Teilreisewarnung Benin 27.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Benin 27.07.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Benin seitens AA völlig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 01.02.2006 - 02.05.2011 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Benin 01.02.2006 - 02.05.2011

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Benin:
Stand 18.10.2011

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise - Kriminalität


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Kriminalität einschließlich der Straßenkriminalität hält sich in engen Grenzen. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, auf unbeleuchteten Straßen und im Zusammenhang mit den auch länger andauernden Stromausfällen, können Überfälle und Diebstähle jedoch nicht ausgeschlossen werden. Auf das Tragen oder die Mitnahme von Schmuck und Wertsachen sollte daher stets verzichtet werden. Der Strand von Cotonou ist auch tagsüber nicht sicher.
Vereinzelt kommt es zu bewaffneten Angriffen im Straßenverkehr (sog. „Carjacking“) und Überfälle auf Fahrzeuge aller Art – auch Reisebusse. Einbrüche und Überfälle mit Waffengewalt haben zugenommen.
Von nächtlichen Überlandfahrten, dies gilt auch auf der Strecke Cotonou – Porto Novo, wird angesichts der besonders hohen Unfallgefahr, aber auch der Überfallgefahr, dringend abgeraten. Innerhalb Cotonous sollte in der Zeit nach 24 Uhr von Unternehmungen zu Fuß abgesehen werden. Es wird grundsätzlich geraten, stets mit verriegelten Türen zu fahren.
Sonstige Hinweise
Baden im Meer kann aufgrund starker Strömung und Brandung lebensgefährlich werden.
Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der großen Unfallgefahr dringend anzuraten.
Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt.
Unfälle von Motorradtaxis („Zemidjan“) sind aufgrund der technischen Mängel der Motorräder, der mangelnden Ausbildung der Fahrer sowie der Verkehrsdichte oft mit Personenschäden verbunden. Die überwiegende Zahl der Verkehrstoten in Benin sind Fahrer und Passagiere von Motorradtaxis. Es wird daher dringend geraten, bei notwendigen Fahrten mit „Zemidjans“ einen Schutzhelm zu tragen.

Allgemeine Reiseinformationen
Porto-Novo ist die nominelle Hauptstadt Benins, wirtschaftliches Zentrum aber ist die Küstenstadt Cotonou. Die wichtigsten Volks- und gleichzeitig Sprachgruppen sind Fon, Adja, Yoruba und Bariba. Französisch ist Amtssprache.
Benin ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), der außerdem die Staaten Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo angehören. Zahlungsmittel ist der westafrikanische CFA, der zu einem Fixkurs an den Euro gebunden ist (1 Euro entspricht derzeit 655,957 CFA).
Beim Fotografieren sollte die gebotene Rücksichtnahme geübt werden, insbesondere bei religiösen Kultstätten des in Benin verbreiteten Ahnenkultes (Voodoo). Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit einem gültigen Visum und folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, noch mindestens drei Monate gültig
vorläufiger Reisepass Ja, noch mindestens drei Monate gültig
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
weitere Anmerkungen Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gül tigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise vorgelegt werden.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, noch mindestens drei Monate gültig und mit Lichtbild o
Reisepass Ja, noch mindestens drei Monate gültig
Vorläufiger Reisepass Ja, noch mindestens drei Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass
eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, noch mindestens drei Monate gültig und mit Lichtbild
Weitere Anmerkungen Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise auf beninischer Seite vorgelegt werden.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Die Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über die Dauer des gewünschten Aufenthaltes hinaus gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel.
Visum
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen.
An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden (siehe auch Reisedokumente).
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Euro-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von FCFA 2 Mio. (ca. € 3.000,-) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf FCFA 500.000 (ca. € 762,-) begrenzt.
Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert.
Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land entspricht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor bei weitem nicht europäischen Standards. Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt. Eine Auslandskrankenversicherung und eine zuverlässige Rückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe auch http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 30.01.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Benin:

Stand 30.01.2014 (Unverändert gültig seit: 30.01.2014)

Letzte Änderung: Medizinische Hinweise

Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert.
Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und ggf. gegen Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Polio, Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.

Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft diese gefährliche Malaria bei nicht-immunen Europäern in der Regel tödlich. Eine Malariaerkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil (Malarone), Mefloquin (Lariam) und "off label" Doxyzyklin erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner bespro chen werden. Aufgrund der Infektionsrisiken durch

Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte (Kondombenutzung grundsätzlich empfohlen), bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, insbesondere immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Eine Infektion sollte nicht leichtfertig in Kauf genommen werden, da es (selten) zu schweren Krankheitsverläufen mit Befall von Leber, Gehirn oder Rückenmark kommen kann.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land entspricht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor bei weitem nicht europäischen Standards. Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt. Eine Auslandskrankenversicherung und eine zuverlässige Rückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe auch http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Benin:
Stand 08.04.2014
(Unverändert gültig seit: 08.04.2014)

Letzte Aktualisierung:
Aktuelle Hinweise – Ebola


Aktuelle Hinweise
Die Ebola Epidemie in den Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone kann sich unter Umständen in der Region weiter ausbreiten. Bisher wurden aus Benin aber keine Fälle berichtet. Das Auswärtige Amt rät, die Nachrichtenlage zu verfolgen und allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten. Ein Merkblatt zu Ebola finden Sie unter www.diplo.de/reisemedizin.
Vor dem Hintergrund der UN-Militärintervention in Mali und deren Unterstützung auch durch die beninische Regierung kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es in Benin zu Aktivitäten terroristischer Gruppen kommt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit in Benin aufhalten bzw. einen Aufenthalt in Benin planen, werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Benin:

Stand 16.07.2014 (Unverändert gültig seit: 16.07.2014)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Die Ebola Epidemie in den Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone kann sich unter Umständen in der Region weiter ausbreiten. Bisher wurden aus Benin aber keine Fälle berichtet. Das Auswärtige Amt rät, die Nachrichtenlage zu verfolgen und allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten. Ein Merkblatt zu Ebola finden Sie unter http://www.diplo.de/reisemedizin.
Vor dem Hintergrund der UN-Militärintervention in Mali und deren Unterstützung auch durch die beninische Regierung kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es in Benin zu Aktivitäten terroristischer Gruppen kommt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit in Benin aufhalten bzw. einen Aufenthalt in Benin planen, werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.

Im Norden Benins ist es Anfang Juli 2014 zwischen Malanville und Kandi auf den Landstrassen zu einigen Raubüberfällen gekommen, bei denen auch Personen verletzt wurden. Das Auswärtige Amt rät, bei Reisen in diese Gegend besonders vorsichtig zu sein und insbesondere hier Nachtfahrten zu vermeiden.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Benin:

Stand 01.09.2014 (Unverändert gültig seit: 01.09.2014)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise

Die Ebola Epidemie in den Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone kann sich unter Umständen in der Region weiter ausbreiten. Bisher wurden aus Benin aber keine Fälle berichtet. Das Auswärtige Amt rät, die Nachrichtenlage zu verfolgen, insbesondere auch die Hinweise auf der Homepage der deutschen Botschaft in Cotonou zu beachten und allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten. Ein Merkblatt zu Ebola finden Sie unter http://www.diplo.de/reisemedizin.
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Im Norden Benins ist es Anfang Juli 2014 zwischen Malanville und Kandi auf den Landstraßen zu einigen Raubüberfällen gekommen, bei denen auch Personen verletzt wurden. Das Auswärtige Amt rät, bei Reisen in diese Gegend besonders vorsichtig zu sein und insbesondere hier Nachtfahrten zu vermeiden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 24.11.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Benin:

Stand 24.11.2014 (Unverändert gültig seit: 24.11.2014)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Die Ebola Epidemie in den Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone kann sich unter Umständen in der Region weiter ausbreiten. Bisher wurden aus Benin aber keine Fälle berichtet. Das Auswärtige Amt rät, die Nachrichtenlage zu verfolgen, insbesondere auch die Hinweise auf der Homepage der deutschen Botschaft in Cotonou zu beachten und allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten. Ein Merkblatt zu Ebola finden Sie unter http://www.diplo.de/reisemedizin.

Im Norden Benins sind Fälle von Lassafieber aufgetreten.Es wird empfohlen, vor allem in ländlichen Gegenden Benins nur gut gegarte Speisen zu essen und sich von Nagetieren fern zu halten. Direkter Kontakt mit offensichtlich Kranken oder Körperflüssigkeiten von Kranken sollte vermieden werden.

Vor dem Hintergrund der UN-Militärintervention in Mali und deren Unterstützung auch durch die beninische Regierung kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es in Benin zu Aktivitäten terroristischer Gruppen kommt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit in Benin aufhalten bzw. einen Aufenthalt in Benin planen, werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.

Im Norden Benins ist es Anfang Juli 2014 zwischen Malanville und Kandi auf den Landstraßen zu einigen Raubüberfällen gekommen, bei denen auch Personen verletzt wurden. Das Auswärtige Amt rät, bei Reisen in diese Gegend besonders vorsichtig zu sein und insbesondere hier Nachtfahrten zu vermeiden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 02.03.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Benin:
Stand 02.03.2015
(Unverändert gültig seit: 02.03.2015)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Nachdem im Norden Benins im November 2014 Fälle von Lassafieber auftraten, wurde das Land durch die Weltgesundheitsorganisation und das beninische Gesundheitsministerium im Januar 2015 wieder für lassafieberfrei erklärt. Dennoch wird weiterhin empfohlen, vor allem in ländlichen Gegenden Benins nur gut gegarte Speisen zu essen und sich von Nagetieren fern zu halten. Direkter Kontakt mit offensichtlich Kranken oder Körperflüssigkeiten von Kranken sollte vermieden werden.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass die im Nachbarland Nigeria aufgetretene Vogelgrippe auch auf Benin übergreift. Eine Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen ist extrem selten und betrifft in der Regel Menschen, die sehr engen Umgang mit betroffenen Vögeln haben. Empfohlen wird, Vogelmärkte und Geflügelfarmen zu meiden, Vögel (auch Federn) nicht zu berühren, Geflügelfleisch und Eier gut durchzugaren und sich nach dem Berühren von Geflügelprodukten sorgfältig die Hände zu waschen.
Die Ebola-Epidemie in den Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone kann sich unter Umständen in der Region weiter ausbreiten. Bisher wurden aus Benin aber keine Fälle berichtet. Das Auswärtige Amt rät, die Nachrichtenlage zu verfolgen, insbesondere auch die Hinweise auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Cotonou zu beachten und allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten. Ein Merkblatt zu Ebola finden Sie unter www.diplo.de/reisemedizin.
Vor dem Hintergrund der UN-Militärintervention in Mali und deren Unterstützung auch durch die beninische Regierung kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es in Benin zu Aktivitäten terroristischer Gruppen kommt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit in Benin aufhalten bzw. einen Aufenthalt in Benin planen, werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Kriminalität einschließlich der Straßenkriminalität hält sich in Grenzen. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, auf unbeleuchteten Straßen und im Zusammenhang mit den auch länger andauernden Stromausfällen, können Überfälle und Diebstähle jedoch nicht ausgeschlossen werden. Im Norden Benins ist es Anfang Juli 2014 zwischen Malanville und Kandi auf den Landstraßen zu einigen Raubüberfällen gekommen, bei denen auch Personen verletzt wurden. Das Auswärtige Amt rät, bei Reisen in diese Gegend besonders vorsichtig zu sein und insbesondere hier Nachtfahrten zu vermeiden. Auf das Tragen oder die Mitnahme von Schmuck und Wertsachen sollte stets verzichtet werden. Der Strand von Cotonou ist auch tagsüber nicht sicher.
Vereinzelt kommt es zu bewaffneten Angriffen im Straßenverkehr (sog. „Carjacking“) und Überfälle auf Fahrzeuge aller Art – auch Reisebusse. Einbrüche und Überfälle mit Waffengewalt haben zugenommen.
Von nächtlichen Überlandfahrten, dies gilt auch auf der Strecke Cotonou – Porto Novo, wird angesichts der besonders hohen Unfallgefahr, aber auch der Überfallgefahr, dringend abgeraten.
Innerhalb Cotonous sollte in der Zeit nach 24 Uhr von Unternehmungen zu Fuß abgesehen werden. Es wird grundsätzlich geraten, stets mit verriegelten Türen zu fahren.
Sonstige Hinweise
Baden im Meer kann aufgrund starker Strömung und Brandung lebensgefährlich werden.
Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der großen Unfallgefahr dringend anzuraten.
Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt.
Unfälle von Motorradtaxis („Zemidjan“) sind aufgrund der technischen Mängel der Motorräder, der mangelnden Ausbildung der Fahrer sowie der Verkehrsdichte oft mit Personenschäden verbunden. Die überwiegende Zahl der Verkehrstoten in Benin sind Fahrer und Passagiere von Motorradtaxis. Es wird daher dringend geraten, bei notwendigen Fahrten mit „Zemidjans“ einen Schutzhelm zu tragen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 04.06.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Benin:

Stand 04.06.2015 (Unverändert gültig seit: 04.06.2015)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise

In den letzten Wochen kam es im Zentrum und im Norden Benins gelegentlich zu Überfällen auf Personenkraftwagen und Reisebusse. Besonders betroffen war die Strecke zwischen Bohicon und Parakou. Es wird empfohlen, bei Reisen in diese Gegend besonders vorsichtig zu sein und insbesondere Nachtfahrten zu vermeiden.
Im Norden Benins gab es im November 2014 Fälle von Lassafieber. Die Weltgesundheitsorganisation und das beninische Gesundheitsministerium haben Benin im Januar 2015 wieder für lassafieberfrei erklärt.In der an Benin angrenzenden Provinz im Niger traten in den letzten Wochen Fälle von Meningitis auf. Insbesondere angesichts des Impfstoffmangels befürchtet die beninische Regierung ein Übergreifen auf den Norden Benins.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Vor dem Hintergrund der UN-Militärintervention in Mali und deren Unterstützung auch durch die beninische Regierung kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es in Benin zu Aktivitäten terroristischer Gruppen kommt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit in Benin aufhalten bzw. einen Aufenthalt in Benin planen, werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.

Kriminalität
Die Kriminalität einschließlich der Straßenkriminalität hält sich in Grenzen. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, auf unbeleuchteten Straßen und im Zusammenhang mit den auch länger andauernden Stromausfällen, können Überfälle und Diebstähle jedoch nicht ausgeschlossen werden. Im Norden Benins ist es Anfang Juli 2014 zwischen Malanville und Kandi auf den Landstraßen zu einigen Raubüberfällen gekommen, bei denen auch Personen verletzt wurden. Das Auswärtige Amt rät, bei Reisen in diese Gegend besonders vorsichtig zu sein und insbesondere hier Nachtfahrten zu vermeiden. Auf das Tragen oder die Mitnahme von Schmuck und Wertsachen sollte stets verzichtet werden. Der Strand von Cotonou ist auch tagsüber nicht sicher.

Vereinzelt kommt es zu bewaffneten Angriffen im Straßenverkehr (sog. „Carjacking“) und Überfälle auf Fahrzeuge aller Art – auch Reisebusse. Einbrüche und Überfälle mit Waffengewalt haben zugenommen.
Von nächtlichen Überlandfahrten, dies gilt auch auf der Strecke Cotonou – Porto Novo, wird angesichts der besonders hohen Unfallgefahr, aber auch der Überfallgefahr, dringend abgeraten. Innerhalb Cotonous sollte in der Zeit nach 24 Uhr von Unternehmungen zu Fuß abgesehen werden. Es wird grundsätzlich geraten, stets mit verriegelten Türen zu fahren.

Sonstige Hinweise
Baden im Meer kann aufgrund starker Strömung und Brandung lebensgefährlich werden.
Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der großen Unfallgefahr dringend anzuraten.

Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt.
Unfälle von Motorradtaxis („Zemidjan“) sind aufgrund der technischen Mängel der Motorräder, der mangelnden Ausbildung der Fahrer sowie der Verkehrsdichte oft mit Personenschäden verbunden. Die überwiegende Zahl der Verkehrstoten in Benin sind Fahrer und Passagiere von Motorradtaxis. Es wird daher dringend geraten, bei notwendigen Fahrten mit „Zemidjans“ einen Schutzhelm zu tragen.

Medizinische Hinweise
Es ist nicht auszuschließen, dass die im Nachbarland Nigeria aufgetretene Vogelgrippe auch auf Benin übergreift. Eine Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen ist extrem selten und betrifft in der Regel Menschen, die sehr engen Umgang mit betroffenen Vögeln haben. Empfohlen wird, Vogelmärkte und Geflügelfarmen zu meiden, Vögel (auch Federn) nicht zu berühren, Geflügelfleisch und Eier gut durchzugaren und sich nach dem Berühren von Geflügelprodukten sorgfältig die Hände zu waschen.

Die Ebola Epidemie in den Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone kann sich unter Umständen in der Region weiter ausbreiten. Bisher wurden aus Benin aber keine Fälle berichtet. Es wird dazu geraten, die Nachrichtenlage zu verfolgen, insbesondere auch die Hinweise auf der Homepage der deutschen Botschaft in Cotonou zu beachten und allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten. Ein Merkblatt zu Ebola finden Sie unter http://www.diplo.de/reisemedizin.
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Stand 07.09.2015
(Unverändert gültig seit: 07.09.2015)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Medizinische Hinweise


Aktuelle Hinweise
In den letzten Monaten kam es im Zentrum und im Norden Benins gelegentlich zu Überfällen auf Personenkraftwagen und Reisebusse. Besonders betroffen war die Strecke zwischen Bohicon und Parakou. Es wird empfohlen, bei Reisen in diese Gegend besonders vorsichtig zu sein und insbesondere Nachtfahrten zu vermeiden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss noch mindestens drei Monate gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel verfügen.
Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung (innerhalb der letzten zehn Jahre) muss bei Einreise vorgelegt werden.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen.
An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden (siehe auch Reisedokumente).
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Medizinische Hinweise
2014 trat in Westafrika in den Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone eine Ebola-Epidemie auf. In Benin ist zu keinem Zeitpunkt eine Ebolainfektion verzeichnet worden. Ein Merkblatt zu Ebola finden Sie unter www.diplo.de/reisemedizin.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert. Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass eine einzige Gelbfieberimpfung einen lebenslangen Schutz vermittelt (WHO), muss bei Einreise nach Benin der Nachweis einer Impfung, die nicht länger als zehn Jahre zurückliegt, erbracht werden.
Allen Reisenden werden darüber hinaus Impfungen gegen Meningokokken ACWY, Polio und Hepatitis A empfohlen. Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition sollte darüber hinaus Impfschutz gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus bestehen.
Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Mumps, Masern Röteln, Windpocken und Influenza sowie ab dem 60. Lebensjahr oder bei chronischen Erkrankungen gegen Pneumokokken.
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft diese gefährliche Malaria bei nicht-immunen Europäern in der Regel tödlich. Eine Malariaerkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil (z. B. Malarone), Mefloquin (z. B. Lariam) und "off label" Doxyzyklin erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemedi ziner besprochen werden. Aufgrund der Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte (Kondombenutzung grundsätzlich empfohlen), bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, insbesondere immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Eine Infektion sollte nicht leichtfertig in Kauf genommen werden, da es (selten) zu schweren Krankheitsverläufen mit Befall von Leber, Gehirn oder Rückenmark kommen kann.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land entspricht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor bei weitem nicht europäischen Standards. Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt. Eine Auslandskrankenversicherung und eine zuverlässige Rückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe auch www.dtg.org/ oder www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 13.11.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Benin:
Stand 13.11.2015
(Unverändert gültig seit: 13.11.2015)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (gelöscht)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Medizinische Hinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Vor dem Hintergrund der UN-Militärintervention in Mali und deren Unterstützung auch durch die beninische Regierung sowie der Beteiligung Benins an der regionalen Bekämpfung der Gruppe Boko Haram kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es in Benin zu Aktivitäten terroristischer Gruppen kommt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit in Benin aufhalten bzw. einen Aufenthalt in Benin planen, werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
Kriminalität
Die Kriminalität einschließlich der Straßenkriminalität hält sich in Grenzen. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, auf unbeleuchteten Straßen und im Zusammenhang mit den auch länger andauernden Stromausfällen, können Überfälle und Diebstähle jedoch nicht ausgeschlossen werden. Im Norden Benins kommt es auf Landstraßen immer wieder zu Raubüberfällen, bei denen auch Personen verletzt werden. Das Auswärtige Amt rät, bei Reisen in diese Gegend besonders vorsichtig zu sein und insbesondere hier Nachtfahrten zu vermeiden. Auf das Tragen oder die Mitnahme von Schmuck und Wertsachen sollte stets verzichtet werden. Der Strand von Cotonou ist auch tagsüber nicht sicher.
Vereinzelt kommt es zu bewaffneten Angriffen im Straßenverkehr (sog. „Carjacking“) und Überfälle auf Fahrzeuge aller Art – auch Reisebusse. Einbrüche und Überfälle mit Waffengewalt haben zugenommen.
Von nächtlichen Überlandfahrten, dies gilt auch auf der Strecke Cotonou – Porto Novo, wird angesichts der besonders hohen Unfallgefahr, aber auch der Überfallgefahr, dringend abgeraten. Innerhalb Cotonous sollte in der Zeit nach 24 Uhr von Unternehmungen zu Fuß abgesehen werden. Es wird grundsätzlich geraten, stets mit verriegelten Türen zu fahren.
Sonstige Hinweise
Baden im Meer kann aufgrund starker Strömung und Brandung lebensgefährlich werden.
Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der großen Unfallgefahr dringend anzuraten.
Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt.
Unfälle von Motorradtaxis („Zemidjan“) sind aufgrund der technischen Mängel der Motorräder, der mangelnden Ausbildung der Fahrer sowie der Verkehrsdichte oft mit Personenschäden verbunden. Die überwiegende Zahl der Verkehrstoten in Benin sind Fahrer und Passagiere von Motorradtaxis. Es wird daher dringend geraten, bei notwendigen Fahrten mit „Zemidjans“ einen Schutzhelm zu tragen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:

Das Reisedokument muss noch mindestens drei Monate gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel verfügen.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Impfbestimmungen siehe medizinische Hinweise.
Visum
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen.
An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden (siehe auch Reisedokumente).
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Pape Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Medizinische Hinweise
2014 trat in Westafrika in den Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone eine Ebola-Epidemie auf. In Benin ist zu keinem Zeitpunkt eine Ebolainfektion verzeichnet worden. Ein Merkblatt zu Ebola finden Sie unter http://www.diplo.de/reisemedizin.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert. Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass eine einzige Gelbfieberimpfung einen lebenslangen Schutz vermittelt (WHO), wird bei Einreise nach Benin möglicherweise weiterhin der Nachweis einer Impfung, die nicht länger als zehn Jahre zurückliegt, verlangt.
Allen Reisenden werden darüber hinaus Impfungen gegen Meningokokken ACWY, Polio und Hepatitis A empfohlen. Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition sollte darüber hinaus Impfschutz gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus bestehen.
Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Mumps, Masern Röteln, Windpocken und Influenza sowie ab dem 60. Lebensjahr oder bei chronischen Erkrankungen gegen Pneumokokken.
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft diese gefährliche Malaria bei nicht-immunen Europäern in der Regel tödlich. Eine Malariaerkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil (z. B. Malarone), Mefloquin (z. B. Lariam) und "off label" Doxyzyklin erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemedi ziner besprochen werden. Aufgrund der Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte (Kondombenutzung grundsätzlich empfohlen), bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, insbesondere immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Eine Infektion sollte nicht leichtfertig in Kauf genommen werden, da es (selten) zu schweren Krankheitsverläufen mit Befall von Leber, Gehirn oder Rückenmark kommen kann.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land entspricht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor bei weitem nicht europäischen Standards. Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt. Eine Auslandskrankenversicherung und eine zuverlässige Rückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 29.12.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Benin:

Stand 29.12.2015 (Unverändert gültig seit: 29.12.2015)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Wegen des gestiegenen Risikos bewaffneter Überfälle wird bis auf weiteres von Reisen in den Naturschutzpark "W" dringend abgeraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 04.03.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Benin:

Stand 04.03.2016 (Unverändert gültig seit: 04.03.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Aktuelle Hinweise

Aufgrund der Präsidentschaftswahlen werden die Grenzübergänge am Sonntag, dem 06. März 2016 von 0:00 bis 24:00 Uhr geschlossen sein. Übergänge an Flughäfen sind davon nicht betroffen.
Wegen des gestiegenen Risikos bewaffneter Überfälle wird bis auf weiteres von Reisen in den Naturschutzpark "W" dringend abgeraten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Lichtbild

Anmerkungen:

Das Reisedokument muss noch mindestens drei Monate gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel verfügen.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Impfbestimmungen siehe Medizinische Hinweise.

Visum
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen.

An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden (siehe auch Reisedokumente).
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Pape Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 14.04.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Benin:
Stand 14.04.2016
(Unverändert gültig seit: 14.04.2016)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Aktuelle Hinweise
Seit Januar 2016 sind in Benin mehr als 50 Lassavirusinfektionen verzeichnet worden (15 davon bestätigt). Betroffen ist vor allem Borgou (aber auch la Donga, Collines, l’Ouémé, le Plateau und le Littoral).
Lassa-Fieber gehört zur Gruppe der sog. hämorrhagischen (Blutung verursachenden) Fieber. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die durch Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Nagetiere z. B. über kontaminierte Nahrung oder aerogen über zerstäubten Urin übertragen wird. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch über Kontakt mit infektiösen Körperflüssigkeiten ist möglich. Die Mehrzahl der Infektionen verläuft mild. Mögliche Symptome sind Fieber, Abgeschlagenheit, Kopf- und Muskelschmerzen. In etwa 20 % der Fälle kommt es zu schwerwiegenderen Problemen bis hin zu neurologischen Erscheinungen (z. B. Taubheit) und Multiorganversagen. Eine Behandlung mit dem virushemmenden Medikament Ribavirin sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Eine wirksame Impfung existiert nicht.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Nachrichtenlage zu verfolgen und sich von sichtbar Kranken fernzuhalten. Vorsicht ist insbesondere bei Reisen unter einfachen Bedingungen angezeigt. Krankenhausaufenthalte und Arztbesuche in betroffenen Gebieten sind wenn irgend möglich zu vermeiden.
Nähere Informationen zur Erkrankung, Übertragung und Vorbeugung des Lassa-Fiebers finden sich im entsprechenden Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: http://www.auswaertiges-amt.de/cae/serv ... kblatt.pdf
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert.
Dieser Impfschutz ist derzeit noch für jeden Reisenden nach Benin alle zehn Jahre nachweislich aufzufrischen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Mumps, Masern Röteln, Windpocken und Influenza sowie ab dem 60. Lebensjahr oder bei chronischen Erkrankungen gegen Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langezeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.

Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afri¬kanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Menin¬gokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.
Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft diese gefährliche Malaria bei nicht-immunen Europäern in der Regel tödlich. Eine Malariaerkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung bei einem geeigneten Mediziner mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Mefloquin und Doxyzyklin) erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemedizin er besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen. Aufgrund der Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.[/i]Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
    HIV/AIDS
    Die Prävalenz von HIV in der Altersgruppe der 15 bis 49 jährigen beträgt etwa 1,5% (UNAIDS 2014). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, insbesondere immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
    Weitere Infektionskrankheiten
    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Eine Infektion sollte nicht leichtfertig in Kauf genommen werden, da es (selten) zu schweren Krankheitsverläufen mit Befall von Leber, Gehirn oder Rückenmark kommen kann.
    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Land entspricht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor bei weitem nicht europäischen Standards. Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt. Eine Auslandskrankenversicherung und eine zuverlässige Rückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wen Sie aus anderen regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe auch www.dtg.org/ oder www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 24.06.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Benin:

Stand 24.06.2016 (Unverändert gültig seit: 24.06.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Wegen des gestiegenen Risikos bewaffneter Überfälle wird bis auf weiteres von Reisen in den Naturschutzpark „W“ dringend abgeraten. Gleiches gilt für die im Norden des Landes gelegene Ortschaft Ségbana und Umgebung.
Bei Reisen in die Küstenstädte am Golf von Benin wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 17.08.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Benin:

Stand 17.08.2016 (Unverändert gültig seit: 17.08.2016)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise

Seit Januar 2016 sind in Benin mehr als 70 Lassavirusinfektionen verzeichnet worden. Betroffen ist vor allem Borgou (aber auch la Donga, Collines, l’Ouémé, le Plateau und le Littoral).

Lassa-Fieber gehört zur Gruppe der sog. hämorrhagischen (Blutung verursachenden) Fieber. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die durch Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Nagetiere z. B. über kontaminierte Nahrung oder aerogen über zerstäubten Urin übertragen wird. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch über Kontakt mit infektiösen Körperflüssigkeiten ist möglich. Die Mehrzahl der Infektionen verläuft mild. Mögliche Symptome sind Fieber, Abgeschlagenheit, Kopf- und Muskelschmerzen. In etwa 20 % der Fälle kommt es zu schwerwiegenderen Problemen bis hin zu neurologischen Erscheinungen (z. B. Taubheit) und Multiorganversagen. Eine Behandlung mit dem virushemmenden Medikament Ribavirin sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Eine wirksame Impfung existiert nicht.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Nachrichtenlage zu verfolgen und sich von sichtbar Kranken fernzuhalten. Vorsicht ist insbesondere bei Reisen unter einfachen Bedingungen angezeigt. Krankenhausaufenthalte und Arztbesuche in betroffenen Gebieten sind wenn irgend möglich zu vermeiden.
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