan:
Stand 02.07.2014 (Unverändert gültig seit: 02.07.2014)
Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land / Terrorismus
Die Lage in Usbekistan ist ruhig. Allerdings ist weiterhin von einer latenten Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande. Es wird dennoch empfohlen, sich bei Reisen in Usbekistan umsichtig zu verhalten.
Die usbekischen Behörden haben ihre intensiven Sicherheitsvorkehrungen (check-points, Personenkontrollen) beibehalten. Die Kontrollen betreffen vermehrt auch Ausländer bei der Ausreise aus Usbekistan insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen die Registrierungspflicht und die Devisenbestimmungen (s. auch Allgemeine Reiseinformationen).
Die Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen durch Sicherheitskräfte im Ferghanatal sind weiterhin stark. Die Pass-Straße ins Ferghanatal ist geöffnet, allerdings muss sich jeder Reisende bei den Kontrollpunkten mit seinem Pass ausweisen.
Auch die als international ausgewiesenen Grenzübergänge sind nur während der Tageszeit geöffnet. Erfahrungsgemäß können diese ad hoc geschlossen, für die Durchreise mit dem Pkw oder für Ausländer gesperrt werden.
Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder Schließungen nicht mit Vorlaufzeit bekanntgegeben werden. Bei Reisen ins Ferghanatal ist erhöhte Vorsicht angeraten, von Reisen in das Grenzgebiet mit Ausnahme der offiziellen Grenzübergänge wird abgeraten.
Anfang Januar 2013 kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in der größtenteils von Tadschiken bewohnten usbekischen Exklave Sokh im Süden Kirgisistans.
Die Lage ist inzwischen wieder stabil, Reisen in diese Region sind bis auf Weiteres nicht möglich.
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 23.10.2015
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Usbekistan:
Stand 23.10.2015 (Unverändert gültig seit: 23.10.2015)
Letzte Änderung:
- Besondere Zollvorschriften
Besondere Zollvorschriften
Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen, Waffen) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 75 Jahre) ist verboten.
Es ist vorgeschrieben und wird unbedingt empfohlen, Medikamente in der Zollerklärung, die jeder Reisende bei der Ein- und Ausreise vorlegen muss, genau aufzuführen (siehe auch unter „Medizinische Hinweise“). Die vom usbekischen Zoll abgestempelte Einfuhrdeklaration ist wichtig als Nachweis der legalen Einfuhr. Es kommt regelmäßig vor, dass usbekische Stellen (z.B. bei der Grenzkontrolle bei der Ausreise) Reisende anhalten, weil sie Medikamente bei sich haben, die in Usbekistan (per se oder ab einer bestimmten Menge) als Droge betrachtet werden und bei der Einfuhr nicht deklariert wurden. Folge sind erfahrungsgemäß mehrtägige Laboruntersuchungen der Medikamente und Blutproben (d.h. auch Reiseunterbrechung) und hohe Geldstrafen. Da dieses Vorgehen usbekischem Recht entspricht, sind die Unterstützungsmöglichkeiten der Deutschen Botschaft eingeschränkt.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt (PDF, 297 KB)
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Ein- und Ausfuhr von Devisen in den „Allgemeinen Reiseinformationen“.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 13.01.2016
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Usbekistan:
Stand 13.01.2016 (Unverändert gültig seit: 13.01.2016)
Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen
Allgemeine Reiseinformationen
Registrierung
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Es wird dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich der korrekten Visakategorie zu überprüfen, da es nicht möglich ist, die Visumskategorie nachträglich in Usbekistan zu ändern. In diesen Fällen bleibt allenfalls die Möglichkeit, eine Hotelunterkunft zu buchen, die die Formalitäten der Registrierung übernimmt. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, Registrierungsbelege durch Dritte beschaffen zu lassen, da anderenfalls Schwierigkeiten bei der Ausreise auftreten können.
Im August 2012 wurden die Bestimmungen über Einreise und Aufenthalt dahingehend verschärft, dass ein Ausländer bei Verletzung der Aufenthaltsbestimmungen abgeschoben werden kann mit der Folge einer Einreiseverweigerung von einem bis drei Jahre. Als Verletzung des Aufenthaltsrechts gelten hierbei ein Aufenthalt ohne bzw. mit ungültig gewordener Aufenthaltserlaubnis sowie die Nichteinhaltung der Bestimmungen über die Registrierung bei vorübergehenden oder längerfristigen Aufenthalten.
Einzelreisende, die sich ohne hinreichende Orts- und Sprachkenntnisse (russisch/ usbekisch) nach Usbekistan begeben und mit einem Touristenvisum einreisen oder ihren Aufenthalt vor Ort verlängern möchten, müssen aufgrund der strikten Vorschriften für die Einreise und den Aufenthalt des öfteren mit Schwierigkeiten rechnen, bei denen der Botschaft nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfe zur Verfügung stehen. Konsularische Hilfeleistungen wie z.B. Bescheinigungen und deren Übersetzung, dolmetschen im Fall von Problemen mit örtlichen Behörden etc. sind kostenpflichtig nach dem Auslandskostengesetz.
Bereits minimale Überschreitungen gültiger Visa ohne rechtzeitige Verlängerung in Form eines „exit visa“, was erfahrungsgemäß nur in Taschkent möglich ist, führen zur Einbehaltung des Reisepasses unter erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und zur Ausweisung . Im Regelfall wird eine hohe Verwaltungsstrafe verhängt, und es muss mit einem Verbot der erneuten Einreise gerechnet werden.
Da ein Touristenvisum nicht innerhalb Usbekistans in ein Besuchsvisum geändert werden kann, riskieren Reisende, die mit einem Touristenvisum einreisen und für ihren Aufenthalt keinen Hotelaufenthalt vorgesehen haben, dass sie aufgrund der neuen Regelungen abgeschoben werden und eine Einreiseverweigerung gegen sie verhängt wird.
Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw. Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden erfahrungsgemäß genauestens überprüft. Die Mindeststrafe bei Missachtung der Vorschriften beträgt ca. 700,- €. Für eine Anmeldung für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt die Anmeldegebühr 20 US $.
Für organisierte Reisen mit einem im Ausland zugelassenen Bus werden Fahrtgenehmigungen für den Personenverkehr verlangt. Ohne eine solche Fahrtgenehmigung ist die Einreise des Busses nach Usbekistan nicht möglich. Reiseveranstalter sind daher gehalten, sich in jedem Einzelfall an das Bundesamt für Güterverkehr, Werderstraße 34, Referat 13, Rufnummer +49 221 57 76 1322, E – Mail: posteingang.referat13@bag.bund.de, Internet: http://www.bag.bund.de zu wenden, um Auskunft über die Voraussetzungen zur Einreise mit einem Reisebus mit ausländischer Zulassung und die entsprechende Einzelgenehmigung für Usbekistan zu erhalten.
Geld / Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die usbekische Währung ist der Sum. Bei der Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußeren Zustand zu empfehlen. Achtung: Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Rückumtausch von Sum in US-Dollar ist bei Vorlage von entsprechenden Umtauschbelegen über vorangegangenen Dollarverkauf grundsätzlich möglich. Ein Rücktausch in Euro ist nicht möglich. Travellerschecks und Kreditkarten sind noch unüblich. Theoretisch verfügen größere Hotels, in denen internationale Gäste logieren, über Geldautomaten, an denen mit Kreditkarte und PIN-Nummer US-Dollars gezogen werden können. Allerdings sind die Geldautomaten oftmals nicht bestückt.
Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular „Zollerklärung“ gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage. Bei der Einreisekontrolle muss darauf geachtet werden, dass der Reisende eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder zurück erhält. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden, anderenfalls muss mit Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.
In der Zollerklärung bei Ein- und Ausreise müssen sämtliche mitgeführten Devisen (auch Travellerschecks) angegeben werden. Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.
Verhaltensempfehlungen
Als Verhaltensmaßnahme empfiehlt es sich, nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine und nicht zu Fuß in abgelegeneren Stadtteilen oder wenig frequentierten Orten wie z.B. Unterführungen unterwegs zu sein. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht. Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden.
Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird. Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.
Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben, keinesfalls jedoch für einen längeren Zeitraum und ohne entsprechende Begründung, zu welchem Zweck der Pass einbehalten wird.
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Nach der Einreise und Erhalt der Registrierung können auch Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Usbekistan eine lokale SIM-Karte erwerben. Zurzeit wird dieser Service nur von der Gesellschaft Ucell angeboten. Erhältilch sind die SIM-Karten unter Vorlage des Passes mit Registrierungsnachweis bei allen Ucell-Verkaufsstellen.
Hinweise für Autoreisende
Usbekistan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen.
Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die Strecke von Buchara nach Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent. Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten.
Die Tankstellendichte ist gering, Raststätten mit sanitärer Infrastruktur sind unbekannt. Diesel ist nach derzeit geltenden Regelungen für Privatpersonen nicht erhältlich. Benzin ist in Oktanzahlen von 80, 91 und 95 erhältlich, wobei die Benzinqualität nicht durchgängig einheitlich ist und es zu technischen Problemen durch mangelhafte Benzinqualität kommen kann. Auch kann es - besonders zu Erntezeiten - zu Engpässen bei der Benzinversorgung kommen.
Durch die nicht immer regelkonforme Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer ist ein nicht an den örtlichen Fahrstil gewöhnter Autofahrer einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu beachten, dass Autoersatzteile, abhängig davon, ob die jeweilige Marke in Usbekistan verbreitet ist, mitunter schwer erhältlich sind oder importiert werden müssen. Bei Verkehrsübertretungen wird üblicherweise das Bußgeld sofort durch die allseits präsenten Verkehrspolizisten verlangt, wobei sich die Höhe des Bußgelds nicht notwendigerweise an einem festgelegten Bußgeldkatalog orientiert.
Für die Einreise mit dem Wohnmobil ist eine besondere Genehmigung erforderlich, die spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt bei „Uzbektourismus“ mit einem Originalschreiben mit konkreten Angaben (Ein-und Ausreisedaten, Programm (Tourenplan), Zahl der Gäste, Partner in Usbekistan (Einladender bzw. Reisebüro), Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. des Anhängers) beantragt werden muss. Sofern die Reise über ein Reisebüro organisiert wurde, das u. a. mit der Einholung des Einreisevisums befasst war, sollte dieses auch mit der erforderliche Genehmigung für die Einreise mit einem Wohnmobil beauftragt werden.
Sofern der Reisende bei der Einreise nicht über die notwendige Genehmigung verfügt, wird eine Einreise derzeit nur im Wege einer Ausnahmeregelung gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 400,- USD gestattet. Wie lange diese vorübergehende Regelung gilt, ist nicht abzusehen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Regelung ohne vorherige Bekanntmachung bei Einreise nach Usbekistan bereits geändert oder aufgehoben wurde. Es wird daher dringend empfohlen, die Genehmigung vor Reiseantritt auf dem üblichen Weg einzuholen. Dem Auswärtigen Amt stehen keine Mittel und Wege zur Verfügung, sich für Reisende, die den vorgesehen Genehmigungsweg nicht eingehalten haben, aber nicht zur Zahlung der Gebühr bei Einreise bereit sind, gegenüber den usbekischen Behörden zu verwenden.
Hinweise für Flugreisende
Seit dem 5. August 2011 müssen Ausländer alle in Usbekistan beschafften Flugtickets für Reisen innerhalb Usbekistans und ins Ausland in US-Dollar bezahlen, auch Flugtickets der usbekischen Fluggesellschaft Uzbekistan Airways.
Sofern Kinder allein aus Usbekistan ausreisen sollen, wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft nach besonderen Vorschriften für alleinreisende Kinder zu erkundigen. So verlangt z.B. Uzbekistan Airways eine notarielle Einverständniserklärung beider Elternteile, die bei der Abreise des Kindes vorgelegt werden muss.
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Usbekistan:
Stand 18.03.2016 (Unverändert gültig seit: 18.03.2016)
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Allgemeine Reiseinformationen
Registrierung
Innerhalb von drei Tagen müssen sich Ausländer (ausgenommen Diplomaten) beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bitte beachten Sie, dass bei Einreise mit einem Touristenvisum eine Registrierung nur über Hotels erfolgen kann. Sofern Sie anderweitig, z.B. bei Familienangehörigen oder Bekannten unterkommen möchten, muss Ihr Gastgeber vor der Visabeantragung seine Einladung beim UVViOG zur Beglaubigung vorlegen. Der Einlader muss anschließend die Einladung bei der Konsularabteilung des usbekischen Außenministeriums vorlegen. Das usbekische Außenministerium vergibt daraufhin eine Telexnummer, die der usbekischen Auslandsvertretung übermittelt wird, bei der das Visum beantragt wird. Wird keine diesen Vorschriften entsprechende Einladung bei Visabeantragung vorgelegt, erteilen die usbekischen Vertretungen erfa hrungsgemäß touristische Visa, mit denen jedoch keine Registrierung bei einem Privataufenthalt möglich ist.
Es wird dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich der korrekten Visakategorie zu überprüfen, da es nicht möglich ist, die Visumskategorie nachträglich in Usbekistan zu ändern. In diesen Fällen bleibt allenfalls die Möglichkeit, eine Hotelunterkunft zu buchen, die die Formalitäten der Registrierung übernimmt. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, Registrierungsbelege durch Dritte beschaffen zu lassen, da anderenfalls Schwierigkeiten bei der Ausreise auftreten können.
Im August 2012 wurden die Bestimmungen über Einreise und Aufenthalt dahingehend verschärft, dass ein Ausländer bei Verletzung der Aufenthaltsbestimmungen abgeschoben werden kann mit der Folge einer Einreiseverweigerung von einem bis drei Jahre. Als Verletzung des Aufenthaltsrechts gelten hierbei ein Aufenthalt ohne bzw. mit ungültig gewordener Aufenthaltserlaubnis sowie die Nichteinhaltung der Bestimmungen über die Registrierung bei vorübergehenden oder längerfristigen Aufenthalten.
Einzelreisende, die sich ohne hinreichende Orts- und Sprachkenntnisse (russisch/ usbekisch) nach Usbekistan begeben und mit einem Touristenvisum einreisen oder ihren Aufenthalt vor Ort verlängern möchten, müssen aufgrund der strikten Vorschriften für die Einreise und den Aufenthalt des Öfteren mit Schwierigkeiten rechnen, bei denen der Botschaft nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfe zur Verfügung stehen. Konsularische Hilfeleistungen wie z.B. Bescheinigungen und deren Übersetzung, dolmetschen im Fall von Problemen mit örtlichen Behörden etc. sind kostenpflichtig nach dem Auslandskostengesetz.
Bereits minimale Überschreitungen gültiger Visa ohne rechtzeitige Verlängerung in Form eines „exit visa“, was erfahrungsgemäß nur in Taschkent möglich ist, führen zur Einbehaltung des Reisepasses unter erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und zur Ausweisung. Im Regelfall wird eine hohe Verwaltungsstrafe verhängt, und es muss mit einem Verbot der erneuten Einreise gerechnet werden.
Da ein Touristenvisum nicht innerhalb Usbekistans in ein Besuchsvisum geändert werden kann, riskieren Reisende, die mit einem Touristenvisum einreisen und für ihren Aufenthalt keinen Hotelaufenthalt vorgesehen haben, dass sie aufgrund der neuen Regelungen abgeschoben werden und eine Einreiseverweigerung gegen sie verhängt wird.
Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw. Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden erfahrungsgemäß genauestens überprüft. Die Mindeststrafe bei Missachtung der Vorschriften beträgt ca. 700,- €. Für eine Anmeldung für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt die Anmeldegebühr 20,- US $.
Für organisierte Reisen mit einem im Ausland zugelassenen Bus werden Fahrtgenehmigungen für den Personenverkehr verlangt. Ohne eine solche Fahrtgenehmigung ist die Einreise des Busses nach Usbekistan nicht möglich. Reiseveranstalter sind daher gehalten, sich in jedem Einzelfall an das Bundesamt für Güterverkehr, Werderstraße 34, Referat 13, Rufnummer +49 221 57 76 1322, E-Mail: posteingang.referat13@bag.bund.de, Internet: http://www.bag.bund.de zu wenden, um Auskunft über die Voraussetzungen zur Einreise mit einem Reisebus mit ausländischer Zulassung und die entsprechende Einzelgenehmigung für Usbekistan zu erhalten.
Geld/Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die usbekische Währung ist der Sum. Bei der Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußerem Zustand zu empfehlen. Achtung: Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Rückumtausch von Sum in US-$ ist bei Vorlage von entsprechenden Umtauschbelegen über vorangegangenen Dollarverkauf grundsätzlich möglich. Ein Rücktausch in ist nicht möglich. Travellerschecks und Kreditkarten sind noch unüblich. Theoretisch verfügen größere Hotels, in denen internationale Gäste logieren, über Geldautomaten, an denen mit Kreditkarte und PIN-Nummer US $ gezogen werden können. Allerdings sind die Geldautomaten oftmals nicht bestückt.
Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular „Zollerklärung“ gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage. Bei der Einreisekontrolle muss der Reisende drauf achten, eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder zurück zu erhalten. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden, anderenfalls muss mit Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.
In der Zollerklärung bei Ein- und Ausreise müssen sämtliche mitgeführten Devisen (auch Travellerschecks) angegeben werden. Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.
Verhaltensempfehlungen
Als Verhaltensmaßnahme empfiehlt es sich, nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine und nicht zu Fuß in abgelegeneren Stadtteilen oder wenig frequentierten Orten wie z.B. Unterführungen unterwegs zu sein. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht. Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden.
Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird. Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.
Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben, keinesfalls jedoch für einen längeren Zeitraum und ohne entsprechende Begründung, zu welchem Zweck der Pass einbehalten wird.
Nutzung von SIM-Karten usbekischer Mobiltelefongesellschaften
Nach der Einreise und Erhalt der Registrierung können auch Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Usbekistan eine lokale SIM-Karte erwerben. Zurzeit wird dieser Service nur von der Gesellschaft Ucell angeboten. Erhältilch sind die SIM-Karten unter Vorlage des Passes mit Registrierungsnachweis bei allen Ucell-Verkaufsstellen.
Hinweise für Autoreisende
Usbekistan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen.
Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die Strecke von Buchara nach Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent. Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten.
Die Tankstellendichte ist gering, Raststätten mit sanitärer Infrastruktur sind unbekannt. Diesel ist nach derzeit geltenden Regelungen für Privatpersonen nicht erhältlich. Benzin ist in Oktanzahlen von 80, 91 und 95 erhältlich, wobei die Benzinqualität nicht durchgängig einheitlich ist und es zu technischen Problemen durch mangelhafte Benzinqualität kommen kann. Benzin mit Oktanzahlen von 91 und 95 ist in einigen Gegenden de facto nicht erhältlich. Während der Ernetezeit kommt es oft zu Engpäsen bei der Diesel- und Benzinversorgung.
Durch die nicht immer regelkonforme Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer ist ein nicht an den örtlichen Fahrstil gewöhnter Autofahrer einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu beachten, dass Autoersatzteile, abhängig davon, ob die jeweilige Marke in Usbekistan verbreitet ist, mitunter schwer erhältlich sind oder importiert werden müssen. Bei Verkehrsübertretungen wird üblicherweise das Bußgeld sofort durch die allseits präsenten Verkehrspolizisten verlangt, wobei sich die Höhe des Bußgelds nicht notwendigerweise an einem festgelegten Bußgeldkatalog orientiert.
Für die Einreise mit dem Wohnmobil ist eine besondere Genehmigung erforderlich, die spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt bei „Uzbektourismus“ mit einem Originalschreiben mit konkreten Angaben (Ein-und Ausreisedaten, Programm (Tourenplan), Zahl der Gäste, Partner in Usbekistan (Einladender bzw. Reisebüro), Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. des Anhängers) beantragt werden muss. Sofern die Reise über ein Reisebüro organisiert wurde, das u. a. mit der Einholung des Einreisevisums befasst war, sollte dieses auch mit der erforderliche Genehmigung für die Einreise mit einem Wohnmobil beauftragt werden.
Sofern der Reisende bei der Einreise nicht über die notwendige Genehmigung verfügt, wird eine Einreise derzeit nur im Wege einer Ausnahmeregelung gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 400,- US $ gestattet. Wie lange diese vorübergehende Regelung gilt, ist nicht abzusehen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Regelung ohne vorherige Bekanntmachung bei Einreise nach Usbekistan bereits geändert oder aufgehoben wurde. Es wird daher dringend empfohlen, die Genehmigung vor Reiseantritt auf dem üblichen Weg einzuholen. Dem Auswärtigen Amt stehen keine Mittel und Wege zur Verfügung, sich für Reisende, die den vorgesehen Genehmigungsweg nicht eingehalten haben, aber nicht zur Zahlung der Gebühr bei Einreise bereit sind, gegenüber den usbekischen Behörden zu verwenden.
Hinweise für Flugreisende
Seit dem 5. August 2011 müssen Ausländer alle in Usbekistan beschafften Flugtickets für Reisen innerhalb Usbekistans und ins Ausland in US $ bezahlen, auch Flugtickets der usbekischen Fluggesellschaft Uzbekistan Airways.
Sofern Kinder allein aus Usbekistan ausreisen sollen, wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft nach besonderen Vorschriften für alleinreisende Kinder zu erkundigen. So verlangt z.B. Uzbekistan Airways eine notarielle Einverständniserklärung beider Elternteile, die bei der Abreise des Kindes vorgelegt werden muss.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes
Ausweisdokument.
Visum
Die Einreise nach Usbekistan ist nur mit einem gültigen Visum möglich, das vor Reiseantritt durch die Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan in Deutschland für einen genau umrissenen Zeitraum und Reisezweck erteilt wird.
Für Touristen werden Visa mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu einem Monat (Kategorie „T“) ausgestellt.
Für Dienst - oder Geschäftsreisende stellen die Vertretungen der Republik Usbekistan innerhalb von drei Werktagen Visa mit einer Gültigkeitsdauer bis zu einem Jahr ohne Einladung und ohne nachgewiesene Hotelbuchung aus. Für Visa mit darüber hinaus gehender Gültigkeit werden weitere Unterlagen verlangt.
Vereinzelt wird dennoch eine Einladung verlangt; es empfiehlt sich, in diesen Fällen auf die obigen Regelungen zu verweisen.
Wichtiger Hinweis: Falls zeitweilige Aufenthalte in Nachbarstaaten mit anschließender Rückkehr nach Usbekistan beabsichtigt sind, muss unbedingt ein Visum mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beantragt werden. Nachträgliche Änderungen sind erfahrungsgemäß nicht möglich.
Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Usbekistan keine Auslandsvertretung unterhält.
Jeglicher visumsfreie Transitaufenthalt in Usbekistan ist untersagt, ausgenommen ein Aufenthalt im Transitraum des Flughafens Taschkent.
Öffnungszeiten der Grenzübergänge
Ein Grenzübertritt auf dem Landweg für Personen, Transportmittel, Waren und sonstiges Eigentum ist im Regelfall von 09.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr möglich, sofern der Grenzübergang geöffnet ist. Abweichende Öffnungszeiten sind möglich. Während der Nachtstunden erfolgt keine Grenzabfertigung, die Grenzübergänge bleiben geschlossen. Im Luft- und Eisenbahnverkehr wird die Grenzkontrolle uneingeschränkt 24 Stunden lang durchgeführt. Insbesondere einige Tage vor und nach usbekischen Feiertagen können die Grenzübergänge auf dem Landweg geschlossen sein, eine verlässliche Aussage über die Öffnung der Grenzen ist erfahrungsgemäß nicht möglich, da die Maßnahmen ad hoc und ohne vorherige Ankündigung getroffen werden.
Grenzregionen
Reisende in die Region Surhandariya (Grenzgebiet Afghanistan/Tadschikistan) werden gesondert registriert. Bei Verschärfung der Sicherheitslage ist mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Generell wird in allen usbekischen Grenzgebieten zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten, nicht notwendige Reisen in Grenznähe mit Ausnahme der offiziellen Grenzübergänge sollten unterbleiben.
Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze aus den Nachbarstaaten nach Usbekistan oder einem Betreten eines nicht immer kenntlich gemachten Sperrgebiets ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Behörden zu rechnen. Es ist nicht ratsam, sich ohne ortskundige Begleitung zu Fuß in unbekanntem Gelände zu bewegen.
Einige schmale Grenzabschnitte zu Kirgisistan und Tadschikistan sind weiterhin vermint.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 12.05.2016
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Usbekistan:
Stand 12.05.2016 (Unverändert gültig seit: 12.05.2016)
Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Besondere strafrechtliche Vorschriften
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land / Terrorismus
Die Lage in Usbekistan ist ruhig. Allerdings ist weiterhin von einer latenten Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande. Es wird dennoch empfohlen, sich bei Reisen in Usbekistan umsichtig zu verhalten.
Die usbekischen Behörden haben ihre intensiven Sicherheitsvorkehrungen (check-points, Personenkontrollen) beibehalten. Die Kontrollen betreffen vermehrt auch Ausländer bei der Ausreise aus Usbekistan insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen die Registrierungspflicht und die Devisenbestimmungen (s. auch Allgemeine Reiseinformationen). Auch nach unseren Begriffen geringfügige Verstöße werden regelmäßig mit hohen Geldstrafen geahndet und führen zu mehrtägigen Ausreiseverzögerungen.
Die Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen durch Sicherheitskräfte im Ferghanatal sind weiterhin stark. Die Pass-Straße ins Ferghanatal ist im Sommer geöffnet, im Zeitraum Oktober bis April abhängig von den Wetterbedingungen. Jeder Reisende muss sich bei den Kontrollpunkten mit seinem Pass ausweisen.
Auch die als international ausgewiesenen Grenzübergänge sind nur während der Tageszeit geöffnet. Erfahrungsgemäß können diese ad hoc geschlossen, für die Durchreise mit dem Pkw oder für Ausländer gesperrt werden.
Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder Schließungen nicht mit Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Bei Reisen ins Ferghanatal ist erhöhte Vorsicht angeraten, von Reisen in das Grenzgebiet mit Ausnahme der offiziellen Grenzübergänge wird abgeraten.
Anfang Januar 2013 kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in der größtenteils von Tadschiken bewohnten usbekischen Exklave Sokh im Süden Kirgisistans.
Die Lage ist inzwischen wieder stabil, Reisen in diese Region sind bis auf Weiteres nicht möglich.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de
Allgemeine Reiseinformationen
Registrierung
Innerhalb von drei Tagen müssen sich Ausländer (ausgenommen Diplomaten) beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bitte beachten Sie, dass bei Einreise mit einem Touristenvisum eine Registrierung nur über Hotels erfolgen kann. Sofern Sie anderweitig, z.B. bei Familienangehörigen oder Bekannten unterkommen möchten, muss Ihr Gastgeber vor der Visabeantragung seine Einladung beim UVViOG zur Beglaubigung vorlegen. Der Einlader muss anschließend die Einladung bei der Konsularabteilung des usbekischen Außenministeriums vorlegen. Das usbekische Außenministerium vergibt daraufhin eine Telexnummer, die der usbekischen Auslandsvertretung übermittelt wird, bei der das Visum beantragt wird. Wird keine diesen Vorschriften entsprechende Einladung bei Visabeantragung vorgelegt, erteilen die usbekischen Vertretungen erfa hrungsgemäß touristische Visa, mit denen jedoch keine Registrierung bei einem Privataufenthalt möglich ist.
Es wird dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich der korrekten Visakategorie zu überprüfen, da es nicht möglich ist, die Visumskategorie nachträglich in Usbekistan zu ändern. In diesen Fällen bleibt allenfalls die Möglichkeit, eine Hotelunterkunft zu buchen, die die Formalitäten der Registrierung übernimmt. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, Registrierungsbelege durch Dritte beschaffen zu lassen, da anderenfalls Schwierigkeiten bei der Ausreise auftreten können.
Im August 2012 wurden die Bestimmungen über Einreise und Aufenthalt dahingehend verschärft, dass ein Ausländer bei Verletzung der Aufenthaltsbestimmungen abgeschoben werden kann mit der Folge einer Einreiseverweigerung von einem bis drei Jahren. Als Verletzung des Aufenthaltsrechts gelten hierbei ein Aufenthalt ohne bzw. mit ungültig gewordener Aufenthaltserlaubnis sowie die Nichteinhaltung der Bestimmungen über die Registrierung bei vorübergehenden oder längerfristigen Aufenthalten.
Einzelreisende, die sich ohne hinreichende Orts- und Sprachkenntnisse (russisch/ usbekisch) nach Usbekistan begeben und mit einem Touristenvisum einreisen oder ihren Aufenthalt vor Ort verlängern möchten, müssen aufgrund der strikten Vorschriften für die Einreise und den Aufenthalt des Öfteren mit Schwierigkeiten rechnen, bei denen der Botschaft nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfe zur Verfügung stehen. Konsularische Hilfeleistungen wie z.B. Bescheinigungen und deren Übersetzung, dolmetschen im Fall von Problemen mit örtlichen Behörden etc. sind kostenpflichtig nach dem Auslandskostengesetz.
Bereits minimale Überschreitungen gültiger Visa ohne rechtzeitige Verlängerung in Form eines „exit visa“, was erfahrungsgemäß nur in Taschkent möglich ist, führen zur Einbehaltung des Reisepasses unter erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und zur Ausweisung. Im Regelfall wird eine hohe Verwaltungsstrafe verhängt, und es muss mit einem Verbot der erneuten Einreise gerechnet werden.
Da ein Touristenvisum nicht innerhalb Usbekistans in ein Besuchsvisum geändert werden kann, riskieren Reisende, die mit einem Touristenvisum einreisen und für ihren Aufenthalt keinen Hotelaufenthalt vorgesehen haben, dass sie aufgrund der neuen Regelungen abgeschoben werden und eine Einreiseverweigerung gegen sie verhängt wird.
Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw. Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden erfahrungsgemäß genauestens überprüft. Die Mindeststrafe bei Missachtung der Vorschriften beträgt ca. 700,- €. Für eine Anmeldung für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt die Anmeldegebühr 20,- US $.
Für organisierte Reisen mit einem im Ausland zugelassenen Bus werden Fahrtgenehmigungen für den Personenverkehr verlangt. Ohne eine solche Fahrtgenehmigung ist die Einreise des Busses nach Usbekistan nicht möglich. Reiseveranstalter sind daher gehalten, sich in jedem Einzelfall an das Bundesamt für Güterverkehr, Werderstraße 34, Referat 13, Rufnummer +49 221 57 76 1322, E-Mail: posteingang.referat13@bag.bund.de, Internet: http://www.bag.bund.de zu wenden, um Auskunft über die Voraussetzungen zur Einreise mit einem Reisebus mit ausländischer Zulassung und die entsprechende Einzelgenehmigung für Usbekistan zu erhalten.
Geld/Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die usbekische Währung ist der Sum. Bei der Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußerem Zustand zu empfehlen. Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Illegaler Devisentausch wird mit hohen Geldstrafen und Einbehaltung des eingetauschten Betrags bestraft. Rückumtausch von Sum in US-$ ist bei Vorlage von entsprechenden Umtauschbelegen über vorangegangenen Dollarverkauf grundsätzlich möglich. Ein Rücktausch in € ist nicht möglich. Travellerschecks und Kreditkarten sind noch unüblich. Theoretisch verfügen größere Hotels, in denen internationale Gäste logieren, über Geldautomaten, an denen mit Kreditkarte und PIN-Nummer US-$ gezogen werden können. Allerdings sind die Geldautomaten oftmals nicht bestückt.
Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular „Zollerklärung“ gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage. Bei der Einreisekontrolle sollten Reisende darauf achten, eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder zurück zu erhalten. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden, anderenfalls muss mit Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.
In der Zollerklärung bei Ein- und Ausreise müssen sämtliche mitgeführten Devisen (auch Travellerschecks) angegeben werden. Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.
Verhaltensempfehlungen
Als Verhaltensmaßnahme empfiehlt es sich, nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine und nicht zu Fuß in abgelegeneren Stadtteilen oder wenig frequentierten Orten wie z.B. Unterführungen unterwegs zu sein. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht. Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden.
Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird. Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.
Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben, keinesfalls jedoch für einen längeren Zeitraum und ohne entsprechende Begründung, zu welchem Zweck der Pass einbehalten wird.
Nutzung von SIM-Karten usbekischer Mobiltelefongesellschaften
Nach der Einreise und Erhalt der Registrierung können auch Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Usbekistan eine lokale SIM-Karte erwerben. Zurzeit wird dieser Service nur von der Gesellschaft Ucell angeboten. Erhältilch sind die SIM-Karten unter Vorlage des Passes mit Registrierungsnachweis bei allen Ucell-Verkaufsstellen.
Hinweise für Autoreisende
Usbekistan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen.
Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die Strecke von Buchara nach Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent. Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten.
Die Tankstellendichte ist gering, Raststätten mit sanitärer Infrastruktur sind unbekannt. Diesel ist nach derzeit geltenden Regelungen für Privatpersonen nicht erhältlich. Benzin ist in Oktanzahlen von 80, 91 und 95 erhältlich, wobei die Benzinqualität nicht durchgängig einheitlich ist und es zu technischen Problemen durch mangelhafte Benzinqualität kommen kann. Benzin mit Oktanzahlen von 91 und 95 ist in einigen Gegenden de facto nicht erhältlich. Während der Ernetezeit kommt es oft zu Engpäsen bei der Diesel- und Benzinversorgung.
Durch die nicht immer regelkonforme Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer ist ein nicht an den örtlichen Fahrstil gewöhnter Autofahrer einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu beachten, dass Autoersatzteile, abhängig davon, ob die jeweilige Marke in Usbekistan verbreitet ist, mitunter schwer erhältlich sind oder importiert werden müssen. Bei Verkehrsübertretungen wird üblicherweise das Bußgeld sofort durch die allseits präsenten Verkehrspolizisten verlangt, wobei sich die Höhe des Bußgelds nicht notwendigerweise an einem festgelegten Bußgeldkatalog orientiert.
Für die Einreise mit dem Wohnmobil ist eine besondere Genehmigung erforderlich, die spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt bei „Uzbektourismus“ mit einem Originalschreiben mit konkreten Angaben (Ein-und Ausreisedaten, Programm (Tourenplan), Zahl der Gäste, Partner in Usbekistan (Einladender bzw. Reisebüro), Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. des Anhängers) beantragt werden muss. Sofern die Reise über ein Reisebüro organisiert wurde, das u. a. mit der Einholung des Einreisevisums befasst war, sollte dieses auch mit der erforderlichen Genehmigung für die Einreise mit einem Wohnmobil beauftragt werden.
Sofern der Reisende bei der Einreise nicht über die notwendige Genehmigung verfügt, wird eine Einreise derzeit nur im Wege einer Ausnahmeregelung gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 400,- US $ gestattet. Wie lange diese vorübergehende Regelung gilt, ist nicht abzusehen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Regelung ohne vorherige Bekanntmachung bei Einreise nach Usbekistan bereits geändert oder aufgehoben wurde. Es wird daher dringend empfohlen, die Genehmigung vor Reiseantritt auf dem üblichen Weg einzuholen. Dem Auswärtigen Amt stehen keine Mittel und Wege zur Verfügung, sich für Reisende, die den vorgesehen Genehmigungsweg nicht eingehalten haben, aber nicht zur Zahlung der Gebühr bei Einreise bereit sind, gegenüber den usbekischen Behörden zu verwenden.
Hinweise für Flugreisende
Seit dem 5. August 2011 müssen Ausländer alle in Usbekistan beschafften Flugtickets für Reisen innerhalb Usbekistans und ins Ausland in US $ bezahlen, auch Flugtickets der usbekischen Fluggesellschaft Uzbekistan Airways.
Sofern Kinder allein aus Usbekistan ausreisen sollen, wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft nach besonderen Vorschriften für alleinreisende Kinder zu erkundigen. So verlangt z.B. Uzbekistan Airways eine notarielle Einverständniserklärung beider Elternteile, die bei der Abreise des Kindes vorgelegt werden muss.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Usbekische Behörden ahnden auch kleinere Verstöße unnachsichtig und mit sehr hohen Geldstrafen. Auch kommt es zu Verzögerungen der Ausreise von mehreren Tagen.
Bei als strategisch wichtig geltenden Einrichtungen besteht Fotografierverbot. Hierzu zählen die U-Bahn in Taschkent, Flughäfen, Bahnhöfe, Tunnels, Brücken sowie andere öffentliche Gebäude. Grenzanlagen und Grenzbefestigungen fallen ebenfalls unter das Fotografierverbot.
Homosexuelle Handlungen von Männern sind strafrechtlich verboten und werden laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe ab drei Jahren geahndet, in der Praxis aber selten vor Gericht gebracht. Das usbekische Strafrecht enthält keine Vorschriften zu sexuellen Handlungen unter Frauen.
Prostitution ist strafbar und wird mit Geldstrafe geahndet, wird aber gleichfalls nur selten gerichtlich verfolgt.
Drogen sind illegal und ihr Besitz, Verbrauch, ihre Ein- und Ausfuhr sowie der Handel sind strafbewehrt. Es gibt in Usbekistan keine Unterscheidung zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 02.06.2016
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Usbekistan:
Stand 02.06.2016 (Unverändert gültig seit: 02.06.2016)
Letzte Änderung:
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Es wird dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich der korrekten Visakategorie zu überprüfen, da es nicht möglich ist, die Visumskategorie nachträglich in Usbekistan zu ändern. In diesen Fällen bleibt allenfalls die Möglichkeit, eine Hotelunterkunft zu buchen, die die Formalitäten der Registrierung übernimmt. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, Registrierungsbelege durch Dritte beschaffen zu lassen, da anderenfalls Schwierigkeiten bei der Ausreise auftreten können.
Im August 2012 wurden die Bestimmungen über Einreise und Aufenthalt dahingehend verschärft, dass ein Ausländer bei Verletzung der Aufenthaltsbestimmungen abgeschoben werden kann mit der Folge einer Einreiseverweigerung von einem bis drei Jahren. Als Verletzung des Aufenthaltsrechts gelten hierbei ein Aufenthalt ohne bzw. mit ungültig gewordener Aufenthaltserlaubnis sowie die Nichteinhaltung der Bestimmungen über die Registrierung bei vorübergehenden oder längerfristigen Aufenthalten.
Einzelreisende, die sich ohne hinreichende Orts- und Sprachkenntnisse (russisch/ usbekisch) nach Usbekistan begeben und mit einem Touristenvisum einreisen oder ihren Aufenthalt vor Ort verlängern möchten, müssen aufgrund der strikten Vorschriften für die Einreise und den Aufenthalt des Öfteren mit Schwierigkeiten rechnen, bei denen der Botschaft nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfe zur Verfügung stehen. Konsularische Hilfeleistungen wie z.B. Bescheinigungen und deren Übersetzung, dolmetschen im Fall von Problemen mit örtlichen Behörden etc. sind kostenpflichtig nach dem Auslandskostengesetz.
Bereits minimale Überschreitungen gültiger Visa ohne rechtzeitige Verlängerung in Form eines „exit visa“, was erfahrungsgemäß nur in Taschkent möglich ist, führen zur Einbehaltung des Reisepasses unter erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und zur Ausweisung. Im Regelfall wird eine hohe Verwaltungsstrafe verhängt, und es muss mit einem Verbot der erneuten Einreise gerechnet werden.
Da ein Touristenvisum nicht innerhalb Usbekistans in ein Besuchsvisum geändert werden kann, riskieren Reisende, die mit einem Touristenvisum einreisen und für ihren Aufenthalt keinen Hotelaufenthalt vorgesehen haben, dass sie aufgrund der neuen Regelungen abgeschoben werden und eine Einreiseverweigerung gegen sie verhängt wird.
Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw. Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden erfahrungsgemäß genauestens überprüft. Die Mindeststrafe bei Missachtung der Vorschriften beträgt ca. 700,- €. Für eine Anmeldung für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt die Anmeldegebühr 20,- US $.
Für organisierte Reisen mit einem im Ausland zugelassenen Bus werden Fahrtgenehmigungen für den Personenverkehr verlangt. Ohne eine solche Fahrtgenehmigung ist die Einreise des Busses nach Usbekistan nicht möglich. Reiseveranstalter sind daher gehalten, sich in jedem Einzelfall an das Bundesamt für Güterverkehr, Werderstraße 34, Referat 13, Rufnummer +49 221 57 76 1322, E-Mail: Referat13@bag.bund.de, Internet: www.bag.bund.de zu wenden, um Auskunft über die Voraussetzungen zur Einreise mit einem Reisebus mit ausländischer Zulassung und die entsprechende Einzelgenehmigung für
Usbekistan zu erhalten.
Geld/Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die usbekische Währung ist der Sum. Bei der Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußerem Zustand zu empfehlen. Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Illegaler Devisentausch wird mit hohen Geldstrafen und Einbehaltung des eingetauschten Betrags bestraft. Rückumtausch von Sum in US-$ ist bei Vorlage von entsprechenden Umtauschbelegen über vorangegangenen Dollarverkauf grundsätzlich möglich. Ein Rücktausch in € ist nicht möglich. Travellerschecks und Kreditkarten sind noch unüblich. Theoretisch verfügen größere Hotels, in denen internationale Gäste logieren, über Geldautomaten, an denen mit Kreditkarte und PIN-Nummer US-$ gezogen werden können. Allerdings sind die Geldautomaten oftmals nicht bestückt.
Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular „Zollerklärung“ gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage. Bei der Einreisekontrolle sollten Reisende darauf achten, eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder zurück zu erhalten. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden, anderenfalls muss mit Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.
In der Zollerklärung bei Ein- und Ausreise müssen sämtliche mitgeführten Devisen (auch Travellerschecks) angegeben werden. Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.
Verhaltensempfehlungen
Als Verhaltensmaßnahme empfiehlt es sich, nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine und nicht zu Fuß in abgelegeneren Stadtteilen oder wenig frequentierten Orten wie z.B. Unterführungen unterwegs zu sein. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht. Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden.
Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird. Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.
Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben, keinesfalls jedoch für einen längeren Zeitraum und ohne entsprechende Begründung, zu welchem Zweck der Pass einbehalten wird.
Nutzung von SIM-Karten usbekischer Mobiltelefongesellschaften
Nach der Einreise und Erhalt der Registrierung können auch Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Usbekistan eine lokale SIM-Karte erwerben. Zurzeit wird dieser Service nur von der Gesellschaft Ucell angeboten. Erhältilch sind die SIM-Karten unter Vorlage des Passes mit Registrierungsnachweis bei allen Ucell-Verkaufsstellen.
Hinweise für Autoreisende
Usbekistan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen.
Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die Strecke von Buchara nach Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent. Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten.
Die Tankstellendichte ist gering, Raststätten mit sanitärer Infrastruktur sind unbekannt. Diesel ist nach derzeit geltenden Regelungen für Privatpersonen nicht erhältlich. Benzin ist in Oktanzahlen von 80, 91 und 95 erhältlich, wobei die Benzinqualität nicht durchgängig einheitlich ist und es zu technischen Problemen durch mangelhafte Benzinqualität kommen kann. Benzin mit Oktanzahlen von 91 und 95 ist in einigen Gegenden de facto nicht erhältlich. Während der Ernetezeit kommt es oft zu Engpäsen bei der Diesel- und Benzinversorgung.
Durch die nicht immer regelkonforme Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer ist ein nicht an den örtlichen Fahrstil gewöhnter Autofahrer einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu beachten, dass Autoersatzteile, abhängig davon, ob die jeweilige Marke in Usbekistan verbreitet ist, mitunter schwer erhältlich sind oder importiert werden müssen. Bei Verkehrsübertretungen wird üblicherweise das Bußgeld sofort durch die allseits präsenten Verkehrspolizisten verlangt, wobei sich die Höhe des Bußgelds nicht notwendigerweise an einem festgelegten Bußgeldkatalog orientiert.
Für die Einreise mit dem Wohnmobil ist eine besondere Genehmigung erforderlich, die spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt bei „Uzbektourismus“ mit einem Originalschreiben mit konkreten Angaben (Ein-und Ausreisedaten, Programm (Tourenplan), Zahl der Gäste, Partner in Usbekistan (Einladender bzw. Reisebüro), Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. des Anhängers) beantragt werden muss. Sofern die Reise über ein Reisebüro organisiert wurde, das u. a. mit der Einholung des Einreisevisums befasst war, sollte dieses auch mit der erforderlichen Genehmigung für die Einreise mit einem Wohnmobil beauftragt werden.
Sofern der Reisende bei der Einreise nicht über die notwendige Genehmigung verfügt, wird eine Einreise derzeit nur im Wege einer Ausnahmeregelung gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 400,- US $ gestattet. Wie lange diese vorübergehende Regelung gilt, ist nicht abzusehen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Regelung ohne vorherige Bekanntmachung bei Einreise nach Usbekistan bereits geändert oder aufgehoben wurde. Es wird daher dringend empfohlen, die Genehmigung vor Reiseantritt auf dem üblichen Weg einzuholen. Dem Auswärtigen Amt stehen keine Mittel und Wege zur Verfügung, sich für Reisende, die den vorgesehen Genehmigungsweg nicht eingehalten haben, aber nicht zur Zahlung der Gebühr bei Einreise bereit sind, gegenüber den usbekischen Behörden zu verwenden.
Hinweise für Flugreisende
Seit dem 5. August 2011 müssen Ausländer alle in Usbekistan beschafften Flugtickets für Reisen innerhalb Usbekistans und ins Ausland in US $ bezahlen, auch Flugtickets der usbekischen Fluggesellschaft Uzbekistan Airways.
Sofern Kinder allein aus Usbekistan ausreisen sollen, wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft nach besonderen Vorschriften für alleinreisende Kinder zu erkundigen. So verlangt z.B. Uzbekistan Airways eine notarielle Einverständniserklärung beider Elternteile, die bei der Abreise des Kindes vorgelegt werden muss.
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 16.06.2016
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Usbekistan:
Stand 15.06.2016 (Unverändert gültig seit: 15.06.2016)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
In Taschkent findet vom 20. - 24. Juni 2016 das Gipfeltreffen der „Shanghai-Organisation für Zusammenarbeit“ statt. Verkehrsbehinderungen sind nicht auszuschließen. In Taschkent ist zudem mit verstärkten Pass- und Registrierungskontrollen durch die örtliche Polizei zu rechnen. Reisende sollten stets über ein Ausweisdokument verfügen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 07.10.2016
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Usbekistan:
Stand 07.10.2016 (Unverändert gültig seit: 07.10.2016)
Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
In Taschkent findet am 18. und 19. Oktober 2016 das Außenministertreffen der „Organisation für Islamische Zusammenarbeit“ statt. Verkehrsbehinderungen sind nicht auszuschließen. In Taschkent ist zudem mit verstärkten Pass- und Registrierungskontrollen durch die örtliche Polizei zu rechnen. Reisende sollten stets über ein Ausweisdokument verfügen.
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