Teilreisewarnung Mauretanien 02.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Re: Teilreisewarnung Mauretanien 25.07.2024

Beitrag von Birgitt »

Birgitt bzw. AA hat geschrieben:
Do 25. Jul 2024, 22:04
In der Region Tiris Zemmour im Nordosten gibt es ein militärisches Sperrgebiet zwischen Cheggat im Nordosten, Ain Bentili im Nordwesten, Dhar Tichitt im Südwesten und Lemreyye im Südosten, das nicht betreten werden darf.

MODERATOR-NOTE:   Diskussion dazu siehe: Mauretanien | Genaue Lage militärisches Sperrgebiet

Rockatanski
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Re: Teilreisewarnung Mauretanien 25.07.2024

Beitrag von Rockatanski »

Touareg erlegen Wagnertruppen im Grenzgebiet Algerien/Mauretanien...

https://www.spiegel.de/ausland/malische ... 3a05a7405a

Nachdem Wagner auch in Algerien eingesickert ist, ergreifen die Herrscher der Wüste Gegenmittel... hier im
Grenzgebiet Mauretanien
Birgitt
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Teilreisewarnung Mauretanien 03.01.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien
Stand 03.01.2025

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien ein Visum, das bis einschließlich 4. Januar 2025 nur bei Einreise an der Grenze bzw. an den Flughäfen Nouakchott und Nouadhibou gegen eine Gebühr von 55 EUR (passend in bar zu entrichten) erteilt wird. Bei einer geplanten Einreise ab 5. Januar 2025 ist das Visum vor der Einreise online zu beantragen. Das nach der Prüfung übersandte e-Visum muss bei der Abfertigung am Flughafen und bei der Einreise als Ausdruck vorgezeigt werden.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

BPfeilB Mauretanien neu E-Visa

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Teilreisewarnung Mauretanien 27.01.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien
Stand 27.01.2025

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien ein Visum, das seit 5. Januar 2025 ausschließlich vor der Einreise online zu beantragen ist.

Bei Beantragung des e-Visums sind ein Foto des Passdokumentes und ein biometrisches Passfoto hochzuladen, für die genaue Vorgaben zur Pixel- und Dateigröße eingehalten werden müssen. Grundsätzlich werden e-Visa zurzeit nur für 30 Tage mit einer einmaligen Einreise erteilt. Auch wenn die offizielle Webseite andere Zeiträume anbietet, sollte das e-Visum mit einer Gültigkeit von 30 Tagen beantragt werden, um keine Ablehnung des Antrags zu riskieren. Reisende müssen sich nach Beantragung eigenständig mit Zugangscode und Passnummer auf der Webseite über den Bearbeitungsstand informieren und das e-Visum nach Erteilung dort herunterladen und ausdrucken. Das e-Visum muss bei der Abfertigung am Abflughafen und bei der Einreise an der Grenze auf dem Luft- und Landweg als gut lesbarer Ausdruck vorgezeigt werden. Die Gebühr in Höhe von 55 EUR muss bei der Einreise bar bezahlt werden; Fingerabdrücke werden ebenfalls vor Ort abgenommen. Der QR- Code auf dem Visum darf nicht geknickt werden, das ausgedruckte e-Visum muss während des gesamten Aufenthaltes verwahrt und bei der Ausreise inklusive der angebrachten Vermerke vorgezeigt werden.

Bei Schwierigkeiten hat die zuständige mauretanische Behörde Kontaktmöglichkeiten eingerichtet, die rund um die Uhr und auch in englischer Sprache erreichbar sind (E-Mail: contact@anrpts.gov.mr / Telefon und WhatsApp: +222 26 40 84 67)..
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

BPfeilB Mauretanien neu E-Visa

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Teilreisewarnung Mauretanien 07.10.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien
Stand 07.10.2025

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles)


Gesundheit
Aktuelles

Seit September 2025 ist im Norden des Senegals sowie im Süden Mauretaniens ein Ausbruch von Rift-Valley-Fieber bekannt. Hierbei handelt es sich um eine durch Mücken und Tierkontakt (Wiederkäuer/Rinder/Kamele) übertragene virale Erkrankung, die in erster Linie Tiere betrifft.
  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren, insbesondere kranken oder toten Tieren. Meiden Sie Schlachthöfe und informelle oder rituelle Tierschlachtungen.
  • Verzehren Sie ausschließlich gekochte oder pasteurisierte Milch und ausreichend gegartes Fleisch.
  • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Lassen Sie sich bei Verdacht auf eine Erkrankung ärztlich beraten.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Mauretanien 24.10.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien
Stand 24.10.2025

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles)


Gesundheit
Aktuelles

Denguefieber
In Nouakchott und Nouadhibou wird seit Herbst 2025 eine deutliche Zunahme an fieberhaften Erkrankungen berichtet. Es besteht die Vermutung, dass es sich um Denguefieber handelt. Aufgrund fehlender diagnostischer und therapeutischer Möglichkeiten besteht für Reisende eine erhöhte Gefährdung. Denguefieber ist im Sahel verbreitet, oft unterdiagnostiziert und es kommt immer wieder vereinzelt zu Ausbrüchen.
  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber und in der Dämmerung konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
Rift-Valley-Fieber
Seit September 2025 ist im Norden des Senegals sowie im Süden Mauretaniens ein Ausbruch von Rift-Valley-Fieber bekannt. Hierbei handelt es sich um eine durch Mücken und Tierkontakt (Wiederkäuer/Rinder/Kamele) übertragene virale Erkrankung, die in erster Linie Tiere betrifft.
  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren, insbesondere kranken oder toten Tieren. Meiden Sie Schlachthöfe und informelle oder rituelle Tierschlachtungen.
  • Verzehren Sie ausschließlich gekochte oder pasteurisierte Milch und ausreichend gegartes Fleisch.
  • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Lassen Sie sich bei Verdacht auf eine Erkrankung ärztlich beraten.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Mauretanien 10.11.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien
Stand 10.11.2025

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien ein Visum, das seit Januar 2025 ausschließlich vor der Einreise online zu beantragen ist.

Grundsätzlich werden e-Visa für 30 Tage mit einer einmaligen Einreise und nur in Einzelfällen für 90 Tage mit mehrfacher Einreise erteilt. Für die Beantragung des e-Visums sind ein Foto des Passdokumentes, ein biometrisches Passfoto und reisebegründende Unterlagen (z.B. Einladung, Routenplan, Hotelreservierung, Flugticket, etc.) hochzuladen, hierbei sind genaue Vorgaben zur Pixel- und Dateigröße einzuhalten. Bei der Beantragung eines e-Visums für 90 Tage mit mehrfacher Einreise muss zusätzlich eine Begründung im Bemerkungsfeld angegeben werden. Insbesondere bei einer geplanten Durchreise durch Senegal und Wiedereinreise in Mauretanien, sollten Reisende ein e-Visum für 90 Tage beantragen und explizit darauf hinweisen, dass eine mehrfache Einreise benötigt wird. Reisende müssen sich nach Beantragung eigenständig mit Referenznummer und Passnummer auf der Webseite über den Bearbeitungsstand informieren und das e-Visum nach Erteilung dort herunterladen und ausdrucken. Das e-Visum muss bei der Abfertigung am Abflughafen und bei der Einreise an der Grenze auf dem Luft- und Landweg als gut lesbarer Ausdruck vorgezeigt werden. Die Gebühr in Höhe von 55 EUR muss bei der Einreise bar bezahlt werden; Fingerabdrücke werden ebenfalls vor Ort abgenommen. Der QR- Code auf dem Visum darf nicht geknickt werden, das ausgedruckte e-Visum muss während des gesamten Aufenthaltes verwahrt und bei der Ausreise inklusive der angebrachten Vermerke vorgezeigt werden.

Bei Schwierigkeiten hat die zuständige mauretanische Behörde Kontaktmöglichkeiten eingerichtet, die rund um die Uhr und auch in englischer Sprache erreichbar sind (E-Mail: contact@anrpts.gov.mr / Telefon und WhatsApp: +222 26 40 84 67).
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

BPfeilB Mauretanien neu E-Visa

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Teilreisewarnung Mauretanien 30.12.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien
Stand 30.12.2025

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen)


Gesundheit
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist abhängig von Regenfällen saisonal und regional unterschiedlich:
  • Ganzjährig hohes Risiko: in dem südlichen tropischen Landesteil
  • Saisonal hohes Risiko von Juni bis Dezember: Gürtel zwischen Sahara und tropischen Landesteilen, inkl. der Städte Nouakchott, Tichit und Nema.
  • Saisonal mittleres Risiko von Januar bis Mai: Gürtel zwischen Sahara und tropischen Landesteilen, inkl. der Städte Nouakchott, Tichit und Nema
  • Ganzjährig mittleres Risiko: Reisen nur in die Sahara; meiste Teile der Provinz Adrar und der Stadt Nouadhibou
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber und West-Nil-Fieber. Es ist davon auszugehen, dass auch Zikavirus-Infektionen im Land vorkommen.
  • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Denguefieber und Chikungunyafieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
  • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Die in Mauretanien sporadisch vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.
  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Mauretanien 02.04.2026

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien
Stand 02.04.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Auswirkungen der Krise im Nahen und Mittleren Osten)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Geld/Kreditkarten)


Aktuelles
Auswirkungen der Krise im Nahen und Mittleren Osten

Mauretanien ist nicht direkt von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Dennoch wirkt sich u.a. die Blockade der Straße von Hormuz auf die Versorgung des Landes mit essenziellen Gütern wie Treibstoff und Rohöl aus.

Die mauretanische Regierung hat verschiedene Maßnahmen zur Einsparung von Treibstoff angeordnet, u.a. eine öffentliche Aufforderung zum sparsamen Umgang mit Diesel/Benzin, Abschaltung von Straßenbeleuchtungen, nächtliche Fahrverbote für vierrädrige Fahrzeuge sowie Erhöhung der staatlich regulierten Diesel/Benzin-Preise.

Zwar ist die Lage an den Tankstellen in der Hauptstadt bislang geordnet, dennoch bilden sich vermehrt Schlangen, da die Belieferung mit Treibstoff momentan nur unregelmäßig erfolgt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Einschränkungen bei der Treibstoffversorgung, insbesondere im ländlichen Raum und den bei Reisenden beliebten Wüstengebieten kommen kann.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und den Sicherheitshinweis.
  • Folgen Sie den Empfehlungen und Anweisungen der Behörden zu den aktuellen Einschränkungen, wenn Sie sich bereits in Mauretanien befinden.
  • Verfolgen Sie tagesaktuell die Nachrichten und berücksichtigen Sie diese bei Ihrer weiteren Reiseplanung.
  • Informieren Sie sich vor Einreise mit Fahrzeug oder vor Anmietung eines Fahrzeuges bei den jeweiligen Transportanbietern zur aktuellen Versorgungslage und den geltenden Verfahren.
Reiseinfos
Siehe Aktuelles.

Infrastruktur/Verkehr
Auf Überlandstraßen besteht aufgrund undisziplinierter Fahrweise und unvermutet auftauchender Hindernisse wie Tiere und Menschen auf der Strecke eine erhöhte Unfallgefahr, insbesondere bei Dunkelheit. Im Winterhalbjahr und im Osten des Landes wird es teils schon zwischen 17 und 18 Uhr dunkel. Immer wieder kommt es zu schweren Verkehrsunfällen, wobei es auf dem Land in der Regel keine Möglichkeit der schnellen Erstversorgung bzw. des Transports in ein Krankenhaus gibt. Dies gilt besonders für die sogenannte „Route de l’Espoir“ von Nouakchott nach Néma, die vor allem auf der Strecke Nouakchott - Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert.

Teile der Strecke zwischen Boutilimit, Kiffa und Ayoun El-Atrous (N3) sind in sehr schlechtem Zustand und nur eingeschränkt befahrbar, siehe auch Abschnitt Sicherheit.

Bei Fahrten tief ins Land/ins Landesinnere sind ausreichend Wasser und Treibstoff mitzuführen, da es keine Versorgungsmöglichkeiten gibt; Brunnen sind selten und häufig verunreinigt. Bei Reisen in Wüstengebiete bestehen erhebliche Risiken, auch durch das extreme Klima.

Aufgrund der aktuellen Lage kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auch in großen Städten wie Nouakchott und Nouadhibou zu Treibstoffknappheit kommen könnte. In weiten Teilen Mauretaniens besteht abseits der großen Städte kein Mobilfunknetz.
  • Verzichten Sie unbedingt auf Fahrten bei Dunkelheit.
  • Fahren Sie über Land und insbesondere abseits der asphaltierten Straßen stets im Konvoi und mit angemessener Ausrüstung sowie Wasser-, Treibstoff- und Lebensmittelvorräten.
  • Tanken Sie häufig nach und achten Sie auf einen sparsamen Treibstoffverbrauch.
  • Nutzen Sie möglichst erfahrene Reiseführer oder informieren Sie sich genau.
  • Hinterlassen Sie Informationen über geplante Routen und Abfahrts- und Ankunftszeiten.
  • Führen Sie nach Möglichkeit auf Überlandfahrten und Wüstentouren auch adäquate Kommunikationsmittel wie z.B. ein Satellitentelefon mit.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Ouguiya (MRU). Sie ist nicht frei konvertierbar. Kreditkarten werden meist nur in größeren Hotels akzeptiert. Die Mitnahme von Devisen in für die Reise benötigter Menge ist daher zu empfehlen.

In Nouakchott und einigen größeren Städten gibt es Möglichkeiten zum Geldtransfer. Vor allem in Nouakchott und Nouadhibou ist an einer wachsenden Zahl von Geldautomaten das Geldabheben mit Kredit- und zum Teil auch mit Debitkarte (Girocard) möglich. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Geldautomaten stets ausreichend befüllt sind.
Auswärtiges Amt

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